Heinrich Welsch (Politiker)

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Heinrich Welsch (* 13. Oktober 1888 in Saarlouis; † 23. November 1976 in Saarbrücken) war ein deutscher Jurist und Politiker.

Beruf

Von 1908 bis 1911 studierte er Jura an den Universitäten Freiburg, München und Bonn. 1911 absolvierte er das 1. Staatsexamen und war dann Referendar an den Amtsgerichten Merzig und Saarlouis, am Landgericht und an der Staatsanwaltschaft Saarbrücken sowie am Oberlandesgericht Köln. 1921 legte er die 2. Staatsexamensprüfung ab und war dann bis 1934 Staatsanwalt in Saarbrücken. Sodann war er bis 1935 Referent beim Regierungspräsidenten in Trier und Leiter der dortigen Staatspolizeistelle. Von 1935 bis 1936 fungierte er als Vertreter Deutschlands beim Obersten Abstimmungsgerichtshof im Saarland, der die Volksabstimmung über die Zugehörigkeit des Saarlandes kontrollieren sollte. Dann fungierte er bis 1945 als Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht in Zweibrücken. In dieser Zeit war er außerdem von 1938 bis 1940 Sonderbeauftragter bei der Behörde des Reichskommissars für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich und von 1940 bis 1945 Leiter der deutschen Justizverwaltung im besetzten Lothringen.

Auch nach dem Krieg übernahm Welsch zahlreiche Funktionen: Von 1948 bis 1957 war er Präsident des Landesversicherungsamtes und des Landesversorgungsgerichts des Saarlandes und 1950 Präsident des Verwaltungsrates der Eisenbahnen des Saarlandes.

Aktivitäten während der NS-Zeit

In den Jahren 1934/1935 leitete Welsch die Gestapo-Stelle in Trier, in der Spitzelberichte aus dem Saarland über Antifaschisten gesammelt, von Welsch abgezeichnet und an das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin weitergeleitet wurden. Welsch lieferte unter anderem Listen von Beziehern der von Johannes Hoffmann herausgegebenen Zeitung Neue Saarpost, darunter 22 Pfarrer, und Verzeichnisse der kommunistischen Funktionäre an der Saar. Diese Informationen boten den Nationalsozialisten die Grundlage für Verfolgung, Folter und Mord.[1]

Welschs Karriere im Dritten Reich weist mehrere bedeutende Stationen auf:

  • Vertreter des Deutschen Reiches im Abstimmungsgericht
  • Generalstaatsanwalt in Zweibrücken
  • Sonderbeauftragter des Reichsjustizministeriums in Österreich
  • Chef der gesamten Justizverwaltung in Lothringen

Politische Ämter

Von 1951 bis 1952 war Welsch Direktor des Ministeriums für Arbeit und Wohlfahrt und nach dem Rücktritt des saarländischen Ministerpräsidenten Johannes Hoffmann, der damit die Konsequenzen aus der Ablehnung des von ihm favorisierten Saarstatuts zog, wurde er, obwohl er keiner Partei angehörte, am 29. Oktober 1955 dessen Nachfolger als Ministerpräsident und zugleich Minister der Justiz und Minister für Arbeit und Wohlfahrt. Am 18. Dezember 1955 wurde der Landtag des Saarlandes neu gewählt. Welsch regierte mit seinem Kabinett noch bis zum 10. Januar 1956. Sein Nachfolger wurde Hubert Ney.

Weitere Funktionen

1956 bis 1973 war Welsch Präsident des Landesverbandes Saar des Deutschen Roten Kreuzes.

Auszeichnungen

Heinrich Welsch wurde mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.[2]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Saarland-Lexikon
  2. Luitwin Bies: Die CDU-Saar – mit braunen Flecken. Vortrag vor der Peter Imandt Gesellschaft / Rosa-Luxemburg-Stiftung, Saarbrücken, 5. März 2009, S. 9 (PDF; 1,7 MB)