160-Meter-Band

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Als 160-Meter-Band bezeichnet man den Frequenzbereich von 1800 bis 2000 kHz. Er liegt im Mittelwellenspektrum. Der Name leitet sich von der Wellenlänge dieses Frequenzbereiches ab.

Ausbreitungsbedingungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach Sonnenuntergang sind Reichweiten von mehreren tausend Kilometern möglich, da die D-Schicht der Ionosphäre vollständig verschwunden ist und nun eine Reflexion im unteren Bereich der F-Schicht stattfindet. Die nahe der Erdoberfläche gelegene D-Schicht dämpft die Raumwellen am Tage, wodurch geringere Reichweiten erzielt werden.

160-Meter-Amateurband[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Band wird, obwohl es eigentlich Teil der Mittelwelle ist, im Sprachgebrauch des Amateurfunks verbreitet den Kurzwellenbändern zugeschlagen.

Bandplan[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Amateurfunk-Bandplan sieht wie folgt aus:

Frequenzbereich max. Bandbreite Nutzung
1810–1838 kHz 0200 Hz CW, Aktivitätszentrum QRP 1836 kHz
1838–1840 kHz 0500 Hz Schmalband
1840–1843 kHz 2700 Hz alle Betriebsarten, Digimode
1843–2000 kHz 2700 Hz alle Betriebsarten

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Durch die Ende 2017 veröffentlichte Mitteilung Nr. 694/2017 der Bundesnetzagentur war der Contest­betrieb in den Bereichen 1850–1890 kHz und 1890–2000 kHz an Wochenenden geduldet. Diese Regelung galt bis zum 30. Juni 2019.[1] Durch die im August 2019 veröffentlichte Mitteilung Nr. 535/2019 wurde neben dem Contestbetrieb in den vorgenannten Bereichen an Wochenenden zudem eine maximale Sendeleistung in diesen Bereichen für Amateurfunkbetrieb an Wochenenden von 750 W PEP für Inhaber der Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst Klasse A und 100 W PEP für Inhaber der Klasse E gestattet. Dies entspricht den maximal zulässigen Sendeleistungen der jeweiligen Klassen für den Amateurfunkdienst in Deutschland. Die Regelungen gemäß der Mitteilung Nr. 535/2019 waren bis zum 31. Dezember 2020 befristet.[2]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Mitteilung Nr. 694/2017 der Bundesnetzagentur. Abgerufen am 23. Dezember 2017.
  2. Mitteilung Nr. 535/2019 der Bundesnetzagentur. Abgerufen am 8. September 2019.