Herbert Schnoor

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Anordnung als nordrhein-westfälischer Innenminister (1981)

Herbert Schnoor (* 1. Juni 1927 in Aurich) ist ein deutscher Jurist, Verwaltungsbeamter und Politiker (SPD).

Leben

Herbert Schnoor wurde als Sohn eines Volksschullehrers geboren und durchlief seine schulische Ausbildung in Aurich und Moordorf, die er ab 1944 aufgrund seiner Verpflichtung zum Reichsarbeits- und Kriegsdienst unterbrechen musste. Nach dem Abitur 1947 am Gymnasium nahm er 1948 ein Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten in Würzburg und Göttingen auf, das er 1952 mit dem Ersten und 1957 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen beendete. 1959 wurde er an der Universität Göttingen zum Dr. jur. promoviert (Dissertation: Die nordwestdeutschen waldwirtschaftlichen Zusammenschlüsse in der staatlichen Verwaltungsordnung).

Nach dem Abschluss seines Studiums trat Schnoor 1958 als Assessor in den Verwaltungsdienst des Landes Niedersachsen ein. Er wurde ein Jahr später Regierungsassessor und arbeitete von 1961 bis 1963 als Regierungsrat bei der Bezirksregierung Stade. Im Anschluss war er kurzzeitig beim Bundesministerium für Gesundheitswesen tätig und wurde dort zum Oberregierungsrat befördert. 1964 wechselte er in den Verwaltungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Er wirkte zunächst als Referent im dortigen Kultusministerium und hatte von 1966 bis 1969 die Funktion als Persönlicher Referent des damaligen Kultusministers Fritz Holthoff inne. 1965 erfolgte seine Ernennung zum Regierungsdirektor, 1967 zum Ministerialrat und 1968 zum Leitenden Ministerialrat. 1969 wurde er als Ministerialdirigent ins Innenministerium versetzt, wo er für ein Jahr die Leitung der Personalabteilung übernahm.

Schnoor, der bereits 1965 in die SPD eingetreten war, wurde am 28. Juli 1970 in die von Ministerpräsident Heinz Kühn geführte Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen berufen und übernahm unter Minister Johannes Rau die Funktion als Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft und Forschung. Diese Funktion übte er fünf Jahre lang aus, ehe er am 4. Juni 1975 von Kühn mit der Leitung der Staatskanzlei betraut wurde. Auch nach der Wahl Raus zum Ministerpräsidenten 1978 verblieb er in seinem Amt als Chef der Staatskanzlei. Bei der Landtagswahl 1980, bei der die SPD die absolute Mehrheit der Mandate errungen hatte, zog Schnoor als Abgeordneter über die Landesliste in den Nordrhein-Westfälischen Landtag ein. Daraufhin erfolgte die Beendigung der sozialliberalen Koalition und er wurde am 4. Juni 1980 als Nachfolger von Burkhard Hirsch zum Innenminister ernannt. Nach dem Rücktritt von Finanzminister Diether Posser übernahm er am 1. Mai 1988 auch zusätzlich das Amt des Stellvertretenden Ministerpräsidenten. Bei den Landtagswahlen 1985 und 1990 errang er jeweils ein Direktmandat für den Landtagswahlkreis Düsseldorf I.

Während seiner Amtszeit als Innenminister war Schnoor von 1980 bis 1985 Mitglied und danach stellvertretendes Mitglied des Bundesrates. In den 1980er-Jahren lehnte er die von Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann vorangetriebene Verschärfung des Demonstrationsstrafrechts ab[1] und befürwortete stattdessen ein liberaleres Kontrastprogramm.[2]

In seine Amtszeit fiel im August 1988 das Gladbecker Geiseldrama. In der Folge verteidigte Schnoor das Vorgehen der Landespolizei NRW,[3][4] geriet aber nach dem Rücktritt des Bremer Innensenators Bernd Meyer zunehmend in Bedrängnis, da er nicht wie sein Amtskollege zurückgetreten war.[5] Von Ministerpräsident Rau gestützt[6] musste er sich nach einem Antrag der CDU-Opposition im Landtag im Februar 1989 vor einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss verantworten.[7][8] Dort wurde ihm vorgeworfen, dass er die Gefährlichkeit der Geiselnehmer unterschätzt habe. Er begegnete den Vorwürfen damit, dass es keine falsche Entscheidungen gegeben habe, sondern „nur einen Mangel an richtigen“ und blieb trotz zahlreicher Rücktrittsforderungen im Amt. Im Juni 1989 wurde er von der Verantwortung am Ablauf des Polizeieinsatzes freigesprochen. Des Weiteren wurde die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen fahrlässiger Tötung von der Bochumer Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Schnoor setzte sich in Nordrhein-Westfalen zusammen mit Gernot Wießner für das Bleiberecht der Jesiden ein und reiste 1989 zusammen mit einer Delegation [9] in die Türkei, um sich selbst ein Bild von der Verfolgung der Jesiden zu machen.[10]

Anfang der 1990er-Jahre forderte Schnoor eine Liberalisierung in der Asylpolitik. Im Hinblick auf den zunehmenden Rechtsradikalismus veränderte er seine Haltung zur Deeskalationsstrategie bei Demonstrationen.[11][12] Im Zusammenhang mit dem Brandanschlag von Solingen musste er im Sommer 1994 zugeben, dass der Verfassungsschutz den Leiter einer Kampfsportschule als V-Mann in der rechtsextremen Szene von Solingen eingesetzt hatte.[13][14][15]

Bei der Landtagswahl im Mai 1995 kandidierte Schnoor erneut für seinen Wahlkreis, unterlag aber dem CDU-Politiker Heinz Hardt und schied als Abgeordneter aus dem Landtag aus. Wie bereits Ende 1994 angekündigt, schied er am 17. Juli 1995 aus Altersgründen als Innenminister und Stellvertretender Ministerpräsident aus der Landesregierung aus. Zu seinem Nachfolger als Innenminister wurde Franz-Josef Kniola bestellt, das Amt des Stellvertretenden Ministerpräsidenten übernahm Michael Vesper.

Nach seinem Rückzug aus der nordrhein-westfälischen Landespolitik nahm Schnoor eine Tätigkeit als Anwalt für Öffentliches Recht in einer Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf auf. Darüber hinaus unterstützte er den Brandenburgischen Innenminister Alwin Ziel beim Aufbau der Landes- und Kommunalverwaltungen.

Herbert Schnoor ist verheiratet und hat zwei Töchter.

Ehrungen

Literatur

  • Munzinger: Internationales Biographisches Archiv 50/1995 vom 4. Dezember 1995

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. „Dann kann die Polizei einpacken“. Interview mit NRW-Innenminister Herbert Schnoor (SPD) über seinen Kollegen Friedrich Zimmermann. In: Der Spiegel. Nr. 37, 1983, S. 24–25 (online12. September 1983).
  2. Weißer Rabe. In: Der Spiegel. Nr. 52, 1987, S. 29–31 (online21. Dezember 1987).
  3. Uly Foerster, Georg Bönisch: „Die Polizei muß handeln“. NRW-Innenminister Herbert Schnoor (SPD) über den Polizeieinsatz. In: Der Spiegel. Nr. 34, 1988, S. 24–27 (online22. August 1988).
  4. Damit werden wir nicht fertig. In: Der Spiegel. Nr. 35, 1988, S. 88–94 (online29. August 1988).
  5. Drei Minuten. In: Der Spiegel. Nr. 47, 1988, S. 30–31 (online21. November 1988).
  6. Guter Mensch. In: Der Spiegel. Nr. 48, 1988, S. 25–26 (online28. November 1988).
  7. Nicht wünschenswert. In: Der Spiegel. Nr. 7, 1989, S. 23–25 (online13. Februar 1989).
  8. Gegendarstellung Herbert Schnoors zu: „Nicht wünschenswert“. In: Der Spiegel. Nr. 12, 1989, S. 34 (online20. März 1989).
  9. Herbert Schnoor: Unvergessen in: Der Herr schafft Gerechtigkeit und Recht. Festschrift für Hans Engel. Wuppertal 2001, S. 59–67.
  10. Internationale GEA Konferenz. Abgerufen am 9. November 2014.
  11. Aufmärsche verbieten. In: Der Spiegel. Nr. 41, 1993, S. 56 (online11. Oktober 1993).
  12. Weinen für Deutschland. In: Der Spiegel. Nr. 15, 1994, S. 18–22 (online11. April 1994).
  13. Schlägerclique der Rechtsradikalen. In: Focus 19/1994. 9. Mai 1994, abgerufen am 21. Oktober 2012.
  14. Politischer GAU. In: Der Spiegel. Nr. 23, 1994, S. 28–29 (online6. Juni 1994).
  15. Politischer Stammtisch. In: Der Spiegel. Nr. 24, 1994, S. 35–36 (online13. Juni 1994).
  16. Pressemitteilung X/1989 der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands
  17. Verdienstordenträgerinnen und -träger seit 1986. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen, abgerufen am 11. März 2017.
  18. Internationale GEA Konferenz. Abgerufen am 9. November 2014.