Pfarrhaus
Pfarrhaus ist eine Bezeichnung für die Amtsräume oder die Wohnung eines Pfarrers oder Pastors.
Synonyme für den Begriff sind Pfarramt oder Pastorat. In der Vergangenheit wurden Pfarrhäuser insbesondere im ländlichen Raum zumeist auch als Bauernhof genutzt und daher im Süden des deutschen Sprachraums auch als Pfarrhof bezeichnet. In einigen Regionen innerhalb der norddeutschen evangelischen Landeskirchen spricht man auch von der „Pastorei“. Historisch sind auch „Archipresbyterat“, „Presbyterat“, „Archidiakonat“ bzw. „Diakonat“ als Bezeichnungen für das Amtshaus bzw. die Amtswohnung eines Geistlichen anzutreffen.
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Historisch [Bearbeiten]
Die strikte Trennung in ein Wohnhaus und ein Nebengebäude für die Landwirtschaft unterschied in vielen Ortschaften das Pastorat von den üblichen Bauernhäusern. Das Pfarrhaus beinhaltete oft auch Schul- oder Konfirmandenräume.
Einen entscheidenden Einschnitt in der Geschichte des Pfarrhauses stellte die Reformation dar. Die Aufhebung des Zölibats für Pfarrer bedeutete den Einzug von Pfarrfrauen bzw. damit auch ganzer Pfarrfamilien in die evangelischen Pfarrhäuser. Namhaftes Vorbild für die Rolle der Pfarrfrau und des damit häufig verbundenen offenen und gastfreundlichen Hauses war Martin Luthers Ehefrau Katharina von Bora. Pfarrerskinder kamen häufig in den Genuss einer überdurchschnittlichen Bildung, und bis hin zu Angela Merkel gibt es zahlreiche Beispiele für bedeutende Persönlichkeiten in ganz unterschiedlichen Sparten, die in einem Pfarrhaus aufgewachsen sind.[1]
In jüngerer Vergangenheit wandelte sich die Rolle der Pfarrfrau (und der inzwischen ebenso existierenden Pfarrmänner) und damit einhergehend die Bedeutung des Pfarrhauses insbesondere durch zunehmende eigene Berufstätigkeit abermals.
Gegenwart [Bearbeiten]
In den Landeskirchen der EKD sind Pfarrerinnen und Pfarrer üblicherweise verpflichtet, sofern ein Pfarrhaus vorhanden ist, dieses anzumieten und zu bewohnen.[2] Gleiches gilt für römisch-katholische Pfarrer.[3]
Seit den 1970er Jahren ist der Fortbestand der Pfarrhäuser zunehmend diskutiert worden. Dabei waren völlig unterschiedliche Aspekte von Bedeutung:
- Pfarrer in Arbeiterbezirken oder sozialen Problemvierteln empfanden die Häuser oft als unangemessen groß.
- Allein lebende Pfarrer bemängelten eine zu große Wohnfläche.
- Durch die Dienstwohnungspflicht können Pfarrer erst kurz vor dem Ruhestand eigenes Wohneigentum bauen oder erwerben.
- Grundlegende Renovierungen oder Gebäudeinstandhaltungsarbeiten überfordern Kirchengemeinden zuweilen. Dies gilt insbesondere für besonders alte oder große Pfarrhäuser.
- Das Bewohnen denkmalgeschützter Häuser erfordert große Zugeständnisse der Bewohner.
- Pfarrer in eingeschränkten Dienstverhältnissen haben trotz geringerer Bezüge die gleiche Wohnung zu den gleichen Konditionen zu mieten wie Amtsinhaber in einer vollen Stelle.
- Selbständigen Ehepartnern ist es in der Regel nicht erlaubt, von zu Hause aus ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen bzw. im Pfarrhaus ein Büro einzurichten.
In manchen Landeskirchen sind die Regelungen seit den 1990er Jahren im Sinne vorgebrachter Kritik überprüft und teilweise geändert worden, so dass auf Antrag der Kirchengemeinden und Pfarrer Wohnungen verkleinert oder Erwerbstätigkeit von Angehörigen genehmigt werden können. Alternativ zur Verpflichtung, eine Dienstwohnung zu beziehen, wird eine Residenzpflicht, also die Pflicht, eine Wohnung lediglich innerhalb der Kirchengemeinde bzw. des Aufgabengebietes zu beziehen, diskutiert. Im Jahr 2006 betonte ein Beschluss der Frühjahrssynode der evangelischen Kirche von Kurhessen - Waldeck das prinzipielle Festhalten an der Residenzpflicht ihrer Ortspfarrer.
Siehe auch [Bearbeiten]
Weblinks [Bearbeiten]
Literatur [Bearbeiten]
- Thomas Spohn (Hg.): Pfarrhäuser in Nordwestdeutschland. Münster / New York / München / Berlin 2000
- Gunther Schendel: Das evangelische Pfarrhaus aus kirchenhistorischer Sicht - Beiträge zur DVD-educativ premium "Das weiße Band", Matthias Film gGmbH 2010 (u.a. mit Kurzbiografien zu folgenden durchaus verschiedenen Pfarrhauskindern: Diedrich Speckmann, Gottfried Benn, Wolfgang Trillhaas, Horst Wessel).
- Robert Minder, Das Bild des Pfarrhauses in der deutschen Literatur von Jean Paul bis Gottfried Benn , in: Kultur und Literatur in Deutschland und Frankreich - Fünf Essays. Frankfurt 1977 ISBN 3-518-06897-0
- Christine Eichel, Das deutsche Pfarrhaus. Hort des Geistes und der Macht, Köln 2012 ISBN 978-3-86995-040-2
Einzelnachweise [Bearbeiten]
- ↑ Historische Information des Lutherhauses Eisenach
- ↑ http://www.kirchenrecht-evlka.de/showdocument/id/24753/section/47000182/search/residenzpflicht/exact/#s47000182
- ↑ Residenzpflicht katholischer Pfarrer nach dem CIC: Can. 533 §1 „Der Pfarrer ist verpflichtet, im Pfarrhaus nahe der Kirche seinen Wohnsitz zu haben“