Wilhelm von Gayl

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Wilhelm Freiherr von Gayl (ca. 1932)

Wilhelm Moritz Egon Freiherr von Gayl (* 4. Februar 1879 in Königsberg; † 7. November 1945 in Potsdam) war ein deutscher Jurist und Politiker (DNVP).

Leben

Nach dem Abitur absolvierte Gayl ein Studium der Rechtswissenschaften. Von 1909 bis 1932 war er Direktor der Ostpreußischen Landgesellschaft[1]. 1901 wurde er Mitglied des Corps Saxonia Göttingen, 1906 Corpsschleifenträger der Borussia Bonn.[2]

1916 bis 1918 fungierte er als Leiter der politischen Abteilung beim Oberbefehlshaber Ost und wurde 1918 zum Landeshauptmann der deutschen Militärverwaltung in Litauen mit Sitz in Kaunas ernannt.

Gayl gehörte 1921 bis 1933 dem preußischen Staatsrat an und war 1921 bis 1932 Bevollmächtigter der Provinz Ostpreußen im Reichsrat.

Übergabe des Abstimmungsgebietes am 16. August 1920

Gayl nahm 1919 für Ostpreußen an den Friedensverhandlungen zum Versailler Vertrag teil und war bei der Volksabstimmung 1920 Reichskommissar im Abstimmungsgebiet Allenstein. Vom 1. Juni bis zum 3. Dezember 1932 amtierte er als Reichsinnenminister in der von Reichskanzler Franz von Papen geführten Regierung. Von 1925 bis 1932 leitete er die Gesellschaft zur Förderung der inneren Kolonisation. 1932 wurde er Vorsitzender des Reichskuratoriums für Jugendertüchtigung. Anschließend zog er sich aus der aktiven Politik zurück.

Politische Ausrichtung

Wilhelm v. Gayl war Antisemit und Anhänger der „Volksbodendoktrin“. Er verschärfte als Reichsinnenminister drei Monate vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten auf dem Verwaltungsweg das Einbürgerungsgesetz, um den deutschen „Lebensraum“ gegen fremde Bevölkerungsgruppen abzuschotten. Mit dieser Vorschrift wollte er es jüdischen Einwanderern insbesondere aus Osteuropa unmöglich machen, ihre „blutsmäßige Abstammung“ zu verschleiern; sie mussten für eine Namensänderung eine dem späteren Ariernachweis ähnelnde Bescheinigung vorlegen.[3]

Als Innenminister war Gayl auch für den Rundfunk zuständig und stellte im Juni 1932 in der Rundfunk-„Stunde der Reichsregierung“ eine Forderung an die Rundfunktreibenden, die ebenfalls dem Nationalsozialismus vorgriff, nämlich das Radio als Propagandainstrument zu betrachten. Er zielte dabei insbesondere auf die Reichs-Rundfunk-Gesellschaft ab, die diese Forderungen widerstandslos hinnahm:

„Die Reichsregierung legt Wert drauf, ihre Absichten und Handlungen dem deutschen Volke durch Benutzung der neuzeitlichen Einrichtung des Rundfunks unmittelbar mitzuteilen. Wir fühlen uns verpflichtet, uns auch an die Millionen deutscher Menschen zu wenden, die den Rundfunk in allen Teilen unseres Vaterlandes hören. Wir werden hinfort durch den Rundfunk unmittelbar zum deutschen Volke sprechen, damit es weiß, woran es ist, und weil es ein Recht hat, uns zu hören![4]

Werke

  • mit Max Worgitzki, Adolf Eichler: Geschichte der Abstimmung in Ostpreußen. Der Kampf um Ermland und Masuren. K. F. Koehler, Leipzig 1921.
  • Ostpreußen unter fremden Flaggen - Ein Erinnerungsbuch an die ostpreußische Volksabstimmung vom 11. Juli 1920, Königsberg 1940.

Literatur

  • Gayl, Wilhelm, Moritz, Egon, Freiherr v. in Reichshandbuch der deutschen Gesellschaft - Das Handbuch der Persönlichkeiten in Wort und Bild. Erster Band, S. 522, Deutscher Wirtschaftsverlag, Berlin 1930
  • Wolfgang von der Groeben: Verzeichnis der Mitglieder des Corps Saxonia zu Göttingen 1844 bis 2006, Düsseldorf 2006

Einzelnachweise

  1. Wilhelm Freiherr von Gayl im Munzinger-Archiv (Artikelanfang frei abrufbar)
  2. Kösener Corpslisten 1960, 45, 524; 9, 888
  3. Ingo Haar: Historiker im Nationalsozialismus, Vandenhoeck & Ruprecht 2000, S. 113. ISBN 3-525-35942-X
  4. Rundfunk Jahrbuch 1933, Herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft von Verlegern offizieller Funkzeitschriften sowie der Reichs-Rundfunk-Gesellschaft, Verlag J. S. Preuß, Berlin 1932, S. 7. Das Buch befindet sich in der Bibliothek des Museums für Kommunikation Frankfurt

Weblinks