Sorgfaltspflicht
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Unter Sorgfaltspflicht wird die Verpflichtung jedes Mitbürgers verstanden, seinen Tätigkeiten mit einem zumutbaren Maß an Aufmerksamkeit nachzugehen, um so Schaden von seiner Umwelt abzuhalten.
Ein Zuwiderhandeln gegen die erforderliche Sorgfalt wird zivilrechtlich als Fahrlässigkeit geahndet.

