Portal Diskussion:Recht/Archiv 2007-II

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Fehlender Artikel Arzneimittelrecht

Hi, habt ihr eine Rubrik für fehlende Artikel? Obiger gehört dazu. --Nina 00:27, 3. Apr. 2007 (CEST)

Ich hab's in Wikipedia:WikiProjekt Recht/Artikelwünsche eingetragen. Grüße -- kh80 •?!• 00:54, 3. Apr. 2007 (CEST)
Kategorie:Arzneimittelrecht gibts aber schon. Nur der Hauptartikel fehlt noch. --Alkibiades 10:54, 3. Apr. 2007 (CEST)
Nachtrag: Pharmarecht dürfte in etwa dem gewünschten Artikel entsprechen. Gibt es zwischen Pharma- und Arzneimittelrecht Unterschiede, oder soll man einen Redirect setzen oder gar verschieben? --Alkibiades 10:56, 3. Apr. 2007 (CEST)
@Kh80:Danke. Alkibiades: das weiß ich leider nicht, vielleicht mal bei Benutzer:Saefken nachfragen? --Nina 21:19, 3. Apr. 2007 (CEST)

Wurde erfolglos in QS eingetragen. Hier Begründung: "Scalping umfasst mehr als das dargestellte Verhalten; Rechtslage ist fehlerhaft; Überschneidung mit anderen Artikeln (Insiderrecht)." Bitte darum kümmern. -- Cecil 21:36, 3. Ap 2007 (CEST) Es sind einige FEhler in dem Artikel. SO hat der BGH insbesondere nicht entschieden, dass es sich um eine Ordnungswidrikeit handel, sondern vielmehr kann scalping auch eine Straftat im Sinne des § 38 Abs. 2 WpHG darstellen. Richtig ist, dass durch das Urteil klargestellt worden ist, dass ein Scalping grundsätzlich auch als Marktmanipulation geahndet werden kann. Allerdings kann es auch eine Insiderstraftat (§ 38 Abs. 1 WpHG) darsellen, sofern die Empfehlung mit einer Insiderinformation begründet worden ist.

Hirnbatzl und Ohrfeige (erl.)

Ich bitte die Fachkundigen um Bewertung, ob es sinnvoll ist, im Artikel auf die potentielle Körperverletzung hinzuweisen. Ein gewisser Herr Benutzer:Romwriter entfernt die Hinweise permanent und begründet dies mit Unfug bzw. Vandalsimus. Das sehe ich anders. Warnhinweise haben den Zweck, vor negativen Konsequenzen zu bewahren. Viele Leute wissen das nicht, dass eine Ohrfeige wie auch ein Hirnbatzl etc. einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellen können.--Gamsbart 12:20, 3. Apr. 2007 (CEST)

Hat sich wohl erledigt jetzt.--Gamsbart 14:40, 10. Apr. 2007 (CEST)
Erstens ist es eine banale Information, dass Ohrfeigen und Hirnbatzln Körperverletzungen darstellen können, denjenigen möchte ich sehen, der nicht durch ein klein wenig Nachdenken ebenfalls auf diesen Gedanken kommt. Zweitens dürfte es sich, soweit nicht Schäden wie blaue Flecken bleiben, eher um einen Fall der "unangemessenen körperlichenn Behandlung" handeln. Juristisch handfeste ausführungen dürften den Leser eher verwirren, als weiterhelfen.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 14:41, 10. Apr. 2007 (CEST)
Das mit der "banalen Information" könnte man sogesehen auch für viele andere Dinge dann wohl übernehmen. Vermutlich wissen mehr Leute, das Benzin entzündlich ist, als dass man niemandem Schmerzen - vor allem geringfügige - zufügen darf. Sollen wir jetzt auch die Warnhinweise bei den Chemikalien wegnehmen? Und die Rechtshinweise? Und die Hinweise bei den Gesundheitsthemen? --Gamsbart 14:51, 10. Apr. 2007 (CEST)

Hitlers Ehrenbürgerschaft in Kirchardt

Guten Tag, Es geht um eine Ehrenbürgerschaft Hitlers die laut Gemeindeordnung zwar erloschen ist aber laut dem Bürgermeister auch nicht nachträglich aberkannt werden darf. Der Bürgermeister Rudi Kübler sagte dazu:"Insofern ist auch eine förmliche Aberkennung nicht notwendig, sogar gar nicht möglich, denn ich kann nichts aberkennen, was kraft Gesetz nicht mehr besteht, zumal auch zwingend vorgeschrieben ist, dass die Aberkennung des Ehrenbürgerrechts dem Betroffenen förmlich zugestellt werden muss und mit allgemeinen Rechtsmitteln angefochten werden kann (§ 22 II. Verlust des Ehrenbürgerrechts im Kommentar zur GO - siehe Anlage). Bei Toten ist das nun mal nicht möglich." § 22 II. lautet aber:"Das Ehrenbürgerrecht kann wegen unwürdigen Verhaltens entzogen werden. Mit der Verwirkung des Bürgerrechts wird auch das Ehrenbürgerrecht verwirkt." Darin steht nicht das die Aberkennung förmlich Zugestellt werden muss. Was meint ihr ist eine Aberkennung möglich oder nicht? -- Otm Shank 15:26, 5. Apr. 2007 (CEST)

Die Aberkennung ist ein Verwaltungsakt, § 35 LVwVfG, die Bekanntgabe regelt § 41. Der eigentliche Grund dürfte aber sein, dass Hitler tot ist, demnach kein mensch mehr und folglich nicht rechtsfähig. Wer nicht rechtsfähig ist, kann kein Träger des Bürgerrechts sein. Was nicht existiert, kann auch nicht aberkannt werden. Ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss könnte allenfalls ausdrücken, dass man sich von den damaligen Entscheidungen distanziert, aber rechtlich nichts bewirken. --103II 16:49, 5. Apr. 2007 (CEST)

Aber eine nachträgliche (symbolische) Aberkennung ohne förmliche zustellung wäre möglich? Oder? -- Otm Shank 19:34, 5. Apr. 2007 (CEST)

Symbolisch ist zunächst einmal fast alles möglich. Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 12:36, 8. Apr. 2007 (CEST)
Also ich würde einen rein symbolischen Verwaltungsakt für nichtig halten. Aber ein Verwaltungsakt, der nicht zugestellt wird, ist ohnehin nicht wirksam. --Alkibiades 12:43, 8. Apr. 2007 (CEST)

Zustellung an den Rechtsnachfolger in Gestalt eines feststellenden VAs?--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:52, 8. Apr. 2007 (CEST)

@Alkibiades:Die Aberkennung in Bad Doberan war auch nur symbolisch und es musste nichts zugestellt werden. Warum ging das da? -- Otm Shank 14:34, 10. Apr. 2007 (CEST)

Verband (Recht)

... ist das überhaupt ein Rechtsterminus? und wenn ja, was für einer, der Artikel schweigt sich da aus ... Bin mehr durch Zufall drauf gestoßen, wg. Interessenverband (vgl. Diskussion:Interessenverband) ... Hafenbar 22:29, 15. Apr. 2007 (CEST)

Mit Recht hat der Artikel nicht viel zu tun. Der Klammerzusatz wurde wohl nur zu Abgrenzungszwecken gewählt und nicht etwa, weil der Artikel rechtliche Probleme behandelt. Ich schlage deshalb vor, den Artikel nach Verband (Organisation) zu verschieben. --Forevermore 00:22, 16. Apr. 2007 (CEST)
Verschieben scheint mir auch angebracht zu sein. --Pelz 00:48, 16. Apr. 2007 (CEST)

Albert Schreiber

Ich möchte mal Personen, die sich juristisch auskennen, bitten, sich o.g. Artikel anzuschauen. In meinen Augen liegt hier (Vorverurteilung, etc.) eine deutliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten vor (siehe auch die laufende Löschdiskussion dazu), so dass dieser Artikel besser heute als morgen entfernt werden müsste. --Hansele (Diskussion) 15:05, 15. Apr. 2007 (CEST)

Kategorie:Richter (Schweiz) ?

Ich bin gerade die Kategorie:Richter durchgegangen. Dabei stellte ich fet, dass es für Deutschland und Österreich eine eigene Unterkategorie gibt, nicht aber für die Schweiz. Außerdem sind da noch mindetens zehn Schweizer Richter. Ich denke daher, dass es an der Zeit ist auch den Schweizern ihre Unterkategorie zu gönnen. >>Bestehen Einwände?--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 18:28, 16. Apr. 2007 (CEST)

Nö. Keine Einwände. Mach et, Kriddl! --Forevermore 18:34, 16. Apr. 2007 (CEST)

Überarbeitung/ Quellen erbeten (Urgicht)

Hi,

ich hoffe, ich bin hier nicht völlig verkehrt. Ich bin beim Artikel Urgicht auf eine kurze Diskussion gestoßen, in der die Löschung des Artikels erwägt wird. Ich halte das Lemma für relevant, bin aber rechtsgeschichtlich unbedarft. Kann vielleicht jemand dem Artikel weiterhelfen? Eine brauchbare Quellenangabe (1. Aufl. HRG?) wäre schon mal was :) Meine Suchen im Internet (Google Web, -Books, -Scholar, Karlsruher Virtueller Katalog) ergaben nur, dass das Wort in rechtsgeschichtlichen Kontexten auch im 20. Jh. noch vorkommt - aber mehr habe ich nicht gefunden. Die gleiche Frage stelle ich auch in der Wikipedia:Redaktion Geschichte/Qualitätssicherung, bitte verzeiht mir das Crossposting. Gruß, --jonas 21:05, 18. Apr. 2007 (CEST)

Hi Jonas,
völlig verkehrt bist du hier nicht, aber solche Fragen gehören derzeit eher auf Portal Diskussion:Recht. Ich befürchte aber auch da kann dir keiner weiter helfen. Ich zumindest habe den Begriff noch nie gehört. Das scheint etwas ganz altes zu sein. Dummerweise wird das aus dem Artikel nicht deutlich. Insofern würde ich eine Löschantrag momentan unterstützen. Grüße --Alkibiades 21:11, 18. Apr. 2007 (CEST)

Affekthandlung

ein ubearbeiteter Fall aus der QS, müsste komplett bearbeitet werden Dinah 13:14, 2. Apr. 2007 (CEST)

Spontanäußerung

Habe das Gefühl, das dieser neue Artikel den Begriff nicht ganz präzise definiert und noch erhebliches Verbesserungspotential besteht.--Cactus26 15:09, 19. Apr. 2007 (CEST)

Trittbrettfahrer (Kriminalistik)

Leider gibt der Artikel in diesem Zustand nicht viel her, daher erstmal QS, da gnädig--Zaphiro 11:49, 20. Apr. 2007 (CEST)


von der Wikiprojekt-Diskussion:

Spontanäußerung

Leute, das stimmt doch nicht, oder? Wo ist das denn legaldefiniert? Und ist sie nicht gerade doch verwertbar, weil es gar keine Vernehmung ist? Strafprozessrechtler an die Front... --103II 00:18, 24. Apr. 2007 (CEST)

Stimmt, legaldefiniert ist das glaub ich nicht, aber der Sache nach stimmt es ansonsten. Meyer-Goßner, 49 Aufl., § 136 StPO Rn 20: "Ein Verwertungsverbot besteht nach der Rspr aber nicht, wenn der Beschuldigte ohen Zutun des Vernehmungsbeamten vor der beabsichtigten Belehrung spontan einer Äußerung abgegeben hat (BGH NJW 90, 461 [...] )." Google kennt das auch. --Alkibiades 00:58, 24. Apr. 2007 (CEST)
Also ich meine mich auch erinnern zu können dass solche Spontanäußerungen verwertbar sind. aber wo ich das noch gelesen habe.. --chvickers 08:11, 24. Apr. 2007 (CEST)
Jaja, aber die Artikeleinleitung sagt "rechtlich nicht verwertbare Aussage". Das ist doch dann falsch?! --103II 10:44, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ohje, da ist kaum ein Satz richtig... Ich übernehm das, könnte jemand von euch schauen, was die beteiligten Gentlemen sonst so bei WP machen? THX, CJB 11:38, 25. Apr. 2007 (CEST)

Oje, stimmt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil... Das steht ja in klarem Widerspruch zu der von mir angegebenen Kommentarstelle. Das hab ich wohl einfach übersehen. --Alkibiades 11:58, 25. Apr. 2007 (CEST)

Inhaltlich tatsächlich falsch. Die HGerleitung ergibt sich dogmatisch (wenn ich mich richtig an den Strafrecht-Klausurenkurs in der Referendarausbildung erinnere) daraus, dass ein Gespräch an sich noch keine formelle Vernehmung ist und daher § 136 StPO nicht anwendbar ist. So wie das jetzt dasteht ist es allerdings untragbar.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:14, 25. Apr. 2007 (CEST)

P.S.: Hauptsächlich wurde das von der einstellenden IP verursacht[1] die anderen Beteiligten sind nur formal drüber gegangen. Soweit ersichtlich wurden nur die Edits in diesem Artikel von ihr getätigt[2].--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 12:20, 25. Apr. 2007 (CEST)

Done... Könntet ihr bitte den bisherigen Autoren über die Schulte schauen , ich bin für heute raus... see you, guys --CJB =)

Richtig falsch wurde der Artikel eigentlich erst dadurch, dass einige aus der Eingangskontroolle versucht haben, dem Artikel eine Einleitung zu geben: [3], [4] . Die Urspungsversion der IP war nicht unbedingt falsch, nur so unvollständig, dass sie zu Missverständnissen führte. --Alkibiades 12:49, 25. Apr. 2007 (CEST)

Ja super, danke, das ging schnell. --103II 22:20, 25. Apr. 2007 (CEST)

Schade finde ich, dass dieses Thema mal wieder nur im Kontext der deutschen Rechtsprechung behandelt wird. Das Konzept der spontanten Äußerung im Zusammenhang mit dem Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen, ist ja nicht auf Deutschland beschränkt. sebmol ? ! 10:52, 26. Apr. 2007 (CEST)

Ja, aber leider gibt es weiterhin keine regelmäßigen Mitarbeiter mit tieferen Kenntnisses aus anderen Rechtsgebieten. Wir müssen damit leben. --Alkibiades 10:54, 26. Apr. 2007 (CEST)
Wir wissen aber auch aus Erfahrung, was passiert, wenn man eine allgemeingültige Definition übergreifend fasst, systematisiert und einzelne Länder nachordnet. Solcher Abstraktionsgrad wird ausgeschimpft oder frontal angegriffen, dass es manchmal albern wirkt: Römische Regeln wurden amerikanisch (und nur amerikanisch! ;-), Grundrechte gebe es nur in Deutschland etc. etc. Dann belässt man es hallt bei einem nivellierten Ergebnis. --CJB 09:14, 2. Mai 2007 (CEST)

Fräsmaschinenfall

>>>>>>> verschoben wegen Löschantrags auf LA-Diskussion >>>>>>>>
CJB 09:27, 2. Mai 2007 (CEST)

Redundanz:Rechtsphilosophie#.C3.96konomische_Analyse_des_Rechts, Law and Economics und Ökonomische Analyse des Rechts

Die drei im Titel genannten Artikel/Abschnitte überschneiden sich inhaltlich. Ich bitte die Portal-Mitarbeiter um eine Abgrenzung oder Zusammenlegung, je nach dem was sinnvoller ist. Die alte Diskussion findet hier. Vielen Dank für die Mitarbeit. --Tango8 Disk. Ordnung schaffen 21:21, 2. Mai 2007 (CEST)

Dazu hatte ich den Bausteinsetzer schonmal angesprochen, der mir mal versichert hat, er wolle sich selbst drum kümmern. Er hat ist nu aber wohl eher inaktiv. Insofern muss mal nochmal schauen. --Alkibiades 21:52, 2. Mai 2007 (CEST)

Und noch ein Fall für das Portal:Recht. Diese drei Artikel/Abschnitte überschneiden sich ebenfalls. Ich bitte die Portal-Mitarbeiter auch hier mit zu helfen und die Redundanz zu erledigen. Die alte Diskussion findet man hier. Vielen Dank für die Mitarbeit. --Tango8 Disk. Ordnung schaffen 21:35, 2. Mai 2007 (CEST)

Artikel Justiz

der Artikel Justiz passt mE nicht zur Überschrift. Details siehe Diskussion bei Justiz --Kohlenstoffstahlmesser 13:46, 4. Mai 2007 (CEST)

Erschließung

Es wäre nett, wenn das mal ein Sachkundiger differenziert darstellen könnte. Insbesondere bei der Disskussion der Erschließung eines Berges fühlen wir uns nirgens richtig aufgehoben. Danke im Voraus.-- visi-on 21:54, 4. Mai 2007 (CEST)

Klageart

Ein Trauerspiel. Im wesentlichen eine Liste und auf die verwaltungsgerichtlichen Klagearten beschränkt.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 10:32, 26. Apr. 2007 (CEST)

evtl. unter Rechtsbehelf einarbeiten, das ist eh eine Liste... --CJB 10:44, 26. Apr. 2007 (CEST)
Evtl eher verschieben nach Klageart (VwGO). Damit wäre das verdeutlicht. Fließtext ist dann auch nicht sooo wichtig, es gibt ja die verlinkten Hauptartikel. Würde man das alles nochmals ausformulieren, hätten wir eine Redundanz. --Alkibiades 10:56, 26. Apr. 2007 (CEST)

Ich habe erst einmal den Zivilprozess ergänzt und die Darstellungsform der anderen Klagearten angepaßt. Ich meine schon, daß wir hier einen solchen Beitrag brauchen. Der Begriff ist populär und wird nachgefragt werden. Es sollte aber hier keine vertiefte DArstellung erfolgen, weil die Probleme der Feststellungsklage beispielsweise in einem gemeinsamen Artikel zur verwaltungsrechtlichen und zur zivilrechtlichen Feststellungsklage dargestellt werden sollten. Ziel sollte also ein Überblicksartikel sein, wie ich ihn hoffe, skizziert zu haben. Wenn sich jemand berufen fühlt, wäre allerdings noch einiges nachzubessern: die weiteren öffentlich-rechtlichen Klagearten könnten in den Text integriert werden, der Kommunalverfassungsstreit und die Verfassungsgerichtsbarkeit wären auszuführen und schließlich lassen sich vielleicht auch attraktivere Literaturzitate finden. Ich kommen jetzt nicht dazu. Ich denke aber, den Artikel vor einer Einarbeitung oder Verschiebung bewahrt zu haben. -- Stechlin 14:59, 4. Mai 2007 (CEST)

Sieht gut aus, vielen Dank. --Alkibiades 21:06, 4. Mai 2007 (CEST)
Wirklich viel besser.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 08:39, 5. Mai 2007 (CEST)

Bitte um Mitarbeit

Wenn jemand über die jüngsten Änderungen bei Haftung (Recht) und Verpflichtetsein mitdiskutieren möchte, wäre ich dankbar. --103II 00:50, 6. Mai 2007 (CEST)

Bitte um Hilfe im Filbinger Artikel wg. falscher BGH-Zitate

Hallo,

ich bitte im Artikel Filbinger um Hilfe durch einen juristisch beschlagenen Admin, nachdem der Admin, der den Artikel aufgrund eines Editwars gesperrt hat, sich für nicht zuständig erklärt hat.

Folgendes Problem :

Im Artikel wird momentan dem BGH ein Zitat zugeschrieben, das wörtlich falsch und sachlich verzerrend ist. Der Tenor der nichtjuristischen Sekundärquelle wurde zwar durchaus richtig wiedergegeben,- aber der deckt sich nicht mit dem Wortlaut der Primärquelle des BGH Urt. v. 16. November 1995 – 5 StR 747/94 (u.a http://lexetius.com/1995,464), die ich mittlerweile sowohl online in der BGH-Edition des amtlichen Herausgebers der BGH-Urteile (gekürzte Fassung) , dem Heymanns-Verlag (http://www.recht.com) , als auch in der NJW nachgeschlagen habe.

Folgende Sätze stehen im Artikel : 1995 stellte der Bundesgerichtshof fest, bei der NS-Militärjustiz habe es sich um „Terrorjustiz“ gehandelt. NS-Militärrichter, die ihre Laufbahn in der Bundesrepublik fortgesetzt hatten, bezeichnete er als „Blutrichter“, die sich eigentlich „wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen hätten verantworten müssen“. Weder "Terrorjustiz" , noch "Blutrichter" stehen im Urteilstext, hier wird die Primärquelle BGH wörtlich(!) falsch zitiert. Tatsächlich sprach der BGH von "Blutjustiz" , nicht aber von "Blutrichtern".

Wichtiger aber : "NS-Militärrichter, die ihre Laufbahn in der Bundesrepublik fortgesetzt hatten....." erscheint mir so sachlich falsch. Der BGH-Wortlaut bezieht sich nicht pauschal auf (alle) NS-Militärrichter, sondern der BGH spricht von einer "Vielzahl ehemaliger NS-Richter" an den unterschiedlichsten Gerichten (natürlich - und explizit- auch an Kriegsgerichten). Er lässt aber offen, welcher Richter im Einzelnen dazugehört und trifft keine Gesamtaussage für Militärrichter allgemein, wie der Artikel momentan unterstellt.

Die entsprechenden Diskussionen : Standpunkt des BGH-falsche Wiedergabe und Falsches Zitat im Artikel sind einsehbar.

Ich bitte , entweder im Artikel kenntlich zu machen, dass es die Sekundärquelle ist, die dem BGH Zitate zuschreibt (Etwa : Nach Wolfram Wette nannte der BGH NS-Militärrichter.....), oder die Primärquelle im Wortlaut ausdehnender zu zitieren (Formulierungsvorschlag  : 1995 stellte der BGH fest, dass die NS-Militärjustiz wegen "exzessiver Verhängung von Todesurteilen" als "Blutjustiz" bezeichnet werden könne und eine "Vielzahl ehemaliger NS-Richter strafrechtlich wegen Rechtsbeugung in Tateinheit mit Kapitalverbrechen zur Verantwortung [hätte] gezogen werden müssen".

Die Diskussion läuft schon eine gewisse Zeit, sie ist zäh, und man gerät schnell in Gefahr, als Revisionist gebrandmarkt zu werden, wenn man eine korrekte Zitierung einfordert.

Bedenkt man, dass in der Öffentlichkeit momentan hohes Interesse an der Thematik besteht, gibt es mir ein mulmiges Gefühl, dass bei Wikipedia über Wochen der BGH falsch wiedergegeben und ein entstellter Eindruck seines Urteils vermittelt wird.--Carolus.Abraxas 20:59, 5. Mai 2007 (CEST)

Die zugeschriebenen Zitate sind gegen den Wortlaut des Urteils ausgetauscht - so konnte man sie wirklich nicht stehenlassen. Ob sie aber grundsätzlich geeignet sind, etwas über Filbinger auszusagen, muss auf der Disk geklärt werden. --h-stt !? 10:22, 6. Mai 2007 (CEST)
Besten Dank für Deine Hilfe, mehr habe ich nie gewollt. Mir ging es nicht um einen Freispruch für Filbinger durch die Hintertür ( natürlich habe ich meine eigene Meinung zu ihm) sondern darum, dass nicht mit falschen Zitaten gearbeitet wird. Ich hoffe , dass das in der Diskussion zum Filbinger-Artikel zunehmend als selbstverständlich akzeptiert werden wird.--Carolus.Abraxas 11:46, 6. Mai 2007 (CEST)

Kategorien visuell darstellen

Im Kurier bin ich auf ein nützliches Werkzeug gestoßen: Catgraph stellt Kategorien mit ihren Überkategorien oder Unterkategorien grafisch dar. --wau > 23:08, 5. Mai 2007 (CEST)

Superspielzeug, ich bau es direkt auf meine Benutzerseite ein. Danke.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 11:27, 6. Mai 2007 (CEST)

Doppelt

Brauchen wir zu Grundrechte und Grundrechte (Deutschland) noch Grundrechtsschutz und Grundrechtstheorie? Letzteres würde ich gerne in Grundrechte verschieben, den Schutzartikel ganz löschen. --103II 00:51, 9. Mai 2007 (CEST)

Ja, gute Idee. Und vielen Dank, dass du dich schon der Neukonzeption von Grundrechte annimmst. --Alkibiades 06:50, 9. Mai 2007 (CEST)
Auf Grundrechtstheorie verweisen gerade mal vier Artikel - ich bau es jetzt mal ein... --103II 10:49, 9. Mai 2007 (CEST)

Den einleitenden Fließtext von Grundrechtsschutz kann man zwanglos bei Grundrechte (Deutschland) finden. Die tabellarische Aufzählung dort wäre auch kein wirklicher Verlust. Redirect?--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 10:57, 9. Mai 2007 (CEST)

Unbedingt. --103II 11:04, 9. Mai 2007 (CEST)

Diskussion:Magnus Gäfgen

Vielleicht könnte sich einer aus der Materie mal angucken, ob es sich lohnt die Seite des Anwalts zu verlinken. Ich hab so meine Schwierigkeiten mit der Beurteilung des Inhalts. Danke, --schlendrian •λ• 21:17, 9. Mai 2007 (CEST)

Meine Meinung habe ich dort geäußert; falls nötig, wird die Begründung nachgeliefert ;-) --Bubo 21:59, 9. Mai 2007 (CEST)
danke soweit schonmal, eine kurze Begründung wäre hilfreich, weitere Meinungen immer willkommen! --schlendrian •λ• 22:49, 9. Mai 2007 (CEST)
Eine „kurze“ Begründung gab es ja schon. Jetzt sollte erst einmal jemand die Relevanz des Weblinks begründen. --Bubo 23:11, 9. Mai 2007 (CEST)
Dank Poupou erst mal erledigt. Wenn man jetzt auch noch den Hinweis auf die eigene Homepage des Mörders löscht, wäre der Artikel imho ganz OK. --Pelz 23:55, 9. Mai 2007 (CEST)

Unrecht

Der o.g. Beklagte/Angeklagte wurde auf Bewährung aus der LK entlassen (ob das Pladoyer schuld war? :-)) ). Daher noch mal an dieser Stelle die Bitte (hab's auch vorne bei der Redaktion drauf geschrieben), ob man sich nicht auf einen gemeinsamen Nenner bezüglich des Inhalts einigen kann. Bin mir nicht sicher (da kein Jurist), ob's dazu Rechtsquellen gibt, hoffe daher auf die Mitarbeit der Fachleute. Oder ist der Begriff eher in der Philosophie (Rechtsphilosopie ?) einzuordnen und / oder es gäbe noch andere, die zu Verbesserungen beitragen könnten? --Ebcdic 18:04, 10. Mai 2007 (CEST)

Konzentration auf die Diskussion unter "Portal Diskussion:Recht"

Die Diskussion zu Themen im Bereich Recht war zeitweise auf mehrere Seiten zersplittert. Es soll nun wieder eine Konzentration aller Diskussionen und Anfragen auf eine Seite stattfinden. Aus diesem Grund wurden einige (inzwischen archivierte) Anfragen aus Wikipedia:Redaktion Recht und Soziales und Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Recht hierher übertragen, neue Anfragen nicht mehr dort, sondern nur noch hier eintragen! --wau > 20:28, 20. Apr. 2007 (CEST); aktualisiert --wau > 18:34, 11. Mai 2007 (CEST)

Versandhandel#Erstattung_der_Kosten_der_Hinsendung

Dieser Abschnitt wurde in dem Artikel kürzlich ergänzt. Allerdings gibt der Artikel zum Rechtlichen ansonsten kaum etwas her, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkt. Kann da mal bitte jemand reingucken und im Artikel mit 1-2 Sätzen auf den entsprechenden Artikel verweisen, den es bestimmt gibt, den ich aber so schnell nicht finde? Danke. --Liondancer 22:04, 11. Mai 2007 (CEST)

Dergleiche Abschnitt wurde auch in Widerrufsrecht eingebaut [5]. Da war vermutlich jemand ganz stolz darauf, was für ein Urteil er beim LG Karlsruhe erstritten hat, und wollte hier ein wenig damit protzen. Und überhaupt: steht das nicht ohnehin so im Gesetz? Ich revertiere mal beides. --Alkibiades 22:16, 11. Mai 2007 (CEST)

Überarbeitungsmanagement

Hallo,
mir fällt schon seit längerem auf, dass die notwendige Überarbeitung rechtlicher Artikel kaum geleistet wird. Das mag daran liegen, dass das nicht so viel Spaß macht, dass die Probleme oft nichtjuristischer Art sind oder dass gute Juristen wenig Zeit haben, aber trotzdem sollten wir uns mal Gedanken darüber machen, zumindest die Infrastruktur zu überprüfen. Mittlerweile wurde die "Redaktion Recht" geschlossen, d.h einzige Anlaufstelle für Diskussionen ist hier. Wir haben aber im Rahmen des Wikipedia:WikiProjekt Recht auch zwei Anlaufstellen, in denen überarbeitungsbedürftige Artikel gelistet werden. Es handelt sich um Wikipedia:WikiProjekt Recht/Überarbeitung notwendig und Wikipedia:WikiProjekt Recht/Überarbeitungsliste. Beide laufen wohl eher schlecht (:-(). Ich glaube, diese Listen haben sich nicht bewährt und sollten abgeschafft werden. Stattdessen sollten alle Überarbeitungsvorschläge hier zur Diskussion gestellt werden. Wenn sich hier in ein paar Tagen nichts tut und die Anfrage archiviert wird, ist auch davon auszuegehen, dass sich da so bald nichts mehr tut. Wer einen Artikel hier listet, könnte die Vorlage:Portalhinweis verwenden. Sollte hier diskutiert werden, kann man die Diskussion auch auf der Artikeldiskussionsseite archivieren. Sollte sich hier nichts tun, sollte der Portalhinweis durch eine Einlagerung in der Kategorie:Wikipedia:Überarbeiten ersetzt werden. Weitere Ideen/Hinweise? --Alkibiades 21:39, 7. Mai 2007 (CEST)

Der Erfahrung nach werden die Probleme schneller behoben, wenn es hier steht. Die Doppellistung ist nicht so glücklich; ich stimme Dir zu. --103II 22:58, 7. Mai 2007 (CEST)
Ich sehe die Lösung des Problems weniger in der Frage, wo überarbeitungsbedürftige Artikel gelistet werden und wo nicht. Die Wurzel des Übels ist eine andere. Mir (und vermutlich auch anderen) erscheint die Überarbeitung von Artikeln wie ein Kampf gegen Windmühlenflügel. Für jeden Artikel, den man auf ein gewisses Niveau bringt, schießen drei, vier Neue aus dem Boden, die ebenso optimierungsfähig (sprich: mies) sind wie der soeben verbesserte. Das macht keinen Spaß. Ich für meinen Teil schaffe lieber etwas Neues, als dass ich die vermurksten Versuche anderer Autoren verbessere. Klar, das lässt sich nicht verallgemeinern: Artikel wie Recht, Gesetz u. ä. sind lohnende Objekte. Trotzdem tue ich mich schwer damit, sie anzufassen. Das liegt vielleicht daran, dass ich jemand bin, der schnelle Erfolgerlebnisse braucht. (Deshalb komme ich auch mit meiner Monografie zum Thema Recht und Unrecht und der ganze Rest des Universums nicht so richtig voran. *scherz*) Die besten Ergebnisse erzielt man – zumindest was die Verbesserung von Artikeln betrifft – mit Löschanträgen. Traurig, aber wahr.
Wie können wir diesem unbefriedigendem Umstand abhelfen? Die Lösung (wenn es überhaupt eine gibt) kann nur eine kollektive sein: Artikel müssen im Team verbessert werden. Wenn vier bis sechs Leute jeweils einen Teil zu einem Artikel beitragen, entsteht als Produkt dieses Wirkens vielleicht etwas wirklich Gutes. Dazu müssen die Autoren aber bereit sind, ihre individuellen Wikipedia-Steckenpferde im Stall zu lassen und stattdessen die wilden Mustangs der Qualitätssicherung zu reiten.
Auf einer Benutzerseite, die ich leider gerade nicht wiederfinde, habe ich etwas von der Verantwortung gelesen, die wir Wikipedianer haben: Für viele Menschen ist die Wikipedia eine der wichtigsten Informationsquellen. Leider gehen nicht alle mit der notwendigen Skepsis an die Artikel heran, sprich: Sie nehmen die (Fehl-)Informationen für bare Münze. Deshalb ist es wichtig, dass zumindest die elementaren (Rechts-)Artikel fehlerfrei sind. Dazu bedarf es unser aller Engagement. --Forevermore 23:45, 7. Mai 2007 (CEST)

Hmmm, das Thema scheint nicht wirklich viele zu interessieren. Ich darf also davon ausgehen, dass keiner was dagegen hat, wenn ich die beiden oben genannten Überarbeitungslisten einstampfe und alle Überarbeitungswünsche hierher umleite. Ob das dann mehr bringt, ist letztlich Nebensache. --Alkibiades 21:28, 18. Mai 2007 (CEST)

RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz

Das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (u.a. Rente mit 67 )wurde am 30.4.2007 beschlossen. Ist schon jemand dabei die umfangreichen Änderungen in die Wikipedia einzuarbeiten ? Hanabambl 17:49, 18. Mai 2007 (CEST)

Tu Dir keinen Zwang an. Dafür ist es ja Wiki.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:51, 18. Mai 2007 (CEST)

So schnell wie die Politik ihre "Reform"-Gesetze verabschiedet können wir bei Wikipedia gar nicht sein. ;-) --Forevermore 18:18, 18. Mai 2007 (CEST) (der gerade das UV-Reformgesetz analysiert)
Leider nur zu wahr...--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 19:44, 18. Mai 2007 (CEST)

Hmm ich bin gerade am überlegen ob ich mit den großen Änderungen (z.B. schrittweise Erhöhung der Altersgrenze auf 67 Jahre) anfang oder erstmal die kleinen Sachen (z.B. Erhöhung der Altersgrenze für die große Witwenrente oder den Änderungen zum Rentensplitting) änder ? Was meint ihr was ist besser ? Hanabambl 02:11, 19. Mai 2007 (CEST)

Am besten das zuerst, was mehr Menschen betrifft. --Forevermore 08:29, 19. Mai 2007 (CEST)

Erlass BKS

sorry für den murks mit Erlass (Recht).. bei den whatlinks bin ich jetzt aber überfordert, alles (nicht viel) was ich eindeutig als verwaltungsrecht erkannt habe, hab ich gemacht. und der eintrag 2, auf welchem Lemma soll der stehen, passt Erlass (Bürgerliches Recht), analog zu den anderen beiden, dann könnte Entsagung (CH, AT) gleich dorthin zielen? gruß -- W!B: 09:41, 11. Mai 2007 (CEST)

PS: kleine bitte als mitglied einer minderheit: könnten wir hier das TOC auf standard links setzt, auf meinem alten 800x600px-schirm ist es ohne scrollen nicht zugänglich.. wär ich sehr dankbar -- W!B: 09:44, 11. Mai 2007 (CEST)
Haben wir gar keinen Artikel Erlassvertrag???? --103II 20:37, 11. Mai 2007 (CEST)
im bürgerlichen Recht einen Vertrag, durch den der Gläubiger dem Schuldner nach § 397 Absatz 1 BGB die Schuld erlässt (in Österreich und der Schweiz auch „Entsagung“), siehe auch: Schuldenerlass
soll ich damit einen stub ansetzen, oder soll das rot bleiben? -- W!B: 11:42, 15. Mai 2007 (CEST)
Setzt lieber einen Stub, sonst wird der Leser durch den Theologie- und Politikartikel Schuldenerlass nur verwirrt.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 12:07, 15. Mai 2007 (CEST)
ok Erlass (Privatrecht) und Erlass (Steuerrecht), anständige ehrliche stubs: ersteren können wir ja nach de/at/ch trennen, wenn er mal zu voll geworden ist.. bitte kategorien kontrollieren, danke gruß -- W!B: 01:15, 17. Mai 2007 (CEST)
Ist der Erlass in Ö und Ch auch vertraglich konstruiert? Nur so aus Interesse. --103II 15:48, 17. Mai 2007 (CEST)
In allen Fällen, in welchen der Gläubiger berechtiget
ist, sich seines Rechtes zu begeben, kann er demselben auch zum
Vortheile seines Schuldners entsagen, und hierdurch die
Verbindlichkeit des Schuldners aufheben.
§ 1444 ABGB 1811 i.d.g.F. 3) Entsagung. Drittes Hauptstück Aufhebung der Rechte und Verbindlichkeiten.
(Verzicht, Erlass stehen synonym, mehr weiß ich leider auch nicht) -- W!B: 02:19, 19. Mai 2007 (CEST)

hallo IP:141.53.209.148 - und was passt nicht an RunderlassErlass (Verwaltungsrecht) (falscher revert ohne rückverschiebung): ist der runderlass kein Erlass? mir fehlt ja leider das fachwissen, den erlass in anderen Ländern genau zu definieren. aber eine Anweisung einer Bundes- oder Landesbehörde (also z. B. eines (Bundes-)Ministeriums) an nachgeordnete Behörden innerhalb ihres jeweiligen Geschäftsbereiches. ist - soweit ich informiert bin, die definition von "Erlass" - lieg ich da falsch? gruß -- W!B: 00:41, 17. Mai 2007 (CEST)

PS die deutschlandlastig-bausteine sind übrigens, falls das so ankommt, nicht als vorwurf gedacht, sondern als wartungbaustein, eine abfrage mit CatScan etwa [6] gibt einen schönen überblick, was in Allgemeines Verwaltungsrecht für AT, CH, LI zu erledigen ist -- W!B: 01:15, 17. Mai 2007 (CEST)

Den Artikel Runderlass hatte ich als Spezialartikel zum Artikel Verwaltungsvorschrift angelegt; "Erlass" gehört wenn überhaupt dort hinein, nicht in den Artike zum Runderlass. Daher war auch das Verschieben falsch, da Erlass nicht der Überbegriff ist, sondern Verwealtungsvorschrift. Falls für Österreich etwas anderes gilt müsste ggf. ein Artikel wie Erlass (Österreich) angelegt werden. --C.Löser Diskussion 15:57, 17. Mai 2007 (CEST)

sorry, ist Verwaltungsvorschrift schon wieder so ein artikel über deutschland? ich verlier da langsam den überblick.. ich dachte dass erlässe und andere verwaltungsvorschriften so ziemlich in jeden zivilisierten land üblich sind (und waren)? -- W!B: 02:19, 19. Mai 2007 (CEST)
Jupp in dieser Form ist es ein Deutschlandartikel. Zweifellos gibt es auch Verwaltungsvorschriften in anderen Ländern, es täte mich aber wundern, wenn sie dieselbe Dogmatik und Einsortierung bezüglich der Rechtsquellenlehre haben.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 12:39, 19. Mai 2007 (CEST)
ah verstehe, und ist geplant, für jedes land einen eigenen artikel zu machen, oder für jedes land ein abschnitt? -- W!B: 22:08, 19. Mai 2007 (CEST)

Strafverfolgung in der Wikipedia?!

Hallo,

lest euch bitte diesen Vorschlag zu einem MB mal durch und gebt euren Kommentar ab: Wikipedia:Meinungsbilder/Strafverfolgung --Müllfighter 21:37, 19. Mai 2007 (CEST)

Ich halte ein derartiges MBV mit der Intention des Zwangs zur Strafanzeige für reichlich verfehlt. U.a. auch, weil zwar eine Strafanzeige zwar rechtens ist, aber abgesehen von Straftatbeständen, um die es hier nicht geht, keinesfalls Pflicht ist.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 21:46, 19. Mai 2007 (CEST)

Relevanzkriterien für Richter

Unter den Löschkandidaten vom 6.5.07 befinden sich Anträge gegen einige Finanzgerichtspräsidenten und mindestens einen Verwaltungsgerichtspräsidenten; beispielhaft darf ich die Artikel Lutz Hoffmann (Richter) und Christian Büschen anführen. Ich erinnere mich, daß bei früheren Löschdiskussionen (als Beispiel kommt mir Lothar Zysk in den Sinn) herausgearbeitet wurde, daß zumindest Bundesrichter per se relevent sind.
Vielleicht sollten wir den Vorgang zum Anlaß nehmen, die Relevanzfrage auch hier im Portal zu diskutieren?

In kollegialer Verbundenheit

Stechlin 17:37, 8. Mai 2007 (CEST)

Da ich bei meiner Putzaktion bei Juristenbiographien der Antragsteller war, lässt es sich nicht vermeiden, dass ich Stellung nehme: Bei Bundesrichtern sehe ich die RTelevanz durchaus per se als gegeben. Durch die Wirkung der höchstrichterlichen Rechtsprechung beeinflussen sie die Rechtspraxis maßgeblich. Dies sehe ich in dem Maße nicht bei den Richtern der obergerichtlichen Rechtsprechung (und die Präsidenten der entsprechenden Gerichte haben diesbezüglich hauptsächlich Verwaltungsfunktionen, sind ansonsten in der Spruchpraxis gleichwertig). Innsofern würde ich die Linie tatsächlich bei den Bundesrichtern ziehen.--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:44, 8. Mai 2007 (CEST)
OLG/OVG usw.-Präsidenten halte ich schon noch für relevant, das ist doch ein vergleichsweise bedeutendes Amt. Die übrigen Landesrichter halte ich nicht per se für relevant. Denkbar ist aber immer noch, dass wegen eines besonderen Urteils, besonderer Leistungen, öffentlichen Äußerungen, Forschungsarbeit oder was auch immer auch einer von denen relevant ist. Wir sollten die Grenze also nicht zu streng ziehen sondern eher darauf achten, ob im Artikel etwas Interessantes steht. --103II 23:24, 8. Mai 2007 (CEST)
Wir sollten das vielleicht von Fall zu Fall entscheiden. Wenn ein OLG-Richter eine bedeutende Monografie verfasst hat oder unter seiner Mitwirkung ein aufsehenerregendes Urteil gefällt wurde, könnte man ihm hier einen Artikel widmen. Für per se relevant halte ich Richter von Obergerichten aber nicht. --Forevermore 23:35, 8. Mai 2007 (CEST)
Vorschlag: Bundesrichter alle, OLG/OVG Präsidenten alle (weil die in der Tat auch in der Öffentlichkeit eine etwas herausragendere Rolle spielen) und alle sonstigen Richter bei besonders öffentlichkeitswirksamen Urteilen oder besonderer schriftstellerischer und/oder wissenschaftlicher Arbeiten. Auch OLG/OVG-Urteile beeinflussen die Rechtspraxis sehr maßgeblich. Ich bin sicher dass ein Satz wie: "...so auch schon OLG XYZ..." viel häufiger in Schriftsätzen und Urteilen vorkommt wie ein Hinweis auf den BGH --Pelz 23:53, 8. Mai 2007 (CEST)
Guter Vorschlag. Ich kann mich dem anschließen. --Forevermore 23:55, 8. Mai 2007 (CEST)
Dem schließe ich mich auch an. Als per se relevant sollten jedenfalls die Präsidenten der in die Kategorie:Oberes Landesgericht einzustellenden Gerichte angesehen werden. --Bubo 19:43, 9. Mai 2007 (CEST)
ack.--poupou Review? 19:55, 9. Mai 2007 (CEST)
Ja. --103II 20:02, 9. Mai 2007 (CEST)

Hinweis: ThePeter hat die Löschdiskussion abgearbeitet und die Personen als "nicht relevant" gelöscht. --[Rw] !? 16:52, 20. Mai 2007 (CEST)

Vorbeugende Verbrechensbekämpfung

Artikel mit (mMn zweifelhaftem) LA. Hat das im heutigen Strafrecht noch eine Bedeutung? Falls ja, die Fixierung auf die NS-Zeit durch Erweiterung beseitigen. --Matthiasb 18:03, 20. Mai 2007 (CEST)

War schon ein spezieller Begriff aus dem Nationalsozialismus (tauchte in der Form glaube ich in ein oder zwei grundlegenden Nazierlassen Mitte der dreißiger _Jahre auf).--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 18:07, 20. Mai 2007 (CEST)

Haager Landkriegsordnung

Guten Abend liebe Juristen, kann jemand von euch diesen Edit irgendwie verifizieren? Ich habe ihn prophylaktisch erstmal revertiert. Die Quellenangabe im Editkommentar ist ja reichlich unspezifisch, und in der Datenbank des IKRK zum HVR, die ich bisher als Quelle für solche Daten verwendet habe, finde ich diese Angaben nicht. --Uwe 00:00, 21. Mai 2007 (CEST)

Hat sich dank Henning erledigt. --Uwe 23:07, 21. Mai 2007 (CEST)

Untersuchungshaft und Gefangener

Liebe Portalmitarbeiter,
vor allem der letztere Artikel ist in einem grauenhaften Zustand. Ich habe grad radikal gekürzt, vielleicht könnt ihr euch den beiden Artikeln mal etwas annehmen. Gruß, Codeispoetry 22:41, 21. Mai 2007 (CEST)

TOC

danke Euch, sehr zuvorkommend -- W!B: 02:17, 22. Mai 2007 (CEST)

Teilrechtsfähigkeit (Österreich)

Ist das interessant genug für mehr als die zwei schiefen Sätze, aus denen der Artikel jetzt besteht? Was hat es mit Österreich auf sich (scheint ja durchaus etwas anderes als in D-Land gemeint zu sein, vgl. Rechtsfähigkeit). Mit den besten Empfehlungen, -- Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 17:40, 22. Mai 2007 (CEST)

Ich hab da mal son bisschen was zusammengegoogelt. Aber das soll keinen davon abhalten, dennoch evtl einen LA zu stellen. --Alkibiades 21:20, 22. Mai 2007 (CEST)
Wenn ihr mir bitte ne Woche Zeit lasst, dann schreibe ich hier nen Artikel darüber, der zumindest den Mindestanforderungen genügt. Also bitte etwas Geduld und der LA ist nicht nötig... --Chris Carter 16:09, 23. Mai 2007 (CEST)

Hört sich gut an :) ---CJB 16:47, 23. Mai 2007 (CEST)

Bitte auch um Mithilfe

Ist Eures Erachtens Christian Ganczarski rechtlich von Interesse oder "Relevanz"? Dann würde ich es begrüßen, wenn ihr euch an der Löschdiskussion beteiligen würdet. Am Artikel ist zweifellos noch zu 'feilen'. -- Kyber 16:02, 20. Mai 2007 (CEST)

Schade, dann geht er eben in den Orkus. -- Kyber 12:23, 24. Mai 2007 (CEST)

Nazijuristen

Ich mache darauf aufmerksam, dass über den hohen Verwaltungsjuristen Ernst Brückner, der im 'Dritten Reich' wirkte und später im Verfassungsschutz der BRD, ein lückenhafter Beitrag besteht, für den ein Löschantrag gestellt worden ist. Ich halte dieses Vorgehen für bedenklich. -- €pa 01:40, 31. Mai 2007 (CEST)

Artikel zu degressiven Steuern

Es bräuchte dringend einen Artikel Degressive Besteuerung o.ä. – das Thema war und ist Gegenstand heftiger Diskussionen (siehe hier) und ist derzeit unter Aktuelles auf der Hauptseite verlinkt, hat aber keinen anständigen Artikel, abgesehen vom (zumindest für Laien) völlig unverständlichen Redirect Degression, der eben gelöscht wurde. Könnte hier jemand Abhilfe schaffen? Gruß, Amphibium 22:43, 1. Jun. 2007 (CEST)

Könnte man in der Tat mal angehen. Wo ist denn das in „heftiger Diskussion“, das muss an mir irgendwie vorbeigegangen sein, den Link auf der Hauptseite konnte ich auch nicht mehr finden. -- Ahoi ... Nis Randers Sag's Mutter ... 01:04, 2. Jun. 2007 (CEST)

Das wurde und wird in der Schweiz bis in den Bundesrat hinauf kontrovers diskutiert, nachdem der wirtschaftlich eher am Rand gelegene Kanton Obwalden ein solches System eingeführt hatte. Der Link auf der Hauptseite ist unterdessen gelöscht, da die Angelegenheit im Artikel Obwalden noch nicht erwähnt ist (was ich zu ändern gedenke) und eben der Link Degression ins Leere führt. Gruß, Amphibium 10:01, 2. Jun. 2007 (CEST)

Zu steuerrechtlichen Fragen ist es in der Regel sinnvoller, einen BWLer zu fragen. Die meisten Juristen haben davon - sofern sie nicht in Bayern Examen gemacht haben - wenig Ahnung. --Alkibiades 11:02, 2. Jun. 2007 (CEST)

Kein Fenster für fehlende Artikel

Titel sagt schon alles! Erster Vorschlag: Nebenzweckprinzip --134.155.99.41 16:22, 6. Jun. 2007 (CEST)

Guck mal hier--Kriddl Diskussion Mentorenprogramm 17:12, 6. Jun. 2007 (CEST)

Verwerflichkeit

Kann sich mal ein Strafrechtler den Artikel Verwerflichkeit ansehen. Auf der Diskussionsseite wird um Mithilfe von Juristen gebeten. Siehe auch Nötigung. --wau > 14:20, 7. Jun. 2007 (CEST)

Kategorie Besatzungsrecht

Ich bin der Meinung, dass es sich inzwischen lohnt, eine Kategorie:Rechtsquelle (Besatzungsrecht) als Unterkategorie der Kategorie:Historische Rechtsquelle anzulegen. Mit der Kategorienbezeichnung wäre ich zwar nicht ganz zufrieden, aber was besseres (und gleichzeitig praktikables) fällt mir momentan auch nicht ein. Habt ihr eventuell Vorschläge? --C.Löser Diskussion 17:25, 7. Jun. 2007 (CEST)

Die Idee einer eigenen Kategorie ist gut. Mit der Bezeichnung kann ich mich nicht so recht anfreunden. Man denke an den Irak oder an die von Israel besetzten Gebiete, dort gibt es vermutlich auch so etwas wie Besatzungsrecht. Ach ja, die Deutschen haben zwischen 1939 und 1945 auch viele Gebiete annektiert und dort Regelungen erlassen, die sie als "Recht" bezeichneten. Wie wäre es mit Kategorie:Rechtsquelle (Alliertes Besatzungsrecht Deutschland 1945–1990)? --Forevermore 19:44, 7. Jun. 2007 (CEST)
Ist zwar ein häßlicher Ultralangname, aber die Idee der Besatzungsrechtskat ist sinnvoll und der Forevermore vorgeschlagene Name wohl der einzige sinnvoll zutrefende.--Kriddl Diskussion SG 13:30, 10. Jun. 2007 (CEST)

Wäre für die Bezeichnung Kategorie:Rechtsquelle (Alliiertes Besatzungsrecht Deutschland nach 1945). Es gibt auch noch heute gültiges Besatzungsrecht (vgl. Protokolle zum 2 + 4 Vertrag). --Lapicida 17:31, 11. Jun. 2007 (CEST)

Danke für die Einwendungen. Ich habe nun die Kategorie:Rechtsquelle (Alliiertes Besatzungsrecht in Deutschland nach 1945) angelegt. Gruß --C.Löser Diskussion 09:13, 14. Jun. 2007 (CEST)

Kategorie:Richter (Italien)

Brauchen wir für die paar italienischen Kollegen eine eigene Kategorie?--Kriddl Diskussion SG 14:49, 14. Jun. 2007 (CEST)

Eigentlich nicht, aber da wir uns sogar die Kategorie:Richter (Uganda) leisten, kann sie meinetwegen bleiben. --Alkibiades 19:58, 14. Jun. 2007 (CEST)

Verfassung Russlands

ein recht merkwürdiger artikel ohne wirkliche information, steht in der QS vom 15 Juni 2007 --Dutch damager 23:43, 15. Jun. 2007 (CEST)

Kategorie:Verfassung

Hi,

hatte das schon vorher gepostet, hat sich aber nichts getan.

Die Lemma in der Kategorie:Verfassung sind nicht genormt. Da treibt sich dann rum: Verfassung Russlands, Verfassung von Berlin, Bundesverfassung (Österreich) usw. Wenn ich wüsste obs ne norm gibt, würd ichs ja selber machen, aber ich weiß es nicht...

gruß --Dutch damager 22:38, 9. Jun. 2007 (CEST)

Man kann es grundsätzlich mit Vereinheitlichungen übertreiben. Zunächst nennen sich die einzelnen Verfassungen selbst sehr unterschiedlich. Diese offizielle Bezeichnung ist IMHO stets vorzugswürdig, als eine um der Einheitlichkeit durchgefüjrte Begriffsfindung. Aber schön, dass sich jemand für die Kategorie interessiert.--Kriddl Diskussion SG 13:28, 10. Jun. 2007 (CEST)

manchmal ja, manchmal nein. in dem fall fände ich es dennoch sehr sinnvoll, da es meist grammtikalische unterschiede sind. so zum beispiel Französische Verfassung zu Verfassung von Kanada. zudem fände ich es sehr sinnvoll, eine landesverfassung (wie vom Saarland) auch so zu betiteln und nicht als Verfassung des Saarlandes.
in anderen fällen, falls zum beispiel eine verfassung sich selbst einen namen gibt, wäre ein redirect sinnvoll. gruß --Dutch damager 22:01, 15. Jun. 2007 (CEST)

Bezüglich der Landesverfassungen könnte man über eine entsprechende Unterkategorie (z.B. Kategorie:Verfassungs unterstaatlicher Gliederungen - um auch entsprechende Regelungen nichtdeutscher Bundesstaaten [schweizer Kantone, österreichische Bundesländer, amerikanische Bundesstaaten, Verfassung Kataloniens oder des Baskenlandes...] auffangen zu können) nachdenken. Im übrigen nennt sich die Verfassung des Saarlandes nunmal so, bei den übrigen sollten wir uns nach den üblichen Benennungen richten. Die werden halt nachgeschlagen. Es mag aus Sicht der Kategorie sinnvoll sein -und ich persönlich arbeite gerne an Kategorien- würde trotzdem auf eine aus wikiinternen Gründen erfolgende Begriffsbildung hinauslaufen.--Kriddl Diskussion SG 09:51, 16. Jun. 2007 (CEST)

Kategorie "Allgemeine Rechtslehre"

Ich wäre dafür, eine Kategorie:Allgemeine Rechtslehre anzulegen für Artikel wie Rechtssubjekt oder Rechtsobjekt, die momentan lediglich in der Kategorie:Allgemeine Zivilrechtslehre einsortiert sind, obwohl eben nicht auf das Privatrecht beschränkt. --C.Löser Diskussion 13:23, 14. Jun. 2007 (CEST)

Wahrscheinlich dürfte sich in der Kategorie:Recht das eine oder andere zum Befüllen finden.--Kriddl Diskussion SG 13:50, 14. Jun. 2007 (CEST)

Sehe ich auch so. Lieber mehrfach kategorisieren. Die von C.Löser vorgeschlagene Kategorie lädt nur dazu ein, da sonstwas abzuladen. --Alkibiades 19:57, 14. Jun. 2007 (CEST)
Nagut, das ist ein gewichtiges Argument. Gruß --C.Löser Diskussion 16:30, 16. Jun. 2007 (CEST)

Kassationsgericht

Könntet ihr da bitte mal nen Blick drauf werfen (speziell auf die mini diskussion über die Versionsgeschichte), mir fehlt das wissen um zu beurteilen wer da jetzt recht hat --Lidius 21:32, 22. Jun. 2007 (CEST)

Hab es jetzt mal auf Kassatorische Entscheidung redirectet. Das ist zwar ein bisschen zirkulär, aber besser als die Seite leer zu lassen. --103II 10:54, 23. Jun. 2007 (CEST)
Das ist vertretbar. Aber ob das nicht animiert, dass nie etwas über Kassationsgerichte geschrieben wird..? Ich weiß nicht... --CJB 12:40, 23. Jun. 2007 (CEST)

PStG

Hallo,

es wäre schön, wenn sich mal jemand das derzeitige Hin und Her bezüglich der Links ansehen würde. Die "offizielle" Seite führt den Text natürlich wegen zukünftigem Inkrafttreten noch nicht (obwohl Teile bereits in Kraft sind) und selbst ein Link auf das BGBl. erscheint mir nur bedingt hilfreich, da bis 2009 der Text vermutlich sowieso noch geändert wird, wie beim PStRG bereits geschehen. Diese Änderungen sind auf der verlinkten Seite auch jederzeit nachvollziehbar. Im Übrigen verweise ich auf den kürzlich aktualisierten WP:WEB, aus dem die "privaten Seiten" gestrichen wurden. Zur Einschätzung meiner Objektivität: Ja, ich bin der Betreiber der verlinkten Seite. Inwieweit die "Begründungen" der beiden anderen "Autoren" für Objektivität sprechen, möchte ich nicht kommentieren. 84.189.43.198 12:02, 23. Jun. 2007 (CEST)

Habe jetzt mal da BGBl. reingesetzt. Das ist auf jeden Fall besser als keine Quelle. Wir können ja noch die Änderungsgesetze (Quelle?) dazusetzen. --103II 21:06, 24. Jun. 2007 (CEST)
Beim neuen PStG ist das BGBl. wohl die beste Quelle. Das wurde selbst noch nicht geändert. Aber beim PStRG gab es bereits Änderungen und die BGBler bringen eben keine konsolidierte Fassung. Die Liste könnte als lang werden. Das dürfte auch der Grund sein, weshalb z.B. bei Stammgesetzen die Infobox mit u.a. Fundstelle der letzten Änderung erstellt und nicht aufs BGBl. sondern auf eine konsolidierte Fassung verlinkt wird. Ich kenne außer meiner Empfehlung aber keine andere Seite die auch konsolidierte Änderungsgesetze mit Fassungshistorie etc. führt. Leider reicht die Qualität der von mir erfundenen Gesetze nur für eine Blacklist-Empfehlung. Dann muss es wohl das BGBl. und die Fundstelle der letzten Änderung sein. 84.189.49.77 23:18, 24. Jun. 2007 (CEST)

Abstrakte Normenkontrolle

Einleitung uns Struktur sind überarbeitungsbedürftig, sachliche Richtigkeit zu Anfang stimmt nicht... Vgl. Diskussionsseite. --CJB 12:42, 23. Jun. 2007 (CEST)

Hab es mal etwas überarbeitet... --103II 10:52, 25. Jun. 2007 (CEST)
Ich hab die Lemmata und die Atikelgleiderung angepasst. Lücken haben wir bei diesen Artikeln aber dennoch. In nächster Zeit kann ich sie leider nicht auf meine todo-Liste setzen. Es wäre gut, wenn jemand das anpackt. --CJB 13:28, 25. Jun. 2007 (CEST)

LaGrand-Brüder

Ich habe den Artikel bei der Qualitätssicherung eingetragen, aber ich wollte es hier auch noch einmal erwähnen, dass der Artikel so sehr schwach ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Fall speziell aus völkerrechtlicher Sicht interessant, das wird im deutschen Artikel überhaupt nicht deutlich. --S.K. 17:35, 25. Jun. 2007 (CEST)

Stilistische Frage

Es ist mir jetzt schon mehrmals in Artikeln zu deutschen Rechtsthemen aufgefallen, dass im Fließtext auf einzelne Paragraphen von Gesetzen verwiesen wird. Um ein Beispiel zu nennen:

Die abstrakte Normenkontrolle ist für den Bund in Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG geregelt. Wichtige Voraussetzungen finden sich in §§ 13 Nr. 6, 76 ff. BVerfGG (Bundesverfassungsgerichtsgesetz).

Wenn man Verweise auf Gesetze als Belege ansieht und sie wie Einzelnachweise behandeln würde, käme ein m.E. bedeutend leserfreundlicher Text heraus:

Die abstrakte Normenkontrolle ist für den Bund im Grundgesetz<ref>Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG</ref> geregelt. Wichtige Voraussetzungen dafür finden sich im Bundesverfassungsgerichtsgesetz<ref>§§ 13 Nr. 6, 76 ff. Bundesverfassungsgerichtsgesetz</ref>.

Sehe nur ich das so? sebmol ? ! 13:24, 25. Jun. 2007 (CEST)

Hi Sebmol, dies wurde für juristische/politische Artikel bereits mehrmals diskutiert. Unter den jur. Autoren ist daher modus vivendi, dass man Normen einmalig verlinkt (und zwar auf dynamische aktuelle Datenbanken, wenn es um alltägliche Normen geht), so dass sie nicht bei Weblinks o.ä. auftauchen. Eine andere Frage freilich ist die Sättigung des Artikels mit Normzitaten. --CJB 13:34, 25. Jun. 2007 (CEST)
Vermutlich ist auch eher letzteres das Problem. Zum Teil gibt es Artikel, wo hinter fast jedem Begriff ein Paragraphenverweis steht. sebmol ? ! 13:53, 25. Jun. 2007 (CEST)

MMn ist es durchaus benutzerfreundlicher, wenn in juristischen Texten im Fließtext auf die Paragraphen gelinkt wird, da u.U. eine Vielzahl unterschiedlichster Paragraphen im Text auftauchen, die dann aus den Fußnoten per Mehrfachklick verfolgt werden müssen, statt per einfachem Klick im Text. Nebenbei widerspricht es der Praxis bei juristischen Texten den Gesetzestext in die Fußnoten zu nehmen.--Kriddl Diskussion SG 13:33, 25. Jun. 2007 (CEST)

Dass das in deutschen juristischen Texten so üblich ist, habe ich (schmerzlicherweise) auch schon bemerkt. Meine Frage zielt eher darauf ab, ob das in der Wikipedia auch so gemacht werden muss. sebmol ? ! 13:36, 25. Jun. 2007 (CEST)
Dann kommt aber das Argument des Mehrfachherumklickens dazu.--Kriddl Diskussion SG 13:39, 25. Jun. 2007 (CEST)
Das ist schon richtig. Allerdings trifft das auch auf Artikel in anderen Themen zu, wo eine externe Verlinkung im Fließtext ebenso nicht gewünscht ist. Da eine selektierte Fußnote inzwischen auch farbig markiert wird, ist das Heraussuchen nach dem Klick trivial. sebmol ? ! 13:42, 25. Jun. 2007 (CEST)
Mir ist diese allgemeine Richtlinie durchaus bekannt, ich habe aber aus der pragmatischen Erwägung des Mehrfachklickens (die bei Paragraphen durchaus häfiger vorkommt, als bei Fundstellennachweisen) bewusst darauf verzichtet. --Kriddl Diskussion SG 13:50, 25. Jun. 2007 (CEST)

Das Problem lässt sich oft entschärfen, wenn man mit der Menge der Links und der Länge der Zitate nicht übertreibt. Im obigen Beispiel sollte man im Text die Zahlen 13 und 76 verlinken, da sie für das Thema wesentlich sind und die Abkürzungen wie BVerfGG aussparen. Noch besser ist knapp zu sagen, was die wichtigen Voraussetzungen sind und dann (§ Zitat). Dann sieht es schon ziviler aus... --CJB 14:36, 25. Jun. 2007 (CEST)

Ich bin eigentlich eher stolz darauf, dass viele Artikel zu Rechtsthemen inzwischen direkt am Gesetz zu überprüfen sind und nicht irgendwelche Theorien verbreiten, ohne zu sagen wo diese herkommen. Deshalb muss der §, sofern relevant, direkt in den Text und nicht in die Fußnote. Wenn wir dann schon einmal soweit sind, finde ich es unnötig, nochmal für den Link eine Fußnote zu setzen und bin sehr dafür, die sonst verachtete Verlinkung im Text beizubehalten. Wenn ein Artikel überhaupt nur um eine Norm geht, finde ich es allerdings noch besser, den Normtext eingerückt wiederzugeben. --103II 23:42, 25. Jun. 2007 (CEST)
Das kann ich nur unterschrieben :) --CJB 13:41, 26. Jun. 2007 (CEST)
Wenn das Thema eine Norm ist, dann sollte nicht nur der Inhalt des Normtextes wiedergegeben werde, sondern auch Kommentare aus der Rechtswissenschaft und Rechtsprechung eingearbeitet werden, und jeder dieser Fundstellen als Einzelbeleg genauso formatiert werden, wie das in allen anderen Themenbereichen üblich ist. sebmol ? ! 23:16, 27. Jun. 2007 (CEST)
Du nervst! --wau > 00:42, 28. Jun. 2007 (CEST)

Gesetze, die (noch) keine sind

Meine Überlegung: Für Gesetze, die außer Kraft getreten sind, haben wir die Kategorie:Historische Rechtsquelle. Sollte man für Gesetze, die (noch) keine sind (und es vielleicht auch niemals werden), eine eigene Kategorie anlegen, z. B. Kategorie:Geplante Rechtsquellen? Aktuelle Beispiele: Flugsicherungsgesetz und Satellitendatensicherheitsgesetz. --Forevermore 21:26, 24. Jun. 2007 (CEST)

Wie wäre es mit Kategorie:Gesetzgebungsvorhaben? Oder notfalls, um zu zeigen, dass Gesetze im materiellen Sinne gemeint sind, Kategorie:Normsetzungsvorhaben? --103II 23:07, 24. Jun. 2007 (CEST)
Warum dann nicht gleich "Gesetzentwurf"? Zu Entwürfen von Verordnungen wird es wohl kaum eigene Artikel geben. 84.189.49.77 23:24, 24. Jun. 2007 (CEST)
Nicht zwingend. Geplante Änderungen der StVO oder so könnten durchaus so breit diskutiert werden, dass sie einen Artikel bekommen. Wenn wir es Gesetzentwurf nennen, können wir Artikel erst einstellen, wenn es tatsächlich schon einen konkreten Entwurf gibt. --103II 10:20, 25. Jun. 2007 (CEST)
Das stimmt allerdings, die Entwürfe wären dann schon ein späteres Stadium. M.E. wäre dann die oben vorgeschlagene "Geplante Rechtsquelle" eine gute Wahl. 84.189.5.250 19:27, 25. Jun. 2007 (CEST)
Eine Kategorie "geplante Rechtsquellen" oder "Gesetzentwürfe" halte ich für gänzlich überflüssig. Wikipedia sollte eine seriöse Informationsquelle und keine Spekulationsbörse sein. Este 22:24, 25. Jun. 2007 (CEST)
Eine Kategorie:Geplante Rechtsquelle halte auch ich für eine gute Wahl. Damit könnten Artikel zu letztlich gescheiterten, aber relevanten Gesetzentwürfen aufgefangen werden. Glaskugelartikel ("Spekulation" [Este, liebe Grüße bei dieser Gelegenheit!]) löschen wir besser vor einer Einsortierung ;-) --Bubo 22:37, 25. Jun. 2007 (CEST)
Vielen Dank für die Grüße, willst du wirklich bei jedem Gesetzesbeschluss der Bundesregierung einen Artikel anlegen - weißt du wieviele das werden im Jahr?? Este 22:51, 25. Jun. 2007 (CEST)
Nach meinem Verständnis geht es - wie angegeben - um Artikel wie Flugsicherungsgesetz und Satellitendatensicherheitsgesetz. Viele andere Gesetz- und Verordnungsentwürfe sind schlicht irrelevant. --Bubo 23:00, 25. Jun. 2007 (CEST)
Und nach welchen Kriterien werden die Artikel ausgesucht? Este 23:03, 25. Jun. 2007 (CEST)
Der Artikel Flugsicherungsgesetz ist jetzt nur in der Kategorie:Flugsicherung erfasst. Eine Einordnung innerhalb des Kategoriensystems "Recht" fehlt und könnte durch die neue Kategorie erfolgen. Artikel müssen nicht nach (neuen?) Kriterien ausgesucht werden. Sie sollten sich für eine Einordnung in die zu schaffende Kategorie "aufdrängen". --Bubo 23:14, 25. Jun. 2007 (CEST)

Im Gegensatz zu Este halte ich es nicht für erforderlich, über die Daseinsberechtigung von Artikel zu geplanten Rechtsquellen zu diskutieren. Über viele Gesetzentwürfe wird intensiv in den Medien berichtet. Mir fallen da spontan die so genannten Sicherheitsgesetze unserer werten Innenminister, das Antidiskriminierungsgesetz, das Anti-Spam-Gesetz, das Anti-Stalking-Gesetz und das Telemediengesetz ein. Artikel zu diesen Regelungen sollte es schon dann geben, wenn sie noch "in der Mache" sind. Die neue Kategorie dient nur der notwendigen Abgrenzung. --Forevermore 01:31, 26. Jun. 2007 (CEST)

Der EU-Grundlagenvertrag gehört auch in diese Kategorie. --80.150.2.134 14:15, 26. Jun. 2007 (CEST)

Sehe ich das richtig dass wir uns auf Kategorie:Geplante Rechtsquelle geeinigt haben? :-) --C.Löser Diskussion 15:04, 28. Jun. 2007 (CEST)

Und worunter fallen dann historische Gesetzesentwürfe, die sind schließlich nicht mehr geplant? Konkret denke ich da etwa an das nationalsozialistische Gemeinschaftsfremdengesetz. --Erzer 17:47, 28. Jun. 2007 (CEST)
Das Satellitendatensicherheitsgesetz habe ich mal erst unter "Recht" kategoriesiert. Sollte gändert werden, wenn hier eine besser Katgoriebezeichnung gefunden wurde. --Pelz 21:49, 28. Jun. 2007 (CEST)

Die Kategorie:Geplante Rechtsquelle habe ich jetzt angelegt. Zur Frage von Erzer: Die Bezeichnung der Unterkategorie lässt offen, ob die Rechtsquelle (noch) in Planung ist oder (früher mal nur) in Planung war. --Bubo 22:11, 28. Jun. 2007 (CEST)

Europäische Grundrechte

Hab es jetzt auf die Schnelle nicht gefunden, aber kann das wahr sein: haben wir keinen Artikel zu den Europäischen Grundrechten? Grundfreiheit haben wir dagegen. Das ist schon irgendwie symptomatisch... leider bin ich alles andere als Gemeinschaftsrechtler. Hat niemand Lust, einen kleinen Artikel zu erstellen? --103II 21:55, 26. Jun. 2007 (CEST)

Äh, sorry, Grundrechte (Europäische Union). Verschieben nach Europäische Grundrechte? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 103II (DiskussionBeiträge) 22:12, 26. Jun 2007) Forevermore 22:37, 26. Jun. 2007 (CEST)
Neee, lass mal so, wie's ist. --Forevermore 22:37, 26. Jun. 2007 (CEST)
OK, aber der redirect ist doch OK, oder? --103II 12:01, 27. Jun. 2007 (CEST)
M. E. ja. --Bubo 23:09, 28. Jun. 2007 (CEST)

Sozialstaatsprinzip, Sozialstaat

Hallo,
habe mir eben mal die in der Überschrift genannten Seiten angeschaut: Von Sozialstaatsprinzip ist ein REDIRECT gesetzt zu Sozialstaatspostulat (das sollte geändert werden), und die Seite zum Sozialstaat ist, gelinde gesagt, problematisch. Vieles ist nur anfängerhaft ausgearbeitet und formuliert. Die Diskussionen sind größtenteils wirr, vor allem zum Sozialstaat.
Ich habe noch Material zum Thema, und ich hätte auch durchaus Lust, einen vernünftigen Artikel zum Sozialstaatsprinzip zu schreiben, fürchte aber, daß meine Arbeit in ähnlichen Diskussionen untergehen könnte...
Wie seht Ihr das? Wenn das Projekt die beiden Artikel für überarbeitungsbedürftig hielte, würde ich demnächst damit anfangen.
Grüße, Aschmidt 23:11, 27. Jun. 2007 (CEST)

Da ich nicht weiß, was Du vorhast, kann ich Dir keine Blankovollmacht geben. Aber wenn es was Sinnvolles ist, kannst Du sicher sein, dass das Portal Dich bei allen Auseinandersetzungen unterstützt. --103II 11:59, 28. Jun. 2007 (CEST)
Danke, das höre ich gern. ;-) --- Verfassungsrecht und Sozialpolitik sollten auseinandergehalten werden. Deshalb würde ich das Sozialstaatsprinzip aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG darstellen sowie die Diskussion dazu (ausgehend von Abendroth vs. Forsthoff). Der Artikel Sozialstaat sollte sich dagegen eher mit der Frage beschäftigen, warum der Staat überhaupt als Sozialstaat tätig wird, welche Ansichten es also zu Motiven und zur Gestaltung seiner Tätigkeit gibt, und welche Ansichten hierzu in neuerer Zeit diskutiert worden sind. Das wäre so etwa meine Vorstellung einer Neubearbeitung. Aschmidt 21:47, 28. Jun. 2007 (CEST)
Finde ich überzeugend. Los geht´s ;-) --103II 22:55, 28. Jun. 2007 (CEST)

Präkonstitutionelles Recht / Vorkonstitutionelles Recht

Schaut euch mal bitte die Versionsgeschichte an. "vorkonstitutionelles Recht" ist weitaus gebräuchlicher, "Konstitution" und "konstitutionell" ist seit über einhundert Jahren eingedeutscht und in Verbindung mit "vor" mitnichten ein "Sprachbastard". Auch das Argument, das nicht "zwischen zulässigen Lemmata hin+her verschieben" werden sollte greift nicht, da CJB es ja zuerst verschoben hatte, obwohl am Lemma nichts auszusetzen war. Ich möchte mich aber nicht schon wieder wegen sowas herumstreiten und würde mich freuen, wenn das Portal Recht hier einen Konsens oder doch wenigstens eine Mehrheitsmeinung herstellen könnte, der auch ich mich unabhängig vom Ergebnis beugen werde. --C.Löser Diskussion 16:38, 16. Jun. 2007 (CEST)Das historische Argument ist deswegen schwach, weil bei Weitem früher und länger von prä~ Dingen gesprochen wurde als von konstitutionellen Dingen ;-)

Ich bin Deiner Meinung, das Lemma sollte "Vorkonstitutionelles Recht" lauten.--wau > 23:44, 16. Jun. 2007 (CEST)
[7]. --103II 01:24, 17. Jun. 2007 (CEST)
Danke --C.Löser Diskussion 22:54, 18. Jun. 2007 (CEST)
Ist nicht "präkonstitutionelles Recht" vollkommen ungebräuchlich? Ich habe jedenfalls allenfalls in meinem passiven Wortschatz, das "vorkonstitutionelle Recht" aber auch im aktiven Wortschatz.--Kriddl Diskussion SG 23:23, 18. Jun. 2007 (CEST)

Gentlemen, ich kann ich euch allen gern Recht geben, man muss aber gleichzeitig hinzufügen, dass man Laien mit beiden Alternativen verschrecken kann. Im Ergebnis kommt damit also nicht weiter... Mein Ansatz war eine saubere Sprache und nicht eine gewöhnliche. --CJB 12:38, 23. Jun. 2007 (CEST)

OK, Laien kann man sicher mit beiden Begriffen verschrecken. Aber wenn man unter zwei solchen Begriffen die Wahl hat zwischen einem absolut gebräuchlichen und einem ungebräuchlichen, der aber für das Laienverständnis auch nicht besser ist, dann sollte eigentlich klar sein, wofür man sich entscheidet. Gruß, Berlin-Jurist 12:44, 23. Jun. 2007 (CEST)

Das Wortpaar "präkonstitutionelles Recht" gibt es nicht. Auf Beck-Online etwa null Treffer. Es besteht also keine enzyklopädische Relevanz des Wortpaares "präkonstitutionelles Recht". Wikipedia dient nicht einer neuen Begriffsbildung. Dies dürfte jede weitere Diskussion erledigen. --80.135.152.124 13:00, 23. Jun. 2007 (CEST)

Na wenn beck-online das sagt ,-) Aber um auf Berlin-Jurist u.a. zu kommen: Ich weiß nicht woher ihr eure Befunde der Gebräuchlichkeit bezieht (ich bin da zurückhaltend, weil man zu leicht seinen eigenen Wortschatz und -gebrauch in den Vordergrund schiebt). Wir sollten jedenfalls nicht so tun, als ob es eine derart einheitliche Sprache gebe zu diesem nicht grade alltäglichen Thema. Und das meiste dazu ist schon einige Jahrzehnte vor uns gesagt und debattiert worden. --CJB 10:29, 24. Jun. 2007 (CEST)

Auch der Gesetzgeber nennt dies zumindest heute "vorkonstitutionelles" Recht, wie z.B. in diesem Gesetzentwurf zu lesen. Sucht man übrigens nur nach "konstitutionell", findet sich auch das entsprechende Gegenstück. 84.189.71.104 13:00, 24. Jun. 2007 (CEST)

Wer das Ergebnis von null Treffern auf Beck-Online mit einem ,) abtut, dem kann ich nicht helfen. Die Datenbank gibt Zugriff auf den weit überwiegenden Teil aller namhaften juristischen Zeitschriften. Wenn ein Begriffspaar dort null Treffer hat, ist dies ein starkes Indiz, dass der Begriff keine ernsthafte juristische Relevanz hat. --80.135.168.132 21:33, 24. Jun. 2007 (CEST)
die Vorzüge von beck online stehen hier nicht in Abrede udn auch nicht das was du "juristische Relevanz" nennst. Du verkennst, dass es sich nicht um ein juristisches Argument handelt udn es führt vom Thema weg... --CJB 21:41, 24. Jun. 2007 (CEST)
CJB, was willst Du? Es ist hinlänglich nachgewiesen, dass das Begriffspaar "präkonstitutionelles Recht" praktisch nicht verwendet wird. Damit ist deutlich, dass es bei Wikipedia nichts zu suchen hat. Was ist Dein Thema?? Eine neue Begriffsfindung? Dann tu das, aber nicht hier. --217.232.65.12 11:22, 25. Jun. 2007 (CEST)

Hehe, schon wieder aufgeregte IPs, die sich kolaborativ Recht geben und statt zu argumentieren, Argumente bewerten... Die unerlässlichen Moderatoren und Aufpasser des WP-Projekts. --CJB 13:03, 25. Jun. 2007 (CEST)

CJB, von mir stammen zwei der o.g. IP-Beiträge. Dein letzter Beitrag ist allerdings unsachlich, nahezu unverschämt. Was soll das? --80.135.131.169 20:21, 26. Jun. 2007 (CEST)

Es handelt sich eindeutig um juristische Fachtermini, wenn Beck-Online eine derartige Gewichtung zeigt, dann wird deutlich, dass es sich um einen im Fach etablierten und einen im Fach nahezu unbekannten Begriff handelt. In jedem Lehrbuch zum Verfassungsrecht wird vom "vorkonstitutionellem Recht" gesprochen (so abgelegen ist das Themna nämlich garnicht). Insofern ist das angebliche sprachliche und "nichtjuristische" argument von CJB faktisch Begriffsfindung. Der Begriff "Präkonstitutives Recht" ist nämlich schlicht ungebräuchlich bis nicht vorhanden. Da hilft auch kein Schimpfen auf IPs, wo die nämlich Recht hat, da hat sie Recht.--Kriddl Diskussion SG 14:09, 28. Jun. 2007 (CEST)

Ich schimpfe nicht mit der IP in puncto was sie sagt, sondern mit dem, was sie drumherum und wie sie es sagt. Da Beck-Online ein juristisches Tool ist und nicht sprachliche Befunde liefert oder Befunde, was es gibt und nicht gibt, würde ich mich mit dem Vorhalt des Spaßes an Begriffsbildung zurückhalten... Ich habe oben bereits hingewiesen, dass das Thema ebenfalls ungebräuchlich ist und daraus Vermutungen über Sprachgewohnheiten (eigene und fremde) nicht weiterführend sind. --CJB 14:21, 28. Jun. 2007 (CEST)
Ich dachte, es sei bei Wikipedia erwünscht, dass man mitarbeitet, wenn einem was auffällt, auch wenn man nicht angemeldet ist. Offensichtlich ist das nicht der Fall. Dass die Begriffsbildung "präkonstitutionelles Recht" bei Wikipedia unglücklich und unüblich ist, dürfte jetzt geklärt sein. Aber warum dieses unsachliche Zeug? Für mich wars das. --217.232.92.227 17:41, 28. Jun. 2007 (CEST)
Erstens ist das Thema bei Juristen keineswegs ungebräuchlich (wie gesagt, es taucht in jedem Verfassungsrechtslehrbuch auf). Da es garnicht so ungebräuchlich ist kann aus der Trefferzahl in einer Fachdatenbank durchaus auf die Häufigkeit der Benutzung geschlossen werden (hier für den einen Begriff 0). We4nn ein Wort mit einer tatsächlichen fachspezifischen Bedeutung in dem Fachgebiet in der einen Variante faktisch nicht genutzt wird, in der anderen aber schon, dann hilft auch das Sprachgefühl nicht weiter, dass der nichtgenutzte Begriff doch gefühlt der benutztere sein müsse. Er ist es nunmal einfach nicht. Der Laie der nachschlägt wird im Zweifel auch deshalb nachschlagen, weil er über den konkreten Gebrauch stolpert, nicht weil er überlegt, wie könnte so ein Phänomen denn mal heißen.--Kriddl Diskussion SG 11:49, 7. Jul. 2007 (CEST)

Siegerjustiz, Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und Nürnberger Prozesse

Hallöchen, kann sich mal einer der Fachleute (oder auch alle gemeinsam ;-)) diesen "Artikel" angucken, lesen und evtl berichtigen? Mir wäre doch sehr viel wohler, wenn ich wüsste, dass jemand vom Fach da ein oder zwei Augen darauf hat. Ich würde etwas länger brauchen mich dort einzuarbeiten, aber irgendwie habe ich meine Zweifel, dass der Begriff überhaupt als Lemma durchgeht und mehr ist als eine politische Phrase (und damit gelöscht gehört und die Inhalte sowiet halt- und belegbar in Nürnberger Prozesse et al eingearbeitet werden müsste. Das fiele natürlich ungleich schwerer, weil allein die Existenz des Lemmas ja seine wissenschaftliche Existenz gewissermaßen belegen tut, so wie bei die negers ;-). naja. lest selber. Ebenso auch die entsprechenden, meist unbelegten Passagen in Nürnberger Prozesse und die Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, in denen die "Fehler" der verfahren benannt werden. Gruß --...bRUMMfUß! 18:18, 6. Jun. 2007 (CEST)

Update s. Versionsgeschichte. Popcorn bereithalten! alte Version. --...bRUMMfUß! 18:35, 6. Jun. 2007 (CEST)
Also, hab mal einen Vorschlagsentwurf für Siegerjustiz auf die dortige Diskussionsseite gestellt (da Lemma selbst gesperrt). Der Begriff ist ziemlich schwierig neutral zu definieren, da er oft in die Nähe eines politischen Schlagwortes geht. Andererseits wird/wurde er nun mal häufig auch in rechtswissenschaftlichen Aufsätzen etc. gebraucht - daher wäre ich gegen eine Löschung des Lemmas.
Die Abschnitte "Kritik" in Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher und Nürnberger Prozesse sind überarbeitungsbedürftig. Es fehlt vor allem der historische Aspekt bei der Kritik, also der maßgebliche Wandel in der Bewertung der Nürnberger Prozesse. Ein Vorschlag wäre zunächst die Umbenennung des Abschnitts von "Kritik" in "zeitgenössische und heutige Bewertung". Sodann sollte die überwiegend ablehnende Haltung in der Bundesrepublik der Nachkriegszeit (u.a. durch den Vorbehalt zur sog. "Nürnberg-Klausel in der EMRK) dargestellt werden, inklusive der Hauptkritikpunkte Siegerjustiz und tu-quoque-Problematik. Was noch komplett fehlt, ist die Anerkennung der Nürnberger Grundsätze durch den BGH 1995 und durch die Bundesregierung ab 2000. Offen ist noch, auf welcher der beiden Seiten eine ausführlichere Darstellung der Bewertung stattfinden soll. Nürnberger Prozesse ist das allgemeinere Lemma, die Kritik bezog sich jedoch zumeist auf den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, aber eben nicht nur. Eine Darstellung in beiden Artikeln ist unnötige Doppelarbeit. Vorschläge? Wahrscheinlich gehören diese detaillierten Fragen eher auf die jeweiligen Diskussionsseiten, da sich dort aber irgendwelche krude völkische Esoterik befindet (Zitat: "Purimfest 1946!...Ein Mordfest, das von den Juden in aller Welt auch jetzt noch immer alljährlich gefeiert wird!"), sind die Fragen hier bei einigen juristisch/rechtshistorisch Interessierten wohl besser aufgehoben. --Erzer 21:22, 5. Jul. 2007 (CEST)
Zustimmung zu einem Kapitel "zeitgenössische und heutige Bewertung" , IMO im Lemma N.P. gegen Hauptkriegsverbrecher - ich hatte schon einiges an Lit dazu durchgesehen, wage mich aber nicht allein daran, würde aber gerne mitarbeiten. -Holgerjan 20:01, 9. Jul. 2007 (CEST)

KnowledgeTools-Methode

Aus der QS:

Ich meine, die gesamten letzten 3/4 des Textes sind eine Wiederholung überhaupt nicht spezifisch auf diese Methode bezogener Regeln der Aussagenlogik.

Da die Bilder nicht schlecht sind, und der Text teils besser verständlich wie im o.g. Artikel, sollten sie ggf in Aussagenlogik integriert werden. Danach bitte alles nicht mehtodenspezifische nach dem Inhaltsverzeichnis in diesen Artikel löschen. --Andreas König 18:13, 27. Jun. 2007 (CEST)

Ich persönlich verstehe nur Bahnhof, kann hier jemand was damit anfangen? --die Tröte Tröterei 22:37, 13. Jul. 2007 (CEST)
Ich denke, bei dem Artikel handelt es sich um reine Werbung. Siehe [8]. Von der Knowledgetool-Methode habe ich noch nie gehört, weder im Zusammenhang mit Jus noch in einem anderen Zusammenhang. Vielleicht sollte man sogar einen Löschantrag stellen? --CLevin 09:27, 14. Jul. 2007 (CEST)

Die Bilder sind zwar nicht schlecht, aber wenn man das hier abgebildete Beispiel der Benutzeroberfläche anguckt wohl URV. Einzig interessant wäre, über die Exklusiv-Verknüpfung von der aussagenlogik erfasst wird. Ich wollte Montagabend einen auf analytische Logik spezialisierten Philosophen fragen, ob auch das davon erfasst wird.--Kriddl Diskussion SG 10:04, 14. Jul. 2007 (CEST)