Schulsystem in Deutschland

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Schulwegweiser (Lüneburg)

Das Schulsystem in Deutschland untersteht gem. Art. 7 Abs. 1 des Grundgesetzes dem Staat. Unbeschadet dessen wird das Recht auf Gründung privater Schulen gewährt (Abs. 4). An die Gründung privater Volksschulen werden besondere Maßstäbe gelegt (Abs. 5). Vorschulen gibt es nicht (Abs. 6).

Aufgrund der Kulturhoheit der Länder fallen Schulen in die Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer, daher ist die konkrete Ausgestaltung des Schulwesens sehr unterschiedlich. Das Schulsystem umfasst einen wichtigen Teil des Bildungssystems in Deutschland.

Allgemeines

In vielen Bundesländern ist das Schulsystem in den Landesverfassungen in einem eigenen Schulgesetz geregelt. Darin kommt der Gestaltungswille im Schulbereich der jeweiligen Landesregierung zum Ausdruck.

Zur Koordination der Bildungsaktivitäten der Länder wurde die Kultusministerkonferenz (1949) und die Bund-Länder-Kommission (1970) gegründet.

In Deutschland besteht Schulpflicht (Schüler müssen eine öffentliche oder offiziell anerkannte Schule besuchen).

Geschichte

Die ersten Schulen auf deutschem Boden waren die mittelalterlichen Lateinschulen. Im Spätmittelalter entstanden die ersten deutschsprachigen Schulen. Die Humboldtschen Bildungsreformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Preußen haben durch ihre Bildungstheorie besonders das deutsche Gymnasium nachhaltig geprägt.[1] Das Deutsche Kaiserreich ergänzte gegen Ende des 19. Jahrhunderts klassische Bildungsideale im Sinne von Wilhelm von Humboldt durch Forderungen nach moderner Bildung infolge des Welthandels und neuer technischer Errungenschaften.[2]

Die Volksschule war bis in die 1960er Jahre eine Schulform, in der man nach acht Schuljahren den Abschluss erhielt. In der Bundesrepublik Deutschland besteht im Prinzip bis heute neben der Sonder-/Förderschule das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule (später Grund- und Hauptschule), Realschule und Gymnasium mit drei Schulabschlüssen. In den meisten Bundesländern umfasste die Grundschule nun 4 Jahrgänge, danach begann die Aufteilung auf die verschiedenen Schulformen; in Berlin (West) waren es 6 Jahrgänge. Seit den 1970er Jahren sind in mehreren Bundesländern weitere Schulformen dazugekommen: Die Gesamtschule und andere teilintegrative Systeme, die Haupt- und Realschule zusammenfassen. In Niedersachsen bestanden von 1981 bis 2004 Orientierungsstufen als gemeinsame Schulform der Jahrgänge 5 und 6, erst danach wurde die Aufteilung vorgenommen.

Die berufsbildenden Schulen bestehen in der Sekundarstufe II neben der gymnasialen Oberstufe.

Seit den 1980er-Jahren gibt es die Diskussion um die Gleichwertigkeit beruflicher und allgemeiner Bildung. Diesem Gedanken war schon durch berufliche Gymnasien Rechnung getragen worden. Mit der Gründung von und der Umwandlung von beruflichen Schulen in Berufskollegs (NRW) wurde zum ersten Mal der Schritt vollzogen, diese Gleichwertigkeit auch in Form von Schulabschlüssen zu dokumentieren: Auch Berufskollegs führen zur allgemeinen Hochschulreife und haben – je nach Berufsfeld – einen beruflichen Schwerpunkt im Abitur.

Statistik

Schulen

Im Schuljahr 2009/10 gab es insgesamt 43.577 allgemeinbildende und berufliche Schulen, davon 5.200 private Schulen in der Bundesrepublik Deutschland. Im gleichen Zeitraum gab es etwa 11,7 Mio Schüler, etwa 945.000 besuchten private Schulen. Dabei war zu beobachten, dass die Zahl der staatlichen Institutionen seit 1992 von 41.886 auf 38.377 im Jahr 2009 zurückging, die der privaten Einrichtungen im gleichen Zeitraum auf insgesamt 5.200 anstieg. Vor allem in den ostdeutschen Bundesländern hat sich die Zahl der Privatschulen mehr als verfünffacht. Die Anzahl der Privatschulen erhöhte sich sogar dann noch weiter, als die Gesamtzahl aller Schulen aufgrund der drastisch gesunkenen Geburtenzahlen in den 90er Jahren verringert wurde. So sank vom Jahr 2000 bis 2009 die Zahl der Schulen im Osten um 29,5 %, die Anzahl der Privatschulen stieg jedoch in demselben Zeitraum um 74,6 %.[3]

Schülerzahlen

Schüler in allgemeinbildenden Schulen nach Schularten
Schulart 2001 2005 2010 2011 Veränd.
2001–2011
Primärbereich 3.251.000 3.212.000 2.877.000 2.832.000 -419.000
Grundschulen 3.211.000 3.176.000 2.838.000 2.790.000 -421.000
sonstige Schulen 40.000 36.000 39.000 42.000 +2.000
Sekundärbereich 6.083.000 5.784.000 5.454.000 5.393.000 -690.000
Hauptschulen 1.114.000 1.024.000 704.000 657.000 -457.000
Realschulen 1.278.000 1.325.000 1.167.000 1.130.000 -148.000
Gymnasien 2.284.000 2.431.000 2.475.000 2.433.000 +149.000
Integrierte Gesamtschulen 531.000 510.000 571.000 616.000 +85.000
sonstige Schulen 876.000 494.000 537.000 557.000 -319.000
Förderschulen 425.000 416.000 378.000 366.000 -59.000
Abendschulen und Kollegs 48.000 62.000 60.000 59.000 +11.000
Insgesamt 9.870.000 9.504.000 8.797.000 8.678.000 -1.192.000

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit ist in den Bundesländern getrennt: Die Kultusministerien tragen die Verantwortung für Personal und die inhaltliche Arbeit an den Schulen, die kommunalen Schulträger tragen die Verantwortung für räumliche und sächliche Ausstattung.

Kultusministerium

Das Schulwesen eines Bundeslands wird in der Regel in einem eigenen Ministerium (siehe Kultusministerium) verwaltet. Die Namen und Zuschnitte der jeweiligen Ministerien werden von der jeweils regierenden Landesregierung festgelegt. Die Kultusministerien sind die höchsten Behörden eines Landes für das jeweilige Schulsystem. Unter ihre Zuständigkeit fällt auch die Schulaufsicht. Die Kultusministerien und die Schulverwaltung sind sowohl für Planung als auch Organisation des Schulsystems zuständig. Sie bestimmen neben der Struktur des Systems auch die Unterrichtsinhalte sowie Unterrichtsziele. Häufig findet sich in der Bundesrepublik Deutschland eine Unterteilung in der Schulverwaltung: An der Spitze stehen die jeweiligen Kultusministerien, während hingegen die Schulämter und Bezirksregierungen oder aber unabhängige Oberschulämter eine mittlere Position einnehmen. Auf der unteren Verwaltungsebene befinden sich die Schulämter der Kommunalbehörden. Die Personalkosten des Schulsystems tragen in der Regel die Länder.

Kommunale Schulträger

Die Kommunen oder (insbesondere bei berufsbildenden Schulen) die Landkreise übernehmen in der Regel die Sachkosten. Sie werden daher auch als Schulträger bezeichnet.

  • Die räumliche Ausstattung umfasst die gesamte bauliche Gestaltung, Unterhaltung und Verwaltung (zum Beispiel Hausmeister, Reinigungspersonal und evtl. Cafeteria) der Schulen.
  • Die sächliche Ausstattung umfasst neben dem Mobiliar auch die Ausstattung der Schulen mit Lehrmitteln (zum Beispiel Wandkarten, Schulbücher, Lexika, Duden, Atlanten) und technischen Geräten (zum Beispiel Tafeln, Overheadprojektoren, Fernsehgeräten und Computern), Sammlungen (Physik, Chemie, Biologie usw.), Musikinstrumenten usw.

Es existieren aber auch Schulen, die vollständig von einer Kommune getragen werden (kommunale Schulen).

Die Kommunen sind zuständig für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes.

Gliederung des Schulwesens

Primarstufe

Nach dem Abkommen zwischen den Ländern der Bundesrepublik zur Vereinheitlichung auf dem Gebiete des Schulwesens (von 1964 i. d. F. v. 14. Oktober 1971) beginnt die Schulpflicht für alle Kinder am 1. August des Jahres, in dem das sechste Lebensjahr bis zum 30. Juni vollendet wurde.

Mit der Einführung der Grundschule durch das Reichsgrundschulgesetz vom 28. April 1920 wurden überwiegend vierjährige Grundschulen eingerichtet. Am Ende der vierten, in einigen Bundesländern erst am Ende der sechsten Jahrgangsstufe erfolgt ein institutioneller Übergang von der Primar- zur Sekundarstufe. Die Grundschulen sprechen in der Regel im letzten Primarschuljahr eine Empfehlung für eine weiterführende Schulform aus.

In einigen Bundesländern umfasst die Primarstufe der Grundschule auch das System der Förderschulen.

Typisch ist für den deutschen Primarbereich seine Ausgestaltung als Halbtagsangebot. Während in den Jahrgangsstufen 1 und 2 in allen Bundesländern noch eine ziffernfreie, verbale Beurteilung durchgeführt wird, unterscheiden sich die Bundesländer aber bereits in den darauffolgenden Jahrgängen hinsichtlich der Einführung von Noten. Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben hier die weitestgehenden Modelle, denn sie ermöglichen die Vergabe von Beurteilungszeugnissen bis zum Ende der Jahrgangsstufe 3.[4]

Sekundarstufe I

Die Sekundarstufe I umfasst alle Schulformen bis zur Klasse 10 mit Ausnahme von Bildungsgängen an den beruflichen Schulen.

Klassische Schulen der Sekundarstufe I sind die Hauptschule, die Realschule und das Gymnasium bis zur Klasse 10. Heute zählen die Gesamtschule (bis zur Klasse 10) ebenso dazu wie alle neu geschaffenen Schulformen: Regionalschule (Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern), Erweiterte Realschule (Saarland), Realschule plus (Rheinland-Pfalz ab 2009/10), Mittelschule (Bayern), Oberschule (Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen), Regelschule (Thüringen), Sekundarschule (Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen), Stadtteilschule (Hamburg), Gemeinschaftsschule (Baden-Württemberg), Werkrealschule (Baden-Württemberg).

Die Sekundarstufe I kann nach dem 9. Schuljahr mit dem Abschluss Hauptschule Klasse 9, nach dem 10. Schuljahr mit unterschiedlich benannten Abschlüssen verlassen werden. Die Abschlüsse berechtigen zum Beginn einer Ausbildung, zu einem höherqualifizierenden Bildungsgang an einer beruflichen Schule oder zum Übergang in die Sekundarstufe II am Gymnasium oder einer Gesamtschule.

Sekundarstufe II

Die Sekundarstufe II umfasst im allgemein bildenden Bereich traditionell die Jahrgänge 11 bis 13 (gymnasiale Oberstufe) und schließt mit der allgemeinen Hochschulreife (Abitur) ab. Im Zuge der Schulreform durch den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik nach der Wiedervereinigung konnte die allgemeine Hochschulreife in einigen Bundesländern auch schon nach zwölf Jahren erlangt werden (Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern bis 2001). Das Abitur nach zwölf Jahren (achtjähriges Gymnasium - G8) ist heute in fast allen Bundesländern eingeführt. Als Grund gab man an, man wolle die im internationalen Vergleich lange Schulzeit verkürzen. Viele Elternvereinigungen bekämpfen diese Verkürzung vehement.

Ein Jahr vor der allgemeinen Hochschulreife kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.

Im berufsbildenden Bereich umfasst die Sekundarstufe II alle Bildungsgänge und alle beruflichen Schulformen mit Ausnahme der Technikerschulen und der Abendschulen. Im berufsbildenden Bereich führen Berufskollegs, Fachoberschulen und Berufsoberschulen ebenfalls zur allgemeinen Hochschulreife.

Ersatzschulen/Ergänzungsschulen

Ergänzungsschulen bereichern das Schulwesen durch neue Bildungsgänge. So finden sich insbesondere im Bereich der beruflichen Bildung viele Ergänzungsschulen, für die es keine Entsprechungen bei staatlichen Schulen gibt, zum Beispiel die Einjährige Höhere Berufsfachschule.

Ersatzschulen sind Privatschulen, die anerkannte Abschlüsse (zum Beispiel Abitur, Realschulabschluss) vergeben wollen und/oder durch ihren Besuch die Schulpflicht erfüllt werden soll. Ihr Besuch soll den Besuch einer entsprechenden staatlichen Schule ersetzen. Ersatzschulen bedürfen einer eigenen staatlichen Anerkennung und sind staatlichen Kontrollen unterworfen.

Förderschulen

Für Schüler mit besonderem sonderpädagogischem Förderbedarf werden in einigen Bundesländern verschiedene Typen von Förderschulen angeboten. Diese können prinzipiell zu den gleichen Abschlüssen wie die übrigen Schularten führen. So sind z. B. an Schulen für Blinde, Körperbehinderte oder Schwerhörige die Bildungsgänge des Gymnasiums, der Realschule und der Hauptschule eingerichtet.[5] Förderschulen widersprechen dem Gedanken der Inklusion, so dass über ihre Abschaffung nachgedacht wird.

Kritik

Dem deutschen Schulwesen wird auf der Basis empirischer Untersuchungen vorgeworfen, sozial selektiv zu sein und mit der Selektion schon sehr früh (nach der Grundschule) zu beginnen. Ergebnisse bei den PISA-Studien sowie der Bildungsbericht des UN-Beauftragten Vernor Muñoz bekräftigen diesen Vorwurf. Laut der IGLU-Studie besuchen weitaus höhere Prozentzahlen der Kinder der oberen Schichten das Gymnasium als Kinder aus Arbeiterfamilien.

Die Ursachen sind vielfältig. Gomolla/Radtke belegen, dass zumindest für Kinder von Migranten das Schulsystem im Leistungsbereich diskriminierend ist.[6] Der Befund von Gomolla/Radtke kann allerdings auf sozial Schwache erweitert werden.

Zweiter Bildungsweg

Der zweite Bildungsweg umfasst Abendschulen zur Erlangung unterschiedlicher Schulabschlüsse und Kollegs, auf denen die allgemeine Hochschulreife und ebenso alle anderen Schulabschlüsse erworben werden können.

Schulversuche/Modellprojekte

Schulversuche oder Modellprojekte sind Instrumente der Innovation und haben die Aufgabe, das Schulwesen eines Bundeslandes qualitativ weiterzuentwickeln. Sie dienen der Erprobung neuer pädagogischer und organisatorischer Vorstellungen, wie Veränderungen im Aufbau und der Gliederung des Schulwesens sowie Ergänzungen der Stundentafeln und Lehrpläne (Rahmenrichtlinien). In der Regel werden Schulversuche wissenschaftlich begleitet. Schulversuche können aus Landes- und/oder aus Bundesmitteln finanziert werden.

Schulausstattung

Bei einer Lehrerumfrage in Nordrhein-Westfalen im Jahre 2014 gaben 83 % der Pädagogen an, dass Computer nur als Einzelexemplar im Büro der Schulleitung oder in getrennten Computerräumen vorhanden seien. 1 % der Schulen hatten für alle Klassen Tabletcomputer. 70 % der Schulen verfügen über schnelles Internet, bei den Grundschulen 59 %. 90 % der Befragten gaben an, sich ihre IT-Kenntnisse privat angeeignet zu haben.[7]

Siehe auch

Portal: Bildung – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Bildung

Literaturhinweise

  • Anweiler, Oskar. Deutschland. In: Oskar Anweiler et al. (Hrsg.), Bildungssysteme in Europa. Entwicklung und Struktur des Bildungswesens in zehn Ländern: Deutschland etc. (S. 31–56). Weinheim und Basel: Beltz (1996)
  • Cortina, Kai S. et al. (Hrsg.). Das Bildungswesen in der Bundesrepublik Deutschland. Strukturen und Entwicklungen im Überblick. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt (2003)
  • Döbert, Hans. Deutschland. In: Döbert, Hans Die Schulsysteme Europas. Baltmannsweiler: Schneider-Verlag Hohengehren (2005)

Geschichte

  • Tilman Borsche: Wilhelm von Humboldt. Beck, München 1990, ISBN 3-406-33218-8
  • Herrlitz et al.: Deutsche Schulgeschichte von 1800 bis zur Gegenwart. Eine Einführung. Juventa, Weinheim und München 2005.
  • Hoyer, Timo: "Sozialgeschichte der Erziehung. Von der Antike bis in die Moderne." Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2015.
  • Christoph Führ: Deutsches Bildungswesen seit 1945. Grundzüge und Probleme. Luchterhand; Neuwied, Kriftel, Berlin 1997.
  • Siegfried August Kaehler: Wilhelm von Humboldt und der Staat. Ein Beispiel zur Geschichte der deutschen Lebensgestaltung um 1800. München und Berlin 1927.
  • Eberhard Kessel: Wilhelm von Humboldt: Idee und Wirklichkeit. Stuttgart 1967.
  • Martina G. Lüke: Zwischen Tradition und Aufbruch. Deutschunterricht und Lesebuch im Deutschen Kaiserreich. Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56408-0.
  • Heinz-Elmar Tenorth: Geschichte der Erziehung. Einführung in die Grundzüge ihrer neuzeitlichen Entwicklung. Juventa, Weinheim und München 2000.

Theorie

  • Fend, Helmut: Theorie der Schule. Urban & Schwarzenberg, München-Wien-Baltimore 1980
  • Fend, Helmut: Neue Theorie der Schule. VS, Wiesbaden 2006
  • Melzer, Wolfgang & Sandfuchs, Uwe (Hrsg.): Was Schule leistet. Funktionen und Aufgaben von Schule. Juventa Verlag, Weinheim und München

Weblinks

  • Konferenz der Schulaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland (KSD) e. V. Schulstruktur in den Bundesländern. Schulstruktur in den Bundesländern (Memento vom 20. April 2010 im Internet Archive)
  • Politikatlas Schulreform Interaktive Übersicht zur Debatte und des Status-Quo aller Bundesländer.

Einzelnachweise

  1. Siehe dazu vor allem Siegfried August Kaehler: Wilhelm von Humboldt und der Staat. Ein Beispiel zur Geschichte der deutschen Lebensgestaltung um 1800. München und Berlin 1927, Tilman Borsche: Wilhelm von Humboldt. Beck, München 1990, ISBN 3-406-33218-8 und Eberhard Kessel: Wilhelm von Humboldt: Idee und Wirklichkeit. Stuttgart 1967.
  2. Siehe dazu die grundlegende Arbeit von Martina G. Lüke: Zwischen Tradition und Aufbruch. Deutschunterricht und Lesebuch im Deutschen Kaiserreich. Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-631-56408-0.
  3. Bundesamt für Statistik: Private Schulen (Fachserie 11 Reihe 1.1). Archiviert vom Original am 11. Juni 2011; abgerufen am 2. September 2015 (Angaben über Schulen, Klassen, Schüler, Absolventen/Abgänger und Lehrkräfte an privaten Schulen des Bundesamtes für Statistik Schuljahr 2009/2010).
  4. §5 Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule
  5. Bernhard Gayer und Stefan Reip: Schul- und Beamtenrecht für die Lehramtsausbildung und Schulpraxis in Baden-Württemberg. Europa-Lehrmittel Nourney, Vollmer, Haan-Gruiten 2012, ISBN 978-3-8085-7954-1, S. 31.
  6. Gomolla/Radtke: Institutionelle Diskriminierung - Herstellung ethnischer Differenz in der Schule, Opladen 2002
  7. Lehrer: Computer-Ausstattung an Schulen wie im Mittelalter. Abgerufen am 11. Dezember 2015. DerWesten, 13. November 2014