Solarium
Ein Solarium (in Deutschland umgangssprachlich auch Sonnenbank) ist eine technische Einrichtung zur Bestrahlung des Körpers mit UV-Licht. In der Regel wird damit eine Bräunung der Haut aus kosmetischen Gründen bezweckt; Solarien werden aber auch in der Medizin zur Behandlung von Hautkrankheiten eingesetzt. Das lateinische Wort solarium existierte schon in der Antike. Es leitet sich von sol („Sonne“) ab und bezeichnete ursprünglich eine Terrasse oder ein Flachdach. Das Wort war zum ersten Mal in althochdeutscher Zeit entlehnt und lebt heute noch als Söller weiter. Nach statistischen Angaben von Dezember 2010 gab es 45.000 kommerziell betriebene Solariengeräte in Deutschland. Im Durchschnitt besuchen Deutsche ca. zwei- bis dreimal jährlich ein Solarium. Einzelpersonen lassen sich aber auch täglich bestrahlen (Stand 2002).[1]
Zugleich warnen seit Jahren Politiker, Ärzte, Gesundheitsorganisationen und die Deutsche Krebshilfe, vor den Gefahren künstlicher UV-Strahlen. Ein Ergebnis ist, dass zum 1. Januar 2012 das Bundesgesetz und die Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UVSV) in Kraft traten. Sie sorgen „für mehr Sicherheit in Solarien“.[2]
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[Bearbeiten] Technik
Die wesentlichen technischen Komponenten eines Solariums sind eine künstliche UV-Strahlenquelle, verschiedene Filter und Reflektoren sowie ein mechanischer Aufbau mit einer festgelegten Nutzfläche.[3]
In verschieden starken Solarien können unterschiedliche Bräunungsergebnisse erzielt werden. Dies liegt zum einen an unterschiedlich starken UV-Röhren und zum anderen an den unterschiedlichen Verhältnissen zwischen den UV-A- und UV-B-Anteilen der UV-Strahlung. Während der UV-A-Anteil hauptsächlich eine oberflächliche Bräune erzeugt, die sehr schnell auftritt und intensiv ist, aber dafür auch schneller verblasst, ist die UV-B-Strahlung vor allem für längere Bräunungsergebnisse verantwortlich. Der Nachteil der UV-B-Strahlung ist, dass die Bräune erst ein bis zwei Tage nach dem Solariumbesuch sichtbar wird. Es ist also je nach dem gewünschten Bräunungsziel die entsprechende Sonnenbank zu wählen. Die Gerätebestückung in puncto Auswahl des Herstellers, des Gerätetyps und Modells kann von Sonnenstudio zu Sonnenstudio unterschiedlich sein und liegt im Ermessen des Betreibers. Es existieren vereinzelt noch ältere Geräte in den Studios, die aufgrund ihrer Strahlenstärke von 0,6 Watt/m² und mehr nicht mehr zertifiziert werden können und nach Empfehlungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) eigentlich nicht mehr betrieben werden sollten.
Neuere Geräte (z. B. "0,3-Watt-Geräte") erfüllen die derzeit gültigen gesetzlichen Anforderungen gemäß Brüsseler Beschluss vom Juli 2007 und gelten als unbedenklich. Dennoch soll der Umgang mit der künstlichen UV-Bestrahlung in Maßen und verantwortungsvoll dosiert werden.
[Bearbeiten] Medizinische Wirkungen
Die Weltgesundheitsorganisation lehnt die Benutzung von Solarien zur kosmetischen Bräunung der Haut ausdrücklich ab. Sie verweist auf den in medizinischen Forschungen nachgewiesenen, grundsätzlich negativen Einfluss von UV-Strahlen durch beschleunigte Hautalterung, erhöhtes Risiko zur Erkrankung an Hautkrebs und mögliche Schäden an den Augen.[4] Seit 2009 stuft die WHO Solarien als krebserregend ein.[5] Das BfS weist darauf hin, dass mögliche Folgeschäden am Immunsystem wiederum den Organismus als Ganzes schädigen können.[1] Die Strahlenschutzkommission (SSK) rät sogar von der Nutzung von Solarien zu kosmetischen Zwecken grundsätzlich ab.[6] Nach einer Untersuchung des Instituts für Umweltmedizinische Forschung (IUF) in Düsseldorf[7] sorgt die ebenfalls austretende Infrarot-A-Strahlung auch für eine vorzeitige Hautalterung.[8] Personen, die auf die Nutzung eines Solariums nicht verzichten wollen, empfiehlt das BfS, vor dem Besuch das individuelle Risiko mit einem Hautarzt abzuklären, die Anzahl der Besuche zu minimieren, keinesfalls mehr als 50 Besuche einschließlich weiterer Sonnenbäder pro Jahr durchzuführen, vor dem Urlaub auf Solariumsbesuche zu verzichten, immer eine entsprechende Schutzbrille zu tragen und vorher keinen Gebrauch von Kosmetika, einschließlich Sonnencreme, zu machen.[9]
Vor dem Besuch eines Solariums sollte für Erstbenutzer grundsätzlich die Feststellung des Hauttyps und eine Beratung durch das Personal stehen. Besonders hellhäutigen Menschen mit hohem Sonnenbrand- und Hautkrebsrisiko wird normalerweise von der Benutzung eines Solariums ebenfalls grundsätzlich abgeraten.[10]
Der Wissenschaftliche Ausschuss „Konsumgüter“ der Europäischen Kommission rät Personen mit bekannten Risikofaktoren für Hautkrebs, keine Sonnenbänke zu benutzen. Dazu gehören Personen mit einem empfindlichen Hauttyp, Sommersprossen, unregelmäßigen oder zahlreichen Leberflecken sowie familiärem Auftreten von Melanomen. Während der Benutzung von Sonnenbänken sollte ein Augenschutz getragen werden. Solarien dürfen nicht von Personen unter 18 Jahren genutzt werden, da das Risiko für Hautkrebs besonders hoch ist, wenn Sonnenbänke in der Jugend genutzt werden.[11][12]
Das BfS bietet Solarienbetreibern an, die Sicherheit ihrer Geräte freiwillig prüfen und zertifizieren zu lassen.[3] Allerdings haben in den ersten drei Jahren nur 90 von über 4000 gewerblichen Sonnenbankbetreibern diese Möglichkeit genutzt.[13] Im Jahre 2002 hatte das BfS bei Stichprobentests festgestellt: „ein großer Teil der untersuchten Solarien wies Bestrahlungsintensitäten auf, die die Intensität der Mittagssonne am Äquator um ein Mehrfaches übertreffen.“[1] Daher ist die Bestrahlungsdauer im Solarium auch gewöhnlich wesentlich kürzer als ein Sonnenbad in der Natursonne.
Ein Verbot der Solariennutzung für Minderjährige mit der Begründung der Krebsgefahr war Teil des geplanten und im Januar 2009 gescheiterten Umweltgesetzbuchs. Zunächst hatten die Behörden (auch das BfS) ein freiwilliges System versucht, doch die wenigsten der Sonnenstudios machten mit.[14] Das Verbot wurde daraufhin unabhängig vom Umweltgesetzbuch erlassen. Am 10. März 2009 wurde der Gesetzesentwurf von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel vom Bundeskabinett verabschiedet[15] und am 19. Juni 2009 vom Bundestag beschlossen.[16][12] Am 19. Januar 2012 wurde das Solarienverbot für Minderjährige vom Bundesverfassungsgericht bestätigt.[17]
[Bearbeiten] Besserer UV-Schutz in Solarien
Die seit Januar 2012 geltende Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung auf Grundlage des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen wurde im Dezember 2010 im Bundeskabinett verabschiedet. Danach sollte unter anderem die Anwesenheit von geschultem Fachpersonal in Solarien Pflicht werden und die wegen der damit verbundenen Umrüstungskosten oft nicht gegebene Einhaltung der europäischen Bestrahlungsgrenzwerte auch für Altgeräte auf dem Gesetzesweg erzwungen werden.[18][19] Die Verordnung[20] konkretisiert u.a. Anforderungen an das Personal, die Ausstattung und Informationspflichten für Betreiber von Solarien. Bei Gesetzesverstößen drohen seit dem 1. Januar empfindliche Strafen
[Bearbeiten] Winterdepressionen
Solarien wird zugeschrieben, gegen die sog. Winterdepression zu helfen. Darunter versteht man jahreszeitlich bedingte Depressionen, die vor allem in den dunklen Herbst- und Wintermonaten auftreten. Die geringe Intensität des Sonnenlichts wird als Ursache für diese Form der Depression angesehen. Betroffene versuchen daher oft, den Lichtmangel durch Besuche in Solarien auszugleichen, um der Winterdepression entgegenzuwirken. Um Winterdepressionen zu behandeln, ist die Bestrahlung in Solarien allerdings ungeeignet.[21][22]
Winterdepressionen können durch eine Lichttherapie mit speziellen Lichttherapiegeräten behandelt werden. Wichtig dabei ist die Aufnahme von Licht über die Netzhaut im Auge. Das Licht der Sonnenbank ist jedoch für das menschliche Auge schädlich und für eine Lichttherapie gerade nicht geeignet.[23]
[Bearbeiten] Mindestens 14 Millionen Solariennutzer
Die treibende Kraft gegen die Nutzung von Solarien zu kosmetischen Zwecken ist seit den 1990er Jahren die Deutsche Krebshilfe. Nach der Organisation ist Hautkrebs die häufigste Krebsart in Deutschland. Rund 195.000 Menschen würden jährlich bundesweit daran erkranken, 24.000 davon an dem besonders gefährlichen schwarzen Hautkrebs (malignes Melanom), an dem pro Jahr etwa 3000 Betroffene sterben.[24] Das Krebsregister erfasst von den verschiedenen Arten des Hautkrebses nur das maligne Melanom.[25] Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Hautkrebs sei die natürliche und künstliche UV-Strahlung aus Sonne und Solarien.
17.000 dieser Geräte stehen in frei zugänglichen Bereichen wie Münzstudios, Schwimmbädern, Hotels sowie Wellness- und Fitness-Einrichtungen und sollten aus Sicht von Gesundheitsexperten abgeschafft werden.[26] Von den derzeit rund 14 Millionen Solariennutzern in der Bundesrepublik zwischen 18 und 45 Jahren haben mehr als ein Viertel bereits im Alter von zehn bis 17 Jahren mit dem künstlichen Bräunen in Sonnenstudios begonnen.
[Bearbeiten] Benutzungshinweise für Solarien
Das Bundesamt für Strahlenschutz gab eine UV-Fibel mit zahlreichen Informationen heraus.[27][28] Unter anderen findet sich darin ein detaillierter Dosierungsplan mit zahlreichen zu beachtenden Hinweisen.
[Bearbeiten] Siehe auch
- Sonnenbaden
- Höhensonne
- Tanorexie (Bräunungssucht)
[Bearbeiten] Weblinks
[Bearbeiten] Einzelnachweise
- ↑ a b c Jahresbericht 2002 des BfS
- ↑ Krebshilfe-Präsident Fritz Pleitgen zur Bewertung von Gesetz und Verordnung am 2. Januar 2012
- ↑ a b Informationsseite des BfS zum Thema Solarium (broken link)
- ↑ Infobroschüre der WHO zur Benutzung von Solarien (englisch)
- ↑ WHO International Agency for Research on Cancer Monograph Working Group: A review of human carcinogens—Part D: radiation. In: The Lancet Oncology. Volume 10, Issue 8, August 2009, S. 751–752.
- ↑ Schutz des Menschen vor den Gefahren der UV-Strahlung in Solarien. Empfehlung der Strahlenschutzkommission und Wissenschaftliche Begründung, Bonn, 2001.
- ↑ P. Schröder, J. Krutmann: Infrared-A induced skin aging. In: M. A. Farage, K. W. Miller, H. I. Maibach (Hrsg.): Textbook of aging skin. Springer, 2010, S. 421-426; P. Schröder, J. Haendeler, J. Krutmann: The role of near infrared radiation in photoaging of the skin. In: Exp Gerontol. 43 (7) 2008, S. 629-632; P. Schröder, S. M. Schieke, A. Morita: Premature skin aging by infrared radiation, tobacco smoke and ozone. In: B. A. Gilchrest, J. Krutmann (Hrsg.): Skin aging. Springer, Berlin/ Heidelberg 2006, S. 45–54.
- ↑ Solarium: Strahlender Verführer. auf: brigitte.de, 4. Februar 2009.
- ↑ BfS: Solarien gefährden die Gesundheit. 2005.
- ↑ Sonnenbänke - gesund oder gefährlich? auf: ARD-Magazin plusminus.
- ↑ Sonnenbänke & ultraviolette Strahlung. Zusammenfassung eines Berichts des SCCP
- ↑ a b Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG).
- ↑ Kritische Bewertung der Zertifizierungsinitiative (sunplace.de)
- ↑ Ärzte Zeitung, 22. Februar 2009
- ↑ Focus:Gesundheit - Solarienverbot für Jugendliche
- ↑ Stern:Solarium für Jugendliche verboten
- ↑ Welt:Sonnenstudio bleibt für Minderjährige Tabuzone
- ↑ Tagesschau.de (abgerufen am 22. Dezember 2010)
- ↑ juravendis.de (abgerufen am 22. Dezember 2010)
- ↑ UV-Schutz-Verordnung - UVSV vom 20. Juli 2011 (BGBl. I S. 1412)
- ↑ Schweriner Volkszeitung - „Solarium nutzlos bei Winterdepression - Lichttherapie kann helfen“
- ↑ Deutsches Grünes Kreuz - „Künstliche Wintersonne gegen Depressionen? UV-Strahlen in Solarien haben keinen Einfluss auf Winterdepression“
- ↑ Stiftung Warentest - „Sonnenstudios: Was Sie wissen müssen“
- ↑ vom 22. Dezember 2010
- ↑ Krebs in Deutschland 2005/2006 – Häufigkeiten und Trends. 7. Ausgabe, 2010, S. 19.
- ↑ http://www.jugendundwirtschaft.de/html/veroeffentlichungen/archiv-jugendseite/2007/2007-02/sonne.asp?article=1&channel=1312
- ↑ Informationsseite des BfS zum Thema Solarium, eingesehen am 19. Juli 2011
- ↑ BfS_2007_UV_Fibel.pdf, eingesehen am 19. Juli 2011
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