„Spielautomat“ – Versionsunterschied

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Weitere Regelungen betreffen technische Maßnahmen gegen die gleichzeitige Bespielung von mehreren Spielautomaten durch eine Person (Verbot einer Einsatzautomatik und Spiel nur mit einem gerätegebundenen Identifikationsmittel), Sicherungen gegen Veränderung und Manipulation des Spielautomaten und der in ihm gespeicherten, mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpften Buchungsdaten<ref>Johann Heyszl, Florian Thiel: ''Geldspielgeräte in Zukunft mit geprüfter Sicherheit'', Datenschutz und Datensicherheit (DuD), Band 39, Heft 4, März 2015, S. 234–239, {{DOI|10.1007/s11623-015-0402-z}}.</ref> sowie das so genannte Punktespiel.<ref name="eu_not">[http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2014&num=289 Notifizierungsnachricht 2014/289/D bei der EU]</ref><ref>[http://www.bundesrat.de/drs.html?id=437-13 ''Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23. Mai 2013'']</ref><ref>[http://www.bundesrat.de/drs.html?id=437-13%28B%29 ''Bundesratsdrucksache 437/13 (Beschluss) vom 5. Juli 2013'']</ref> Die das Punktespiel betreffenden Anforderungen gehen im Wesentlichen auf den [[Bundesrat (Deutschland)#Verordnungen und Verwaltungsvorschriften|Maßgabebeschluss des Bundesrats]] zurück. Ihre widersprüchliche Formulierung waren der Grund für die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] in ihrer Funktion als Verordnungsgeber, die Verordnung aufgrund befürchteter Vollzugsprobleme<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714712.pdf#page=51 ''Bundestagsdrucksache 17/14712'', Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 5. September 2013]</ref> erst nach über 16 Monaten und einer erneuten [[Notifizierungspflicht|Notifizierung]] bei der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] in Kraft zu setzen.<ref name="eu_not" /> Details der Bauartzulassung werden in einer durch die EU notifizierten<ref>Notifzierungsnachricht [http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2015&num=68 2015/68/D]</ref> Technischen Richtlinie der PTB geregelt.<ref>[http://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_8/8.5_metrologische_informationstechnik/8.54/Richtlinien_Merkblaetter_PDF/2015-0068-D.pdf ''Technische Richtlinie für Geldspielgeräte'', Version 5.0 vom 27. Januar 2015]</ref>
Weitere Regelungen betreffen technische Maßnahmen gegen die gleichzeitige Bespielung von mehreren Spielautomaten durch eine Person (Verbot einer Einsatzautomatik und Spiel nur mit einem gerätegebundenen Identifikationsmittel), Sicherungen gegen Veränderung und Manipulation des Spielautomaten und der in ihm gespeicherten, mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpften Buchungsdaten<ref>Johann Heyszl, Florian Thiel: ''Geldspielgeräte in Zukunft mit geprüfter Sicherheit'', Datenschutz und Datensicherheit (DuD), Band 39, Heft 4, März 2015, S. 234–239, {{DOI|10.1007/s11623-015-0402-z}}.</ref> sowie das so genannte Punktespiel.<ref name="eu_not">[http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2014&num=289 Notifizierungsnachricht 2014/289/D bei der EU]</ref><ref>[http://www.bundesrat.de/drs.html?id=437-13 ''Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23. Mai 2013'']</ref><ref>[http://www.bundesrat.de/drs.html?id=437-13%28B%29 ''Bundesratsdrucksache 437/13 (Beschluss) vom 5. Juli 2013'']</ref> Die das Punktespiel betreffenden Anforderungen gehen im Wesentlichen auf den [[Bundesrat (Deutschland)#Verordnungen und Verwaltungsvorschriften|Maßgabebeschluss des Bundesrats]] zurück. Ihre widersprüchliche Formulierung waren der Grund für die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] in ihrer Funktion als Verordnungsgeber, die Verordnung aufgrund befürchteter Vollzugsprobleme<ref>[http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/147/1714712.pdf#page=51 ''Bundestagsdrucksache 17/14712'', Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 5. September 2013]</ref> erst nach über 16 Monaten und einer erneuten [[Notifizierungspflicht|Notifizierung]] bei der [[Europäische Kommission|Europäischen Kommission]] in Kraft zu setzen.<ref name="eu_not" /> Details der Bauartzulassung werden in einer durch die EU notifizierten<ref>Notifzierungsnachricht [http://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/search/?trisaction=search.detail&year=2015&num=68 2015/68/D]</ref> Technischen Richtlinie der PTB geregelt.<ref>[http://www.ptb.de/cms/fileadmin/internet/fachabteilungen/abteilung_8/8.5_metrologische_informationstechnik/8.54/Richtlinien_Merkblaetter_PDF/2015-0068-D.pdf ''Technische Richtlinie für Geldspielgeräte'', Version 5.0 vom 27. Januar 2015]</ref>


Mit den im November 2014 in Kraft getretenen Absenkungen von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten bekräftigte die Bundesregierung ihr bereits mit der Novelle aus dem Jahr 2006 verfolgtes Ziel, „eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen ‚kleinen‘ Spiel“ <ref>''Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung'', [http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2005/0655-05.pdf Bundesratsdrucksache 0655/05] (PDF; 1,8&nbsp;MB) vom 30. August 2005, S. 1</ref> zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos [[Einarmiger Bandit|Slot Machines]], bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 50 €<ref>''Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung'', [http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2005/0655-05.pdf#page=14 Bundesratsdrucksache 0655/05] (PDF; 1,8&nbsp;MB) vom 30. August 2005, S. 10</ref> und Gewinne von 50.000 € möglich sind.<ref>[http://www.vdai.de/spielerschutz.pdf#page=5 Informationsblatt „Spielerschutz“] (PDF; 676&nbsp;kB), Verband der Deutschen Automatenindustrie e.&nbsp;V. (VDAI)</ref> Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Slot Machines eines Spielcasinos sind dokumentiert.<ref>Uwe Schneider: [http://www.bild.de/regional/leipzig/kika/prozessauftakt-kika-erfurt-18243852.bild.html ''Ex-KI.KA-Manager in Fußfesseln vor Gericht''], Bild-Online, 6. Juni 2011</ref><ref>Eike Kellermann: ''Casino Erfurt: „Da ist Gefahr im Verzug“'', {{Webarchiv | url=http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Casino-Erfurt-Da-ist-Gefahr-im-Verzug;art83467,1779482 | wayback=20111017054911 | text=Südthüringer Zeitung, 15. Oktober 2011}}</ref> Über die Spielverordnung hinaus wurden ab 2011 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum [[Glücksspielstaatsvertrag|Glücksspieländerungsstaatsvertrag]] (GlüÄndStV) beschlossen. Diese regeln zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,<ref>[http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gesetz-undverordnungsblatt2011/ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf?start&ts=1326987537&file=ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf Spielhallengesetz Berlin vom 20. Mai 2011, § 6] (PDF; 1,4&nbsp;MB)</ref> [[Sperrstunde]]n, Verpflichtung zu Einlasskontrolle und Sperrsystem,<ref>Bernd J. Hartmann: ''Spielverbote in Spielbanken und Spielhallen: Einlasskontrolle und Sperrsystem am Maßstab von Kohärenz und Konsistenz'', Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, 7. Jahrgang (2013), S. 489–532 ([http://www.lkrz.nomos.de/fileadmin/lkrz/doc/LKRZ_2013/Aufsatz_LKRZ_13_12.pdf online])</ref> ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.<ref>[http://www.vdai.de/frames.htm#glstv.htm Übersicht ''Glücksspielstaatsvertrag 2012 / länderspezifische Spielhallenregelungen''], Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)</ref> Bezogen auf Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nach einer Prognose aus dem Jahr 2014 aufgrund der Mindestabstände nach Ablauf der Übergangsregelungen 77 % der Spielhallen und 87 % der dort aufgestellten Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden können.<ref>Studie von Oliver Kaul, FH Mainz, siehe: ''Spielstättenschwund 2017'', Games & business, {{ISSN|1619-0564}}, Juni 2014, S. 36.</ref><ref>''Blick in die Zukunft des gewerblichen Spiels'', Automatenmarkt, {{ISSN|0005-1039}}, Juli 2014, S. 20–21 ([http://www.automatenmarkt.de/fileadmin/PDF_Heft/Artikel/2014/2014-07/02_SUMMIT_2014/20_21_S_Perspekt.pdf online]).</ref> Im Fall des Bundeslandes Berlin, bei dem die Reduktion bereits 2016 vollzogen wird, sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von einer Schließung betroffen.<ref>[http://www.morgenpost.de/berlin/article208121821/Haelfte-der-Spielhallen-in-Berlin-muss-schliessen.html ''Hälfte der Spielhallen in Berlin muss schließen''], Berliner Morgenpost, 25. August 2016.</ref> In Niedersachsen werden die Schließungen von Spielhallen zum Teil auf der Basis eines [[Losverfahren|Losentscheids]] verfügt, so beispielsweise in Osnabrück, wo 52 von 87 Spielhallen schließen sollen.<ref>[http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/763918/52-von-87-spielhallen-in-osnabruck-mussen-schliessen ''Los hat entschieden: 52 von 87 Spielhallen in Osnabrück müssen schließen''], Delmenhorster Kreisblatt, 24. August 2016.</ref>
Mit den im November 2014 in Kraft getretenen Absenkungen von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten bekräftigte die Bundesregierung ihr bereits mit der Novelle aus dem Jahr 2006 verfolgtes Ziel, „eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen ‚kleinen‘ Spiel“ <ref>''Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung'', [http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2005/0655-05.pdf Bundesratsdrucksache 0655/05] (PDF; 1,8&nbsp;MB) vom 30. August 2005, S. 1</ref> zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos [[Einarmiger Bandit|Slot Machines]], bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 500 €<ref>Gerhard Meyer, Meinolf Bachmann: ''Spielsucht. Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten'', ISBN 978-3-662-54838-7, {{DOI|10.1007/978-3-662-54839-4}}, [http://www.springer.com/cda/content/document/cda_downloaddocument/9783662548387-c1.pdf?SGWID=0-0-45-1618759-p181063786 S. 20]; 50 € Höchsteinsatz werden genannt in: ''Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung'', [http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/2005/0655-05.pdf#page=14 Bundesratsdrucksache 0655/05] (PDF; 1,8&nbsp;MB) vom 30. August 2005, S. 10</ref> und Gewinne von 50.000 € möglich sind.<ref>[http://www.vdai.de/spielerschutz.pdf#page=5 Informationsblatt „Spielerschutz“] (PDF; 676&nbsp;kB), Verband der Deutschen Automatenindustrie e.&nbsp;V. (VDAI)</ref> Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Slot Machines eines Spielcasinos sind dokumentiert.<ref>Uwe Schneider: [http://www.bild.de/regional/leipzig/kika/prozessauftakt-kika-erfurt-18243852.bild.html ''Ex-KI.KA-Manager in Fußfesseln vor Gericht''], Bild-Online, 6. Juni 2011</ref><ref>Eike Kellermann: ''Casino Erfurt: „Da ist Gefahr im Verzug“'', {{Webarchiv | url=http://www.insuedthueringen.de/regional/thueringen/thuefwthuedeu/Casino-Erfurt-Da-ist-Gefahr-im-Verzug;art83467,1779482 | wayback=20111017054911 | text=Südthüringer Zeitung, 15. Oktober 2011}}</ref> Über die Spielverordnung hinaus wurden ab 2011 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum [[Glücksspielstaatsvertrag|Glücksspieländerungsstaatsvertrag]] (GlüÄndStV) beschlossen. Diese regeln zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,<ref>[http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/gesetz-undverordnungsblatt2011/ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf?start&ts=1326987537&file=ausgabe_nr._14_v._1.6.2011_seite_193_bis_236.pdf Spielhallengesetz Berlin vom 20. Mai 2011, § 6] (PDF; 1,4&nbsp;MB)</ref> [[Sperrstunde]]n, Verpflichtung zu Einlasskontrolle und Sperrsystem,<ref>Bernd J. Hartmann: ''Spielverbote in Spielbanken und Spielhallen: Einlasskontrolle und Sperrsystem am Maßstab von Kohärenz und Konsistenz'', Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, 7. Jahrgang (2013), S. 489–532 ([http://www.lkrz.nomos.de/fileadmin/lkrz/doc/LKRZ_2013/Aufsatz_LKRZ_13_12.pdf online])</ref> ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.<ref>[http://www.vdai.de/frames.htm#glstv.htm Übersicht ''Glücksspielstaatsvertrag 2012 / länderspezifische Spielhallenregelungen''], Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)</ref> Bezogen auf Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nach einer Prognose aus dem Jahr 2014 aufgrund der Mindestabstände nach Ablauf der Übergangsregelungen 77 % der Spielhallen und 87 % der dort aufgestellten Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden können.<ref>Studie von Oliver Kaul, FH Mainz, siehe: ''Spielstättenschwund 2017'', Games & business, {{ISSN|1619-0564}}, Juni 2014, S. 36.</ref><ref>''Blick in die Zukunft des gewerblichen Spiels'', Automatenmarkt, {{ISSN|0005-1039}}, Juli 2014, S. 20–21 ([http://www.automatenmarkt.de/fileadmin/PDF_Heft/Artikel/2014/2014-07/02_SUMMIT_2014/20_21_S_Perspekt.pdf online]).</ref> Im Fall des Bundeslandes Berlin, bei dem die Reduktion bereits 2016 vollzogen wird, sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von einer Schließung betroffen.<ref>[http://www.morgenpost.de/berlin/article208121821/Haelfte-der-Spielhallen-in-Berlin-muss-schliessen.html ''Hälfte der Spielhallen in Berlin muss schließen''], Berliner Morgenpost, 25. August 2016.</ref> In Niedersachsen werden die Schließungen von Spielhallen zum Teil auf der Basis eines [[Losverfahren|Losentscheids]] verfügt, so beispielsweise in Osnabrück, wo 52 von 87 Spielhallen schließen sollen.<ref>[http://www.noz.de/lokales/osnabrueck/artikel/763918/52-von-87-spielhallen-in-osnabruck-mussen-schliessen ''Los hat entschieden: 52 von 87 Spielhallen in Osnabrück müssen schließen''], Delmenhorster Kreisblatt, 24. August 2016.</ref>


[[Datei:Geldspielgeräte-1995-2011.svg|thumb|Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Deutschland 1995–2016]]
[[Datei:Geldspielgeräte-1995-2011.svg|thumb|Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Deutschland 1995–2016]]

Version vom 22. Dezember 2017, 15:44 Uhr

Automatensaal der Spielbank Wiesbaden (2013)
Spielbank Magdeburg (2016)
Britischer Allwin Penny-Arcade-Automat, Patent von 1915
Spielautomat Rotamint (deutsches Geldspielgerät), Baujahr 1952
Einarmiger Bandit in Las Vegas (2003)

Ein Spielautomat ist ein mechanisches oder elektronisches Gerät, das nach Münzeinwurf einen Spielverlauf bietet, der durch Zufall und/oder Betätigungen des Mitspielers oder der Mitspieler bestimmt wird.

Begriffsbedeutung

Mit dem Begriff Spielautomaten werden in Deutschland meist Geldspielgeräte im Sinne des § 33c der Gewerbeordnung (GewO) bezeichnet, wie sie in Gaststätten und Spielhallen aufgestellt werden dürfen. Allerdings wird die Begriffsbedeutung teilweise auch weiter gefasst:

Motiv zum Spielen sind Unterhaltung und Hoffnung auf einen Gewinn. Kommerzielle Nutznießer des Automaten sind in der Regel der Betreiber sowie der Staat, der – sofern es sich um legal aufgestellte Geräte handelt – einen nicht unbeträchtlichen Teil des Gewinnes als Vergnügungs- und Umsatzsteuer erhält.

In Spielbanken wird das Automatenspiel zur Abgrenzung von den Glücksspielen Roulette und Black Jack oft als kleines Spiel bezeichnet.[1]

Gesetzliche Regelung in Deutschland

Zum Verbraucherschutz und zur Eindämmung des pathologischen Spiels (Spielabhängigkeit oder Spielsucht) unterliegen Geldspielgeräte und deren Aufstellung umfangreichen gesetzlichen Vorschriften, die in der Gewerbeordnung, der Spielverordnung sowie in Ländergesetzen geregelt sind.

Die aktuelle Fassung der Spielverordnung ist am 13. Dezember 2014 in Kraft getreten.[2] Mit dieser Novelle wurden einige Details einer umfassenden Reform durch die Sechste Novelle korrigiert, die einen Monat zuvor in Kraft getreten war.[3]

Mit der Sechsten Novellierung soll der Jugend- und Spielerschutz bei Geldspielgeräten insbesondere durch eine Begrenzung der Spielanreize und Verlustmöglichkeiten verbessert werden. Die entsprechend verschärften Anforderungen gelten jedoch in wesentlichen Teilen nur für neu zugelassene Spielautomaten oder treten erst nach einer Übergangsfrist in Kraft. Insgesamt ergeben sich damit im Wesentlichen die folgenden Bestimmungen:

  • Eine Aufstellung von Geldspielgeräten ist nur in Gaststätten und Spielhallen erlaubt, wobei die Maximalanzahl 3 (2 ab 10. November 2019) bzw. 12 pro Aufstellort beträgt. Der Aufstellungsort bedarf einer Geeignetheitsbestätigung.
  • In Spielhallen ist ein Alkoholausschank nicht erlaubt.
  • Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Spielen an Automaten untersagt (für Spielhallen besteht darüber hinaus gemäß Jugendschutzgesetz ein Zutrittsverbot).
  • Geregelt sind Höchstgewinn, -einsatz und das Zeitintervall dazwischen (Dauer eines „Spiels“): zulässig sind z. B. in 5 Sekunden 0,20 € Einsatz und 2 € Gewinn.
  • Der Verlust pro Stunde, d.h. der die Gewinne übersteigende Einsatz, ist begrenzt auf höchstens 80 € (60 € für neu zugelassene Spielautomaten).
  • Der Gewinn pro Stunde darf nach Abzug der Einsätze nicht höher sein als 500 € (400 € für neu zugelassene Spielautomaten).
  • Der durchschnittliche Verlust pro Stunde ist begrenzt auf höchstens 33 € (20 € für neu zugelassene Spielautomaten).
  • Die Obergrenzen für Einsatz, Gewinn und Verlust pro Zeiteinheit werden durch eine Kontrolleinrichtung gewährleistet.
  • Die die Automaten betreffenden Parameter werden durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) im Rahmen einer Bauartzulassung auf Basis einer Technischen Richtlinie geprüft.[4]
  • Geldspielgeräte müssen alle 2 Jahre durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Sachverständigen oder einer von der PTB dafür zugelassenen Stelle, wie derzeit z. B. dem TÜV Rheinland, überprüft werden. Neu zugelassene Geldspielgeräte dürfen nur noch maximal vier Jahre betrieben werden.

Weitere Regelungen betreffen technische Maßnahmen gegen die gleichzeitige Bespielung von mehreren Spielautomaten durch eine Person (Verbot einer Einsatzautomatik und Spiel nur mit einem gerätegebundenen Identifikationsmittel), Sicherungen gegen Veränderung und Manipulation des Spielautomaten und der in ihm gespeicherten, mit dem Zeitpunkt ihrer Entstehung verknüpften Buchungsdaten[5] sowie das so genannte Punktespiel.[6][7][8] Die das Punktespiel betreffenden Anforderungen gehen im Wesentlichen auf den Maßgabebeschluss des Bundesrats zurück. Ihre widersprüchliche Formulierung waren der Grund für die Bundesregierung in ihrer Funktion als Verordnungsgeber, die Verordnung aufgrund befürchteter Vollzugsprobleme[9] erst nach über 16 Monaten und einer erneuten Notifizierung bei der Europäischen Kommission in Kraft zu setzen.[6] Details der Bauartzulassung werden in einer durch die EU notifizierten[10] Technischen Richtlinie der PTB geregelt.[11]

Mit den im November 2014 in Kraft getretenen Absenkungen von Gewinn- und Verlustmöglichkeiten bekräftigte die Bundesregierung ihr bereits mit der Novelle aus dem Jahr 2006 verfolgtes Ziel, „eine klare Grenze zwischen den gewinn- und verlustmäßig unbeschränkten staatlich konzessionierten Spielangeboten, insbesondere bei den dort verwandten Spielautomaten (slot machines), und dem gewerblichen ‚kleinen‘ Spiel“ [12] zu ziehen. So gibt es in Spielcasinos Slot Machines, bei denen pro 3-Sekunden-Spiel Einsätze von 500 €[13] und Gewinne von 50.000 € möglich sind.[14] Verluste in Höhe von 40.000 € von einem Spieler an einem Abend an Slot Machines eines Spielcasinos sind dokumentiert.[15][16] Über die Spielverordnung hinaus wurden ab 2011 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Spielhallen- und Ausführungsgesetze zum Glücksspieländerungsstaatsvertrag (GlüÄndStV) beschlossen. Diese regeln zusätzliche Anforderungen an die Aufstellung von Spielautomaten in Spielhallen wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,[17] Sperrstunden, Verpflichtung zu Einlasskontrolle und Sperrsystem,[18] ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.[19] Bezogen auf Städte mit mehr als 10.000 Einwohnern werden nach einer Prognose aus dem Jahr 2014 aufgrund der Mindestabstände nach Ablauf der Übergangsregelungen 77 % der Spielhallen und 87 % der dort aufgestellten Geldspielgeräte nicht mehr betrieben werden können.[20][21] Im Fall des Bundeslandes Berlin, bei dem die Reduktion bereits 2016 vollzogen wird, sind mehr als die Hälfte der Spielhallen von einer Schließung betroffen.[22] In Niedersachsen werden die Schließungen von Spielhallen zum Teil auf der Basis eines Losentscheids verfügt, so beispielsweise in Osnabrück, wo 52 von 87 Spielhallen schließen sollen.[23]

Anzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Deutschland 1995–2016

Die Gesamtzahl der in Deutschland aufgestellten Geldspielgeräte betrug 2016 insgesamt 264.000 Geräte. In den 20 Jahren zuvor bewegte sich die Zahl zwischen 245.000 (im Jahr 1995) und 183.000 (im Jahr 2005). In diesen Zahlen nicht berücksichtigt sind die 64.300 (1995) beziehungsweise 82.300 (2005) Spielautomaten[24], die seit 2006 nach § 6a der novellierten Spielverordnung nicht mehr betrieben werden dürfen, weil sie zwar nicht die Möglichkeit eines Geldgewinnes, wohl aber die Möglichkeit des Gewinns von mehr als sechs Freispielen boten.

Die Einnahmen aus Geldspielgeräten unterliegen außer den üblichen Steuern (Umsatzsteuer und Ertragssteuer) außerhalb von Bayern der (kommunalen) Vergnügungssteuer. Zum Zweck von deren Erhebung müssen sämtliche Einsätze, Gewinne und Kasseninhalte zeitgerecht, unmittelbar und auslesbar erfasst werden.

Geschichte

Die ersten Glücksspielautomaten entstanden gegen Ende der 1880er Jahre.[25] Besondere Bekanntheit erlangte das Gerät Liberty Bell von Charles August Fey, welches er 1899 in San Francisco erfand. Diese Slot machine war die erste mit einem 3-Walzen-Spielsystem. Aufgrund der fehlenden Patentanmeldung dieser Erfindung geriet das System zum Allgemeingut der Glücksspielbranche.[26] Vor der Etablierung dieses Systems produzierten viele Hersteller Stand-Slots, die nach dem Rouletteprinzip funktionierten und bei denen auf eine Farbe gesetzt werden musste, bevor man die Roulettescheibe meist mit einem Hebel in Bewegung versetzte.

Im Deutschen Kaiserreich sowie in der Weimarer Republik war das Glücksspiel an Automaten strengstens verboten. Erlaubt jedoch war das Spiel mit der Geschicklichkeit. Aus dieser Zeit sind etliche Spielsysteme erhalten, die den Spielenden auffordern in den unterschiedlichsten Formen seine Geschicklichkeit am Automaten unter Beweis zu stellen.[27]

Geldspiel ist ein speziell deutscher Begriff. Er bezeichnet lediglich die Spielautomaten, die in Deutschland nach 1951 durch die PTB als solche zugelassen worden sind und demnach strikte gesetzlich festgelegte Voraussetzungen erfüllen.[28]

Die heute im deutschsprachigen Raum am häufigsten anzutreffenden Geldspielgeräte sind Merkur-Automaten (produziert von der Gauselmann-Gruppe) sowie Novoline- und Novostar-Automaten von Novomatic.[29]

Im Jahr 1990 wurden die ersten Online-Casinos veröffentlicht und bieten seitdem auch Online-Spielautomaten an.

Hersteller

Commons: Spielautomaten – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Spielautomat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Spielbanken Bayern: Spielordnung (Stand April 2013; PDF)
  2. Verkündung der Siebten Novelle der Spielverordung im Bundesgesetzblatt, 12. Dezember 2014 , BGBl. I S. 2003
  3. Verkündung der Sechsten Novelle der Spielverordung im Bundesgesetzblatt, 10. November 2014, BGBl. I S. 1678
  4. Spielgeräte-Portal der PTB
  5. Johann Heyszl, Florian Thiel: Geldspielgeräte in Zukunft mit geprüfter Sicherheit, Datenschutz und Datensicherheit (DuD), Band 39, Heft 4, März 2015, S. 234–239, doi:10.1007/s11623-015-0402-z.
  6. a b Notifizierungsnachricht 2014/289/D bei der EU
  7. Bundesratsdrucksache 437/13 vom 23. Mai 2013
  8. Bundesratsdrucksache 437/13 (Beschluss) vom 5. Juli 2013
  9. Bundestagsdrucksache 17/14712, Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Heitzer vom 5. September 2013
  10. Notifzierungsnachricht 2015/68/D
  11. Technische Richtlinie für Geldspielgeräte, Version 5.0 vom 27. Januar 2015
  12. Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Bundesratsdrucksache 0655/05 (PDF; 1,8 MB) vom 30. August 2005, S. 1
  13. Gerhard Meyer, Meinolf Bachmann: Spielsucht. Ursachen, Therapie und Prävention von glücksspielbezogenem Suchtverhalten, ISBN 978-3-662-54838-7, doi:10.1007/978-3-662-54839-4, S. 20; 50 € Höchsteinsatz werden genannt in: Fünfte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung, Bundesratsdrucksache 0655/05 (PDF; 1,8 MB) vom 30. August 2005, S. 10
  14. Informationsblatt „Spielerschutz“ (PDF; 676 kB), Verband der Deutschen Automatenindustrie e. V. (VDAI)
  15. Uwe Schneider: Ex-KI.KA-Manager in Fußfesseln vor Gericht, Bild-Online, 6. Juni 2011
  16. Eike Kellermann: Casino Erfurt: „Da ist Gefahr im Verzug“, Südthüringer Zeitung, 15. Oktober 2011 (Memento vom 17. Oktober 2011 im Internet Archive)
  17. Spielhallengesetz Berlin vom 20. Mai 2011, § 6 (PDF; 1,4 MB)
  18. Bernd J. Hartmann: Spielverbote in Spielbanken und Spielhallen: Einlasskontrolle und Sperrsystem am Maßstab von Kohärenz und Konsistenz, Zeitschrift für Landes- und Kommunalrecht Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, 7. Jahrgang (2013), S. 489–532 (online)
  19. Übersicht Glücksspielstaatsvertrag 2012 / länderspezifische Spielhallenregelungen, Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)
  20. Studie von Oliver Kaul, FH Mainz, siehe: Spielstättenschwund 2017, Games & business, ISSN 1619-0564, Juni 2014, S. 36.
  21. Blick in die Zukunft des gewerblichen Spiels, Automatenmarkt, ISSN 0005-1039, Juli 2014, S. 20–21 (online).
  22. Hälfte der Spielhallen in Berlin muss schließen, Berliner Morgenpost, 25. August 2016.
  23. Los hat entschieden: 52 von 87 Spielhallen in Osnabrück müssen schließen, Delmenhorster Kreisblatt, 24. August 2016.
  24. Hans-Günther Vieweg: Wirtschaftsentwicklung Unterhaltungsautomaten 2016 und Ausblick 2017, ifo Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München, S. 15 (online)
  25. Vgl. Costa, Nic: Automatic Pleasures, The history of coin machine, London 1988, S. 37.
  26. Für die ganze Geschichte rund um Charlie Fey und die Liberty Bell siehe: Fey, Marshall:Slot machines, a pictorial history of the first 100 years, Reno 1989, S. 37–43.
  27. Geschicklichkeit, Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann)
  28. Glücks- und Geldspiel, Deutsches Automatenmuseum (Sammlung Gauselmann)
  29. Betrug beim Glücksspiel?: Glücksspielautomaten sollen manipuliert sein. In: www.wiwo.de. Abgerufen am 30. Mai 2016.