Diskussion:Hans-Georg Neumann

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In der Rubrik: "Verurteilung und Vollstreckung" heißt es: "Nach einer Beschwerde setzte das Oberlandesgericht Karlsruhe seine restliche Freiheitsstrafe im März 2021 zur Bewährung aus." In der nächsten Rubrik: "Haftdauer" steht der Satz: "Im März 2021 wurden durch Beschluss des OLG Karlsruhe vollzugslockernde Maßnahmen angeordnet, um ihn auf ein Leben in Freiheit vorzubereiten.". Widersprechen sich die beiden Sätze nicht? Entweder wurde im März 2021 die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt oder es wurden vollzugslockernde Maßnahmen angeordnet. Beides zusammen geht meiner bescheidenen Meinung nach nicht, oder?

MfG--80.187.116.240 05:32, 11. Sep. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich habe "ist ein deutscher Mörder" ersetzt, obwohl Herr Neumann nach § 211 StGB als "Mörder" verurteilt wurde. Diese Vorschrift wurde von den Nazis eingeführt und momentan berät der Bunderrat darüber, den Paragraphen zu entnazifizieren. Bei uns wird nämlich die Tat bestraft und nicht ein bestimmter Tätertyp, wie die Nazis das generall einführen wollten, aber über den "Mörder" nicht hinausgekommen sind. Merke: auch ein Mörder mordet nicht den ganzen Tag! Johann Nepomuk (Diskussion) 11:42, 4. Dez. 2013 (CET)[Beantworten]

Guter Hinweis. – Simplicius Hi… ho… Diderot! 08:16, 4. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]


Mal eine Frage! Spielt es eine Rolle, ob seine Mama Prostituierte war? Prostituierte gebären, wie jede Mutter erstmal keine Mörder ! Ein besonderer Bezug zwischen Tat und der Mutter kann ich auch nicht erkennen, es gehört sich also, auch aus Respekt vor der Mutter, Ihre Tätigkeit nicht zu erwähnen! Es ist wissentschaftlich gegegeben, dass Personen primär durch die Umwelt geprägt werden, wenn also keine Beweise vorligen, dass in diesem Fall sekundäre(sprich genetische oder anderweitige Gründe) vorliegen, sollte meiner Version des Artikels statt gegeben werden. Schuld kann ein jeder nur auf sich laden, aber sicher nicht ableiten von anderen oder von zukünftigen! Jeder begeht seine TAT selbst! (nicht signierter Beitrag von 91.39.191.10 (Diskussion) 00:25, 11. Okt. 2015 (CEST))[Beantworten]

In diesem Zusammenhang: Ich bin erstaunt, dass sein vollständiger Name hier gezeigt wird. Hat er keine Persönlichkeitsrechte? Bei einer etwaigen Haftentlassung dürfte diese Stigmatisierung ein "normales" Weiterleben unmöglich machen. Kleinalrik (Diskussion) 11:22, 28. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Lebenslange Freiheitsstrafe[Quelltext bearbeiten]

Zum Zeitpunkt der Verurteilung war das Zuchthaus nicht abgeschafft. Ich denke, so ist auch im Urteil formuliert worden. Der Begriff "Lebenslange Freiheitsstrafe" wirkt wie ein Euphemismus. Allerdings sollte man den Text des Urteils kennen. Hier ist "zu lebenslangem Zuchthaus" formuliert. Gibt es Bedenken, es im Artikel zu ändern? --Slartibartfass (Diskussion) 20:50, 17. Feb. 2016 (CET)[Beantworten]

Bedenken? Allerdings. Bei Inkrafttreten des StGB bestand zwischen Zuchthaus-, Gefängnis- und Festungshaft ein wesentlicher Unterschied, was den sozialen Makel betraf (z.B. die Möglichkeit, für den Gatten, sich vom Gefangenen scheiden zu lassen) und in den Haftbedingungen. Im Kaiserreich konnte noch - aus heutiger Sicht zwar, in die falsche Richtung, aber mit nicht völlig abwegigen Gründen- von Strafrechtswissenschaftlern (!) argumentiert werden, dass die Todesstrafe der lebenslangen Zuchthausstrafe vorzuziehen sei, weil elende Haftbedingungen im Zuchthaus eine Todesstrafe auf Raten seien. Das Dreiklassensystem mit - Pi mal Daumen - privilegierter Festung, bürgerlichem Gefängnis und proletarischem Zuchthaus war in den zwei bis drei Jahrzehnten vor der Kategorienreduktion auf "lebenslange Freiheitsstrafe" weitgehend abgeflacht, "lebenslange Freiheitsstrafe" also kein Euphemismus. Im Übrigen war "Freiheitsstrafe" schon längst der strafrechtswissenschaftliche Oberbegriff. Also: Nein, das sollte man so lassen. --2A02:908:F17:B1E0:64F7:57E0:520C:919C 17:00, 17. Jul. 2021 (CEST)[Beantworten]

Sicherungsverwahrung oder Regelvollzug?[Quelltext bearbeiten]

... wäre eine interessante Info... LG Stefan3

Die 2014 verweigerte Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung impliziert die Fortdauer des Regelvollzugs, zumindest zum damaligen Zeitpunkt (Sicherungsverwahrte haben ihre Strafe verbüßt). Aber angesichts der schlimmen Belegsituation im Artikel will ich darauf nicht wetten. Ich werde mal versuchen zu recherchieren, auch für die Tat selbst, sobald ich mal Lust auf das Morbide verspüre. Ist aber bei einem Nur-Doppelmörder nicht ganz einfach, wegen möglicherweise geringer Berichterstattung. -- Cimbail - (Kläffen) 14:32, 6. Jul. 2017 (CEST)[Beantworten]

"Bundesweites Aufsehen"?[Quelltext bearbeiten]

"Der Prozess erregte bundesweites Aufsehen."

Warum das? Ein "normaler" Mordprozess. Delabarquera (Diskussion) 10:41, 19. Nov. 2018 (CET)[Beantworten]

Was ist "normal"? Es geht hier nur um die Frage, ob der Prozess tatsächlich bundesweites Aufsehen erregte oder nicht. Ich hoffe, der Autor hatte Belege dafür. --Turdus (Diskussion) 16:12, 11. Feb. 2021 (CET)[Beantworten]

Warum Bruchsal?[Quelltext bearbeiten]

Warum sitzt er nichtmehr in Berlin sondern in Bruchsal in Baden-Württemberg ein?--92.195.154.171 23:11, 13. Okt. 2020 (CEST)[Beantworten]

Steht im als Einzelnachweis verlinkten taz-Artikel: Offenbar hatte er in Tegel einen florierenden (Drogen-)Handel aufgebaut, deshalb die Verlegung (§ 85 Strafvollzugsgesetz). Heutzutage wären Brandenburg/Havel oder Burg naheliegender, aber die waren 1990 wohl noch nicht geeignet. --Rudolph Buch (Diskussion) 13:51, 23. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Erst mit über 80? Cannabis "In Tegel fiel er immer wieder durch Cannabis-Konsum auf..."? Kurz vor dessen Legalisierung?--Wikiseidank (Diskussion) 08:24, 3. Apr. 2022 (CEST)[Beantworten]

1963-2021 = 58 Jahre, wie kommt der Artikel auf 69? Übersehe ich was?--2001:16B8:10C3:3D00:A9A1:D5AE:6953:22E6 12:07, 23. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Vielleicht die Untersuchungshaft ab 20. Januar 1962. Gruß--Gumbo (Diskussion) 12:49, 23. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Er war jaschon vorher in Haft. Als Jugendlicher. Wahrscheinlich deshalb. (nicht signierter Beitrag von 95.33.208.238 (Diskussion) 15:55, 23. Mär. 2021 (CET))[Beantworten]

Bislang ist Herr N. nicht entlassen worden. Der Termin der Entlassung ist auch nicht bekannt und steht wohl auch noch nicht fest. (nicht signierter Beitrag von 89.166.166.4 (Diskussion) 13:18, 23. Mär. 2021 (CET))[Beantworten]

Tathergang des Doppelmordes[Quelltext bearbeiten]

Zum besseren Verständnis: Der Mann hatte schwer verletzt überlebt [...] - Hatte Neumann das Paar bewusst zurückgelassen, obwohl der Mann noch lebte (ggf. im Glauben, dieser sei ebenfalls tot), oder konnte der Mann schwer verletzt entkommen? --Ennimate (Diskussion) 15:50, 23. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Doppelmord? Steht so nicht im Artikel.--Wikiseidank (Diskussion) 08:04, 24. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]
Öhm... Erster Satz im Abschnitt Verurteilung und Vollstreckung: Für den begangenen Doppelmord [...] --Ennimate (Diskussion) 20:41, 24. Mär. 2021 (CET)[Beantworten]

Wirrer Text?[Quelltext bearbeiten]

Dieser Satz gehört korrigiert, den versteht man nicht: "Der Maler Gerhard Richter basierte eines seiner Gemälde auf Fotos des Prozesses" Ist hier "platziert" gemeint? (nicht signierter Beitrag von 195.200.47.247 (Diskussion) 12:17, 9. Feb. 2024 (CET))[Beantworten]