Benutzer:Karsten11/Landschaft des Herzogtums Anhalt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Die Landschaft des Herzogtums Anhalt war das Landesparlament des Herzogtums Anhalt.

Die Landschaft der anhaltinischen Fürstentümer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In den anhaltinischen Fürstentümern bestanden historisch Landstände, die die Bezeichnung „Landschaft" trugen. Sie setzten sich aus den drei Kurien der Prälaten, der Ritterschaft und der Städte. Die Kurie der Prälaten umfasste urspünglich die ganze Geistlichkeit und wurde später auf das Stift Gernrode, die Kommende Buro und die Probstei Wörlitz eingeschränkt. Ob diese jedoch überhaupt an den Verhandlungen teilgenommen haben, ist nicht belegt. Zur Ritterschaft gehörten alle in Anhalt wohnenden oder dort ein Rittergut besitzenden Adelsfamilien. Die Städte wurden durch ihre Bürgermeister oder deren Vertreter repräsentiert. Die Landschaft trat selten vollständig als Landtag zusammen. Der erste dokumentierte Zusammentritt war im Jahr 1547. Weitere Landtage fanden 1547, 1555, 1564, 1572 und 1598 statt. Wesentlich waren insbesondere die Landtage von 1611 und 1652 auf denen die Stände die fürstlichen Schulden übernahmen. Nach 1698 fanden keine Landtage mehr statt.

Zwischen den Landtagen wurden die Geschäfte der Land durch einen Ober- und einen Unterdirektor der Landschaft geführt. Der Oberdirektor war der Senior des fürstlichen Hauses, der Unterdirektor war ein Landrat. Daneben bestand ein engerer und ein weiterer Ausschuss. Der Enger Ausschuss setzte sich aus dem Unterdirektor, drei Landräten und den Bürgermeistern der Hauptstädte zusammen. Dieser engere Ausschuss überwachte die Durchführung der Beschlüsse der Landtage. Der weitere Ausschuss bestand aus 12 Adligen und 8 Bürgermeistern. Nachdem die Landtage nicht mehr einberufen wurden, war dies das Hauptorgan der Landschaft.

Im Deutschen Bund[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

§ 13 der Deutschen Bundesakte verpflichtet die Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes "landständige Verfassungen" zu erlassen. Ab 1816 fanden Verhandlungen der drei anhaltinischen Herzöge statt und 1821 lag ein Entwurf der Dessauer Linie vor. Auf Basis dieses Entwurfs gingen die Verhandlungen weiter, ohne jedoch zu einem Ergebnis zu führen. Damit war Anhalt zum Beginn der Märzrevolution 1848 einer der wenigen Staaten im Deutschen Bund ohne geschriebene Verfassung.

Von der Märzrevolution bis zur Reaktionsära[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anhalt-Köthen und Anhalt-Dessau[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Anhalt-Dessau wurde nach der Märzrevolution am 5. April 1848 Minister Leopold von Morgenstern entlassen und das Märzministerium Habicht-Köppe ernannt. Am 5. Mai wurde in freier, geheimer und gleicher Wahl ein Sonderlandtag für Anhalt-Dessau gewählt, der aus 16. Mitgliedern bestand. In Anhalt-Köthen hatte Minister Albert von Goßler sich bereits vorher auf die Seite der Liberalen geschlagen. Dort wurde am 12. bis 14. April ein aus elf Abgeordneten bestehender Sonderlandtag gewählt. Der Dessauer Landtag konstituierte sich am 10. Mai. Nach vier Sitzungen vertagte er sich auf den 24. Juni, dann auf den 31. Juli. Man wollte zunächst die Beschlüsse der Frankfurter Nationalversammlung abwarten. Auch hoffte man auf eine Einigung der Regierungen auf eine Gesamtverfassung für ganz Anhalt. Auch der Köthener Landtag, der sich am 24. Juni konstituiert hatte, vertagte sich.

Es kam zu keiner Einigung der drei Herzogtümer. Lediglich für Dessau und Köthen wurde eine Zusammenarbeit beschlossen. Am 23. Juni bildeten Habicht/Köppe/Goßlar ein Gesamtministerium und es wurde ein Vereinigter Landtag für Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen einberufen, der aus jeweils 16 Abgeordneten jedes Teilstaates bestand. Dieser Landtag erarbeitete eine Verfassung die am 28. Oktober 1848 für Anhalt-Köthen und 29. Oktober für Anhalt-Dessau unterzeichnet und in Kraft gesetzt wurde.[1]

Der Dritte Teil dieser Verfassung regelte die Volksvertretung (§§ 38 ff.). Danach sollte weiterhin ein Sonderlandtag für jedes Herzogtum bestehen, die gemeinsam als Gesamtlandtag über Angelegenheiten entscheiden sollten, die beide Herzogtümer betrafen. Jedes Herzogtum wähle 22 Mitlieder, die auf zwei Jahre gewählt wurden.[2] Die Geschäftsordnung für den vereinigten Landtag bestimmte, dass abwechselnd in Dessau und Köthen getagt wurde.

Wahlgesetz vom 24. Februar 1849[3] Am 12. März 1849 löste sich der Landtag auf.

Mit der Verordnung, die Auflösung der Landtage für die Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen betreffend, vom 21. Juli 1851 wurde der Vereinigte Landtag und die Sonderlandtage aufgelöst und die Verfassung suspendiert.[4]

Anhalt-Bernburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der konstituierende Landtag[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Anhalt-Bernburg lag die Macht aufgrund der Geisteskrankheit des Herzogs in der Hand eines „Geheimen Konferenzrates“[5]. Diesen hatte der Vater des Herzogs 1832 aufgrund der Krankheit des Sohnes gebildet. Dieser erklärte am 14. März, die Forderungen des Volkes lediglich entgegenzunehmen. Dies löste große Unzufriedenheit aus, die zu einer großen Volksversammlung am 20. März 1848 in Bernburg führte. Unter dem Druck dieser Versammlung genehmigte der Geheime Konferenzrat namens des Herzogs am 26. März die Märzforderungen. Entsprechend wurde auch in Anhalt-Bernburg ein konstituierender Landtag gewählt, Dieser trat am 8. Mai zu seiner ersten Sitzung zusammen und wählte Justizrat Victor Hempel zu seinem Präsidenten. Dem Landtag lies der Geheime Konferenzrat am 25. Juni 1848 eigenen Verfassungsentwurf vorlegte. Der Landtag lehnte diesen Entwurf ab. Statt dessen beschloss der konstituierende Landtag auf Antrag von Carl von Mey, es solle eine Gesamtstaatsverfassung erarbeitet werden. Dies scheiterte jedoch und auch die Regierung verzögerte die liberalen Reformen. Am 13. September erklärte sich daher der konstituierende Landtag zum konstitutionellen Landtag im Vorgriff auf eine zu schaffende Verfassung. Nachdem die Verhandlungen mit der Regierung weiterhin keine Erfolge zeigten, kam es am 13. Oktober im Landtag zum Eklat: Die Abgeordneten drohten der Regierung mit Knüppeln und beschlossen, selbst die Regierungsfunktion zu überhemen. Nun reagierte der Herzog und ernannte am 14. Oktober August von Kersten zum Minister. Dieser bildete mit Carl von Mey und dem Abgeordneten in der Frankfurter Paulskirche, Friedrich Wilhelm Conrad Zachariä die Märzregierung in Anhalt-Bernburg. Nun wurde die Verfassung zügig ausgearbeitet und am 31. Oktober durch den Landtag beschlossen.

Der Herzog, der ins preußische Quedlinburg geflüchtet war, lies am 3. November mitteilen, dass er die Verfassung nicht akzeptieren würde und entlies das Märzministerium. Zur Unterstützung des Herzogs erklärten sechs konservative Abgeordnete am 5. November den Austritt aus dem Landtag. Am 14. Dezember erklärte der Herzog den Landtag für aufgelöst und verkündete eine oktroyierte Verfassung. Gleichzeitig marschierte eine preußische Armeeeinheit durch Bernburg um die Machtverhältnisse zu demonstrieren.

Liste der Mitglieder des konstituierenden Landtags[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Stand Abgeordneter Ort Politische Poistion Anmerkungen
Pulvermühlenbesitzer Albert von Gloß Silberhütte Linke
Ackermann Schiele Reinstedt Linke
Stellmachermeister Amelang Coswig Linke
Regierungsadvokat Pfannschmidt Coswig Linke
Amtsassessor Carl von Mey Coswig Linke
Professor Adolf Zeising Bernburg Linke
Partikulier Heimbürger Plötzkau Linke Präsident ab November 1848
Kaufmann Große Neudorf Linke
Landrichter Voigt Harzgerode Linke
Amtmann Hiob Natho Linke Trat bald zurück. Nachrücker wurde Barnbeck aus Pützig
Barnbeck Pützig Linke Nachrücker für Hiob
Gerichtsschulze Müller Serno Linke
Kaufmann Kuntze Hoym Linke
Ökonom Niedhard Badeborn Mitte
Bürgermeister Sobe Gernrode Mitte
Bauer und Ortsrichter Reinecke Baalberge Mitte
Kaufmann Brumme Bernburg Mitte
Pastor Schulze Kleinmühlen Mitte
Regierungsadvokat Oelze Bernburg Rechte Ausgetreten am 3./5. November 1848
Bürgermeister Fleischmann Ballenstedt Rechte Ausgetreten am 3./5. November 1848
Medizinalrat Ludwig Bley Bernburg Rechte Ausgetreten am 3./5. November 1848
Landrat Adolf von Krosigk Hohenerxleben Rechte In der Schlußphase des Landtags ausgetreten
Kammerrat Hagemann Altenburg Rechte Ausgetreten am 3./5. November 1848
Justizrat Victor Hempel Ballenstedt Rechte Landtagspäsident. Ausgetreten am 3./5. November 1848
Pastor Dr. Karl Wendroth Rieder Rechte In der Schlußphase des Landtags ausgetreten
Staatsanwalt Daude Rechte Nachrücker, Ausgetreten am 3./5. November 1848
Funke Rechte Nachrücker, Ausgetreten am 3./5. November 1848

Der Landtag unter der oktroyierten Verfassung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 19. Februar 1849 erfolgte die Wahl des Landtags unter der oktroyierten Verfassung. Die Demokraten waren die großen Sieger dieser Wahl und hatten 17 Mandate von 24 errungen. Die Regierung versuchte in großem Umfang die Ungültigkeit der Wahlen der demokratischen Abgeordneten feststellen zu lassen. Gleichzeitig schob die Regierung die konstituierende Sitzung unter Verweis auf die unsichere Lage immer weiter hinaus. Am Ende des Jahres 1849 waren noch neuen Demokraten im Landtag vertreten.

Liste der Mitglieder des zweiten Landtags[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Stand Abgeordneter Wahlkreis Politische Poistion Anmerkungen
Landwirt Reupsch Waldau Linke Mandatsniederlage am 6. Dezember 1849
Partikulier Heimbürger Plötzkau Linke (*)
Pulvermühlenbesitzer Albert von Gloß Mühlingen Linke (*)
Ökonom Jordan Hecklingen Linke (*)
Amtsassessor Carl von Mey Coswig Linke Mandatsniederlage am 6. Dezember 1849
Stellmachermeister Amelang Coswig Linke (*)
Regierungsadvokat Pfannschmidt Amt Coswig Linke (*)
Barnbeck Amt Coswig Linke Mandatsniederlage am 6. Dezember 1849
Dr. Meyer Amt Coswig Linke Mandatsniederlage am 6. Dezember 1849
Kaufmann Große Amt Harzgerode Linke (*)
Bieler jr. Amt Harzgerode Linke (*)
von Gloß Günthersberge Linke (*)
Gastwirt Christian Denks Gernrode Linke (*)
von Schierstedt Badeborn Linke (*)
Kaufmann Kuntze Hoym Linke (*)
Bäckermeister Friedrich Jacoby Frose und Reinstedt Linke Mandatsniederlage am 6. Dezember 1849
Leinwebermeister Friedrich Adrian Frose und Reinstedt Linke (*)
Pastor Hartung Bernburg Rechte
Regierungsadvokat Oelze Bernburg Rechte
Färbermeister Campe Bernburg Rechte
Kaufmann Isidor Ahlfeld Bernburg Rechte
Staatsanwalt Daude Ballenstedt Rechte
Landrichter Schmdit Ballenstedt Rechte
Regierungsrat Breymann Baalberge Rechte Mandatsniederlage am 6. Dezember 1849

(*) Diese Abgeordneten waren Ende 1849 aufgrund Verfolgung, Nichtbestätigungen und Nachwahlen nicht mehr im Landtag vertreten. In Nachwahlen waren die linken Abgeordneten Hanitsch (Badeborn), Hesse (Coswig), Pätz (Reinstedt) und Söhns (Aderstedt) in den Landtag gekommen, die ebenfalls am 6. Dezember 1849 ihr Mandat niederlegten.

1859 bis 1818[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Landschaftsordnung von 1859[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit der Vereinigung der Herzogtümer zum Herzogtum Anhalt 1859 wurde auch die Landschaft neu geordnet. Der Gesamtlandtag sollte nun aus 36 Mitgliedern bestehen. Je 12 davon stammten aus den bisherigen drei Teilherzogtümern und bildeten den Speziallandtag für dieses. Daneben traten alle 36 Abgeordneten als Gesamtlandtag zusammen. Jeweils ein Drittel der Abgeordneten wurde durch die Ritterschaft, die Städte und die Landgemeinden gewählt. Die Abgeordneten der Ritterschaft waren einerseits die adligen Familien mit Sonderstimmrecht und andereseits die von den Besitzern der Rittergütern gewählten Abgeordneten. Für die Rittergüter siehe die unten stehende Liste. Die Vertreter der Ritterschaft wurden auf Lebenszeit gewählt. Die Vertreter der Städte waren in Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen die Bürgermeister von Dessau, Zerbst und Köthen und fünf von den Gemeinderäten gewählte Abgeordnete. Für Anhalt-Bernburg war dies der Bürgermeister von Bernburg, ein von den Gemeinderäten von Bernburg und Coswig sowie zwei von den Gemeinderäten von Ballenstedt, Harzgerrode, Gernrode, Hoym und Günthersberge. Die Abgeordnete der Landgemeinden wurden von den Dorfschulzen gewählt. Die Wahlperiode betrug sechs Jahre. Die Abgeordneten erhielten Diäten von 3 Talern pro Tag eines Landtags.[6]

Kurie Teilherzogtum Ort Abgeordneter Von Bis Anmerkung
Ritterschaft Bernburg
Ritterschaft Bernburg
Ritterschaft Bernburg
Ritterschaft Bernburg
Ritterschaft Dessau
Ritterschaft Dessau
Ritterschaft Dessau
Ritterschaft Dessau
Ritterschaft Köthen
Ritterschaft Köthen
Ritterschaft Köthen
Ritterschaft Köthen
Städte Bernburg Bürgermeister Bernburg
Städte Bernburg von den Gemeinderäten von Bernburg und Coswig gewählt August Pietscher 1859 (1854) 1861 (Mandatsverzicht)
Städte Bernburg von den Gemeinderäten von Ballenstedt, Harzgerrode, Gernrode, Hoym und Günthersberge gewählt
Städte Bernburg von den Gemeinderäten von Ballenstedt, Harzgerrode, Gernrode, Hoym und Günthersberge gewählt
Städte Dessau Bürgermeister Dessau
Städte Dessau Bürgermeister Zerbst
Städte Dessau von den Gemeinderäten gewählt
Städte Dessau von den Gemeinderäten gewählt
Städte Köthen Bürgermeister Köthen
Städte Köthen von den Gemeinderäten gewählt
Städte Köthen von den Gemeinderäten gewählt
Städte Köthen von den Gemeinderäten gewählt
Landgemeinden Bernburg
Landgemeinden Bernburg
Landgemeinden Bernburg
Landgemeinden Bernburg
Landgemeinden Dessau
Landgemeinden Dessau
Landgemeinden Dessau
Landgemeinden Dessau
Landgemeinden Köthen
Landgemeinden Köthen
Landgemeinden Köthen
Landgemeinden Köthen

Das Gesetz von 1872[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit Gesetz vom 19. Februar 1872 wurde die Zusammensetzung des Landtags verändert. Es blieb bei 36 Abgeordneten, die nun aber in fünf Kurien bestimmt wurden:

  • 2 Abgeordnete wurden vom Herzog ernannt
  • 8 Abgeordnete wurden von den höchstbesteuerten Grundeigentümern gewählt
  • 2 Abgeordnete wurden von den höchstbesteuerten Handels- und Gewerbetreibenden gewählt
  • 14 Abgeordnete wurden von den höchstbesteuerten Grundeigentümern gewählt
  • 10 Abgeordnete wurden von den höchstbesteuerten Grundeigentümern gewählt[7]

Die Wahl war auch für Juden möglich. 1871 wurde Joseph Friedheim als erster Jude in den Landtag gewählt. 1874 erzielte auch Bernhard Hagelberg und 1878 Isidor Herz gewählt.[8]

Nach der Novemberrevolution[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Novemberrevolution dankte der Herzog 1918 ab. Das Herzogtum wurde zum Freistaat Anhalt, der alte Landtag verlor seine Funktion. Nachfolger wurde der Landtag des Freistaates Anhalt.

Liste der landtagsfähigen Rittergüter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgenden landtagsfähigen Rittergüter bestanden in Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen.

Rittergut Ort Eigentümer
Rittergut Kleinbadegast Kleinbadegast Familie von Salmuth
Rittergut Cösitz Cösitz Familie von der Bussche-Lohe
Rittergut Krakau Krakau Zerbster Rat
Rittergut Dobritz Dobritz Familie von Kalitsch
Rittergut Edderitz Edderitz Familie von Wülknitz
Rittergut Frenz Frenz Familie Türk
Rittergut Garitz Garitz Familie von Davier
Rittergut Giersleben Giersleben Familie von Braunbehrends
Rittergut Güsten I Güsten Familie Kraatz
Rittergut Güsten II Güsten Familie Salmuth
Rittergut Hagendorf Hagendorf Familie von Kalitsch
Rittergut Hohsdorf Hohsdorf Mosigkauer Stift
Rittergut Ilberstedt (Unterhof) Ilberstedt Familie von Biedersee
Rittergut Jütrichau Jütrichau Familie von Oppen
Rittergut Reesen (Alter Hof) Reesen Familie von Davier
Rittergut Reesen (Neuer Hof) Reesen Familie von Davier
Rittergut Riebermarke Burgchemnitz Familie von Bodenhausen
Rittergut Rutha Rutha Familie von Kalitsch
Rittergut Osternienburg Osternienburg Familie Bötsch
Rittergut Großpaschleben Großpaschleben Familie von Wuthenau
Rittergut Piethen Piethen Zuckerfabrik Glauzig
Rittergut Polenzko Polenzko Familie von Kalitsch
Rittergut Preußlitz Preußlitz Familie Lohmeyer
Rittergut Thurau Thurau Familie von Wuthenau
Rittergut Trebbichau an der Fuhne Trebbichau an der Fuhne Familie von Bodenhausen
Rittergut Trinum Trinum Familie von Ende
Rittergut Wedlitz Wedlitz Familie von Stammer
Rittergut Groß-Weissand Groß-Weissand Familie von Veltheim
Rittergut Klein-Weißandt Klein-Weißandt Familie von Zerbst
Rittergut Wendorf Wendorf Familie von Renthe-Fink
Rittergut Wispitz Wispitz Familie von Stammer
Rittergut Groß-Wülknitz Groß-Wülknitz Katholische Kirche in Köthen
Rittergut Wörbzig Wörbzig Familie Rette
Rittergut Zehringen Zehringen Familie Eggeling

Die folgenden landtagsfähigen Rittergüter bestanden in Anhalt-Bernburg.

Rittergut Ort Eigentümer
Mannlehn-Rittergut Hohen-Erxleben Hohenerxleben Familie von Krosigk
Mannlehn-Rittergut Rathmannsdorf Rathmannsdorf Familie von Krosigk
Mannlehn-Rittergut Hecklingen Hecklingen Familie von Trotha
Mannlehn-Rittergut Gänsefurth Gänsefurth Familie von Trotha
Mannlehn-Rittergut Thurmhof Hecklingen Familie von Trotha
Mannlehn-Rittergut Schlewipp-Gröna Schlewipp-Gröna Familie von Krosigk
von Britze’sches Rittergut Waldau Familie Weinschenk
von Hannstein’sches Rittergut Osmarsleben Familie Kraatz
von Zinke’sches Rittergut Osmarsleben Familie Kraatz]
Bullenstedt Bullenstedt Familie Steintopff
Mannlehn-Rittergut Klieken (Oberhof) Klieken Familie Lattorff
Mannlehn-Rittergut Klieken (Unterhof) Klieken Familie Lattorff
von Röder’scher freier Sattelhof Harzgerode Familie von Röder

Listen der Abgeordneten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Mathias Tullner: Die Revolution von 1848/49 in Sachsen-Anhalt, 1998, ISBN 3-932776-49-6
  • Max Schönemann: Die Entwicklung der Anhaltinischen Staatsfinanzen von 1863 bis zur Gegenwart, Diss., 1908, online
  • Das Staats- und Verwaltungsrecht des Herzogtums Anhalt / von G. Sanftenberg und W. Knorr, Dessau 1905
  • Hof- und Staats-Handbuch für das Herzogtum Anhalt, 1883, S. 112-116, Digitalisat
  • Ferdinand Siebigk: Das Herzogtum Anhalt, Dessau 1867, S. 127 ff. online

https://books.google.se/books?id=Wb9dAAAAcAAJ&pg=PA47&lpg=PA47&dq=Landschaftsordnung+Anhalt&source=bl&ots=uCF7AQhcTx&sig=cCCNTJk2wEI1LOL1tDs6FsUSm6E&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjIi4q904zQAhULEiwKHTTDBe4Q6AEIOzAG#v=onepage&q=Landschaftsordnung%20Anhalt&f=false

  • Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806 - 1918: Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen; Band 1 von Deutsches Verfassungsrecht, 1806-1918, 2006, ISBN 9783540292890, Teildigitalisat

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806 - 1918: Eine Dokumentensammlung nebst Einführungen; Band 1 von Deutsches Verfassungsrecht, 1806-1918, 2006, ISBN 9783540292890, S. 322 ff., online
  2. Verfassung vom 28./29. Oktober 1848
  3. G.S.V, Nr. 271, S. 1485 ff.
  4. Verordnung, die Auflösung der Landtage für die Herzogthümer Anhalt-Dessau und Anhalt-Köthen betreffend, vom vom 21. Juli 1851, Abgedruckt bei Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806 - 1918, S. 1509, online
  5. Der Geheime Konferenzrat bestand aus:
  6. Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806 - 1918, S. 358
  7. Michael Kotulla: Deutsches Verfassungsrecht 1806 - 1918, S. 364
  8. Ernest Hamburger: Juden im öffentlichen Leben Deutschlands: Regierungsmitglieder, Beamte und Parlamentarier in der monarchischen Zeit 1848-1918; Band 19 von Schriftenreihe wissenschaftlicher Abhandlungen des Leo Baeck Instituts, Leo Baeck Institute, ISSN 0459-097X, 1968, ISBN 9783168292920, S. 336, online