Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus)

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Die Krolloper in Berlin, Sitzungsort des Reichstags ab 1933

Der Reichstag in der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 war ein Scheinparlament. Mangels wesentlicher parlamentarischer Kompetenzen sowie wegen des Singens der Nationalhymne wurde er mitunter spöttisch der „teuerste Gesangsverein Deutschlands“ genannt.[1][2]

Nach der ersten Reichstagswahl in der Zeit des Nationalsozialismus verabschiedete der Reichstag am 24. März 1933 das Ermächtigungsgesetz. Damit trat er seine Gesetzgebungskompetenzen faktisch an die Reichsregierung (Kabinett Hitler) ab. Ab Juli desselben Jahres bildete die NSDAP die einzige Fraktion. Reichstagspräsident war Hermann Göring. Mit dem Anschluss Österreichs wurde das deutsche Parlament 1938 in Großdeutscher Reichstag umbenannt.

Wahlen

Wahlplakat mit Reichspräsident Hindenburg und Reichskanzler Hitler zur Wahl im November 1933:
Der Marschall und der Gefreite kämpfen mit uns für Frieden und Gleichberechtigung

1933

1936

1938

Bei den Wahlen ab November 1933 stand jeweils nur die NSDAP zur Wahl. Alle übrigen Parteien waren in der vorherigen Legislaturperiode bis zum Juli 1933 verboten worden oder hatten ihre Selbstauflösung beschlossen. Das von der Reichsregierung am 14. Juli 1933 erlassene Gesetz gegen die Neubildung von Parteien besiegelte den Einparteienstaat.

Für diese drei Wahlen wurde jeweils eine Einheitsliste aufgestellt (vgl. Reichswahlvorschlag), auf denen auch einige als Gäste bezeichnete Parteilose kandidierten. Wie bei den Volksabstimmungen gab es hier lediglich die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung.

Nach der Wahl am 29. März 1936 wurde eine neue Zählung der Legislaturperioden dekretiert. Es begann nun die 3. Wahlperiode. Die VIII. Wahlperiode (März bis November 1933) und die IX. Wahlperiode (November 1933 bis März 1936) wurden nachträglich in 1. und 2. Wahlperiode umgedeutet, um die „Zäsur mit dem Machtantritt Hitlers deutlich werden zu lassen.“[3]

Am 25. Januar 1943 verlängerte Hitler die 4. Wahlperiode des Reichstages durch ein Gesetz bis zum 30. Januar 1947. Damit wurde vermieden, während des Krieges Wahlen abhalten zu müssen. Durch den Kriegsausgang kam es nicht mehr zu einem weiteren Urnengang.

Wachstum der Sitzanzahl

Gemäß den Regelungen des Weimarer Wahlgesetzes wurde für je 60.000 abgegebene Stimmen ein Sitz erteilt. Da die Wahlbeteiligung sehr hoch war, aber auch wegen der neu zum Reich gekommenen Gebiete, nahm das Parlament bedeutend größere Ausmaße an als noch zu Beginn des Jahres 1933. Zuletzt gab es 857 Abgeordnete; Adolf Hitler selbst war dabei Nr. 433, gewählt im Reichstagswahlkreis 24 (Oberbayern-Schwaben).

Sitzungen

Reichstagssitzung vom 19. Juli 1940

Infolge des Brandanschlags im Februar 1933 war das Reichstagsgebäude nicht benutzbar. Deshalb wurde der Vorführungssaal der gegenüberliegenden Krolloper in einen Sitzungssaal umgebaut. Nach dem Umzug fanden dort die Reichstagssitzungen statt.

Nach dem Ermächtigungsgesetz trat der Reichstag noch neunzehn Mal zusammen. In diesen Sitzungen wurden lediglich sieben Gesetze verabschiedet – gegenüber 986 Gesetzen, die aufgrund der Vollmachten des Ermächtigungsgesetzes von der Regierung allein beschlossen wurden.[4] Zwei davon betrafen die Verlängerung des jeweils auf vier Jahre begrenzten Ermächtigungsgesetzes. Die übrigen fünf waren:

Der Reichstag trat zum letzten Mal am 26. April 1942 zusammen. Der bei dieser Sitzung einstimmig gefasste Beschluss hob die letzten Reste der Vorrechte der Beamten auf und machte den „Führer“ darüber hinaus endgültig zur letzten Entscheidungsinstanz.

Literatur

  • Ralph Jessen u. Hedwig Richter: Voting for Hitler and Stalin. Elections under 20th Century Dictatorship. Chicago: Chicago University Press, 2011.
  • Peter Hubert: Uniformierter Reichstag. Die Geschichte der Pseudo-Volksvertretung 1933–1945. Droste Verlag, Düsseldorf 1992, ISBN 3-7700-5167-X.
  • Joachim Lilla: Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Droste Verlag, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4.
  • Otmar Jung: Plebiszit und Diktatur: die Volksabstimmungen der Nationalsozialisten. Die Fälle „Austritt aus dem Völkerbund“ (1933), „Staatsoberhaupt“ (1934) und „Anschluß Österreichs“ (1938). Mohr Siebeck, Tübingen 1995.
  • Detlef Peitz, Parlamentssstenografen und NS-Diktatur. Teil 2: Der Reichstag und sein Stenografenbüro 1933 bis 1945. In: Neue Stenografische Praxis, 62. Jahrgang (2014), 2. Heft, S. 48–59 (online).
  • Marcel Stepanek: Wahlkampf im Zeichen der Diktatur. Die Inszenierung von Wahlen und Abstimmungen im nationalsozialistischen Deutschland. Leipzig 2014.

Weblinks

Commons: Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Michael Stolleis: Die Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Bd. 3: Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft in Republik und Diktatur 1914–1945. Beck, München 1999, ISBN 3-406-37002-0, S. 317.
  2. Hans-Ulrich Wehler: Deutschlands fatale Revolution, Der Tagesspiegel, 30. Januar 2003.
  3. Detlef Peitz: Parlamentsstenografen und NS-Diktatur. Teil 2: Der Reichstag und sein Stenografenbüro 1933 bis 1945. In: Neue Stenografische Praxis, Heft 2, 62. Jg., S. 52.
  4. Reichstag im Nationalsozialismus auf bundestag.de, abgerufen am 30. Oktober 2012.
  5. Hans Schneider: Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Bericht über das Zustandekommen und die Anwendung des Gesetzes. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1. Jg. (1953), 3. Heft (PDF; 1,2 MB).
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