Diskussion:Arisierung

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Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von ChickSR in Abschnitt Slowakei fehlt
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Enteignung[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Absatz hab ich aus der Einleitung entfernt:

Verschiedene Unternehmen wurden ‚arisiert‘. Von einer Enteignung im heutigen Sinne – die nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf Grundlage von Gesetzen zulässig ist – kann auf keinen Fall gesprochen werden, eher schon von einem staatlich geförderten Raubzug, der zudem kaum legal bemäntelt wurde.

In der Form ist das reiner POV. Auch damals ist es um das "Wohl der Allgemeinheit" gegangen, wobei sowohl das "Wohl" als auch die "Allgemeinheit" damals wie heute nur auf Grundlage der jeweils herrschenden politischen Strömung definiert und letztlich reine Propagandabegriffe sind.

Der wirkliche Unterschied (neben dem höheren formaljuristischen Niveau) ist, dass es heute bei Enteignungen materiell äquivalente Entschädigungen gibt. Die Vorstellung, dass Eingriffe in ehemals anerkannte Eigentumsrechte grundsätzlich entschädigungsbedürftig sind, ist allerdings wieder POV, zumal bei der hier vorhandenen Wortwahl. --89.56.42.118 04:11, 4. Mär. 2007 (CET)Beantworten


Behauptung[Quelltext bearbeiten]

Die von mir zurückgesetzten Ergänzungen von Benutzer:Chr.Lösch-KAR vom 9. Sep. 2008 bleiben solange auch nur eine „Behauptung“, solange dazu keine Belege erbracht werden:
Die Behauptung, "arische" Unternehmen und Grundstückserwerber hätten sich durch den Erwerb jüdischen Eigentums auf Dauer bereichert, trifft aber nur in den wenigsten Fällen zu. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden (zumindest in den westlichen Besatzungszonen) diese Erwerbsvorgänge für ungültig erklärt. Wollte der "arische" Erwerber Eigentümer bleiben, mussten an die jüdischen Alteigentümer oder deren Erben, bzw. an eine jüdische Organisation (JRSO) recht hohe zusätzliche Zahlungen geleistet werden. Eine evtl. vorher erzielte Bereicherung durch die "Arisierung" wurde dadurch mehr als ausgeglichen.
-- Andrea1903 02:48, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Siehe auch Wikipedia:Belege! --Andrea1903 18:42, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Tut weh, so etwas heute noch lesen zu müssen. Ein Skandal zu sagen, die "arischen Ober- und Übermenschen" hätten sich weder bereichert noch bereichern wollen. Das pure Gegenteil ist der Fall. Und das, nachdem die Forschungslage doch so klar ist wie eine Watschn, um mit Wittgenstein zu reden. Einfach mal z. B. in den Hilberg schauen. Sich einfach mal z. B. den Josef Neckermann anschauen usw. usw. usw. Shame on you! Michael Kühntopf 20:45, 10. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Schämen Sie sich. "Andrea1903" und vor allem "Michael Kühntopf"! Dass sich einige der damaligen "arischen" Erwerber im Dritten Reich bereichern wollten, und vorübergehend auch haben, habe ich ja nicht bestritten. Nur, dass eben nach dem Krieg erhebliche Zahlungen geleistet werden mussten, wollte man die erworbenen Betriebe oder Grundstücke behalten, ist eben auch eine unumstrittene, wenn auch meist verschwiegene Tatsache. So hat zum Beispiel der vielgescholtene Herr Neckermann für sein 1938 erworbenes Berliner Kaufhaus nach dem Krieg noch einmal mehr als 5 Millionen DM zahlen müssen. Von der Abzocke der IRSO wurden nicht einmal die vielen Tausend Erwerber verschont, die dem jüdischen Verkäufer damals einen anständigen Preis gezahlt haben (wie z.B. mein Großvater). Wir erhielten Anfang der 1970er Jahre dann dafür eine Entschädigung nach dem Reparationsschädengesetz! Auf eine Entschuldigung unsere jüdischen Mitbürger warten wir heute noch. Ich kann natürlich nachvollziehen, dass diese Wahrheit Vielen unbequem ist - aber gerade deshalb darf man sie nicht verschweigen - sonst unternimmt vielleicht noch einmal jemand den Versuch, die Käufer noch ein drittes Mal abzukassieren! Mein Rat an Euch beide: Legt Eure Scheuklappen ab, und macht Euch erst einmal wirklich sachkundig, bevor Ihr Beiträge löscht bzw. den Autor beschimpft!

Schlechte Argumente bekämpft man am besten, indem man ihre Darlegung nicht stört. Bitte blamieren Sie sich weiter! Es lesen ja doch einige mit ... Michael Kühntopf 20:51, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wenn wir mal bei Neckermann bleiben wollen, nur ein Beispiel von vielen: Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten war der Unternehmer Karl Joel, der einen florierenden Versandhandel aufgebaut hatte, aufgrund seiner jüdischen Herkunft zunehmend abstrusen Anschuldigungen und diffamierenden Angriffen des fränkischen Gauleiters Julius Streicher in dessen Zeitung "Der Stürmer" ausgesetzt, deshalb zog er 1934 nach Berlin, wo er 1935 auf dem Osram-Gelände in Wedding Gebäude anmietete und neue Geräte für die Verpackung und den Transport anschaffte. Die Verlegung seiner Nürnberger Näherei mit 150 Mitarbeitern wurde ihm allerdings untersagt. Als Folge der Nürnberger Rassengesetze nahmen jedoch auch in Berlin die Behinderungen (z. B. Kennzeichnung der Pakete mit "J") und Boykottmassnahmen (etwa durch "arische" Zulieferfirmen) sowie der Druck, das Unternehmen zu „arisieren“, immer mehr zu; schliesslich musste er am 11. Juli 1938 sein Unternehmen weit unter Wert an NSDAP-Mitglied und Arisierungsprofiteur Josef Neckermann verkaufen, der daraus den Neckermann Versand schuf und sich auch nicht davor scheute, Zwangsarbeiter in "seinem" Unternehmen einzusetzen; den ursprünglich vereinbarten Kaufpreis von 2,3 Millionen Reichsmark korrigierte Neckermann zunächst auf 1,14 Millionen nach unten. Er zog noch offene Verbindlichkeiten des Unternehmens ab, zudem sei das Inventar ursprünglich angeblich zu hoch bewertet gewesen (statt 200 000 nur 5 300 RM!), und weitere 500 000 Mark wolle er zunächst als Sicherheit für eventuell noch bestehende Forderungen zurückhalten; Neckermann hatte den reduzierten Kaufpreis (1 079 961 RM) auf ein Treuhandkonto beim Bankhaus Hardy & Co. in Berlin entrichtet; Verfügungsberechtigter war Josef Neckermann; Karl Joel war im Juli mit seiner Frau Meta in die Schweiz geflüchtet, wo sein Sohn Helmut (nannte sich später Howard und kehrte zunächst als GI am Ende des Krieges nach Deutschland zurück) in einem St. Galler Schulinternat war; dort wartete er aber vergeblich auf sein Geld, und eine Klage gegen die Bank wurde mit der Begründung abgewiesen, er sei „Devisenausländer“. Während Neckermann mit seiner Familie in Joels Berliner Villa einzog, lebte Karl Joel mit seiner Familie mittellos in einer Zürcher Einzimmerwohnung. Im August 1938 wurde ihm die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und einen Monat darauf sein Unternehmen enteignet; über Frankreich und England floh er nach Kuba; schliesslich gelang es ihm, in die USA einzureisen, wo er 1942 in New York mit der Herstellung von Haarschleifen begann; nach Wiederherstellung rechtsstaatlicher Verhältnisse in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg gelang es Joel 1957, von Neckermann eine Entschädigung in Höhe von 2 Millionen DM für den Verkaufspreis seines Unternehmens zu erstreiten – ein lächerlicher Bruchteil des ursprünglichen Wertes und ohne Kompensation für entgangene Gewinne ... Das sollte genügen, oder? Michael Kühntopf 21:18, 12. Sep. 2008 (CEST)Beantworten
Wer nach 11 Beiträgen, davon vier eindeutig tendenziöse POV-Bearbeitungen [1], so in eine Diskussion einsteigt, hat m.E. ohnehin zunächst jede Glaubwürdigkeit verloren. Ich kann Michael, der sich mit diesen Themen sehr gut auskennt, deswegen nur zustimmen [2]. Bestimmte Mitarbeiter, die aus politischen Gründen auf POV aus sind, zunächst bestreiten [3], daß es eine Bereicherung gegeben habe, dies später modifizieren [4], dann alles mit einer Wendung ins Gegenteil verkehren ("Eine evtl. vorher erzielte Bereicherung durch die "Arisierung" wurde dadurch mehr als ausgeglichen"[5])dann noch ihr Bestreiten bestreiten [6] und von anderen, seriösen Mitarbeitern wie Andrea1903 und Michael verlangen, sie "sollten sich schämen" (!), zudem "von der Abzocke der IRSO" faseln, sind als POV-Krieger zu qualifizieren und haben in einer Enzyklopädie nichts verloren. Gruß,--HansCastorp 15:48, 13. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

An die Herren Kühntopp und Castorp: Sie sollten sich endlich einmal sachlich mit dem was ich geschrieben habe auseinandersetzen! H. Kühntopp hat doch durch seine Erzählung eines Einzelfalls nur davon abgelenkt, dass er meinen Argumenten nichts entgegenzusetzen hat. Im Übrigen ist ja auch in diesem erzählten Fall eine hohe Entschädigung durch den "arischen" Käufer geleistet worden - inwieweit sie angemessen war, kann man heute nach ca. 50 Jahren natürlich nicht mehr beurteilen.

Herr Castorp, ich sehe ja ein, dass meine Formulierung von der "Bereicherung nicht auf Dauer" etwas unglücklich war, und meine Formulierung "Abzocke durch die IRSO" vielleicht etwas hart war (und das "I" ein Flüchtigkeitsfehler), aber in der Sache nehme ich nichts zurück. Die JRSO (Jewish Restitution Successor Organisation) hat es tatsächlich gegeben. Sie hat z.B. die Grundstücksverkäufe für ungültig erklären lassen, und wurde sogar meist als neue Eigentümerin ins Grundstück eingetragen. Die Zahlungen, die dann vom "arischen" Erwerber geleistet werden mussten, um das Grundstück dann doch behalten zu können, entsprachen dann im wesentlichen dem aktuellen Grundstückswert! Es wurde zwar "pro forma" der ursprüngliche Kaufpreis angerechnet - aber 10 zu 1 abgewertet (RM zu DM) und gekürzt um fiktive Pachtzahlungen!

Die Benutzerin Andrea1903 hat mich ja vergleichsweise fair behandelt - mein anfänglicher Ärger über Ihr Verhalten ist mittlerweile verflogen! - Christian Lösch, Karlstadt

Keine Sorge, Herr Lösch oder IP 79.212.241.183 oder Benutzer Chr.Lösch-KAR, ich hatte bis jetzt nur keine Zeit, mich mit Ihnen zu beschäftigen. Als Neuling in der Wikipedia (WP) empfehle ich Ihnen dringend, sich mal mit den Grundbegriffen der WP vertraut zu machen, wie sie Ihnen Euphoriceyes bei der Begrüßung auf Ihre Diskussionsseite vorgestellt hat. Zweitens wäre es gut, wenn sie sich auf eine einzige Identität festlegen könnten, ansonsten könnte der Eindruck entstehen, daß Chr.Lösch-KAR sich beim Argumentieren der Sockenpuppen Christian Lösch resp. IP 79.212.241.183 bedient. Drittens sind Beiträge auf Diskussionsseiten zu unterschreiben, sie auch Signatur. Anonymen Schreibern antworte ich nicht so gerne. Viertens gebietet es die Höflichkeit, Namen richtig zu schreiben; auch da sollten Sie in Zukunft bitte mehr Sorgfalt darauf verwenden (Benutzer „Kühntopp“ heißt so nicht). Fünftens: Sie sollten bitte lernen, zu argumentieren: Ich habe Sie darauf hingewiesen, daß es in der WP den Grundsatz gibt, Artikel bzw. Ergänzungen zu belegen sich dabei nur auf zuverlässige Publikationen oder Quellen zu stützen. Darauf sind Sie bisher in Ihrer Diskussion überhaupt nicht eingegangen. Sie sprechen nur von „Wahrheit“? Wer soll Ihnen Ihre vermeintliche Wahrheit denn glauben, wenn Sie diese nicht nachweisen können. Bloß weil Sie es sagen? Da werden in der WP noch ganz andere Beiträge gelöscht als die Ihrigen. „Beschimpfung“: Nach dem Inhalt Ihres Beitrages und der bisherigen Diskussion wird es Ihnen vermutlich gar nicht in den Sinn kommen, bereits in Ihrem Artikelbeitrag selbst ein Beschimpfung zu sehen, nämlich in der Mißachtung allgemein anerkannter historischer Tatsachen und der daraus resultierenden Beleidigung der damals Geschädigten. Sollten Ihre zukünftigen Beiträge in der WP ähnliches Gedankengut verbreiten wollen, werde ich sie ebenso löschen. In dem Sinn machen Sie sich bitte mal „sachkundig“, über die WP und was man dort schreibt und wie man was belegt. Einen Artikel Reparationsschädengesetz (RepG) gibt es in der WP noch nicht, das wäre ein geeigneter Rahmen, wo Sie die Geschichte Ihres Großvaters, der ja ein Einzelfall gewesen sein mag, unterbringen könnten und im Artikel „Arisierung“ eine „Siehe auch“: Reparationsschädengesetz einfügen könnten. Aber überwiegend gilt eben: „Es gab keine Stunde Null. Das ist eine Erfindung gewisser Historiker. Es ging alles so weiter wie bisher, nur mit mehr oder weniger ausgeprägter Tarnung.“ (Fred K. Prieberg). Entsprechend meinem Grundsatz Audiatur et altera pars habe ich hier versucht, Ihnen mit sachlichen Hinweisen auf die Ihnen unterlaufenen Fehler in der Bearbeitung des Artikels „Arisierung“ und der dazugehörigen Diskussionsseite hinzuweisen, verwahre mich also vorsorglich im vorhinein dagegen, Sie „beschimpft“ zu haben und hoffe auf in Zukunft auf eine bessere Zusammenarbeit. MfG -- Andrea1903 01:54, 15. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Meine "Behauptung" kann ich jetzt glücklicherweise beweisen (siehe meinen neuen Diskussionsbeitrag unter "Rückerstattung". Für die Irritationen wegen meiner fehlenden Unterschrift und dem falsch geschriebenen Namen eines meiner Kritiker entschuldige ich mich (war aber wirklich nur ein Versehen - in der großen Aufregung. Chr. Lösch - jetzt --Bonnlander 19:04, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

ereignisse um die Waffelfabrik Haubold & Richter[Quelltext bearbeiten]

hallo, vielleicht möchten sich die geehrten diskutanten ja gern mal die ereignisse um den artikel Waffelfabrik Haubold & Richter angedeihen lassen?

dieser artikel war ab dem 3. November 2008, 2:12 bis 4. November 2008, 22:54 in der Vorlage:Hauptseite Schon gewusst und damit auf der Hauptseite mit dem Teaser „Die Waffelfabrik Haubold & Richter wurde 1907 gegründet, 1939 „arisiert“, 1945 „herrenlos“ zurückgelassen, 1946 enteignet, 1990 reprivatisiert, kurz darauf übernommen und 1993 stillgelegt.“ (eintrag noch in Wikipedia Diskussion:Hauptseite/Schon gewusst#Vorschlag: Waffelfabrik Haubold & Richter (31. Okt.) (erledigt)). am 4. Nov. 2008, 18:32, wurde dieser LA und am 4. Nov. 2008, 19:07, wurde dieser KLA (hier in der disku dokumentiert) gestellt. daraufhin wurde der "schon gewusst?"-eintrag vorzeitig abgebrochen. später habe ich den KLA abgebrochen, damit erst einmal über den LA entschieden werden kann.

inzwischen wurde der artikel gegen bearbeiten gesperrt, damit die wikipedia-gemeinde zu guter letzt nicht über einen nicht-mehr-relevanten dreisatz-stub zu entscheiden hat. dazu siehe auch diese diskussion (gerade in archiv verschoben -- Jbergner 16:42, 6. Nov. 2008 (CET)). viel interesse beim lesen. -- Jbergner 13:04, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Habe alles gelesen und bin gespannt, wie es weiter geht. -- Michael Kühntopf 13:44, 6. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Film Menschliches Versagen[Quelltext bearbeiten]

Der Film von Michael Verhoeven zeigt das Verbrechen von den Anfängen in den Steuerakten bis zu den Abtransporten der jüdischn Opfer nach Kaunas mitten in einer ansonsten scheinbar "normalen" Gesellschaft. Erstsendung am Donnerstag, 29. Jan. 2009, 23.45 bis 1.15 Uhr. Den Abatz bitte nicht als Vorwand für Angriffe auf weiteren Diskusssionsseiten gegen den/die AutorIn benutzen (WP:KPA ). MfG - asdfj 16:15, 30. Jan. 2009 (CET) -


Der Film bietet viele Informationen - leider recht ungeordnet - ohne sachliche bzw. zeitliche Gliederung, was m.E. wenig zur Verständlichkeit beiträgt. Über einiges wird mehrfach berichtet, aber es fehlt auch Wichtiges. Vor allem vermisse ich Berichte über den Verkauf der jüdischen Immobilien an "arische" Privatleute. Mir drängt sich der Verdacht auf, dass dies nicht geschehen ist, weil eben hier über keine besonders schlimmen Dinge hätte berichtet werden können (was meine Behauptung bestätigen würde, es wären hier in den meisten Fällen doch keine besonders schlechten Preise gezahlt worden).

Außerdem hätte ich an einigen Stellen, etwas mehr sachliche Informationen gewünscht, z.B. zur wirklichen Höhe der "Reichsfluchtsteuer", über den Verkauf der Firma "Löwenbräu" in München, die Rückerstattung des jüdischen Vermögens nach dem Krieg. --Bonnlander 17:40, 8. Nov. 2010 (CET)Beantworten

Rückerstattung (Restitution) nach dem Krieg[Quelltext bearbeiten]

Meine "Behauptung" vom Herbst 2008 kann ich jetzt belegen - Wikipedia sei Dank! Chr. Lösch - jetzt "Bonnlander"

Lange habe ich nichts wirklich Brauchbares gefunden. Lediglich im "Brockhaus" habe ich unter dem Stichwort "Rückerstattung" einen allgemeinen Hinweis auf die Rückgabe von Vermögen gefunden, das die im Dritten Reich aus politischen, rassischen und ähnlichen Gründen Verfolgten verloren haben. Auch in dem oben angesprochenen Film von Michael Verhoeven "Menschliches Versagen" wird die Rückerstattung in einem Interview kurz erwähnt - aber hätte dies als Beleg genügt?

Glücklicherweise bin ich dann kürzlich in Wikipedia auf den Artikel "Militärgesetz Nr. 59" gestoßen, in dem nicht nur dieses Gesetz (regelte in der amerikanischen Besatzungszone das Rückerstattungsverfahren), sondern die Rückerstattung auch allgemein beschrieben wird. Sehr hilfreich war dann auch der dort angegebene Link auf die Dissertation von Herrn Lillteicher, die sich sehr umfassend mit dieser Thematik befasst. Hier wird auch das Entschädigungsverfahren für die hierbei entstandenen "Rückerstattungsschäden" durch das Reparationsschädengesetz beschrieben (immerhin über 80.000 Fälle, in denen Käufer jüdischer Geschäfte und Grundstücke entschädigt wurden, weil sie das Erworbene hatten wieder herausgeben müssen, obwohl sie dem Verkäufer einen angemessenen Preis gezahlt hatten!).

Ich beabsichtige deshalb, im Artikel "Arisierung" nicht nur eine Hinweis auf das Rückerstattungsverfahren aufzunehmen (und einen entsprechenden Beitrag zu schreiben), sondern auch an passender Stelle einen Hinweis darauf anzubringen, dass bei den Verkäufen durch den "arischen" Käufer auch in sehr vielen Fällen angemessene Preise gezahlt worden sind.

Um weiteren unschönen Kommentaren vorzubeugen (siehe die vorstehenden Beiträge im Abschnitt "Behauptung") bin ich für Vorschläge bzw. Zusammenarbeit - auch mit meinen damaligen Kritikern - durchaus offen! --Bonnlander 18:51, 30. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Erwerbe durch Zahlung eines angemessenen Kaufpreises; gutgläubige Erwerbe[Quelltext bearbeiten]

Es ist doch nicht wegzuleugnen, dass auch bei der Arisierung in vielen Fällen durch den "arischen" Erwerber angemessene Kaufpreise gezahlt worden sind (über 80.000 Entschädigungszahlungen nach dem Reparationsschädengesetz). Gerade beim Erwerb von Immobilien war dies der Fall! Der Kaufpreis hat sich damals oft am steuerlichen Einheitswert auf den 1.1.1935 orientiert, der dem damaligen tatsächlichen Grundstückswert recht nahe kam (lt. herrschender Meinung Abweichung meist nicht mehr als +/- 10 %). Auch in den Fällen, in denen kein angemessener Preis gezahlt wurde, erreichte dieser in den meisten Fällen mindestens die Hälfte des damaligen Grundstückswerts. Die Behauptung, es wären nur Beträge gezahlt worden, die nur einen kleinen Bruchteil des wahren Wertes betragen hätten, stimmt mit Sicherheit nicht.

Bis mindestens Ende 1938 war der jüdische Eigentümer in der Regel auch frei in der Entscheidung, an wen er verkaufen wollte. Soweit Betriebe an Angestellte u.Ä. übertragen wurden, geschah dies oftmals in ausdrücklichem Einvernehmen - und dem (stillschweigenden) Vorbehalt einer späteren Rückübertragung nach Beendigung der Judenverfolgung.

Oftmals hat der jüdische Eigentümer seinen Betrieb und seine Immobilien deswegen zum Kauf angeboten, weil ihn die Unterdrückungsmaßnahmen der Nazis zur Auswanderung veranlassten (mehr als die Hälfte der Juden im Reichsgebiet entging so der Ermordung). In vielen Fällen hat erst das Geld des Käufers die Übersiedlung ins sichere Ausland ermöglicht. Ich möchte die Käufer damit nicht zu "Rettern ihrer jüdischen Mitbürger" hochstilisieren, aber eine Diffamierung als "Naziprofiteure" u.Ä. haben sie zumindest dann nicht verdient, wenn sie einen angemessenen Kaufpreis gezahlt haben.

Natürlich wurde es dem jüdischen Verkäufer zunehmend schwerer gemacht, sein Vermögen ins Ausland zu transferieren. Zur Reichsfluchtsteuer kamen Ende 1938 noch die "Judenvermögensabgabe" (ca. 30 % des gesamten Vermögens) und die Verpflichtung der Juden, ihr Kapitalvermögen bei der Reichsbank zu hinterlegen. Über die dort liegenden Wertpapiere und die Guthaben auf den Sperrkonten konnte der Eigentümer nur noch sehr eingeschränkt verfügen. Aber dies kann man doch nicht dem Käufer anlasten!

Zumindest ein Hinweis auf die vielen Fälle, in denen ein angemessener Kaufpreis gezahlt wurde, müsste doch in den Artikel aufgenommen werden - besser wäre noch eine gründliche Überarbeitung (m.E. sehr chaotischer Aufbau ohne zeitliche bzw. sachliche Gliederung) --Bonnlander 11:02, 6. Nov. 2010 (CET)Beantworten

terminichaos[Quelltext bearbeiten]

die wörter "inhaber", "besitzer" und "eigentümer" sind gänzlich chaotisch und willkürlich gesetzt, dies sollte geändert werden.

Darkitems 18:07, 3. Feb. 2011 (CET)

Einleitungssatz[Quelltext bearbeiten]

Der Satz lautet: „Arisierung“ nannten die Nationalsozialisten die Enteignung der Juden im Deutschen Reich und allen angeschlossenen und besetzten Ländern. Wenn man dann bei Enteignung nachsieht, findet man die Definition Als Enteignung bezeichnet man juristisch den Entzug des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat, im Rahmen der Gesetze und gegen eine Entschädigung. Arisierung war aber noch nie ein gesetzesmäßiger Vorgang, der vielleicht auch noch gegen Entschädigung ablief. Wojak/ Hayes ( siehe Literaturliste des Lemma) definieren Arisierung folgendermaßen: "Arisierung" bedeutete nicht nur die Vertreibung der Juden aus ihren Berufen und von ihren Besitztümern und damit den Raub einer gesellschaftlichen Existenz . Damit verbunden war von Anfang an auch die Verwertung und Verteilung des geraubten Hab und Gut, sowohl unter den Nutzniessern in der deutschen Bevölkerung als auch zu Gunsten des deutschen Staates. Dieser Ent - und Aneignungsprozess erstreckte sich in Form der Zwangsarbeit bis auf die Ausbeutung der physischen Kräfte der aus der "Deutschen Volksgemeinschaft" ausgegrenzten, schließlich sogar auf die Verwertung der letzten Reste der in den Konzentrations- und Vernichtungslagern Ermordeten , auf ihre Haare ebenso wie beispielsweise auf edelmetallhaltige Zahnfüllungen. Mit anderen Worten " Arisierung" bedeutete nicht nur Raub und Bereicherung . Diese Definition geht noch weiter, das kann jeder nachlesen. Wojak/Hayes bemängeln vor allem auch das Fehlern der Perspektive des Opfers bei dem Begriff. Der Einleitungssatz muß dringend abgeändert werden.--Orik 21:36, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten

besser jetzt? --Goliath613 13:00, 15. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Ich habe die Einleitung noch mal verkürzt. So passt sie besser zu den historischen Tatsachen. Es fehlt noch: a) ein Hinweis auf möglichen Druck bis hin zu Gestapohaft etc. und b) der Hinweis auf die Öffentlichkeit in der stolz die Arisierung von Geschäft XY in Anzeigen verkündet wurde. Zumindest bei kleinen Geschäften fand das ja nicht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt; c) ein Hinweis auf die Größenordnung dieses Diebstahls (Anzahl, Finanzvolumen); d) Widergutmachungsversuche und ihre Probleme.--Elektrofisch (Diskussion) 09:05, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Entjudung[Quelltext bearbeiten]

wird in der Einleitung mit Arisierung (Enteignung) gleichgesetzt. Ich habe den Verdacht, dass Hr. Hanno Balz da was missverstanden hat. Auch aus dem nachträglich als EN ergoogelten Textschnipsel "Befugnisse im Rahmen von „Entjudung“ und „Arisierung“" kann auch nicht geschlossen werden, dass diese beiden Begriffe gleichbedeutend wären. --Virtualiter (Diskussion) 12:56, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Natürlich ist Entjudung nicht korrekt, aber korrekt im Verhältnis zu welchem Wortgebrauch? Ich glaube, dass das Problem hier ist, dass man sich auf den Wortgebrauch aus der NS-Zeit bezieht, anstatt Definitionen aus der Antisemitismusforschung zu verwenden. Ich hatte einen Absatz hierdrüber schon vorgeschlagen, die Definition von Wojak/Hayes zu verwenden. Man kann aber auch eine andre nehmen. Gruß --Orik (Diskussion) 17:33, 11. Nov. 2012 (CET)Beantworten
So mich meine Erfahrung mit der Lektüre von NS-Schriften nicht trügt meint "Entjudung" die Entfernung von "Juden" oder "jüdischem", wohingegen "Arisierung" *nur* die Aneignung von "jüdischem" Besitz meint. Nicht jeder Übergang einer Sache oder Idee von "jüdisch" nach "arisch" im NS wurde Arisierung genannt. Beispiel: Ein Lehrstuhl eines "jüdischen" Professor mag vielleicht "entjudet" worden sein, er wurde aber nicht "arisiert", wenn gleich der Nutzniesser (mit hoher Warscheinlichkeit ein parteinaher zweit oder drittraniger Wissenschaftler) "arisch" war. Ähnliches gilt auch für Begriffe, Maßeinheiten oder das Namensalphabeth ...--Elektrofisch (Diskussion) 08:52, 12. Nov. 2012 (CET)Beantworten
Ihr liegt hier alle ganz falsch. Den Begriff „Entjudung“ gab es schon sehr lange vor dem Nationalsozialismus. So steht in Joachim Heinrich Campes Wörterbuch der deutschen Sprache von 1807:
„Entjuden, v. trs. von allen Jüdischen Eigenheiten befreien. Das Entjuden. Die Entjudung. ‚So wie die Juden in Ganzen jetzt noch sind und nothwendig sein und bleiben müssen, so lange zu ihrer Entjudung nicht ernstlicher und durch größere Maßregeln geschritten wird etc.‘ C.“ (zitiert nach Daniela Schmidt und Dirk Schuster: „Entjudung“ – Wort, Phänomen, Programm. Zur Verwendungsgeschichte eines Begriffes, Universitätsverlag Potsdam, 2016, 978-3-86956-370-1, S. 170)
In dem Buch von Daniela Schmidt und Dirk Schuster findet ihr noch viel mehr zur weiteren Begriffsgeschichte des Wortes „Entjudung“. So schreiben die Autoren u.a.:
„Der Ausdruck „entjuden“ fand im 19. Jahrhundert Ergänzung durch die Ableitung „entjudaisieren“. Der Lexikograf Theodor Heinsius (1770–1849) gab 1828 „entjudaisieren“ als Erläuterung zu seiner Übersetzung an: „Entjüden, th[ätiges].Z[eitwort]., von allen Jüdischen Eigenheiten befreien (entjudaisiren)“. Heinsius‘ Nachfolger Jacob Heinrich Kaltschmidt (1799–1872) stellte es bereits als Nebenform in den Haupteintrag: „Entjuden, entjudäisiren, t. von allem Jüdischen befreien.“
Im Französischen gibt es das Pendant „déjudaiser“ auch schon seit Jahrhunderten. So schreibt bereits Voltaire:
„Le premier était orthodoxe, le second se trompait, j’en dois convenir: mais tous deux étaient dans la bonne foi; tous deux estimables dans leur sincérité comme dans leurs mœurs douces et simples, quoiqu’il n’y ait eu d’ailleurs nul rapport entre l’imitateur de l’Odyssée et un cartésien sec, hérissé d’argumens; entre un très bel esprit de la cour de Louis XIV, revêtu de ce qu’on nomme une grande dignité, et un pauvre juif déjudaïsé [Spinoza], vivant avec trois cents florins de rente(Fn.) dans l’obscurité la plus profonde.“
Der Artikelverbesserer (Diskussion) 11:11, 19. Feb. 2018 (CET)Beantworten
Nachdem Campe das Wort mit seinem Werk geprägt hat, wurde es dannt von den Wörterbuchverfassern Heinsius und Kaltschmidt fortgeschrieben. 1885 hat der jüdische Wörterbuchautor Daniel Sanders „entjuden“ in sein Ergänzungswörterbuch aufgenommen, nachdem es im Deutschen Wörterbuch der Brüder Grimm nicht verzeichnet war. Im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts gebrauchte der innerjüdische Diskurs sich „entjuden“/“entjudaisieren“ im Rückblick auf die Assimilation und in negativer Deutung hinsichtlich deren Erfolges. 1935 schrieb Selma Stern in ihrer Analyse Die Judenfrage in der Ideologie der Aufklärung und Romantik:
„Diese Vorstellung, daß man dem Juden die Aufnahme in die deutsche Volksgemeinschaft nicht versagen dürfe, daß man sie ihm aber nur gewähren könne, wenn er sich ihr ganz hingebe, d. h. wenn er sich entjudaisiere und sein an seine Religion gebundenes Volkstum aufgebe, sollte in den nächsten Jahrzehnten die Auseinandersetzung zwischen Judentum und Deutschtum beherrschen.“
Dazu noch eine Literaturstelle:
„Karl-Heinz Brackmann sowie Cornelia Schmitz-Berning weisen aber zu Recht darauf hin, dass die Begrifflichkeit „entjuden“ schon im 19. Jahrhundert nachweisbar ist, es sich somit nicht um eine genuine Wortschöpfung der Nationalsozialisten handelte. Analysiert man die Verwendung jener Wörter für die Zeit vor der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, stellt man fest, dass völlig unterschiedliche Dimensionen jener Termini auftraten. Einerseits beschrieb „entjuden“ jene Vorstellungen, wie sie später die Nationalsozialisten verwenden sollten, andererseits lässt sich „entjuden“ ebenso im innerjüdischen Diskurs bezüglich der Assimilierung finden und diente in diesem Zusammenhang gar als Schimpfwort.“ (Daniela Schmidt und Dirk Schuster: „Entjudung“ - Wort, Phänomen, Programm / Zur Verwendungsgeschichte eines Begriffs; in Riemer, Nathanael, Sanci, Kadir, Szulc, Michal (Hrsg.): Muslimisch-Jüdischer Dialog / PaRDeS - Zeitschrift der Vereinigung für Jüdische Studien e.V., Heft 22, Universitätsverlag Potsdam, 2016, S. 169)
Der Artikelverbesserer (Diskussion) 07:38, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Quellensammlung zum Begriff „Entjudung“[Quelltext bearbeiten]

Wir sollten hier mal sammeln, wo der Begriff in der NS-Zeit verwendet wurde. Danach erst können wir beurteilen, ob er ein gängiger Begriff der Nazis zur Verdrängung jüdischer Menschen war:

Gesetze:

  • An NS-Gesetzen, die den Begriff „Entjudung“ verwenden habe ich bislang nur die Verordnung über die Nachprüfung von Entjudungsgeschäften vom 10. Juni 1940 gefunden. (Das Gesetz im Reichsgesetzblatt.)

Presse:

  • Der Völkische Beobachter schrieb im März 1938: „Seit fünf Jahren arbeitet die Adefa, Arbeitsgemeinschaft deutsch-arischer Fabrikanten der Bekleidungsindustrie e. V., an der Entjudung eines der wichtigsten und größten deutschen Wirtschaftszweige.“
  • 1942 schrieb Alfred Maelicke einen Fachaufsatz mit dem Titel Fortschreitende Entjudung Europas.
  • Am 4. Februar 1941 erschien im Völkischen Beobachter ein Artikel mit dem Titel Entjudung Europas.

Es wäre hilfreich, wenn auch andere Autoren hier recherchieren und diese Quellensammlung weiter ausbauen. Der Artikelverbesserer (Diskussion) 11:53, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Der Artikelverbesserer (Diskussion) 11:53, 21. Feb. 2018 (CET)Beantworten

"den Weg für die Deportation der Juden in die Vernichtungslager im Osten freizumachen."[Quelltext bearbeiten]

Wenn man es schon so technisch/juristisch beschreibt, vielleicht einen Blick/Querverweis in Raul Hilberg: Die Vernichtung der europäischen Juden. Dort gibt es notwendige Schritte dieses Völkermordes, ich meine in Band 1 Einleitung. Der hier gemeinte Schritt ist die (individuelle) Definition der Opfer. Ohne Definition die individualisierbar ist wäre zumindest bei den Opfern im Reichsgebiet (+Österreich) weder eine "Arisierung" noch ein Völkermord möglich gewesen. Wie bei der Wiederherstellung des Berufsbeamtentum musste es ja trotz NS immer noch im Einzelfall juristisch "sauber" sein, hier wurden ja nicht irgendwelche Menschen in der Teiga beklaut sondern "chirurgisch genau" Mitten in der eigenen Bevölkerung. --Elektrofisch (Diskussion) 15:40, 22. Dez. 2012 (CET)Beantworten

Literaturverweise[Quelltext bearbeiten]

Moin! So kurz bzw. übersichtlich der Artikel ist, so lang ist vergleichsweise die Literaturliste: Scheinbar gilt hier für den Abschnitt Literatur leider das Motto die Masse macht es, anstelle entsprechend WP:LIT#Auswahl „die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen“ anzuführen. Freue mich, wenn ein themenkundiger und erfahrener WP-Autor die offensichtlich überlange Literaturliste ausdünnt. Dank & Gruß --GUMPi (Diskussion) 19:36, 14. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Wie sieht es mit Verweisen auf visuelle Zeugnisse in den Weblinks aus? Z.B. in der Europeana, im Deutschen Historischen Museum, im Jüdischen Museum Berlin? Grüße --Musdok (Diskussion) 09:07, 15. Jan. 2015 (CET)Beantworten

Überarbeitungsbedürftig[Quelltext bearbeiten]

Das Lemma weist einige Schwachstellen auf:

  • Einleitung mit der simplifizierenden Gleichstellung "Raub" greift zu kurz. Es gab auch eine geringe Anzahl von Ariern die jüdisches Eigentum zum staatlich verordneten Niedrigpreis kauften und dem Käufer illegal eine zusätzliche Kompensation zukommen ließen. (siehe Arisierung und Restitution von Goschler/Lillteicher Seite 34);
  • Es fehlen die beteiligten Institutionen
  • Es fehlen die gesetzlichen Grundlagen und die außergesetzlichen Schikanen
  • Es fehlt eine Auflistung der arisierten Vermögen (Firmen, Patente, Häuser, Goldzähne, Renten) und Verfügungsrechte (z.B. in Aktiengesellschaften und Stiftungen)
  • Es wird auf Deutschland fokussiert obwohl die Ausplünderung in ganz Europa stattfand
  • Es fehlen die Hauptprofiteure (und der Besteuerungsversuch des Staates; siehe Raul Hilberg Die Vernichtung der europäischen Juden)
  • Der Zusammenhang zu Reichsfluchtsteuer, Vermögenssteuer und Sühneleistung (Reichpogromnacht)
  • Der Liquidierungsversuch jüdischer Firmennamen
  • Liquidation von Unternehmen wird mittlerweile als Teil des Arisierungsprozesses gesehen, da die Unternehmensbestandteile im Einzelnen verkauft wurden (meist an Arier)

--5glogger (Diskussion) 16:25, 7. Mär. 2015 (CET)Beantworten

--M.E. kommt vor allem die Beschreibung der Zeit vor 1938 zu kurz, als es staatlicherseits noch keine speziellen Regelungen für die Arisierung gab, sondern der Übergang von jüdischen Geschäften und Grundstücken allein durch privatrechtliche Vereinbarungen (Kaufverträge o.Ä.) und ohne Kontrolle von Behörden o.Ä. erfolgte. --Bonnlander (Diskussion) 10:11, 8. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Mein Textvorschlag für den neuen Absatz "Beginn der Arisierung" o.Ä. (Quelle diverse, hauptsächlich "Informationen zur politischen Bildung Nr. 314," ab Seite 69)

Schon ca. zwei Monate nach der Machtergreifung (30. Januar 1933) propagierten die Nationalsozialisten am 1. April einen Boykott aller „nichtarischen“ Geschäfte, der durch Aktionen der SA (u.A. Wachen vor den Eingängen und Beschmieren der Schaufenster mit Hetzparolen) unterstützt wurde. Aufgrund der negativen Reaktionen aus dem Ausland wurde dieser zwar offiziell wieder aufgehoben, aber die andauernde Hetzpropaganda und die gesellschaftliche Ächtung durch die „arischen“ Mitbürger führten zu einer fortschreitenden Verschlechterung der Geschäftslage der jüdischen Geschäfte und Betriebe. Kunden blieben aus, Lieferanten beendeten die Geschäftsbeziehung, und die Aufnahme von Krediten wurde immer schwieriger. Auch bei Ämtern und Behörden waren jüdische Geschäftsinhaber zunehmend Schikanen ausgesetzt. Dieser Druck führte dazu, dass immer mehr Juden ihr Geschäft aufgeben mussten und/oder sich zum Verlassen Deutschlands gezwungen sahen. Bei der Übernahme der Geschäfte und Betriebe durch „arische“ Personen mischten sich in den ersten Jahren der Nazi-Herrschaft in der Regel die staatlichen Behörden nicht ein, und besondere Kontrollen fanden auch nicht statt. Dem jüdischen Geschäftsinhaber stand es grundsätzlich frei, an wen und zu welchen Konditionen er seinen Betrieb oder seine Grundstücke veräußerte. Zwischen dem jüdischen Inhaber und dem Übernehmer wurden privatrechtliche Verträge (Kauf, Tausch o.Ä.) abgeschlossen. Über diese Rechtsgeschäfte gibt es nur selten amtliche Unterlagen. Deshalb liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, inwieweit dabei angemessene Gegenleistungen vereinbart und erbracht wurden. Natürlich haben viele der „arischen“ Käufer die Zwangslage ihrer Vertragspartner schamlos ausgenutzt – aber es gab mit Sicherheit auch anständige Käufer. Ein ausreisewilliger Jude hatte allerdings zunehmend Schwierigkeiten, sein Vermögen in das Ausland zu transferieren. Neben der schon in der Weimarer Republik eingeführten Reichsfluchtsteuer gab es immer restriktivere Devisenbestimmungen. Ab ca. 1938 wurde dann auch staatlicherseits der Druck auf die jüdischen Gewerbetreibenden deutlich verschärft. Es wurden Verordnungen erlassen, die Einschränkungen der Geschäftstätigkeit und stärkere Kontrollen über die jüdischen Betriebe und das Vermögen der Juden bewirken sollten. Auch die Verkäufe jüdischer Firmen bedurften nun als “besondere Rechtsgeschäfte“ einer behördlichen Genehmigung, wobei natürlich Parteigenossen meist bevorzugt wurden. Der Käufer hatte als Ausgleich für die erzielten wirtschaftlichen Vorteile eine „Arisierungsabgabe“ an staatliche Stellen oder Organisationen der NSDAP zu entrichten, was sich zusätzlich negativ auf den erzielbaren Erlös des Verkäufers auswirkte.--Bonnlander (Diskussion) 11:06, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Ich hatte oben im Abschnitt Einleitungssatz die Definition von ( Literaturliste!!) Irmtrud Wojak, Peter Hayes (Historiker) (Hrsg.) aus ihrem Buch „Arisierung“ im Nationalsozialismus: Volksgemeinschaft, Raub und Gedächtnis angegeben, das als Fritz-Bauerjahrbuch erschienen ist. Das ist eine zutreffende Beschreibung von Forschern, die einschlägige Veröffentlichungen und Tätigkeit aufweisen. Diese Definition enthält berücksichtigt die oben geäußerten Bedenken. Halten wir uns doch einfach daran. Demgegenüber sind Materialien der Bundeszentrale für politische Bildung - oder was soll Informationen zur politischen Bildung bedeuten? - sicherlich nachrangig. --Orik (Diskussion) 18:39, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Der gegenwärtige Einleitungssatz enthält diese Definition nicht. Insofern hatte ich bei der Löschung des Absatzes Begriff von 5plogger eine falsche Begründung gewählt. Trotzdem ist es nicht sinnvoll, einfach in einem weiteren Absatz des Lemmas den Begriff anders zu definieren, als es im EInleitungssatz der Fall ist. Insgesamt begrüße ich diese Initiative zu Verbesserung sehr, weil diese Lemma ziemlich zusammengestückelt ist und dringend renovierungsbedürftig. ich würde auch vorschlagen, erst hier eine Gliederung de Textes vorzunehmen ehe man losschreibt. Orik (Diskussion) 18:59, 9. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Schwerpunkt Franken[Quelltext bearbeiten]

Der Text des Lemmas hat einen Schwerpunkt auf Franken. Das wirft das Problem auf, dass Franken mit dem Gauleiter Streicher einen Sonderfall darstellt, da die Partei frühzeitig mit wilden Arisierungen begonnen hat, um der staatlichen Zwangsarisierung zuvor zu kommen. (Hilberg: Die Vernichtung der Europäischen Juden, Seite 134ff; Kropat: Reichskristallnacht). Eine prominente Rolle des Stürmers in der Arisierung konnte ich überregional nicht ergoogeln. Im Beitrag der Deutschen Welle zu einer Ausstellung wird Streicher als Speerspitze der Arisierung benannt und nur auf seine Herausgebertätigkeit des Stürmers verwiesen. (DW: Arisierung in Nürnberg und Fürth) Wegen dieser Besonderheit des Gau Franken und der gesammelten Beiträge schlage ich vor einen Export in ein neues Lemma "Arisierung in Franken" zu machen, damit eine Überarbeitung erfolgen kann. --5glogger (Diskussion) 21:16, 15. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Sollte es einen Abschnitt bzw. Artikel "Arisierung in Franken" geben, ist dabei klarzustellen, dass der fragliche NSDAP-Gau Franken nur das Gebiet des damaligen bayer. Regierungsbezirks Mittelfranken umfasst hat! --Bonnlander (Diskussion) 08:29, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Engelhardt Brauerei[Quelltext bearbeiten]

Auch die "Arisierung" der Engelhardt Brauerei könnte eine Bereicherung des Artikels darstellen. Leider existiert über die Engelhardt Brauerei in der NS-Zeit noch kein Artikel.--Karl 3 (Diskussion) 11:53, 17. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Überarbeitungsbedürftig II.[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich mich einige Zeit von dem Artikel ferngehalten habe, da ich keine Zeit hatte tiefer einzusteigen, habe ich ihn heute wieder gelesen und finde das Ergebnis der Überarbeitung von 5Glogger und Bonnlander verbesserungsbedürftig. Ich halte mich dabei an Köhler. Arisierung der Privatbanken, s. Literatur

  • So fehlt ein Hinweis auf die verharmlosende Verwendung des Begriffes Arisierung für die dahinterstehenden verbrecherischen Aktionen wie Bedrohung, Ausplünderung, Vertreibung und Mord an Bürgern jüdischen Glaubens.
  • es fehlt eine klare Definition des Begriffes im Abschnitt Begriff. Dazu würde gehoeren, dass Arisierung im Dritten Reich zuerst für die „Ausschaltung des »jüdischen Elements«“ im Berufs- und Wirtschaftleben verwandt wurde. Zweitens müsste dazugehören, dass spaeter mit Arisierung die konkrete Übertragung „jüdischen gewerblichen Eigentums“ bezeichnet wurde. Also der Transfer jüdischen Unternehmensbesitzes in „arische Hände“. Köhler spricht von Arisierung als historisch einmaligem Enteignungs-und Aeingnungsprozess, in dem jüdisches Vermögen unter dem ideologischen Deckmantel einer rassischen Umverteilung geraubt wurde und von „arischen “ Interessenten und dem Staat verwertet wurde. Nach Köhler ist die Forschung heute bestrebt, die unter dem Begriff »Arisierung«  zusammengefassten Spielarten des wirtschaftlichen Verfolgungsprozesses an Hand des jeweiligen Untersuchungsgegenstamdes exakter zu definieren. Köhler sieht Arisierung bei der Ausschaltung selbstständiger Unternehmer als einen langfristigen Prozess der soziökonomischen Diskriminierung und Verfolgung der Betroffenen.
  • Köhler bemängelt die Verwendung bewertender Zusätze in der Forschung wie „freundschaftliche“ oder loyal. Genau das gleich finden hier im Artikel: „Freiwillige“ Arisierung. Damit wird der Unrechtscharakter der erst durch die antijüdischen Repressionen möglichen Transaktionen verschleiert. Ähnliches gilt für die sogenannte „wilde“ Arisierung, die vorgaukelt, dass die Führung der NSDAP diesen Raub nicht gewollt hätte. Man muss bei dieser Thematik aufpassen, dass man nicht Begriffe aus veralteteter Literatur verwendet wie möglicherweise Kropat 1988. Auch die staatliche Zwangsarisierung ist keine eigene Kategorie. Die staatliche Verfolgung wechselte sich mit der nationalsozialistischen ab. So ist in der neueren Forschung die Mitwirkung der Finanzaemter seit Anfang der NS-Zeit belegt.
  • Im Abschnitt die neuen Eigentümer wir m.E. Bajohr falsch zitiert. Bei den „gutwilligen und verständnisvolle Käufern, die anständige Preise vereinbarten, und manchmal sogar mehr zahlten als im Vertrag ausgewiesen war, und damit den jüdischen Verkäufern ermöglichten, über einen Teil des Kaufpreises an den Kontrollen vorbei frei zu verfügen“ wird vergessen, den politischen Gesamtzusammenhang zu sehen. Die gutwilligen Käufer kamen durch die NS Verfolgung zu der Gelegenheit, jüdische Unternehmen zu kaufen. Dass manchmal etwas mehr gezahlt wurde, als im Vertrag drin stand, ist angesichts des Wertverfalls des Eigentums der Verfolgten, kaum positiv zu sehen. Im Vertrag standen sehr geringe Werte. Fritz Kiehn machte einen Vertrag mit der Fleischer Papierfabrik in Eislingen, in dem ein Fünftel des Wertes Gegenstand war, der zuerst bei den Verhandlungen Thema war. Und der erste verhandelte Wert aus dem Jahr 1938 wird nach allem, was wir aus der Literatur wissen, schon weit unter den vor der Verfolgung gültigen Werten gelegen haben.
  • Auf Grund der unklaren Definition finden wir im Artikel eine verwirrende Ansammlung von einzelnen Punkten, die mit dem Thema nicht direkt etwas zu tun haben.Orik (Diskussion) 12:42, 26. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
Der Ansicht, dass der Artikel überarbeitungsbedürftig ist, bin ich auch – das habe ich ja auch selbst hier vorgeschlagen! Auch mit einigen der aufgeführten Kritikpunkte gehe ich einig. Auch mir gefällt z.B. die Kapitelüberschrift "Freiwillige Arisierung" nicht, ich schlage vor: "Die Anfänge – Arisierung durch privatrechtliche Verträge" o.Ä.
Die Kritik an meinen Formulierungen im Abschnitt Die neuen Eigentümer weise ich aber zurück. Ich habe nichts Falsches behauptet. Käufer, die mit den jüdischen Eigentümern anständige Preise vereinbart und diese auch gezahlt haben, hat es viele gegeben, und diese Tatsache gehört auch unbedingt in diesen Artikel! Dass die gutwilligen Käufer erst durch die NS-Verfolgung die Chance zum Kauf erhielten, ist natürlich richtig, aber ändert doch an der Tatsache nichts, dass sie anständige Preise gezahlt haben! Dass der Wert von Unternehmen aufgrund der vorhergegangenen Unterdrückungsmaßnahmen geringer war als zu Beginn der NS-Herrschaft ist m.E. unerheblich - maßgebend für die Frage, wie der Kaufpreis einzuschätzen ist, ist doch der aktuelle Wert zum Zeitpunkt des Verkaufs. Wenn Du darauf bestehst, füge ich meinen Ausführungen noch den Satz hinzu: "Auch gutwillige Käufer konnten natürlich nur den aktuellen Geschäftswert zahlen, der in vielen Fällen durch die vorangegangenen Unterdrückungsmaßnahmen erheblich gefallen war."
Was soll in diesem Zusammenhang der von Dir angeführte Fall der Papierfabrik in Eislingen? Wenn tatsächlich der Preis unter den tatsächlichen Wert gedrückt wurde, dann zählt der Käufer dann eben nicht zu der Gruppe der gutwilligen Käufer!--Bonnlander (Diskussion) 08:39, 27. Sep. 2015 (CEST)Beantworten
zu Benutzer:Orik: Du hast in der Definitionsfrage recht, die fehlt und die derzeitige Zusammenfassung ist (mir) zu plakativund einseitig. Die Aneinanderreihung von unterschiedlichen Gesichtspunkten ist bei einem so vielschichtigen und schlecht definiertem/erforschtem Thema unvermeidbar (es gibt kein Standardwerk; der von Dir zitierte Köhler behandelt nur die Privatbanken; wobei ich nicht weiß inwieweit die nicht selbst verstrickt waren...). Meine Formulierungen sind durchaus verbesserbar, bitte habe da keine Scheu. Aber bitte bedenke auch, dass man nicht alles pauschalisieren und zu "kämpferisch" darstellen kann und dass es bei dem definitorischen Defizit manchmal besser ist vage zu bleiben. Es gab zum Beispiel auch jüdische (ausländische) Unternehmen, die zu Schnäppchen-Preisen bei der "Arisierung" gekauft haben (sind aber garantiert Ausnahmen). PS: Ich werde jetzt erst mal ein wenig auf die internationalen Vorgänge eingehen.--5glogger (Diskussion) 22:52, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

"Reichskristallnacht"[Quelltext bearbeiten]

Die bisherige Fassung, mit der auf die früher übliche Bezeichnung "Reichskristallnacht" für die Progrome im November 1938 hingewiesen wurde, habe ich wiederhergestellt. Noch in den 1980er und 1990er Jahren war diese Bezeichnung durchaus üblich; es trägt m.E. durchaus zur Klarstellung bei, wenn auf diese Bezeichnung hingewiesen wird; nachdem es ja viele Veröffentlichungen gibt, in denen die Bezeichnung "Reichskristallnacht" noch verwendet wird.--Bonnlander (Diskussion) 07:39, 25. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Raub[Quelltext bearbeiten]

Woher stammt die Einordnung Raub? Dies mag moralisch durchaus zutreffen, ist jedoch juristisch eher wackelig. --Suricata (Diskussion) 11:43, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Dass der Ankauf von jüdischem Vermögen - auch bei einem zu geringen Kaufpreis - juristisch kein Raub war, da gehe ich mit Suricata einig. Ich hoffe, dass ich mit meiner neuen Fassung des Absatzes - ich erkläre kurz die tatsächlichen Vorgänge, lasse den Begriff "Raub" aber stehen, einen guten Kompromiss gefunden habe!----Bonnlander (Diskussion) 15:49, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Was mir nicht gefällt ist das Voranstellen der Wertung vor die Definition. Arisierung nannten die Nationalsozialisten eine bestimmte Form des Raubes ist keine Erklärung sondern eine Einordnung. Besser: Arisierung nannten die Nationalsozialisten die Überführung jüdischer Unternehmen zu „arisches“ Eigentümern. Und dann kann die Wertung erfolgen. Ansonsten liest es sich wie ein Knopp'scher Spannungsbogen: Es war der größte Raubzug der Nazis. Jüdische Milliardenwerte wurden in wenigen Monaten enteignet: Die Arisierung. --Suricata (Diskussion) 21:11, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Wie kommst Du darauf, dass das eine moralische Wertung ist. Juristisch wackelig mag sein, wir schreiben hier Geschichte. Dein „Überführung jüdischer Unternehmen zu „arisches“ Eigentümern“ ist geradezu eine Verschleierung von dem, was tatsächlich passierte. Was passierte tatsächlich: Menschen wurde die Pistole auf die Brust gesetzt und sie wurden gezwungen, ihre Besitztümer herauszugeben. So geschah es z.B. wortwörtlich Ignaz Engelhardt, dem Brauereibesitzer aus Berlin, durch den als Staatskommissar eingesetzten faktischen Obersten Bürgermeister 1933 Julius Lippert (Politiker). Lippert zwang Engelhardt mit einer Pistole auf dem Schreibtisch, ihm einen Teil von dessen Aktien zu übergeben. Später erhielt er dafür das Grundstück Glienicker Park von der Dresdner Bank, das er an die Stadt abgab. Für sich selbst behielt er den Jägerhof als Wohnhaus und ließ plante das Sommerschloß als Residenz. Auch das restliche Vermögen wurde Ignaz Nacher abgepreßt. Für den größten Teil war war die Dresdner Bank führend. Ein Vertreter der Dresdner Bank ließ einen Vertreter von Engelhardt von SA-Leuten aus einer Aufsichtsratssitzung herausprügeln, um Beschlüsse zu fassen, die Nacher faktisch enteigneten. Das ist natürlich nur ein Beispiel, aber ich finde ein prägnantes. Man kann ein Unternehmen natürlich nicht so rauben, wie eine Tasche beim Straßenraub. Dazu gehört die Übertrageungen von Anteilsscheinen, Kaufverträge usw.. Aber es war immer Zwang bzw. Epressung respektive Gewalt dabei. Was soll überhaupt „jüdisches Eigentum“ und „arisches Eigentum“ gewesen sein? Du schreibst das noch nicht einmal in Anführungszeichen. Sind das nicht nationalsozialistische Kategorien? Zum Begriff Raub werde ich eine Literaturstelle nennen. Der Begriff ist nicht bequellt, weil das in Einleitungsstätzen nicht so gern gesehen wird. Gruß Orik (Diskussion) 22:33, 10. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ich habe mich lange um diese Definition gedrückt und nach meiner Meinung ist nur eine Definition aus einem Standardwerk (gibt es das? und welches nimmt man mit welchen Defiziten?) zu nehmen, bevor die Diskussion in ethische Grundsatzüberlegungen abgleitet. Ich persönlich finde den Begriff Entjudung treffender als Raub, aber selbst da wird übersehen, dass ausländische Juden bei der Arisierung in Einzelfällen als Käufer aufgetreten sind. Der Raub (Arsisierung) ging nach der Definition einiger Quellen bis zur Verteilung der letzten Habe aus den KZ bzw. des Verkaufs der Aktion 3 (derartige Dinge habe ich wenn ich mich recht erinnere bis zu Yad Vashem als Minderheitsaussage gelesen.)--5glogger (Diskussion) 08:02, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Ein erster Wurf von wissen.de: in der national-sozialistischen Terminologie die Verdrängung der Juden aus der deutschen Wirtschaft; diente der privaten Bereicherung von NS-Funktionären und der Beseitigung unliebsamer Konkurrenz in Handel, Gewerbe, Wissenschaft. Klingt IMHO schon recht brauchbar. Insbesondere verallgemeinert es nicht unzulässig, denn Raubkunst oder Familiensilber wurde nicht "arisiert". --Suricata (Diskussion) 09:05, 11. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Nein. Eine homepage wissen.de ist kein Standardwerk. Meine Definition mit dem Raub stammt, wie oben im Abschnitt Einleitung schon nachzulesen war, aus Wojak/Hayes. Leute, lest doch erst mal die Diskussion in einem Lemma, ehe ihr hier anfangt. Wojak Hayes ist sicherlich als Standardwerk zu sehen. Der Raub (das ist nicht die vollständige Definition von Wojak/Hayes, da muss sichelich noch einiges ergänzt werden) war eingebettet in eine Reihe von antijüdischen Massnahmen, die in der Folge im Holocaust mündeten. Zum Einleitungssatz: Ich lese von den Juden. Die gab es nicht!!. Hatte ich mich so unverständlich ausgedrückt? Das muss man natürlich erst mal definieren. So wie im Lemma ist es trotz Verlinkung ein Ausdruck der Verfolger. Es ist die Rede von den Nürnberger Gesetzen, die massgeblich gewesen seien. Die Nürnberger Gesetze haben bei der ganzen Sache eine untergeordnete Rolle gespielt, da die Gesetze erst kamen, als ein großer teil der Massnahmen schon gelaufen war. Das war im übrigen fast immer so mit den Gesetzen bei den Nazis. Ich lese im Abschnitt Anfänge unter Berufung auf Hilberg „1935 wurde beschlossen, das jüdische Firmen keine staatlichen Aufträge mehr erhalten sollten “. Erstens steht da nicht, wer, was, wann beschlossen hat. Aber trotzdem ist das eine missleitende Information. In jeder Stadt Deutschlands wurde im Frühjahr 1933 Regelungen eingeführt, die zur Folge hatten dass Juden keine öffentlichen Aufträge mehr erhielten. Das geschah ohne eigene Gesetze dafür. Das entschieden die neuen nationalsozialistischen Bürgermeister eigenständig. Das ist in zahllosen mittlerweile erschienen Regionalstudien zu lesen ( z.B Matzerath, Köln in der Zeit des Nationalsozialismus, 2009). Hilbergs Werk ist trotz einiger Überarbeitungen der Stand 1954. Also sind viele seiner Informationen heute besser erforscht. Wer hier editiert, sollte erst die neuen Referenzwerke von Wojak/Hayes, Ingolf Köhler, Bajohr, Wixforth, u.a. lesen. Die jetzige Version des Lemma ist insgesamt überhaupt nicht befriedigend. Das Lemma ist sowieso in schlechtem Zustand, wie oben schon häufiger dargestellt. Ich scheue mich davor, hier grundsätzlich zu editieren. Ich bin dazu in der Lage, aber ich brauche dazu einige Wochen Zeit. So Ab 1. April könnte ich das leisten. Aber ich muss befürchten, das meine Darstellungen dann von Schreibern zerredet wird, die sich nicht die Mühe machen, die aktuelle Literatur zu lesen. @ Glogger, ich finde es merkwürdig , dass Du hier als Argument gegen den Begriff Entjudung - selbst auch ein Euphemismus - anführst, der treffe nicht zu, weil möglicherweise Juden dran teilgenommen hätten. Da transportierst Du ja nazistische Vorurteile in diese Diskussion. Wenn es so gewesen sein sollte, ist das doch ein absolut marginaler Vorgang gewesen. Ausserdem wurden auch diejenigen, die in der Frühphase im Einzelfall von der Arisierung profitierten, später ins Gas geschickt. Solche Einzelinformationen tragen nur zur Verwirrung bei. Der Begriff Entjudung trifft auf jeden Fall nur einen Teil des Sachverhaltes des Lemmas..Natürlich hat aber Entjudung stattgefunden und mit dem bekannten Ergebnis geendet. Orik (Diskussion) 11:17, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten
Auch bei Wojak/Hayes steht erst die Definition: "Arisierung" bedeutete nicht nur die Vertreibung der Juden aus ihren Berufen und von ihren Besitztümern .... Heavy Metal ist auch nicht nur eine Musikrichtung, sondern eine Weltanschauung. --Suricata (Diskussion) 13:26, 12. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Ich habe mal einen neuen Vorschlag eingebaut. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:24, 4. Mär. 2016 (CET)Beantworten

Abgrenzung[Quelltext bearbeiten]

Wie ich feststelle ist der Artikel bereits seit seiner Erstellung thematisch falsch abgegrenzt. Arisierung bezeichnet nicht jegliche Enteignungen von Juden sondern speziell die "Entjudung" von Unternehmen und Instituten, also die Verdrängung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, siehe [7]. --Suricata (Diskussion) 08:47, 15. Feb. 2016 (CET)Beantworten

Konkretisierung[Quelltext bearbeiten]

"Für Arisierung und Konfiszierung wurden entsprechende Gesetze und Verordnungen erlassen."

welche "Gesetze und Verordnungen" waren das ? Danke ! (nicht signierter Beitrag von 84.143.131.252 (Diskussion) 17:25, 1. Feb. 2017 (CET))Beantworten

Wie wäre es damit, wenn du über die Einleitung hinaus den Artikel liest? Siehe Arisierung#Geschichte. --GUMPi (Diskussion) 18:08, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Hinweis: 1. Das Wort "Arisierung" kann nicht für einen "nicht mobilen Objekt" Verwendet Werden! Sehrwohl aber Enteignung oder Konfiszierung oder auch Zwangsversteigerung, Zwangsverkauf.

2. Von was wird hier berichtet? Von einer Religion oder Weltliche Werte? Die Namensgebung: Juden, ist und bleibt ein Schimpfwort. Sie sollten das Wort hebräier oder Angehörige der Israelitischen Religion Verwenden! Im weltlichen Sinne sind alle diese Leute Staatsbürger verschiedener Staaten! benutzer "arenas". (nicht signierter Beitrag von Arenas-at-home (Diskussion | Beiträge) ???, 5. Oktober 2017)

Unbelegter Abschnitt zu fehlenden Veröffentlichung zu Arisierungsfällen[Quelltext bearbeiten]

Folgenden Absatz habe ich heute entfernt: "Leider gibt es keine allgemein zugänglichen Veröffentlichungen über Forschungsergebnisse oder anderweitig vorgenommene objektive Ermittlungen über die Frage, in wie vielen Arisierungs-Fällen von den Käufern wesentlich zu geringe bzw. einigermaßen anständige Kaufpreise gezahlt wurden."

Die Aussage ist sicherlich nicht ganz falsch, kann aber so allgemein und v.a. ohne Beleg nicht stehen bleiben. Es ist schon wissenschaftlich zu fragen, ob überhaupt jemals alle Arisierungsfälle dokumentiert werden können. Es gibt Publikationen, die Hochrechnungen zu den Geschäften mit Arisierungen nennen. All dies wird wissenschaftlich diskutiert. Natürlich kann man diese Diskussion in dem Artikel wiedergeben, dann aber nur mit entsprechenden Belegen. --Berlinschneid (Diskussion) 20:21, 28. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Mir ist natürlich bewusst, dass mein Absatz "Leider gibt es keine ... " umstritten ist - aber eben nicht falsch. Nur - wie kann ich dafür einen Beleg liefern? Für etwas, das es tatsächlich nicht gibt? Eine Löschung des Absatzes wäre nur gerechtfertigt, wenn jemand das Gegenteil belegen könnte - nämlich auf eine entsprechende Veröffentlichung hinweisen könnte. Aber die gibt es eben leider nicht!
Es würde mir ja genügen, wenn jemand auf das Ergebnis einer lokal begrenzten Erhebung verweisen könnte - wobei es sicherlich innerhalb Deutschlands erhebliche Unterschiede gegeben hat. Die veröffentlichten "Hochrechnungen" sind m.E. wenig aussagekräftig, da sie zu sehr vom Standpunkt des jeweiligen Verfassers beeinflusst sind. Ich wäre aber bereit, den Absatz zu ändern oder zu ergänzen, um ein Einvernehmen mit meinen Kritikern herzustellen. Ggf. wäre z.B. ein Hinweis auf die Zahl der erfolgreichen Entschädigungsverfahren nach dem Reparationsschädengesetz sinnvoll.--Bonnlander (Diskussion) 01:50, 1. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Weblink auf Dossier der "Pressemappe 20. Jahrhundert"[Quelltext bearbeiten]

Unter "Weblinks" hatte ich den Link auf das Dossier Enteignung von Juden, Arisierung (1933-1945) aus dem Pressearchiv 20. Jahrhundert eingefügt. Das Dossier enthält über 200 freie Online-Dokumente, in der Regel gescannte zeitgenössische Zeitungsartikel aus dem In- und Ausland (Neue Züricher, Economist, Times, Manchester Guardian Commercial, Zeitungen aus den Niederlanden, Belgien, USA, Argentinien). Für Deutschland macht neben der Hetze im Völkischen Beobachter die Darstellung in der "seriösen" Presse (Frankfurter Zeitung, Berliner Börsen-Zeitung, Hamburger Nachrichten, Kölnische Zeitung, Deutsche Bergwerks-Zeitung, ...) m.E. sehr anschaulich, wie offen und "normal" der faktische Raub an jüdischen Vermögen publizistisch verhandelt wurde.

Damit illustriert das Dossier einen im Artikel selber nicht speziell behandelten Aspekt des Themas. Auch so wie ich die Regeln in Wikipedia:Weblinks verstehe, sollte der Link hier "passen". @5glogger: hatte ihn jedoch wieder entfernt mit der Begründung "WP ist kein Zeitungsarchiv und keine Datenbank". Das soll gar nicht bestritten werden, doch in diesem Fall kann der Blick ins Zeitungsarchiv m.E. für viele LeserInnen interessant sein.

Disclaimer: Ich arbeite als wissenschaftlicher Softwareentwickler bei der ZBW - Leibniz-Informationszentrum Wirtschaft und bin seit kurzem verantwortlich für die Anwendung "Pressemappe 20. Jahrhundert". Von der Ausbildung her ursprünglich Historiker, hatte ich mir vorgenommen, wenn ich auf besonders interessante Dossiers in dem Pressearchiv stoße, die auch zu Wikipedia beizutragen. Ansonsten bin ich vorranging in Wikidata unterwegs. Die Personendossiers des Pressearchivs sind dort bereits ziemlich vollständig verlinkt und wurden auch in vielen Wikipedia-Artikel aufgenommen, aber bei dem großen, noch längst nicht vollständigen erschlossenen und wenig übersichtlichen Bestand von Sachthemen gibt es sicher etliche, die sich bei genauerer Betrachtung als Ergänzung zu Wikipedia-Artikeln eignen würden. Auch deshalb würde ich mich über Feedback freuen, ob Weblinks in Fällen wie diesem erwünscht sind (und natürlich auf Einzelfallbasis zu bewerten), oder ob solche Links lieber generell unterbleiben sollten. -- Jneubert (Diskussion) 19:53, 10. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

In WP: Literatur wird angemerkt:

Es werden die wissenschaftlich maßgeblichen Werke sowie seriöse, möglichst aktuelle Einführungen aufgeführt. Eine beliebige oder möglichst lange Auflistung von Büchern ist nicht erwünscht. Die Werke müssen sich mit dem Thema des Lemmas selbst befassen und nicht mit verwandten, allgemeineren oder spezielleren Themen. Die Pflicht, die Relevanz von Literaturhinweisen nachvollziehbar zu begründen, liegt bei dem, der sie im Artikel haben möchte.

Tatsächlich hat sich in diesem WP-Artikel selbständig eine Literaturliste entwickelt, die lokale und branchenspezifische spezielle Themen behandelt. Das sollte man nach meiner Meinung mal ausdünnen.--5gloggerDisk 18:31, 27. Okt. 2020 (CET)Beantworten

Gelöschter Absatz über fehlende Veröffentlichung des Verhältnisses von zu niedrigen und angemessenen Kaufpreisen[Quelltext bearbeiten]

Benutzer "Schutz67" hat diesen Abschnitt gelöscht mit dem Hinweis, es wäre über die Arisierungen umfassend geforscht worden, und aus den für Forscher zugänglichen Finanzamtsdaten wäre das Verhältnis von zu niedrigen und angemessenen Kaufpreisen ja auch ersichtlich. Aber es ist halt doch so, dass es darüber eben keine allgemein zugänglichen und umfassenden Veröffentlichungen gibt. Die Forschungen haben sich doch weitgehend auf größere und prominente Arisierungsfälle konzentriert, und auch in den Veröffentlichungen hierüber wird oft auf die Angaben konkreter Zahlen bei den Kaufpreisen verzichtet. Auch die Beispiele, die "Schutz67" dann anführt (Familie Tietz und Dresdner Bank), die haben doch überhaupt nichts mit den vielen zehntausend kleinen Arisierungsfällen zu tun! Auch bei den wenigen Finanzamtsakten, die nach ca. 80 Jahren noch zugänglich sind, handelt es sich in der Regel um die größeren Fälle. Und wenn tatsächlich aus den Akten ersichtlich wäre, wie das Verhältnis der Kaufpreise war – wieso wird es dann nicht für die Allgemeinheit veröffentlicht?

Ich behalte mir vor, zu gegebener Zeit die Sache wieder in meinem Sinn zu ergänzen.--Bonnlander (Diskussion) 13:39, 26. Nov. 2021 (CET)Beantworten

Beginn und Verlauf[Quelltext bearbeiten]

1. der Beginn der Arisierung liegt bereits in der Zeit vor 1933, nachweislich im Raum Stuttgart, im Raum Berlin/Potsdam, im Land Thüringen und der Hauptstadt des Anhaltischen in Dessau mit Einzelfällen

2. es ist nicht richtig die Zeit ab 1933 als "freiwillige" Arisierung zu charakterisieren. Ab Februar/ März wurde durch einzelnen NSDAP-Dienststellen eine ganz gezielte Enteignung von jüdischem Eigentum und die Wegnahme von anderweitigem Besitz betrieben, das waren keine Zufälle und Beispiele der "Freiwilligkeit" geschahen beim näheren Hinsehen mit mehr oder weniger brutalem Druck - egal von welcher Seite. Nicht selten durch Boykott durch SA-Trupps.

3. ich kenne kein Beispiel, wo eine "angemessene Entschädigung" gezahlt wurde. Weiß aber von Vereinbarungen in bestimmten Aufsichtsräten oder unter mehreren Gesellschaftern, das große Bemühungen schon ab 1932 unternommen wurden um "jüdische" Personen aus der Schusslinie zu bekommen und mit ihnen einigermaßen wertgleiche Entschädigungen ausgehandelt wurde, um das "Problem" los zu werden.

Leider gibt es zu diesen Vorgängen nur sehr bruchstückhafte Untersuchungen. Große Unternehmen haben, oft auch aus Scham darüber, bis in die letzten Jahren darüber geschwiegen. Doch die Mehrzahl kleinerer und mittlere Unternehmen in jüdischem Besitz wurden auf diesem Weg einfach tot-gemacht. Und hatten dann auch nach 1945 kaum eine Stimme. Die Quellenbasis ist daher nur in den ernsthaft untersuchten Regionen/Branchen ausreichend. --Zwingli2022 (Diskussion 17:14, 19. Feb. 2022 (CET)Beantworten

Bitte keine Beleginflation[Quelltext bearbeiten]

Das sollte zunächst auf dieser Seite diskutiert werden. --Glypho45 (Diskussion) 12:45, 2. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

Slowakei fehlt[Quelltext bearbeiten]

Man könnte evtl. eine Überschrift und den Verweis auf Geschichte_der_Juden_in_der_Slowakei#Verfolgung_und_Deportationen einbauen. Interessant finde ich, dass die „Arisierungen“ hier von Slowaken vorgenommen wurden, so zu sehen im Film Das Geschäft in der Hauptstraße. Gibt es zu diesem offensichtlichen Widerspruch zur NS-Rassentheorie eine lesenswerte Quelle? --ChickSR (Diskussion) 19:00, 22. Jun. 2023 (CEST)Beantworten

@3mnaPashkan, vielleicht weißt du mehr dazu? --ChickSR (Diskussion) 10:25, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Hallo ChickSR, vielleicht wirst du in „meinem“ Artikel über den slowakischen Chefarisator Augustín Morávek fündig. Ich habe zwar einen eigenen Artikel zum Holocaust in der Slowakei samt Auszeichnungskandidatur geplant, bis dahin wird es aber aufgrund anderer Projekte noch länger dauern. Und zum Ariertum: Das ist ja keine rein deutsche Erfindung bzw. eine Erfindung des Nationalsozialismus. Im Gegenteil hatten, anders als heute im Westen oft angenommen wird, die meisten völkischen Ultranationalisten in den verschiedenen europäischen Staaten ihren eigenen Arierbegriff. Bei den Slawen waren diese selbst natürlich mitinbegriffen, so wie es ja auch in den heutigen neonazistischen Bewegungen Osteuropas der Fall ist. In der Slowakei war der ideologische Höhepunkt dieser Entwicklung der slowakische Nationalsozialismus (1940–1945). BG, --Trimna (Diskussion) 10:43, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Danke für deine rasche Antwort! Wäre es dir möglich, im umseitigen Artikel aus bereits bestehenden Quellen bzw. Artikeln einen kurzen Absatz einzubauen? Das Ariertum ist natürlich nicht dasselbe wie der technische Terminus Arisierung – dafür muss es ja bestimmte ,rassische‘ Kriterien gegeben haben. Gibt es eine Quelle z.B. zu Morávek, wie man in der Slowakei damit umgeangen ist? --ChickSR (Diskussion) 11:01, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Mir steht so ziemlich die gesamte deutsche, englische und slowakische Fachliteratur zu dem Thema zur Verfügung, kann das also gerne machen. Da ich aber bis Ende August mit meinem Umzug beschäftigt bin (und damit auch meine Bibliothek), wird sich das erst im Herbst realisieren lassen. Wenn dir das reicht, schreibe ich es auf meine To-Do-Liste. --Trimna (Diskussion) 11:29, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten
Super, vielen Dank. --ChickSR (Diskussion) 11:36, 23. Jun. 2023 (CEST)Beantworten