Benutzer Diskussion:Ublweb
Freundliche Grüße, --Dinah 14:31, 27. Apr. 2008 (CEST)
Werbung
[Quelltext bearbeiten]Beachte bitte besonders die bei Wikipedia geltenden Regeln für die Verlinkung von Webseiten. Das Verlinken von werbelastigen und kommerziellen Seiten ist grundsätzlich unzulässig, Linkspamming wird nicht toleriert --Dinah 14:32, 27. Apr. 2008 (CEST)
Weblinks in Wikipedia-Artikeln - Linklöschung
[Quelltext bearbeiten]![](http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/41/Crystal_html.png)
Der von Dir hinzugefügte Link ins Internet wurde gelöscht, weil er nicht den vereinbarten Kriterien und Spielregeln für Weblinks entspricht. Eine kurze Zusammenfassung über die häufigsten Missverständnisse und Probleme mit Weblinks findest du auch auf dieser Seite.
Schöner wäre es übrigens, wenn du den betreffenden Artikeltext mit zusätzlichen Informationen bereichern würdest, statt irgendwo ins Netz zu verlinken. Allgemeine Hinweise zu dieser Art der Beteiligung an unserer Enzyklopädie findest du unter Hilfe:Erste Schritte oder allgemein unter Hilfe:Neu bei Wikipedia.
Vielen Dank. -- LKD 16:32, 27. Apr. 2008 (CEST)
6 stunden Zeit zum Lesen
[Quelltext bearbeiten]Ich habe dir gerade sechs Stunden Zeit gegeben, um unsere Vereinbarungen zu studieren.--LKD 16:32, 27. Apr. 2008 (CEST)
Signieren von Diskussionsbeiträgen
[Quelltext bearbeiten]Bitte vergiss nicht, in Diskussionen immer mit 4 Tilden (~~~~) zu unterschreiben, damit deine Beiträge besser zugeordnet werden können. Muscari 17:30, 2. Mai 2008 (CEST)
Novel Food
[Quelltext bearbeiten]Hallo Ublweb. Du hast mehrfach im Artikel Gynostemma pentaphyllum folgenden Absatz gelöscht:
In der EU unterliegt Gynostemma pentaphyllum den Regelungen der sogenannten Novel Food-Verordnung und darf somit nicht ohne vorheriges Zulassungsverfahren als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden.
Bitte gib einen reputablen Beleg an, dass hier die Novel-Food Verordnung nicht zutrifft. Anderenfalls sehe ich keinen Grund, warum dieser Absatz gelöscht werden sollte. --BambooBeast (Diskussion) 10:44, 7. Mär. 2012 (CET)
- Hallo BambooBeast,
- Vorsicht mit solchen irreführenden Behauptungen! Wir sind im Besitz einer Importgenehmigung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung für den Import von Bio-Jiaogulan.
- Bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung handelt es sich um die Genehmigungsstelle für den grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr mit Erzeugnissen der Land- und Forstwirtschaft. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung erteilt die Einfuhr- und Ausfuhrlizenzen sowie entsprechende Genehmigungen.
- Daraus folgt, dass nach der einschlägigen Rechtsauffassung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung es sich bei Jiaogulan nicht um eine nicht verkehrsfähige neuartige Lebensmittelzutat im Sinne der Novel-Food-Verordnung 258/97/EG handelt.
- Jiaogulan (hier Gynostemma pentaphyllum) besitzt weiterhin in zwei anderen EU-Mitgliedsstaaten (Island/ Slowakei) eine Registrierung als Nahrungsergänzungs- bzw. Lebensmittel!!!
- Bei Jiaogulan handelt es sich um Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, die aus Pflanzen bestehen oder aus Pflanzen isoliert worden sind und aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten, außer Lebensmittel oder Lebensmittelzutaten, die mit herkömmlichen Vermehrungs- oder Zuchtmethoden gewonnen wurden und die erfahrungsgemäß als unbedenkliche Lebensmittel gelten können.
- Ich empfehle Ihnen sich dringend intensiver mir der Materie auseinanderzusetzen, bevor Sie sich der weiten Welt öffnen.
- Um uns und unsere Kundschaft zu schützen, behalten wir uns höchstvorsorglich rechtliche Schritte vor!
- Uwe Brose
- Geschäftsführer der Sanleaf Europe GmbH
- Hallo Herr Brose,
- Nachdem es hier anscheinend keine klaren Belege gibt, habe ich den Satz nun wieder herausgenommen. Was in Wikipedia zählt sind Belege. Marktinteressen oder Drohungen haben hier keine Relevanz, auch wenn ich Ihren Standpunkt aus wirtschaftlicher Sicht nachvollziehen kann. Daher habe ich auch Ihre Formulierungen, die als Werbung gewertet werden können wieder entfernt. --BambooBeast (Diskussion) 20:49, 7. Mär. 2012 (CET)
- Hallo BambooBeast,
und gerade weil Belege zählen, sehe ich eine gewaltige Sammelklage auf Sie zukommen! Ich empfehle Ihnen dringend sich mit folgenden Firmen in Verbindung zu setzen und ein Entschuldigungsschreiben zu versenden:
Firma "Tausendkraut" http://www.jiaogulantee.de/ Die Behörden haben eine Jiaogulanvertriebsverbot ausgesprochen und sich in der Argumentation auf "Wikipedia" berufen. Firma "Physiologika Naturprodukte - Heinz Machura" Herrn Machura wurde ebenfalls der Vertrieb untersagt. Er musste darauf hin seinen Betrieb schließen! http://karde-teasel.com/
Es gibt weitere Firmen die betroffen sind.
Uwe Brose