Benutzer:Feelhip/Günther Willms

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Großeltern väterlicherseits[1]

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Die Großeltern väterlicherseits von Günter Willms lebten in Eickel bei Bochum. Der 1823 geborene Johannes Willms und die 1839 geborene Maria Theresia Rose heirateten im Jahre 1865. Der Großvater väterlicherseits, welcher Bergmann war und an Staublunge litt, beging Selbstmord durch Erhängen, als der Vater von Günter Willms noch ein Knabe war. Die Großmutter mütterlicherseits verstarb nur wenige Jahre später.

Großeltern mütterlicherseits[2]

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Die Großeltern mütterlicherseits von Günter Willms waren der 1838 geborene August Rietkötter und die 1843 geborene Amalie Hermine Rietkötter, welche im Mai 1870 heirateten. Sie waren in Bochum beheimatet, wo sie eine Schankwirtschaft und eine Brauerei betrieben. Das Paar hatte insgesamt drei Söhne und fünf Töchter. Amalie Hermine Rietkötter verstarb 1909, August Rietkötter bereits vor der Jahrhundertwende.

Eltern und Geschwister[3]

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Die Eltern von Günter Willms waren Johannes Eduard Willms (11. November 1876-1947) und Agnes Rietkötter (1877-1948). Johannes Eduard Willms lebte nach dem Tod seiner Eltern bei seinem Paten in Bochum, wo er ein humanistisches Gymnasium besuchte[4], welches er Ostern 1898 mit dem Abitur verließ. Von Herbst 1898 bis Herbst 1899 leistete Johannes Eduard Willms seinen Militärdienst als Einjährig-Freiwilliger. Daran schloss sich ein Philologiestudium mit den Hauptfächern Englisch und Französisch an den Universitäten Münster und Marburg an, welches er 1902 mit Staatsexamen und Promotion abschloß.

Am 20. Oktober 1903 heirateten die Eltern von Günther Willms. Sie bekamen zwei Kinder: den am 28. Juli 1904 in Gelsenkirchen geborenen (und am 22. Februar 1938 verstorbenen) Hans Eduard Willms sowie den am 25. Februar 1912 in Duisburg geborenen Günther Willms.

Johannes Eduard Willms wurde Gymnasiallehrer und war zunächst an einem Gymnasium in Duisburg-Ruhrort tätig. Im Jahre 1913 wurde Johannes Eduard Willms an das Domgymnasium in Fulda versetzt, ein humanistisches Gymnasium. Johannes Eduard Willms war Mitglied des Windthorstbundes[5], der Deutschen Demokratischen Partei[6] und - ebenso wie sein Sohn Hans Eduard Willms - des Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold[7]. Außerdem war er Vorsitzender des örtlichen Mietervereins und wurde gegen Ende der Weimarer Republik über eine Mieterliste in die Fuldaer Stadtverordnetenversammlung gewählt[8]. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten im Jahre 1933 wurde Johannes Eduard Willms - offenbar aus politischen Gründen - aus dem Lehramt entlassen[9].

Kindheit und Jugend[10]

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Das familiäre Umfeld von Günther Willms war katholisch geprägt. Von Kindheit an war Günther Willms in der Jugendbewegung aktiv, und zwar zunächst im Wandervogel. Später folgten Aktivitäten im Bund Neudeutschland, im Bund Quickborn sowie bei den Normannsteinern.

Günther WIllms wurde im Jahre 1918 eingeschult und besuchte zunächst die Seminarschule des Lehrerseminars in Fulda[11]. 1923 wechselte auf das Fuldaer Domgymnasium, an dem sein Vater lehrte[12]. Dort erlangte er Ostern 1930 das Abitur. In der Übergangszeit bis zum Beginn des Studiums absolvierte er ein unbezahltes Volontariat in der Fuldaer Filiale der Dresdner Bank[13].

1930 begann Günther Willms an der Universität München ein rechtswissenschaftliches Studium[14]. Während seiner dortigen Zeit war er im Sozialistischen Deutschen Studentenbund aktiv[15].

Zum Sommersemester 1931 wechselte er an die Universität Bonn[16], ging jedoch schon bald darauf an die Universität Frankfurt am Main. Dort trat er der katholischen Studentenverbindung K.St.V. Frankonia-Straßburg bei[17].

Beendet wurde das Jura-Studium von ihm schließlich an der Universität Marburg, wohin er 1932 gewechselt war[18].

Am 25. November 1933 bestand er das erste juristische Staatsexamen mit der Note „befriedigend“[19].

Anschließend absolvierte er die Referendarausbildung im Bezirk des Oberlandesgerichtes Kassel und bestand auch das zweite juristische Staatsexamen.

Im Jahre 1938 wurde er von der Universität Marburg zum Dr. jur. promoviert, und zwar mit der Note „magna cum laude“[20]. Seine Dissertation hatte eine arbeitsrechtliche Thematik zum Gegenstand.

Tätigkeit als Gerichtsassessor

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In den Monaten vor dem Beginn des zweiten Weltkriegs war Günther Willms als Gerichtsassessor tätig[21], und zwar in Kassel, Fulda, Hanau und Aschaffenburg.

Soldat und Kriegsgefangenschaft

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Er wurde sofort mit Beginn des zweiten Weltkrieges zum Wehrdienst einberufen[22] und war als als Reserveoffizier durchgehend an der Front eingesetzt. Zuletzt bekleidete er den Rang eines Hauptmanns und war Generalstabsoffizier (la) eines Artillerie-Kommandeurs in der Ardennenoffensive. Gegen Kriegsende geriet er in us-amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus welcher er 1946 entlassen wurde[23].

Richterliche Tätigkeit[24][25]

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Nach der Entlassung aus der Kriegsgefangenenschaft nahm er die ihm bereits 1941 formal zugeteilte Stelle eines Amtsgerichtsrates am Amtsgericht Arnstein/Unterfranken ein. Es folgte ein Abordnung an das Oberlandesgericht Bamberg.

Am 1. Oktober 1951 wurde er Präsidialrichter beim Bundesverfassungsgericht, zunächst als Oberregierungsrat und dann als Regierungsdirektor. Konkret wirkte er dort als persönlicher Referent des ersten Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hermann Höpker-Aschoff. Gleichzeitig war er der erste Pressereferent des Bundesverfassungsgerichts.

Am 13. Juni 1953 wurde Günther Willms zum Richter zum Bundesrichter am Bundesgerichtshof ernannt. Beim Bundesgerichtshof war er vorwiegend als Strafrichter eingesetzt, zunächst im 2. Strafsenat, dann insbesondere im 6. Strafsenat, der nach seiner zwischenzeitlichen Auflösung im Jahre 1956 im 3. Strafsenat fortgeführt wurde, ab 1959 dann im 1. und 4. Strafsenat und schließlich von 1966 an bis zu seiner Pensionierung am 28. Februar 1980 wieder im 2. Strafsenat, und zwar ab 1. Januar 1967 als stellvertretender Vorsitzender. Willms' 2. Strafsenat war es, der 1969 erstmals entschied, dass Sitzblockaden als Nötigung strafbar sein können. Daneben war Günther Willms lange Jahree Mitglied des Großen Senats für Strafsachen und des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes. Von Anfang 1955 bis Ende 1964 war er zudem Leiter der Pressestelle des Bundesgerichtshofs. Bei seiner Pensionierung war er das dienstälteste Mitglied des Bundesgerichtshofes.

Mitgliedschaften und ehrenamtliches Engagement[24][25]

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Günther Willms war Mitbegründer des bayerischen Richtervereins und lange Jahre im Vorstand des Vereins der Bundesrichter. Von 1971 bis 1978 war er Vorsitzender der Strafrechtskommission des Deutschen Richterbundes. Weiter war er Gründer und einige Jahre lang Vorsitzender des Landesarbeitskreises christlich-demokratischer Juristen in Baden-Württemberg. Zudem wurde er in die Kommission für Hessische Geschichte berufen und wirkte bei der Gründung eines Zentrums für Handwerk und Denkmalpflege mit.

Ehefrau und Kinder

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Günter Willms heiratete im Herbst des Jahres 1938 die damals 21-jährige Anna Ungermann, welche er 1932 erstmals getroffen hatte[26]. Die kirchliche Trauung erfolgte durch den Pfarrer von Bad Orb, Alfons Maria Lins[27]. Aus der Ehe gingen zwei Töchter und ein Sohn hervor: Annemarie Willms, Johanna Willms und Johannes Willms.

Publizistische Tätigkeit

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Günther Willms entwickelte bereits frühzeitig eine Neigung zur Tätigkeit in der Publizistik. Seine Arbeiten hatten dabei zunächst fast ausschließlich feuilletonistischen Charakter. Während seiner Schulzeit verfasste er Artikel für die Fuldaer Zeitung, insbesondere Filmkritiken, Fahrtenberichte, lokalhistorische Schilderungen und Gedichte[28]. Später schrieb er außerdem für die Kölnische Volkszeitung[29] und die Frankfurter Zeitung, für letztere dabei häufig gemeinsam mit seinem taggenau gleichaltrigen Schulfreund Fritz Maubach unter dem Pseudonym Caspar Reiserecht[30].

Beiträge verfasste Günther Willms außerdem für die im Zeitraum von Oktober 1931 bis 1933 erschienenen Werkhefte junger Katholiken[31]. Für diese war Günther Willms in deren Endphase auch als Redakteur tätig, bis ihm dies durch seine Streichung von der vorläufigen Schriftleiterliste unmöglich gemacht wurde[32].

Auch nach dem zweiten Weltkrieg war Günter Willms publizistisch tätig, wobei er sich sein Themenspektrum in juristische und (rechts-)politische Bereiche erweiterte. Er veröffentlichte Beiträge in verschiedenen juristischen Fachzeitschriften sowie in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung[33], der Main-Post[34], der Schwäbischen Zeitung[34], den Badischen Neuesten Nachrichten[35], dem Rheinischen Merkur[34], den Frankfurter Heften[34], der Gegenwart[34], der Bauernschaft[36] und Europa vorn[37].

(Partei-)Politische Präferenzen und Positionen

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Zur Beschreibung seiner politischen Grundhaltung während der letzten Jahre der Weimarer Republik bediente sich Günther Willms in seiner Jugendbiographie der bekannten Worte des Zentrumspolitikers und damaligen Reichskanzkers Joseph Wirth, welcher in der Reichstagssitzung vom 24. Juni 1922 gesagt hatte: „Der Feind steht rechts!“[38]. An gleicher Stelle bekannte sich Günther Willms dazu, damals Sympathien „nach der anderen Seite“, also gegenüber der politischen Linken, gehegt zu haben. Bei der Reichspräsidentenwahl 1932 habe er Hindenburg seine Stimme gegeben, denn dieser sei gegenüber Hitler als das „geringste Übel“ erschienen[39]. Bei den beiden Reichstagswahlen des Jahres 1932 habe er jeweils das Zentrum gewählt und bei der letzten Reichstagswahl am 5. März 1933 dann die SPD[40]. Dazu passend gab Günther Willms an, damals die (Anti-)„Kriegsromane von Renn und Remarque“ gelesen zu haben[41]. In der Nachkriegszeit scheint er parteipolitisch den Unionsparteien nahe gestanden zu haben, wie seine Mitgliedschaft bei dem baden-württembergischen Landesarbeitskreis christlich-demokratischer Juristen sowie sein Auftritt bei einer CSU-Veranstaltung im Jahre 1949 zeigen (vgl. dazu das Bild des Veranstaltungsplakats).

Die in seiner Nachkriegspublizistik zu Tage tretenden politischen Überzeugungen sind zum einen geprägt von seiner christlich-katholischen Grundhaltung. Zum anderen lassen sie auf ein rechtskonservatives bis rechtsextremes Weltbild von Günther Willms schließen.

Als ein erster Beleg hierfür muss angesehen werden, dass er in seiner Jugendbiografie an mehreren Stellen andeutet, in fortgeschrittenem Alter Ernst Jünger gelesen zu haben[42].

Zudem stand er offenbar in Kontakt zu dem überzeugten Nationalsozialisten Carl Schmitt, jedenfalls teilt er in seiner Jugendbiografie mit, dass er diesem zum 80. Geburtstag gratuliert und aus diesem Anlass ein Exemplar seines zusammen mit Fritz Maubach verfassten Buches „Die Konviktoristen“ übersandt habe; hierfür habe sich Carl Schmitt bei ihm anschließend gerührt bedankt[43].

Auch der Umstand, dass ihm zum 60. Geburtstag von der baden-württembergischen Landesregierung der Professorentitel verliehen wurde, ist bezeichnend, handelte es sich bei dem damaligen Regierungschef doch um Hans Filbinger, welcher wegen seiner unrühmlichen Vergangenheit im Nationalsozialismus 1978 von seinem Amt zurücktreten musste und anschließend das rechtslastige Studienzentrum Weikersheim leitete.

Günther Willms scheint Abtreibungsgegner gewesen zu sein[23].

Darüber hinaus sprach er sich für die Todesstrafe aus, was er damit begründete, dass diese „staatsrechtliche Bedeutung von hohem Rang“ besitze, und bezeichnete deren „Preisgabe durch den Staat“ als einen „Akt der Selbstverstümmelung“[44]. Das „Monopol der Todesdrohung in Staatshand“ sei ein „zivilisatorischer Fortschritt“ gewesen[44].

Im Zusammenhang mit einer 1969 eingebrachten Gesetzesinitiave, welche darauf abzielte, die Verjährung für Mord und Völkermord abzuschaffen, was vor allem mit der drohenden Verjährung entsprechender Taten während des Nationalsozialimus begründet wurde, kam Günther Willms zu der Einschätzung, dass ein solches Vorgehen gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßen würde[45].

In einem anderen Artikel aus einer juristischen Fachzeitschrift lässt er deutlich erkennen, dass ihm Proteste der sogenannten außerparlamentarischen Opposition im Zusammenhang mit „Hauptverhandlungen in Strafsachen politischen Interesses“ ein Dorn im Auge sind[46].

Auch dem in der Nachkriegszeit zu verzeichnenden starken Anstieg von Abiturienten und Studenten stand er kritisch gegenüber[47].

Dass im Nachgang zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Januar 1995, durch welche die Anwendung des Nötigungsparagraphen (= § 240 StGB) auf Sitzblockaden untersagt wurde, zahlreiche rechtskräftig abgeschlossene Verfahren von der Justiz wiederaufgenommen wurden und sodann zu Freisprüchen führten, bezeichnete Günther Willms als einen „Justizskandal neuer Art“.

Desweiteren beschäftigte er sich mit der schwarz-weiß-roten Flagge des Kaiserreiches. Diese sei als „Zeichen einer unverlierbar zum Leben der Nation gehörenden Epoche, aber eben einer vergangenen Epoche zu achten, der wir im gewonnenen Abstand nicht ohne jegliches Wohlwollen begegnen“ könnten[48]. Es handele sich um das „Schlußstück einer abgeschlossenen Tradition, die niemanden stören“ könne[48].

Besonders hervorzuheben ist schließlich noch, dass Günther Willms in der von dem rechtsextremen Holocaustlaugner Thies Christophersen herausgegebenen Zeitschrift Bauernschaft zur „Ausländerfrage“ publiziert hat, und zwar unter anderem mit folgenden Aussagen[36]:

„Die auf Dauer angelegte Vermehrung der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer von schon jetzt viereinhalb Millionen bedeutet mit dem ihrer Zahl entsprechenden Verbrauch an Energie ein Mehr an Kraftwerken und zugleich erhöhte Umweltbelastung durch auch auf anderem Weg anfallende Schadstoffe. Daß umweltfreundliches Verhalten gewisser Ausländergruppen besonders zu wünschen übrig läßt, mag dabei ebenso wie der hohe Anteil an der Kriminalität nur am Rande vermerkt sein. (....) Im Ergebnis hat es ein von den Massenmedien geförderter Trend geschafft, daß der Grundsatz: die Bundesrepublik Deutschland ist kein Einwanderungsland, der einmal Allgemeingut war und von allen politischen Parteien vertreten wurde, zu einem Lippenbekenntnis verblaßt und auch in dieser Form nur noch selten zu hören ist. Natürlich hat auch der Zeitablauf seinen Teil beigetragen. Die erste Strophe des Deutschlandliedes, welche die früher einmal gültigen Markierungen des geschlossenen deutschen Siedlungsraumes umschrieb, ist zu einer verhohlenen und aus dem Bewußtsein der Nachkriegsgeneration getilgten Reminiszenz verflüchtigt. Welcher junge Deutsche hat noch eine greifbare Vorstellung davon, wie sehr das von deutscher Zunge in Europa bewohnte Gebiet geschrumpft ist! (...) Aber das alles ändert nichts an der Tatsache, daß Raum und Ressourcen unseres Landes bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit ausgeschöpft sind und daß diese Enge mit dem Anwachsen ökologischer Belastungen besonders fühlbar geworden ist. Leisten wir nicht genug, wenn wir immer noch für deutsche Landsleute Platz machen, die aus dem Osten und Südosten Europas zu uns finden? Was um Himmels willen sind die Ursachen und Motive, die hinter den mit so viel Doppelsinn und List verfolgten Bestrebungen stecken, welche nicht nur den jetzigen hohen Ausländeranteil an der Wohnbevölkerungs stabilisieren, sondern für den weiteren Zuzug sorgen wollen? Dem Nachgrübelnden fällt hierzu ein, daß sicher die verhängnisvolle Neigung der Deutschen, mit Perfektion von einem Extrems in andere zu fallen, eine wichtige Rolle spielt. Mit einer übertriebenen Nachgiebigkeit gegenüber den Menschen eines fremden Kulturkreises, die den sozialen Nöten des eigenen Landes ausweichen und an den sozialen Errungenschaften teilhaben wollen, die bei uns (was auch einmal gesagt werden muß) auf dem Fundament harter und entbehrungsreicher Arbeit vieler Generationen möglich geworden sind, soll nun die Absage an die unmenschliche, fremdenfeindliche Praxis der Hitlerzeit besonders nachdrücklich betont werden. Daneben paßt vielleich die Ansammlung der Ausländermasse in der Bundesrepublik (wie vor Jahrzehnten die Millionenaustreibung von Deutschen aus dem Osten als erwünschtes Element der Dekomposition denen in ihre Rechnung, die schon jede harmlose nostalgische Folklore der Vertriebenen-Landsmannschaften und jede Erwähnung völkerrechtlich gewahrter Rechtspositionen als Revanchismus denunzieren.“

In im wesentlichen identischer Art und Weise äußerte er sich zur selben Thematik in der Ausgabe Nr. 4/1989 der Zeitschrift Europa vorn, welche von dem Rechtsextremisten Manfred Rouhs herausgegeben wird[37].

Auszeichnungen (Auswahl)

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  • Eisernes Kreuz erster und zweiter Klasse sowie Verwundetenabzeichen[49]
  • Verleihung des Professorentitels durch die Landesregierung von Baden-Württemberg im Jahre 1972[34] für dessen "besonderes Bemühen" um die "institutionelle Sicherung der freiheitlichen Demokratie"[37].

Veröffentlichungen unter eigenem Namen (Auswahl)

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  • Die Beschränkung der Prozessvertretung bei den Arbeitsgerichten und die Wandlungen in der Begründung dieser Maßnahme, Universität Marburg, Dissertation 1939.
  • Das Vereinigungsverbot des Art. 9 Abs. 2 GG und seine Vollziehung. In: Neue Juristische Wochenschrift 1957, S. 1617-1619.
  • Aufgabe und Verantwortung der politischen Parteien. C. F. Müller, Karlsruhe 1958.
  • Zehn Jahre Bundesverfassungsgericht. In: Deutsche Richterzeitung 1961, S. 278-280.
  • Staatsschutz im Geiste der Verfassung. Athenäum, Frankfurt am Main/ Bonn 1962.
  • Zum Begriff der „Wahlfeststellung“. In: Juristenzeitung 1962, S. 628-629.
  • Beruf Zeuge. In: Deutsche Richterzeitung 1963, 58.
  • Zur Reform der Strafvorschriften über den Landesverrat. In: Der Staat 2 (1963), S. 213-225.
  • Der Informationsanspruch der Presse und die Gerichtsbarkei., In: Deutsche Richterzeitung 1965, S. 93-95.
  • Wesen und Grenzen des Freibeweises. In: Ehrengabe für Bruno Heusinger, 1968, S. 393-412.
  • Zur Frage rückwirkender Beseitigung der Verjährung. In: Juristenzeitung 1969, S. 60-62.
  • Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 9. Auflage, de Gruyter, Berlin 1970ff. (als Mitherausgeber).
  • Sitzungspolizei und Öffentlichkeit der Verhandlung. In: Juristenzeitung 1972, 653-654.
  • Das Staatsschutzkonzept des Grundgesetzes und seine Bewährung. C. F. Müller, Karlsruhe 1974, ISBN 978-3-7880-0049-3.
  • Sachrüge und erweiterte Revision. In: Juristische Rundschau 1975, S. 52-55.
  • Mißliches beim Beratungsgeheimnis. In: Juristenzeitung 1976, S. 317.
  • Zur Fassung der Urteilsformel in Strafsachen. In Deutsche Richterzeitung 1976, S. 82-83.
  • Zur Verfassungsgarantie der richterlichen Wahrheitsfindung. In: Hans-Heinrich Jescheck und Hans Lüttger (Hrsg.), Festschrift für Eduard Dreher zum 70. Geburtstag am 29. April 1977, Walter de Gruyter, Berlin und New York 1977, S. 137-144.
  • Deutsche Trikolore – Auch eine Bemerkung zur Lage der Nation. In: Deutsche Richterzeitung 1978, S. 13 + 14.
  • Anmerkung zur Entscheidung des Kammergerichts vom 30. Juni 1977, Az. (2) Ss 10/77 (24/77). In: Juristische Rundschau 1978, S. 78-80.
  • 100 Jahre Löwe-Rosenberg. In: Juristische Rundschau 1978, S. 485-489.
  • Zur Problematik der Wahrunterstellung. In: Helwig Hasenpflug (Hrsg.), Festschrift für Karl Schäfer zum 80. Geburtstag, 1980, S. 275.
  • Souveränität und Menschlichkeit. In: Juristische Rundschau 1981, S. 315 + 316.
  • Fulda. Jahreszeiten und Jahrhunderte. 5. Auflage. Parzeller, Fulda 1982, ISBN 978-3-7900-0113-6.
  • Die Stellungnahme von Anton Alfred Henneka – Zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Dezember 1952. In: Juristische Rundschau 1985, 89-93.
  • Geträumte Republik. Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 978-3-451-08228-3.
  • Gedanken zur Ausländerfrage. In: Die Bauernschaft, Nr. 3/1985 (= September 1985), S. 21-24.
  • Zur strafrechtlichen Absicherung von Organisationsverboten. In: Wilfried Küper, Ingeborg Puppe und Jörg Teckhoff (Hrsg.), Festschrift für Karl Lackner zum 70. Geburtstag am 18. Februar 1987, de Gruyter 1987, S. 471-480, ISBN 9783110104615.
  • Unsere Rhön. Weite und Kleinodien. 2., neu gestaltete Auflage. Parzeller, Fulda 1989, ISBN 978-3-7900-0183-9.
  • Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 10. Auflage, de Gruyter, Berlin 1978ff. (als Mitherausgeber)

Veröffentlichungen unter dem Pseudonym "Caspar Reiserecht"

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  • Fulda: die einzigartige Barockstadt. Parzeller, Fulda 1950.
  • Rhön von allen Seiten. Parzeller, Fulda 1951.
  • Konviktoristen - Friedliche Satire. Parzeller, Fulda 1972, ISBN 978-3790000085 (verfasst 1937 zusammen mit Fritz Maubach[30]).

Veröffentlichungen unter dem Pseudonym "Wendelin Weiler"

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  • Diometh oder das Land der Griechen, in: Frankfurter Zeitung, 3. Oktober 1937 (verfasst zusammen mit Fritz Maubach[50]).
  • Anonym: Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Willms im Ruhestand. In: Deutsche Richterzeitung 1980, S. 151-152.
  • Günther Liepert: Verfassungsrichter Dr. Günther Willms.
  • Wolfgang Ruß: Günther Willms†. In: Neue Juristische Wochenschrift 1999, S. 407-408.


Einzelnachweise

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  1. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 23 - 25.
  2. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 21 + 22.
  3. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 35 + 36.
  4. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Republik. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, S. 25.
  5. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 39.
  6. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 30.
  7. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 89.
  8. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 154 + 155.
  9. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 219.
  10. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 67 ff.
  11. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreicht und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 9 + 58.
  12. Günter Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 72 ff.
  13. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 155.
  14. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 157.
  15. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 166.
  16. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 186.
  17. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 197.
  18. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Republik. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 207.
  19. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 216.
  20. Wolfgang Ruß: Günther Willms†. In: Neue Juristische Wochenschrift. 1999, S. 407.
  21. Wolfgang Ruß: Günther Willms†. In: Neue Juristische Wochenschrift. 1999, S. 407.
  22. Anonym: Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Willms im Ruhestand. In: Deutsche Richterzeitung. 1980, S. 151.
  23. a b Wolfgang Ruß: Günther Willms†. In: Neue Juristische Wochenschrift. 1999, S. 407.
  24. a b Wolfgan Ruß: Günther Willms†. In: Neue Juristische Wochenschrift. 1999, S. 407 + 408.
  25. a b Anonym: Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Willms im Ruhestand. In: Deutsche Richterzeitung. 1980, S. 151 + 152.
  26. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 208.
  27. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 67.
  28. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 136 + 153.
  29. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 178.
  30. a b Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 94 + 126.
  31. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 204 + 205.
  32. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 219.
  33. Wolfgang Ruß: Günther Willms†. In: Neue Juristische Wochenschrift. 1999, S. 407.
  34. a b c d e f Anonym: Richter am Bundesgerichtshof Prof. Dr. Willms im Ruhestand. In: Deutsche Richterzeitung. 1980, S. 152.
  35. Günter Willms: Souveränität und Menschlichkeit. In: Juristische Rundschau. 1981, S. 315.
  36. a b Günther Willms: Gedanken zur Ausländerfrage. In: Die Bauernschaft. Nr. 3 / 1985, September 1985, S. 21–24.
  37. a b c Matthias von Hellfeld: Die Nation erwacht - Zur Trendwende der deutschen politischen Kultur. Papyrossa, Köln 1993, ISBN 3-89438-055-1, S. 53.
  38. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 137.
  39. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 202 + 203.
  40. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 219.
  41. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 137.
  42. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 95 + 137.
  43. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 94 + 95.
  44. a b Günther Willms: Souveränität und Menschlichkeit. In: Juristische Rundschau. 1981, S. 315.
  45. Günther Willms: Zur Frage rückwirkender Beseitigung der Verjährung. In: Juristenzeitung. 1969, S. 60–62.
  46. Günther Willms: Sitzungspolizei und Öffentlichkeit der Verhandlung. In: Juristenzeitung. 1972, S. 653 + 654.
  47. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreich und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 62+ 63.
  48. a b Günther Willms: Deutsche Trikolore - auch eine Bemerkung zur Lag der Nation. In: Deutsche Richterzeitung. 1978, S. 14.
  49. Wolfgang Ruß: Günther Willms†. In: Neue Juristische Wochenschrift. 1999, S. 407.
  50. Günther Willms: Geträumte Republik - Jugend zwischen Kaiserreicht und Machtergreifung. Herder, Freiburg im Breisgau 1985, ISBN 3-451-08228-4, S. 126.