„Kriminologie“ – Versionsunterschied

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Version vom 30. November 2023, 15:28 Uhr

Kriminologie (zusammengesetzt aus lateinisch crimen ‚Verbrechen‘ und -logie von dem griechischen und lateinischen Wort -logia; von altgr. λόγος lógos, ‚Wort‘, auch: ‚Lehre‘,) bedeutet wörtlich übersetzt Lehre vom Verbrechen. Die Kriminologie bedient sich verschiedener Bezugswissenschaften wie Rechtswissenschaften und Psychiatrie, Soziologie und Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und Anthropologie, sowie in den letzten Jahrzehnten verstärkt der Wirtschaftswissenschaft, um die Erscheinungsformen der Kriminalität zu beschreiben bzw. zu untersuchen.

In Deutschland ist die universitäre Kriminologie weitgehend den rechtswissenschaftlichen Fakultäten angegliedert (Ausnahme: Universität Hamburg[1], wo es einen – allerdings auslaufenden – Masterstudiengang „Internationale Kriminologie“ an der Fakultät für Sozialwissenschaften gibt). In angloamerikanischen und skandinavischen Ländern sind Kriminologen dagegen überwiegend den sozialwissenschaftlichen Fachbereichen zugeordnet.

Kriminologie ist von der Kriminalistik, der Lehre von den Mitteln und Methoden der Verbrechensbekämpfung, abzugrenzen.

Geschichte und Strömungen der Kriminologie

Die systematische Beschäftigung mit Kriminalität beginnt im 18. Jahrhundert im Rahmen der Aufklärung. Der Begriff Kriminologie kommt erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf. Laut Hans-Dieter Schwind soll er von Paul Topinard stammen, nachweislich verwendet wurde er erstmals von Raffaele Garofalo als Titel seines 1885 veröffentlichten Werkes Criminologia.[2]

Die klassische Schule

Cesare Beccaria

Die sogenannte „klassische Schule“ begründet noch kein eigenständiges Fach Kriminologie. Die Thematisierung der Kriminalität erfolgt nicht aus der Sicht von Experten, sondern aus der einzelner Universalgelehrter. Aus deren Sicht ist das Verbrechen eine allgegenwärtige Versuchung für alle Menschen. Der Frage, warum einige Menschen dem Verbrechen verfallen und andere nicht, wird nicht nachgegangen.[3]

Hauptvertreter und Begründer des „Klassischen Schule“ ist Cesare Beccaria. Der Mailänder veröffentlichte 1764 eine Schrift mit dem Titel Dei delitti e delle pene (deutsch: Von den Verbrechen und von den Strafen), die bald ins Französische und Deutsche übersetzt wurde und europaweit eine Debatte über Strafgesetzgebung und Kriminalpolitik entfachte. Beccarias Argumentation basiert auf der Annahme der Aufklärung, dass alle Menschen gleich und frei seien. Für das Kriminalitätsverständnis folgt daraus, dass im Prinzip jeder Mensch fähig ist, eine Straftat zu begehen und es keine individuellen Ursachen jenseits der freien Entscheidung dafür gibt. Damit werden mögliche täterorientierte Erklärungen der Delinquenz verworfen. Als Ursache von Kriminalität benennt Beccaria besonders eine unvernünftige Gesetzgebung, die die Zahl der mit Strafe bedrohten Handlungen vermehrt statt sie zu vermindern. Als weitere Ursachen nennt er eine korrupte Rechtsprechung, unzureichend geregelte Strafverfahren und die Begünstigung des Denunziatentums durch geheime Anklagen. Somit sind die Ursachen für Kriminalität im Kriminaljustizsystem selbst angelegt. Zudem prangert er in seiner Schrift die Nutzlosigkeit und Ungerechtigkeit der Todesstrafe und der Folter an.[4]

Laut Karl-Ludwig Kunz und Tobias Singelnstein folgt für die von Beccaria geprägte „Klassische Schule“ die Notwendigkeit einer rechtsstaatlichen Mäßigung der Strafgewalt aus Nützlichkeitserwägungen. Es werde einem „ökonomischen Kalkül des Strafens“ gefolgt, das dessen Wirksamkeit und soziale Akzeptanz erhöhen soll. Es soll nicht mehr maßlos gestraft werden, sondern gerade so viel, wie ausreicht, um Delikte zu verhindern. Das sei die Grundlage für ein sozialtechnisch bestimmtes, präventionsbezogenes und effizienzorientiertes Strafrecht.[3] Diese Entwicklungslinie wurde besonders von Jeremy Bentham im Rahmen des britischen Utilitarismus weiter verfolgt. Im Bemühen um höchste technologische Strafeffizienz schlug er das Panopticon vor, einen Gefängnisbau, der totale Überwachung ermöglicht.[3]

Als weitere Impulsgeber der „Klassischen Schule“ nennt Bernd-Dieter Meier den Engländer Samuel Romilly, der die Abschaffung der Todesstrafe für Diebstahl und Bettelei durchsetzt, den englischen Gefängnisreformer John Howard und Paul Johann Anselm von Feuerbach, der sich ebenfalls für die Abschaffung der Todesstrafe aussprach, die Abschaffung der Folter durchsetzte und unter dessen Einfluss in Bayern das erste moderne Strafgesetzbuch entstand.[5]

Die positivistische Schule

Cesare Lombroso
Raffaele Garofalo
Alexandre Lacassagne
Émile Durkheim

Als eigenständiges Wissenschaftsgebiet entstand die Kriminologie im Rahmen des Positivismus im 19. Jahrhundert. Der ist durch die Annahme geprägt, dass die Bestimmungsgründe menschlichen Handelns nicht aus der Entscheidungsfreiheit ableitbar sind, sondern dass das menschlichen Handeln allgemeinen Gesetzen (Ursachen) folgt, die erfahrungswissenschaftlich erkannt werden können. Um welche Ursachen es geht, ist in der positivistischen Kriminologie des 19. und 20. Jahrhunderts umstritten. Es entstanden drei Hauptrichtungen: die italienische (kriminalanthropologische) Schule, die französische (kriminalsoziologische) Schule und die Marburger Schule, die kriminalanthropologische und kriminalsoziologische Ursachen verknüpft.

Die italienische (kriminalanthropologische) Schule

Hauptvertreter der kriminalanthropologischen Schule war der italienische Mediziner Cesare Lombroso; er wird weithin als Begründer der Kriminologie angesehen. Obwohl seine frühen Thesen als vollständig widerlegt gelten, war er der erste, der seine theoretischen Aussagen auf Basis von umfangreichen Studien entwickelte und einen strikt erfahrungswissenschaftlichen Ansatz zugrunde legte.[6]

Lombroso glaubte feststellen zu können, dass sich Straftäter in vielen physischen und psychischen Anomalien von anderen Menschen unterscheiden. Er deutete diese als Ausdruck des atavistischen, degenerierten Entwicklungsstandes der Verbrecher. Dieser Entwicklungszustand hindere sie, sich an die Regeln der zivilisierten Gesellschaft anzupassen. Diese empirischen Befunde wurden später nicht bestätigt. Sie litten zudem an der Einseitigkeit des Forschungsinteresses, sozialen Ursachen maß Lombroso in seinen frühen Arbeiten keine Bedeutung zu. Erst später räumte er ein, dass nur etwa ein Drittel der Straftäter „geborene Verbrecher“ seien und in den übrigen Fällen soziale Faktoren wirkten. Auch Enrico Ferri, der zunächst Lombrosos Ausgangsthese teilte, setzte sich später für die Berücksichtigung sozialer Faktoren ein. Raffaele Garofalo, der der Kriminologie ihren Namen gab, vertrat die These, dass derjenige, der das „natürliche Verbrechen“ begehe, ein spezieller anthropologischer Typ sei, der an einem Mangel an uneigennützigem Empfindungsvermögen leide.[6]

Als „natürliche Verbrechen“ definierte Garofalo nur Handlungen, die elementaren menschlichen Regungen zuwiderlaufen. Sie sind die eigentlichen Verbrechen und damit der Gegenstand der Kriminologie. Sie bilden den eigentlichen Bereich des Verbrechens, nur sie seien Gegenstand der Kriminologie.[7]

Die französische (kriminalsoziologische) Schule

Von der französischen Schule der Kriminologie wurde der kriminalanthropologische Ansatz abgelehnt und die gesellschaftlichen Entstehungsbedingungen von Kriminalität in den Mittelpunkt gestellt. Wichtige Impulse für diese Sichtweise kamen von den in vielen europäischen Ländern entstehenden kriminalstatistischen Datensammlungen. Pioniere der Kriminalstatistik waren André-Michel Guerry und Adolphe Quetelet; sie nannten ihre Forschungsdisziplin Moralstatistik.[8]

Führende Theoretiker der französischen Schule waren Alexandre Lacassagne und Gabriel Tarde. Lacassagne vertrat die These, Nährboden der Kriminalität sei das Milieu. Von ihm stammt der Satz: „Jede Gesellschaft hat die Verbrecher, die sie verdient.“[8] Tarde sah die Hauptursache von Kriminalität in der Nachahmung und postulierte, dass ein Verbrecher nur das nachahmen könne, was andere ihm vorgemacht hätten. Daraus folgerte er: „Jedermann ist schuldig mit Ausnahme des Kriminellen.“[8]

Laut Kunz/Singelnstein formulierten diese frühen Studien eher Programmansätze als prüfbare Annahmen. Sie verfolgten keine spezifisch-kriminalpräventiven Ziele, sondern wollten private karitative Bemühungen von Abstinenzverbänden und Besserungsvereinen sowie die staatliche Benachteiligtenhilfe fördern.[9]

Eine besondere Rolle hat Émile Durkheim, der Ende des 19. Jahrhunderts die Kriminalsoziologie begründete. Im Gegensatz zu den positivistischen Kriminologen fragte er nicht nach den Ursachen des Verbrechens als individuellem Verhalten. Er betrachtete die Funktion des Verbrechens für die Gesellschaft und die Umstände, die die Entwicklung gesellschaftlicher Kriminalitätsraten beeinflussten. Für ihn war das Verbrechen keine zu bekämpfende sozialpathologische Erscheinung, sondern ein normales Element der modernen Industriegesellschaft, das sich aus der Sozialstruktur erklärte.[8] Eine normale und notwendige Erscheinung sei das Verbrechen für jede Gesellschaft, so erläutert Durkheim in seinem 1895 veröffentlichten Werk Die Regeln der soziologischen Methode (Les règles de la méthode sociologique), weil es keine Gesellschaft gebe, in der keine Kriminalität existiere. Normal sei Kriminalität, weil es immer Menschen gebe, die Normen verletzten und strafbare Handlungen begingen. Notwendig sei es, weil es zur Stärkung und Weiterentwicklung der kollektiven Normentwicklung beitrage.[10]

Der Umstand, dass es in jeder Gesellschaft Verbrechen gibt, ist für Durkheim nicht erklärungsbedürftig. Erhebliche Veränderungen des Kriminalitätsaufkommens müssten jedoch analysiert werden. Eine Gesellschaft gerät in den Zustand der Anomie, wenn es durch Veränderungen im gesellschaftlichen Gefüge, etwa durch Modernisierungsprozesse, zum Zusammenbruch der rechtlichen und sozialen Normen kommt. Durkheim entwickelte seine Überlegungen zur Anomie 1897 in seiner Schrift über den Selbstmord (Le suicide). Von späteren Theoretikern, insbesondere der nordamerikanischen Kriminologie – und dort Robert K. Merton – wurden seine Überlegungen auch auf die Erklärung des Verbrechens übertragen.[8]

20. Jahrhundert bis Gegenwart

Die von Lombroso und seiner Schule begründeten anlagebedingten Erklärungsansätze wurden im 20. Jahrhundert durch die Adoptions- und die Zwillingsforschung sowie die weniger populäre sogenannte „Phosphattheorie“ (verstärkte Aggressionsbereitschaft durch übermäßigen Konsum phosphathaltiger Fleischprodukte) fortgesetzt. Ferner wurde zeitweilig von der Existenz eines sogenannten Mörderchromosoms ausgegangen (überzähliges Y-Chromosom oder XYY-Syndrom), dessen Kausalität für das Begehen von Verbrechen jedoch wissenschaftlich widerlegt werden konnte.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts setzten sich zunehmend solche Stimmen durch, welche die Verbrechensursachen nicht ausschließlich in den Anlagen des Menschen vermuteten, sondern vielmehr auch die Umwelt als Ursache mit einbezogen. In diesem Zusammenhang entwickelte sich die von Franz von Liszt aufgestellte sogenannte Anlage-Umwelt-Formel, wonach er das Verbrechen als Resultat der Eigenart des Täters und den diesen zur Tatzeit umgebenden äußeren Einflüssen beschrieb. Franz Exner, ein Schüler Franz von Liszts und wichtiger Vertreter der deutschsprachigen Kriminologie in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, hielt an dieser Anlage-Umwelt-Formel fest. Zusätzlich schuf er darüber hinausgehend die erste „soziologisch reine“[11] Definition der Kriminalsoziologie im deutschsprachigen Raum, die das Verbrechen als gesellschaftliche Erscheinung zu beschreiben und in seiner gesellschaftlichen Bedingtheit zu begreifen suchte.[12] Der Historiker Richard Wetzell bezeichnete Exner daher sogar als den zu seiner Zeit führenden Krimnalsoziologen Deutschlands (Germany’s preeminent criminal sociologist).[13] Exner war hierbei sogar so weit gegangen, das Forschungsfeld der Kriminalsoziologie auf die Instanzen der sozialen Kontrolle (vor allem der Justiz) und auf eine empirische Untersuchung der Strafvorstellungen der Gesellschaft auszuweiten.[14] Nach der Weimarer Republik kehrte jedoch auch Franz Exner zu einer eher anlageorientierten Sichtweise zurück, wenn er auch die kriminalsoziologische Betrachtungsweise nie gänzlich aufgab und die Anlage-Umwelt-Formel für ihn bis zum Ende maßgeblich blieb.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die rein anlagebedingten Theorien missbraucht um rassespezifische Verfolgungs- und Tatbestandteilsmerkmale in die Strafrechts- und Strafprozesspraxis einzuführen, was sich etwa in der Ausweitung strafrechtlicher Sanktionen auf Familienangehörige des Straftäters (siehe auch Sippenhaftung) widerspiegelte. Eine weiter Kategorie wurde in diesen Jahren mit der Handhabung eines sogenannten Vorbeugungstatbestandes und der Verfolgung von „Tätern“ auf Grund rassischer und sozialer Herkunft, Rechtspraxis.

Heutzutage gibt es eine Vielzahl sehr unterschiedlicher Erklärungsansätze. Diese lassen sich grob einteilen in:

  • täterorientierte Theorien
  • gesellschaftsorientierte Theorien
  • multifaktorielle Ansätze (zu den einzelnen Theorien siehe auch Kriminalitätstheorien)

In der kritischen Kriminologie wird, entsprechend der Doppeldeutigkeit des lateinischen Begriffsursprungs crimen, was sowohl Beschuldigung, als auch Verbrechen bedeuten kann, unter „Kriminalität“ die Gesamtheit der Aktionen und Interaktionen zwischen den für Rechtsetzung und -durchsetzung zuständigen Institutionen einerseits und den für Rechtsbruch verantwortlichen und von Rechtserleidung betroffenen Individuen andererseits verstanden.

Vertreter des sich seit den 1950er Jahren formierenden Labeling Approaches Etikettierungsansatz (in Deutschland z. B. Fritz Sack und Peter-Alexis Albrecht) gehen davon aus, dass Kriminalität ubiquitär (d. h. allgemein verbreitet) sei und lediglich gewisse Schichten der Gesellschaft seitens des Gesetzgebers sowie der Strafverfolgungsbehörden als Verbrecher „herausselektiert“ – und damit etikettiert – würden.

In bewusster Abgrenzung zur ätiologisch orientierten Kriminologie erklären die Anhänger des Etikettierungsansatzes die Entstehung von Kriminalität nicht dadurch, dass sie sie kausal auf in der Person des Täters oder in der gesellschaftlichen Struktur gelegene Ursachen zurückführen. Kriminalität ist dieser Ansicht zufolge vielmehr das Ergebnis eines gesellschaftlichen Zuschreibungsprozesses. Teile des Labeling-Approaches sind dem (strafrechtlichen) Abolitionismus zuzuordnen (einer Strömung, welche die Abschaffung jeglicher Art von Freiheitsentzug fordert).

Wegen der eher rückläufigen Möglichkeiten, Kriminologie in Deutschland als Studienfach bzw. Studienschwerpunkt zu belegen, bezeichnete Frank Neubacher im Jahr 2013 die Kriminologie als „eine vom Aussterben bedrohte Disziplin.“[15]

Aufgabengebiet und Arbeitsweise

Der Begriff der Kriminologie ist vom Begriff der Kriminalistik zu unterscheiden. Beide Wissenschaften können als Hilfswissenschaft der jeweils anderen betrachtet werden. Während primäres Ziel der Kriminologie die abstrakte (also nicht auf einen bestimmten Fall bezogene) Erkenntnisgewinnung über die Ursachen und Erscheinungsformen von Kriminalität ist, beschäftigt sich die Kriminalistik mit der konkreten – praxisbezogenen – Fragestellung der Verhütung (Prävention), Bekämpfung und Aufklärung von Straftaten.

Zentrale Betrachtungspunkte der Kriminologie sind das Verbrechen, der Verbrecher, das Verbrechensopfer sowie die Verbrechenskontrolle.

Kriminologie umfasst insbesondere die Kriminalitätstheorien (darunter auch die Kontrolltheorien, welche der Frage nachgehen, warum Menschen sich konform verhalten – also nicht kriminell werden); zur Kriminologie muss weiterhin auch der Bereich der Sinnhaftigkeit von Strafe gestellt werden.

Betrachtet man Kriminalität als Massenerscheinung, benutzt die Kriminologie auch die bekannten Kriminalstatistiken. Diese haben dann auch erheblichen Anteil an der praktizierten Kriminalpolitik, die sich mit leicht zu vermittelnden Zahlen besser verbreiten lässt, als Hinweise auf komplizierte Untersuchungen. Zentrale Begriffe hierbei sind das Hellfeld und das Dunkelfeld. Problematisch ist in diesem Zusammenhang stets die begrenzte Aussagekraft der Statistiken.

Viktimologie

Die Viktimologie ist die Lehre von Opfern durch Straftaten.

Kriminologen

Literatur

Lehrbücher und Gesamtdarstellungen

Geschichte der Kriminologie

  • Imanuel Baumann: Dem Verbrechen auf der Spur. Eine Geschichte der Kriminologie und Kriminalpolitik in Deutschland, 1880 bis 1980. Wallstein, Göttingen 2006, ISBN 3-8353-0008-3.
  • Peter Becker: Verderbnis und Entartung. Eine Geschichte der Kriminologie des 19. Jahrhunderts als Diskurs und Praxis. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2002, ISBN 3-525-35172-0.
  • Silviana Galassi: Kriminologie im Deutschen Kaiserreich. Geschichte einer gebrochenen Verwissenschaftlichung. Franz Steiner, Stuttgart 2004, ISBN 3-515-08352-9.
  • Richard Wetzell: Inventing the Criminal. A History of German Criminology, 1880-1945. The University of North Carolina Press, Chapel Hill and London 2000, ISBN 978-1-4696-1382-6.

Weblinks

Wiktionary: Kriminologie – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Universität Hamburg, Studienbüro Sozialwissenschaften: Internationale Kriminologie, abgerufen am 9. November 2023.
  2. Hans-Dieter Schwind: Kriminologie und Kriminalpolitik. Eine praxisorientierte Einführung mit Beispielen. 23. Auflage, Kriminalistik-Verlag, Heidelberg 2016, ISBN 978-3-7832-0047-8. S. 99.
  3. a b c Karl-Ludwig Kunz und Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung. 7. Auflage, Haupt Verlag, Bern 2016, ISBN 978-3-8252-4683-9, S. 37.
  4. Karl-Ludwig Kunz und Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung. 7. Auflage, Haupt Verlag, Bern 2016, S. 35 f.
  5. Bernd-Dieter Meier: Kriminologie. 5. Auflage, C.H. Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-69580-3, S. 14.
  6. a b Bernd-Dieter Meier: Kriminologie. 5. Auflage, C.H. Beck, S. 17.
  7. Michael Bock: Kriminologie. 5. Auflage, Vahlen, München 2019, ISBN 978-3-8006-5916-6, S. 21.
  8. a b c d e Bernd-Dieter Meier: Kriminologie. 5. Auflage, C.H. Beck, S. 18.
  9. Karl-Ludwig Kunz und Tobias Singelnstein: Kriminologie. Eine Grundlegung. 7. Auflage, Haupt Verlag, Bern 2016, S. 38.
  10. Bernd-Dieter Meier: Kriminologie. 5. Auflage, C.H. Beck, S. 19.
  11. Franz von Liszt z. B. hatte unter Kriminalsoziologie noch etwas sehr Unspezifisches verstanden, in das sogar die Krimimalanthropologie mit eingeschlossen war. Ähnlich auch Enrico Ferri, auf den von Liszt sich ausdrücklich bezog. Vgl. hierzu Thorsten Kruwinnus, Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend werkimmanente Vorstudie, Berlin 2009, S. 29 f. m.w.N
  12. vgl. zur Einordnung dieser Definition Thorsten Kruwinnus, Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend werkimmanente Vorstudie, Berlin 2009, S. 108.
  13. Richard Wetzell, Inventing the Criminal. A History of German Criminology, 1880-1945, The University of North Carolina Press: Chapel Hill and London 2000, S. 116.
  14. vgl. hierzu den Artikel Franz Exner m.w.N. sowie Thorsten Kruwinnus, Das enge und das weite Verständnis der Kriminalsoziologie bei Franz Exner. Eine vergleichend werkimmanente Vorstudie, Berlin 2009, S. 37 ff. einerseits und Richard Wetzell, Inventing the Criminal. A History of German Criminology, 1880-1945, The University of North Carolina Press: Chapel Hill and London 2000, S. 116 andererseits.
  15. Frank Neubacher: Lage und Zukunft der Kriminologie – Fragen und Antworten. In: Neue Kriminalpolitik, Jahrgang 25 (2013) Heft 1, S. 26–47, hier S. 40.