Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Archiv/2017/Februar

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Ein arbeitsunfähiges Schiedsgericht benötigt keine administrative Privilegien

Da das Schiedsgericht nun bis nach der nächsten regulären Wahl(22. Mai 2017) arbeitsunfähig bleibt, kann verbleibenden Schiedsrichtern, denen administrative Rechte ausschließlich zur Ausübung des Schiedsrichter Amtes verliehen wurden, dieses Privileg entzogen werden. Folgende Schiedsrichter sind betroffen:

--84.134.12.92 23:53, 1. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Welches Privileg? MfG Harry8 00:27, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Administrator --84.134.12.92 00:30, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Klingt nicht unlogisch! Ergänzt darum, dass ich ja aao. argumentiert habe, dass es dieses SG aktuell mangels arbeitsfähigen Senats eigentlich gar nicht mehr gibt. --Hubertl (Diskussion) 05:13, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Ich nehme an, ihr macht dann ein Meinungsbild, wann und in welchen Fällen gewählten Schiedsrichtern die Admin-Rechte entzogen werden sollen/müssen/können, richtig? --Oltau 08:00, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Die Situation momentan ist doch eindeutig: Das SG ist nicht beschlussfähig – heißt: Fälle können nicht bearbeitet werden. Warum bekommen Schiedsrichter die temporären Adminrechte? Steht hier: „ … dürfen sie insbesondere dafür einsetzen, Einblick in gelöschte Seiten zu nehmen sowie Seiten im Bereich des Schiedsgerichts zu schützen. Es ist üblich, dass temporäre Admins auf die Ausübung aktiver Adminfunktionen wie das Sperren von Benutzern und Löschen von Artikeln verzichten.” In den beiden MBs zum SG hieß es: „Adminstatus ist für die Wahl zum Schiedsgericht nicht notwendig, allerdings erhalten alle gewählten Mitglieder zur Ausführung ihrer Aufgaben Adminrechte.” (Kursivierung von mir; und hier nur das MB aus dem Oktober 2007 verlinkt, im vorhergehenden MB ist der Satz gleichlautend) Verliehen werden die temporären Admin-Rechte von Bürokraten: Was sagen die dazu? --Henriette (Diskussion) 08:39, 2. Feb. 2017 (CET) Beantworten
ich hoffe - ich gehe davon aus, dass MAGISTER sofort zum Zeitpunkt seiner Sperre die Adminrechte entzogen worden sind!? --Arieswings (Diskussion) 09:02, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Nein. —viciarg414 10:19, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Der Link besagt überhaupt nichts. Adminrechte werden nicht lokal in diesem Wiki entzogen und das können Bürokraten auch gar nicht. Sonst kann ich dir auch mit diesem Link "nachweisen", dass Miraki weiterhin Admin ist (und zwar sowohl normaler Admin als auch SG-Admin). Oder Ghilt, siehe [1]. --Bjarlin 15:31, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Außerdem wäre es sehr unsinnig, 3-mal in Folge dieselben Rechte zu erhalten, ohne dass sie zwischendurch entzogen worden wären (ebenso bei Miraki 2-mal in Folge). Das sind sie aber schon 2-mal, siehe dort und dort(!).
Der zweite Logbucheintrag bei User:Magister@dewiki ist übrigens ein Bug, denn der hätte mit der Umbenennung auch verschoben werden müssen! Hallo @DerHexer:, kann man diesen Bug bitte mal irgendwie fixen? Das ist ja großer Mist so, denn der Link verweist nun darauf, dass der he-Magister hier mal Adminrechte gehabt hätte. :-( Ist dieser Bug schon bekannt? --Bjarlin 15:51, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
So ein Quark: das SG ist nicht mehr beschlussfähig. Sehr wohl aber noch arbeitsfähig (und sei es bis zum Mai auch nur vorbereitend). Überflüssige BNS-Aktion der IP. Und Admins werden selbstverständlich nicht bei einer ordinären Sperre die Admin-Rechte entzogen. --Zxmt Eine Geschichte über Gesinnungssperren! 09:19, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Gut, nehmen wir an, daß die 4 verbliebenen Schiedsrichter in irgendeiner Form „vorbereitend" tätig sind (ausweislich der Protokolle gab es immerhin bis zum 9. Januar noch Aktivitäten): Dann können uns doch Freddy2001 und Ali1610 sicher sagen, ob sie für diese „Vorbereitungen" die Adminrechte brauchen. (Mir fällt spontan kein use case ein, aber möglichst ist es ja immerhin) Und wir können die beiden auch einfach höflich fragen, ob sie überhaupt noch persönlich Bedarf für die Adminrechte sehen. --Henriette (Diskussion) 09:34, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Fernab davon ist die Arbeit des SG als die Entscheidung über die Annahme und die Bearbeitung von Anträgen beschrieben. Für beides braucht man Beschlussfähigkeit. Da diese unstrittig nicht gegeben ist, kann auch nicht gearbeitet werden. Laufende Anträge gibt es nicht, zu abgeschlossenen fehlt die Beschlussfähigkeit. Vor einem neuen SG ist im Grunde auch keine Moderation der Seite uns Disk (funktioniert eh eher mau bis gar nicht nötig).--Elektrofisch (Diskussion) 09:56, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Es ist nicht vorgesehen, den Schiedsrichtern die Admin-Rechte nur bei nachgewiesenem Bedarf im Einzelfall zu übertragen und die sonst wieder zu entziehen. Es wurde vielmehr festgelegt, dass sie die Admin-Rechte bekommen. Die Schiedsrichter sind im übrigen für ihre konkrete und vertrauliche Arbeit keine Rechenschaft schuldig (und dürften darüber auch nicht öffentlich plaudern, auch wenn es Schiedsrichter gab, denen das komplett egal war). Viel heiße Luft also. --Zxmt Eine Geschichte über Gesinnungssperren! 10:11, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Doch, das ist vorgesehen: Wenn ein nicht-Admin zum Schiedsrichter gewählt wird, dann bekommt er für seine Schiedsrichter-Aufgaben die Adminrechte. Schiedsrichter-Aufgaben werden der Einfachheit halber pauschal als „nachgewiesener Bedarf" behandelt. Außerdem gehts nicht um „Rechenschaft ablegen": Die drei Schiedsrichter können uns sagen und erklären warum und wozu sie die Rechte _noch_ brauchen. Das beinhaltet auch die simple Möglichkeit, daß sie sagen: „Nö, brauchen wir gar nicht mehr, also ab dafür.” --Henriette (Diskussion) 10:26, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Man hätte die Stänkerei der mutigen Zahlenfolge wg Überflüssigkeit sofort entfernen sollen. Im übrigen wie Zxmt. Es gibt überhaupt keinen Grund, den verbleibenden Schiedsrichtern, denen die Community durch ihre Wahl das Vertrauen ausgesprochen hat, jetzt die mit dem Amt verbundenen Rechte abzuerkennen bzw. wegzunehmen. Ich persönlich habe auf jeden Fall mehr Respekt vor den Verbliebenen, die in dieser für das SG als Instituition und für die WP allgemein schwierigen Situation Verantwoertung übernehmen, als vor den gesamten moralisch entrüsteten Amtsniederlegern. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 10:34, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Das ist wieder eine Scheindiskussion. Das Privileg ist keins; denn die verbliebenen Schiedsgerichtsmitglieder dürfen nicht als Administratoren, beispielsweise bei Benutzersperren, tätig werden. Eine Regelung zum Entzug der Adminrechte gibt es für solche Fälle nicht.
Der Mai kommt ja auch bald. MfG Harry8 10:42, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
(BK)Nur eine 3M, es sollten sich hier viele Benutzer nochmal selbst fragen, was sie wollen. Wenn man ein Gericht wie dieses befürwortet, gehört dessen Unabhängigkeit von Tagesdiskussionen eigentlich zur Selbstverständlichkeit eines Gemeinschaftsprojekts wie Wikipedia. Die Entscheidungen in den Meinungsbildern waren eindeutig, es gibt derzeit schlicht keine ausreichende Mehrheit für Änderungen am aktuellen Zustand, egal was man persönlich davon hält (ich war für Nachwahlen). Nun immer wieder neue Threads aufzumachen, um die Suppe am Dampfen zu halten bringt überhaupt nichts. Darüber ist schon wieder ein Monat vergangen, ohne das Neuregelungen für die Wahlen im Mai vorbereitet werden. Das ist auch eine Form des "Postfaktischen", nur ohne Aussicht auf Erfolg, weil hier nicht die Gewinnen, welche am längsten ungesperrt mitdiskutieren. Ich bin nicht im SG, und kann nicht für dieses Antworten. Aber es gibt aktuell Auflagen gegenüber 21 Benutzern (mich eingeschlossen). Da frage ich mich gar nicht, für was konkret die SG-Mitglieder die Adminrechte zur Einsicht brauchen, es ist einfach davon auszugehen, daß sie solche Rechte brauchen könnten, um administrative Maßnahmen wie Versionslöschungen zu überprüfen. Das Problem ist nicht, warum die 4 solche Rechte haben, sondern warum Wikifanten wie Henriette, Brodkey und ich manche Rechte nicht haben. Da es diese "Zwischenstufe" nicht gibt, muß man halt akzeptieren, daß manches Recht ohne direkte Benutzung freigeschaltet wurde.Oliver S.Y. (Diskussion) 10:44, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
@Oliver S.Y.: Zu einem Großteil haben wir das Problem auch nur deshalb, weil die Admin-Rechte mystifiziert + verklärt werden. mMn könnte jeder langjährige MA mit 10.000+x Edits diese Rechte erhalten, zumindest in passiver Form. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 11:55, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Stimme ich Dir ausdrücklich zu. Ich hab diese Gruppe mal "Seniors" genannt. Da Problem gibt es ja nicht nur in der de:WP. deletedtext und browsearchive dürften wohl hier die Rechte sein, die konkret beim SG in Frage stehen, und da stellt sich die Frage, warum solche Grenze. Hatte es letzte Woche wegen was anderem gesehen, bei uns Beiden wäre sogar 80.000+X keine Hürde^^, wobei ich auch glaube, daß jemand mit 10k wirklich die Kontiniutät und Projektverbundenheit bewiesen hat. Aber auch das braucht Zeit und Beiträge wie diese, welche die vermeintliche Alternativlosigkeit widerlegen. Ansonsten war die Anzahl der Tabuverstöße doch sehr überschaubar, und Probleme in all den Jahren nicht existent. Kein Grund, nun unbedingt als Zeichen des Neubeginns die neuen Richtern mit einer derartigen Mißtrauensbekundung willkommen zu heißen.Oliver S.Y. (Diskussion) 12:55, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Gibt es auch nur die minimale Spur eines Verdachts, dass einer der jetzigen SGler die erweiterten Rechte als solche in irgendeiner Form mißbraucht hat (z.B. durch Entsperrung in eigener Sache)? Irgendetwas, was die Notwendigkeit der hiesigen Überlegungen auch nur ansatzweise rational begründet? --Niedergrund (Diskussion) 12:18, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Gibt es ein Argument für diese nicht gebrauchten Rechte?--Elektrofisch (Diskussion) 13:00, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Neid könnte ein Argument sein. Oder die Angst vor Juckreiz, Allergie oder einem anaphylaktischen Schock. Des Weiteren noch ein "ich will aber". Tut mir echt leid, ich sehe kein Argument. Wenn es Missbrauch gibt, dann gerne. Aber ganz einfach so? Nein! --Wurgl (Diskussion) 13:08, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
(nach BK) Nochmal: Schiedsrichter haben die Adminrechte, um bestimmte Schiedsrichter-Aufgaben ausführen zu können. Kernaufgabe des SG ist die Bearbeitung von eingereichten Fällen. Momentan werden keine Fälle eingereicht, weil das SG nicht beschlussfähig ist. Alles Fakten. Hat alles genau nichts mit Neid oder schorfigen Ellenbogen zu tun. Nun kann man fragen, ob die Adminrechte (noch) nötig sind, wenn die Kernaufgabe entfallen ist. Kann man, muß man nicht. Man kann sich auch entspannt darauf verlassen, daß ein Mißbrauch der Rechte – wenn er denn aufträte – sowieso bemerkt würde; dann sind die Rechte weg und gut ist.
Man kann die Schiedsrichter auch ganz direkt fragen, ob sie noch eine sinnvolle Verwendung für die Rechte für die nächsten Monate sehen (nach etwas Nachdenken sind mir tatsächlich eins bis drei Dinge eingefallen für die die Rechte ganz praktisch wären). Die könnten antworten, daß sie die Rechte nicht mehr brauchen und gern drauf verzichten; die könnten antworten, daß sie die sinnvolle Verwendung XY für die Rechte sehen. Die könnten auch antworten, daß sie schließlich gewählt wurden und gar nicht einsehen warum sie sich öffentlich einen Kopp darüber machen sollen, ob die Rechte sinnvoll oder -los sind. Mit keiner der drei Antworten habe ich ein Problem: Wenn die dritte Möglichkeit gewählt würde (Rechte hab ich, weil ich gewählt wurde und jetzt ist das eben so!), dann lassen wir das halt laufen – ein Mißbrauch würde nämlich bemerkt.
Das einzige womit ich ein Problem habe, ist das über-den-Kopf-der-Schiedrichter-Hinwegreden und am allerbesten noch entscheiden wollen ohne sie überhaupt zu fragen und sich anzuhören was sie dazu sagen. --Henriette (Diskussion) 14:19, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Weder wüsste ich, wozu die SG-Adminrechte von mir derzeit benötigt würden (ggf. Moderation der SG-Disk mal ausgenommen), noch, weshalb man sie entziehen sollte. Die Zugehörigkeit zum SG ist ja kein On-Off-Vorhaben für die Zeitpunkte, in denen man die Schiedsrichter denn mal braucht. Rechtemissbrauch ist auch nicht zu erwarten, einsetzen dürfen wir die problematischen Rechte per se sowieso nicht. Deshalb könnte ich natürlich zwar mit einem Entzug leben (der wahrscheinlich erstmal wieder durch ein MB abgesegnet werden müsste, weil es keine Regeln dazu gibt?), finde ihn aber nicht sinnvoll. --Ali1610 (Diskussion) 14:11, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten

Nein, Ali, s. oben Olivers Hinweis darauf, dass derzeit npoch etliche Auflage des SG laufen, die überürüft werden müssen; und da geht es schon auch darum, gelöschte Seiten oder Bearbetiungen einzusehen, unter anderem. Was die Diskussion hier betrifft: ich finde es wikitypisch, dass eine aufheizerische IP hierherkommt und ihr Honey-Pott-Süppchen kocht, und die anderen - obwohl ich den Edit zuerst revertierte - bereitwillig auf jeden vedepperten Zug aufspringen. Traurige Wikirealität. -jkb- 14:21, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
(quetsch) Das war nur eine eigene Bewertung meiner persönlichen Situation. Ich habe nicht für alle SGler gesprochen und stimme dir hundertprozentig zu, dass es immer mindestens ein handlungsfähiges SG-Mitglied geben muss, das alle anfallenden Dinge erledigt. --Ali1610 (Diskussion) 14:28, 2. Feb. 2017 (CET)Beantworten
Geheime Kabinettspolitik passt nicht zu einem Projekt, dessen ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich ausdrücklich auf die Aufklärung berufen. --Anima (Diskussion) 14:28, 2. Feb. 2017 (CET) P.S.: Wie so oft in der deutschsprachigen Wikipedia, so auch hier teilweise: Sophisterei bzw. Korinthenkackerei.Beantworten