Glücksspielstaatsvertrag
| Basisdaten | |
|---|---|
| Titel: | Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland |
| Kurztitel: | Glücksspielstaatsvertrag |
| Abkürzung: | GlüStV |
| Art: | Staatsvertrag |
| Geltungsbereich: | |
| Rechtsmaterie: | |
| Datum des Gesetzes: | |
| Inkrafttreten am: | 1. Januar 2008 |
| Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. | |
Der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland (kurz Glücksspielstaatsvertrag oder GlüStV) vom 30. Januar/31. Juli 2007 war ein Staatsvertrag zwischen allen sechzehn deutschen Bundesländern, der bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Veranstaltung von Glücksspielen schuf.[1] Er trat am 1. Januar 2008 in Kraft. Am 31. Dezember 2011 trat er wieder außer Kraft, da die Ministerpräsidenten der Länder und Regierenden Bürgermeister der Stadtstaaten seine Fortgeltung über dieses Datum hinaus nicht beschlossen hatten (§ 28 Abs. 1 Satz 1 GlüStV a. F.). Gleichwohl galten seine wesentlichen Bestimmungen in den Ländern - mit Ausnahme Schleswig-Holsteins - als landesgesetzliche Bestimmungen bis zum Inkrafttreten eines neuen Staatsvertrages fort. Das beruhte auf Vorschriften in den Ausführungsgesetzen zum Staatsvertrag in den einzelnen Ländern[2].
Ziel ist es, die Spielsucht zu bekämpfen bzw. ihre Entstehung bereits zu verhindern und hierbei insbesondere den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Hierzu soll das Glücksspielangebot begrenzt und in geordnete Bahnen gelenkt werden und die ordnungsgemäße Durchführung von Glücksspielen sichergestellt werden, um so auch betrügerische Machenschaften und sonstige Folge- und Begleitkriminalität illegalen Glücksspiels abzuwehren.
Der Glücksspielstaatsvertrag folgt den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.[3] Demnach ist das staatliche Glücksspielmonopol nur durch eine konsequente und glaubhafte Erfüllung der staatlichen Suchtprävention zu rechtfertigen.
Online-Glücksspiel ist durch die Änderung im GlüStV mit Gültigkeit vom 01.07.2012 nicht mehr generell verboten, siehe Glücksspielstaatsvertrag § 4 Absatz 4: „Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten.“ und Absatz 5: "Abweichend von Absatz 4 können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des § 1 den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, wenn keine Versagungsgründe nach § 4 Abs. 2 vorliegen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind [...]"[4]
Inhaltsverzeichnis |
Kritik [Bearbeiten]
Da der Glücksspielstaatsvertrag entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur das staatliche Monopol regelte, blieb der Bereich der gewerblich betriebenen Spielautomaten dort unberücksichtigt. Dies wird von Betreibern einiger Spielbanken stark kritisiert: „Die Zocker wandern in Automatenhallen, Wettbüros und ins Internet ab. Das staatlich kontrollierte Glücksspiel rutscht 2010 erstmals in die roten Zahlen.“[5] Das hat der Erste Glücksspieländerungsstaatsvertrag geändert (§§ 24 ff. GlüStV n. F.).
Urteil des EuGH [Bearbeiten]
In seinem Urteil vom 8. September 2010 hat der Europäische Gerichtshof entschieden[6], dass das im aktuellen Glücksspielstaatsvertrag verankerte Sportwettmonopol für staatliche Anbieter nicht gerechtfertigt ist. Zur Begründung verwies er u. a. auf intensive Werbekampagnen der Inhaber des staatlichen Glücksspielmonopols, die der Suchtprävention als notwendiger Grundlage eines Glücksspielmonopols zuwiderlaufen würden.
Änderungsstaatsvertrag [Bearbeiten]
Am 15. Dezember 2011 unterzeichneten alle Bundesländer mit Ausnahme von Schleswig-Holstein einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag.[7][8] Er beendet u.a. das Vertriebsverbot für Lotto über das Internet, ermöglicht einen grenzüberschreitenden Lotto-Jackpot und Spielbank-Werbung. Private Anbieter von Sportwetten sollen sich um insgesamt 20 Konzessionen bemühen können. In Bezug auf gewerbliche Spielautomaten soll für Spielhallen eine zusätzliche Erlaubnispflicht eingeführt werden, auch für bereits bestehende. Verbände der Automatenwirtschaft sehen dies als existenzgefährdend an.[9] Nicht mehr enthalten sind die nach § 9, Abs. 1, Satz 3, Nr. 5 im Entwurf vom April 2011[10] noch enthaltenen Websperren von Online-Casinos.
Zur Umsetzung des Änderungsstaatsvertrages wurden in den Jahren 2011 und 2012 auf Länderebene inhaltlich unterschiedliche Ausführungsgesetze beschlossen. Diese regeln auch den Bereich der Spielhallen. Für diese werden über die Vorgaben der Spielverordnung hinaus zusätzliche Anforderungen gestellt wie zum Beispiel das Verbot der Abgabe von Speisen und Getränken,[11] Sperrstunden, ein Verbot von Außenwerbung und Mindestabstände zu anderen Spielhallen sowie Einrichtungen, die vorwiegend von Kindern und Jugendlichen besucht werden.[12]
Der Landtag des nicht am Glücksspielstaatsvertrag beteiligten Bundeslandes Schleswig-Holstein hat bereits am 14. September 2011 ein „Gesetz zur Neuordnung des Glücksspiels“ verabschiedet.[13][14] Das Gesetz belässt es beim staatlichen Veranstaltungsmonopol für Lotto, aber die Beschränkungen bei Vertrieb und Werbung werden weitgehend aufgehoben. Private Anbieter für Sportwetten und Online-Casinos können vom Bundesland Lizenzen für jeweils fünf Jahre erwerben. Das Gesetz wurde kontrovers diskutiert. Die Regierung begründete die Neuregelung mit erwarteten jährlichen Lizenzabgaben in Höhe von 40 bis 60 Millionen Euro, der Schaffung von Arbeitsplätzen und dem verbreiteten Glücksspiel im Internet. Andere Bundesländer kritisierten die Regelung hingegen. Die Opposition warf der Regierung vor, Vorschlägen der Lobby privater Glücksspielanbieter gefolgt zu sein, ohne die Gefahren der Spielsucht zu beachten.[15] Das neue Kabinett in Schleswig-Holstein hat den Beitritt zwischenzeitlich beschlossen.[16] Diese Entscheidung wurde in einem Schreiben der EU Kommission hinterfragt und kritisiert [17]
Auch die aktuellen Entwicklungen auf EU-Ebene könnten Änderungen für die deutsche Gesetzgebung mit sich bringen. Im März 2011 stellte die Europäische Kommission das Grünbuch „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“[18] vor, welches einen Konsultationsprozess zur künftigen Regulierung des Online-Glücksspiel-Marktes in der EU einleitete. Aktuell berät der Ausschuss Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des Europäischen Parlaments über weitere legislative Schritte. Grundlage ist der Berichtsentwurf[19] von Jürgen Creutzmann (ALDE) vom 22. Juni 2011. Die endgültige Abstimmung im Plenum des Europäischen Parlaments wird voraussichtlich Mitte November stattfinden.[20]
Literatur [Bearbeiten]
- Roland Bornemann, Werbung für Glücksspiel im Fernsehen nach dem Ersten Glücksspieländerungsstaatsvertrag, K&R 2012, 563
- Johannes Dietlein, Manfred Hecker, Markus Ruttig (Hrsg.): Glücksspielrecht. Glücksspielstaatsvertrag, § 284 StGB, §§ 33c ff. GewO, SpielVO, RennwLottG, GG, EGV, GATS, EV/SlgLottVO-DDR u.a. Kommentar. C.H. Beck, München 2008, ISBN 978-3-406-58093-2.
- Martin Pagenkopf, Der neue Glücksspielstaatsvertrag, NJW 40/2012, 2918
- Luca Rebeggiani: Deutschland im Jahr Drei des GlüStV - Reformvorschläge zur Regulierung des deutschen Glücksspielmarktes[1], Hannover 2010.
Weblinks [Bearbeiten]
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland. Abgerufen am 15. Februar 2011 (PDF; 42 kB).
- ↑ Vgl. VG München, Beschluss vom 27. Juni 2012 – M 17 S 12.2760, S. 14.
- ↑ BVerfG, Urteil vom 28. März 2006, Az. 1 BvR 1054/01, Volltext.
- ↑ Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag - § 4 Allgemeine Bestimmungen
- ↑ Tagesspiegel – Nichts geht mehr in Berlins Spielbanken und Erwiderung der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH dazu.
- ↑ EuGH, Urteil vom 8. September 2010, Az. C-316/07, Volltext.
- ↑ Caroline Freisfeld: Glücksspielstaatsvertrag ist unterzeichnet, FAZ Online 15. Dezember 2011
- ↑ Glückspieländerungsstaatsvertrag, Entwurfsfassung 6. Oktober 2011
- ↑ AWI: Glücksspielstaatsvertrag-Novelle gefährdet 70 000 Arbeitsplätze, Automatenmarkt Online
- ↑ Glückspieländerungsstaatsvertrag, Entwurfsfassung 14. April 2011 (PDF; 1,4 MB)
- ↑ Spielhallengesetz Berlin vom 20. Mai 2011, § 6 (PDF; 1,4 MB)
- ↑ Übersicht Glücksspielstaatsvertrag 2012 / länderspezifische Spielhallenregelungen, Homepage des Verbandes der Deutschen Automatenindustrie e.V. (VDAI)
- ↑ Drucksache 17/1785, Schleswig-Holsteinischer Landtag (PDF; 256 kB)
- ↑ Urlich Exner: Kieler Glücksspielgesetz blamiert andere Bundesländer, Welt-Online, 14. September 2011
- ↑ ZEIT, AFP, dpa: Schleswig-Holstein öffnet Glücksspielmarkt, 14. September 2011.
- ↑ http://www.schleswig-holstein.de/STK/DE/Service/Presse/PI/2012_neu/MP/120724_stk_mp_Kehrtwende_Gluecksspielrecht.html
- ↑ EU Kommission – Stellungnahme, 10. Dezember 2012
- ↑ Grünbuch der Europäischen Kommission „Online-Glücksspiele im Binnenmarkt“ – SEK(2011) 321 –, online (PDF, 196,5 kB).
- ↑ Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz: Entwurf eines Berichts über Online-Glücksspiele im Binnenmarkt (2011/2084(INI)); Berichterstatter: Jürgen Creutzmann, online (PDF, 169,5 kB).
- ↑ Online-Glücksspiele im Binnenmarkt: Verbraucher schützen, Sucht vorbeugen, Kriminalität bekämpfen – EP-Berichterstatter im Dialog mit Jürgen Creutzmann. Netzwerk Europäische Bewegung Deutschland, abgerufen am 27. September 2011.
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