Sorgfalt

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Sorgfalt ist das gründliche Vorgehen, wobei alle wesentliche Aspekte beachtet werden, z. B. alle Regeln der Kunst (Lege artis), der Stand der Technik oder der Stand der Wissenschaft. Das Gegenteil von Sorgfalt ist Fahrlässigkeit.

Inhaltsverzeichnis

Sorgfaltspflicht [Bearbeiten]

Die Sorgfaltspflicht bezeichnet die Verpflichtung, sich umsichtig zu verhalten und der nötigen Sorgfalt Genüge zu tun. Der Zweck der Sorgfaltspflicht ist die Vermeidung unnötiger Risiken für andere und die verbindliche Haftung für Fahrlässigkeit.

Allgemeine rechtliche Sorgfalt [Bearbeiten]

Wird die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet, so liegt im juristischen Sinne eine Fahrlässigkeit vor. Das deutsche BGB etwa definiert in § 277 eine Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten.[1]

Berufsethos [Bearbeiten]

In einigen Geschäftsbereichen und Berufen – insbesondere bei Freien Berufen (Arzt, Rechtsanwalt, Architekt, u. Ä.) – gibt es eine festgelegte Verpflichtung, mit Sorgfalt vorzugehen. Diese Sorgfaltspflichten sind zumeist durch Standes- oder Selbstverpflichtungen (siehe auch Berufsethos) geregelt. Beispiele dafür sind:

Schulzeugnisse [Bearbeiten]

In Nordrhein-Westfalen gab es bis 2008 auf Schulzeugnissen als eine der sogenannten Kopfnoten eine Bewertung der Sorgfalt.[2]

Einzelnachweise [Bearbeiten]

  1. Lexikon von Juraforum.de: Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten
  2. Amtsblatt NRW, Anlage 3. VVAPO-GOSt NRW (PDF; 719 kB)