Investmentgesellschaft
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Unter einer Kapitalanlagegesellschaft (KAG), versteht man eine Institution (zumeist in Form einer GmbH oder AG), die an die Öffentlichkeit Anteilscheine ausgibt. Das können zum Beispiel Investmentfondsanteile sein. Die aus diesem Verkauf erzielten Einnahmen werden zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z.B. Aktien und Anleihen, Immobilien) verwendet. Steigt der Wert des Portfolios, so profitiert der Inhaber der Fondsanteile. Sinkt er, so trägt er die Verluste.
Kapitalanlagegesellschaften bedürfen spezieller Konzessionen und werden von der jeweiligen Aufsichtsbehörde (siehe Tabelle unterhalb) überwacht. Bei Neuauflage eines Wertpapieres muss dieses genehmigt und in amtlichen Blättern angezeigt werden, außerdem müssen Wertpapierkurse in dafür geeigneten Tageszeitungen veröffentlicht werden.
Eine Investmentgesellschaft ist in den meisten Fällen eine Holding, die mehrere Kapitalanlagegesellschaften in unterschiedlichen Ländern besitzt. Falls die Investmentgesellschaft ihre Fonds nur in einem einzigen Land emittieren will, dann kann die Investmentgesellschaft auch gleichzeitig die Kapitalanlagegesellschaft sein. Viele Investmentgesellschaften besitzen auch eine KAG in der Steueroase Kaimaninseln. Europäische Investmentgesellschaften besitzen meistens eine Kapitalanlagegesellschaft in ihrem Heimatland und eine weitere in Luxemburg. So kommt es, dass es oft zu einem in Deutschland emittierten Investmentfonds auch einen in Luxemburg emittierten Investmentfonds gibt. Beide Fonds haben dieselbe Anlagestrategie und denselben Fondsmanager, sie berücksichtigen aber unterschiedliche steuerliche Ausgestaltungen. Damit können Investoren mit unterschiedlichen Anlagepräferenzen bedient werden.
Inhaltsverzeichnis |
[Bearbeiten] Übersicht
| Land | Deutschland | Österreich | Schweiz | Liechtenstein |
| Aufsichtsbehörde | Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) | Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) | Eidgenössische Bankenkommission (EBK) | FMA Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) |
| Gesetzestext | Investmentgesetz (InvG)
Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht (FinDAG) |
Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz (FMABG) | Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen (KAG) | Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) |
| Interessenvertretung | BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. | Vereinigung Österreichischer Investmentgesellschaften (VÖIG) | Schweizerischer Anlagefondsverband (SFA) | Liechtensteinischer Anlagefondsverband (LAFV) |
| Anzahl Gesellschaften | 79 (Quelle: BaFin; Stand: 13. Feb. 2008) | 23 (Quelle: VÖIG/OeKB; Stand: 05/2005) | 44 (Quelle: EBK; Stand: 3. Jun. 2005) | 27 (Quelle: FMA; Stand: 12/2006) |
| Gesamtanzahl/-volumen Fonds | ~1.400 Mrd. € (Quelle: BVI, Stand: 31. Dez. 2006) | 2.061 Fonds / 137.463,46 Mio € | 350+ Fonds / 25+ Mrd. CHF |
Ausländische Investmentverbände weltweit sind beim deutschen Fondsverband BVI abrufbar.
[Bearbeiten] Staatliche Kontrolle einer Investmentgesellschaft
Ein wesentliches Merkmal einer Investmentgesellschaft ist das Land, in der die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) registriert ist. Denn sie muss die in dem jeweiligen Land gültigen gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Die Auflagen z.B. der Securities and Exchange Commission (SEC) in den USA sind in vieler Hinsicht lockerer im Vergleich zu den Auflagen des Investmentgesetzes in Deutschland. Aus diesem Grund war es bis 2004 unzulässig, Hedge-Fonds bei einer deutschen KAG zu emittieren.
Noch weniger oder überhaupt keine Auflagen hat eine KAG zu erfüllen, die ihren Sitz in Offshores hat, z.B. in der Steueroase Kaimaninseln. Hier unterliegt eine KAG überhaupt keiner externen Kontrolle, wie sie das Geld ihrer Anleger verwaltet. In Deutschland belegte das Finanzamt Kapitalanlagen in sogenannten schwarzen Fonds - das sind Fonds, die nicht vereinbar sind mit dem Auslandinvestmentgesetz - mit einer Strafbesteuerung. Diese Praxis wurde jedoch in einem Urteil des Finanzgerichts Köln am 19. Juli 2007 als nichtvereinbar mit dem Europarecht beurteilt und daher für unzulässig erklärt.
[Bearbeiten] Geschäftsabläufe in einer Investmentgesellschaft
Eine Investmentgesellschaft arbeitet meistens mit diversen Finanz-Dienstleistern zusammen:
- sie besitzt eine oder mehrere Kapitalanlagegesellschaften (KAG) in unterschiedlichen Ländern
- die Fondsbuchhaltung wird oft von einer Service-Gesellschaft ausgeführt
- eine Depotbank verwaltet die Wertpapiere
- die Verwaltung der Girokonten und der Zahlungsverkehr wird von einer Bank ausgeführt
- einige Fonds haben einen externen Advisor, der die Anweisungen für die Kauf- und Verkauforder gibt
- ein Broker führt den Handel der Wertpapiere an der Börse aus
- der Verkauf der Investmentfonds-Anteile an die Kunden wird meistens von mehreren Vertriebs-Partnern ausgeführt
Jeder einzelne Dienstleister kann eine andere Firma sein.
[Bearbeiten] Sondervermögen
Das Sondervermögen (engl. separate estate) ist das Anlagekapital der Fondsanleger, das rechtlich vom Vermögen der Investmentgesellschaft getrennt ist.
In Deutschland ist die Fondsgesellschaft verpflichtet, pro Einzelfonds ein jeweiliges Sondervermögen einzurichten. Dadurch ist dieses Sondervermögen sowohl von den Wertänderungen der andern Fonds der Investmentgesellschaft als auch vor dem Zugriff der Investmentgesellschaft selbst oder ihrer Gläubiger (auch im Insolvenzfall) geschützt.
Das Vermögen (Assets) eines Sondervermögens sind Barbestände, Aktien, Bezugsrechte, Renten, Ansprüche aus Dividendenzahlungen, usw. Es wird regelmäßig marktgerecht bewertet.
Der Wert des Sondervermögens entspricht immer der Summe der mit dem aktuellen Rücknahmepreis bewerteten Anteilscheine.
Sondervermögen von Kapitalanlagegesellschaften sind Vermögen, die einen besonderen Umgang erfordern. Dies wird u.a. dadurch sichergestellt, dass die Verwahrung durch eine Depotbank vorgenommen werden muss.
Die Kapitalanlagegesellschaft (KAG) steuert die Anlageform des Sondervermögens, indem sie Käufe und Verkäufe initiiert. Sie hat jedoch keinen unmittelbaren Zugriff auf die Vermögensgegenstände. Ihre Absichten (Kauf- und Verkaufsaufträge) teilt sie einer Depotbank mit, die sie im Namen des Sondervermögens bei Brokern ausführt. Auch die Ausgabe und Rücknahme von Fondsanteilen wird von der Depotbank im Namen des Sondervermögens durchgeführt. Die Depotbank hingegen hat keinen Einfluss auf die Investmententscheidung.
Ein spezieller Fall ist das Altersvorsorge-Sondervermögen ("AS-Fonds").
Anlagefonds sind immer Portfolios (Aktien, Immobilien usw.). Portfolios müssen aber nicht immer Fonds sein.

