Karen Ann Quinlan

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Karen Ann Quinlan (geboren 29. März 1954 in Scranton (Pennsylvania); gestorben 11. Juni 1985 in Morris Township, New Jersey)[1] war eine US-amerikanische Frau, die im Mai 1975 vermutlich aufgrund von Drogenkonsum auf einer Feier einen Kreislaufstillstand und in der Folge ein apallisches Syndrom entwickelte. Durch den Rechtsstreit ihrer Eltern um die Einstellung ihrer Beatmung wurde sie zu einer wichtigen Figur in der kontroversen Debatte um die passive Sterbehilfe durch Behandlungsverzicht. Ihr Schicksal war bedeutsam für die Einführung klinischer Ethik-Komitees in den Vereinigten Staaten.[2][3]

Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karen Ann Quinlan war irisch-amerikanischer Abstammung und die Adoptivtochter des Lagerverwalters Joseph und der Sekretärin Julia, beide strenge Katholiken. Diese hatten neben Karen Ann noch zwei leibliche Kinder, geboren 1956 und 1957.[4][5]

Erkrankung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem Karen Ann Quinlan am 14. Mai 1975[6] auf einer Tanzfeier einen Kreislaufstillstand[7] erlitten und ihre Atmung für zweimal 15 Minuten ausgesetzt hatte,[8] fiel sie in ein Koma. Die genauen Hintergründe ihres Zusammenbruchs konnten nicht geklärt werden. Die Eltern nahmen als Ursache an, dass sie eine Diät machte und auf der Feier Tabletten und Alkohol konsumierte.[5] Karen Ann wurde dann im katholischen St. Clare’s Hospital in Denville Township (New Jersey)[9] mit einem Respirator künstlich beatmet.[5]

Rechtsstreit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karen Ann befand sich aus ärztlicher Sicht auf Dauer in einem apallischen Syndrom mit schwerer, irreversibler Gehirnschädigung, in dem sie weder logisch denken noch Dinge um sie herum wahrnehmen und empfinden konnte. Aus diesem Grund beantragten ihre Eltern bei Gericht in Morristown (New Jersey), das Beatmungsgerät abstellen lassen zu dürfen, damit ihre Tochter eines natürlichen Todes sterben könne. Sie begründeten es damit, dass ihre Tochter gewünscht habe, nicht mit „außergewöhnlichen Methoden“ (extraordinary means of treatment) im Sinne der katholischen Theologie[10][11] am Leben erhalten werden zu wollen. Auch eine Freundin bestätigte diese Einstellung und verwies darauf, wie Karen Ann den Krebstod eines Bekannten miterlebt hatte. Die behandelnden Ärzte jedoch lehnten das Ansinnen eines Behandlungsverzichtes auf intensivmedizinische Maßnahmen ab, „weil eine solche Entscheidung die derzeitigen Grundsätze der praktischen Medizin verletzen würde“.[12] Dies führte zu einer kontroversen Auseinandersetzung zum Thema Sterbehilfe unter Ärzten und in der Öffentlichkeit.

Die Eltern prozessierten zunächst beim New Jersey Trial Court[9] gegen diese Auffassung. Sie hatten 1975 damit allerdings keinen Erfolg, da sich das Gericht verpflichtet sah, „das Leben eines hilflosen und invaliden Menschen zu schützen.“[8] Es gebe kein Recht auf Sterben, das von einer anderen als der betroffenen Person eingeklagt werden könne.[9]

In der nächsten Instanz erreichten sie jedoch am 31. März 1976 beim New Jersey Supreme Court ein bahnbrechendes Urteil.[13] Schlussendlich wurde die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen erlaubt, da das Gericht das „Right of privacy“ der Patientin vor das staatliche Interesse am Lebensschutz und die Berufsfreiheit des Arztes stellte.[14]

In Anbetracht der Argumentation des Vaters der Patientin holte das Gericht den Rat des katholischen Bischofs Lawrence B. Casey ein und zitierte in seinem Urteil längere Teile aus dessen Stellungnahme. Der Bischof bezog sich auf eine „allocutio“ Papst Pius' XII. vom 24. November 1957 und kam zu dem Schluss, dass Wiederbelebungsversuche hier eingestellt werden könnten, auch wenn sie den Tod der Patientin zur Folge hätten. „Außergewöhnliche Methoden“ der Lebenserhaltung, wie die künstliche Beatmung, einzustellen, sei eine moralisch korrekte Entscheidung.[15]

Das Urteil führte dazu, dass am 17. Mai 1976 das Beatmungsgerät abgeschaltet wurde. Allerdings hatte sich die Atmung von Karen Ann Quinlan anschließend stabilisieren können, da zuvor durch eine Krankenschwester der Prozess der Beatmungsentwöhnung (weaning) durchgeführt worden war. Infolgedessen konnte sie wieder selbständig atmen und überlebte zunächst.[16] Sie wurde von ihren Eltern gepflegt, es hieß, dass sie ihr zu jedem Geburtstag ein neues Kleid anzogen.[5]

Tod[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karen Ann Quinlan überlebte weitere etwa neun Jahre, bis sie 1985 im Alter von 31 Jahren an einer Lungenentzündung starb. Sie hatte das Bewusstsein nicht wieder erlangt[17][18] und war auf die künstliche Ernährung mittels einer Magensonde sowie auf antibiotische Therapie[19] angewiesen gewesen.[20]

Die unmittelbare Todesursache war nach dem Ergebnis der 13 Stunden post mortem durchgeführten Obduktion eine bakteriell verursachte Bronchopneumonie in Verbindung mit einer Endokarditis und Meningitis. Es bestanden unter anderem eine schwere Kachexie mit einem Körpergewicht von 27 kg, Kontrakturen, Muskelabbau, chronische Dekubiti und septische Embolien im Herzen, den Nieren, der Milz und dem Dünndarm. Im Gegensatz zu den ursprünglichen Erwartungen befand sich der schwerste Schaden nicht in der Großhirnrinde, sondern im Thalamus, und der Hirnstamm war relativ intakt. Dies legte die Vermutung nahe, dass der Thalamus eine wichtige Rolle für die Wahrnehmung und das Bewusstsein spielen könne.[7]

Karen Ann Quinlan wurde auf dem Gate of Heaven Cemetery (East Hanover, New Jersey) beigesetzt.[21]

Exemplarische Bedeutung des Falls[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Schicksal der Patientin und der juristische Fall lösten, ähnlich wie später bei der Kontroverse um Terri Schiavo, eine öffentliche Diskussion „um den Umfang der Patientenautonomie nicht entscheidungsfähiger Personen“[22] aus und wurden somit zum Präzedenzfall. Sie führten, zunächst in den Vereinigten Staaten, zur Etablierung klinischer Ethik-Komitees.

Der New Jersey Supreme Court hatte gefordert, den Rat eines solchen Komitees einzuholen, und damit dessen Status höchstrichterlich bestätigt. Um den einzelnen Arzt zu entlasten, der aus Angst vor zivil- oder strafrechtlicher Haftung aussichtslose Behandlungen fortführen wolle, könne ein aus Ärzten, Ethikern, Juristen, Theologen, Pflegern und Laien zusammengesetztes Komitee herangezogen werden, das mit seiner interdisziplinären Besetzung dem einzelnen entscheidenden Arzt Rückhalt geben, ihn in seiner Entscheidung bestärken oder aber Bedenken anmelden könne. Dies sei praktikabler als die Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung.[23] Seit 1991 ist das Vorhandensein einer solchen beratenden Einrichtung für amerikanische Krankenhäuser verpflichtend, in Deutschland seit 1997 empfohlen.[2][3]

Auch die später beginnende Einführung der Erlaubnis des ärztlich assistierten Freitodes in den USA wird auf die Diskussion um das Leben und Sterben von Quinlan zurückgeführt.[18]

Mediales Echo[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Familie Quinlan veröffentlichte 1977 und 2005 zwei Bücher über den Fall. 1977 erschien der Film In the Matter of Karen Ann Quinlan (deutscher Titel: „Zum Leben verurteilt“), in dem Piper Laurie und Brian Keith Quinlans Eltern spielten.[24][25] Douglas Coupland verarbeitete die Thematik 1997 in seinem Roman Girlfriend in a Coma, der 2013 verfilmt wurde.[26]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. "Karen Ann Quinlan dies after 10 years in a coma", St. Petersburg (FL) Evening Independent, June 12, 1985, p1
  2. a b Die Folgen eines Komafalls. In: kma – Das Gesundheitswirtschaftsmagazin. 16. August 2012, archiviert vom Original am 15. Februar 2015; abgerufen am 27. April 2014.
  3. a b Michael Anderheiden, Wolfgang Uwe Eckart (Hrsg.): Handbuch Sterben und Menschenwürde. Walter de Gruyter, Berlin 2012, ISBN 978-3-11-024644-5 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  4. Quinlan, J and Quinlan, J. D. (1977). Karen Ann: The Quinlans Tell Their Story. New York: Bantam Books. ISBN 0-385-12666-2.
  5. a b c d Der Spiegel Nr. 25/1985: Nachruf auf Karen Ann Quinlan. In: Der Spiegel. 17. Juni 1985, abgerufen am 12. Oktober 2014.
  6. Barbara Häcker: Die ethischen Probleme der Sterbehilfe: eine kritische Analyse. In: Philosophie im Kontext. Band 5. LIT Verlag, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8258-8951-7, S. 20 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  7. a b Kinney, H. C., Korein, J., Panigrahy, A., Dikkes, P. and Goode, R. (1994). Neuropathological Findings in the Brain of Karen Ann Quinlan – The Role of the Thalamus in the Persistent Vegetative State. The New England Journal of Medicine. 330:1469–1475.
  8. a b Sylke Geißendörfer: Die Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen an den Grenzen des Rechts: zur Debatte über "passive Sterbehilfe" durch Behandlungsverzicht, vormundschaftliches Genehmigungsverfahren, Patientenverfügungen und deren gesetzliche Regelungsmöglichkeiten. LIT Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-643-10049-8, S. 292 f. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  9. a b c Barbara Hepp: Bündnisse des Lebens: medizinethische Perspektiven in den Werken Paul Ramseys. Herbert Utz Verlag, München 1999, ISBN 3-89675-399-1, S. 179 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  10. „Außerordentliche oder zum erhofften Ergebnis in keinem Verhältnis stehende aufwendige und gefährliche medizinische Verfahren einzustellen, kann berechtigt sein. Man will dadurch den Tod nicht herbeiführen, sondern nimmt nur hin, ihn nicht verhindern zu können“ Katechismus der Katholischen Kirche, Nr. 2278. 1997, abgerufen am 16. Oktober 2014.
  11. Ethische Grundfragen der Medizin, S. 2. (PDF) In: Universität Würzburg: Lehrstuhl für Moraltheologie. 2010, archiviert vom Original am 19. Oktober 2014; abgerufen am 16. Oktober 2014.
  12. Wenn der Tod nicht schneller ist. In: Die Zeit, 7. November 1975 Nr. 46. 7. November 1975, abgerufen am 4. Mai 2014.
  13. The Supreme Court of New Jersey: In re Quinlan (In the matter of Karen Quinlan, an alleged incompetent), 355 A.2d 647 (NJ. 1976) (englisch)
  14. Sylke Geißendörfer: Die Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen an den Grenzen des Rechts: zur Debatte über "passive Sterbehilfe" durch Behandlungsverzicht, vormundschaftliches Genehmigungsverfahren, Patientenverfügungen und deren gesetzliche Regelungsmöglichkeiten. LIT Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-643-10049-8, S. 292 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  15. In re Quinlan: „Competent medical testimony has established that Karen Ann Quinlan has no reasonable hope of recovery from her comatose state by the use of any available medical procedures. The continuance of mechanical (cardiorespiratory) supportive measures to sustain continuation of her body functions and her life constitute extraordinary means of treatment. Therefore, the decision of Joseph * * * Quinlan to request the discontinuance of this treatment is, according to the teachings of the Catholic Church, a morally correct decision. (emphasis in original)“
  16. Barbara Häcker: Die ethischen Probleme der Sterbehilfe: eine kritische Analyse. In: Philosophie im Kontext. Band 5. LIT Verlag, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8258-8951-7, S. 20, 21, 62, 63 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  17. René Ammann: Letzte Jahre. In: Die Weltwoche Online. Archiviert vom Original am 2. April 2015; abgerufen am 14. Juni 2014 (Ausgabe 40/2004).  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.weltwoche.ch
  18. a b Peter de Thier: Front bröckelt. In den USA war bis Mitte der siebziger Jahre jede Form von Sterbehilfe verpönt. Doch die Front bröckelt, drei Staaten lassen bereits Ausnahmen zu. In: Südwest Presse. 28. Februar 2014, abgerufen am 14. Oktober 2014.
  19. Sylke Geißendörfer: Die Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen an den Grenzen des Rechts: zur Debatte über "passive Sterbehilfe" durch Behandlungsverzicht, vormundschaftliches Genehmigungsverfahren, Patientenverfügungen und deren gesetzliche Regelungsmöglichkeiten. LIT Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-643-10049-8, S. 293 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  20. Barbara Häcker: Die ethischen Probleme der Sterbehilfe: eine kritische Analyse. In: Philosophie im Kontext. Band 5. LIT Verlag, Hamburg 2008, ISBN 978-3-8258-8951-7, S. 21 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  21. Karen Ann Quinlan in der Datenbank Find a Grave, abgerufen am 12. Oktober 2014 (englisch).
  22. Sylke Geißendörfer: Die Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen an den Grenzen des Rechts: zur Debatte über "passive Sterbehilfe" durch Behandlungsverzicht, vormundschaftliches Genehmigungsverfahren, Patientenverfügungen und deren gesetzliche Regelungsmöglichkeiten. LIT Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-643-10049-8, S. 291 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  23. Sylke Geißendörfer: Die Selbstbestimmung des Entscheidungsunfähigen an den Grenzen des Rechts: zur Debatte über "passive Sterbehilfe" durch Behandlungsverzicht, vormundschaftliches Genehmigungsverfahren, Patientenverfügungen und deren gesetzliche Regelungsmöglichkeiten. LIT Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-643-10049-8, S. 294 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  24. Kabel1 Filmlexikon, abgerufen am 13. Oktober 2014
  25. IMDb: Zum Leben verurteilt
  26. Girlfriend in a Coma (TV 2013)

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