Wappen Nordrhein-Westfalens

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Wappen Nordrhein-Westfalens
Details
Zum Führen des Wappens berechtigt Nordrhein-Westfalen:
Landesregierung, Landesbehörden und Einrichtungen des Landes sowie die Gerichte, Hochschulen und öffentliche Schulen, Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, Notare, Standesbeamte, Schiedsleute, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Eingeführt 5. Februar 1948, am
10. März 1953 gesetzlich verankert
Wappenschild in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern

Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist ein Staatswappen und gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das vom Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfene Wappen symbolisiert die drei Landesteile, aus denen das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet wurde: das (nördliche) Rheinland, Westfalen und Lippe.

Wappenbeschreibung

Die amtliche Beschreibung des Wappens in lautet:

„Das Landeswappen zeigt in gespaltenem Schild vorne in grünem Feld einen linksschrägen silbernen Wellenbalken, hinten im roten Feld ein springendes silbernes Ross und unten in einer eingebogenen silbernen Spitze eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“

Alternativ kann das Wappen beschrieben werden mit:

„Gespalten von Grün und Rot, vorne ein linksschräger silberner Wellenbalken, hinten ein aufgerichtetes silbernes Ross, im Schildfuß eine eingeschweifte silberne Spitze, darin eine rote Rose mit goldenen Butzen und goldenen Kelchblättern.“

Bedeutung

Der Wellenbalken auf der heraldisch rechten Seite symbolisiert den Rhein, der Verlauf wurde aus ästhetischen Gründen gegen den kartografischen Verlauf gedreht. Der Rhein steht für den Landesteil Rheinland.

Das Wappentier auf der heraldisch linken Seite ist das Westfalenpferd mit aufgeworfenem Schweif. Es steht für den Landesteil Westfalen und erinnert an den Völkerverband der Sachsen, der ab dem 4. Jahrhundert sicher belegt den Landesteil Westfalen bewohnte.

Das Symbol unten stellt die Lippische Rose dar. Sie steht für das Land Lippe, das nach dem Zweiten Weltkrieg seine Selbstständigkeit als Freistaat aufgeben musste und am 21. Januar 1947 in das Land Nordrhein-Westfalen eingegliedert wurde. In den meisten Fällen (vgl. Abbildung unten) ist die Lippische Rose in anderer Orientierung als im Wappen des Kreises Lippe auf dem Landeswappen abgebildet. Das mittlere gelbe Kelchblatt zeigt im Landeswappen nach oben, im Kreiswappen dagegen nach unten.

Alle Wappenteile wurden bereits in ähnlicher Darstellung im Wappen der Rheinprovinz, der Provinz Westfalen und dem Land Lippe verwendet. Lediglich der Rhein und die Lippische Rose sind spiegelbildlich dargestellt. Das Westfalenpferd ähnelt der aktuellen Darstellung in Form und Haltung. Die aus der Rheinprovinz 1945 hervorgegangene Provinz Nordrhein verwendete als ihr Hoheitszeichen einen grünen Schild mit silbernem Wellenbalken[1] und verzichtete damit auf den preußischen Adler, der im März 1926 nach einem Entwurf des Heraldikers Wolfgang Pagenstecher vom Provinziallandtag der Rheinprovinz als Schildhaupt in das Provinzialwappen gesetzt worden war.[2]

Geschichte

Das Landeswappen wurde 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form per Regierungserlass eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge[3] gesetzlich verankert.

Bevor die Landesregierung Schritte zur Einführung eines Landeswappens unternommen hatte, war die Bonner Fahnenfabrik Ferdinand Ditzen am 3. Januar 1947 tätig geworden und hatte das Land gedrängt, ein Landeswappen und eine Landesfahne einzuführen. Als Farben schlug die Firma Ditzen schon damals Grün für das Rheinland, Weiß für Lippe und Rot für Westfalen vor. Darüber hinaus schlug sie ein Kreuz als Symbol vor, wie „in germanischen Ländern vielfach üblich“. Doch damit hatte die Fahnenfabrik keinen Erfolg.[4] Allerdings schrieb die Landesregierung danach einen Wettbewerb zur Gestaltung des Landeswappens aus, bei dem 1075 Vorschläge eingingen, darunter viel Skurriles. Einer der Vorschläge sah vor, Lippe im Landeswappen auszulassen, „nicht wegen der Kleinheit des Landes, sondern wegen der Tatsache, daß in Lippe der Nazismus zuerst zur Macht gelangte“. Da die Landesregierung mit den vorgeschlagenen Entwürfen nicht zufrieden war, beauftragte sie kurzerhand den Heraldiker Wolfgang Pagenstecher, dessen Entwurf schließlich den Zuschlag erhielt. Pagenstechers Entwurf sah ursprünglich noch zwei Schildhalter vor, einen Bergmann als Symbol des Bergbaus und einen Bauern als Symbol der Landwirtschaft.[5]

Wappenzeichen

Das Wappenzeichen vor 2009
Das Wappenzeichen vor 2009
Das Wappenzeichen seit 2009
Das Wappenzeichen seit 2009

Wegen häufiger Anfragen ließ das Land in den 1980er Jahren ein Wappenzeichen entwerfen, das von jedermann frei verwendet werden kann,[6] weil es nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Hoheitszeichen entspricht. Am 27. Oktober 2009 führte das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Wappenzeichen ein, das sich besonders in der Form (quadratisch) deutlich von dem Hoheitszeichen unterscheidet.[7]

Das Führen des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Den Behörden ist nach der geltenden Verordnung die Benutzung des Wappenzeichens oder des vereinfachten Wappens nur in ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestattet; im Übrigen haben sie das gesetzlich festgelegte Landeswappen zu führen.

Vereinfachtes Wappen (Nordrhein-Westfalen-Design)

Das vereinfachte Wappen Nordrhein-Westfalens
Briefmarke von 1993 aus der Serie: Wappen der Länder der Bundesrepublik Deutschland

Seit Mitte Juni 2007 wird vom Land in der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Internetauftritte usw.) ein verändertes Wappen verwendet. Diese abgewandelte Darstellung des nordrhein-westfälischen Wappens ist im Vergleich zur herkömmlichen amtlichen Form um bestimmte Merkmale verändert. Hauptmerkmale des geänderten Wappens sind eine erhebliche Verringerung der schwarzen Konturen und – durch Verzicht auf die geschweifte Form – eine Simplifizierung des Wappenschildes. Auch das Pferd wurde in Form und Haltung stark verändert, so dass es dem Pferd auf dem Ferrari-Markenzeichen ähnelt. Die Lippische Rose wurde dadurch verändert, dass die in der Blasonierung des offiziellen Wappens vorgeschriebenen Kelchblätter und Butzen abstrakt und statt in Gold in Grün dargestellt sind. Eine Begradigung erfuhr der Rhein, indem die Designer die Zahl der Flussschleifen verringerten.

Da die offizielle seit 1953 gesetzlich festgelegte Blasonierung des Landeswappens jedoch nicht entsprechend geändert wurde, ersetzt diese vereinfachte Darstellungsform nicht das gesetzliche Landeswappen. Das altbekannte Wappen bleibt also weiterhin das Landeswappen Nordrhein-Westfalens.

Die Gesamtkosten der Einführung eines „vereinfachten“ Wappens für die Öffentlichkeitsarbeit betrugen laut Landesregierung fast 110.000 € (53.000 € zuzüglich Musterentwürfe und Umstellungskosten).

Die abgewandelte Form des Landeswappens, die offiziell „Nordrhein-Westfalen-Design“ genannt wird, wurde durch Kabinettbeschluss am 27. März 2007 der Landesregierung, den nachgeordneten Landesbehörden, den Landesbetrieben sowie den Initiativen und Gesellschaften des Landes zur „Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschrieben. Hierzu wurden „Leitlinien zur Anwendung des Nordrhein-Westfalen-Designs“ erlassen. Öffentlichkeitsarbeit ist dabei insbesondere auch der gesamte, auch zwischenbehördliche, Schriftverkehr, so dass alle Briefköpfe der Landesbehörden das Nordrhein-Westfalen-Design tragen. Dies führt dazu, dass die Landesbehörden das amtliche Landeswappen als Hoheitszeichen in ihrem Schriftverkehr kaum noch führen.

Siehe auch

Literatur

  • Rolf Nagel: Das nordrhein-westfälische Landeswappen: Rhein, Roß und Rose. In: Düsseldorfer Jahrbuch Heft 57/58 (1980), S. 498–510

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Rudolf Breuer: Nordrhein-Westfalen. Handbuch zur staatspolitischen Landeskunde der Gegenwart. Gunter Olzog Verlag, München 1967, S. 30
  2. Rheinische Heimatblätter, 1926, Nr. 8, S. 339 (Digitalisat)
  3. Gesetz über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge vom 10. März 1953
  4. Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, NW 329/387: Fahnenfabrik Ferdinand Ditzen an das Innenministerium Nordrhein-Westfalens vom 3. Januar 1947 (Korrespondenz einschließlich Zeichnung)
  5. Thomas Mergel: Staatlichkeit und Landesbewußtsein. Politische Symbole und Staatsrepräsentation in Bayern und Nordrhein-Westfalen 1945 bis 1975. In: Thomas Schlemmer, Hans Woller (Hrsg.): Bayern im Bund. Band 3: Politik und Kultur im föderativen Staat: 1945 bis 1973. R. Oldenbourg Verlag, München 2004, ISBN 3-486-56596-6, S. 304
  6. Runderlass des Innenministers vom 17. Februar 1984, Ministerialblatt NW. 1984, S.196
  7. Bekanntmachung des nordrhein-westfälischen Innenministeriums vom 27. Oktober 2009.