Wikipedia:Dateiüberprüfung/Schwierige Fälle/Archiv/2009/Juni

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Übertragen von Wikipedia:Löschkandidaten/8. Juni 2009, da dieses Thema hier besser aufgehoben ist. Bisherige Diskussion:

Der ist Logo 1. INKORREKT, die richtige ist mit einem Photorealistischen Kleeblatt versehen - eine richtige (niedrig aufgelöste) Version davon ist auf zB http://www2.bjuv.se/upload/Politik%20och%20p%C3%A5verkan/politiska%20partier/c-logo.gif zu finden, 2. VERALTET - der Logotyp ist seit ungefähr 5 Jahre ausgewechselt geworden. Der neue ist auf http://www.centerpartiet.se/Paverka-har/Grafisk-profil/Logotyp/ zu finden, 3 wahrscheinlich URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZT, den Profil der Originallogotyp ist hier genau abgebildet. Dennoch ist den richtigen Logotyp mit der Buchstabe "C" aus dem Schnitt Cheltenham gebildet, ein Font der (glaube ich!) nicht GPL/CC-kompatibel ist... 85.228.19.35 07:17, 8. Jun. 2009 (CEST)

1. Nicht ganz richtig. Das Logo war korrekt., 2. veraltet ja, ist korrekt, aber kein Löschgrund. Man könnte das neue Logo ohne Probleme von fr:Fichier:Centerpartiet.svg der aus der EN-WP übertragen. 3. Urheberrechtlich geschützt bestimmt nicht, da es keine Schöpfungshöhe hat. Auch der Font nicht. behalten --Wikijunkie Disk. (+/-) 08:14, 8. Jun. 2009 (CEST)
Beim Punkt 1 bist du ganz sicher falsch. Im richtigen Logotyp dieser Version soll ein genau vorgesehenes fotorealistisches Bild da sein. Im Bild auf de-WP ist genau jetzt nur ein grüner Kontur. Dass wäre ungefähr wie der Logotyp von SPD in Lila weiterzugeben. Einfach inkorrekt (Ob dieser Platz der inkorrekten für diese Diskussion ist, weiss ich nicht. Ich bin normalerweise meistens nur ein zufälliger Bearbeiter auf de-WP.). Auch wenn mann die alte Logotypen von Centerpartiet diskutieren, wäre es total inkorrekt... (Ich lasse den Urheberrechtsfrage zur Zeit einfach sein - der korrekte Logotyp hat aber ganz deutlich Schöpfungshöhe, jedenfalls in schwedische gerecht) Aber jedenfalls, falls den Vorschlag ist, den Logotyp mit dem neuen zu ersetzen, könnte jemandem der Französich spricht, mit dem oben vorgeschlagene Datei ersetzen? (und dennauch natürlich auch das Text über die Quelle übersetzen und auch die rechtliche Implikationen überschauen kann - zu mir scheint es wie der neue Logotyp auch Schöpfungshöhe hat, und ich kann also nicht verstehen wie das jetztliche Bild mit einem (auf WP) zugelassener Bild ersetzt werden kann, aber falls ich deutlich falsch bin, oder die Standards auf de-WP mehr locker sind als auf sv-WP, dann ist es auch mit mir cool). Selbst bin ich (gleicher Person als oben) nicht-Frankophon, so ich habe die nötige Kenntnisse dazu nicht. 130.237.57.80 10:16, 8. Jun. 2009 (CEST)
Als Logouploader möchte ich nun auch mal hier dazu Stellung nehmen. Wikijunkie hat in sofern Recht, dass er sagt, dass die Version die hier online ist mal korrekt war. Ob die Partei zwischenzeitlich ein Fotokleeblatt da eingesetzt hat, spielt für uns hier keine Rolle. ich habe das Logo seinerzeit auch von der Internetseite der Partei heruntergeladen, es stand damals ebenso als EPS zur Verfügung wie das neue, dass ich im übrigen gerade hochladen habe. Bezgl. der Schwedischen Wikipedia: Die haben sowas wie Schöpfungshöhe dort gar nicht. Logos sind dort ganz untersagt. Wir richten uns hier nach deutschem Recht, nachdem das Logo 0 Schöpfungshöhe hat. Das hier vorgeschlagene Logo sollte auf jeden Fall zur Darstellung der Logohistorie behalten werden, da kein Löschgrund vorliegt. --Christian Bier (Disk.) (+/-) 10:55, 8. Jun. 2009 (CEST)
Marcela hat hier vollkommen Recht. Deshalb eindeutig behalten. -- Freedom_Wizard 19:57, 8. Jun. 2009 (CEST)
Ist hier völlig falsch, da es hier um schwierige Fälle im Rahmen der Wikipedia:Dateiüberprüfung geht. Für DÜP sehe ich bei diesem Logo aber keinen Grund, da es rechtlich einwandfrei ist. Bleibt also nur die Frage, ob das Logo inhaltlich richtig ist. Und das sollte besser im zuständigen Fachportal geklärt werden.
Wenn das Logo aber wirklich mal das richtige Logo der Partei war, dann sollte es nicht gelöscht werden, sondern auch on den Parteiartikel. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:18, 10. Jun. 2009 (CEST)

Ich habe die Diskussion mal dahin verlagert. Bitte dort weiterdiskutieren, da es ja nicht mehr um rechtliche Angelgenheiten geht. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:21, 10. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 01:03, 12. Jun. 2009 (CEST)

GFDL ist Nonsense, da zweidimensionales Repro ohne Schöpfungshöhe. Aber welche Lizenz hat das Original? Analog zu Datei:50 DM Serie2 Rueckseite.jpg Bild-PD-Amtliches Werk, da dort wegen Fälschungsabsicht auch keine Schöpfungshöhe vorliegt? -- Suhadi SadonoDÜP 13:50, 11. Jun. 2009 (CEST)

Das ist eigenständig genug um als Kunstwerk durchzugehen (von den fehlenden Angaben mal abgesehen). Außerdem enzyklopädisch kaum zu verwenden: löschen --h-stt !? 19:13, 11. Jun. 2009 (CEST)
SLA: nicht enzyklopädisch verwendbar, außerdem ungenügende Angaben. --Marcela 21:24, 11. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Isderion 20:25, 13. Jun. 2009 (CEST)

Hier wird eine SH vermutet. Ich vermute im Hintergrund ein Foto, welches geschützt sein könnte. Was sagt Ihr? -- Suhadi SadonoDÜP 13:55, 11. Jun. 2009 (CEST)

Mangels anderer Angaben sehe ich da auch ein schutzfähiges Foto im Hintergrund. löschen --h-stt !? 19:14, 11. Jun. 2009 (CEST)
Sehe ich ebenso. --Marcela 19:17, 11. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Suhadi SadonoDÜP 11:55, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ist hier irgendein Problem mit den abgebildeten Bilder, also der Gurken? -- Suhadi SadonoDÜP 10:52, 5. Jun. 2009 (CEST)

Ich würde das für ein Lichtbild halten, Beiwerk sind die nicht und damit gäbe es ein Problem. syrcro 12:28, 5. Jun. 2009 (CEST)
Ich sehe sogar ein Lichtbildwerk - nicht ok. --Marcela 18:17, 10. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 09:18, 20. Jun. 2009 (CEST)

Sind die Fenster oder andere Objekte geschützt, sodass eine Freigabe benötigt wird? -- Suhadi SadonoDÜP 11:24, 6. Jun. 2009 (CEST)

Gemäß Artikel 48 des Gesetzes Nr. 9.610 ist die Rechtslage der Panoramafreiheit in Brasilien wie in Deutschland. Ich fürchte, das können wir nicht behalten. --Marcela 18:15, 10. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 09:16, 20. Jun. 2009 (CEST)

Wie sieht es hier mit gezeigtem Werk für das abgebildete OS auf dem Laptop aus? -- Suhadi SadonoDÜP 21:09, 11. Jun. 2009 (CEST)

Das OS macht mir keine Sorgen, ist sowohl Beiwerk als auch ohne SH. Das Foto vom Laptop im Artikel könnte eigentlich auch als Beiwerk durchgehen. Aber es spricht nichts dagegen, Maha als Co-Autoren zu nennen, die Lizenzen passen. --Marcela 21:23, 11. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 08:58, 20. Jun. 2009 (CEST)

Sehe SH in der detaillierten Gestaltung der Uhr. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:22, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ich nicht. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:18, 19. Jun. 2009 (CEST)
Ich auch nicht. --Marcela 17:28, 19. Jun. 2009 (CEST)
Ich auch nicht. [[ Forrester ]] 08:52, 20. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 08:52, 20. Jun. 2009 (CEST)

Vermute SH wegen der detaillierten Darstellung der Wassertropfen. Könnte möglicherweise sogar ein Foto sein. Außerdem nur ein JPG in ein SVG eingebettet. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:21, 19. Jun. 2009 (CEST)

Naja, das wird wohl eher am PC erstellt worden sein und ist jetzt auch nichts übermäßig besonderes... Sehe keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:19, 19. Jun. 2009 (CEST)
Sowas kann man wirklich relativ einfach am Rechner erstellen. Allerdings ist es eine quasi fotorealistische Darstellung, die Verwendung eines Fotos ist nicht ausgeschlossen. Aber egal, was es nun ist: § 2 (1) 5. UrhG: ...Lichtbildwerke einschließlich der Werke, die ähnlich wie Lichtbildwerke geschaffen werden... Muß man wohl im Schricker nachlesen. --Marcela 17:27, 19. Jun. 2009 (CEST)

Sehe keine SH. Die Wassertropfendarstellung erscheint mir nicht wirklich wie ein Foto und besondere künstlerische Komplexität ist auch nicht da. [[ Forrester ]] 08:56, 20. Jun. 2009 (CEST)

Keine SH schlüssig belegt --Historiograf 16:31, 21. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 21:18, 23. Jun. 2009 (CEST)

Diese Datei zeigt das Siegel der fiktiven Anti-Terror-Einheit Counter Terrorist Unit aus der Fernsehserie 24. Bin mir nicht sicher unter welcher Lizenz oder mit welchem Baustein ich die Datei beim Hochladen versehen soll. Bitte um Rat, danke. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 11:40, 23. Jun. 2009 (CEST)

Da passt wohl der Baustein Vorlage:Bild-LogoSH am besten. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:43, 23. Jun. 2009 (CEST)
P. S.: Diese Frage gehört eigentlich nach WP:UF. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:44, 23. Jun. 2009 (CEST)
Alles klar, danke. Dann wende ich mich dort auch nich mal hin. Lg, --لαçkτδ [1] [2] 19:09, 23. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 21:17, 23. Jun. 2009 (CEST)

Da ich etwas außer Übung bin, weiß ich es nicht mehr genau: SH ja oder nein? Ich würde zu ja tendieren, bin aber nicht sicher. Danke für Antworten! -- Ireas (+/-) 16:45, 24. Jun. 2009 (CEST)

Wo soll da bitte SH sein? -- Chaddy · D·B - DÜP 16:48, 24. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 16:49, 24. Jun. 2009 (CEST)

sind diese Figuren wohl geschützt? -- Sa-se 23:30, 14. Jun. 2009 (CEST)

Kunsthandwerk. Daher Frage der Schöpfungshöhe. Beide grenzwertig. Rein subjektiv ist meine Meinung: Der Hahn eher nicht, der Wal eher schon. Also den Wal würde ich löschen. --h-stt !? 11:34, 15. Jun. 2009 (CEST)
Sehe och wie H-stt. Allerdings würde ich auch den Hahn etwas näher an SH sehen. Wäre mit H-stts Lösung oder eine Gesamtlöschen einverstanden. [[ Forrester ]] 09:13, 20. Jun. 2009 (CEST)

Wer SH behauptet, hat diese ausführlich zu begründen, da im Bereich der angewandten Kunst SH DIE AUSNAHME ist und nicht die Regel --Historiograf 16:31, 21. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 12:15, 27. Jun. 2009 (CEST)

Hat unbestreitbar SH. Das Bild schaut allerdings ziemlich alt aus, kennt das jemand? Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:23, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ich frage mich ernsthaft, warum das eine SVG ist. Das Bild ist entweder zeitgenössisch oder einem zeitgenössischem Bild nachempfunden, Vorlage dürfte File:Portrait of George Washington.jpeg sein, Rembrandt Peale ist 1860 verstorben. --Marcela 17:33, 19. Jun. 2009 (CEST)

Andere Meinungen? [[ Forrester ]] 09:05, 20. Jun. 2009 (CEST)

Sehe ich als gemeinfrei an --Historiograf 16:32, 21. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 10:42, 27. Jun. 2009 (CEST)

komplexere Angelegenheit. Man beachte auch diese Diskussion. Danke. -- Sa-se 17:56, 21. Jun. 2009 (CEST)

Da der Urheber bekannt ist, ist die erste Frage, ob das Foto ein Lichtbild oder Lichtbildwerk ist. Ich hatte mich als Laie auf Lichtbildwerk#Rechtslage in Deutschland und das dort genannte BGH-Urteil gestützt, während sich LeSch in der oben verlinkten Diskussion dafür ausspricht, es als Lichtbild zu betrachten. Die zweite Frage ist, ob die Nutzungsrechte mit der Übergabe des Negativs auch weitergegeben wurden. --Kam Solusar 22:14, 22. Jun. 2009 (CEST)


Der Hinweis auf Lichtbildwerk#Rechtslage in Deutschland hilft nicht weiter, weil die dort zitierte BGH-Entscheidung (BGH I ZR 55/97) nur teilweise wiedergegeben ist. Tatsächlich hat der BGH die Frage, was ein Lichtbildwerk ist, offen gelassen. Selbst wenn der BGH ausführt, dass es „eines besonderen Maßes an schöpferischer Gestaltung nicht bedarf“, heißt das noch lange nicht, dass überhaupt keine schöpferische Gestaltung vorzuliegen braucht. Unter Bezug auf die Richtlinie 93/98/EWG führt er a.a.O zutreffend aus, dass „Fotografien geschützt werden, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind“.
Der vollständige Text des Urteils lässt sich z.B. hier nachlesen: http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/bgh/4792
Es scheint hier übersehen zu werden, dass das infragestehende Foto aus dem Jahre 1950 stammt und somit dem damals geltenden KunstUrhG unterfiel.
Nach dem aus dem Jahre 1907 stammenden Gesetz galt im Jahre 1950 seit der Gesetzesnovelle von 1940 für Fotografien eine Schutzfrist von 25 Jahren nach dem erstmaligen Erscheinen oder dem Tode des Urhebers.
Erst mit der weitestgehenden Aufhebung des KunstUrhG und dem Inkrafttreten des UrhG im Jahre 1965 wurde zwischen Lichtbildern und Lichtbildwerken unterschieden. Dennoch betrug deren Schutzfrist gleichermaßen 25 Jahre nach dem erstmaligen Erscheinen beziehungsweise 25 Jahre nach der Herstellung, wenn das Werk nicht innerhalb dieser Frist erschienen war (§§ 68, 72 UrhG 1965).
Auch bei der Gesetzesnovelle von 1985 blieb es bei der Schutzfrist von 25 Jahren für Lichtbilder und Lichtbildwerke (§§ 68, 72 I UrhG 1985). Es kam aber die Unterscheidung zwischen Lichtbildern und Lichtbildern, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, hinzu. Letztere waren 50 Jahre nach dem erstmaligen Erscheinen beziehungsweise nach der Herstellung geschützt (§ 72 III UrhG 1985)."
Auch bei der Gesetzesnovelle von 1985 blieb es bei der Schutzfrist von 25 Jahren für Lichtbilder (§ 72 III UrhG 1985). Es kam aber die Unterscheidung zwischen Lichtbildern und Lichtbildern, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, hinzu. Letztere waren 50 Jahre nach dem erstmaligen Erscheinen beziehungsweise nach der Herstellung geschützt (§ 72 III UrhG 1985). Nach dem Wegfall von § 68 UrhG galt für Lichtbildwerke von nun an die Regelschutzfrist von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG).
Erst die Gesetzesnovelle von 1995 unterstellte die Lichtbildwerke der Regelschutzfrist von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers (§ 64 UrhG 1995) und die Lichtbilder der Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Erscheinen beziehungsweise Herstellung, wenn das Lichtbild nicht innerhalb dieser Frist erschienen ist (§ 72 III UrhG 1995).
Erst die Gesetzesnovelle von 1995 unterstellte die Lichtbilder der Schutzfrist von 50 Jahren nach dem Erscheinen beziehungsweise Herstellung, wenn das Lichtbild nicht innerhalb dieser Frist erschienen ist (§ 72 III UrhG 1995).
Seit dem Inkrafttreten des UrhG im Jahre 1965 waren „nur persönliche Schöpfungen“ geschützt und sind es heute noch (§ 2 UhrG). Was persönliche Schöpfungen sind, dazu haben Literatur und höchstrichterliche Rechtsprechung eine Reihe von Grundsätzen entwickelt, deren plötzliches Nichtmehrvorhandensein – siehe die oben angeführte BGH-Entscheidung – bei gleichgebliebenem Gesetzeswortlaut ich nicht nachvollziehen kann.
Jedenfalls nimmt ein zum Zeitpunkt der jeweiligen Gesetzesänderungen nicht mehr geschütztes Foto entsprechend den jeweiligen Übergangsvorschriften an der längeren Schutzfrist des nachfolgenden Gesetzes nicht teil, wohl aber, wenn es zum Zeitpunkt der Gesetzesänderung noch geschützt ist (vgl. § 137a UrhG).
Die Gesetzestexte können hier eingesehen werden: http://www.urheberrecht.org/
Das hier infragestehende Foto wurde 1950 angefertigt und nachfolgend auch veröffentlicht, unterlag also zu diesem Zeitpunkt der 25jährigen Schutzfrist. Daran änderte auch die Gesetzesnovellierung von 1965 nichts, so dass es bei der 25jährigen Schutzfrist verblieb, die im Jahre 1975 abgelaufen war. Deshalb konnte es mit der Gesetzesnovellierung von 1995 weder an der nunmehr geltenden 50jährigen Schutzfrist noch daran teilnehmen, dass es durch (angebliches) Herabsetzen der Anforderungen jetzt zu einem Lichtbildwerk geworden wäre.
Die Sache lässt sich auch auf eine einfache Formel bringen: Lichtbilder und Lichtbildwerke, die erstmals vor dem Jahre (1995 - 25 Jahre =) 1970 hergestellt oder veröffentlicht wurden und keine Dokumente der Zeitgeschichte darstellen, sind gemeinfrei.
Die Sache lässt sich auch auf eine einfache Formel bringen: Lichtbilder und Lichtbildwerke, die erstmals vor dem Jahre (1985 - 25 Jahre =) 1960 hergestellt oder veröffentlicht wurden, sind gemeinfrei.
Das hier infragestehende Foto wird übrigens nicht mehr benötigt, weil ich zwischenzeitlich ein anderes eingestellt habe, es kann also meinetwegen gelöscht werden. Man sollte aber vielleicht die Gelegenheit wahrnehmen, die Sache mit den Schutzfristen in einen Artikel einzubauen. Richtig dargestellt habe ich das noch nicht gesehen.
LeSch 09:57, 24. Jun. 2009 (CEST)
Mir ist bei dem ganzen Durcheinander von Gesetzesänderungen ein Fehler unterlaufen, weil ich übersehen habe, dass § 68 UrhG im Jahre 1985 aufgehoben wurde. Die oben durchgestrichenen Abschnitte sind nachfolgend korrigiert.
LeSch 15:26, 25. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 21:41, 27. Jun. 2009 (CEST)

Die Uploaderin gibt zwar an, identisch mit dem Urheber zu sein. Das war aber auch schon bei anderen (gelöschten) Bildern der Benutzerin der Fall, z. B. bei Datei:ANGEL SEXY.jpg, das augenscheinlich ein Pressefoto ist. Dieses Bild hier wurde auch schon einmal wegen URV gelöscht; da ich keine A-Rechte habe, weiß ich nicht, ob es das selbe war. Zudem ist die Benutzerin seit dem Hochladen dieses Bildes inaktiv. AGF? Löschen? Benutzer ansprechen? Danke für eure Antworten, -- Ireas (+/-) 18:00, 24. Jun. 2009 (CEST)

Es war laut Disk dieses Foto, bei der Diskussionsseite der Urheberin gehe ich stark von einer URV (vorherige Bilder auch URVen). Ein behalten wäre mir zu heikel. Daniel 1992 18:09, 24. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 21:36, 27. Jun. 2009 (CEST)

Habe im Web nichts zum Urheber gefunden. Ist die Angabe ca. 1920 glaubhaft, so dass 1923 in Ordnung ist? -- Daniel 1992 13:58, 26. Jun. 2009 (CEST)

Gehört nicht hierher >>> 1923. [[ Forrester ]] 21:36, 27. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 21:36, 27. Jun. 2009 (CEST)

Will hier jemand unbedingt ein Lichtbild sehen? -- [[ Forrester ]] 22:23, 27. Jun. 2009 (CEST)

Nein --Marcela 22:34, 27. Jun. 2009 (CEST)
Das ist eine ganz normale 2D-Reproduktion => nicht geschützt. -- Chaddy · D·B - DÜP 23:28, 27. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 09:08, 28. Jun. 2009 (CEST)

Man vermutet, dass es sich hier um eine Lichtbild handelt, sodass eine Freigabe vom Fotografen benötigt wird. Ist das richtig? -- Suhadi SadonoDÜP 13:55, 30. Jun. 2009 (CEST)

Sieht mir ebenfalls danach aus; ist das im Hintergrund eine Tischdecke o.Ä.? →Nagy 15:18, 30. Jun. 2009 (CEST)
Ähnliche Dateien wurden in der Regel sonst so eingestellt und akzeptiert: Bild-PD-Schöpfungshöhe --Gunnar.Forbrig 15:49, 30. Jun. 2009 (CEST)

Das ist zwar ein Foto, aber eine nicht schützbare 2D-Reproduktion. Damit ist nur das abgebildete selbst entscheiden. Und das wiederum hat keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:12, 30. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 20:30, 30. Jun. 2009 (CEST)

Erreicht das Safari-Logo die SH? Grüße, -- Ireas (+/-) 14:38, 30. Jun. 2009 (CEST)

Nein. -- Chaddy · D·B - DÜP 17:13, 30. Jun. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 20:30, 30. Jun. 2009 (CEST)

Siehe auch Datei Diskussion:St.-moritz-1928.jpg: Wenn also nur Poster dann ggf. SH? Ich würde es verneinen. Andere Meinungen? -- [[ Forrester ]] 09:56, 28. Jun. 2009 (CEST)

Ich sehe keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 16:39, 28. Jun. 2009 (CEST)

Bevor´s hier vergammelt... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 3. Jul. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: -- Chaddy · D·B - DÜP 19:34, 3. Jul. 2009 (CEST)

5 Dateien von Benutzer:Dr. Knauff

Datei:Bones Logo.jpg, Datei:CSI Las Vegas Logo.jpg, Datei:CSI Miami Logo.jpg, Datei:R. Alexander Hold.jpg, Datei:R. Barbara Salesch.jpg

Wie sieht's mit Lichtbild/-werk/SH etc. aus? Grüße, -- Ireas (+/-) 21:12, 29. Jun. 2009 (CEST)

Ja, da sind Lichtbilder im Hintergrund, die Logos müssen also weg. In der Wikipedia:Grafikwerkstatt sollten die Logos dann neu erstellt werden (ohne die Hintergründe, die eigentlich eh nicht dazu gehören. Die Qualität dieser Bilder ist eh nicht so besonders, es sieht so aus, als wäre das einfach vom TV abfotografiert (oder DVD, ...). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:33, 3. Jul. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 20:31, 3. Jul. 2009 (CEST)

Mickey Maus hat Schöpfungshöhe, ihr Schöpfer Walt Disney starb erst 1966, daher noch keine 70 Jahre rum. Wie seht ihr das? -- Suhadi SadonoDÜP 21:44, 6. Jun. 2009 (CEST)

Das ist erstens nur ein Scherenschnitt der Maus. Und zweitens ist, da es ein Logo ist, die SH-Hürde sehr hoch. Ich sehe keine SH. -- Chaddy · D·B - DÜP 00:02, 7. Jun. 2009 (CEST)
Ich auch ganz klar nicht. Lieber Gruss Sa-se 19:01, 7. Jun. 2009 (CEST)
Auch wenn es überrascht, ich sehe SH. Muß ja begründet werden: Da die Maus selbst bei diesem kleinen Negativ-Bild eindeutig identifizierbar ist, sehe ich ein deutliches Überragen in den wenigen Strichen, um die Figur ohne Zweifel erkennbar zu machen. Geht für mich übers laufende Auge hinweg. --Marcela 18:09, 10. Jun. 2009 (CEST)
Sehe ich wie Ralf. Die eindeutige Identifizierbarkeit gekoppelt mit den personalisierten Charaktereigenschaften machen eine kunstvolle Darstellung einer Maus daraus, die das Niveau des laufenden Auges bei weitem überschreitet. [[ Forrester ]] 09:16, 20. Jun. 2009 (CEST)
Ähm, das ist ein Logo... Da ist die SH-Hürde, wir ihr sicher wisst, sehr hoch, da man Logos als Geschmacksmuster eintragen kann. Ich sehe da auch nicht mehr schöpferische Leistung, als im laufenden Auge... -- Chaddy · D·B - DÜP 11:14, 20. Jun. 2009 (CEST)
Tolles Argument. [[ Forrester ]] 11:16, 20. Jun. 2009 (CEST)

Ein- und dieselbe Gestaltung kann je nach Ursprungs-Kontext SH aufweisen oder auch nicht. Beispiel: Das laufende Auge wird nicht als Logo geschaffen, sondern für eine Kunstausstellung. Damit entfällt die Eigenschaft als angewandte Kunst. Ist dem Schöpfungsakt die Zweckfreiheit eingeschrieben, kann das Werk die Schöpfungshöhe meines Erachtens nie wieder verlieren[1], was im vorliegenden Fall auf die Frage führt, ob das Logo als freie Bearbeitung der geschützten Mouse gelten kann, bei der die Vorlage hinreichend "verblasst" ist, was man bezweifeln darf --Historiograf 16:27, 21. Jun. 2009 (CEST)

  1. Umgekehrt gewinnt das laufende Auge nicht wieder dadurch SH, dass man es im Rahmen einer Kunstausstellung nachträglich präsentiert
Hat das jetzt deiner Meinung nach SH, oder nicht? -- Chaddy · D·B - DÜP 19:37, 3. Jul. 2009 (CEST)

Wenn es niemand umsetzen will, dann mach ich es eben... Beschwert euch aber nicht über meine Behalten-Entscheidung... -- Chaddy · D·B - DÜP 19:44, 5. Jul. 2009 (CEST)

{{Erledigt|1=-- [[Benutzer:Chaddy|Chaddy]] <small>· [[Benutzer Diskussion:Chaddy|D]]·[[Benutzer:Chaddy/Bewertung|B]]</small> - <small>[[Wikipedia:Dateiüberprüfung|''DÜP'']]</small> 19:44, 5. Jul. 2009 (CEST)}}

Ich interpretiere Histo's Bemerkung als Veto --> löschen. --Marcela 19:50, 5. Jul. 2009 (CEST)

Dann soll das bitte irgendjemand umsetzen... Dann aber bitte wenigstens den Schriftzug wieder einstellen, der hat garantiert keine SH (Arbeit für die Wikipedia:Grafikwerkstatt). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:59, 5. Jul. 2009 (CEST)

Hier wird eine SH vermutet. Ich sehe das zwar nicht so, aber was sagt Ihr? -- Suhadi SadonoDÜP 13:32, 11. Jun. 2009 (CEST)

Bei Darstellungen von Menschen sind wir normalerweise nicht besonders großzügig. Ich spreche mich mal für einen Schutz aus. löschen --h-stt !? 19:12, 11. Jun. 2009 (CEST)
löschen Siehe oben bei Mickey Mouse: auch wenn es eine schlichte Darstellung ist, sehe ich SH in der Umsetzung, die eine Widererkennung eines konkreten Menschen ermöglicht. --Marcela 21:28, 11. Jun. 2009 (CEST)

Datei:KFC logo.svg gehört wohl auch noch dazu. Das ist jeweils der Grunder von KFC, Harland D. Sanders. --Marsupilami (Disk|Beiträge) 22:12, 11. Jun. 2009 (CEST)

Anfrage an KFC Deutschland läuft. Mal sehen, ob und was für eine Antwort kommt. Und wenn es danach geht, müssten fast alle Logos hier gelöscht werden, denn aus meiner Sicht haben sie alle irgendwo eine SH. --Gunnar.Forbrig 02:09, 19. Jun. 2009 (CEST)
Ob SH vorliegt oder nicht kann nur anhand von Vergleichen mit einschlägigen Urteilen wie dem laufenden Auge, dem SED-Logo oder ähnlichen eingeschätzt werden. Ebenfalls heranzuziehen sind Gesetzeskommentare. Gesunder Menschenverstand ist hierbei wenig hilfreich. --Marcela 08:19, 19. Jun. 2009 (CEST)

Was ich eigentlich damit sagen wollte: bevor man hier stundenlang darüber diskuttiert, sollte man die Zeit lieber so nutzen, um bei den betreffenden Inhabern einfach nett nachzufragen. Die sagen dann schon JA oder NEIN. Die Meisten, die ich bislang gefragt habe, waren sehr kooperativ. BEHN hat sogar freiwillig das Logo geschickt und das Bild des KLEINEN FEIGLINGS durfte ich obendrein noch benutzen. Im Endeffekt isses doch auch kostenlose Werbung für sie! --Gunnar.Forbrig 08:49, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ich finde diese Einstellung vollkommen korrekt und nachahmenswert. Allerdings ist KFC eine amerikanische Firma, da ist es nicht so einfach wie beim kleinen Feigling. Aber warten wir einfach ab. --Marcela 08:52, 19. Jun. 2009 (CEST)
Hehe, dann sag ich: in der englischen Wikipedia gehts doch auch und der Abgebildete ist auch schon lange tot oder so. Es ist und bleibt: schwierig! --Gunnar.Forbrig 09:09, 19. Jun. 2009 (CEST)
Die englische ist in Sachen Bildrechte nie mit Kontinentaleuropa vergleichbar, die haben einfach komplett andere Gesetze, so kennen die Copyright und Fair Use, was es beides bei uns nicht gibt. Ja, es ist immer etwas schwierig. Wir wollen aber das Gleiche: Möglichst viele Bilder legal behalten. --Marcela 09:21, 19. Jun. 2009 (CEST)

Dies ist auch mein Ziel. Wenn ich Firmen anschreibe, gebe ich auch Referenzen meiner Arbeit an und frage auch, ob sie nicht das Gleiche machen wollen (siehe Artikel Gaffel). --Gunnar.Forbrig 10:42, 19. Jun. 2009 (CEST)

Eiweh, jetzt müssen wir aufpassen, dass wir hier nichts vermischen: Firmenlogos sind oft ohne Schöpfungshöhe. Wenn sie aber Schöpfungshöhe haben, können wir sie nicht ohne Freigabe des Urhebers verwenden. Eine Freigabe muss aber immer in Form einer freien Lizenz erfolgen, das heißt, dass jedermann das Logo frei verwenden kann. (Komplett frei wird das zwar selten, weil es immer noch Markenrechte etc. gibt, aber das steht auf einem anderen Blatt.) Aus verständlichen Gründen wollen viele Firmen nicht, dass ihr Logo von jedermann verwendet werden kann, weshalb wir praktisch nie eine freie Lizenz für ein Logo bekommen werden. Der langen Rede kurzer Sinn: Wenn ein Logo SH hat, ist es quasi unmöglich, es zu verwenden. Ich weiß nicht, was für Zusagen du bei anderen Logos erhalten hast, aber alles, was in Richtung "Erlaubnis für Verwendung in der Wikipedia" geht ist nicht ausreichend. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:15, 19. Jun. 2009 (CEST)

Wie ChrisiPK, löschen. Gunnar, ist bei dir was rausgekommen? [[ Forrester ]] 09:08, 20. Jun. 2009 (CEST)

Nein, haben sich bislang noch nicht gemeldet. Sorry. Aber bevor ihr euch hier nen Wolf diskuttiert löscht es einfach und wech. Ist zwar schade, aber wohl besser? Gab es überhaupt schon mal eine Firma, die ihr Firmenlogo hier gelöscht sehen wollte?--Gunnar.Forbrig 13:56, 20. Jun. 2009 (CEST)
Eine Firma nicht (zumindest wüsste ich davon nichts), aber dafür die TUM... Das Logo wurde dann per Office Action gelöscht. Allerdings würde sich die TUM vor Gericht nicht durchsetzen können, die Foundation will aber jeden Ärger vermeiden. Mittlerweile hat sich das aber wohl genau deshalb beruhigt und die Office Action wurde wieder zurückgenommen. -- Chaddy · D·B - DÜP 14:12, 20. Jun. 2009 (CEST)
Irgendeine Forest Council oder so wollte mal das Logo gelöscht haben, ist aber mittlerweile auch wieder da. --Marcela 11:59, 21. Jun. 2009 (CEST)

Wer hier SH bejaht, hat diese schlüssig zu belegen. Es geht nicht an, dass Ralf ohne jeglichen Beweis ein urheberrechtlich irrelevantes Kriterium 'Wiedererkennbarkeit eines Menschen' aus dem Ärmel zieht. Keine SH --Historiograf 16:29, 21. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 19:39, 10. Jul. 2009 (CEST)

Hier wird vermutet, dass die abgebildeten Fenster urh geschützt seien. Der Urheber der Fenster scheint noch zu leben. Haben die Fenster daher eine SH? -- Suhadi SadonoDÜP 12:51, 28. Jun. 2009 (CEST)

Da haben wir schon ganz anderen "Kunstwerken" SH zugesprochen. Lag aber meistens am Bekanntheitsgrad des "Künstlers". [[ Forrester ]] 14:37, 28. Jun. 2009 (CEST)
Das müssen wir diesmal auch tun, denn Jochem Poensgen, der Urheber der Fenster, hat sein Werk im Rahmen eines Wettbewerbs gestaltet. Die Fa., die die Fenster erstellte, könnte zudem ein UR geltend machen. Die Genehmigung des Künstlers (die des Fotographen=uploader liegt vor) jedoch ist zwingend einzuholen--Emmaus Disk 22:02, 30. Jun. 2009 (CEST).
Muss mich, nach Kontrolle, genauer ausdrücken: wenn der Uploader Jochem Poensgen ist, sollte er sich einem vom Team legetimieren. In diesem Fall ist er Urheber der Fotographie und seines Werkes.--Emmaus Disk 22:06, 30. Jun. 2009 (CEST)

Hier imho geklärt. Urheber angemailt. [[ Forrester ]] 18:08, 10. Jul. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 18:08, 10. Jul. 2009 (CEST)

Detailliert gezeichneter Kopf, sehe hier SH. Selbes Problem wie weiter oben beim KFC-Logo. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:28, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ich auch, löschen. [[ Forrester ]] 09:09, 20. Jun. 2009 (CEST)

Keine SH erkennbar. Nochmals: Wer SH behauptet, hat dies ohne Rückgriff auf Roletschek-Erfindungen (Wiedererkennbarkeit) ausführlich und nachvollziehbar zu belegen. Wir stimmen hier nicht ab, also haben Aussagen wie "Ich auch, löschen" keinerlei Relevanz--Historiograf 16:34, 21. Jun. 2009 (CEST)

Darf man fragen, was in diesem Zusammenhang "ausführlich und nachvollziehbar zu belegen" meint? [[ Forrester ]] 18:22, 10. Jul. 2009 (CEST)

Ist IMO eine Bearbeitung eines geschützten Werks, siehe z. B. hier. --Kam Solusar 19:28, 10. Jul. 2009 (CEST)

Link geht nicht. [[ Forrester ]] 19:39, 10. Jul. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 11:01, 12. Jul. 2009 (CEST)

Sehe SH bei diesem detailliert gestalteten Kopf. Grüße, -- ChrisiPK (Disk|Beiträge|Bewerten) 16:28, 19. Jun. 2009 (CEST)

Ok, detailliert. Aber stellt das "irgendeinen Irokesen" (sorry) oder eine spezielle Person dar? --Marcela 17:36, 19. Jun. 2009 (CEST)
Selbst wenn, löschen. [[ Forrester ]] 09:11, 20. Jun. 2009 (CEST)

Selbst wenn, löschen ist genauso nutzlos wie im vorliegenden Fall. Wer SH bei einem Objekt der angewandten Kunst bejaht, hat ausführlich und detailliert darzulegen, wieso ein deutliches und jedem einleuchtendes Überragen gegeben ist --Historiograf 16:35, 21. Jun. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 11:02, 12. Jul. 2009 (CEST)

Handelt es sich bei diesen Bildern um ein Amtliches Werk? Es handelt sich vermutlich um die Währung von Myanmar. Siehe auch Kyat. -- Suhadi SadonoDÜP 11:45, 24. Jun. 2009 (CEST)

Vielleicht solltest du dich noch mehr mit WP:BR befassen, bevor du hier umfangreich tätig wirst? Als amtliches Werk in de OK --Historiograf 20:40, 5. Jul. 2009 (CEST)

Dann setz es um. [[ Forrester ]] 18:09, 10. Jul. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 11:18, 12. Jul. 2009 (CEST)

Wie sieht's mit SH aus? Grüße, -- Ireas (+/-) 21:47, 29. Jun. 2009 (CEST)

Keine SH, siehe 1 tiefer --Historiograf 20:38, 5. Jul. 2009 (CEST)
Andere Meinungen? Ansonsten bitte umsetzen. [[ Forrester ]] 18:02, 10. Jul. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 11:16, 12. Jul. 2009 (CEST)

Hier wurde eine SH vermutet. Kontakt mit Uploader oder mög. rechteinhaber hat nicht eingebracht. Hat diese Datei wirklich eine SH? -- Suhadi SadonoDÜP 13:25, 30. Jun. 2009 (CEST)

Wer SH annimmt, hat diese umfangreich zu belegen. Default ist bei Werken der angewandten Kunst: keine SH --Historiograf 20:38, 5. Jul. 2009 (CEST)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 11:16, 12. Jul. 2009 (CEST)

Hier wird vermutet, dass dieses Logo eine SH besitzt und somit urh geschützt sei. Was sagt ihr dazu? -- Suhadi SadonoDÜP 11:50, 27. Jun. 2009 (CEST)

Offensichtlich sieht Ralf das nicht so. [[ Forrester ]] 21:42, 27. Jun. 2009 (CEST)
Keine SH --Marcela 22:35, 27. Jun. 2009 (CEST)
Dann setz es um. [[ Forrester ]] 18:09, 10. Jul. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Marcela 19:34, 17. Jul. 2009 (CEST)

Wie sieht's aus mit SH? -- Ireas (+/-) 21:19, 29. Jun. 2009 (CEST)

Siehe 1 tiefer --Historiograf 20:38, 5. Jul. 2009 (CEST)
Andere Meinungen? [[ Forrester ]] 18:02, 10. Jul. 2009 (CEST)
Ich sehe keine SH. --Marcela 19:35, 17. Jul. 2009 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: [[ Forrester ]] 21:38, 17. Jul. 2009 (CEST)