Kabinett Adenauer I
Das Kabinett Adenauer I war die vom 20. September 1949 bis zum 20. Oktober 1953 amtierende deutsche Bundesregierung in der ersten Legislaturperiode.
Kabinett
Veränderungen
Aus Protest gegen Ende August 1950 geführte Geheimverhandlungen, bei denen Bundeskanzler Adenauer eine westdeutsche „Bereitschaft zur Remilitarisierung“ signalisiert hatte, ohne das Kabinett und die deutsche Öffentlichkeit darüber zu informieren, trat Bundesinnenminister Gustav Heinemann am 9. Oktober 1950 zurück. Zu seinem Nachfolger wurde am 11. Oktober 1950 Robert Lehr ernannt.
Bei der Wiedereinrichtung des Auswärtigen Amtes, das formal noch unter der Kontrolle der Alliierten Hohen Kommission stand, verzichtete Bundeskanzler Adenauer auf die Ernennung eines Außenministers und übernahm am 15. März 1951 selbst die Führung der Amtsgeschäfte.
Nachdem Bundesbauminister Eberhard Wildermuth am 9. März 1952 einem Herzschlag erlegen war, waren als Nachfolger zunächst die FDP-Politiker Victor-Emanuel Preusker und Bundestagsvizepräsident Hermann Schäfer im Gespräch.[2] Am 15. Juli 1952 wurde dann aber schließlich der Bundestagsabgeordnete Fritz Neumayer zum neuen Bundesminister für Wohnungsbau ernannt.
Sonstiges
Die Regierung stellte während ihrer Amtszeit mehrere hundert Strafanträge wegen „politischer Beleidigung“.[3]
Literatur
- Peter Schindler: Datenhandbuch zur Geschichte des Deutschen Bundestages 1949 bis 1999. Nomos Verlag, Baden-Baden 1999, ISBN 3-7890-5928-5, S. 1031.
Einzelnachweise
- ↑ Ludwig Erhard wurde offenbar als Parteiloser Bundeskanzler. In: Die Welt, 16. November 2011. Siehe hierzu auch den Artikel Ludwig Erhard
- ↑ Wildermuth-Nachfolge. Nur ungern. In: Der Spiegel. Nr. 12, 1952, S. 29 (online).
- ↑ Felix Bohr, Klaus Wiegrefe: „Großer Gangster“. In: Der Spiegel. Nr. 23, 2016, S. 44 f. (online).
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