Benutzer Diskussion:103II

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Xqbot in Abschnitt Problem mit Deiner Datei (07.02.2018)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Dr. iur.[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich habe gesehen, dass Du im Artikel "Doktor der Rechte" unter Verweis auf Heidelberg den Terminus "Doctor iurisprudentiae" ergänzt hast. Dies lässt sich jedoch weder in Heidelberg, noch in einer geltenden Promotionsordnung irgendeiner anderen Fakultät nachweisen. Daher habe ich es zunächst gelöscht. Gibt es irgendeinen Nachweis für eine solche Terminologie? --Aries 20:38, 11. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

Ja, mein Doktordiplom aus Heidelberg ;-). Und hier: [1] --103II 22:55, 13. Okt. 2010 (CEST)Beantworten

"Lass bitte diese unsinnigen Änderungen!"[Quelltext bearbeiten]

Mit dieser herabsetzenden Aufforderung, gerichtet an den Autor einer Verbesserung des Artikels Tarifautonomie, haben Sie dessen Verbesserung gelöscht und die fehlerhafte Vorversion des Artikels wieder hergestellt.

Ich rege an, dem Grundsatz "Das Bessere ist der Feind des Guten" folgend, Verbesserungen zuzulassen. Die Wikipedia-Grundsätze sehen das sogar ausdrücklich vor.

Daß Ihnen die Verbesserung unerwünscht ist (wie es das Entfernen erkennen läßt), ist unübersehbar. Wenn Sie schon so wikipedia-widrig von Ihrem Sichtungsrecht Gebrauch machen, dann sollten Sie sich wenigstens die Herabsetzung des durch das Entfernen gemaßregelten Autors verkneifen: die Verbesserung als "unsinnige Änderung" zu qualifizieren.

Indem Sie den so behandelten Autor auf die Diskussion verweisen, der die Verbesserung hätte unerworfen werden können, werfen Sie durch Ihr Verhalten die Frage auf, warum Sie ihren Grund für Ihre Einwände gegen den im Vergleich zur Vorversion richtigeren Entwurf nicht zur Diskussion stellen? Taugen Ihre Argumente nach Ihrer eigenen Selbsteinschätzung dazu nicht? --81.173.190.103 10:18, 27. Okt. 2008 (CET) Ein Beobachter der VersionenhistorieBeantworten


Willkommen[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, Willkommen bei Wikipedia, schön, dass du hier mitarbeiten möchtest!

Ich hab deine Bearbeitungen zum subjektiven Recht gelesen. Ich bin zwar selbst noch nicht sehr lange als Benutzer dabei (lange IP-Aktivität), aber wenn du Fragen hast, melde dich einfach auf meiner Benutzerseite oder bei einem der anderen Wikipedianer, oder stell deine Frage auf der Hilfeseite, wo man dir gern weiterhelfen wird.

Liebe Grüße, -- Sechmet 18:55, 24. Jun 2005 (CEST)

Ohje, tut mir leid, aus irgendeinem Grund ist deine Nachricht nicht auf meiner Diskussionsseite angezeigt worden. Also, ich studiere an der CAU Kiel und du? Viele Grüße, Sechmet Ω 7. Jul 2005 00:25 (CEST)

Holla, das ist aber jetzt schon lang her. Ich bin auch längst fertig mit Studium ;-)

Liebe Grüße, --103II 19:15, 6. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Vorschaufunktion[Quelltext bearbeiten]

Vorschau-Button

Hallo, mir ist aufgefallen, dass Du kurz hintereinander mehrere kleine Bearbeitungen am gleichen Artikel vorgenommen hast. Es wäre schön, wenn Du in Zukunft die Vorschaufunktion benutzen würdest (siehe Bild), da bei jeder Speicherung der komplette Artikel einzeln in der Datenbank gespeichert wird. So bleibt die Versionsgeschichte für die Artikel übersichtlich, und die Server werden in punkto Speicherplatz und Zugriffszahl entlastet.

Viele Grüße.--Zaungast 17:48, 25. Jun 2005 (CEST)

  • Danke für die freundliche Antwort. Das Bild wird durch Setzen des Vorschaubaustein {{Vorschau}} generiert. Das haben andere Wpler so entwickelt (möchte mich nicht mit fremden Federn scmücken) MfG--Zaungast 19:04, 25. Jun 2005 (CEST)


Hallo 103II, vielen Dank für das Hochladen deiner Bilder.
Leider fehlen noch einige Angaben auf der Bildbeschreibungsseite. Um Verletzungen des Urheberrechts zu vermeiden, werden derartige Bilder nach zwei Wochen gelöscht.
Bevor du die für den Verbleib des Bildes nötigen Informationen ergänzt, lies dir bitte zuerst die „Lizenzierung für Anfänger“ durch. Benutze dann bitte die Vorlage aus dem Kasten unten links, die du kopieren, über „Seite bearbeiten“ in die Bildbeschreibung einfügen und dann ausfüllen kannst. Unter diese Bildbeschreibung setzte bitte eine passende Lizenzvorlage aus Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder. Falls du Probleme mit diesem Verfahren hast, kannst du gerne auf Wikipedia:Fragen zur Wikipedia nachfragen.

{{Information
|Description=
|Source=
|Author=
|Date=
|Permission=
|other_versions=
|Notes=
}}
  • Description: Was stellt das Bild dar?
  • Source: Woher stammt das Bild? (ggf. URL oder "selbst fotografiert")
  • Author: Wer hat es erstellt? (ggf. mit 3 Tilden ~~~ signieren)
  • Date: Wann ist das Bild entstanden und/oder erstveröffentlicht?
  • Permission - nur bei fremden Bildern, ansonsten frei lassen: Wie lautet der genaue Text (möglichst ein Zitat), in dem der Rechteinhaber die Erlaubnis für eine freie Lizenz erteilt?
  • other_versions - nur, wenn andere Versionen hochgeladen wurden, ansonsten frei lassen: Wie lautet der Name für eine andere Version dieser Datei, die ebenfalls hochgeladen wurde?
  • Notes - nur, wenn du noch etwas angemerken willst, ansonsten frei lassen: Platz für sonstige Anmerkungen (bitte kurz halten)

Solltest du nun der Meinung sein, dass das Bild von dir irrtümlich hochgeladen wurde, so füge bitte einfach {{Löschen}} Dieses Bild wurde irrtümlich von mir hochgeladen --~~~~ in die Bildbeschreibung ein.
Herzlichen Dank für deine Unterstützung.


--gNosis 19:30, 25. Jun 2005 (CEST)

Danke für das Ergänzen der fehlenden Informationen. Schöne Grüße --gNosis @ 19:55, 28. Jun 2005 (CEST)

Gesetzesvorbehahlt[Quelltext bearbeiten]

meinst du nicht, es wäre viellicht besser Gesetzesvorbehalt und Vorbehalt des Gesetzes zu trennen?? unter Gesetzesvorbehalt verstehe ich die einschränkung von grundrechten durch gesetz, während der Vorbehalt des Gesetzes m.e. ein Rechtsstaatsprinzip darstellt, das aus Art.20 Abs.3 GG abgeleitet ist und bedeutet, dass die verwaltung nur aufgrund gesetz in die rechte eines bürgers eingreifen darf.---Poupou l'quourouce 8. Jul 2005 21:11 (CEST)

ich denke schon, dass es sich in einem artikel darstellen lässt, aber vielleicht sollte man klarer trennen zwischen dem gesetzesvorbehalt i.s. der grunderechtsschranke und dem vorbehalt des gesetzes (ich bleibe mal bei meiner terminologie) i.s. der erforderlichkeit einer gesetzlichen grundlage für eingriffshandeln der verwaltung. ob man da dann auf 20III GG abstellt, oder ob man sagt, jeder belastende verwaltungsakt greift in 2I GG ein und bedarf deshalb einer gesetzlichen grundlage (adressat-theorie), ist wahrscheinlich beides nicht falsch. Ipsen (Allg. VerwR Rn 440ff.) scheint auch nur den begriff gesetzesvorbehalt zu verwenden. möglicherweise handelt es sich bei der unterscheidung um eine spezialität der hamburger rechtswissenschaftler... ;-) ---Poupou l'quourouce 20:33, 10. Jul 2005 (CEST)

dein vorschlag klingt gut. bin schon gesapnnt auf den text! ---Poupou l'quourouce 16:30, 11. Jul 2005 (CEST)


im grossen und ganzen finde ich es gelungen. an ein paar stellen kann man vielleicht noch etwas ausführlicher (und damit laienverständlicher) formulieren. einige wenige kleinigkeiten habe ich überarbeitet. ---Poupou l'quourouce 19:41, 11. Jul 2005 (CEST)

Schutzbereich[Quelltext bearbeiten]

- so Wie Du es ausgearbeitet hast ist es selbsverständlich erhaltenswert - danke für die Mühe. Hätte nicht gedacht, daß so viel hinter dem Begriff steckt, hatte auch Mühe, den rechtlichen Zusammenhängen zu folgen. Bei zwei Sätzen scheint möglicherweise eine "satzbauliche Irritation" vorzuliegen: "Nicht von Grundrechten verpflichtet sind dagegen die Bürger:" - müsste hier statt "von" eher "durch" stehen? und: "Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht" ist vielleicht gebräuchliche Juristensprache, dem Laien wegen der Abfolge ".. Grundrechte .. binden ... Rechtsprechung .... als Recht" nicht so ganz klar. Beste Grusse -- WHell 16:42, 25. Jul 2005 (CEST)

Rhein-Neckar-Dreieck[Quelltext bearbeiten]

Hallo, 103II!

Ich möchte Dich auf zweierlei Dinge aufmerksam machen:

  • Ich habe ein neues Portal Mannheim Rhein-Neckar gegründet, für das ich noch händeringend Mitstreiter und Helfer suche! Schau Dir mal an, was schon da ist, und vielleicht fällt Dir ja was dazu ein!
Logo des Rhein-Neckar-Dreiecks
Logo des Rhein-Neckar-Dreiecks
Dieser Benutzer kommt aus dem Rhein-Neckar-Dreieck.
  • Damit sich die Wikipedianer aus dem Rhein-Neckar-Dreieck ein wenig kennenlernen und vernetzen können, gibt es nun eine Kategorie:Benutzer:aus dem Rhein-Neckar-Dreieck samt Baustein zum Einbauen auf der Homepage! Infos auf der Kategorieseite.

Viele Grüße, PanchoS 21:35, 30. Jul 2005 (CEST)

Hallo 103II,
nachdem ich grade nochmal den Artikel Schutzbereich, der ja hauptsächlich aus deiner Feder stammt, aufgerufen habe, ist mir aufgefallen, dass du nicht nur dort, sondern auch in anderen Artikeln, z.B. Klagebefugnis und Eingriff (Grundrechte) gute Arbeit geleistet hast. Leider musste ich dann feststellen, dass du schon seit einem Monat keine Edits mehr vorgenommen hast, was schade ist. Es wäre schön, wenn du dich auch weiterhin an dem Projekt beteiligst. Hoffentlich hast du nicht einfach die Flinte ins Korn geworfen.
Grüße, --Alkibiades 21:42, 28. Sep 2005 (CEST)

Kategorisierung von "Kirchenrecht"[Quelltext bearbeiten]

Nachdem ich sehe, dass Du Dich mit Kirchenrecht befasst, möchte ich Dich darauf aufmerksam machen, dass derzeit eine Diskussion mit dem Ziel einer Neugliederung der Kategorienstruktur stattfindet. Dabei wird auch über die Einordnung der Kategorie:Kirchenrecht kontrovers diskutiert. Vielleicht hat Du Interesse, dazu auch etwas beizutragen. Siehe Kategorie Diskussion:Recht#Kirchenrecht. Grüße --wau > 16:39, 17. Dez 2005 (CET)

Hallo 103II,

du stehst unter "Wikipedianer nach Wissensgebieten" als Staatskirchenrechtler drinnen, vielleicht kannst du uns bei einer Diskussion zur Staatsform des Vatikanstaates helfen. Die Frage dreht sich drum, ob es korrekt ist, den Vatikanstaat als "Wahlmonarchie" zu bezeichnen oder nicht. Ich weiß nicht, ob das ein bisschen mit "Staatskirchenrecht" zusammenhängen könnte, aber vielleicht schaust du mal vorbei: Diskussion:Vatikanstadt#"Staatsform: Absolute Wahlmonarchie" nicht richtig lg--Q'Alex 16:58, 11. Jan 2006 (CET)

Das von Dir erstellte Bild:Schuldarten.png ist nach einem Schnelllöschantrag ("Begründung: so etwas läßt sich auch mit der WikiSyntax erstellen.") gelöscht worden. Gruß --Bubo 17:35, 8. Feb 2006 (CET)

Hi,
Gerade hat irgendeine IP den Artikel Grundrechtsmündigkeit geschrieben. Mir kam der Artikel inhaltlich zweifelhaft und schlecht geschrieben vor. Nachdem ich eine Stunde mit mir gerungen habe, ob ich den Artikel zur Löschung vorschlage oder neu schreibe, hab ich mich an letzterem versucht. Und das, obwohl ich nur nen veralteten Pieroth/Schlink hier rumfliegen habe. Ich denke, du wärst der Richtige, um den Artikel besser zu schreiben, insbesondere was die Bezüge zur Religionsfreiheit betrifft, hab ich das nicht mehr ganz parat, das müsstest du besser können. Schau doch bitte mal drüber, danke. Mir ist dabei aufgefallen: kann es sein, dass wir keinen Artikel zu Artikel 6 GG haben?--Alkibiades 20:26, 8. Feb 2006 (CET)

Na, da hast du ja ziemlich schnell ziemlich gute Arbeit geleistet. Danke auch für die beiden anderen Artikel (Grundrechtsberechtigung und Grundrechtsfähigkeit). Die Sache, dass die Grundrechtsmündigkeit nur prozessual vor dem BVerfG eine Rolle spielt, scheint zwar überwiegende Ansicht zu sein, macht auf mich aber wenig Sinn. Denn das würde bedeuten, dass die Grundrechtsmündigkeit vor den Verwaltungsgerichten bzw den ordentlichen Gerichten keine Rolle spielt. Aber mit deiner jetzigen Differenzierung kann ich insgesamt gut leben. Grüße --Alkibiades 15:27, 9. Feb 2006 (CET)

Bitte auch beim Setzen einer Weiterleitung (Redirect)[Quelltext bearbeiten]

einen kurzen Vermerk zur Aktion in die Zusammenfassungszeile schreiben. Gruss--Bürger 15:06, 9. Feb 2006 (CET)

pacta sunt servanda[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103 II, vieleicht kannst du mir weiterhelfen: Im Artikel Kanonisches Recht steht, dass der Grds. "pacta sunt servanda" aus dem kanonischen Recht stammt. Im Artikel Pacta sunt servanda selbst steht, dass der Grundsatz entgegen verbreiteter Meinung nicht aus dem römischen Recht stammt. Das hört sich erstmal widersprüchlich an, weil das kanonische Recht doch selber irgendwie seine Wurzeln dort hat, oder? Vielleicht weißt du wie man das klarstellen könnte? Gruß --C.Löser Diskussion 18:57, 15. Mär 2006 (CET)

Hallo 103 II, danke für die Antwort. Ist also doch beides richtig, wieder was dazugelernt :-) --C.Löser Diskussion 11:24, 17. Mär 2006 (CET)
P.S.: Alles Gute für das Examen!

Hi 103 II, bei der religiösen Kindererziehung geht es ja um die Verhältnisse in Deutschland. Da gibt es kein Staatskirchenrecht, weil es keine Staatskriche gibt. Der Begriff wird trotzdem gebraucht, weil er historisch gewsachsen ist. Damit ist er jedoch mißverständlich. Daher würde ich für Kirchenrecht plädieren. --Juegoe 00:04, 20. Mär 2006 (CET)

Hallo Juegoe, danke für Deine Mitarbeit. Auf der Diskussionsseite von Staatskirchenrecht habe ich dazu ein paar Erläuterungen geschrieben. Staatskirchenrecht hat begrifflich gar nichts mit einer Staatskirche zu tun (es wird auch nicht mit Betonung auf "Staatskirche" ausgesprochen, sondern mit Betonung auf "Kirche"). Es meint nur "das staatliche Recht, das die Kirchen (und andere Religionsgemeinschaften) betrifft". Das Kirchenrecht ist etwas ganz anderes, nämlich das von Religionsgemeinschaften selbst gesetzte "innerkirchliche" Recht. Kirchenrecht und Staatskirchenrecht sind zwei völlig unterschiedliche Rechtsgebiete. Das ist unumstritten. Was an der Terminologie dagegen umstritten ist, ist die Frage, wie man auch begrifflich ausdrücken kann, dass das Staatskirchenrecht auch die Beziehungen zu nicht-kirchlichen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften regelt und dass man unter Kirchenrecht auch das Innenrecht von Gemeinschaften versteht, die sich selbst nicht als "Kirche" verstehen. Daran, dass die beiden Rechtsgebiete zu unterscheiden sind, ändert das aber nichts.
Welches Alter die jeweilige Religionsgemeinschaft (z.B. für Abendmahlsteilnahme, Konfirmation usw.) verlangt, ist also eine kirchenrechtliche Frage, die aber mit dem Mindestalter nach staatlichem Recht (und nur das betrifft das Gesetz über die religiöse Kindererziehung) gar nichts zu tun hat. Deshalb wäre es irreführend, hier auf Kirchenrecht zu verlinken.
Schöne Grüße, --103II 12:01, 20. Mär 2006 (CET)

Hi 103II - sieh bitte mal auf der Seite Staatskirchenrecht nach was die EKD dazu schreibt. Wenn der Begriff in der öffentlichen Darstellung so unreflektiert (nicht böse gemeint) gebraucht wird, dann ist das mißverständlich. Mir geht es nicht ums Rechthben und um meine Formulierungen, ich denke aber in einem Artikel über Staatskirchenrecht sollte das schon unmißverständlich drinstehen und nicht verklausuliert, damit das nur Insider verstehen. Weil vom historischen Wortbegriff her ist Staatskirchenrecht eine Sache der Zeit vor Weimar. --Juegoe 14:40, 24. Mär 2006 (CET)
Sorry, das klingt etwas schroff - ist aber nicht so gemeint. Ich bin ja um jede vernünftige Diskussion dankbar und lerne auch gerne dazu.--Juegoe 14:54, 24. Mär 2006 (CET) Hi, bin erleichtert, daß Du so reagierst. Noch einen Vorschlag: Bei den verschiedenen Typen von Kirche und Staat - wäre es da nicht sinnvoll einen Satz zu ergänzen, daß bei z.B. England im 'buchstäblichen' Sinn von Staatskirchenrecht, in Deutschland im hergebrachten Sinn (das ist wahrscheinlich genauso unklar und verwirrend) und in Frankreich ? weiß ich nicht. Oder bin ich da zu spitzfindig? Ich persönlich finde den Begriff etwas 'gschlampert', kann aber mit der Realität leben.--Juegoe 17:07, 24. Mär 2006 (CET) Das hatte ich so noch gar nicht gesehen - aber du hast Recht, wenn man alle diese Gedanken berücksichtigen will steigt nur die Verwirrung.--Juegoe 10:31, 25. Mär 2006 (CET)

Hallo 103II, Du schriebst: "Staatskirchenvertrag ist der Fachausdruck als Überbegriff zu Kirchenvertrag und Konkordat" Ich lasse das also stehen. Aber: Konkordate = umfassende Staatskirchenverträge / "völkerrechtliche" =h.L.- oder "quasivölkerrechtliche Verträge" mit dem Heiligen Stuhl; Kirchenverträge = Staatskirchenverträge mit evangelischen Landeskirchen. Die Handhabung der Begriffe ist nicht immer einheitlich! Bei nach wie vor maßgebenden Autoren aber klar. Z.B. Staatslexikon der Görres-Gesellschaft s.v. "Kirche und Staat"; A.Hollerbach, Verträge zwischen Staat und Kirche in der Bundesrepublik Deutschland, 1965, S. 68 ff.; Texte mit Nachweisen bei J. Listl, Konkordate und Kirchenverträge in der Bundesrepublik Deutschland, 2 Bde, 1987.

Guter Überblick mit Lit. bei A. Frh.v.Campenhausen, Staatskirchenrecht (Beck'sche Jur. Kurzlehrbücher), 484 S., 3. Aufl. 1996 (§ 11 III, § 18) 

Gruß --Juliushansen 21:06, 3. Sep 2006 (CEST)

aktenheftung[Quelltext bearbeiten]

schön, dass du dich des themas engenommen ahst. das hatte ich auch schon lange auf der todoliste!!--poupou l'quourouce 20:21, 27. Apr 2006 (CEST)

magst du zum linux-tag nach wiesbaden kommen? es gibt noch tickets und der wikipedia-stand könnte noch leute brauchen (ich vermute mal, dass wiesbaden für dich nicht soo weit weg ist, aber vielleicht täusche ich mich).--poupou l'quourouce 11:02, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten
erstes oder zweites? ich drücke jedenfalls die daumen.--poupou l'quourouce 11:17, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten
aus erfahrung kann ich sagen: obwohl man objektiv meist viel schrott von sich gibt, ist es dann eigentlich gar nicht so schlimm und geht vor allem rasend schnell vorbei und danach fühlt man sich als king of the earth...--poupou l'quourouce 11:21, 1. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Kirchenvorstand[Quelltext bearbeiten]

Schöner Artikel, der Ältestenkreis. Sicher wäre es sinnvoll, die beiden Artikel zusammenzulegen und die anderen möglichen Namen darauf umzuleiten - im Prinzip haben sie ja alle die selbe Aufgabe. Ich wäre für das Lemma "Kirchenvorstand", weil es am ehesten aussagt, was das ist - so rein vom Namen her. Ältestenkreis hat begrifflich nicht so viel mit Kirche zu tun. Ansonsten bin ich bei diesem Artikel auf Hilfe angewiesen, denn ich habe mit Schrecken bemerkt, wie wenig Ahnung ich davon habe. --Silberchen ••• 20:22, 3. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hallo 103II, ich habe Dir auf meiner Diskussionsseite geantwortet. Gruß --Mathetes 00:20, 12. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Einwendung[Quelltext bearbeiten]

die einwendung kandidiert für lesenswert! vielleicht guckst du auch mal bei WP:KLA vorbei, falls es kritik einzuarbeiten gibt. grüsse,--poupou l'quourouce Review? 09:46, 13. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Arbeitszeugnis[Quelltext bearbeiten]

Hi, du hast (aus meiner Sicht) bei der Wahl der Version daneben gegriffen, weil da die "neue Methode" von Karl-Heinz List (= Benutzer:Letter) wieder drin ist. Letter ist aber bislang jeden Beleg schuldig geblieben, dass seine Methode irgendwelche Verbreitug gefunden hat und damit enzyklopädisch relevant wäre. Bitte seihe dazu auch die Disk des Artikels. Nach dem Grundsatz aus Wikipedia:Selbstdarsteller halte ich es daher für sinnvoll, diese Eigenwerbung nicht zuzulassen und bitte dich, den Artikel auf dei Version von Hansele heute morgen zurückzusetzen. --h-stt !? 17:57, 29. Mai 2006 (CEST) PS: Bei deinem Benutzernamen musste ich erst nachschlagen, mein erster Versuch war aber der richtige.Beantworten

Hallo! Schön dass ich nicht der einzige bin, der sich um den Artikel kümmert. Auch so sind die Reverts dort aber schon nervig genug. Habe darum dort etwas auf der Diskussionsseite gepostet und ansonsten nach einer Halbsperrung des Artikels gefragt. (Dankenswerterweise von Gardini gleich eingerichtet.) Herzliche Grüße,Ca$e 12:58, 18. Jun 2006 (CEST)


Bremer Klausel[Quelltext bearbeiten]

Was dagegen, wenn wir unseren Schlagabtausch über die Bremer Klausel hierher verlegen? Sputnik scheint es sehr ernst bei dieser Frage zu nehmen, es scheint eine Art Glaubenskrieg für ihn zu werden. --Kriddl 17:20, 18. Jun 2006 (CEST)

Hallo Kriddl, danke, das ist eine gute Idee. Für mich geht es dabei auch etwas "ums Prinzip" (ja, ich weiß, dass das nicht gut ist). Ich bilde mir eben ein, im Staatskirchenrecht ein bisschen Bescheid zu wissen und finde daher manche Änderungen nicht gut. Und dann nervt es mich, dass mir unterstellt wird, ich habe etwas gegen die Bremer Klausel bzw. die Bremer Form des "Religionsunterrichts", was einfach an den Haaren herbeigezogen ist. Übrigens: mit der konkreten Normenkontrolle hast Du natürlich recht, weil auch die zweite Verfassungsbeschwerde gar nicht zur Sache entschieden hat. Mit dem Satz wollte ich nur sagen, dass momentan eine Entscheidung nicht zu erwarten ist, aber Du hast natürlich recht, so absolut kann man das nicht sagen. Die Chance zur Entscheidung wurde jedenfalls (sicher nicht ohne Absicht - aber das würde ich natürlich nicht in den Artikel schreiben ;-) vertan.
Es hat jetzt so viele Änderungen gegeben, dass wir die einzelnen gar nicht mehr so leicht durchgehen können. Ich würde jetzt einfach abwarten, bis Sputnik die Ergänzungen zur Entstehungsgeschichte der Bremer Unterrichtsform eingefügt und seine Argumente dafür ergänzt hat. Zur Frage der Völkerrechtswidrigkeit tut das natürlich nichts, aber wenn dieses Wort zu extrem klingt, können wir es ja in "Verletzung des Reichskonkordats" abändern, ggf. auch noch "mutmaßliche Verletzung" oder was auch immer davorschreiben. Außerdem habe ich auf der Projektseite gebeten, mal über den Artikel rüberzuschauen, vielleicht kommen von dieser Seite ja noch Vorschläge zur Problemlösung.
Danke jedenfalls für Deinen Vermittlungsversuch, und wenn ich zu hart formuliert habe, tut es mir leid. Schöne Grüße, --103II 17:48, 18. Jun 2006 (CEST)
Nungut, ganz neutral bin ich zugegebenermaßen auch nicht. Ich persönlich bin der Ansicht, dass Staat und Kirche getrennt gehören. Wahrscheinlich wären wir bei Fragen wie beispielsweise Kruzifix-Entscheidung geteilter Ansicht. Ich neige dazu erstmal nichts zu ändern und Sputnik und Problemlösung abzuwarten. Ist übrigens nett mit Dir zu "streiten"--Kriddl 17:55, 18. Jun 2006 (CEST)
Streiten wollte ich gar nicht, entschuldigung. Die Kruzifixentscheidung halte ich im Ergebnis für richtig, wobei mir die Umdeutung der negativen Religionsfreiheit in einen Anspruch auf weltanschauliche Neutralität noch nicht ganz geheuer ist. Diese Subjektivierung geht m.E. zu weit, aber gut. Auch ob die Entscheidung mit der zur "christlichen Gemeinschaftsschule" harmoniert, halte ich für fraglich. Aber wie gesagt: außerhalb des Religionsunterrichts muss in der Schule kein Kreuz hängen, es sei denn, alle Beteiligten wollen es so... Schöne Grüße, --103II 18:01, 18. Jun 2006 (CEST)
Du meinst die Religionsfreiheit ist vor allem als status negativus zu begreifen? Wie dem auch sei: Dein letztes Wort ist ein gutes solches zum Sonntag. In diesem Sinne auch Dir Alles Gute

--Kriddl 18:10, 18. Jun 2006 (CEST)

Naja, ich meinte es so: nicht jeder objektiv-rechtliche Verstoß gegen die weltanschauliche Neutralität muss auch ein Eingriff in die negative Religionsfreiheit sein. Das BVerfG liest aber die Neutralitätspflicht hier in die Religionsfreiheit hinein und subjektiviert sie so. Status negativus wäre es trotzdem noch, insoweit habe ich kein Problem damit. Aber liegt wirklich ein Eingriff vor, weil ich ein Kreuz sehen muss? Das ist für mich die eigentliche Frage, und ob die Schulpflicht und Größe und Position des Kreuzes das kompensiert, ist mir zweifelhaft. Und jetzt genieße ich auch den Sonntag, das ist eine gute Idee. Schöne Grüße, --103II 18:22, 18. Jun 2006 (CEST)

Hallo Ihr zwei! - Entschuldigt, wenn ich hier in Eure "private" Klärung hineinplatze: Ich hatte mich gerade für diese Seite hier entschieden, weil ich mehrfach einen Ansatz zur Entschuldigung meiner "harten Worte" gemacht habe, aber dabei immer wieder an Einzelheiten inhaltlicher Art hängen geblieben bin - und deshalb noch keinen vernünftigen Beitrag zur Diskussion beigetragen habe. Ist die Entschuldigung nun schon angekommen? - Ich bedanke mich auch bei Dir 103II dafür, dass Du einige inhaltliche Fehler beseitigt hast. Ich glaube so können wir weiter machen. Wenn ich Dich fälschlich angegriffen habe, 103II so lag das daran, dass der Artikel eben diesen POV-Eindruck hinterlässt. - Ich habe das nun so weit verstanden, dass wir beide das Thema von unterschiedlichen Ebenen her kennen und betrachtet haben - und eventuell im Wesentlichen einen unterschiedlichen Wissensstand haben, der sich im Artikel ergänzen könnte (?). - Inhaltlicher Art muss ich den Artikel etwas sacken lassen. - Ich meine recht gut an Literatur etc. heran zu kommen, muss aber sagen, dass mich das derzeit überfordert, sodass ich eher nicht so viel einbauen möchte, solange ich es nicht im Zweifelsfall untermauern könnte. Nur noch kurz zur Brisanz des Themas, oder das, was Kriddl vermutlich mit "Sputnik nimmt das Thema scheinbar sehr ernst" bezeichnet: Das Thema ist in Bremen - und zwischen Kirche und Staat einfach ein großes Politikum. Da spielen sehr viele Hoffnungen und Interessen in verschiedene Richtungen von verschiedenen Leuten und Gruppen hinein. Sehr komplex - und auch sehr emotionsgeladen. Es kann sein, dass ich "Unbeteiligten" fälschlich unterstellt habe einer der verschiedenen Gruppen anzugehören... (Das ist meine Sorge!) - Ich hoffe, dass wir gemeinsam weiterarbeiten können an dem Thema! Gruß! --Sputnik 21:09, 18. Jun 2006 (CEST)

Hallo Sputnik, danke für die Nachricht und die klärenden Worte. Ich wusste nicht, dass das Thema so heiß diskutiert wird, bis in die Kurpfälzische Provinz hat sich das noch nicht herumgesprochen. Und wie gesagt, es tut auch mir leid, dass ich etwas genervt reagiert habe, die ganze Diskussion geriet in den Dauerärger um Kirchenrecht hinein, wo ich mich auch schon gegen Angriffe wehren musste, und da habe ich wohl auch etwas überreagiert. Wenn Du dich mit den Verhältnissen in Bremen auskennst, dann wäre es schön, wenn Du einen eigenen Absatz über den Inhalt des Unterrichts in biblischer Geschichte schreiben könntest. Da gehören dann selbstverständlich auch die Argumente für und gegen einen solchen Unterricht hinein. Meine Absätze haben sich, wie gesagt, überhaupt nicht darauf bezogen, weil ich nicht über Bremen, sondern eher über die allgemeine Problematik des Art. 141 im Bezug auf das Reichskonkordat und die Anwendbarkeit in den neuen Bundesländern berichten wollte. Wenn dann noch jemand über LER schreibt, haben wir auch die abweichenden Unterrichtskonzepte im Artikel, die Art. 141 ermöglicht. Wie gesagt, darauf bezog sich der Artikel bis jetzt gar nicht. Schöne Grüße, --103II 16:55, 19. Jun 2006 (CEST)
aus meiner Sicht sähe es so sehr gut aus. Bin gespannt, ob Sputnik das ähnlich sieht. --Kriddl 16:41, 22. Jun 2006 (CEST)

Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Auf der Portal:Recht-Diskussionsseite hast du geschrieben "Meine Abneigung gegen die übermäßige Verwendung des Bausteins ist ja allgemein bekannt...". Kannst du das näher erläutern, also wo du den Baustein angebracht siehst und wo nicht? -- sebmol ? ! 23:02, 20. Jun 2006 (CEST)

Hi, gestern habe ich die "siamesischen Zwillinge"getrennt und war nicht ganz fertig. Jetzt sehe ich, dass du dir inzwischen Arbeit gemacht hast und drüber gegangen bist. Ich habe nochmal den Artikel reviewt und mit Vorbehalt des Gesetzes gegenübergestellt. Einige deiner alten Passagen waren recht gut, ich habe sie aber verschoben. Schau bitte nochmal drüber, ob nicht etwas unterm Tisch gefallen ist. Gruß, Calvin --CJB 11:36, 6. Jul 2006 (CEST)

Ich bin dabei den Artikel zu verbessern und benötige dabei drigend Hilfe. Unter Diskussion:Europäische Union#To-Do-Liste gibts eine To-Do-Liste mit den Absätzen, die verbessert (= erweitert) werden müssen. Leider war bisher gar niemand dazu bereit mitzumachen, obwohl ich wirklich viele Leute angesprochen hab...naja...ich hoffe, dass wir (bzw. falls keiner mitmacht: ich) den Artikel exzellent machen können/kann. In jedem Falle: Grüße Forrester Bewertung 08:25, 19. Jul 2006 (CEST)

P.S. wenn du mitmachst, trag dich doch bitte ebenfalls auf der To-Do-Liste ein.

Irgendwie ist alles stecken geblieben....falls du mal wieder Lust und Zeit hast... Forrester Nicht Sieg soll Zweck der Diskussion sein, sondern Gewinn 19:26, 1. Aug 2006 (CEST)

Sakrales Gerät - Bilder[Quelltext bearbeiten]

Danke für die schönen Bilder der Abendmahlsgeräte! Da du offenbar Zugang dazu hast: Es wäre gut, wenn du auf der Bildbeschreibungsebene auf Commons die Abendmahlsgeräte datieren könntest und evtl. sogar den Silberschmied oder den Herstellungsort nennen könntest. --Concord 15:51, 28. Jul 2006 (CEST)

PS: Ich merke gerade, dass du deine Bilder nur auf de.wikipedia hochgeladen hast. Wenn möglich, solltest du alle Bilder nur bei Commons hochladen, siehe auch: Wikipedia:Bildertutorial. --Concord 15:56, 28. Jul 2006 (CEST)

guck mal bei[Quelltext bearbeiten]

Formular C ganz unten. grüsse,--poupou l'quourouce Review? 00:46, 30. Jul 2006 (CEST)

es gab einige kritik zur aufnahemtechnik, so dass ich den artikel wohl eh in absehbarer zeit nochmal sprechen werde. lass dich also deshalb nicht von änderungen abhalten. ich fand den artikel extrem interessant - ich war nämlich mal bei einer "ökumenischen" trauung in aachen und konnte daran nichts ökumenisches erkennen. jetzt ist mir klar, dass daran wohl meine sozialisation durch die badische landeskirche schuld ist. grüsse,--poupou l'quourouce Review? 15:19, 30. Jul 2006 (CEST)

Bachkantate BWV 140[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, vielen Dank für Deine Ergänzungen zu dem Choral. Ich habe deinen Text als Ausgangspunkt für ein eigenes Stichwort verwendet, da es eine Konvention gibt zwischen den Chorälen und den gleichnamigen Bachschen Choralkantaten zu differenzieren. Deswegen hat das Lemma auch den Zusatz: "(Bach)". Gruss Montaigne 11:19, 20. Aug 2006 (CEST)


Hello, du bist doch stark in Verfassungsrecht, schau mal hier rein. Ich würde mich freuen, wenn du das durchsiehst. Schönen Gruß, Calvin --CJB 20:47, 25. Sep 2006 (CEST)

Vermittlung Grundrechte[Quelltext bearbeiten]

Leider kann man die Vermittlung zu diesem Artikel getrost als gescheitert ansehen. Was macht man dann? Mir fehlt die Energie, mir immer wieder neue Kompromissvorschläge auszudenken, die dann jedes mal wieder in Bausch und Bogen abgelehnt werden. Was macht man dann? --PH2005 11:15, 1. Okt 2006 (CEST)

Kaiserparagraph[Quelltext bearbeiten]

Hallo, schaust du mal nach Diskussion:Kaiserparagraph? Grüße -- kh80 •?!• 10:32, 24. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Maastricht-Entscheidung[Quelltext bearbeiten]

OK, aber kannst Du nicht ein bißchen verbessern? Danke, Europas 13:45, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nee, mit Europarecht hab ich´s nicht so. --103II 21:43, 3. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Frohes Fest[Quelltext bearbeiten]

Etwas Praktisches zum Frohen Fest

Ich wünsche Dir wunderbare Weihnachten, ein Frohes Fest und falls man sich dieses Jahr nicht mehr hier trifft, einen sehr Guten Rutsch!--Kriddl 05:01, 23. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Zum neuen Jahr[Quelltext bearbeiten]

wünsche ich Dir,

dass Du immer →
kühlen Kopf
bewahrst,
dass Du leicht →
alle Hürden
nimmst,
stets die richtige →
Mischung aus
Höhenflug und
Bodenhaftung
behältst,
← dass Dir selten
die Haare zu
Berge stehen,
← Du immer
ganz oben
schwimmst,
← Du stets weiter
weißt, auch wenn
Du scheinbar
am Ende bist,
dass Du nicht →
nur auf der
Stelle trittst,
bei →
Verführungen
richtig
reagierst,
dass Du keinen →
Sprung ins
Ungewisse
tust,
← dass Du auch
im Dunkeln
sicher Deinen
Weg gehst,
← dass Du immer
das richtige
Maß findest,
← dass Du stets
den richtigen
Durchblick
hast. -wau >

Organleihe[Quelltext bearbeiten]

Einfach mal ein kleines Dankeschön! für den Ausbau von Organleihe. --P. v. Quack Gib mir Tiernamen! 19:41, 12. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Schuld (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, FULLACK. Mir war auch gar nicht wohl bei dieser undogmatischen Vermischung. Ich schmeiß dann also den Zivilrechtsabschnitt hier raus und setze einen "Siehe auch"-Hinweis. Und gehe nachher nochmal Links anpassen (argl...). Gruß, --PvQ Motzen? - Mitmachen! 00:02, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

So, ich nochmal. Ist soweit fertig, schaus Dir mal an. Und magst Du dann vielleicht die Verschiebung machen, ich muß mich grad mal um Unrechtsbewusstsein kümmern. Gruß, --PvQ Motzen? - Mitmachen! 00:34, 31. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Unmöglichkeit[Quelltext bearbeiten]

schau mal zur diskussion bei unmöglichkeitVatiwurst 09:33, 1. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Kirchenaustritt[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II. Danke für deine konstruktive Kritik. Wie du bestimmt gemerkt hast, ist dies mein erster Beitrag in der Wikipedia, ich bin also nicht nicht virtuos um Umgang mit der Technik etc. Mein Ziel beim Artikel Kirchenaustritt war nur, die Citation von Can 1117 zu berichtigen. Ich bin Theologe (Dogmatik) und kein Jurist und hatte nicht den Ziel, das Gebiet vollständig zu bearbeiten; ich war nur wütend darüber, dass jemand seine Vorurteile mit einem falschen CIC-Zitat belegte und in Wikipedia stellte, also habe ich den Fehler behoben. Wenn der Artikel deiner Meinung nach einer Ergänzung bedarf, will ich dich nicht davon abhalten, da ich kein Kirchenrechtler bin, mische ich mich da aber nicht weiter ein. Benutzer:Zahlenteufel 7. März. 2007

Rücktritt[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103 II, ich möchte mich bei Dir für meinen rüden Tonfall entschuldigen. Die Frage, ob ein Rücktritt eine rechtsvernichtende Einwendung ist, muss aber dennoch mit der ganz herrschenden Meinung verneint werden. Tritt eine Vertragspartei zurück, wird beim Rücktritt der Vertrag als solcher gerade nicht vernichtet. Dem Rücktritt kommt also eine andere Wirkung als dem Erlass oder einer Anfechtung (auch hier streitig). Es erlöschen nur die Primärleistungspflichten (Befreiungswirkung), der Vertrag bleibt aber als solcher bestehen und wird nur in ein vertragliches (!) Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt. Wenn die Primärleistungspflichten infolge Erfüllung erloschen sind (und das ist der statistische Regelfall), beschränkt sich die Wirkung des Rücktritts auf die Rückgewähr des Erlangten (§346 I); der Vertrag lebt also gewissermaßen wieder auf. Man müsste statt von einer rechtsvernichtenden Einwendung eher von einer umsteuernden Wirkung sprechen --Sebastian Huber 22:25, 14. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Ob die rechtsvernichtende Einwendung das SchV im weiteren oder im engeren Sinne betriff ist eine reine Definitionsfrage und daher im Grunde belanglos. Aber in den meisten Fällen des Rücktritts sind die Leistungspflichten der Parteien eben schon durch Erfüllung erloschen bzw haben sich in einen Nacherfüllungsanspruch umgewandelt. Hier kann dem Rücktritt, gleichgültig welche Definition man zugrunde legt, überhaupt keine rechtsvernichtende/befreiende Wirkung mehr zukommen. Ich schlage daher für den Artikel vor, dass man bei den Rechtsfolgen des Rückttritts klarstellt, dass
  1. die Befreiungswirkung des Rücktritts sich nur dann entfaltet, wenn die primären Leistungspflichten nicht schon durch Erfüllung erloschen sind
  2. die Befreiungswirkung eine Art rechtsvernichtenden Einwendung darstellt, mit der Besonderheit, dass sich die rechtsvernichtende Wirkung ausschließlich auf das Schuldverhältnis im engeren Sinne bezieht und das Schuldverhältnis im weiteren Sinne (also der Vertrag) unberührt bleibt und dass sich dadurch die Befreiungswirkung des Rücktritts von den anderen "normalen" rechtsvernichtenden Einwendungen wie dem Erlass unterscheidet
  3. soweit die primären Leistungspflichten bereits erloschen sind, nur noch die Rückgewährwirkung nach §346 Abs.1 BGB in Betracht kommt, und der Rücktritt insoweit nichts "Rechtsvernichtendes" oder "Aufhebendes" an sich hat
  4. und das Rückgewährschuldverhältnis ein umgesteuertes Vertragsverhältnis ist und kein gesetzliches Rückabwicklungsverhältnis wie die §§812ff. BGB --Sebastian Huber 11:46, 15. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Gestaltungsgeschäft[Quelltext bearbeiten]

Der Terminus "Gestaltungsgeschäft" ist mir persönlich unbekannt. Gibt es dafür Quellen? Weitaus geläufiger dürfte der Begriff Gestaltungsrecht sein, der hier bereits mit entsprechendem Inhalt beschrieben wird. Vorschlag: Integration weitergehender Informationen in den Artikel "Gestaltungsrecht", Löschung von "Gestaltungsgeschäft" und Änderung der entsprechenden Wiki-Links, beispielsweise bei "Kündigung". --Mathias Effenberger 09:48, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Vielen Dank für die prompte Antwort auf meiner Diskussionsseite. Man lernt halt nie aus :-) ... vorstehender Vorschlag hat sich also erledigt. --Mathias Effenberger 19:37, 19. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Verfassungsbeschwerde[Quelltext bearbeiten]

Besten Dank für die Bearbeitung des Artikels. Du schreibst mit Blick auf die Begründung zu § 84 BVerfGG-E, dass unter Grundrechten nur die Artikel 1 bis 17 GG verstanden wurden. Im Laufe der Beratungen seien die Rechte aus Art. 33, 38, 101, 103 und 104 hinzugekommen. Meine Frage: Was war mit Art. 19 Abs. 4 GG? Wenn diese Vorschrift schon damals als Grundrecht galt, wovon ich ausgehe, was ich aber nicht weiß, könnten wir formulieren, dass unter Grundrechten ursprünglich nur die im Abschnitt I des Grundgesetzes (Art. 1 bis 19) gewährten Rechte verstanden wurden. --Fehlerteufel 16:32, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

P.S.: Sollen wir noch erwähnen, dass mit der Notstandsgesetzgebung 20 IV verfassungsbeschwerdefähig eingeführt wurde? --Fehlerteufel 16:34, 16. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Lieber 103II, besten Dank für deine Antworten auf meiner Seite. Wenn mir Näheres zu Art. 19 Abs. 4 GG begegnet, werde ich es einbauen. Und der von mir angesprochenen eigenen Erwähnung von Art. 20 Abs. 4 GG bedarf es natürlich nicht mehr. Ich hatte den eigenen Absatz, den Du dazu verfasst hast, übersehen. Frohes Schaffen! --Fehlerteufel 09:41, 17. Mär. 2007 (CET)Beantworten

Religionsunterricht in der Bundesrepublik Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den Artikel einstweilen auf meine Beobachtungsliste genommen.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 15:01, 25. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hier ist eine Konzeptseite für abgesprochene Textpassagen zwischen 103|| und juegoe [[2]] Juegoe 02:21, 26. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

AAAArgh! Das musste ich bei der Diskussion loswerden.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 17:28, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hi, habe wieder etwas die Übersicht verloren und daher eine Bemerkung die mir wichtig ist:

Sorry, mir hat schon heute Nacht gedämmert, was Du meinst: Eine Sache sind die formalen Kriterien für RG's, die man erfüllen muß, um eine zu werden. Die andere Sache ist, daß wenn der Staat nicht der Überzeugung ist, daß die betreffende RG den RU n i c h t im Sinne der FDGO erteilt, daß er dann - eben weil er in der Mitverantwortung (nicht inhaltlich, aber in Bezug auf die Einhaltung der FDGO) steht, die Anerkennung als RG verweigern muß, denn wenn er anerkannt hat, dann darf die RG auch RU erteilen? Richtig so? Noch mal sorry, stand wohl auf der Leitung.

Habe auf der Konzeptseite auch Änderungen eingearbeitet und hoffe, daß da alles auf Stand ist. schau doch da mal nach. Danke.Juegoe 20:36, 28. Mär. 2007 (CEST)Beantworten

Hi Deine Ergänzung ist drin.Juegoe 03:09, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Sorry, ich muß Widerspruch anmelden. Öffentliche Schulen sind staatliche (im Sinne von Land) und kommunale (im Sinne von Stadt) Schulen. Es gibt z.B. in Nürnberg in der Tat Städtische Schulen (=kommunale Schulen) für die nicht das Land das Personal stellt sondern die Stadt Nürnberg. Der Zusatz 'insbesondere' macht daher keinen Sinn. Es ist eine UND-Bedingung. Öffentliche Schulen sind a UND b. Normal sind Schulen zwar in städtischer Trägerschaft, die Lehrer sind aber Landesbeamte, nicht Kommunalbeamte. Kommunen haben auch normal keine Kulturhoheit. Insofern wären kommunale Schulen undefiniert (in Bezug auf öffentlich) Der Gegensatz sind n i c h t öffentliche Schulen, also private Schulen. Juegoe 21:27, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Die Klausel gilt in der Tat auch für andere Bundesländer, die die dort genannte Bedingung erfüllen. Die Klausel ist aber nicht Voraussetzung dafür, daß es abweichendes Landesrecht gibt. Nicht Bremen kann ein anderes Recht beanspruchen als im GG, weil es die Bremer Klausel gibt, sondern man hat auf Grund historischer Gegebenheiten eine Klausel gemacht, die historische Tatbestände berücksichtigen und es erlauben, daß Bremen (und andere) ihr bereits bestehendes Recht nicht ändern mußten. Eine Voraussetzung würde ja gerade heißen, daß erst auf Grund dieser Klause Recht verändert worden wäre. Ich hoffe dieser Unterschied ist klar gestellt. Das Wort Voraussetzung verkehrt die Geschichte. Bitte wieder ändern.Juegoe 21:41, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Vielen Dank! Ich habe den Text geändert und die Fundstellen als Kommentar beigefügt.Juegoe 13:54, 20. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Hi, leider kann auch ein guter Artikel nicht in Frieden Leben und so schleichen sich doch wieder sagenhafte Fehler ein: Gemeinschaftsschule = Schule, an der Konfessionen zusammen unterrichtet werden. Auch meine ich die Alternativen gehören raus. Vielleicht kannst Du ja mal drüber lesen - ich habe versucht den Stand von damals wieder herzustellen und so manche Ergänzung zu lassen. Vielleicht ist mir was durchgegangen? Du kannst auch einen Revert auf die damalige Version durchführen. Melde Dich mal! Liebe Grüße --Juegoe 17:41, 20. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Danke--Juegoe 23:42, 29. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hi, ich habe alle Erläuterungen zu RU nach der Bremer Klausel dorthin kopiert und auch verlinkt. OK so? Dann gibt es da einen komischen Eintrag bei Hamburg: Bekenntnisgebundener RU der sich an jedwede Glaubensrichtung wenden und formal für alle Bundesländer gilt?? Ich kenne die Hamburger Verhältnisse nicht, aber ein Bekenntnisgebundener RU kann sich vom Namen her doch nicht an alle Bekenntnisse wenden und dazu noch formal für alle Bundesländer gelten? Aber ich lerne gerne dazu, aber Hamburg ist doch im Gültigkeitsbereich des GG? --Juegoe 16:01, 25. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Ich glaube, damit ist nur gemeint, dass der evangelische RU in Hamburg in besonderer Weise auch auf andere Konfessionen zugeht und einladend sein will. Dass das formal für alle Länder gilt, bezweifle ich, denn Art. 7 GG denkt zunächst nur an Konfessionsangehörige, und Konfessionsfremde haben gegen deren Willen kein Teilnahmerecht. --103II 22:53, 26. Mär. 2009 (CET)Beantworten


Frohe Ostern[Quelltext bearbeiten]

Ich wünsche goldene Ostern Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 22:56, 5. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Bremer Klausel[Quelltext bearbeiten]

Könntest Du bei Deinem Kind der Bremer Klausel auf der Diskussionsseite vorbei sehen? Es gibt wieder Streit um den Religionsunterricht.--Kriddl Diskussion Tutorenprogramm 05:24, 10. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Wirtschaftsausschuss[Quelltext bearbeiten]

Ob BetrVG oder MVG-EKD, ein Wirtschftsauschuss oder anders formuliert ein Ausschusss für Wirtschaftsfragen ist sowohl im weltlichen als auch im kirchlichen Recht vorhanden und wird auch so bezeichnet. Die einzelnen Unterschiede kann man natürlich in dem Artikel nochmal verdeutlichen, daher ist eine Löschung der Zeilen nicht korrekt. So ist der WA zwar Bestandteil der MAV oder GMAV aber in ihrer Funktion dem WA im BetrVG ähnlich, wobei dort auch WA-Mitglieder eines Unternehmens nicht unbedingt im Betriebsrat sein müssen. --Wikifreund 23:21, 22. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Grundrechte[Quelltext bearbeiten]

Hello, könntest du bei diesem uns wohl bekannten Issue reinschauen, ich muss los und weiß nicht, ob ich die Tage wieder reinschauen kann. Ich hoffe es geht nicht wieder los mit dem Diskussions-Marathon ;-) schönen Gruß, Calvin --CJB 12:27, 25. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Was soll den so was? Ist das der Wikipedia-Stil? Wenn jemand Probleme mit meinen (nun wirklich harmlosen) Edits hat, warum kann er sich dann nicht direkt bei mir melden? --PH2005 14:21, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Vgl. hierzu meine Diskussionsseite & Antwort. --CJB 10:17, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Danke für Deine Nachricht, 103II. Auf Witze von CJB kann ich indessen nach den vorherigen Erfahrungen verzichten. Ich hoffe, dass er mir nicht weiter nachstellt. Gruß, --PH2005 13:22, 27. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Auge für Auge[Quelltext bearbeiten]

Könntest Du mal da reinschauen? Es bahnt sich ein Edit-War über die Einleitung an. Jesusfreund behauptet, die Talionsformel und Verursacherprinzip hätten etwas mit Schadensersatz zu tun. Das ist blamabel. Fingalo 10:58, 16. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Nulla poena sine lege[Quelltext bearbeiten]

Hallo Hundertdreizwei, bei meinem Prof habe ich das so gelernt: "nullum crimen, nulla poena sine lege stricta scripta praevia" (wp-en). Zur Herkunft des Rechtsspruchs haben wir wenig - wie geht die Ulpian'sche Originalformel und wo steht die? Was schrieb Feuerbach? Mit allen Erweiterungen geht das ganze nämlich angeblich so:

Nullum delictum, nullum crimen, nulla poena sine praevia scripta stricta certa lege poenali (Kein Tatbestand, keine rechtswidrige und keine schuldhafte Handlung ohne ein vorhergehendes formelles bestimmtes hinreichend bestimmtes Strafgesetz).

Weißt du da so spontan mehr? Sonst geh ich mal in die Bib und werfe einen Blick in ein, zwei Bücher. Viele Grüße --Gnom 18:27, 2. Jun. 2007 (CEST) –– Smile. Hat Ulpian auch den dreistufigen Strafbarkeitsaufbau gelernt. Jedenfalls steht das nicht in diesen o.a. lateinischen Worten. –CJB 11:04, 3. Jun. 2007 (CEST) Beantworten

Das stimmt schon, dass das mit allen Erweiterungen so heißt. Ich bezweifle aber stark, dass diese Formulierung historisch ist. Du hast aber schon recht, Feuerbach müsste da schon auch noch rein, das ist alles etwas dünn. Ich empfehle "Krey, Volker: Keine Strafe ohne Gesetz : Einf. in d. Dogmengeschichte d. Satzes nullum crimen, nulla poena sine lege, Berlin [u.a.]: de Gruyter, 1983. - XVI, 144 S." - da müsste eigentlich was zu stehen. Wäre super, wenn Du dich etwas kundig machen würdest, so auswendig weiß ich leider auch nichts genaueres. --103II 12:05, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Mein anderer Prof empfahl mir Roxin, AT I. Habe schon mal einen Blick hineingeworfen, war sehr spannend, vor allem die Rechtsvergleichung ist da interessant. Ich hege die Hoffnung, dass ich den entgültigen Entwurf im Herbst sogar gegenlesen lassen könnte... Wär doch ne coole Sache. Ich setze das mal auf meine To-do-Liste für den Sommer. --Gnom 20:49, 17. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Schuld (Privatrecht)[Quelltext bearbeiten]

Ich wär dann soweit. -- PvQ 00:01, 18. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Prinzipale Normenkontrolle und Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze[Quelltext bearbeiten]

Lieber Nulla Poena,

Du hast den Artikel Normenkontrolle mit der Bemerkung geändert, dass die Verfassungsbeschwerde niemals prinzipal sein könne, weil sie eine Grundrechtsverletzung verlange. Stimmt das?

Inzidente Normenkontrolle heißt, dass das Gericht die Gültigkeit einer Norm im Rahmen eines Antrags prüft, der sich zunächst gegen den Anwendungsakt richtet (z.B. Anfechtungsklage gegen Polizeiverfügung mit dem Argument, zu Grunde liegende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage sei verfassungswidrig). Inzident, dass heißt innerhalb der Prüfung des Anwendungsakts, kommt es auf die Rechtmäßigkeit der Norm an.

Prinzipale Normenkontrolle heißt, dass das Gericht die Gültigkeit einer Norm im Rahmen eines Antrags prüft, der sich zunächst und nur gegen ebendiese Norm richtet (z.B. abstrakte Normenkontrolle nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG, Normenkontrolle nach § 47 VwGO). Hier kommt es prinzipal, dass heißt alleine, auf die Rechtmäßigkeit der Norm an.

Ist das richtig, kann eine Verfassungsbeschwerde sehrwohl eine prinzipale Normenkontrolle sein. Das ist der Fall, wenn sie sich nicht gegen den Anwendungsakt (Urteil, VA) richtet, sondern direkt gegen die Norm (VB gegen Gesetz, siehe § 93 Abs. 3 BVerfGG).

Ist das richtig, ist es außerdem für die Unterscheidung zwischen inzidenten und prinzipalen Normenkontrollen irrelevant, inwieweit eine Rechtsverletzung Zulässigkeits- oder Begründetheitsvoraussetzung für den Antrag ist.

Frohes Schaffen! --Fehlerteufel 11:06, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Wie gut, dass wir einer Meinung sind (siehe meine Diskussionsseite). Wärst Du so nett und würdest die einschlägige Änderung im Artikel rückgängig machen? Weil Du weitere Änderungen vorgenommen hast, will ich nicht einfach revertieren; sieht auch sonst nicht so gut aus. --Fehlerteufel 11:54, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Du schreibst, dass die VB immer nur eine inzidente Normenkontrolle sein könne, weil die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes eine Vorfrage sei, genauer: weil die Verletzung objektiven Rechts Vorfrage für die Verletzung subjektiven Rechts sei. Das ist richtig, aber was hat es mit der Frage zu tun, ob die Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz ein Fall der prinzipalen oder der inzidenten Normenkontrolle ist? Die Unterscheidung zwischen prinzipaler und inzidenter Normenkontrolle fragt doch nicht nach dem Begründetheitsmaßstab, sondern nach dem tauglichen Beschwerdegegenstand. Weil Gesetze tauglicher Beschwerdegegenstand von Verfassungsbeschwerden sein können, gibt es Fälle, in denen die Verfassungsbeschwerde zu einer prinzipalen Normenkontrolle des Gesetzes führt. Dass diese Normenkontrolle einen bestimmten Prüfungsmaßstab hat, nämlich die Verletzung beschwerdefähiger subjektiver Rechte, ändert daran doch nichts. Auch bei § 47 VwGO und bei Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 GG gibt es bestimmte Prüfungsmaßstäbe, und doch sind es Fälle prinzipaler Normenkontrolle. --Fehlerteufel 12:31, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Du schreibst: "Wenn ich prüfe: Schutzbereichseröffnung - Eingriff - Rechtfertigung und dann dort die Frage diskutiere, ob das Gesetz formell/materiell verfassungsgemäß ist, dann ist das doch eine inzidente Prüfung?!"
Das ist richtig, wenn der Beschwerdegegenstand ein Einzelakt ist (sei es eine Verwaltungs-, sei es eine Gerichtsentscheidung). Dann prüfst Du unter "Eingriff" den Eingriff durch diesen Einzelakt. Das Gesetz erscheint erst innerhalb (inzident, laut Duden von lat. incidens, Gen. incidentis, Part. Präs. von incidere "hineinfallen, in etw. geraten") der Rechtfertigungsprüfung dieses Eingriffs durch Einzelakt (weil ein Einzelakt, der in Grundrechte eingreift, ein gültiges Parlamentsgesetz als Eingriffsgrundlage braucht, so dass der Einzelakt grundrechtswidrig ist, wenn das Gesetz nichtig ist). Prüft das BVerfG bei der Verfasungsbeschwerde gegen Einzelakte die Verfassungsmäßigkeit des zu Grunde liegenden Gesetzes, handelt es sich also um einen Fall inzidenter Normenkontrolle.
Deine Aussage erscheint mir dagegen unzutreffend zu sein, wenn der Beschwerdegegenstand ein Gesetz ist. Dann prüfst Du unter "Eingriff" den Eingriff durch das Gesetz. Das Gesetz kommt also nicht erst inzident, nicht erst innerhalb der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines anderen Akts ins Spiel wie gerade, sondern ist von vornherein der erste, vornehmste, einzige, kur: der prinzipale (laut Duden von lat. principalis = Erster, Vornehmster; Vorsteher) Gegenstand des Verfahrens. Prüft das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, handelt es sich m.E. um prinzipale Normenkontrolle.--Fehlerteufel 14:54, 27. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Ebenso Wolf-Rüdiger Schenke, Rechtschutz durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Staats-/Amtshaftung in Deutschland, S. 6 f. (sub I. 2. e)), online unter www.gtz-legal-reform.org.cn/files/06%20schenke%20dt.doc:
"Auf der Grundlage des geltenden Rechts besteht ... die Möglichkeit, ... gegenüber vom Parlament erlassenen Bundes- und Landesgesetzen mittels einer Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) eine prinzipale Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht herbeizuführen."
Ich würde mich freuen, wenn Du Dich von Herrn Professor Schenke überzeugen lassen würdest, und bitte erneut um Wiederherstellung der geänderten Passage im Artikel.--Fehlerteufel 12:11, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Du schreibst, dass wir um Terminologisches streiten. Das sehe ich auch so. Da eine Enzyklopädie Begriffe erklärt, sind terminologische Fragen hier allerdings Kernfragen. Deshalb finde ich nach wie vor, dass wir die alte Version wiederherstellen sollten.
Andere Teilnehmer um ihre Meinung zu bitten, kann nicht schaden. Doch sollten wir den Kollegen wirklich ihre Zeit stehlen? Mir dauert diese Diskussion schon viel zu lange. Schenke zu entkräften sind ohnehin nur (veröffentlichte) Quellen in der Lage. Schenkes Aussage ist eindeutig, auch die von Dir zitierte Stelle: Bei der Verfassungsbeschwerde gegen Gesetze ist die Norm als solche Gegenstand des Verfahrens. Allein sie ist der Beschwerdegegenstand. Das kannst Du überall nachlesen. Die Frage nach dem Begründetheitsmaßstab, die Du immer wieder ansprichst, hat damit nichts zu tun. Dass Du meinen Argumenten nicht folgen willst, respektiere ich. Mich stört allerdings schon, das muss ich zugeben, dass Du auf Deiner Auffassung beharrst, obwohl ich Dir das Schenke-Zitat rausgesucht habe. --Fehlerteufel 13:31, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Nichts für ungut, und besten Dank.--Fehlerteufel 15:10, 29. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Frage[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II! Kennst Du Dich im Verwaltungsrecht aus? Bin mir nicht ganz sicher ob das hier so stimmt (Polizeiliche Aufgabe, Zugewiesene Aufgaben): Amts- und Vollzugshilfe, die Amtshilfe als bloße Behörde (nicht als Polizei), die Vollzugshilfe als Polizeibehörde Ich bin mir da gar nicht so sicher, notfalls einfach wieder streichen... Ach ja, der letzte Satz ist evtl. auch nicht so ganz kosher. Danke schonmal -- Apokalypse 20:14, 5. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Behandlungsfehler[Quelltext bearbeiten]

danke schön, ging ja echt flott--Flyingtrigga 22:30, 14. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Gesinnungsstrafrecht[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich finde Deine sprachlichen Korrekturen sehr gut. Angesichts der Aktualität (Nazis in Mügeln, wegschauende Bevölkerung, etc.) würde ich vorschlagen, daß man wieder ein Beispiel in den Artikel aufnimmt, welches Du gelöscht hast. Aber das Thema, also die besondere Bestrafung rechtsextremer Gesinnungstaten, ist ja nicht nur aktuell sondern seit Jahren in der Debatte. Ich würde vorschlagen, daß Beispiel aufzunehmen. Oder gibt es bestimmte Gründe für das Löschen des Beispiels? Grüsse Alphaomega 11:16, 25. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Präsentationsrecht[Quelltext bearbeiten]

Moin Kirchenrechtler,

kannst den in der QS befindlichen artikel Dir mal anschauen?--Kriddl Diskussion SG 14:02, 30. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

LA Trauung[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, ich fühlte mich leider etwas unter Zugzwang, deshalb bin ich das Risiko eingegagen, nur kurz zu warten, bis ich nach der Zusammenführung von Heirat und Trauung den LA gestellt habe. Aber das macht ja nichts, man kann einen LA zurücknehmen. Falls Du Dich bereit erklären würdest, mit mir gemeinsam die Artikel neu zu ordnen, könnte ich den LA zurücknehmen. Der musste nur sein, da ich sonst eine dauernde Störung durch GLGerman zu gegenwärtigen gehabt hätte. Diese Gefahr wäre durch Deine Mithilfe deutlich kleiner.

In der Gegenwärtigen Form ist Trauung wirklich kein besonderer Artikel. Er wies vor der Zusammenlegung genau dort große Lücken auf, wo Heirat besser war. Allerdings hätten viele Teile eben in einen Artikel gepasst. Bei Trauung sehe ich Dein semantisches Problem alleinstehend nur marginal; in der Verbindung mit katholisch, evangelisch und standesamtlich bzw. frei aber eher. In der Zusammensetzung wird es gebraucht, während die Zusammensetzung dieser Worte mit Heirat unüblich ist. Trauung hingegen wird fast immer so im Zusammenhang gebraucht, dass klar ist, welche gerade gemeint ist. Bei Heirat können beide Trauungen einer Hochzeit gleichzeitig gemeint sein.

Da weitaus die meisten Links aus diesem Bereich auf das Lemma Heirat zeigen, schlage ich folgendes vor:

  • Heirat wäre der Einstieg für alles um den Bereich der Eheschließung im Allgemeinen, die Geschichte sowie Trauriten für kleinere Gruppierungen. Die Eheheschließung und die Trauungsformen würden angerissen und auf die Trauartikel verwiesen. Die Hochzeitsfeier würde angerissen, dann auf den Artikel verwiesen, der dann auch den Link zur Liste mit den Hochzeitstraditionen enthielte.
  • Wir lösen aus dem Eherecht die nötigen Teile raus, um einen Artikel Eheschließung zu erstellen, der sich auf die rechtliche Seite konzentriert.
  • Wir lösen die Traditionen anläßlich der Vermählung heraus und bauen daraus einen Artikel Hochzeitsfeier.
  • Trauung könnte ebenfalls eine BKL werden, da Begriffsklärung in diesem Bereich so nötig ist; Trauung fast identisch ist mit Heirat.

Würdest Du Dich beteiligen? --MfG: --FTH DISK 00:12, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Insbesondere werde ich genau darauf achten, dass wir hier die Verhältnisse im Jahre 2007 aktuell wiedergeben, den deutschen, heutigen Sprachgebrauch berücksichtigen und keine einseitige POV lastige, rechtskonservative Darstellung der Artikel vorgenommen wird. GLGerman 01:26, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ging das "rechtskonservativ" gegen mich? Bin ich, glaub ich, nicht. Ansonsten bin ich mit dem Konzept einverstanden. Standesamtliche Trauung müsste allerdings auf Eheschließung redirectet werden, und katholisch und evangelisch würde ich gerne zusammen in einem Artikel lassen, weil sich das am besten im Unterschied zueinander erklären lässt. Ob wir das dann Trauung (mit Hinweis auf Eheschließung) oder kirchliche Trauung nennen und aus "Trauung" eine BKL machen, ist im Grund egal. Ich bin jedenfalls dabei. --103II 11:59, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Rechtskonservativ war einer der ersten Äußerungen von GLGerman hier in der Wikipedia. Seitem er hier dabei ist, teilt er die Bearbeiter in gute und böse ein. Da muss man mit leben. Vielleicht meinte er ja mich, aber ich verstehe mich nicht als rechts, sondern als wertekonservativ. Mit der Rechten mit Ausländerfeindlichkeit, Nazionalsozialismus, Gleichschaltung der Religion, Verdammung der Homosexualität etc. möchte ich nichts zu tun haben.

Jedenfalls bin ich froh, dass wir zu einer Einigkeit gefunden haben. Aus aktuellem Anlaß (Editwar von GLGerman) könne wir Heirat nicht bearbeiten. Ich halte es für aussichtslos, da in nächster Zeit mit ihm zu einem Konsens zu kommen. Ich schlage daher vor - quasi als Zwischenschritt - erst mal Trauung als Einstiegsseite zu nehmen, da die Begriffe ja fast synonym sind.

Würdest Du dazu einen neuen QS-Eintrag machen oder soll ich das oben geschriebene da reinkopieren? --MfG: --FTH DISK 12:20, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Wie Du inzwischen gesehen hast, war ich von der ganzen Sache ziemlich genervt. Ich muss jetzt auch andere Sachen erledigen. Wenn ich morgen weitermache wird unsere Zusammenarbeit hoffentlich konstruktiv und die Eheschließung (Kennst Du schon das Wort Ehebündnis?) kommt in ruhigeres Fahrwasser (ist bei mir auch schon lange her - fast 10 Jahre). --MfG: --FTH DISK 12:27, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Kopier es ruhig dorthin. Ich hoffe, Ihr werdet Euch nicht auf meiner Benutzerseite weiterstreiten ;-) Ich bastle in nächster Zeit mal Eheschließung. --103II 19:49, 5. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Also hier weiterzudiskutieren bringt nicht viel, ich melde mich dann bei der entsprechenden Artikelarbeit; verweise aber jetzt schon darauf, dass ich letztes Jahr auf der Hochzeitsfeier eines schwulen Paares war, ein Hochzeitskarte als Einladung in meiner Schublade habe und da bei diesem Punkt sehr genau darauf achten werde, wie die Artikel gestaltet sind. GLGerman 02:39, 10. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Eheschließung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich wollte mal fragen, wie weit Du bei der Bastelei der Eheschließung gekommen bist. Irgendwie tut sich nichts. Ich habe dort auf der Disk auch ein Paar Links eingebracht, die berücksichtigt werden könnten.

Liebe Grüße --MfG: --FTH DISK 15:49, 19. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Ich weiß nicht genau, ob alle mit dem Konzept einverstanden sind. Sind wir in der Sache zu einer Entscheidung gekommen? Ich möchte ungern etwas basteln, was dann wieder gelöscht wird. --103II 11:56, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten
Ich habe, wie Du wahrscheinlich gesehen hast, gestern nochmal alles zusammengefasst. Wie wäre es, wenn Du die bisher eingebrachten Absätze zu einem Mini-Artikel zusammenfasst und sie in Deinem Benutzernamensraum ablegst? Wenn das in der QS verlinkt wäre, könnten wir eine zwei-Phasige Abstimmung dazu abhalten. Erste Phase: Wer hat einen ergänzenden oder streichenden Vorschlag? (5 Tage dürften reichen). Zweite Phase, die gesammelten Vorschläge werden abgestimmt (wieder 5 Tage). Bei einer deutlichen Mehrheit sollte nichts mehr im Wege stehen, oder? --MfG: --FTH DISK 16:51, 20. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Leroy[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II!

Danke, dass du an meinem Artikel mithilfst. Nachdem der Artikel gelöscht wurde hat eine IP einen neuen, total URV-geklauten eingesetzt. Habe das nun regeln lassen, der Artikel ist in seiner Urform wieder drin, nur ohne Handlung, bis auf meine abschließende Zusammenfassung. Du kannst dich also an die Arbeit machen, ich würde es selbst tun, aber ich werd den Film erst in den nächsten Wochen sehen. lass dich übrigens nicht durch mein INUSE-Wimpel aufhalten, der ist für dich da, damit da nicht wieder jemand anderes schreibt.

Ach und danke dass du meinen Text so "positiv" auf deiner Benutzerseite hervorhebst^^ Ich fühle mich geehrt*g*

Beste Grüße, --RIPchen Diss michBewerte mich 23:21, 30. Sep. 2007 (CEST)Beantworten

Naja, letzteres war ja nicht böse gemeint, ich hatte auch nicht geschaut, von wem die Version kam.... ;-) --103II 18:37, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Hiermit verleihe ich
103II
die Auszeichnung

Held der Wikipedia
in Gold für
für die großartige Hilfe am Artikel Leroy
im Dienste der Verbesserung
unserer Enzyklopädie.
gez. RIPchen Diss michBewerte mich
Kein Problem, hab halt versucht die Sache zu umschreiben um nicht wie sonst hier auf der wiki als "böser Linker" dazustehen^^ Hab da kein Problem damit, wenn das da steht*g*
Und vielen Dank auch fürs Mitarbeiten am Artikel! Dafür gibt es von mir die Held-Auszeichnung*g* Du darfst dich fortan damit rühmen meinen ersten Wiki-Preis verliehen bekommen zu haben^^
Beste Grüße, --RIPchen Diss michBewerte mich 23:10, 1. Okt. 2007 (CEST)Beantworten
Oh, danke! Grüße, --103II 10:02, 3. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Evangelische Stiftung Pflege Schönau[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, wir (PR und Justitiariat der Evangelischen Stiftung Pflege Schönau) haben uns sehr darüber gefreut, dass wir seit neuestem mit einem schönen, soliden Eintrag bei wiki vertreten sind. Uns würde natürlich brennend interessieren, wer sich hinter Artikel 103 Abs. 2 verbirgt. Über eine Kontaktaufnahme würden wir uns sehr freuen!

Entgegen[Quelltext bearbeiten]

Soweit mir bekannt regiert "entgegen" tatsächlich den Genitiv, hab das so auch inner Schule gelernt und höre es auch im Germanistik-Studium so, kann natürlich sein, dass es durch die verschiedenen Reformen mittlerweile geändert wurde, wobei es meiner Meinung nach mit Genitiv auch richtiger klingt, wobei man sich nicht auf bloßes Bauchgefühl verlassen sollte, werds deswegen, steht ja auch so im Duden, wieder rückgängig machen. --xand0r112358 20:18, 1. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Frohe Weihnachten[Quelltext bearbeiten]

Ich wünsche Dir ein Frohes Fest--Kriddl Disk... 12:46, 24. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Kirchenbeamte[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, und frohes Neues!
Sag mal, im Artikel Körperschaftsstatus findet sich der Satz "Mit dem Körperschaftsstatus verbunden sind die Dienstherrenfähigkeit, also die Fähigkeit, öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse zu begründen (Pfarrer, Kirchenbeamte)". In anderen Artikeln, in denen öffentlich-rechtliche Dienstverhältnisse der Religionsgemeinschaften angesprochen werden, findet sich ebenfalls der Hinweis auf Pfarrer und Kirchenbeamte. Aber zählen Pfarrer/Pastoren (jedenfalls in den Religionsgemeinschaften, in denen ihr Dienstverhältnis öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist) nicht zu den Kirchenbeamten? Die Formulierung liest sich so, als ob das zwei verschiedene Kategorien wären. Ein Blick in von Campenhausen's Staatskirchenrecht hat mich auch nicht schlauer gemacht, er erwähnt auch nur "Pfarrer" und "Kirchenbeamte", ohne näher darauf einzugehen. Gruß --C. Löser 18:45, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Danke, jetzt hab ich's verstanden :) --C. Löser 19:13, 5. Jan. 2008 (CET)Beantworten

Was für ein[Quelltext bearbeiten]

Spiel ist C & C ? 80.219.135.87 12:22, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Na hör mal! Jedenfalls kommen keine Trolle drin vor ;-) --103II 13:35, 16. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Ostern[Quelltext bearbeiten]

Datei:Easter bunny.jpg
...hoffentlich weniger kitschig als auf dieser Abbildung ;-)

Hallo 103 II, ich wünsche - trotz Schnee - schonmal frohe Ostern :-)
Gruß --C. Löser 15:53, 22. Mär. 2008 (CET)Beantworten


Exkommunikation[Quelltext bearbeiten]

Hallo, ich bin sicher nicht der Typ für Edit-Wars, aber ich denke, es ist eine Fragestellung, die viele Leute interessiert, ob Exkommunizierte Mitglied der Kirche als "weltlicher" Gemeinschaft bleiben. Ich habe die Begründung jetzt eingefügt, das ist hoffentlich auch für Dich ok.

Als Beleg kann ich anführen, daß Uta Ranke-Heinemann in einem Interview kundtat:

Ihr neues Buch trägt den Titel »Nein und Amen, mein Abschied vom traditionellen Christentum« - warum treten Sie nicht aus?

Ranke-Heinemann: Den Gefallen tu ich ider Katholischen Kirche nicht. Früher kam man in die Kirche rein durch Zwangstaufe und raus, wie in meinem Fall, durch Ketzerverbrennung. Heute spielt sich das nur noch auf der Steuerkarte ab. Ich bin laut Canon 1364 des katholischen Kirchenrechts als Ketzerin exkommuniziert, aber mein Geld ist nicht exkommuniziert. Daran hat die Kirche bei ihrer Sorgfalt, die Kirchensteuer auch der Exkommunizierten wasserdicht zu zementieren, bis hin zum Konkordat mit Hitler, nicht gedacht, dass ich auf diese Weise unkündbar bin. Ich musste einmal eine solche Menge Kirchensteuer zahlen und bekam sogar einen Dankesbrief von meinem Bistum. Es war das Geld für mein Buch »Eunuchen für das Himmelreich«, für dessen Thesen ich exkommuniziert worden war und für dessen Geld mir mein Bistum nun dankte. Erzbischof Dyba sagte auf einem Katholikentag: »Wann tritt Uta Ranke-Heinemann endlich aus der Kirche aus?« Das möchten sie. Aber da sie das möchten, bleibe ich bestimmt drin. Ich bin der bleibende Protest in der Kirche.

Naja, ob die Quelle zitierfähig ist: http://www.daemonenforum.de/uta-ranke-heinemann-t2167.html

Und auch anderswo (das finde ich aber nicht mehr) las ich, daß Erzbischof Dyba gerne gesehen hätte, daß Ranke-Heinemann offiziell austräte, aber kirchenseitige "Rausschmisse" gäbe es eben nicht.

Ansonsten bitte Gegenquellen, daß die Kirche Leute gegen ihren Willen aus der Körperschaft ausschließen könnte.-- Firmian 21:13, 5. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Habe gerade in meiner Diskussions-Area geantwortet. LG Firmian 08:37, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Danke für neuen Beitrag; neue Antwort in meinem Diskussionsbereich LG Firmian 10:37, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

nochmal RU in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Hi, leider kann auch ein guter Artikel nicht in Frieden Leben und so schleichen sich doch wieder sagenhafte Fehler ein: Gemeinschaftsschule = Schule, an der Konfessionen zusammen unterrichtet werden. Auch meine ich die Alternativen gehören raus. Vielleicht kannst Du ja mal drüber lesen - ich habe versucht den Stand von damals wieder herzustellen und so manche Ergänzung zu lassen. Vielleicht ist mir was durchgegangen? Du kannst auch einen Revert auf die damalige Version durchführen. Melde Dich mal! Liebe Grüße ----Juegoe 10:29, 21. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Hallo, hab es etwas ergänzt. Schöne Grüße, --103II 13:03, 21. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Gesamthand und Gesamthandseigentum[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103 II (GG?), ich habe mich sehr über Deine gute Darstellung des Gesamthandseigentums gefreut. Endlich mal einer, der es versteht!!! Dann habe ich gesehen, dass Du wohl Baiertal und Wiesloch (meine alte Heimat! - komme aus Mönchzell, der Liederkranz singt glaub ich auch noch ganz gut) gut kennst. Schön!! Viele Grüße aus dem Schwarzwald --Erbrechtler1 16:43, 20. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Sichter[Quelltext bearbeiten]

Mithelfen
Mithelfen
Wie kann ich Sichten helfen?
1. Wie finde ich ungesichtete Änderungen?
  • Auf der Spezialseite Seiten mit ungesichteten Versionen werden die nachzusichtenden Artikel nach ihrer Wartezeit sortiert.
  • Dieses Tool liefert dir ein Paket mit 20 zufällig ausgewählten Artikeln, die nachgesichtet werden müssen.
2. Was soll ich beim Nachsichten prüfen?
  • Sind die Bearbeitungen frei von Vandalismus?
  • Du musst die Bearbeitungen nicht inhaltlich prüfen, kannst aber die Gelegenheit nutzen, um auf fehlende Quellen hinzuweisen oder im Zweifelsfall deshalb auch zu revertieren.
  • Bitte begründe Revertierungen immer kurz.
3. Und wie ist das mit Erstsichtungen?
  • Bei der ersten Sichtung sollte man genauer hinsehen und prüfen, ob der Artikel die nötigen Mindestanforderungen an einen Artikel erreicht und ausreichend belegt ist. Genaueres hier.

Hallo,

du hast heute automatisch Sichtungsrechte erhalten, weil du nun die Anforderungen erfüllst (unter anderem mindestens 300 Artikel-Bearbeitungen). Das bedeutet, dass deine Änderungen nun automatisch als gesichtet gelten, wenn du eine bereits gesichtete Version bearbeitest und damit sofort für unangemeldete Nutzer sichtbar sind. Wenn du möchtest, kannst du jetzt aber auch ungesichtete Änderungen von unangemeldeten oder neuen Nutzern prüfen. Ich habe dir rechts eine kleine Hilfe eingebunden, die dir beim Einstieg helfen soll, falls du als aktiver Sichter mitarbeiten möchtest. Genauere Infos findest du auf Wikipedia:Gesichtete Versionen.

Natürlich ist das alles freiwillig. Wenn du nicht möchtest, kannst du einfach wie bisher weiterarbeiten und wirst kaum einen Unterschied feststellen.

Viele Grüße --Fridel 17:46, 20. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

netter diskpartner[Quelltext bearbeiten]

guck dir mal seine diskussionskultur an - du hast wohl recht mit deiner aussage. Gruß--ot 17:58, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Oh, danke für den revert! --103II 18:20, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten
sorry, guckst du dir das mal von der selben ip an. Danke--ot 17:58, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Da hatte sie sogar ausnahmsweise nicht ganz unrecht. Hab bei der Gelegenheit mal den ganzen Artikel überarbeitet. Zur Tarifautonomie ist sie aber nach wie vor etwas uneinsichtig ... --103II 19:08, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Einrede (prozessual)[Quelltext bearbeiten]

Die Einrede ist nicht nur in Deutschland ein Begriff im Prozess, sondern auch zum Beispiel in Österreich. Der von Dir entfernte Baustein fordert auf, die Situation in anderen Ländern zu schildern. - genau das war mein Wunsch.

Derzeit beschreibt der Artikel einige Aspekte, die grundsätzlich für die prozessuale Einrede gelten, während andere nur für Deutschland gelten, insbesondere die Bezüge zur Zivilprozessordnung (Deutschland) und zum BGB. (In Österreich ist das ABGB übrigens deutlich älter als die ZPO, und Deutschland ist es genau umgekehrt).

Wenn aus Deiner Sicht der Artikel der Situation in Deutschland vorbehalten sein sollte, wäre es vielleicht besser das Lemma nach Einrede (prozessual, Deutschland) zu verschieben, damit unter Einrede (prozessual) Platz für eine WP:BKL I ist, oder sogar für eine allgemeine Betrachtung.

Rechtshistorisch wäre da zum Beispiel die exceptio doli (siehe Actio de dolo) zu nennen (heute keine Einrede mehr), aus der das Prinzip Treu und Glauben hervor gegangen ist (bereits im Codex Theresianus kodifiziert, später dann BGB und über diesen Umweg auch wieder ins ABGB).

-- Lx 19:55, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Schon OK, stell es ruhig wieder ein. Ich dachte, es wäre was typisch Deutsches. Wenn es das in Österreich unter identischem Namen auch gibt, dann ist es natürlich in Ordnung. --103II 20:45, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten
;) Ich weiss eh, dass grad bei den Jus-Artikel immer die Vermutung besteht, es wär "typisch deutsch" und würde nur dort existieren. Deshalb hab ich das Pickerl reingehängt - damit nicht am Ende noch die Österreicher glauben das gäbs nur in Deutschland. Umgekehrt gibts da, wo zwischen Österreich und Deutschland wirklich inhaltlich Unterschiede bestehen, gern die Vermutung, dass wär eh das gleiche und würd nur anders heissen, siehe Tarifvertrag vs. Kollektivvertrag. (da: Bundesdeutsches Hochdeutsch noch irreführend, dort: Österreichisches Deutsch schon korrigiert). Auch immer gern genommen, wenn ich zum Glück nicht mehr in der WP: Die Vermutung, dass ABGB wär aus dem BGB entstanden: das ABGB ist älter. Oder das deutsche HGB wäre von Österreich übernommen worden: das alte AHGB wurde nach dem Anschluss an Deutschland durch das HGB ersetzt - hat abgesehen von allem anderen Übel auch noch zu Unstimmigkeiten zwischen ABGB und HGB geführt. -- Lx 21:50, 28. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Diskussion:Tarifautonomie[Quelltext bearbeiten]

Deine Geduld ist wirklich bewundernswert. Mein ausdrückliches Kompliment! -- Framhein 18:06, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten

+1--ot 18:58, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Oh, danke. Ich hatte nur grad etwas Zeit, und das Gefühl, es könnte was bringen. Bin mir aber noch nicht 100% sicher ;-) --103II 22:10, 31. Okt. 2008 (CET)Beantworten
Lass es einfach. Die Diskussion beginnt damit nur von neuem. Er ist nicht gewillt zu akzeptieren, dass seine Behauptung Auslegung ist und damit nachgewiesen werden muss, was er offenbar nicht kann, da er sich sonst nicht nur auf das GG stützen würde. ;-) -- heuler06 16:19, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Ja, ist schon richtig. Ich versteh solche Leute nicht... Dann antworten wir ihm einfach alle nicht mehr, vielleicht nervt er dann wo anders. --103II 19:56, 3. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Frage zum 'Ort' für juristische Überarbeitung Beschneidung weiblicher Genitalien[Quelltext bearbeiten]

Hallo nulla poena sine lege ...! Mal eine etwas stupide Frage: Wenn ich einen Artikel (konkret: die bei wikipedia.de leider so bezeichnete "Beschneidung weiblicher Genitalien") zur Überarbeitung durch andere an Rechtswissenschaft Interessierte (insbes. internat. Menschenrechte, Strafrecht auch außerhalb von Deutschland und Asylrecht) vorschlagen will, bin ich dort: http://de.wikipedia.org/wiki/Portal_Diskussion:Recht richtig? (Ist so leer dort.) LG -- pistazienfresser 17:59, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Das ist eine gute Frage! Aber Du warst schon richtig, dort ist nur so wenig, weil Altes archiviert wird... Schöne Grüße, --103II 22:28, 30. Nov. 2008 (CET) (ja, schon richtig übersetzt ;-)Beantworten


Deutschlandwarnungsvarianten[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, habe mir erlaubt, Deine variierte 'Deutschlandwarnung' zu 'klauen' und auf meiner Benutzerseite noch etwas auszubauen/zu präzisieren. Weißt Du eigentlich wo und wie ich noch eine UN/VN- und eine Europaflagge bekommen (wahrscheinlich irgendwo in Wikisource) und wie ich sie in eine solche Box korrekt einbaue bzw. wo ich Anleitungen zum "Boxenbauen" finde? Eine gute Nacht (gehabt zu haben) wünscht -- pistazienfresser 00:04, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten

UN wäre hier: Bild:Flag_of_the_United_Nations.svg, und EU hier: Bild:Flag of Europe.svg. Boxenbauen kann ich auch nicht, ich kopiere immer eine passende irgendwo her und verändere sie dann... Schöne Grüße, --103II 17:25, 8. Dez. 2008 (CET)Beantworten
Danke, schöne Grüße zurück -- pistazienfresser 19:01, 9. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Gesellschaft / Staat[Quelltext bearbeiten]

Hi 103II, ich habe gerade gesehen, dass du Gesellschaft (Staatsrecht) angelegt hast, und wollte dich auf den von Alkibiades angelegten Artikel Staat und Gesellschaft hinweisen, mit dem Doppelungen bestehen. Gruß --C. Löser 16:27, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Oh, danke, das wusste ich nicht. Ich kümmere mich darum... --103II 20:42, 14. Dez. 2008 (CET)Beantworten

Löschantrag Kategorie:Religiöse Körperschaft des öffentlichen Rechts[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, soeben habe ich einen Löschantrag auf diese Kategorie gestellt, um nochmals eine Umbenennung vornehmen zu lassen. -- Irrtum 17:21, 21. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Danke für den Hinweis! --103II 23:38, 23. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

LER-Vergleich[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103 II, ich habe mich hier mal freihändig zum Vergleichsvorschlag des BVerfG im Verfahren um den LER ausgelassen (ist schon etwas her seit ich da mal was zu den Hintergründen gelesen hab) - vielleicht magst du da mal bei Gelegenheit nochmal kritisch drübergucken. Danke & Gruß --C. Löser 18:25, 8. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Über die Motive weiß ich leider nichts. Ich bin auch nicht sicher, ob die Entscheidung gegen die Religionsgemeinschaften ausgegangen wäre. Der erste Absatz ist so auf jeden Fall richtig, beim zweiten weiß ich es nicht so genau. Danke aber für die Nachricht! --103II 15:03, 9. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

KdÖR[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens gehören die KdÖR zum Staatskirchenrecht und nur zu diesem. Im Kirchenrecht gibt es keine KdÖR. Entsteht durch kirchenrechtlichen Akt eine KdÖR, so ist dies eben nicht auf das Kirchenrecht an sich, sondern auf die entsprechenden staatskirchenrechtlichen Regelungen zurückzuführen. Wo liegt mein Fehler? Gruß--Moguntiner 22:34, 20. Okt. 2009 (CEST)Beantworten

Für die Religionsgemeinschaft selbst hast Du in gewisser Weise recht, obwohl auch diese natürlich kirchenrechtlich determiniert ist (ihr Mitgliedschftsrecht, die Vertretungsregelungen, die Organe werden durch Kirchenrecht geregelt, ihr öffentliches Satzungsrecht ist Kirchenrecht). Wenn sie aber etwa eine Kirchengemeinde, einen Kirchenbezirk, einen Verwaltungsverband usw. errichten, dann geschieht auch das kraft der aus dem Körperschaftsstatus fließenden Organisationsgewalt allein durch kirchliches Recht. Du hast natürlich recht, dass auch das ohne staatliche Anerkennung nicht möglich wäre. Aber das ändert m.E. nichts daran, dass es eben durch Kirchenrecht geschieht. Alles Kirchenrecht gäbe es schließlich ohne staatliche Akzeptanz nicht, das ändert aber nichts daran, dass es Kirchenrecht gibt. Schöne Grüße, --103II 22:39, 22. Okt. 2009 (CEST)Beantworten
Naja, Kirchenrecht gibt es immer, wenn eine Kirche (im weitesten Sinne) sich rechtlich äußert oder organisiert - und sei es bei einer Gemeinde ohne äußere Rechtsform und Überbau, die sich z.B. Regeln für ihre Vorstandswahl gibt. Ob dem Staat das passt oder er das akzeptiert oder nicht, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Eigentlich schaue ich aber wg. was anderem vorbei - vielleicht magst Du hier mal vorbeischauen und Dich äußern. Danke, Grüße, --Sokkok 10:54, 12. Dez. 2009 (CET)

Gemeindejugendwerk[Quelltext bearbeiten]

Hallo, Du hast seinerzeit den o.g. Artikel mit Kategorie:Kirchenrecht kategorisiert (wurde gerade in Kategorie:Evangelisches Kirchenrecht umkategorisiert). Irgendwie leuchtet mir diese Kat nicht ein - aber wahrscheinlich gab's/gibt's einen Grund, den ich im Moment nur nicht verstehe... Wollte es nicht einfach so rausnehmen, sondern vorher mal fragen. Grüße, --Sokkok 11:21, 30. Jan. 2010 (CET)

Danke für die Frage! Ja, das ist tatsächlich Quatsch, weiß nicht mehr, was ich mir dabei gedacht habe ... hab es rausgenommen. Danke und schöne Grüße, --103II 08:49, 4. Feb. 2010 (CET)Beantworten

Naturrecht[Quelltext bearbeiten]

sinn oder unsinn? bin mir nicht ganz sicher und zu faul zum länger grübeln. du? schönen abend, ca$e 21:53, 23. Apr. 2010 (CEST)Beantworten

Zwar beziehen sich diese GG-Artikel und Paragraphen des BGB in der Tat auf die Sitten, die Aufzählung geht aber für diesen Artikel zu weit. Das Naturrecht ist der Inbegriff der Ausnahmen vom Sittengesetz. Letzteres ist bekanntlich nicht irgendeine vom Staat verordnete Norm, sondern ein vorrechtlich entstandenes Normensystem, also das Gesetz, das einem selbst die eigene Vernunft "verordnet". Das Naturrecht strebt dahin, die Anwendbarkeitsgebiete des Sittengesetzes zu erweitern. --Benatrevqre …?! 00:06, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
(sorry @103II für die nutzung dieser disk) hmm. "Das Naturrecht ist der Inbegriff der Ausnahmen vom Sittengesetz." - das würden, wenn ich dich zutreffend verstehe, einige wohl so nicht abnicken, auch deinen letzten satz, und eher zb sagen: die vernunft strebt dahin, ein sittengesetz zu konstruieren, das in einklang mit dem naturrecht steht. (dass freilich positives recht weder naturrecht noch sitten regiert, ist unstrittig.) hast du gerade eine literaturangabe zur hand, wo sich zu deinen formulierungen besonders gute entsprechungen finden? ist aber für den artikel alles nicht so wichtig. ca$e 12:50, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Interessant sind in diesem Zusammenhang Alfred Hirsch, Recht auf Gewalt? Spuren philosophischer Gewaltrechtfertigung nach Hobbes, S. 343 ff., sowie Jean-Christophe Merle, Johann Gottlieb Fichte, Grundlage des Naturrechts, S. 29 ff. --Benatrevqre …?! 18:25, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
die positionen von fichte und benjamin sind mir zwar mehr oder weniger grob vertraut, ich kann aber spontan nicht direkt erkennen, aus welchen sätzen der verlinkten titel das obige folgt. vielleicht kannst du mir da noch nachhelfen? (ist aber nicht besonders wichtig.) danke und freundliche grüße, ca$e 18:51, 26. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
In den beiden von dir erwähnten Sätzen bezog ich mich auf Wolfgang H. Schrader, Materiale Disziplinen der Wissenschaftslehre: zur Theorie der Gefühle. Gruß --Benatrevqre …?! 11:31, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
danke, aber wo dort genau (seitenzahl)? 69.75o? (eberhard zb definiert "positives recht" als noch unvollkommene einlösung des als regulativ für die positive rechtsbildung fungierenden naturrechts, was direkt impliziert, dass es, weil noch unvollkommen, noch "ausnahmen" einschließt; maimon zb spricht sogar nur von "scheinbarer ausnahme", und stärker bezogen auf das sittengesetz im kantischen sinn, und all dies im kontext etwas spezieller debatten, die u.a. mit dem spannungsverhältnis von determination und freiheit, individuellem und allgemeinem etc zu tun haben und nicht so einfach für generalisierungen zur semantik von "naturrecht" im allgemeinen taugen, von der zuspitzung im referat von coves einmal ganz abgesehen). gibt es denn in der jüngeren rechtsdogmatik etc bezugnahmen auf fichte/eberhard/maimon? oder was hatte dich veranlasst, aus deren - nicht ganz deckungsgleichen - positionen auf die notwendigkeit zu schließen, das verlinkte zu entfernen? (ich frage hier v.a. aus interesse, da ich über derartige jüngere diskussionen nichts weiß. ging es dir ("nur") darum, dass i.a. "sitte" und "überpositives recht" nicht deckungsgleich mit "naturrecht" ist, nicht einmal bei fichte & co? dann wären wir vollständig einer meinung - nur, dass ich zu wenig über den jüngeren juristischen sprachgebrauch weiß, um ausschließen zu können, dass man die betreffenden paragraphen auch irgendwo mit naturrecht assoziiert hätte.) danke und grüße, ca$e 11:54, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Das letztere. Sie nicht nicht deckungsgleich. Ähm, ich hatte im Artikel nichts entfernt, das war eine IP.
Seitenzahl bei Schrader ist 75 f. --Benatrevqre …?! 12:32, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
ok. alles klar. danke und grüße, ca$e 12:33, 27. Apr. 2010 (CEST)Beantworten
Dann red ich mal auch mit ;-) Ich tendiere zu Unsinn. Es handelt sich um außerrechtliche Normen, die kraft Gesetzes in Rechtsnormen transferiert werden. Mit Naturrecht hat das nichts zu tun; würde es anders geregelt, wär´s auch kein Unglück. --103II

Gesellschaft (Staatsrecht)[Quelltext bearbeiten]

Dein o.g. Artikel befindet sich in der Löschdiskussion. IMHO ist der Artikel wichtig, allerdings z.Z. weitgehend redundant zu Staat und Gesellschaft einerseits, leider ohne weitergehende Literatur und noch etwas undifferenziert. Aber vielleicht kannst Du da in den nächsten paar Tagen noch etwas anfüttern? --Mit Grüßen Kriddl Eine Runde Kriddl ansprechen? 09:26, 29. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Statuslehre (Recht)[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II, hab' da eine Frage zur Statuslehre, wozu Du vor längerem einen Artikel angelegt hast. Einerseits interessieren mich Quellen (am liebsten im Internet frei zugängliche), andererseits macht mir folgender Satz kopfzerbrechen: Diese Stufen können nur nacheinander durchlaufen werden, Sprünge sind nicht möglich. Leider habe ich gerade keinen Zugang zu einer Bücherei oder Buchhandlung, um bei Jellinek direkt nachzuschauen, aber ich brauche für einen Aufsatz korrekte Quellenangaben. Wäre super, wenn Du mir hier aushelfen kannst! Danke im Voraus --Iovialis 05:45, 10. Sep. 2010 (CEST)Beantworten

Hallo Iovialis, wie wäre es damit: [3]; ich habe leider das Buch auch nicht vorliegen. Die Zusammenfassung stammt aus meinem Vorlesungswissen. Ich hoffe, es stimmt überhaupt ... --103II 21:40, 12. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Merci vielmals! Leider ist bei diesem Link eben der Abschnitt über die genauere Statuslehre nicht zugänglich... Da mir die Sache relativ wichtig ist, lasse ich mir nun das Buch zukommen - das dauert aber ein paar Tage... Jedenfalls finde ich das Thema sehr spannend (Jellinek insgesamt ist interessant), weshalb ich mich auf diesem Weg auch bedanken möchte, da mich der von Dir angelegte Artikel überhaupt mit diesen Gedanken in Berührung brachte - egal, ob das im Artikel nun richtig wiedergegeben wurde oder nicht. Sobald ich mehr zur Statuslehre in Erfahrung gebracht habe, passe ich den Artikel bei Bedarf an. Zu Deiner Info, daß das Thema immer noch aktuell ist, hier der Link zu einem Kongress in Mexiko über Verfassungsrecht (Dez. 2010). Dadurch machte ich mich auf die Suche nach diesen "Status" und landete bei der "Statuslehre" von Jellinek. --Iovialis 18:08, 13. Sep. 2010 (CEST)Beantworten
Bin erst jetzt dazu gekommen, den Artikel zu überarbeiten - und wie man sehen kann, ist das doch ein bisschen mehr geworden, als anfänglich gedacht. Wäre prima, wenn Du das "kontrollieren" könntest. --Iovialis 15:56, 23. Jan. 2011 (CET)Beantworten


Sehr schön, danke! --103II 21:14, 20. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Einladung zum Redaktionstreffen Recht 30.11.-2.12. in Frankfurt[Quelltext bearbeiten]

Hallo, als juristisch interessierten Wikipedianer möchte ich dich ganz herzlich zum Redaktionstreffen Recht am ersten Dezemberwochenende nach Frankfurt einladen. Ich würde mich freuen, wenn du Zeit hättest! Viele Grüße, --Gnom (Diskussion) 16:51, 9. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo und Grüßen nach Wiesloch oder Baiertal, Hättest Du etwas dagegen, wenn ich Dein Bild zum absoluten bzw. relativen Recht auf meiner Homepage nutze www.ruby-erbrecht.de ~~

Frohes Fest[Quelltext bearbeiten]

Ich wünsche Dir ein wunderbares Weihnachtsfest! --Frohes Fest Kriddl Bitte schreib mir etwas. 11:23, 24. Dez. 2014 (CET)Beantworten

Klasse Benutzername[Quelltext bearbeiten]

Hi 103II, ich bin zwar erst ein Zweitsemester deines Faches, aber der Artikel deines Benutzernamens ist ja eminent wichtig im deutschen Rechtssystem. Also: Klasse Benutzername! Ich überlege ernsthaft eine erneute Umbenennung... vielleicht wird's ja 275 I? Oder eine Paragraphenkette wie "280 I, 311 I, 241 II"? Mein Lieblingsgebiet ist nämlich das Zivilrecht.

Dennoch: Es lebe Art. 103 II GG! --ObersterGenosse (Diskussion) 21:56, 5. Mai 2015 (CEST)Beantworten

Problem mit Deiner Datei (07.02.2018)[Quelltext bearbeiten]

Hallo 103II,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch ein Problem:

  1. Datei:AufbauTobit.jpg - Problem: Lizenz
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter einer freien Lizenz stehen, die hier gelistet sind. Unser Online-Assistent unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ hilft Dir, eine passende Lizenz auszuwählen und den Text für Dich anzupassen. Wenn du der Urheber der Datei oder der Inhaber der Nutzungsrechte bist, kannst Du ihn benutzen, um den Text anschließend in die Dateibeschreibungsseite einzufügen.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn das Problem nicht innerhalb von 14 Tagen behoben wird, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:54, 7. Feb. 2018 (CET)Beantworten