Berlin/Bonn-Gesetz

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Basisdaten
Titel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands
Kurztitel: Berlin/Bonn-Gesetz
Abkürzung: Berlin/BonnG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Verfassungsrecht
Fundstellennachweis: 105-24
Erlassen am: 26. April 1994 (BGBl. I S. 918)
Inkrafttreten am: 7. Mai 1994
Letzte Änderung durch: Art. 1 VO vom 21. September 1997
(BGBl. I S. 2390, ber. S. 2756)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
(Art. 51 VO vom 21. September 1997)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Im Berlin/Bonn-Gesetz (Langtitel: Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands) regelte der Deutsche Bundestag unter anderem den Umzug von Parlament und Teilen der Regierung von Bonn nach Berlin sowie den Umzug von Bundesbehörden und anderer Bundeseinrichtungen in die Bundesstadt Bonn. Es ist eine Folge des Hauptstadtbeschlusses vom 20. Juni 1991, in dem Berlin auch zum Regierungssitz bestimmt wurde. Hauptstadt des vereinigten Deutschlands war Berlin bereits mit dem Einigungsvertrag zum 3. Oktober 1990 geworden. Das Berlin/Bonn-Gesetz wurde am 26. April 1994 verabschiedet.

Das Berlin/Bonn-Gesetz legt fest, welche Bundesministerien in die Bundeshauptstadt umziehen sollten. Zudem gibt es der Stadt Bonn Zusagen über den Erhalt des Politikstandortes Bonn, für den „der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien […] erhalten bleibt.“ (§ 4 Abs. 4) Außerdem darf Bonn seit der Verkündung des Berlin/Bonn-Gesetzes den deutschlandweit einmaligen Namenszusatz „Bundesstadt“ führen.

Die Umsetzung des Berlin/Bonn-Gesetzes erfolgte schrittweise. Den Höhepunkt erreichte der Umzug 1999 mit dem Wechsel des Bundestages in das Reichstagsgebäude in Berlin. Ebenfalls zu diesem Zeitpunkt wechselten zwei der über 20 Bundesbehörden aus Berlin und dem Rhein-Main-Gebiet nach Bonn: der Bundesrechnungshof und das Bundeskartellamt.

Aufteilung der Bundesministerien

Gemäß § 4 des Berlin/Bonn-Gesetzes befinden sich Bundesministerien in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundesstadt Bonn. Die in der Bundesstadt verbleibenden Bundesministerien sollen auch einen Dienstsitz in der Bundeshauptstadt erhalten; dementsprechend sollen die ihren Sitz in Berlin nehmenden Bundesministerien auch einen Dienstsitz in Bonn behalten.

Derzeit (Kabinett Merkel III) haben neun Ministerien (einschließlich Bundeskanzleramt) ihren ersten Dienstsitz in Berlin und sechs in Bonn (vgl. Bundesministerium (Deutschland), Liste der Bundesbehörden in Bonn).

Umgezogene Bundesbehörden

Diese Bundesbehörden zogen nach Bonn um:

Errichtet wurden in Bonn:

Teilweise verlagert wurden:

Ausgleichsvereinbarung

Das Berlin/Bonn-Gesetz ist auch Grundlage der „Vereinbarung über die Ausgleichsmaßnahmen für die Region Bonn“ vom 29. Juni 1994, die ein Fördervolumen von 1,437 Milliarden Euro im Zeitraum 1995 bis 2004 vorsah. Zur Konkretisierung der in der Ausgleichsvereinbarung festgelegten sowie der noch nicht festgelegten Maßnahmen und zur Koordination des Einsatzes der Fördermittel wurde der sog. Koordinierungsausschuss gebildet. Den Vorsitz in diesem Ausschuss hatte der jeweilige Bundesbauminister inne, der auch „Beauftragter der Bundesregierung für den Berlin-Umzug und den Bonn-Ausgleich“ war. Von den zwölf Stimmen in dem Ausschuss entfielen drei auf den Bund, der ein Vetorecht besaß, sowie insgesamt neun auf die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Stadt Bonn sowie den Rhein-Sieg-Kreis und den Landkreis Ahrweiler. Die konstituierende Sitzung des Ausschusses erfolgte im April 1995, die letzte im Jahre 1999.[1]

Mit der Ausgleichsvereinbarung wurden verschiedene Ausgleichsmaßnahmen und konkrete Aktionspläne wie die Gründung der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg gefördert, ein Großteil des Geldes entfiel dabei mit 861 Millionen Euro auf den Wissenschaftsbereich. Die restlichen Gelder teilten sich wie folgt auf: der Kulturstandort wurde mit 60 Millionen Euro gefördert, der wirtschaftliche Strukturwandel der Region (u. a. Gewerbegebiete) mit rund 74 Millionen Euro, in den Verkehrsbereich (Bahnanbindung des Flughafens) flossen circa 256 Millionen Euro, an Soforthilfe wurden 97 Millionen Euro gezahlt und auf Grundstücksleistungen entfielen ungefähr 51 Millionen Euro. Das noch vor der Verwirklichung stehende bedeutendste Ausgleichprojekt, die Erweiterung des Internationalen Kongresszentrums Bundeshaus Bonn wurde mit einer Rücklage von 43,42 Millionen Euro sowie der Überlassung von Grundstücken im Wert von 43,46 Millionen Euro unterstützt.

Föderalismusreform

Die im Berlin/Bonn-Gesetz geregelte Eigenschaft Berlins als Bundeshauptstadt wurde im Rahmen der Föderalismusreform mit Wirkung vom 1. September 2006 in das Grundgesetz (GG) übernommen. Art. 22 GG lautet nunmehr: „Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Die bisherige Regelung über die Bundesflagge („Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.“) wurde Art. 22 Abs. 2 GG. Ein Ausführungsgesetz zum neuen Verfassungsartikel existiert bislang nicht.

Literatur

  • Ulrich Battis, Hans Lühmann: Der Interessenausgleich im Berlin/Bonn-Gesetz, LKV 1995, S. 28–30.
  • Volker Busse: Die Umzugsplanung Berlin/Bonn aus staatsorganisatorischer Sicht. In: Werner Süß (Hrsg.): Hauptstadt Berlin, Band 2, Berlin Verlag Arno Spitz, Berlin 1995, S. 93–115.
  • Andreas Salz: Bonn – Berlin. Die Debatte um Parlaments- und Regierungssitz im Deutschen Bundestag und die Folgen, 2006 (PDF; 0,6 MB).
  • Emanuel LaRoche: Vom Rhein an die Spree: Deutschlands Hauptstadt zieht um. Illustriert von Luis Murschetz. Vontobel-Stiftung, Zürich 1999, DNB 957630700.
  • Rupert Scholz: Das Berlin/Bonn-Gesetz, NVwZ 1995, S. 35–37.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Die Oberbürgermeisterin der Stadt Bonn (Hrsg.); Friedrich Busmann: Vom Parlaments- und Regierungsviertel zum Bundesviertel. Eine Bonner Entwicklungsmaßnahme 1974–2004. Bonn, Juni 2004, S. 74.