Diskussion:Geschichte des Urheberrechts

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Entstehung des Urheberrechts[Quelltext bearbeiten]

Zu Abschnitt "Antike bis Hochmittelalter".

Das erste moderne und richtungsweisende Urheberrecht entstand in England (1710), fast ein Jahrhundert später in Frankreich (1791), dann USA (1795) und schließlich auch in Preußen (1837).

Ich habe den Verweis auf französische Revolution durch einen Verweis auf das Statut von König Anne ersetzt. -- BisZurWendeplattform (Diskussion) 11:11, 3. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die einfache Ersetzung reicht da nicht. Wenn das Statute of Anne richtungsweisend für das moderne Urheberrecht ist, bedarf es ggf der Theorie des schöpferischen Genies aus Aufklärungszeit und Romantik nicht. Vielleicht ist aber auch das Statue of Anne auf ähnlihce, frühere Vorstellungen zurückführbar. Oder Statute of Anne war eben doch noch kein Beispiel für mod Urheberrecht. In jedem Fall reicht es nicht einfach ein passendes Beispiel durch etwas anderes auszutauschen, das sich als Beleg der These, dass die romantische Vorstellung eines schöpferischen Genies Grundlage des Urheberrechts ist, nicht eignet.--olag disk 2cv 11:47, 3. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das "Statute of Anne" gilt als das erste moderne Urheberschutzgesetz. Steht genau so im Artikel Statute of Anne. Sturm und Drang ist sowieso eher eine deutsche Spezialität. Romantik (Ende 18. Jahrhunderts) ist zu spät, um als Geburtsstunde des modernen Urheberrechts zu gelten. Die Engländer waren einfach schneller (1710). Richtungsweisend war, dass die Urheber nun die Rechte hatten und nicht mehr die Druckergilde. Die Autoren sollten angespornt werden, Werke zu erstellen, indem sie dafür entlohnt werden. All das sollte die Bildung fördern.
Die romantische Verklärung sollte am besten raus. Unsere "heutigen Vorstellungen" sind eh mehr von Ideen zu Leistungsschutzrechten bestimmt. -- BisZurWendeplattform (Diskussion) 12:31, 3. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das stimmt doch gerade nicht. Ein guter Teil der aktuellen Probleme mit dem (kontinentaleuropäischen) Urheberrecht stammt doch daher, dass ökonomische Interessen untrennbar eng mit dem Urheberpersönlichkeitsrecht aus dem "Geniekult" vermischt sind. Das wirkt sich besonders bei den verwaisten Werken aus. Und dass das Statute of Anne der Beginn des geschriebenen Urheberrechts ist, ist etabliert. Das muss so in den Artikel. Grüße --h-stt !? 10:58, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Lieber H-stt, das ist ja gerade die brennende Frage: Statute of Anne war vor dem ausgeprägten Geniekult des ausgehenden 18. und beginnenden 19. Jh.--olag disk 2cv 11:22, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Das widerspricht sich doch nicht. Es gibt eben verschiedene Strömungen, die im heutigen Urheberrecht zusammenlaufen. Das Statute of Anne ist ja auch kein kontinentaleuropäisches Gesetz, sondern begründet die angelsächsische Tradition, die ja gerade von den ökonomischen Interessen und nicht vom Urheberpersönlichkeitsrecht kommt. Eigentlich gibt es sogar noch eine Dritte Linie, die am klarsten in der US-Verfassung deutlich wird: Nämlich die Förderung des gesellschaftlich nützlichen Fortschritts von Wissen(schaft) und Kunst. Da wird das Copyright und sein (zeitlich begrenzter Monopolanspruch) zu einem reinen Mittel um ein gesellschaftliches Ziel zu erreichen. Grüße --h-stt !? 11:41, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]
Dann wäre es sinnvoll, diese verschiedenen Grundlagen oder Einflüsse differenziert darzustellen. Bisher ist das im Artikel noch relativ grob wiedergegeben. Und lediglich einen Strang darzustellen und den Rest wegzulassen, hilft dann auch nicht weiter.--olag disk 2cv 20:30, 4. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]

Piraten entern den Artikel[Quelltext bearbeiten]

Liebe Leute, das ist ziemlich mau, was sich hier über die Geschichte des Urheberrechts in Antike, Mittelalter und Neuzeit findet. Stattdessen werden jetzt beiläufige Äußerung von Politikern eingepflegt, die gar keinen Bezug zur Geschichte haben. Es ist ja spannend zu verstehen, seit wann es Urheberrecht gibt und warum es sich entwickelt hat, wie es vorher war, ob das auch funktioniert hat etc. Auch für die aktuelle Diskussion. Aber wenn diese Diskussion so ohne historische Reflektion eingefüttert wird, wird der Artikel durch politisch interessierte Kreise geentert und bekommt Schlagseite.--olag disk 2cv 20:34, 22. Apr. 2012 (CEST)[Beantworten]


LOL - "wird der Artikel durch politisch interessierte Kreise geentert und bekommt Schlagseite" -- dies gilt aber vom Anbeginn ihres Bestehens nicht nur für den artikel, sondern für die gesamte wikipedia und war wohl auch, wie ich mich noch sehr gut an ein kontroverses Gespräch mit einem ihrer Urväter erinnere - von vornherein deren Gründungsziel: Politisch-Ideologische Einflußnahme auf das Denken der Völker unter dem Deckmantel einer angeblich "freien" Enzyklopädie (die natürlich zu keinem Zeitpunkt frei war - ihre hanebüchenen Regeln beweisen dies). Hella

französische Revolution[Quelltext bearbeiten]

"Die französischen Revolutionäre hatten im Urheberrecht noch das Naturrecht und .. ein Menschenrecht erkannt" - Steht hier. Im Artikel steht dazu: nichts. --Itu (Diskussion) 22:37, 26. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Willst du wirklich einen Feuilleton-Beitrag von ausgerechnet Mattusek als Quelle für Rechtsgeschichte verwenden? Wenn du einen reputablen Beleg zur Thema findest, kannst du den Artikel gerne ergänze. Grüße --h-stt !? 16:29, 27. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich das wollte hätte ich das gesagt, bzw. es sofort ergänzt. Hab ich aber gar nicht, von daher ist deine antwort recht sinnlos. Ich weise nur darauf hin dass im Artikel die franz. Revolution überhaupt nicht vorkommt. Das wäre dann normal wenn selbige keinerlei Berührung zum Urheberrecht gehabt hätte. Was ich nun tue ist die Aussage im verlinkten Spiegelartikel als Indiz dafür zu nehmen dass es zumindest signifikante Bezüge bzw, Auswirkungen gab. Dass der Spiegel-Autor hier etwas frei erfunden hat halte ich für sehr unwahrscheinlich. Es geht hier auch mitnichten um den Artikel an sich, und was man von ihm oder dem Autor halten darf, das sollte sich auch verstehen ohne dass ich es explizit sage. --Itu (Diskussion) 19:41, 28. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]


"Willst du wirklich einen Feuilleton-Beitrag von ausgerechnet Mattusek als Quelle für Rechtsgeschichte verwenden?" Dieses Argument ist auch ohne Ansehung der Person des Genannten (den ich garnicht kenne und die wenigsten wirklich kennen werden, auch wenn er eine scheinbar (sic.) "bekannte" Person sein mag) ausgesprochen unredlich, weil beliebig und deshalb nicht überzeugend, denn es (dieses "ausgerechnet") könnte genausogut auf ausnahmslos jede andere Person, auch und gerade auf sogen. "Experten" angewandt werden. Mit Anmahnung saubererer, schlüssigerer Methodik - auch bereits in der Diskussion - Hella

Columba von Iona[Quelltext bearbeiten]

Ich weigere mich, jetzt in einen Revert war einzusteigen, aber für meinen Eintrag habe ich zwei Belege gebracht. Die Frage, welches Buch es genau war, scheint umstritten zu sein, aber der Bürgerkrieg, der Prozess und das Exil, und damit indirekt auch der überlieferte Auslöser, sind eindeutig historisch. --Axel Berger (Diskussion) 11:24, 31. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Für den Konflikt gibt es nur eine Quelle, die Vita Columbae, die als Hagiographie lange nach dem Tod von Columban verfasst wurde. Niemand sonst kennt diese Story oder den Krieg, der -unter anderem - dadurch ausgelöst worden sein soll. Das reicht nicht, um es als Fakt hinzustellen, auch wenn unzählige Bücher genau das tun. Als Story kann man es in angemessenem Umfang erwähnen, als Tatsache nicht. Grüße --h-stt !? 16:57, 31. Jul. 2014 (CEST) PS: Beleg hattest du nicht angeben, aber einen Link in die englische Wikipedia im Fließtext, was wir unter gar keinen Umständen machen.[Beantworten]
Gut, Du hast wohl recht, ich akzeptiere den Einwand. --Axel Berger (Diskussion) 12:22, 1. Aug. 2014 (CEST)[Beantworten]

„im Rechtssystem schlug sich dies in der Weise nieder, dass die artes liberales ihre Dienste nur in unentgeltlichen Vertragsformen anbieten konnten;“ Hmm, die artes liberales als Subjekt? Vorschlag: Entweder ein Subjekt nennen (Künstler, Lehrer, Autoren usw.) oder im Passiv: dass die (Werke der) artes liberales nur in unentgeltlichen Vertragsformen angeboten werden konnten. Gruß --Malabon (Diskussion) 20:45, 20. Sep. 2015 (CEST)[Beantworten]

Meines Erachtens ein Denkfehler, denn der Künstler als Subjekt ist wie das Kunstwerk, der künstlerische Herstellungsprozeß desselben, das Werden der Künstlerpersönlichkeit und die Rezeption von Werk und Wirken des Urhebers Teil der Kunst, der Begriff artes liberales dementsprechend durchaus auch als Subjekt zu gebrauchen. Hella

Klarstellung nötig:[Quelltext bearbeiten]

Der Satz:"Am 6. September 1952 wurde in Genf das Welturheberrechtsabkommen beschlossen.[10] Es sollte eine weltweite Regelung zum Schutz der Urheberrechte darstellen und die Verbreitung der Geisteswerke erleichtern." bedarf einer präziseren Formulierung, nämlich:
"Es wurde behauptet, daß es eine weltweite Regelung zum Schutz der Urheberrechte darstellen und die Verbreitung der Geisteswerke erleichtern sollte." Das ist etwas anderes. Warum ist diese Präzisierung nötig? Weil die fatalen Auswirkungen und Nebenwirkungen dieses scheinbaren "Urheberrchtes" auf praktisch alle Gebiete der Kulturen der Völker den vorschützten Schutz der Urheber seither bei weitem überwiegen und der freien Verbreitung von Geisteswerken nachweislich hinderlich sind, ohne daß von den maßgeblichen, nicht selten selbsternannten und Verbandsmitglieder gegen ihren Willen in juristische und politische Geiselhaft nehmenden Akteuren auch nur im Traume daran gedacht würde, die von dieser Rechtsauffassung getriggerten negativen Folgen und Schäden für die weltweite Allgemeinheit (und nur zum Nutzen einiger weniger profitorientierter Egomanen) zu beheben, im Gegenteil, bisher liefen alle Gesetzgeberischen Anpassungen des Urheberrechtes auf eine Verschärfung der Mißstände hinaus - womit das ursprünglich lauthals erklärte Ziel des Welturheberrechtsabkommens als ein von vornherein nur irrenführend-vorgeschütztes überführt ist. Die Diskussion darüber steckt noch ganz in ihren Anfängen, dies sollte eine Enzyklopädie zumindest nicht verschleiern, wenn sie ernstgenommen werden will. Hella

Code Napoléon[Quelltext bearbeiten]

für die Geschichte in Deutschland fehlt, wenn ich das richtig sehe, noch der Code Napoléon. --Goesseln (Diskussion) 16:13, 25. Sep. 2020 (CEST)[Beantworten]

- Äh - wie jetzt? das kommt doch aus Frankreich. Bin ich im falschen Film, oder geht es hier um die allgemeine Geschichte des Urheberrechts? Die bezieht sich doch nicht nur auf Deutschland ! --Kulturkritik (Diskussion) 15:59, 7. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]

Teile Deutschlands waren in den Revolutionskriegen französisch besetzt und standen deshalb unter dem Code Napoleon. Nach der "Befreiung" fanden sie diese Rechtsordnung ziemlich brauchbar und behielten wesentliche Teile. Ob das jetzt ausgerechnet hier im Artikel erwähnt werden muss lasse ich mal dahingestellt. Aber zur Erklärung auf der Disk ist es hilfreich. Grüße --h-stt !? 18:28, 15. Jun. 2021 (CEST)[Beantworten]