Zusatzversorgungskasse
Zusatzversorgungskassen sind Träger der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes (ZÖD), eine ergänzende Altersvorsorgemaßnahme der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes. Sie sind öffentlich-rechtliche Einrichtungen.
Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Häufigste Rechtsformen sind Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Konkret handelt es sich bei den Zusatzversorgungskassen — jedenfalls nach nordrhein-westfälischem Recht (vgl. §§ 10 und 16 VKZVKG NRW) — um rechtlich unselbstständige, nichtrechtsfähige Sondervermögen bzw. Geschäftsbereiche der in den vorgenannten Organisationsformen geführten Versorgungskassen, die wiederum im Auftrag ihrer Mitglieder für die Abwicklung der Beamtenversorgungsleistungen zuständig sind.
Zielgruppen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die größte Zusatzversorgungskasse in der Bundesrepublik Deutschland ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder. Sie versichert die Arbeitnehmer der Bundesrepublik sowie der einzelnen Bundesländer.
Für die Arbeitnehmer der deutschen Kommunen und ihrer Einrichtungen existieren 17 kommunale Versorgungseinrichtungen, die teilweise als Gebietskassen für alle Gemeinden eines bestimmten Einzugsbereiches zuständig sind, teilweise für die Arbeitnehmer einer einzelnen Stadt.
Für die Arbeitnehmer kirchlicher Einrichtungen gibt es vier Zusatzversorgungskassen, drei für verschiedene Bereiche der Evangelischen Kirche in Deutschland und eine für die Katholische Kirche in Deutschland.
Weiterhin gibt es zwei Einrichtungen für Arbeitnehmer von Sparkassen.
Mitgliedschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zusatzversorgungskassen führen die betriebliche Altersversorgung im Auftrag der angeschlossenen Arbeitgeber durch. Diese Arbeitgeber werden je nach Kasse als Mitglieder oder Beteiligte bezeichnet. Sie sind zugleich Kunden und Gewährsträger der Versorgungseinrichtung. Voraussetzung für die Mitgliedschaft eines Arbeitgebers ist die verbindliche Zusage der entsprechenden Altersversorgung für alle Mitarbeiter, in der Regel durch Tarifvertrag.
Liste der Zusatzversorgungskassen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Bund und Länder
- Kommunale Zusatzversorgungskassen
- Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg
- Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden
- Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg
- Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände in Darmstadt
- Zusatzversorgungskasse der Stadt Frankfurt am Main
- Kommunale Versorgungskassen Kurhessen-Waldeck (KVK) in Kassel
- Zusatzversorgungskasse für die Gemeinden und Gemeindeverbände in Wiesbaden
- Kommunale Zusatzversorgungskasse beim kommunalen Versorgungsverband Mecklenburg-Vorpommern
- Zusatzversorgungskasse der Stadt Emden
- Zusatzversorgungskasse der Stadt Hannover
- Zusatzversorgungskasse der Stadt Köln
- Rheinische Versorgungskassen - Zusatzversorgung - mit Sitz in Köln
- Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Münster
- Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes - Abteilung Zusatzversorgungskasse -
- Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen
- Kommunaler Versorgungsverband Sachsen-Anhalt - Zusatzversorgungskasse -
- Zusatzversorgungskasse beim Kommunalen Versorgungsverband Thüringen
- Kirchliche Zusatzversorgungskassen
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen
- Zusatzversorgungskasse der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Hannovers
- Evangelische Zusatzversorgungskasse
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse Baden (zum 30. Juni 2016 durch die Evangelische Zusatzversorgungskasse übernommen)[1]
- Kirchliche Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands
- Sparkasseneinrichtungen
- Emder Zusatzversorgungskasse für Sparkassen
- Zusatzversorgungskasse der Landesbank Baden-Württemberg
Arbeitsgemeinschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Die 24 deutschen Zusatzversorgungskassen des kommunalen und kirchlichen Dienstes sowie die beiden Sparkasseneinrichtungen kooperieren in der Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung (AKA) e. V.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Boeddinghaus, Rütger: Altersversorgung bei der VBL - Tarifautonomie als Retterin im Sanierungsfall? in „Der Personalrat“ 2008, Seiten 401–406
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Evangelische Kirche in Deutschland: Kirchliche Versorgungskassen gehen zusammen. 1. Juli 2016, abgerufen am 17. März 2017.