Hohenzollernsche Lande

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Preußische Provinz
Hohenzollernsche Lande
Flagge Wappen
Flagge Preußen, Provinz Hohenzollern Wappen der Provinz
Lage in Preußen
Karte Deutschlands mit markierter Provinz
Bestehen 1850–1947
Provinzhauptstadt Sigmaringen
Fläche 1.142 km²[1]
Einwohner 73.706 (1939)[1]
Bevölkerungsdichte 65 Ew./km² (1939)
Verwaltung Oberämter
Kfz-Kennzeichen I L
Entstanden aus Hohenzollern-Hechingen, Hohenzollern-Sigmaringen
Aufgegangen in Württemberg-Hohenzollern
Heute Teil von Baden-Württemberg
Karte
Karte der Hohenzollerischen Lande 1930
Karte der Hohenzollerischen Lande 1930

Hohenzollernsche Lande (kurz Hohenzollern, seit dem 19. November 1928 amtlich Hohenzollerische Lande) bezeichnen den preußischen Regierungsbezirk Sigmaringen, der bis zur Auflösung des Freistaates Preußen nach dem Zweiten Weltkrieg bestand. Fast alle Rechte, die eine preußische Provinz besaß (inklusive der Vertretung im Preußischen Staatsrat), waren den Hohenzollernschen Landen übertragen worden. Zahlreiche Verwaltungsangelegenheiten wurden von der Rheinprovinz wahrgenommen.[2]

Heute stellt das Gebiet zusammen mit den ehemaligen deutschen Staaten Großherzogtum Baden und Königreich Württemberg das Territorium des Bundeslandes Baden-Württemberg; es stellt keine geographische Einheit mehr dar.

Geschichte

Hoheitszeichen der Hohenzollernschen Lande, wie es an den Grenzen der Provinz nach dem Ende der Monarchie aufgestellt war

Gebildet wurde der „Regierungsbezirk Sigmaringen“ im Jahre 1850, als die beiden ehemaligen Fürstentümer Hohenzollern-Hechingen und Hohenzollern-Sigmaringen an Preußen fielen. Zuvor hatten die beiden Fürsten am 7. Dezember 1849 abgedankt. Beide Herrscherhäuser hatten bereits seit 1695 bzw. 1707 Erbverträge mit Preußen, Staatsverträge aus den Jahren 1849/50 regelten dann die Übernahme. Die Besitzergreifung durch den preußischen Staat erfolgte am 6. April 1850 in Sigmaringen bzw. am 8. April in Hechingen. Danach wurden die beiden Fürstentümer zu einem Regierungsbezirk mit Verwaltungssitz in Sigmaringen zusammengefasst. Während des Deutschen Krieges kam es vom 27. Juni bis 6. August 1866 zur Besetzung im Namen des Deutschen Bundes durch württembergische Truppen.[3]

Mit der Bildung von Provinzialverbänden bekamen auch die Hohenzollerischen Lande eine Selbstverwaltung, den Landeskommunalverband der Hohenzollerischen Lande, für den ein Kommunallandtag gewählt wurde. Beide bestanden bis 1973, als die hohenzollerischen Kreise Hechingen und Sigmaringen in ihrer bisherigen Form aufgelöst wurden. Das Appellationsgericht war zunächst bis 1879 das Gericht in Arnsberg. Danach war das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zuständig. Das höhere Schulwesen und das Medizinalwesen unterstanden dem Oberpräsidium der Rheinprovinz.

Die Verwaltung des Regierungsbezirks Sigmaringen, der Aufgaben der Landesregierung wahrnahm, war zunächst in die sieben hohenzollerischen Oberämter Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Ostrach, Sigmaringen, Trochtelfingen und Wald untergliedert. 1925 wurden die zu dieser Zeit noch bestehenden Oberamtsbezirke Gammertingen, Haigerloch, Hechingen und Sigmaringen zu den beiden neuen Oberämtern Hechingen und Sigmaringen zusammengefasst.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das Gebiet Bestandteil der französischen Besatzungszone. Die Militärregierung vereinigte es 1946 mit dem südlichen Teil des ehemaligen Landes Württemberg zum Land Württemberg-Hohenzollern mit Tübingen als Hauptstadt. Die Landkreise Hechingen und Sigmaringen wurden dabei erhalten, auch, als Württemberg-Hohenzollern 1952 in Baden-Württemberg aufging.

Bei der Kreisreform Baden-Württemberg 1973 wurden die Grenzen Hohenzollerns jedoch verwischt. Das Gebiet teilt sich heute auf mehrere Landkreise auf, die allesamt auch nicht-hohenzollernsche Gebiete umfassen. Der Großteil liegt im Landkreis Sigmaringen und im Zollernalbkreis, deren Grenzen zum Teil (vor allem im Norden) noch mit jenen von Hohenzollern übereinstimmen. Kleinere Anteile liegen im Osten in den Landkreisen Reutlingen und Biberach, die wie der Landkreis Sigmaringen und der Zollernalbkreis zum Regierungsbezirk Tübingen gehören, sowie in den westlich angrenzenden Landkreisen Rottweil, Tuttlingen und Konstanz (Regierungsbezirk Freiburg) und Freudenstadt (Regierungsbezirk Karlsruhe).

Politik

Regierungspräsidenten

(mit den Befugnissen eines Oberpräsidenten)

Kommunallandtag

1925: Zentrum 68,4 % – 17 Sitze | Bürgerpartei/Bauernbund 16,7 % – 4 Sitze | DDP 9,3 % – 3 Sitze
1929: Zentrum 61,3 % – 15 Sitze | Hohenzollernscher Bauernbund 15,4 % – 4 Sitze | FWV 10,7 % – 3 Sitze | SPD 8,3 % – 2 Sitze
1933: Zentrum 50,2 % – 12 Sitze | NSDAP 38,1 % – 9 Sitze | DNVP 6,0 % – 2 Sitze
An 100 % fehlende Sitze = Nicht im Provinziallandtag vertretene Wahlvorschläge.

Einwohnerentwicklung

Im Jahr 1852 lag die Einwohnerzahl der Hohenzollernsche Lande bei 65.634. Bis 1905 hat sie sich lediglich um vier Prozent auf 68.282 erhöht.[5] 1939 war die Bevölkerungszahl auf 73.706 Einwohner gestiegen.[1]

Jahr Einwohner[6]
1852 65.634
1852 65.634
1880 67.624
1890 66.085
1900 66.780
1905 68.282
1910 71.011
1925 71.840
1933 72.991
1939 73.706

Literatur

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b c Statistisches Jahrbuch für das Deutsche Reich 1939/40 (Digitalisat)
  2. Horst Romeyk: Verwaltungs- und Behördengeschichte der Rheinprovinz 1914–1945. Droste Verlag, Düsseldorf 1985, S. 23 ff
  3. Christoph von Lindeiner-Wildau: Burg Hohenzollern als preußisch-deutsche Garnison und befestigter Platz. In: Zeitschrift für Hohenzollerische Geschichte 3(90).1967, S. 81–82 Digitalisat der UB Freiburg
  4. Wegen seiner „Einsätze im Reichsprotektorat und in den besetzten Niederlanden“ trat Piesbergen die Regierungspräsidentenstelle wohl gar nicht an. Siehe Michael Ruck: Korpsgeist und Staatsbewußtsein – Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972. O. O. 1995, S. 116, Online-Version
  5. hgisg.geoinform.fh-mainz.de FH Mainz
  6. Michael Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte. Abgerufen am 2. Juni 2015.

Weblinks

Commons: Hohenzollernsche Lande – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien