Kreisgericht Halle/Saale

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Das Kreisgericht Halle/Saale war von 1849 bis 1879 ein preußisches Kreisgericht mit Sitz in Halle (Saale).

Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Naumburg geschaffen, dem Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Halle/Saale zugeordnet waren. Sein Sprengel umfasste:

Sprengel Gerichtseingesessene 1849
Stadt Halle 32.134
Saalkreis 43.589
Aus dem Kreis Merseburg: Angersdorf, Beuchlitz, Passendorf mit Brückenhaus, Schlettau 1.017
Aus dem Mansfelder Seekreis: Benkendorf, Bennstedt, Cöllme, Eisdorf, Fienstedt, Gödewitz, Höhnstedt, Langenbogen, Müllerdorf, Oberteutschenthal, Pfützenthal, Quillschina, Salzmünde, Steuden, Teutschenthal, Trebitz, Unterteutschenthal, Vitzenburg, Wils, Zappendorf, Zaschwitz 6.184
Aus dem Kreis Bitterfeld: Gösseln, Drehlitz, Ober-Plötz, Unter-Plötz 744
Summe 83.668

[2]

Gerichtskommissionen wurden in Cönnern, Löbejün und Wettin eingerichtet.

Der Schwurgerichtsbezirk Halle umfasste die Kreisgerichte Halle, Sangershausen, Eisleben und Delitzsch,[3]

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Kreisgericht Halle/Saale wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Amtsgericht Halle (Saale) im Bezirk des Landgerichtes Halle.

Gerichtskommission Cönnern

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Die Gerichtskommission Cönnern war für zwei Gerichtsbezirke zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 zusammen 10.512 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Könnern gebildet.

Der erste Gerichtsbezirk umfasste die Stadt Cönnern und die Orte Bebitz, Hohenedlau, Kirchedlau, Lebendorf, Löbnitz an der Linde, Mitteledlau, Schlettau, Trebitz bei Cönnern und Unterpeißen.

Der zweite Gerichtsbezirk umfasste die Orte Beesenlaublingen mit Neubeesen, Beesedau, Custrena, Dornitz mit der Hütte neben dem Mühlhause, Dalena, Dösel, Dobis, Domnitz, Garsena, Golbitz, Mucrena mit Pregelmühle und Zuckerfabrik, Poplitz, Rothenburg, Sieglitz und Trebnitz mit Mödewitz.

Gerichtskommission Wettin

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Die Gerichtskommission Wettin war für die Stadt Wettin und die Orte Brachwitz, Beidersee, Benkendorf, Döblitz, Deutleben, Fienstedt, Friedrichsschwerz, Gimritz, Görbitz, Gödewitz, Lettewitz, Mücheln, Müllersdorf, Neutz, Pfützenthal, Quillschina, Naunitz, Salzmünde, Trebitz, Wils, Zappendorf und Zaschwitz zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 7.230 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Wettin gebildet.

Gerichtskommission Löbejün

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Die Gerichtskommission Löbejün war für die Stadt Löbejün und die Orte Cößeln, Dachritz mit Merkwitz, Drehlitz, Frößnitz, Kaltenmark, Krosigk, Lehndorf, Löbnitz an der Götsche, Merbitz, Möderau, Nauendorf, Nehlitz, Oberplötz, Petersberg, Priester, Silbitz, Trebitz am Petersberge, Unterplötz, Wallwitz und Westewitz zuständig. Dieser Sprengel umfasste 1849 6.514 Gerichtseingesessene. 1879 wurde die Gerichtskommission aufgehoben und das Amtsgericht Löbejün gebildet.[4]

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 69, Digitalisat
  3. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 80, Digitalisat
  4. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Merseburg, 1849, S. 73–74, Digitalisat