Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Sperrung des Benutzers Brummfuss

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Diese Diskussionsseite dient dazu, unklare Punkte an der Projektseite Sperrung des Benutzers Brummfuss zu diskutieren, sachdienliche Hinweise zu liefern und auf eventuelle Fehler oder Probleme aufmerksam zu machen, die bei der Bearbeitung der Anfrage durch die Schiedsrichter auftreten.

Allgemeine Betrachtungen zum Projektzustand, Ad-personam-Diskussionen und süffisante Spitzen gegen einzelne Beteiligte gehören nicht hierher.

Füge neue Diskussionsthemen unten an:

Klicke auf Abschnitt hinzufügen, um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.

Worum es eigentlich geht

Vielleicht sollte im Antrag explizit vermerkt werden, dass der Hauptgrund der Sperre Brummfuss' Äußerungen im Nazipedia-Blog waren; sinnvoll wäre es wohl auch, eine generelle Entscheidung des SG zu persönlichen Angriffen außerhalb der Wikimedia-Projekte zu erbitten, denn darum geht es hauptsächlich. Brummfuss ist in dieser Hinsicht nämlich nur ein Beispiel von mehreren, und ähnliche Fälle wird es wohl auch in Zukunft geben. Wir brauchen da eine Grundsatzentscheidung. --S[1] 13:32, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich denke im Rahmen der Untersuchung der Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Sperre, werden solche Fragen zwingend geklärt werden müssen, ohne sie vorher explizit auszuformulieren. Denn genau diese Betrachtungsweisen, inwiefern der Naziblog bei der Sperre relevant war, sind ja strittig in der Community und würde deshalb als Voreingenommenheit angeschaut werden. Ich will aber nicht irgend eine Position in dieser Anfrage vorweg nehmen. Die Untersuchungsrichter werden selber erkennen, ob hier ein separates Vergehen vorliegt, die die Sperre und die Dauer derselben eben berechtigt oder eben nicht berechtigt. --micha Frage/Antwort 13:40, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Den Fall auf der Sperrprüfung habe ich einstweilen als erledigt gekennzeichnet: Hoffe das ist ok. --Henriette 14:24, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Es gibt keine Untersuchungsrichter, genausowenig wie es von den Antragsparteien unabhängige Untersuchungen gibt. Jeder beteiligte Benutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Position und entsprechend unterstützendes Material vorzubringen. Das ist eigentlich auch in deren jeweiligem eigenen Interesse. Wenn also Verhalten außerhalb der Wikipedia betrachtet werden soll, muss es auch im Antrag irgendwo angesprochen werden. Eine Garantie, dass sich das Schiedsgericht damit dann auch befassen wird, gibt es selbstverständlich nicht. sebmol ? ! 12:04, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Ich habe meine Zweifel, ob das Schiedsgericht überhaupt das Recht hat, über Vorgänge außerhalb der Wikipedia zu urteilen. Sollte das bejahrt werden, müssten die Ankläger gegen Brummfuss alle angeblich beleidigenden Äußerungen, die er im Blog Nazipedia begangen hat, einzeln aufführen und exakt erklären, wo denn genau die Beleidigung liegt. Was auf jeden Fall nicht geht, ist einfach zu unterstellen, Brummfuss wäre mit dem Betreiber des Blogs identisch. Neon02 16:48, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

nachwievor ...

... sollte brummfuß entsperrt und ggf ein benutzersperrverfahren durchgeführt werden. den fall, an das schiedsgericht abzugeben, ist zwar ok, wegen des offensichtlichen konfliktes zwischen nutzern. aber das schiedsgericht ist nicht die instanz die benutzersperren diskutiert. zumindest ist dies nirgendwo festgehalten wurden, und die nachträgliche ermächtigung einer behörde ihre eigenen befugnisse selbstständig zu erweitern halte ich für mehr als fragwürdig. Bunnyfrosch 16:14, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Du bist im falschen Film. Hier gibt es keine Behörden. --ThePeter 16:27, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
dann gibt es auch kein schiedsgericht?? ob man es behörde, instanz oder wie auch immer nennt ist da zweitrangig Bunnyfrosch 17:05, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Du irrst dich. Siehe hier. --micha Frage/Antwort 18:51, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
nach der aufhebung der sperre durch complex für mich hier erledigt. ansonsten lese ich: Wikipedia:Schiedsgericht/FAQ#Wof.C3.BCr_ist_das_Schiedsgericht_zust.C3.A4ndig.3F a) lösung von konflikten in letzter instanz + punkt 2 als erst kommt das sperrverfahren, dann das schichtsgericht, da anstelle des sperrverfahrens jetzt die aufhebung der sperre getreten ist, ist dieser punkt abgehackt und soweit ich es überblicke gab es ja schon diverse gescheitere oder im scheitern begriffene vermittlungen diverse disk und AP, weshalb das schiedsgericht jetzt wohl an der reihe wäre. (da eod unhöflich - von meiner seite gibt es keine probleme mehr mit dem sg-verfahren) Bunnyfrosch 21:10, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
1. Die Sperre ist nicht aufgehoben [1]. Complex hat nur die Sperrverlängerungen aufgehoben. Da Brummfuss sich vor dem SG-Gericht äußern kann, muss er für diesen Vorgang dann entsperrt werden. 2. Bei allfälligen Interpretationen von [2], einfach immer den Präzedenzfall Jahn Henne [3] zu Hilfe nehmen. Auch dort folgte die Sperre nicht auf ein BSV und wurde vom SG behandelt. Der Fall liegt hier formell völlig identisch. --micha Frage/Antwort 21:51, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Befangenheit in dieser Angelegenheit?

Ich habe mich ja bisher nicht groß mit dem sog. "Schiedsgericht" befasst, weiß von daher nicht, ob es a) - angebracht ist, noch vor einer Annahme des "Falles" im Meta-Text zu editieren ... und b) - ob nur diejenigen entscheiden, die den "Fall" schließlich annehmen oder alle im Gremium (außer natürlich diejenigen wie Achim, die bereits ihre eigene Befangenheit erklären). Wie dem auch sei. - Zum Thema Befangenheit habe ich für die entsprechende Überschrift auf der Meta-Seite mal folgenden Text vorbereitet (ggf. auf die Meta-Seite zu kopieren):

  • Ich nehme mal an, dass dies hierher gehört. Ich halte zumindest das Mitglied des Schiedsgerichts Benutzer:Achates in dieser Angelegenheit für befangen, da er verschiedentlich selbst einschlägig gegen Brummfuss vorgegangen ist, und letztlich aus vergleichbaren Hintergründen wie aktuell Achim Raschka bereits am 12. Januar 2008 eine infinite Sperre gegen Brummfuss verhängt hatte, die sich als offenbar unbegründet, zumindest als überzogen herausstellte. Erst durch diese AP-Meldung und Diskussion wurde die Sperre etwa einen Monat später modifiziert. In der Chronik des Sperrlogbuchs bei Brummfuss, die sich wie eine Art Wheelwar liest, wird die Kontroversität um die Ad-Hoc-Entscheidung von Achates ebenfalls deutlich. Aus den entsprechenden Äußerungen von Achates im Zusammenhang mit Brummfuss wird in meinen Augen eine grundlegende Voreingenommenheit von Achates ggü Brummfuss deutlich. Aufgrund dieser Voreingenommenheit erachte ich die Möglichkeit einer unbefangenen Entscheidung von Achates in dieser Angelegenheit als nicht gegeben.
Nachtrag. Ob die anderen Mitglieder des Schiedsgerichts tatsächlich unbefangen an diese Sache herangehen können, erscheint mir - allgemeiner gesehen - ebenfalls einigermaßen fraglich. Dies vor dem Hintergrund, dass Brummfuß die derzeit gegebenen Strukturen der WP als solche durchaus begründet hinterfragt (siehe seine gelöschte Benutzerseite – Stand 8. Juli 08), und damit auch so manche Vertreter dieser Strukturen, allemal einen Teil der Adminschaft (jdf. auch einzelne Mitglieder des momentanen Schiedsgerichts, zu denen ich zumindest auch Benutzer:Sebmol rechnen würde) teilweise scharf und zugespitzt, dennoch begründet kritisiert (will heißen, dass ich annehme, dass einzelne Admins, auch Angehörige des Schiedsgerichts schon von vornherein ein Interesse daran haben dürften, Brummfuss' Sperre aufrechtzuerhalten). --Ulitz 17:43, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Zu Verfahrensfragen lies bitte Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen#Befangenheit_einzelner_Schiedsrichter. Da Du nicht zu den beteiligten Benutzern gehörst, solltest Du auf der Anfrageseite auch nicht editieren. Gruß, Stefan64 18:10, 16. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Da steht: Wird er von einer der Antragsparteien für befangen erklärt, so müssen innerhalb von 72 Stunden nach Antragstellung mindestens drei (andere) Schiedsrichter dem zustimmen. Ich verstehe das nicht, im Allgemeinen stellt halt ein Benutzer einen Antrag. Sind jetzt alle Beteiligten, also auch die "Beklagten" eine "Antragspartei" oder etwa nur der Antragsteller wie der Name vermuten lässt? --Tinz 01:32, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Antragspartei ist jeder am Fall beteiligte Benutzer. Beteiligt ist, wer als solcher aufgeführt ist und auch tatsächlich substantiell am dem Fall zugrundeliegenden Konflikt beteiligt ist. Die Entscheidung, ob ein Benutzer tatsächlich am Fall beteiligt ist (und nicht nur als solcher bezeichnet wird), fällt im Konfliktfall das Schiedsgericht.
Jede Antragspartei (also jeder beteiligte Benutzer) kann Befanhenheitsanträge stellen, schließlich kann Befangenheit sich sowohl für als auch gegen den Antragsteller auswirken. Wenn ein Benutzer erstmal als beteiligter Benutzer/Antragspartei gilt, hat er die gleichen Rechte wie der Antragsteller. Alles andere wäre auch eher unfair, oder? sebmol ? ! 12:08, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Verfahrensmängel des Schiedsgerichtsverfahrens

Immer wieder verwundert mich, dass es bei Fragen der Benutzersperrung, die an das Schiedsgericht herangetragen werden, die unterschiedlichsten Interpretationen auch unter den Schiedrichtern gibt, wie so ein Verfahren formal abzulaufen hat.

  • Fast schon grotesk Ziemlich widersprüchlich finde ich, dass immer wieder gefordert wird, der Gesperrte müsse das Verfahren selbst einleiten, sonst könne es nicht angenommen werden.
    • Gerade bei Benutzersperren werden aber meist im großen Stil IP-Ranges, die dem Benutzer zugeordnet werden, gesperrt. Angebliche Sockenpuppen werden eliminiert, um jegliche Kommunikation zu unterbinden und dem Gesperrten werden weitere Sperren wegen "Sperrumgehung" aufgebrummt. Das ist die eine Seite, sie mag berechtigt erscheinen, ist es aber in vielen Fällen gar nicht und bildet eigentlich einen Fall für sich, der durchaus die gesamte Community beeinträchtigt.
    • Dann kommt die andere Seite: Plötzlich soll der von der Kommunikation ausgesperrte und bestrafte Benutzer sich ganz unvoreingenommen und vertrauensvoll an das Schiedsgericht wenden und einen Antrag schreiben. Er soll dabei einfach Kommunikationsmittel anwenden, für die er gerade noch bestraft wurde, z. B. unter IP oder anderem Namen auftreten oder ich weiß nicht wie (dafür gibt es ja keine fixe Regelung) auf der Schiedsgerichtsseite in Erscheinung treten. Ansonsten sei das ein "Formalfehler" (schreibt Proofreader).
  • Bei anderen Schiedsgerichten, etwa bei Parteien und Vereinen, wird entweder das Schiedsgericht erst durch die Streitparteien nominiert oder zumindest kann ein Vertreter oder Anwalt des Beschuldigten teilnehmen.
    • Beim Schiedgericht der WP wird so etwas nicht gern gesehen. Es gibt nur „Beteiligte“, d. h. die sperrenden Admins (bei schweren Fällen sind es mehrere) treten dem einzelnen Delinquenten gegenüber.
    • Obwohl die Sperren meist wegen Kommunikationsfehlern des Beschuldigten (etwa Beleidigungen, inadäquat formulierte Angriffe) verhängt wurden, darf er nicht das berühmte "Ich sage nichts mehr ohne meinen Anwalt" ins Treffen führen, sondern soll sich selbst verteidigen. Wie kann er das machen, ohne Vorwürfe zu wiederholen und sich damit noch tiefer reinzureiten?

Meiner Meinung nach kann bei einem Verfahren ohne Verfahrensregeln nur ein Zufallsprodukt aus der "Tagesform" der Schiedsrichter und der "Beteiligten" herauskommen. --Regiomontanus (Diskussion) 08:41, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Bitte?? Es gibt hier keine Anwälte und solchen Quatsch. Das Schiedsgericht ist kein Gericht im RL-Sinne, sondern eine Einrichtung zur Lösung von Konflikten in der Community. Dass in der Wikipedia andere "Regeln" gelten, als draußen, dürfte dir auch klar sein. Dass du das grotesk findest, bleibt dir unbenommen, aber ändern wirst du es auf diese Weise kaum. Außerdem glaubst du doch selber nicht, dass irgendwer Brummfuss sperren würde, wenn er auf seiner Diskussionsseite Stellung zu dem Fall nähme oder als IP oder mit einem Neuaccount einen SG-Fall anlegen würde, oder? (Wir hatten so einen Fall schonmal, wie du dich erinnern wirst.) Ansonsten gehört das alles hier nicht her. Wenn du einen besseren Vorschlag hast, der nicht dazu führt, dass bei jedem noch so eindeutig zurecht gesperrten Benutzer gleich ein Simplicius oder irgendein anderer sich zum Anwalt der Gesperrten berufen fühlender Benutzer angejammert kommt, dann raus damit, aber bitte auf Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht und nicht hier. --Thogo BüroSofa 09:18, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
.. dass bei jedem noch so eindeutig zurecht gesperrten Benutzer .... Damit bist Du ja wohl schon mal raus aus dem Fall, nä? Erinnert mich ein bisschen an das ehemalige SG-Mitglied Kriddl in der Disk zu Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Sophia Rossi + Zinnmann + A.T. (das war vergleichsweise harmlos - es ging ja nur um geistigen Diebstahl mit Fake-Argumenten), das vorher mitgezündelt hatte, um sich danach umso eleganter als "befangen" erklären zu können. Zum Auftritt der anderen siehe selbst. Mutter Erde 78.50.235.48 10:04, 17. Jul. 2008 (CEST) Übrigens: Es gibt immer noch keine Relevanzkriterien zu Fotomodellen, gegen die man verstossen könnte. Mutter Erde78.50.235.48 10:16, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ich habe das nicht auf Brummfuss bezogen, sondern allgemein gemeint. --Thogo BüroSofa 18:08, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Das Grundprinzip des Schiedsgericht ist adversarial: zwei oder mehr Konfliktparteien stellen vor dem Schiedsgericht ihre jeweilige Sicht der Dinge dar und das Schiedsgericht soll darauf aufbauend und von verschiedenen Grundsätzen, Richtlinien und Konventionen zu einer Entscheidung kommen, die den ursächlichen Konflikt lösen soll.
Aus dem Gebot der Fairness heraus ergibt sich für mich, dass das Stellen eines SG-Antrags nicht als zu sanktionierende Sperrumgehung gewertet werden kann. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass ein gesperrter Benutzer dafür erneut gesperrt wurde. Wenn ihm die Möglichkeit zur Antragstellung aufgrund Autoblocks verwerrt ist oder er nicht mehr weiter weiß, kann er auch das Schiedsgericht direkt per E-Mail anschreiben. Die Adresse ist prominent auf der Antragsseite gekennzeichnet.
Jeder Benutzer kann sich von anderen Benutzern bei der Antragsführung beraten lassen. Was wir bisher nicht wollten, waren „Anwälte“, die meinten, sie müssten sich ungefragt zu Vertretern fremder Interessen aufschwingen. Ich denke, daran wird sich auch weiterhin grundsätzlich nichts ändern, allerdings wäre es vielleicht interessant, ob ausgewählte Benutzer mit öffentlicher Zustimmung des betroffenen Benutzers deren Position vor dem Schiedsgericht zu präsentieren. Wie das genau aussehen könnte, müsste genauer diskutiert werden, allerdings eher nicht auf dieser Seite. sebmol ? ! 12:19, 17. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ich hab jetzt einige SG-Seiten durchgelesen. Dass Anträge nur durch beteiligte Benutzer gestellt werden können, konnte ich nicht finden. --Hans Koberger 17:35, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Musst du auch nicht. Wir dürfen Fälle ablehnen, und davon machen wir eben Gebrauch, wenn ein Unbeteiligter Benutzer einen Antrag stellt. --Thogo BüroSofa 18:08, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Ob das in Anbetracht von Wikipedia Diskussion:Benutzersperrung/Brummfuss sinnvoll war? Gruß Martin Bahmann 19:34, 18. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Nur mal so anmerk: Benutzer Brummfuss ist auf seiner Benutzerseite gebeten worden, im vorliegenden Fall selbst als Antragssteller aufzutreten, damit alles regelkonform abläuft. Seine Reaktion: "Nö. Ich „übernehme“ den Fall nicht." Klingt nicht gerade danach, als wäre er selbst besonders eifrig darauf bedacht, seine eigenen Interessen wahrzunehmen. Was sollen wir da bitteschön als SG machen, wenn der, um den es geht, sich nicht beteiligen will - immerhin hat er ja Gelegenheit, sich zu Wort zu melden, denn soweit ich sehe, ist Brummfuss aktuell nicht gesperrt, er editiert jedenfalls recht fleißig. Ich kann jedenfalls im Vorgehen des SG keine ungerechtfertigte Benachteiligung von Brummfuss erkennen. Und a propos Befangenheit: Ich hab auch schonmal erklärt, dass ich Brummfuss' Benutzerseite mit seiner Kritik am Wikipedia-System gut finde; bin ich nu auch raus, weil pro-BF voreingenommen? Wohl kaum. Befangenheit muss in jedem Fall konkret auf die Vorgänge bezogen sein, die in direktem Zusammenhang mit dem SG-Verfahren stehen. --Proofreader 14:25, 19. Jul. 2008 (CEST)Beantworten

Das Ganze ist mittlerweile in diesem Fall hier müßig. Jetzt, wo ein (Ent-)sperrverfahren läuft, also ein Meinungsbild der Community, ist das SG nach der aktuellen Sachlage so oder so außen vor. Marcus Cyron 02:07, 20. Jul. 2008 (CEST)Beantworten