Ernst von Holleben (Jurist)

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Ernst Albert Ludwig von Holleben (* 8. April 1815 in Koblenz, Rheinland; † 24. April 1908 in Kassel, Hessen) war ein deutscher Richter in Preußen.

Familie

Ernst von Holleben entstammte altem Adel in Sachsen und Thüringen. Er war ein Sohn des preußischen Generals Heinrich von Holleben.

Ernst von Holleben heiratete am 9. Mai 1843 in Köln Hermine Kühle (* 7. Juli 1822 in Magdeburg; † 6. Mai 1883 in Berlin), eine Tochter des Generalmajors Friedrich Kühle (1791–1850) und der Henriette Vogler.

Leben

Alter St.-Matthäus-Kirchhof Berlin, Grabstätte Ernst von Holleben

Er begann seine Juristenlaufbahn im Jahr 1840 als Gerichtsassessor und ging 1842 ans Landgericht Düsseldorf. 1847 wurde er Staatsprokurator in Trier, 1853 Oberprokurator und 1868 Rat am Preußischen Obertribunal. Von 1872 bis 1884 war er außerdem Mitglied im Bundesamt für das Heimatwesen und von 1878 bis 1890 Mitglied der Reichskommission zur Entscheidung über die Beschwerden gegen die Handhabung des Sozialistengesetzes.

Holleben wurde 1879 Geheimer Oberjustizrat und Senatspräsident am Kammergericht und 1884 Präsident des Oberlandesgerichts Königsberg in Ostpreußen. Als Kronsyndikus saß er ab 1886 im Preußischen Herrenhaus. 1888 wurde er. Er trat 1899 in den Ruhestand.

Ernst von Holleben starb am 24. April 1908 in Kassel, er wurde auf dem alter St.-Matthäus-Kirchhof Berlin/Schöneberg beigesetzt.

Ehrungen

Bibliografie

  • Aufzeichnungen aus meinem Leben, Hrsg: Heinrich von Holleben, Verlag Spamer, Leipzig 1910

Literatur