„Wanderjahre“ – Versionsunterschied

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
[gesichtete Version][ungesichtete Version]
Inhalt gelöscht Inhalt hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 9: Zeile 9:
Die Ausbildung begann mit der [[Berufsausbildung|Lehre]] und endete mit der [[Gesellenpr%C3%BCfung|Gesellenprüfung]]. Der Zeitraum, den die Wanderschaft umfasste, unterschied sich über die Jahrhunderte, je nach [[Gewerk]] und Ort der [[Innung]]. Die Dauer war in den Artikeln der jeweiligen Zunft festgelegt.
Die Ausbildung begann mit der [[Berufsausbildung|Lehre]] und endete mit der [[Gesellenpr%C3%BCfung|Gesellenprüfung]]. Der Zeitraum, den die Wanderschaft umfasste, unterschied sich über die Jahrhunderte, je nach [[Gewerk]] und Ort der [[Innung]]. Die Dauer war in den Artikeln der jeweiligen Zunft festgelegt.


Nach dem Ablauf der Hälfte der Wanderjahre bestand die Möglichkeit, sich durch Angehörige als Anwärter auf die [[Meister]]schaft im Buch der jeweiligen Innung eintragen zu lassen. Erst nach Beendigung der Wanderschaft und einer weiteren mehrjährigen Arbeitszeit, den so genannten ''Mutjahren'' in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung, bestand die Möglichkeit, sich zum [[Meisterstück]] anzumelden. An die Erlangung der Meisterschaft war das [[Niederlassungsrecht]] gebunden und damit die Eintragung als [[Bürger]] in das [[Bürgerbuch]] der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit der [[Heirat]].
Nach dem Sex der Hälfte der Wanderjahre bestand die Möglichkeit, sich durch Angehörige als Anwärter auf die [[Meister]]schaft im Buch der jeweiligen Innung eintragen zu lassen. Erst nach Beendigung der Wanderschaft und einer weiteren mehrjährigen Arbeitszeit, den so genannten ''Mutjahren'' in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung, bestand die Möglichkeit, sich zum [[Meisterstück]] anzumelden. An die Erlangung der Meisterschaft war das [[Niederlassungsrecht]] gebunden und damit die Eintragung als [[Bürger]] in das [[Bürgerbuch]] der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit der [[Heirat]].


=== Personenkreis ===
=== Personenkreis ===

Version vom 13. April 2010, 12:01 Uhr

Fremde Freiheitsbrüder

Die Wanderjahre, auch als Walz, Tippelei oder Gesellenwanderung bezeichnet, beziehen sich auf die Wanderschaft zünftiger Gesellen. Sie umfassen die Zeit des Wanderns der Gesellen nach dem Abschluss ihrer Lehrzeit (Freisprechung). Die Wanderschaft war seit dem Spätmittelalter bis zur beginnenden Industrialisierung eine der Voraussetzungen für den Gesellen, die Prüfung zum Meister zu beginnen. Die Gesellen sollten vor allem neue Arbeitspraktiken, Lebenserfahrung und fremde Orte, Regionen und Länder kennenlernen. Ein Handwerker, der sich auf dieser traditionellen Wanderschaft befindet, wird als Fremdgeschriebener oder Fremder bezeichnet.

Unser heutiges Bild über die Gesellenwanderung ist häufig verklärt durch einzelne fragmentarische Überlieferungen, die sich überwiegend auf den Zeitraum des späten 18. bis zum frühen 20. Jahrhunderts beziehen. Die Geschichte der Wanderschaft als Teil der Handwerks- und Industriegeschichte sowie der Migrationsforschung ist bislang nur in Bruchstücken rekonstruiert.

Wanderschaft im 18. Jahrhundert

Die Ausbildung begann mit der Lehre und endete mit der Gesellenprüfung. Der Zeitraum, den die Wanderschaft umfasste, unterschied sich über die Jahrhunderte, je nach Gewerk und Ort der Innung. Die Dauer war in den Artikeln der jeweiligen Zunft festgelegt.

Nach dem Sex der Hälfte der Wanderjahre bestand die Möglichkeit, sich durch Angehörige als Anwärter auf die Meisterschaft im Buch der jeweiligen Innung eintragen zu lassen. Erst nach Beendigung der Wanderschaft und einer weiteren mehrjährigen Arbeitszeit, den so genannten Mutjahren in einer Werkstatt am Ort der Antragstellung, bestand die Möglichkeit, sich zum Meisterstück anzumelden. An die Erlangung der Meisterschaft war das Niederlassungsrecht gebunden und damit die Eintragung als Bürger in das Bürgerbuch der Stadt. Erst dann bestand die Möglichkeit der Heirat.

Personenkreis

Die Wanderschaft war ein Teil des vorgeschriebenen Ausbildungsweges all derer, die dem Zunftzwang unterlagen. Frauen und Kleingewerbetreibende in den Vorstädten größerer Städte und Hofhandwerksleute standen im 18. Jahrhundert außerhalb des Zunftzwanges.

Funktion

Die bisherige Interpretation der Wanderschaft geht von zwei prinzipiell damit verbundenen Funktionen aus. Neben der Ausbildung, dem Wissenserwerb und dem damit verbundenen überregionalen Wissenstransfer waren die Regulierung des regionalen Arbeitsmarktes und die schwankenden Absatzbedingungen von Bedeutung.

Ablauf

Der Ablauf der Wanderschaft wurde in den die innere Ordnung der Zunft speziell abgestimmten Artikeln, dem Artikelbuch, festgelegt und unterschied sich zeitlich, regional und nach dem Gewerk. Die Einschreibung der Gesellen nach Ankunft bei der Lade war mit der Ablegung eines Geselleneids auf die Zunft- bzw. Innungslade verbunden. Oftmals wurden die Gesellen bestimmten Meistern zugewiesen, da es für die Zahl der Meister Beschränkungen in der Anzahl der zu beschäftigenden Gesellen gab. Die Kündigung war beiden Seiten möglich.

Das Artikelbuch der Innungen regelte dabei im Allgemeinen die Bedingungen der Wanderschaft für die ausziehenden Gesellen wie auch das arbeitsrechtliche Verhältnis von Gesellen und Meistern innerhalb der jeweiligen Innung. Dabei wurden neben dem Lohn auch die Beiträge zur Gesellenlade, das Krankenwesen und die Reglementierung des Lebens der Gesellen festgelegt. Ein Beispiel dafür sind die in unterschiedlichen Abständen abgehaltenen Irthen an den so genannten Zechtagen. Diese Trinkgelage während der Gesellenversammlungen mussten durch den Innungsältesten und dessen Beisitzer genehmigt werden und waren beim Herbergsvater, dem Ladenvater, anzumelden.

Gesellen waren ebenfalls zu Innungen vereinigt. Dies wurde jedoch nicht überall widerspruchslos geduldet. Den größeren Geselleninnungen standen oft ein oder mehrere Altgesellen, die Ladengesellen, vor. Als Geselle gehörte man zu den Besitzlosen, den Habenichtsen.

Wanderrouten

Das Wanderungsverhalten der Gesellen wird in der historischen Migrationsforschung untersucht. Einen nicht geringen Einfluss auf die gewählten Ziele hatten dabei Sprachgrenzen, die Religion und bereits bestehende Migrationsnetzwerke. Dabei waren Ballungsräume das bevorzugte Ziel der Wanderungen. Staatliche Restriktionen des Wanderungsverhaltens wirkten sich erst im 19. Jahrhundert aus.

Bedeutungsverlust

Bereits in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts beginnen im Heiligen Römischen Reich gewerberechtliche Reformen, wie die 1731 vom Kaiser ratifizierte Reichshandwerksordnung, die die ständische Gesellschaft in eine vorindustriell geprägte Gesellschaft wandeln sollte. Eine konsequente Umsetzung blieb jedoch aus. Erst nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges kam es in vielen deutschen Ländern zu beschleunigten Staatsreformen, die eine Liberalisierung der Wirtschaft zur Folge hatten. Mit der Zunahme der neu gegründeten Manufakturen entstanden zunehmende Konflikte zum alten Handwerk. Von staatlicher Seite wurde dabei eine immer offenere Förderung und Bevorzugung des Handels- und Manufakturwesens betrieben. Die Reform des Gewerbes im 19. Jahrhundert bildet den administrativen Abschluss der Entwicklung.

Daraus entstanden Konsequenzen für die überlieferten Privilegien, Regelungen und Bräuche der Innungen des Handwerks. Auch die Verpflichtung zur Wanderschaft war davon betroffen. Die verstärkte Spezialisierung und die beginnende Mechanisierung stellten neue Anforderungen an die Arbeitskräfte. Eine umfassende Ausbildung in dem jeweiligen Gewerbezweig der Manufaktur hatten nur noch wenige Meister, Gesellen und Lehrburschen. Sonderregelungen gestatteten es, nicht zünftige Meister und Gesellen anzustellen. Neben diesen wuchs der Anteil unqualifizierter Hilfsarbeiter in den Manufakturen, die nunmehr lediglich Teilarbeiten des Handwerks kannten und ausführten. Die innerbetriebliche Ausbildung der wenigen noch umfassend ausgebildeten Lehrlinge war mit der nachhaltigen Bindung an das Unternehmen gekoppelt. Nur diesen eröffnete sich in der Regel die Möglichkeit des betrieblichen Aufstieges zum Gesellen, Meister oder Werkmeister.

Ihre Förderung war zielgerichtet am Profil des Unternehmens orientiert. Die selbst bestimmte Wanderschaft wurde durch die domestizierte betriebliche Verschreibungen und Delegation in spezielle branchengleiche Unternehmen von gutem Ruf vereinbart. Im Anschluss sollte das gesammelte Wissen das heimische Unternehmen befruchten. Die Form des Wissenstransfers durch Verschreibungen verlor bereits am Ende des 18. Jahrhunderts an Bedeutung. Mit der weiteren Spezialisierung vieler Gewerbe ging die Gründung von Gewerbe-, Ingenieur- und Hochschulen einher, die das Wandern als Qualifikation weitgehend abgelöst haben. Nur in wenigen Haupt- und Nebengewerken des Bauhandwerks blieb die Wanderschaft weiter erhalten.

Die Zahl der reisenden Gesellen unterlag ständigen und großen Schwankungen. So war Anfang des 20. Jahrhunderts die Fremdenzahl im vierstelligen Bereich und gegen Ende der 1920er Jahre besonders hoch. Während der Weltkriege und in der Zeit der Nazi-Diktatur ging die Zahl der Fremdschreibungen sehr zurück, da viele junge Männer für das Militär eingezogen wurden und da die Freiheitsliebe der Fremden mit der Politik des Nationalsozialismus im Konflikt standen. Daher wurden die Schächte von den Nazis verboten.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs mit Beginn der 1950er Jahre das Interesse an der traditionellen Walz rasch, erreichte aber nie die Dimensionen der 1920er. In der DDR wurde bald das zünftige Reisen verboten. Trotzdem versuchten einige Wenige ihr Glück innerhalb der Grenzen, aber die herrschenden Bedingungen der volkseigenen Betriebe machten das Arbeiten an verschiedenen Arbeitsstellen nahezu unmöglich.

Mit dem wachsenden Wohlstand im Wirtschaftswunderland ging auch hier die Motivation, für drei Jahre auf die Straße zu gehen, rapide zurück, so dass in den 1970er Jahren die reisenden Handwerksburschen mit dem schwarzen Hut eine Seltenheit waren. Man hatte die mehrjährige Zeit der Entbehrungen nicht mehr nötig. Die Einheimischen in den Schächten befürchteten schon fast, dass die alten überlieferten Rituale mit ihnen aussterben würden.

Gegenwart

Zwei Gesellen in Erfurt, 1990

Um 1980 wuchs das Traditionsbewusstsein, gleichzeitig aber auch die Emanzipation der Frauen und der Geist der „alternativen“ Lebensweise. Es wurden zwei neue Schächte gegründet, deren Strukturen stark von den „alten“ Traditionsschächten abwichen und die auch Frauen aufnahmen. Außerdem gingen vermehrt Gesellen beiderlei Geschlechts auf Wanderschaft, ohne einem der Schächte beizutreten. Diese nennen sich Freireisende, um ihre Ungebundenheit gegenüber den Gesellenvereinigungen zu unterstreichen.

Nach der Wiedervereinigung nutzten auch viele ostdeutsche Gesellen wieder die Möglichkeit, auf die Walz zu gehen. Die wachsende Arbeitslosigkeit, unter der auch die Baubranche litt, belebte den neuen Boom zusätzlich. So machten nicht wenige aus der Not eine Tugend und verließen für mehrere Jahre ihre Heimat.

Hat man sich aber dafür entschieden, so sind drei Jahre und ein Tag Wanderschaft als Minimum bei Schächten wie die Rechtschaffenen Fremden, Rolandsbrüder, Fremden Freiheitsschacht oder dem Freien Begegnungsschacht vorgeschrieben. Ausnahmen machen die Freien Vogtländer Deutschlands und Axt und Kelle-Gesellen, welche eine Mindestreisezeit von zwei Jahren und einem Tag vorschreiben. Lediglich der Freie Begegnungsschacht, Axt und Kelle sowie die Freireisenden erlauben die Erwanderung von Frauen.

Im Jahr 2005 waren zwischen 600 und 800 Gesellen entweder freireisend oder in Schächten organisiert, fremdgeschrieben. Der Anteil der Frauen liegt insgesamt bei etwa 10 Prozent.

Datei:Wanderbuch1.jpg
Wanderbuch des Kürschnergesellen Albert Strauß, 1816
Datei:Wanderbuch1a.jpg
Aus dem Wanderbuch des Kürschnergesellen Albert Strauß, Regeln, welche der Wandernde zur Vermeidung angemessener Strafe zu beobachten hat.
Datei:Wanderbuch2.jpg
Aus dem Wanderbuch des Kürschnergesellen Albert Strauß, Bezeichnung des Inhabers und erstes Zeugniß

Regeln und Brauch

Um als Fremdgeschriebener die Welt bereisen zu können, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Auf die Wanderschaft darf heute nur gehen, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, ledig, kinderlos und schuldenfrei ist. Die Wanderschaft soll nicht als „Flucht“ vor Verantwortung missbraucht werden. Oftmals ist ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge erforderlich. Die meisten Schächte haben eine Altersbegrenzung. Manchmal ist auch die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft erforderlich.

Die Tippelei war und ist teilweise an schwierige Bedingungen geknüpft. So darf der Fremdgeschriebene in seiner Reisezeit einen Bannkreis von meist 50 km um seinen Heimatort nicht betreten, auch nicht im Winter oder zu Feiertagen. Er darf kein eigenes Fahrzeug besitzen und bewegt sich nur zu Fuß oder per Anhalter fort. Öffentliche Verkehrsmittel sind nicht verboten, aber verpönt.

Weiterhin muss er in der Öffentlichkeit immer seine Kluft tragen. Da Fremde oftmals auf die Unterstützung der Bevölkerung angewiesen sind (zum Beispiel bei der Suche nach Arbeit oder einem Schlafplatz), hat dieser sich immer ehrbar und zünftig zu verhalten, so dass der Nächste ebenfalls gern gesehen ist. Eine gepflegte Erscheinung erleichtert die Kontaktaufnahme und das Trampen.

All sein Hab und Gut verstaut der wandernde Geselle in einem Charlottenburger oder Charlie oder (seltener) in einem Felleisen, einem historischen Tornister der Schweizer Armee.

Die von den Wandergesellen traditionell getragenen Ohrringe waren ursprünglich auch Kennzeichen der Zunftzugehörigkeit. Im Notfall konnten durch Verkauf auch finanzielle Engpässe, zum Beispiel bei vorübergehender Arbeitslosigkeit, überbrückt werden. Hatte sich ein Geselle unehrenhaft verhalten, wurde dieser zum Schlitzohr gemacht: der Ohrring wurde ihm ausgerissen. Wie bei Seemännern konnte der Ohrring oder auch das silberne Gehänge an der Weste im Todesfall dem Bestatter als Entlohnung dienen.

Auffällig ist sein Stenz und vor allem die Bekleidung: ein schwarzer Hut mit breiter Krempe, Zylinder, Dreispitz o. ä. und eine Kluft mit weiten Schlaghosen, Weste und Jackett, die farblich der Tradition seines Berufsstandes entspricht.

Da ein hoher Prozentsatz der Fremden Zimmerer sind, ist es nur wenig bekannt, dass auch Gesellen und Gesellinnen anderer Handwerksberufe wie zum Beispiel Tischler, Maurer, Dachdecker, Betonbauer, Bootsbauer, Töpfer, Schmiede, Spengler, Steinmetze, Holzbildhauer, Buchbinder, Schneider, Goldschmiede, Instrumentenbauer, Kirchenmaler und viele mehr auf der Wanderschaft sind. Der Irrglaube, dass nur Zimmerleute auf der Walz wären, wird noch dadurch verstärkt, dass viele Gesellen anderer Gewerke ebenfalls die typische schwarze Zimmererkluft mit der weißen Staude, einem kragenlosen Hemd, tragen.

Im mitgeführten Wanderbuch sammelt der „Tippelbruder“ (was mehr als Beleidigung zählt, da damit Berber und Speckjäger gemeint wurden) die Städtesiegel der von ihm besuchten Ortschaften, nachdem er bei deren Bürgermeistern „zünftig um das Siegel vorgesprochen“ hat.

Die Wanderschaft darf nur aufgrund wirklich zwingender Gründe und dann im Einvernehmen mit dem zuständigen Schacht abgebrochen werden, etwa bei einer schweren Krankheit. Andernfalls wäre eine Unterbrechung „unehrbar“, das Wanderbuch würde eingezogen und die Kluft „an den Nagel gehängt“. Wandergesellen, die ihre Wanderschaft „unehrbar“ beenden, werden als „Harzgänger“ bezeichnet.

Nach einer Reisezeit von, je nach Schacht, zwei bzw. drei Jahren und einem Tag kann man sich einheimisch melden, sofern man wieder schuldenfrei ist. Diese Einheimischmeldung wird oftmals groß gefeiert, wobei viele frühere Reisekameraden auch weite Anreisen in Kauf nehmen, um dabei zu sein.

Andere Länder

Wandergesellen in Århus

Der dänische Begriff "Naver" ist eine Kurzform von "Skandi-Naver (Skandinavier) und bezeichnet die reisenden schwedischen Gesellen, die nach Süden reisten und um Arbeit ersuchten. Die Reiseform nennt sich "på valsen" mit einer lautlichen Ähnlichkeit zur deutschen Walz. Die Traditionen des nordeuropäischen Valsen ähnelt auch sonst stark der mitteleuropäischen Walz.

Tour de France du Compagnonnage

Die "Compagnonnage" ist die Gesellenbruderschaft, die sich bildeten um reisende Gesellen zu unterstützen. Die Gesellenbünde (associations de compagnonnage) existieren bis heute, sie haben jedoch zumeist die Form von Gewerkschaften und Fortbildungswerken angenommen. So gibt es etwa das "Institut européen de formation des compagnons" in der Form eine Fachhochschule.

Eine starke Position hat die "Association ouvrière des compagnons du devoir du tour de France" (Werkbund der Handwerkgesellen auf Tour), der gut 2/3 der französischen Handwerkgesellen angehören. Sie fordert die Junggesellen (Itinérants) zur Wanderschaft auf. Der Werkbund offeriert dazu Kurse und Zeitarbeit für 21 Berufe in 45 Ländern weltweit, und ähnelt so mehr dem organisierten Auslandspraktikum der Studenten.

Der Begriff "Tour de France" hat hierbei nichts mit dem heutigen Fahrradrennen zu tun. Es bezeichnet schlicht eine "Tour" / "Rundreise" durch das Land Frankreich / "France", die den Gesellen aufgetragen wurde.

Journeyman

Die Wanderschaft mitteleuropäischer Handwerksgesellen unterschied sich von denen des journeyman im Vereinigten Königreich. Der Journeyman ist heute die Bezeichnung für den Abschluss der Lehre, hat jedoch keinen Bezug zur Wanderschaft mehr - die Gesellenwanderungen sind auf den Britischen Inseln schon früh verlorengegangen. Allein die Sprache bezeugt noch die Existenz - so stammt das Wort "Journey" vom französischen "Journee" ab (le jour "der Tag", la journee "die Tagesspanne"), und bezeichnete das Tagwerk für die der Handwerker entlohnt wird. Heute versteht man unter "Journey" in der englischen Sprache ein "Herumreisen" und der Bedeutungswandel erklärt sich aus der Erfahrung mit reisende Gesellen im Lande.

Swagman

Älterer Swagman auf Wanderschaft, 1901

Die "Swagman" (auch "Tussocker") im alten Australien bezeichnet reisende Handwerker, die im Hinterland ("Outback") von Farm zu Farm gingen und für einen Tagelohn Handwerksdienste verrichteten. Insbesondere zur Zeit in der Depression von 1890 und der großen Depression 1930 erlebten die Swagman einen Höhepunkt. Als einer frühen Form eines Sozialsystems wurde anreisenden Swagman am Abend in den Stationen ein Mahlzeit offeriert, egal ob diese "Sundowner" am nächsten Tag weiterreisten oder im Ort ihre Dienste anboten.

Die Swagman haben einen bedeutenden Eindruck auf die autralische Folklore hinterlassen. Die inoffizielle Nationalhymne Australiens, "Waltzing Matilda", bezieht sich im Text auf die Swagman - der Begriff "Waltz" leitet sich dabei vom deutschen "auf der Walz" ab. Die "Matilda" bezeichnet die zusammengebundenen Habseligkeit, die mit einem Gurt über den Rücken getragen wurden. Auch dieses Wort entstammt als Verballhornung von "Mathilda" aus dem deutschen Sprachschatz. Oft wurde Matilda auch als Kosewort für die Swagman selbst verwendet.

australischer Korkenhut, modern drapiert mit Bier und Schlappen

Während viele Elemente der wandernden Swagman von mitteleuropäischen Traditionen der Gesellenwanderung abgeleitet wurden, ist der Cork Hat ("Korkenhut") typisch australisch - an der breiten Hutkrempe der Swagman wurden Korkenstücke (oft schlicht Flaschenkorken) an Schnüren befestigt. Diese beschwerten den Hut kaum, die herumbaumelnden Korken sorgten jedoch dafür, dass die im Busch allgegenwärtigen Fliegen und Mücken nicht beständig um den Kopf des Wanderers schwirrten. Heute ist er eine typisch australische Kopfbedeckung, wenn man in den australischen Busch fährt oder sich gemeinsam mit Freunden auf die Veranda setzt.

Vokabular

Neben dem bereits erwähnten Vokabular gibt es folgende Ausdrücke:

Erwandert werden: Einführung des Jungwandernden in die Bräuche und das Leben der Wandergesellen.
Etwas hochmachen: einen guten Eindruck machen.
Jungwandernder: Neuling auf der Walz.
Kamerad (mit langem e): guter Kumpel.
Kuhköppe: liebevolle Bezeichnung der nicht wandernden Bevölkerung.

Bekannte Wandergesellen (Auswahl, alphabetisch nach Nachnamen)

  • August Bebel (Drechsler) - Mitbegründer der SPD
  • Jakob Böhme (Schumacher) - Mystiker, Philosoph und christlicher Theosoph
  • Friedrich Ebert (Sattler) - erster Reichspräsident des republikanischen Deutschen Reiches („Weimarer Republik“)
  • Peter Friedhofen (Schornsteinfeger) - Gründer der Barmherzigen Brüder von Maria Hilf
  • Max Gebbert (Mechaniker) - Mitbegründer der Firma Gebbert & Schall
  • Wilhelm Hasenclever (Lohgerber) letzter Präsident des ADAV und Reichstagsabgeordneter der frühen deutschen Sozialdemokratie
  • Eugen Heilig (Galvanoplastiker und Fotograf) - Arbeiterfotograf und Antifaschist
  • Johann Klepper (Schneider) - Gründer der Firma Klepper (Faltboote und Regenmäntel)
  • Adolf Kolping (Schuhmacher) - Gründer des Kolpingwerkes
  • Johann Most (Buchbinder) Anarchist und Schriftsteller
  • Adam Opel (Mechaniker) - Hersteller von Nähmaschinen und Fahrrädern, später Autos
  • Wilhelm Pieck (Tischler) - Politiker in der DDR
  • Walter Ulbricht (Tischler) - Politiker in der DDR

Kulturelle Bezüge

Literatur

  • Eric J. Hobsbawm: Tramping Artisan. In: Eric J. Hobsbawm: Labouring Men. Studies in the History of Labour. 2. Imprint. Weidenfeld and Nicolson, London 1965, ISBN 0-297-76402-0, S. 34-63.
  • Erik Neutsch: Spur der Steine. Mitteldeutscher Verlag, Halle a. d. Saale 1964.
  • Annemarie Steidel: Auf nach Wien! Die Mobilität des mitteleuropäischen Handwerks im 18. und 19. Jahrhundert am Beispiel der Haupt- und Residenzstadt. Verlag für Geschichte und Politik u. a., Wien 2003, ISBN 3-486-56738-1, (Sozial- und wirtschaftshistorische Studien 30), (Teilweise zugleich: Wien, Univ., Diss., 1999: Regionale Mobilität der städtischen Handwerker, die Herkunft Wiener Lehrlinge / Lehrmädchen, Gesellen und Meister im 18. und 19. Jahrhundert).
  • Heidrun Wozel: Ausbildungsprobleme zwischen Handwerk und Manufaktur. Dargestellt anhand Dresdner Archivalien. In: Karl Czok (Hrsg.): Studien zur älteren sächsischen Handwerksgeschichte. Akademie-Verlag, Berlin 1990, ISBN 3-05-001063-0, (Sitzungsberichte der Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig Philologisch-Historische Klasse Bd. 130, H. 6, vorgelegt am 14. Oktober 1988).

Film

Siehe auch