Bobby Dodd greift ein

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Film
Titel Bobby Dodd greift ein
Produktionsland Deutschland
Originalsprache Deutsch
Erscheinungsjahr 1959
Länge 96 Minuten
Altersfreigabe
Stab
Regie Géza von Cziffra
Drehbuch Curt J. Braun
Produktion Kurt Ulrich
Musik Michael Jary
Kamera Ekkehard Kyrath
Schnitt Martha Dübber
Besetzung

Bobby Dodd greift ein ist ein deutscher Spielfilm des ungarischen Regisseurs Géza von Cziffra aus dem Jahr 1959 in Schwarz-Weiß. Das Drehbuch verfasste Curt J. Braun. In der Bundesrepublik Deutschland kam der Film das erste Mal am 23. Juli 1959 in die Kinos. Die Premiere fand im Beisein des Hauptdarstellers Walter Giller im Hamburger City-Theater statt.

Handlung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bobby Dodd konnte schon in vielen Berufen Erfahrung sammeln. Zuletzt war er als Privatdetektiv auf Peter Voss, den „Millionendieb“, angesetzt, um ihm die nicht vorhandenen Millionen abzujagen. Aber wie bei seinen früheren Tätigkeiten war auch hier sein Bemühen zum Scheitern verurteilt. Jetzt versucht er es wieder in seinem ursprünglichen Artistenberuf. Sein Agent konnte ihn als Messerwerfer in einem zwielichtigen Lokal auf der Hamburger Reeperbahn unterbringen. Es dauert jedoch nicht lange, bis Bobby mit seinem Chef in Streit gerät. Zwangsläufig ist er es, der den Kürzeren zieht und seinen Job wieder los ist. Da kommt ihm das Angebot des Waffenhändlers Sydow gerade recht. Weil ihm Bobby zum Verwechseln ähnlich sieht, soll der ihn in seinem Ferienhaus in Portugal „vertreten“, solange sich Sydow inkognito auf einer „Geschäftsreise“ befindet. Nachdem Bobby erfahren hat, dass ihn Sydows reizende Sekretärin Marianne Vidal begleiten werde, freundet er sich schnell mit seiner neuen Tätigkeit an.

Kaum ist Bobby im Ferienhaus angekommen, erhält er Besuch von „seiner“ Nichte Lilly, die mal wieder in Geldnöten steckt. Diese entlarvt bald den Schwindel und sorgt dafür, dass Dodd von der Polizei verhaftet und ins Gefängnis gesteckt wird. Um das Missverständnis aufzuklären, gibt Bobby den echten Sydow als seinen Kronzeugen an. Der ist auch bald gefunden, kann aber nichts mehr sagen, weil er von seinen „Geschäftspartnern“ liquidiert wurde. Alle Umstände deuten darauf hin, dass Bobby als Mörder in Betracht kommt. Weil aber die Polizei seinen Unschuldsbeteuerungen nicht glaubt, muss er selbst die Täter überführen und seine Unschuld beweisen. Auf nicht ganz legale Weise erreicht er, dass er das Gefängnis verlassen kann. Gleich macht er sich auf die Suche nach den wahren Schuldigen. Seine Recherchen führen ihn nicht nur durch verruchte Hafenspelunken, sondern auch zum Zirkus, auf Luxusjachten und auf Flughäfen. Schließlich kommt es zu einer wilden Prügelei mit einem Trio dunkler „Ehrenmänner“, die er bald als Sydows Mörder der Polizei übergeben kann. Jetzt hat Bobby reichlich Zeit, sich um dessen arbeitslos gewordene Sekretärin Marianne zu kümmern.

Musik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Komponist der Filmmusik war Michael Jary. Sie spielt in dem Film eine wesentliche Rolle. Die deutsche Schlagersängerin Christa Williams singt u. a. das Lied Im ‚blauen Pony‘, das wie folgt beginnt:

Im ‚blauen Pony‘
da träumt der Jonny,
dass er mal wieder zu Hause wär‘.
Er träumt von Sonny
im ‚blauen Pony‘.
Denn seine Sonny liebt er so sehr.

Der Text stammt von Hans Bradtke.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Verkrachter Privatdetektiv gerät in die Falle eines Verbrechertrios; spielend setzt er seine Gegner matt. Eine streckenweise amüsante Kriminalgroteske.“

Das Hamburger Abendblatt sah in der Produktion eine sommerlich „leichte Filmkost“. Hauptdarsteller Giller habe es nicht schwer gehabt, mit seinen Gags Lacherfolge zu erzielen und konstatierte dem Film „Spannung und Heiterkeit“.[2]

Trivia[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Programm zum Film: Das neue Film-Programm, Nr. 4493

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bobby Dodd greift ein. In: Lexikon des internationalen Films. Filmdienst, abgerufen am 26. August 2021. (=rororo-Taschenbuch Nr. 3174, 1988, S. 396)
  2. Hamburger Abendblatt vom 24. Juli 1959