Musik der Renaissance

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 5. September 2016 um 09:25 Uhr durch Snoopy1964 (Diskussion | Beiträge) (Änderungen von 77.246.127.116 (Diskussion) auf die letzte Version von UvM zurückgesetzt). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Als Renaissancemusik bezeichnet man die Musik der beginnenden Neuzeit, also des Zeitraums des 15. und 16. Jahrhunderts. Über die genaue Epochenabgrenzung, ebenso wie über musikalische Merkmale der Renaissancemusik, besteht in der Forschung kein Konsens.

Merkmale und Formen

Hohe Spaltklänge, also nicht vermischte Klänge, des Mittelalters werden durch Vollklänge ersetzt. Die Quinten- und Quartenharmonik weicht Terzen und Sexten. Die Entwicklung der Dreiklangsharmonie bereitet sich vor, indem statt der vormals üblichen aufeinander folgenden Stimmeinsätze die Zeilen jetzt gemeinsam begonnen wurden. Komplizierte Formen der Isorhythmie werden vereinfacht. Zahlenmystik und niederländische Kanons sind Nachwirkungen der spätgotischen Zeit.

In der Florentiner Camerata wurde die Monodie entwickelt; die Folge war ein europaweites Umschwenken in Richtung einer Musik, die erstmals menschliche Affekte, in musikalische Figuren gekleidet, als zentralen Inhalt hatte.

Die musikalische Satztechnik des Fauxbourdon wird ein weiteres Kennzeichen für die Renaissancemusik. Sie sicherte die Verständlichkeit der Texte und war leicht nachvollziehbar.

Der subjektive Ausdruck einer Komposition erhielt wesentlich größeren Spielraum als im Mittelalter. In einzelnen Kompositionen breitet sich eine Tonsymbolik aus, die nur kundige Hörer wahrnehmen können.

In der Epoche der Renaissance ist die Einteilung der Stimmen in Sopran, Alt, Tenor und Bass abgeschlossen. Mit der zugefügten Bassstimme im Chorsatz wandelte sich das Klangideal, und der vierstimmige Chorsatz wurde Standard. Das ist auch der Grund, warum später im Barock das Klangideal abgelöst wurde, beispielsweise Terzen zu Sexten.

Vokalpolyphonie

Orlando di Lasso

Deutschsprachige Vertreter der Mehrstimmigkeit waren Ludwig Senfl und Hans Leo Haßler; große Bekanntheit erreichte Orlando di Lasso. Um diese Zeit entwickelte sich auch das Madrigal, die bedeutendste Form der weltlichen Musik in der Renaissance. Eine typisch deutsche Entwicklung ist das Tenorlied, bei der die (oft einem Volkslied entlehnte) Melodie als Cantus firmus im Tenor liegt und von den anderen Stimmen kunstvoll umspielt wird.

Seit Mitte des 16. Jahrhunderts gab es in Italien verschiedene musikalische Zentren, die in Form von teilweise lange bestehenden Künstlerkreisen oder „Schulen“ wirkten, wie die Römische Schule um Giovanni Pierluigi da Palestrina, die mit Klangfarben und Raumwirkungen experimentierende Venezianische Schule und die Florentiner Camerata.

Instrumentalmusik

Im Mittelpunkt der Renaissancemusik steht die mehrstimmige (polyphone) Vokalmusik, die Instrumentalmusik wird mit Conrad Paumanns Fundamentum organisandi von 1452 eingeleitet.

Der Lautenspieler, Caravaggio

In der Kirchenmusik beginnt die Orgel langsam Fuß zu fassen. Orgelbücher mit Noten und Lehrbücher entstanden. Eine spezifische Orgelnotation, Tabulatur genannt, entwickelte sich in verschiedenen Ländern mit spezifischen regionalen Unterschieden. Die alte und die neue deutsche Orgeltabulatur, spanische, italienische, englische und französische Tabulaturformen entstanden. Die Vorherrschaft übernimmt im 16. Jahrhundert Italien. Am Markusdom in Venedig wurden neue Formen der Orgelmusik eingeführt und von dort aus verbreitet: Toccata, Präludium und Präambulum, Ricercar als Vorläufer der späteren Fuge, Fantasie und Canzona gingen in das Repertoire der Orgelspieler ein.

Das gebräuchlichste Hausinstrument der Zeit ist die Laute, für die eine eigene Griffschrift entwickelt wurde, die ebenfalls eine eigene Tabulatur erhielt. Solistische Gesänge und Ensemblestücke wurden mit ihr begleitet, ebenso konnten Vokalwerke für Laute umgeschrieben werden.

In die Zeit der Renaissance fällt auch die erste große Instrumentenentwicklungswelle im neuzeitlichen Europa. Neben der Weiterentwicklung des mittelalterlichen Instrumentariums erscheinen viele neue Instrumente erstmals in dieser Zeit. Insbesondere Holzblas-, Blechblas- und Streichinstrumente werden in Anlehnung an das Gesangsquartett in gestaffelten Stimmlagen, also als Familien gebaut, in den Größen Sopran (Diskant), Alt, Tenor und Bass und bei manchen Instrumententypen noch weiteren. Ende des 16. Jahrhunderts stehen folgende Instrumente, die in mehreren Stimmlagen gebaut werden und zum Ensemblespiel geeignet sind, zur Verfügung:

Üblich ist das Spiel im Quartett, aber auch drei- und fünfstimmige Instrumentalstücke kommen vor. Die Instrumentierung ist meist nicht festgelegt. So kommen sowohl homogene, aus nur einer Instrumentenfamilie bestehende Besetzungen als auch gemischte Besetzungen zum Einsatz. In gemischten Besetzungen kommen auch nicht in Familien gebaute Instrumente wie Sackpfeife, Schlüsselfidel, Drehleier, Laute, Harfe, Psalterium, Regal oder die Naturtrompete zum Einsatz. Der Gebrauch von Schlagwerk ist häufig anzutreffen, jedoch nicht obligatorisch.

Bestimmend für die Renaissance ist auch die Erfindung des Notendrucks durch Ottaviano dei Petrucci.

Tanzbücher (Sammlungen von Tanzstücken und ähnlichem Liedgut) von Pierre Attaingnant, Jacques Moderne, Pierre Phalèse und Tielman Susato entstehen.

Nachwirkungen

Die Renaissance wurde durch die Epoche des Barock abgelöst, die von Italien um 1600 ausgeht (siehe Barockmusik). Der Stilwandel äußert sich am augenfälligsten in der Einführung von Monodie und Generalbass. Außerdem entstanden die ersten Opern. Trotzdem werden grundlegende in der Renaissance entstandene musikalische Konzepte auch in nachfolgenden Epochen verwendet, etwa die Mehrchörigkeit. Letzte Nachklänge einer wirklich renaissancemäßigen Haltung sind auch in den Fantasien für Gambenconsort von Henry Purcell zu finden

Musikhistorische Betrachtung

Hugo Riemann lehnte den Renaissancebegriff als Epochenbegriff ab und nutzt stattdessen einen Stilbegriff, nämlich „Musik des durchimitierenden a cappella-Stils“. Der innere Zusammenhang zwischen den Künsten sei nicht so ausgeprägt, dass ein Epochenbegriff, der vor allem durch Innovationen in bildender Kunst und Architektur gekennzeichnet sei, umstandslos auf die Geschichte der Musik angewendet werden könne. Dementsprechend nannte er die barocke Musik die „Musik des Generalbasszeitalters“.[1] Auch Ludwig Finscher verwendet in seinem Handbuch der Musikgeschichte von 1989 den Begriff der Renaissancemusik nicht und spricht stattdessen von der Musik des 15. und 16. Jahrhunderts.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Werner Keil: Musikgeschichte im Überblick. UTB 2012, S. 17.