Richard von Doemming

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Richard Ludwig Friedrich von Doemming (* 28. Februar 1845 in Königsberg in der Neumark; † 12. Januar 1905 in Wiesbaden) war ein preußischer Beamter und Landrat.[1]

Leben und Herkunft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Richard von Doemming war ein Sohn des Oberstleutnants Ernst von Doemming († 15. April 1858) und dessen Ehefrau Antonie, geborene Grieben († 8. März 1870). Er besuchte bis zum 11. Lebensjahr zunächst ein Gymnasium in Prenzlau, bevor er zum Kadettenkorps in Potsdam und Berlin wechselte.[1] Am 16. Mai 1863 wurde er Sekondelieutnant im Leibgrenadier-Regiment Nr. 8 in Frankfurt (Oder). Nach einer Verwundung bei den Düppeler Schanzen im Jahr 1864 wurde er zunächst für dienstunfähig erklärt und 1867 aus dem Dienst verabschiedet. Nach der erfolgten Reifeprüfung 1867 begann er in Berlin ein Studium der Rechts- und Kameralwissenschaften.[1] Im Mai 1870 wurde er Gerichtsreferendar beim Kammergericht und im Januar 1871 wurde er in das Sekretariat des Auswärtigen Amtes übernommen, die definitive Übernahme erfolgte am 1. Januar 1873. Ab dem 22. Juni 1878 wurde er mit Erlass vertretungsweise, sowie ab dem 15. Juli 1879 mit definitiver Ernennung als Amtmann mit der Verwaltung des Amtes Usingen betraut.[1] Am 23. Juni 1881 wurde er kommissarischer Landrat des Kreises Wiedenbrück und vom 28. April 1882 bis 1884 war er Amtmann im Amt Langen-Schwalbach. Von 1884 bis 1891 war er Landrat des Kreises Adenau, von 1892 bis 1898 Landrat des Landkreises Fraustadt und von 1897/98 bis 1905 Landrat des Kreises Schildberg. Zum 1. Januar 1905 wurde er auf eigenes Gesuch in den Ruhestand verabschiedet, jedoch verstarb er bereits wenige Tage später am 12. Januar 1905 bei einem Aufenthalt in Wiesbaden, worauf er in Schildberg beigesetzt wurde.[1]

Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Richard von Doemming war seit dem 2. Februar 1874 in Freienwalde mit Dorothea, geborene Vater (* um 1854, † 1923 Frankfurt (Oder)), Tochter des Rittergutsbesitzers zu Bazlow Vater, verheiratet.[1]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b c d e f Horst Romeyk: Die leitenden staatlichen und kommunalen Verwaltungsbeamten der Rheinprovinz 1816–1945 (= Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde. Band 69). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-7585-4, S. 417.