Wikipedia Diskussion:Meinungsbilder/Schiedsgericht/Adminrechte

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„Einsehen gelöschter Seiten“[Quelltext bearbeiten]

Ich will nicht ausschließen, dass auch einmal insgesamt gelöschte Seiten eine Rolle spielen in einem SG-Verfahren, hauptsächlich benötigen die SGler die Adminrechte doch aber zum Einsehen administrativ versteckter Edits (zur Beurteilung von PAs und Ähnlichem) auf üblicherweise nicht insgesamt gelöschten Seiten. Diese Nutzung sollte ebenfalls explizit für zulässig erklärt werden, aber genauso wie die Einsichtnahme in gelöschte Seiten auf die Tätigkeit als SGler eingeschränkt werden.

Vorschlag:
„Mitglieder des Schiedsgerichts, die zum Beginn ihrer Amtsperiode nicht bereits Admins sind und regulär Adminrechte haben, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht temporär Adminrechte. Diese Rechte dürfen ausschließlich zum Einsehen gelöschter Seiten und administrativ versteckter Bearbeitungen genutzt werden, wenn und insoweit dies im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Schiedsrichter geschieht, sowie zum Schützen, Freigeben, Löschen, Wiederherstellen und Verschieben von Seiten und dem administrativen Verstecken von Bearbeitungen auf Seiten, die mit „Wikipedia:Schiedsgericht“ und „Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht“ beginnen.“
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   09:48, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Eine Erweiterung von ganzen Seiten auf einzelne Versionen, klar. Nur das Ansehen anderer Seiten wird nicht protokolliert, weswegen ich darauf verzichten wollte, es zu erwähnen.−Sargoth 10:31, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Es geht um das Einsehen von bestimmten Versionen nicht gelöschter Seiten, das ist nach meinem Verständnis etwas anderes als das Einsehen von gelöschten Seiten, und das Einsehen gelöschter Seiten wird auch nicht protokolliert …
Unabhängig davon ist eine Periode kein Zeitpunkt. Ich schlage noch einmal vor, im ersten Satz die Formulierung „zum Zeitpunkt ihrer Amtsperiode“ durch „zum Beginn ihrer Amtsperiode“ zu ersetzen.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   11:16, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Ja gut, hattre ich überlesen. Ich wollte Haarspaltereien um Admins vermeiden, die während ihrer SG-Zeit Admin werden... −Sargoth 11:20, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Die Ergänzung „… oder diese Rechte während ihrer SG-Mitgliedschaft erwerben“ verstehe ich nicht. Es geht doch hier nur um den Zeitpunkt des Amtsantritts – wenn der neue SGler zu diesem Zeitpunkt kein regulärer Admin ist, bekommt er/sie das technische Admin-Flag. Wenn während der SG-Tätigkeit eine erfolgreiche Admin-Kandidatur absolviert wird, wird der Account ganz normal Voll-Admin. Die technischen Rechte hat er bereits, er darf jetzt aber alles machen, was ein voller Admin darf, und verliert dieses Amt natürlich auch nicht mit dem Ende der SG-Tätigkeit.
Diese Ergänzung ist sprachlich verwirrend und inhaltlich unnötig. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   15:53, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Troubled asset, es geht darum, dass Admins ihre Rechte nicht nur temporär während der SG-Zeit haben, sondern solange sie Admins sind. Ich versuche das nochmal anders −Sargoth 16:23, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Habs einfach verkürzt. Die temporären Adminrechte (temporär) bekommen nur SG-Mitglieder, die keine Admins sind, egal, ob sie sich vor oder während ihrer Periode erfolgreich zum Admin wählen lassen. −Sargoth 16:28, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Die bisher beste Variante, gefällt mir jetzt sehr gut. Danke, Troubled @sset  Work    Talk    Mail   16:54, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Muss man alles regeln? Vor allem: Muss man alles regeln wenn es keinen Missbrauch gab? --Wurgl (Diskussion) 11:37, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
M.E. 'Lösung sucht Problem', s. a. WD:SG#MB zur Präzisierung der Adminrechte, im übrigen werden die Rechte auch zum Schützen und Löschen von SG-Seiten verwendet. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:49, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Den gab es bereits mehrfach, Wurgl. Und die Diskussion ist immer die gleiche. Es wird vor allem darauf Bezug genommen, dass der Satz leider zu vage sei. Ich suche das jetzt nicht raus, weil ich die einzelnen (Ex-)SG nicht vorführen will und ich auch nicht sicher bin, alles zu finden. Meiner Ansicht nach ist die Vereinbarung klar, aber weil das nicht von allen so gesehen wird (zum Beispiel wird durch SG-Mitglieder eine Selbstbeschränkung behauptet), brauchen wir eine klare Vereinbarung. Grüße −Sargoth 11:51, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Dann sollte der Missbrauch im Text des Meinungsbildes genannt werden. Der bisherige Satz «Dies betrifft fast nur Verschieben und Schützen eigener Diskussionsseiten oder Entsperrung auf eigenen Wunsch.» nennt keinen Missbrauch, das mag zwar eine Überschreitung der Kompetenz sein, aber nichts was ich als böse einstufe. --Wurgl (Diskussion) 11:57, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Wurgl, bisher hat kein (Ex-)SG auf den Sperrknopf gedrückt, nur auf den (eigenen) Entsperrknopf. Und auch nichts im ANR gelöscht oder verschoben, soweit mir bekannt. Eine Vereinbarung für die Zukunft scheint mir aber sinnvoll. −Sargoth 12:03, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich nehme doch stark an, dass erwachsene Menschen im Schiedsgericht sitzen. Und erwachsene Menschen haben eine gewisse Eigenverantwortung und verhalten sich dementsprechend. Wenn es um Spielkindern ginge, dann würde ich dir sofort zustimmen. Aber um Spielkinder geht es (hoffentlich) nicht. Wie jbk unten geschrieben hat, kann einer mit dem magischen (A) jeden Käse angucken der irgendwann mal von irgendwem geschrieben und danach gesperrt wurde. Na und? Solange er den Käse nicht entsperrt und damit sichtbar macht, juckt das nicht und sollte auch nicht jucken. Wenn es juckt, dann sollte man den nicht wählen – jetzt mal ganz abgesehen davon, dass ich das Schiedsgericht ohnehin als unnötig empfinde. Wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, dann dreh ich meinen Arsch weg und gehe ganz einfach. Gibt genug andere Plätze im Internet wo man seinen Senf unterbringen kann. Diejenigen die das Schiedsgericht anrufen sind aber wohl so von sich überzeugt, dass sie die Welt mit genau ihrem Sermon beglücken wollen und es als total ungerecht empfinden, wenn ihr Sermon nicht allen gefällt. --Wurgl (Diskussion) 12:18, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Re: Ich nehme doch stark an, dass erwachsene Menschen im Schiedsgericht sitzen.
 Info: Irrtum, s. dort. --109.40.65.80 23:04, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

//BK// Bislang hier gar nicht angesprochen: es geht nicht nur darum welche Rechte man benutzen darf oder nicht, sondern auch um passiv vs. aktiv, wie sich eigentlich aus dem MB ergibt. So darf ein SGler gelöschte Seiten einsehen = passiv (betrifft direkt seine Tätigkeit im SG), er darf sie jedoch nicht wiederherstellen = aktiv. Wir kommen hier zu Haarspaltereien wegen etwas, was einmal in zig Jahren passiert. Überregulierung. -jkb- 11:58, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

„einmal in zig Jahren“ passt. Aber warum nicht für ein für alle Jahre vereinbaren? −Sargoth 12:05, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Diese Vereinbarung ändert nichts am Auftreten, und Missbrauch kann und sollte bei einer Wiederwahl thematisiert werden. Zudem ist das MB unnötig bürokratisch. Hab ich aber alles schon im Verlinkten geschrieben. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:16, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
//schon wieder BK// Sargoth, ich halte die Selbstentsperrung von Freddy für einen groben Fehler (den Spruch allerdings, dar auf der AK von MC gemacht wurde, für ein absolutes NoGo, und außerdem für eine grobe Wahlmanipulation), solche Ausrutscher kann man aber bequem als Einzelfall lösen, so man sich dazu durchdringt (was hier allerdings noch nicht geschah, aber da wird eine MB-Regelung auch nichts bringen). Wie gesagt, es gibt dringendere Probleme hier, meine Meinung. Gruß und lass dich aber nicht entmutigen :-) -jkb- 12:17, 20. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Grundsätzlich scheint mir der Vorschlag in der aktuellen Fassung unkontrovers, aber ich denke mir, es würde noch kürzer gehen:

"Mitglieder des Schiedsgerichts, die keine Admins sind, bekommen für die Zeit ihrer Tätigkeit im Schiedsgericht temporär Adminrechte. Diese Rechte dürfen ausschließlich zur Ausführung ihrer Aufgaben als Schiedsrichter genutzt werden."

Das würde so doch völlig reichen und klarstellen: Mit ihren Admin-Rechten dürfen jene Schiedsrichter, die nicht zusätzlich "reguläre" Admins sind, alles machen, was für die Ausführung ihrer Aufgaben notwendig ist, aber nicht mehr - ohne in technische Details zu gehen. Gestumblindi 17:29, 21. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Der Vorschlag lässt allerdings wieder Interpretationsspielraum zu. Ich habe aber die Aufzählung mal entfernt, die ist tatsächlich etwas ausufernd gewesen. Passt das so? Grüße −Sargoth 23:42, 21. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Ist besser, finde ich. Gestumblindi 00:03, 22. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Das wäre aber eine starke Verschärfung der gültigen Regeln. Bisher dürfen SG-Mitglieder zum Beispiel auch Seiten in ihrem eigenen BNR löschen oder wiederherstellen, mit welchem Grund sollten sie das in Zukunft nicht mehr dürfen? -- Perrak (Disk) 19:27, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Dürfen sie nicht, Perrak. Das MB gewährt Adminrechte zur Ausübung der Aufgabe. −Sargoth 19:40, 7. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Welche Mehrheiten sollten gefordert werden? Ich wäre für je >50%. Meinungen? --Michileo (Diskussion) 00:10, 23. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Fände ich auch gut; es handelt sich ja eigentlich nicht um eine Neuerung, sondern es geht nur darum, die bisherige Praxis mal festzuschreiben. Dafür reicht eine einfache Mehrheit. Gestumblindi 00:13, 23. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Alternativvorschlag[Quelltext bearbeiten]

Alternativ könnte man statt den Schiris Adminrechte zu geben auch eine eigene Benutzergruppe für das SG erstellen. Diese Gruppe enthält dann genau die Rechte, die die Schiris brauchen. --Morten Haan 😈 Wikipedia ist für Leser daÜbersichtliche Artikelkriterien 14:34, 31. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Kannst du eine solche Gruppe erstellen, deren Adminrechte nur auf Seiten Seiten eingesetzt werden können, die mit „Wikipedia:Schiedsgericht“ und „Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht“ beginnen? Grüße −Sargoth 20:46, 31. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]
Und wie funktioniert dann die Einsichtnahme in beliebige gelöschte Seiten/versteckte Versionen? Troubled @sset  Work    Talk    Mail   20:53, 31. Mai 2018 (CEST)[Beantworten]

Hinweis auf frühere Diskussion zum Thema[Quelltext bearbeiten]

In dieser Diskussion auf der Bürokraten-Seite war die hier zugrunde liegende Frage auch schon einmal diskutiert worden. Das (damalige und aktuelle) SG-Mitglied Helfmann war der Ansicht, dass Schiedsrichtern mit ihrem A alles erlaubt sei, was nicht ausdrücklich verboten ist („Entweder steht es in den Regeln oder nicht.“). Insofern befürworte ich ein MB zum Erlass einer klarstellenden Regel. Freiwillige Selbstbeschränkung aus „Üblichkeit“ kann man in dieser Frage offenbar nicht von allen erwarten.
Troubled @sset  Work    Talk    Mail   21:36, 3. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Lösung sucht Problem?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe irgendwie nicht in Erinnerung, dass Rechtemissbrauch durch SRs ein besonders großes Problem in der Vergangenheit war… Ist das alles hier nicht eine Lösung, die ihr Problem sucht? Ist dieses MB wirklich allein dadurch praktisch motiviert, dass ein SR seine freiwillige Sperre aufgehoben hat? --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 22:03, 3. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]

Das Problem ist, dass bei diesem aktuellen Vorfall der eindeutige Tenor war, dass das zwar vielleicht nicht supi war, dass das aber zweifelsfrei zulässig war, weil es in dieser Frage nur eine vollkommen freiwillige Selbstbeschränkung der SG-As gibt, und die SG-As ihre Admin-Rechte nach freiem Belieben für alles einsetzen dürfen, wenn sie denn wollen. Wenn jemandem das nicht passe, dürfe man das bei einer (erneuten) Kandidatur thematisieren, ansonsten gebe es aber keine Möglichkeiten und keine Grenzen.
Das ist auch das Risiko bei diesem MB: Wenn es scheitert, weil zu viele Abstimmende argumentieren, dass das kein Problem sei, dass per MB geregelt werden müsse, kann anschließend jeder SG-A sich bei einem beliebigen Einsatz seiner A-Rechte darauf berufen, dass das MB zur Festschreibung von Grenzen gescheitert sei.
Wir werden sehen. Troubled @sset  Work    Talk    Mail   10:51, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Rückfrage: Wählt man Spielkinder in das Schiedsgericht oder wählt man Erwachsene? --Wurgl (Diskussion) 11:04, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Wurgl, es gibt Fragen die man besser nicht stellt ;)
Und @MGChecker: Es ist richtig, daß es in der Vergangenheit nur wenige und auch nicht superdramatische Probleme mit der Regel „freiwilliger Selbstverzicht” gab – weil sich über die ganze Zeit eigentlich alle immer freiwillig daran gehalten haben. Das läßt den Schluß zu, daß die SRs ganz wunderbar mit den Adminknöppen leben können ohne sie zu „mißbrauchen" oder nicht in dem Sinne zu gebrauchen in dem sie sie gebrauchen sollen und dürfen. Ergo: Freiwillig funktioniert es sowieso – wem also sollte es wehtun, wen soll es stören, wen hindert es an was, wenn aus der Gewohnheitsregel („es ist üblich”) eine klare und schriftlich fixierte Regel wird? Am Ende müssen nur ein paar Worte geändert werden und ändern tut sich für niemanden nichts. --Henriette (Diskussion) 11:32, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Doch! Diese Frage muss man stellen. Mit der Wahl überträgt man dem Gewählten bestimmte Berechtigungen und damit auch eine Verantwortung. Von erwachsenen Menschen erwarte ich, dass diese die Berechtigungen nicht missbrauchen und verantwortlich damit umgehen. Von Spielkindern erwarte ich das nicht, die würde ich auch nicht wählen. --Wurgl (Diskussion) 11:37, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Regeln und Richtlinien schreibt man nieder, weil sie vernünftigt sind, weil sich alle darauf geeinigt haben, daß sie vernünftig sind und weil alle damit einverstanden sind sich sogar freiwillig an sie zu halten. In 99% der Fälle „braucht” man die also nicht wirklich. Aber es gibt 1% der Fälle in denen sich jemand nicht freiwillig daran hält – dann ist eine verschriftlichte und unmißverständliche Regelung Gold: Weil man nicht endlose Debatten darüber führen muß was Konsens ist oder nicht; sondern schlicht auf den Text verweist, der klar sagt, was zu tun und was zu unterlassen ist. Das gilt für Erwachsene und für „Spielkinder”. --Henriette (Diskussion) 12:28, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe es so, dass es Fälle geben kann, die wir nicht absehen können, und die keine Richtlinie fassen kann, in denen es sinnvoll ist, das Schiedsrichter ihre Adminrechte einsetzen, ohne dass die im MB geschilderten Fälle abgedeckt sind. Ich habe keine Lust auf die Kontrinthenkacker, die einem aus allem einen Strick drehen, nur weil es in einem Meinungsbild beschlossen wurde. --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 22:09, 4. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Dein zweiter Satz ist eine Killerphrase à la „wofür Hände waschen, werden eh wieder schmutzig“ und lässt sich auf alles anwenden. Im ersten Satz aber sprichst du einen mgl. wichtigen Punkt an: Wenn Dir solche Fälle bekannt sind, erwähne sie bitte. Grüße −Sargoth 22:32, 5. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Es geht darum, dass man Meinungsbilder nicht durch Konsens overrulen kann. Das führt häufig zu absurden Situationen. Zum zweiten: Das „die wir nicht absehen können“ impliziert aber doch, dass man eben nicht alles voraussehen kann, was hier abgedeckt sein müsste? --MGChecker – (📞| 📝| Bewertung) 00:53, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nun sind die Adminrechte ja relativ begrenzt. So unendlich viele Möglichkeiten ergeben sich da nicht. Au0erdem kann man immer noch einen Admin fragen, wie ja auch bei Spruchumsetzungen. Grüße −Sargoth 10:05, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
(BK und @MGChecker) Nein, man kann niemals alles voraussehen, was sich jemals ereignen könnte. Man kann aber in diesem speziellen Fall – temporäre Adminrechte für SRs, mit denen sie nur das tun dürfen was direkt und unmittelbar mit ihrem SG-Job zu tun hat – durchaus absehen, daß es einige naheliegenden Dinge gibt, die sie tun könnten, aber nicht tun dürfen: Einen guten Freund und Kollegen mal eben entsperren, einer eigenen SoPu Sichterrechte geben, einen eigenen SLA löschen, eine eigene und berechtigte Benutzersperre aufheben etc.. Alles theoretisch möglich, alles nicht erlaubt und alles nicht Teil der Jobbeschreibung des SG. Und: Alles, was gegen die temp.-Adminrechte-Regel wäre, aber so derartig sonnenklar und unkritisch ist, daß sie es auch selbst machen könnten ohne das jemand an der Sinnhaftigkeit der Aktion herummeckern würde, ist mit minimalem Aufwand auf z. B. A/A mit einer kleinen Anfrage erledigt. Keinerlei unerlaubte Nutzung der Rechte ist dazu nötig.
@Sargoth: Vielleicht erinnerst Du das SG nochmal an diese Anfrage und bittest/fragst sie, ob sie das nicht auf ihre Tagesordnung nehmen und einfach selbst erledigen wollen? Für die ist das eine simple Abstimmung zur Geschäftsordnung und sollte SG-intern nicht in eine monatelange Debatte ausarten. Letztendlich isses ja auch komplett egal auf welchem Weg das umgesetzt wird. --Henriette (Diskussion) 10:22, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Die Formulierung wurde präzisiert. Dieses MB ändert nichts am Vorkommen von Missbrauch. Es erzeugt übrigens einen absolut ungewollten Streisand-Effekt, der in der momentanen persönlichen Situation des betroffenen Benutzers alles andere als hilfreich ist. Bitte nicht weitermachen. Missbrauch sollen Wähler bei einer nächsten Wahl eines Missbrauchenden ggf. quittieren. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 10:36, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich bin etwas unglücklich damit, dass jetzt erst der (vom 2013er SG ignorierte, aber im MB ausgeführte) deutliche Hinweis eingefügt wurde und bitte darum, in der nächsten TelKo darüber zu reden, das klarer, in etwa wie vorgeschlagen, zu formulieren, damit solche Diskussionen (unter dieser Beteiligung von post-6/2018er SGlern: „Entweder steht es in den Regeln oder nicht.“ ) wie oben angeführt nicht mehr entstehen. Nochmal klar gesagt, dass es nicht um Personen geht, sondern die Adminrechte außerhalb der Tätigkeit alle paar Jahre von verschiedensten Protagonist*innen gebraucht werden. Mir ist es recht, dieses MB bis zum nächsten Missbrauch ruhen zu lassen, aber dann schau ich mir Yentl mit viel Popcorn an. Grüße −Sargoth 10:53, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Es ist jetzt auf der SG-Skypo-Tagesordnung, wir werden darüber sprechen. Aber was hast Du plötzlich gegen Diskussionen? Und warum gibt es nicht die gleiche Mühe zur Präzisierung von Adminrechten, z. B. zur Selbstentsperrung oder zu administrativen Auflagen ohne Erwähnung im Regelwerk? Das halte ich für ein wenig bigott. Yentl war ein lustiger Film. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:05, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ghilt, erstens habe ich nichts dagegen, dass sich Admins selbst sperren und entsperren, ihre archivierten Benutzerdiskussionen schützen oder ähnliches. Für solche Tätigkeiten sind sie gewählt. Außerdem ist die Frage im Wortsinn BNS, da es hier nicht um Admins geht, sondern um eine Gruppe, die deren Rechte erhält, obwohl sie nicht als solche gewählt wurde. Drittens habe ich selbst mit dafür gesorgt, dass klar festgelegt wird, dass Benutzerdiskussionsseiten nicht gelöscht werden. Auslöser war ein Admin, der seine eigene Diskussionsseite löschte. Viertens stehe ich hier gar nicht im Focus. Diskussionen sind immer gut. Ich hatte nur (falsch) gedacht, dass, wegen Checks and Balances, die Vereinbarungen für das SG nur per MB getroffen werden können und nicht per einfacher Bearbeitung oder durch das SG selbst. Das schrieb ich bereits weiter oben. Grüße −Sargoth 11:22, 6. Jun. 2018 (CEST) PS meine Umfrage zu administrativen Auflagen findest du unter Wikipedia:Umfragen/Administrative Auflagen[Beantworten]
(BK) @Ghilt: Bitte kein whataboutism! Wir bitten euch lediglich eine Präzisierung eurer eigenen Regeln vorzunehmen. Was wirklich keine große Sache sein sollte. Und nein, Regeln verhindern keinen Mißbrauch – sie erleichtern aber enorm den Umgang mit dem Fall nach erfolgtem Mißbrauch. Das hat nichts mit „bigott" zu tun und ist keine Rabulisterei wert. Besprecht es bitte und ändert bzw. präzisiert idealerweise die Regel selbst. Fertig. Muß man nicht wochen- und monatelang drüber philosophieren. --Henriette (Diskussion) 11:25, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Nun, Sargoth, Deine Umfrage hatte ich gelesen - sie war kein MB. Henriette, die Regel wurde inzwischen per SM von mir nach der MB-Formulierung präzisiert. Die Erleichterung weiterer Präzisierungen ist für mich nicht erkennbar, und der m.E. kontraproduktive Streisand-Effekt bleibt weiterhin (wir stehen immer noch in Gesprächen). Und es ist m.E. kein Whataboutism oder Rabulisterei, sondern einfach mein Wunsch nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 11:48, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich hoffe, du hast auch die Argumente gelesen, um die ich in der Umfrage gebeten habe. Es gibt nämlich einige Benutzer, die einen positiven Effekt aus minimalinvasiven Eingriffen konstatieren und auch weitere gute Argumente für die Adminmaßnahmen, die mich ein bißchen von meiner starken Opposition abgebracht haben. Daher wird es von mir kein MB dazu geben.
„Die Erleichterung weiterer Präzisierungen ist für mich nicht erkennbar“ = wir sehen uns in zwei Jahren, nach dem nächsten "das steht aber nicht in den Regeln"-Vorfall. −Sargoth 12:07, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Es gibt auch in der Umfrage genannte Kontraargumente, dabei hatte ich auf ein Kontra verzichtet, wie z. B. die Schwächen des Zweiaugenprinzips gegenüber dem 16-20-Mehraugenprinzip, existente Befristungen wie "bis auf weiteres" oder das Overruling unter Admins. Selbstverständlich hoffe ich, dass es nicht in zwei Jahren einen weiteren Vorfall geben wird. Die Grenzen der SG-Adminrechte wurden Allen im SG nochmal in Erinnerung gerufen. Grüße, --Ghilt (Diskussion) 12:20, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Ich würde bei einem von jemand anderem initiierten MB zu Adminmaßnahmen auch weiterhin Contra stimmen. Nach der Umfrage war ich aber nicht mehr sicher, ob meine eher formalen und demokratietheoretischen Gründe wirklich gewichtiger sind als die eher pragmatischen und lösungsorientierten der Befürworter.
Es geht mir nicht um das derzeitige SG, es geht mir vor allem um zukünftige Neumitglieder, für deren Auslegung einer unklaren Formulierung ich nicht die Verantwortung übernehmen möchte. Wir drehen uns aber im Kreis, das mit den zukünftigen Mitgliedern schrieb ich sinngemäß bereits auf WD:SG. Grüße −Sargoth 12:37, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Meines Erachtens sollte dieser Satz noch präzisiert werden: „Es ist üblich, dass temporäre Admins auf die Ausübung aktiver Adminfunktionen wie das Sperren von Benutzern und Löschen von Artikeln verzichten.” Es ist zwar „üblich”, aber nicht nur. Es ist schlicht und einfach unerwünscht (um nicht zu sagen: verboten), daß die temp-Adminrechte für das Sperren von Benutzern und Löschen von Artikeln eingesetzt werden. Das tust Du doch sowieso schon freiwillig. Warum hast Du so ein Problem damit, das weiterhin zu tun und in den Regeln folgenden Satz stehen zu haben: „Es ist Schiedsrichtern, die Inhaber temporärer Adminrechte sind, nicht gestattet diese für das Sperren von Benutzern und Löschen von Artikeln einzusetzen”? Für Dich und alle anderen (temp.-Admin-)SRs ändert sich exakt genau nichts! Nur im seltenen Falle einer Übertretung dieses Gebots können wir uns ewige Diskussionen (wie z. B. diese hier) sparen, weil die Sache glasklar aus den Regeln heraus beantwortet werden kann. Und wenn Du keinen „Streisand-Effekt” haben möchtest (den ich nicht erkennen kann), dann regelt bzw. ändert das bitte selbst auf den euch zur Verfügung stehenden internen Wegen. Besprechen, ändern, fertig. Kein Aufwand, kein MB, keine Umfrage, keine Riesendiskussion nötig – und ein hypothetischer Streisand-Effekt nicht mal am Horizont zu erahnen. ---Henriette (Diskussion) 12:22, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Selbstzitat aus dem SG-Wiki: "Die aktuelle Version legt auch nahe, dass ein SG-A, Artikel löschen dürfte aber freiwillig darauf verzichtet. Artikelslöschungen haben aber sicher nichts mit SG-Arbeit zu tun, also sicher nicht erlaubt." Die interne Diskussion dazu läuft noch. Die letzten beiden Wochen waren andere Themen dringender und wichtiger (Fallabschluss JB, Neuorganisation wegen Personalwechsel). Zum von Ghilt eingefügten Satz gab es intern zuvor schon Zustimmung, aber der Rest wurde bislang nur oberflächlich abgehandelt. Da wir uns alle einig sind, die bisherige gelebte Praxis beizubehalten, wollen wie die Sache lieber langsam aber gründlich angehen. --Der-Wir-Ing („DWI“) (Disk) 13:36, 6. Jun. 2018 (CEST)[Beantworten]
Weißt Du: Ich erwarte nicht von euch, die ihr euch erstmal selbst in diesem frisch gewählten SG und mit den Kollegen soz. zusammenfinden müßt, 5 Minuten nach der Wahl diese Frage zu entscheiden. Das ist ja kein hyperdringendes Problem und wenn ihr das in 2 Wochen oder 5 Wochen angeht bzw. entscheidet, dann passt das. Aber was ich tatsächlich von allen SRs erwarte ist dieser Satz: „Ja, wir haben dieses MB gesehen; ja wir verstehen, daß es in der Community ein Bedürfnis zur Klärung der Regeln gibt; ja, wir besprechen das und schauen, ob wir das auf einem eleganten Weg – nämlich über eine interne Diskussion – ohne großartiges Bohei regeln und lösen.” – und nicht endlose Filibustereien und whataboutism. Wenn es Gründe gibt, die dagegen sprechen das so in der Art zu formulieren wie ich das getan habe: Dann tragt sie bitte vor. Wenn es keine gibt (wovon ich, das ist unschwer zu erkennen, überzeugt bin), dann schiebt nicht irgendwelche Pseudogründe vor. Oder kurz: Vernunft walten lassen und nicht Herumwieseln. --Henriette (Diskussion) 15:31, 6. Jun. 2018 (CEST) P.S.: Ganz vergessen, aber wichtig: Es ist sehr gut und sehr zu begrüßen, daß ihr das intern, ausführlich und gründlich diskutiert. Aber ehrlich gestanden ist das keine wirklich schwierige Frage, wenn man sachlich und nüchtern darauf blickt.[Beantworten]