Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus)

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In der Zeit des Nationalsozialismus fanden vier Wahlen zum deutschen Reichstag statt. Reichstagspräsident war im gesamten Zeitraum Hermann Göring. Der Reichstag beschloss - nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 - am 24. März 1933 mit Zweidrittelmehrheit das Ermächtigungsgesetz und trat damit faktisch seine Gesetzgebungskompetenzen an die Reichsregierung ab; danach wurde er mitunter spöttisch als der „teuerste Gesangsverein Deutschlands“ bezeichnet (wegen des Singens der Nationalhymne).

Inhaltsverzeichnis

Umzug nach dem Reichstagsbrand[Bearbeiten]

Da das eigentliche Reichstagsgebäude infolge des Brandanschlags unbrauchbar wurde, baute man den Vorführungssaal der dem Reichstag gegenüberliegenden Krolloper in einen Sitzungssaal um.

Wahlen[Bearbeiten]

Wahlplakat für Hindenburg und Hitler im November 1933: „Der Marschall und der Gefreite kämpfen mit uns für Frieden und Gleichberechtigung“

Bei den Wahlen ab November 1933 stand jeweils nur die NSDAP zur Wahl. Alle übrigen Parteien waren in der Periode bis zum Juli 1933 verboten worden oder hatten ihre Selbstauflösung beschlossen. Das von der Reichsregierung am 14. Juli 1933 erlassene Gesetz gegen die Neubildung von Parteien besiegelte den Einparteienstaat.

Für diese drei Wahlen wurde jeweils eine Einheitsliste aufgestellt (vgl. Reichswahlvorschlag), auf denen auch einige als Gäste bezeichnete Parteilose kandidierten. Wie bei den Volksabstimmungen gab es hier nur die Möglichkeit der Zustimmung oder Ablehnung.

Wachstum der Sitzanzahl[Bearbeiten]

Gemäß den Regelungen des Weimarer Wahlgesetzes wurde für je 60.000 abgegebene Stimmen ein Sitz erteilt. Da die Wahlbeteiligung sehr hoch war, aber auch wegen der neuen zum Reich gehörenden Gebiete, nahm das Parlament bedeutend größere Ausmaße an als noch 1933. Zuletzt gab es 857 Abgeordnete; Adolf Hitler war dabei Nr. 433, gewählt im Reichstagswahlkreis 24 (Oberbayern-Schwaben).

Sitzungen[Bearbeiten]

Reichstagssitzung vom 19. Juli 1940

Nach dem Ermächtigungsgesetz trat der Reichstag nur noch 19 Mal zusammen. In diesen Sitzungen wurden lediglich 7 Gesetze verabschiedet, gegenüber 986 Gesetzen, die aufgrund der Vollmachten des Ermächtigungsgesetzes von der Regierung allein beschlossen wurden.[1] Zwei davon betrafen die Verlängerung des jeweils auf vier Jahre begrenzten Ermächtigungsgesetzes. Die übrigen fünf waren:

Der seit dem Anschluss Österreichs mit dem Attribut Großdeutsch versehene Reichstag trat zum letzten Mal am 26. April 1942 zusammen. Der einstimmig gefasste Beschluss hob die letzten Reste der Vorrechte der Beamten auf und machte den „Führer“ darüber hinaus endgültig zur letzten Entscheidungsinstanz.

Am 25. Januar 1943 verlängerte Hitler die Wahlperiode des Reichstages durch ein Gesetz bis zum 30. Januar 1947. Damit wurde vermieden, während des Krieges Wahlen abhalten zu müssen. Durch den Kriegsausgang kam es nicht mehr zu einem weiteren Urnengang.

Literatur[Bearbeiten]

  •  Peter Hubert: Uniformierter Reichstag. Die Geschichte der Pseudo-Volksvertretung 1933–1945. Droste Verlag, Düsseldorf 1992, ISBN 3-7700-5167-X.
  •  Joachim Lilla: Statisten in Uniform. Die Mitglieder des Reichstags 1933–1945. Droste Verlag, Düsseldorf 2004, ISBN 3-7700-5254-4.

Weblinks[Bearbeiten]

 Commons: Reichstag (Zeit des Nationalsozialismus) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Reichstag im Nationalsozialismus auf bundestag.de, abgerufen am 30. Oktober 2012.
  2. Hans Schneider: Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933. Bericht über das Zustandekommen und die Anwendung des Gesetzes. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 1. Jahrgang (1953), 3. Heft (PDF-Datei; 1,2 MB).