Landkreis Köslin

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Kreis Köslin, 1905

Der Landkreis Köslin (früher: Cöslin) war ein preußischer Landkreis in Pommern. Mit seinem Vorgängerkreis Fürstenthum bestand er von 1816 bis 1945. Er umfasste am 1. Januar 1945

  • eine Stadt
  • 99 Gemeinden
  • einen Gutsbezirk (Forsten).

Verwaltungsgeschichte

Kreis Fürstenthum

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1816 der Kreis Fürstenthum im Regierungsbezirk Cöslin (seit den 1920er Jahren: Köslin) in der Provinz Pommern. Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Cöslin. Das Landratsamt war in Cöslin.

Kreis Köslin

Zum 1. September 1872 wurde der Kreis Fürstenthum aufgelöst. Es entstanden die drei neuen Kreise

In den 1920er Jahren wurde die Schreibweise von Cöslin in Köslin geändert. Am 1. April 1923 verließ die Stadtgemeinde Köslin den Kreis Köslin und bildete seitdem einen eigenen Stadtkreis. Die Bezeichnung des Kreises Köslin änderte sich dadurch in Landkreis. Zum 30. September 1929 fand im Kreis Köslin entsprechend der Entwicklung im übrigen Freistaat Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf einen aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurde der Nachbarkreis Bublitz aufgelöst und der überwiegende Teil seiner Gemeinden in den Landkreis Köslin eingegliedert. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und danach ein Teil Polens.

Powiat Koszaliński

Heute gibt es, in anderen Grenzen, einen Landkreis Köslin als Teil der polnischen Woiwodschaft Westpommern, den Powiat Koszaliński. Er besteht aus den Gemeinden Będzino (Alt Banzin), Biesiekierz (Biziker), Bobolice (Bublitz), Manowo (Manow), Mielno (Groß Möllen), Polanów (Pollnow), Sianów (Zanow) und Świeszyno (Schwessin). Die Stadt Köslin bildet darin einen eigenen Stadtkreis, der dem Powiat nicht angehört.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Kreise Fürstenthum und Cöslin gliederten sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren vollständiger Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke. Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 sowie der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 wurde zum 1. April 1935 das Führerprinzip auf Gemeindeebene durchgesetzt. Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Amtsbezirke

Vor der Gebietsreform im Jahre 1932 gab es im Landkreis Köslin 27 Amtsbezirke:

  1. Biziker
  2. Crampe
  3. Drawehn
  4. Gerfin
  5. Goldbeck
  6. Griebnitz
  7. Großmöllen
  8. Gust
  9. Jamund
  10. Koppelsberg
  11. Kordeshagen
  12. Krettmin
  13. Manow
  14. Parsow
  15. Porst
  16. Rogzow
  17. Schulzenhagen
  18. Schwessin
  19. Sorenbohm
  20. Streitz
  21. Strippow
  22. Tessin
  23. Thunow
  24. Vangerow
  25. Varchmin
  26. Wisbuhr
  27. Wusseken

Kommunale Verwaltungseinheiten seit 1932

Nach der Gebietsreform von 1932 gab es im Landkreis Köslin eine Stadt, 103 Landgemeinden und einen Gutsbezirk:

Stadt
  1. Bublitz
Landgemeinden
  1. Ackerhof
  2. Alt Banzin
  3. Alt Belz
  4. Augustin
  5. Barzlin
  6. Bast
  7. Bauerhufen
  8. Biziker
  9. Bornhagen
  10. Crampe
  11. Dargen
  12. Datjow
  13. Deep
  14. Drawehn
  15. Dubbertech
  16. Dörsenthin
  17. Friedrichsfelde
  18. Funkenhagen
  19. Gerfin
  20. Gieskow
  21. Gohrband
  22. Goldbeck
  23. Gollendorf
  24. Großmöllen
  25. Gust
  26. Güdenhagen
  27. Hohenfelde
  28. Jamund
  29. Jatzthum
  30. Kaltenhagen
  31. Klannin
  32. Kleinmöllen
  33. Kleist
  34. Kluß
  35. Konikow
  36. Kordeshagen
  37. Kothlow
  38. Kratzig
  39. Krettmin
  40. Kurow (mit Zeblin)
  41. Kursewanz
  42. Laase
  43. Labus
  44. Lassehne (mit Wendhagen)
  45. Latzig
  46. Lubow
  47. Lüptow
  48. Manow
  49. Maskow
  50. Mersin
  51. Meyringen
  52. Mocker
  53. Nedlin
  54. Nest
  55. Neu Banzin
  56. Neu Griebnitz
  57. Neudorf
  58. Neuenhagen
  59. Neuklenz
  60. Parnow
  61. Parpart
  62. Parsow
  63. Plümenhagen
  64. Pobanz
  65. Poppenhagen
  66. Porst
  67. Puddemsdorf
  68. Reckow
  69. Repkow
  70. Rogzow (mit Obermühle)
  71. Roßnow
  72. Schreitstaken
  73. Schulzenhagen
  74. Schwellin
  75. Schwemmin
  76. Schwerinsthal
  77. Schwessin
  78. Schübben
  79. Schützenwerder
  80. Seeger
  81. Seidel
  82. Sorenbohm
  83. Steglin
  84. Strachmin
  85. Streckenthin
  86. Streitz
  87. Strippow
  88. Tessin
  89. Thunow
  90. Timmenhagen
  91. Todenhagen
  92. Ubedel
  93. Vangerow
  94. Varchmin
  95. Varchminshagen
  96. Warnin
  97. Wisbuhr
  98. Wolfshagen
  99. Wusseken
  100. Zerrehne
  101. Zetthun
  102. Zewelin (mit Bonin)
  103. Zuchen
Gutsbezirk
  1. Koppelsberg, Forst

Landräte

Landräte im Kreis Fürstenthum

Landräte im Kreis Köslin

Verkehr

Die Berlin-Stettiner Eisenbahn-Gesellschaft erreichte Köslin im Jahre 1859 mit der Hauptbahn von Stettin her, die 1870 nach Osten weitergeführt wurde >111.0<. Die Verbindung nach Kolberg stellte 1899 die Altdamm-Colberger Eisenbahn-Gesellschaft her >111.e<. Der Altkreis Bublitz wurde von der Preußischen Staatsbahn erschlossen, die 1896/97 ihre Strecke von Gramenz bis Bublitz führte und 1903 nach Pollnow und 1921 bis Zollbrück verlängerte >111.m<.

In diesen Jahren kamen noch Schmalspurstrecken - Spurweite 750 mm - der AG der vereinigten Kleinbahnen der Kreise Köslin, Bublitz, Belgard hinzu, die auch die Kreisstädte miteinander verbanden:

Bereits 1937 bzw. 1938 stillgelegt waren die elektrischen Bahnen im Kreis, nämlich die 1911 eröffnete Stadtbahn Köslin sowie die 1905 eröffnete und 1913 erweiterte und elektrifizierte Strandbahn Köslin, die zu den Seebädern Groß Möllen und Nest führte.

(Die Zahlen in >< beziehen sich auf das Deutsche Kursbuch 1939).

Literatur

Weblinks

Commons: Landkreis Köslin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien