Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 3. August 2016 um 21:21 Uhr durch Qaswed (Diskussion | Beiträge) (→‎Mitglieder der 18. Wahlperiode: stellvertretende SPD-Mitglieder laut http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse18/a21/mitgliederliste/260736 aktualisiert). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (Europaausschuss) ist ein deutscher Bundestagsausschuss, der vom Grundgesetz vorgeschrieben ist.[1] Der Ausschuss ist als „Integrations- und Querschnittsausschuss“ zentraler Ort europapolitischer Entscheidungsprozesse, unbeschadet der sachlichen Zuständigkeit anderer Ausschüsse für bestimmte Themen. Außerdem kontrolliert der EU-Ausschuss die Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union. Als Besonderheit kann der EU-Ausschuss die Rechte des Bundestags wahrnehmen und gegenüber der Bundesregierung gemäß Art. 23 Abs. 3 GG Stellungnahmen, sogenannte plenarersetzende Beschlüsse, abgeben. Darüber hinaus kann der EU-Ausschuss als einziger Bundestagsausschuss Änderungsanträge zu Beschlussempfehlungen von Fachausschüssen in den Bundestag einbringen. Der EU-Ausschuss ist auch für die Kontaktpflege mit dem Europäischen Parlament und den Parlamenten von EU-Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und -kandidaten zuständig und wirkt an den Treffen der Konferenz der Ausschüsse für Gemeinschafts- und Europaangelegenheiten der nationalen Parlamente in der Europäischen Union (COSAC) mit.[2][3]

Der gegenwärtige Vorsitzende ist der CDU-Abgeordnete Gunther Krichbaum[4].

Der EU-Ausschuss setzt sich aus 34 Bundestagsabgeordneten zusammen. Daneben gehören dem EU-Ausschuss auch 15 deutsche Mitglieder des Europäischen Parlaments als mitwirkungsberechtigte, aber nicht stimmberechtigte Mitglieder an. Die EU-Abgeordneten können sich an den Beratungen des EU-Ausschusses beteiligen und stellen so eine Verzahnung der Arbeit auf nationaler und europäischer Ebene sicher.

Geschichte

Bis zur ersten Direktwahl des Europäischen Parlaments im Jahr 1979 wurden die EU-Parlamentarier von den nationalen Parlamenten gewählt, die deutschen EU-Abgeordneten waren also auch Mitglieder des Deutschen Bundestages. Nach 1979 (erste Direktwahl des Europäischen Parlaments) liefen diese Doppelmandate aus und die Information des Bundestags über EU-Angelegenheiten verschlechterte sich, worauf eine Kommission des Ältestenrates einen Verbesserungsvorschlag erarbeitete. Vom 10. Bundestag wurde 1983 dann eine Europa-Kommission gegründet, die mit 11 Bundestags- und 11 Europa-Abgeordneten besetzt, aber immer noch zu wenig in die Strukturen eingebunden war und der wachsenden Zahl der Vorlagen nicht mehr Herr wurde. Deshalb wurde ab 1987 die Kommission nicht mehr eingesetzt und die Aufgaben stattdessen einem Unterausschuss des Auswärtigen Ausschusses übertragen. Vom 12. Bundestag wurde dann 1991 der „Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Gemeinschaft“ (EG-Ausschuss) eingesetzt, der sich vor allem mit Verträgen zur Schaffung der Europäischen Union und der Wirtschafts- und Währungsunion befasste. Ihm gehörten 33 Bundestagsabgeordnete und 11 Europaabgeordnete als mitwirkungsberechtigte Mitglieder an. Als Querschnittsausschuss hatte der EG-Ausschuss jedoch keine Federführung für entscheidungsrelevante Vorlagen, da diese von den jeweiligen Fachausschüssen erarbeitet wurden. Vom 13. Bundestag wurde 1994 schließlich der heutige EU-Ausschuss mit einigen besonderen Rechten eingesetzt.[5]

Europasaal

Die Sitzungssäle der Bundestagsausschüsse befinden sich in den Rotunden des Paul-Löbe-Hauses. Eine Besonderheit bildet dabei der Europasaal (Raumnummer 4.900), der Sitzungssaal des EU-Ausschusses. Er befindet sich im zweiten und dritten Obergeschoss der großen Ostrotunde und ist deutlich größer als die anderen Ausschusssäle (261 m²), was auf seine Sonderstellung und Größe hinweist. Darüber hinaus verfügt er über Dolmetscherkabinen, weshalb im Europasaal auch viele internationale Veranstaltungen stattfinden.[6][7]

Mitglieder der 18. Wahlperiode

Die 34 Mitglieder des Ausschusses setzen sich aus 17 Mitgliedern der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 11 Mitgliedern der SPD-Fraktion sowie jeweils 3 Mitgliedern der Linksfraktion und der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zusammen. In der folgenden Tabelle sind die Mitglieder und ihre Stellvertreter aufgelistet (Stand Juli 2015).

CDU/CSU – Ordentliches Mitglied CDU/CSU – Stellvertretendes Mitglied SPD – Ordentliches Mitglied SPD – Stellvertretendes Mitglied Die Linke – Ordentliches Mitglied Die Linke – Stellvertretendes Mitglied Bündnis 90/Die Grünen – Ordentliches Mitglied Bündnis 90/Die Grünen – Stellvertretendes Mitglied
Katrin Albsteiger Axel E. Fischer Heinz-Joachim Barchmann Doris Barnett Diether Dehm Thomas Nord Annalena Baerbock Marieluise Beck
Christoph Bergner Hans-Peter Friedrich Lars Castellucci Metin Hakverdi Andrej Hunko Martina Renner Manuel Sarrazin * ** Franziska Brantner
Thomas Dörflinger Christian Haase Angelika Glöckner Josip Juratovic Alexander Ulrich * Axel Troost Wolfgang Strengmann-Kuhn Jürgen Trittin
Iris Eberl Florian Hahn Gabriele Groneberg Arno Klare
Uwe Feiler Matthias Heider Michael Hartmann Dietmar Nietan
Thorsten Frei Margaret Horb Detlef Müller Martin Rabanus
Ursula Groden-Kranich Alois Karl Christian Petry Axel Schäfer
Astrid Grotelüschen Bernhard Kaster Joachim Poß Carsten Schneider
Jürgen Hardt Georg Kippels Dorothee Schlegel Peer Steinbrück
Heribert Hirte Volkmar Klein Norbert Spinrath * ** Dirk Vöpel
Gunther Krichbaum Tankred Schipanski Claudia Tausend Waltraud Wolff
Andrea Lindholz Heiko Schmelzle
Matern von Marschall Thomas Strobl Bernd Westphal
Martin Pätzold Lena Strothmann
Ronja Schmitt Michael Vietz
Detlef Seif * Johann Wadephul
Michael Stübgen * Karl-Georg Wellmann
  • * Obleute
  • ** Sprecher

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Art. 45 GG
  2. Aufgaben des Europaausschusses. Abgerufen am 4. April 2016.
  3. COSAC. Abgerufen am 4. April 2016.
  4. Gunther Krichbaum, MdB. Abgerufen am 4. April 2016.
  5. Bundestag und Europa. Deutscher Bundestag, S. 3ff., abgerufen am 4. April 2016.
  6. Der Europasal. Abgerufen am 4. April 2016.
  7. Das Paul-Löbe-Haus. Abgerufen am 4. April 2016.