Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2018/03

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Ich bitte um Hilfe. Dieses Bild möchte ich in den Wikipedia-Artikel Raung einbinden. Vielen Dank im Voraus! - Beste Grüße --Geoethno (Diskussion) 10:32, 1. Mär. 2018 (CET)

Hallo @Geoethno:. Du kannst die Datei normal einbinden. Der Warnhinweis mit der fehlenden Lizenz kam, da du zunächst die Commons-Vorlage eingebunden hattest, welche hier aber nicht existiert. Der Hinweis verschwindet nicht automatisch, deswegen stand er noch drin, als du den Lizenzbaustein hier nachgetragen hattest. Habs rausgenommen und für den Transfer nach Commons markiert. NASA-Bilder am Besten gleich auf commons hochladen, da hättes es dann auch mit deinem Lizenzbaustein geklappt ;) --Quedel Disk 12:09, 1. Mär. 2018 (CET)
Hallo Quedel, das ist ja eine prompte Hilfe! Tausend Dank! Bin schon 76 und leider nicht mehr ganz so fit wie früher in meinem "Oberstübchen". Ich hab' noch nie ein Bild auf Commons geladen; keine Ahnung wie das geht. Ich bräuchte eine "Schritt-für-Schritt"-Anleitung. Beste Grüße --Geoethno (Diskussion) 12:33, 1. Mär. 2018 (CET)
Hallo @Geoethno:. Schritt für Schritt-Anleitung: wenn du hier links im Menü auf Hochladen klickst, dann steht da in der MItte "gemeinfreies Werk" (weil Werke der NASA sind gemeinfrei), da klickst du wieder drauf und landest erneut auf einer Auswahlseite. Dann siehst du mögliche Gründe, warum es gemeinfrei sein soll, im letzten Abschnitt steht dann "von einer US-Behörde", da wieder drauf klicken und du landest auf dem [Commons-Hochladeassistenten. Dort gibst du die Infos wie sonst auch ein und unten gibt der dir dann schon im Lizenzauswahlfeld die NASA an. Es ist ein bisschen Hin- und Her-Geklicke, und viel zu überblicken, mit etwas Ruhe schafft man das schon. Und wenns hier landet, ists ja auch nicht schlimm. --Quedel Disk 13:01, 1. Mär. 2018 (CET)

Datei ist mittlerweile auf commons, hier erl.--wdwd (Diskussion) 11:59, 3. Mär. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: wdwd (Diskussion) 11:59, 3. Mär. 2018 (CET)

Ganze Sätze wurden (fast) wörtlich der angegebenen Quelle (Bade) entnommen bzw. nur geringfügig abgewandelt. Beispiel:

Original: Bei dem Ende Juni 1881 auf der Berliner Konferenz des Centralvereins verabredeten Versuch, eine »koloniale Wahlbewegung« zustande zu bringen, traten Fabris Westdeutscher, Hasses Leipziger und Jannaschs Berliner Centralverein einmütig an die Öffentlichkeit.
Artikel: Bei dem Ende Juni 1881 auf der Berliner Konferenz des Centralvereins verabredeten Versuch, eine »koloniale Wahlbewegung« zustande zu bringen, traten der Westdeutsche, der Leipziger und der Berliner Centralverein einmütig an die Öffentlichkeit.

Es wäre bedauerlich, den ganzen Artikel zu verlieren. Dennoch scheinen mir solche Sätze deutlich zu nah am Original. Zutreffend? Danke vorab. --Chrischerf (Diskussion) 22:00, 2. Mär. 2018 (CET)

Hallo Chrischerf, mit solchen Grenzfällen gehen wir pragmatisch um, indem wir die fraglichen Sätze behutsam umformulieren. Dann ist das Problem schnell gelöst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:10, 4. Mär. 2018 (CET)
Hallo Gnom, danke für die Antwort. Das entspricht meiner Intention. Ich beteilige mich gerne an einer behutsamen Umformulierung, um den Artikelerhalt zu sichern. Viele Grüße --Chrischerf (Diskussion) 18:25, 4. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 20:05, 4. Mär. 2018 (CET)

Alte Songs

Gibt es eigentlich Songs deren Urheberrechtsschutz schon abgelaufen ist und die man in voller Länge (sofern man Zugang zur Originalaufnahme hat) als Hörbeispiel hier reinstellen kann? Ich denke da an so Lieder wie La vie en rose (Lied) oder Ich weiß, es wird einmal ein Wunder geschehn (von Zarah Leander). Invasion vom Mars (Diskussion) 23:30, 5. Mär. 2018 (CET)

@Invasion vom Mars: Deine Beispiele sicher nicht. Es gelten der Schutz von 70 Jahren nach dem Tode des Urhebers und Leistungsschutzrechte von 70 Jahren nach Erscheinen des Tonträgers für den ausübenden Künstler und für den Tonträgerhersteller. La vie en rose hat Édith Piaf geschrieben, sie ist 1963 gestorben, damit ist das Lied noch bis Ende 2033 urheberrechtlich geschützt. Zarah Leander hat Ich weiss, es wird einmal ein Wunder geschehen zwar gesungen, aber der Text ist von Bruno Balz und die Musik von Michael Jary; beide sind erst 1988 gestorben, damit ist dieses Lied bis Ende 2058 geschützt. Aber es ist bei Songs z.B. aus den 1920er oder 1930er Jahren durchaus möglich, dass alle Bedingungen für Gemeinfreiheit zutreffen und du sie hochladen könntest. Es müssen halt sowohl die Urheber (Autoren von Text und Musik) vor mehr als 70 Jahren gestorben als auch die Platte vor mehr als 70 Jahren erschienen sein. Gestumblindi 23:40, 5. Mär. 2018 (CET)
ok, danke. Die 70 Jahre hatte ich in dem Zusammenhang im Kopf, aber ich war der Meinung es zählt von der Veröffentlichung an. Bei dem 1945 geschriebenen La vie en rose ginge sich das dann ziemlich genau aus. Schade irgendwie. Wenn das Urheberrecht erst ab dem Tod des Künstlers zählt müsste also nach früh gestorbenen Musikern suchen. Gilt dann auch das Alter des Sängers der Aufnahme oder nur der Komponisten bzw. Texter? Und wenn ja, was ist mit den ganzen anderen Musikern (Gitarrist usw.). Invasion vom Mars (Diskussion) 23:51, 5. Mär. 2018 (CET)
Die Schutzdauer des Leistungsschutzrechts der Interpreten knüpft im Gegensatz zum Urheberrecht der Texter und Komponisten nicht an das Todesjahr der Person, sondern an das Erscheinungsjahr des Tonträgers an, wie oben geschrieben. Die Lebensdaten der Sänger, Gitarristen etc. sind also egal, sofern sie nicht Urheber, sondern "nur" Interpreten sind. Gestumblindi 00:46, 6. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Danke! Wieder was gelernt... Invasion vom Mars (Diskussion) 20:21, 6. Mär. 2018 (CET)

Artikel Polyamide

In dem Artikel Polyamide wurde Text nahezu 1:1 aus dem als Quelle angegeben Buch DOMININGHAUS - Kunststoffe: Eigenschaften und Anwendungen kopiert (siehe [1]). Ich habe den Benutzer auf seiner Diskussionsseite angesprochen. Muss der Text gelöscht werden oder reicht es einfach den Text umzuformulieren?--Salino01 (Diskussion) 20:12, 6. Mär. 2018 (CET)

Hallo Salino01, es genügt, den Text behutsam umzuformulieren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:55, 6. Mär. 2018 (CET)
Der Text ist jetzt umformuliert. Sollten jetzt noch die Versionen in der Versionsgeschichte unsichtbar gemacht werden?--Salino01 (Diskussion) 22:11, 6. Mär. 2018 (CET)
Nö, passt.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 22:18, 6. Mär. 2018 (CET)

Noch mal Bildzitate

Hallo, auf Commons gibt es Löschanträge u.a. auf zwei Bilder dreidimensionaler historischer Objekte (18. Jh., Urheberrecht abgelaufen): Commons:Commons:Deletion_requests/File:Figürliche_Dekoration-P38.jpg, Commons:Commons:Deletion requests/File:Blumen-Teller-P11.jpg. Die Bilder wurden nach Angabe des Hochladenden aus neueren Büchern (erschienen nach 2000) gescannt. Die Argumentation des Hochladenden auf der erstverlinkten Löschdiskussion verstehe ich nicht ganz. Kann da mal jemand draufgucken, der sich auskennt? Ich habe da Bedenken, ob das zulässig ist, aber wenig Ahnung; habe auch nicht geguckt, wie es mit anderen Bildern desselben Users aussieht; nach den Löschmitteilungen auf seiner Disk kann ich nicht völlig ausschließen, dass es noch mehr potentielle Probleme geben könnte. --2003:E4:5BC7:7E96:4216:7EFF:FE2A:7A33 10:23, 7. Mär. 2018 (CET)

Korrektur: Die Bücher, aus denen die Bilder stammen, sollen 1992 und 2007 erschienen sein. --2003:E4:5BC7:7E96:4216:7EFF:FE2A:7A33 10:32, 7. Mär. 2018 (CET)
Ping an den Uploader
Also mit Bildzitaten hat das wirklich nichts zu tun - selbst wenn die hier möglich wären (was sie nicht sind). Da das fragliche Werk hier ja das Photo der Gegenstände und nicht die Gegenstände selbst wären, kann ich hier nicht mal ansatzweise eine Zitatzweck erkennen. Diese Stcans sind ziemlich eindeutige Verletzungen des Leistungsschutzrechts für Lichtbilder. Sowas können wir hier nur mit Freigabe des zugehörigen Photographen nutzen, andernfalls wären sie zu löschen. // Martin K. (Diskussion) 10:29, 7. Mär. 2018 (CET)
P.S.: Ich habe auf anderen Scans vermeintlich fremder Werke mal einen Löschantrag gestellt, um so die Rechtslage zu klären. // Martin K. (Diskussion) 10:59, 7. Mär. 2018 (CET)
hiermit: kann man sehen, dass das Bild frei verwendbar ist Zitat: This work is free and may be used by anyone for any purpose /Zitat.
Aber Wschmock, das ist doch ein völlig anderes Foto eines ganz anderen Fotografen, oder nicht? --Gnom (Diskussion) 12:49, 7. Mär. 2018 (CET)
nein, das ist das gleiche Foto.--Wschmock (Diskussion) 12:56, 7. Mär. 2018 (CET)
Datei:Figürliche Dekoration-P38.jpg versus ? --Engie 13:00, 7. Mär. 2018 (CET)
Das ist nicht mal ansatzweise dasselbe Foto. -- Chaddy · D 14:23, 7. Mär. 2018 (CET)

Das Urheberrecht von dem Porzellan ist wohl abgelaufen. Das Arrangement im Victoria and Albert Museum ist vermutlich nicht schützenswert. Aber das Urheberrecht des Fotografen hält. --Ailura (Diskussion) 13:06, 7. Mär. 2018 (CET)

Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 10:38, 8. Mär. 2018 (CET)

Coverbild „Jeder für Jeden“

Hallo zusammen. Ich erstelle gerade einen Artikel zu diesem Lied. Das dazugehörige Cover (hier) zur Single ist sehr schlicht gehalten, deswegen die Frage: Erreicht dieses Cover eine nötige Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu genießen, oder kann es ohne zusätliche Freigabe zu enzyklopädischen Zwecken verwendet werden? Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 10:33, 8. Mär. 2018 (CET)

Hallo ChrisHardy, das kannst du mit der Vorlage "{{PD-textlogo}}" auf Commons hochladen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:37, 8. Mär. 2018 (CET)
OK, danke für die schnelle Rückmeldung :) ChrisHardy (Diskussion) 10:40, 8. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 11:08, 8. Mär. 2018 (CET)

Kann sich das mal bitte jemand anschauen? Da kommen deutlich über 100 "Bücher" in Betracht. Vor allem macht mir auch Sorgen, dass diese Ebooks als Literatur in diversen Wikipedia-Artikeln angegeben sind. --rtc (Diskussion) 19:30, 11. Mär. 2018 (CET)

@Rtc: Verstehe nicht ganz, was die konkrete Urheberrechtsfrage ist.
  • Falls es darum geht, ob das jetzt eine Urheberrechtsverletzung zu werten ist oder nicht, müsste man sich die konkreten Bücher ansehen und überprüfen, ob da nicht doch noch irgendwo einen CC-BY-SA 3.0 konforme Attribution vorhanden ist. Um das zu klären ist Wikipedia:Weiternutzung/Mängel der richtige Ort.
Dagegen vorgehen können leider nur die betroffenen Artikelautoren selbt. Diesen würde ich empfehlen sich man an John Weitzmann (legal@wikimedia.de) zu wenden, um mit dem mögliche Handlungsotpionen zu besprechen.
  • Sollte es Dir hingegen darum gehen, mögliche Zirkel-Referenzierungen in der Wikipedia zu beseitigen, dann müsstest Du Dich an die jeweiligen QS-Abteilungen wenden oder die Diskussionseite des Artikels nutzen.
Darüberhinausgehend wüsste ich nicht, wie wir hier in dieser Sache weiterhelfen könnten. // Martin K. (Diskussion) 10:05, 12. Mär. 2018 (CET)
Es geht vor allem darum, etwas öffentlichkeit bezüglich des Falls zu schaffen. Nein, es ist keine lizenz-konforme Attribution vorhanden und das Copyright in den Büchern untersagt explizit die Weiternutzung. Wie Du auf der verlinkten Seite ersehen kannst, habe ich bereits versucht, mit dem Autor bzw. Ebook-Verkäufer zu reden (sind auch Texte von mir betroffen), was aber nicht sehr viel gebracht hat. Es wurde lediglich die Vorschau eines der Ebooks jetzt von google books genommen. --rtc (Diskussion) 10:24, 12. Mär. 2018 (CET)
@Rtc: Ich kann Deinen Ärger wirklich gut verstehen. Aber da es hier auf der Seite wirklich um die Lösung und Diskussion konkreter Urheberrechtlicher Fragen geht, ist hier für so ein Anliegen eher der falsche Ort. Ich würde Dir, wie gesagt, empfehlen, Dich mal mit John von WMDE in Verbindung zu setzen.
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Hier erst mal erledigt. // Martin K. (Diskussion) 14:49, 12. Mär. 2018 (CET)

Bildrechte zweier Fotos auf Commons

Ich habe gestern von diesen beiden Fotos eine bessere Version gefunden und auf Commons geladen. Nun ist mir leider erst nachher aufgefallen, dass das Brown-Photo eine zweifelhafte Lizenz hat. Mache ich alles richtig, wenn ich die Lizenz mit PD-US austausche? Dass das Photo vor 1923 veröffentlicht wurde, ist nachweisbar. Müsste es man für Gillette auch noch irgendwie belegen? --King Rk (Diskussion) 11:29, 12. Mär. 2018 (CET)

Da beide Fotos älter als 100 Jahre sind und der Urheber unbekannt ist (ist er das wirklich), gäbe es hier lokal auf jeden Fall die Möglichkeit, die Fotos zu behalten (Vorlage:Bild-PD-alt-100). Auf Commons könnte es da etwas schwieriger werden. -- Chaddy · D 14:57, 12. Mär. 2018 (CET)
Es kann sein, dass Craig Brandon weiss, wer der Urheber ist, ich versuche ihn mal anzuschreiben oder sein Buch in die Hände zu kriegen. Aber wahrscheinlich lässt er sich wirklich nicht mehr ausfindig machen. Das war wahrscheinlich einfach irgendein Porträtphotograph, zu dem man halt so ging, wenn man ein Photo von sich wollte. Sicherlich ist aber auf Commons kein Urheber genannt und somit die postulierte Gemeinfreiheit eine gewagte Behauptung, wenn das Photo spätestens von 1906 sein kann. Aber PD-US ist doch auf jeden Fall richtig? Und ein Photo, das auf Commons unter PD-US steht und älter als hundert Jahre ist, dürfte man doch auch automatisch bei uns nutzen, ohne dass man es lokal unter Vorlage:Bild-PD-alt-100 hochlädt? --King Rk (Diskussion) 17:27, 12. Mär. 2018 (CET)
PD-US hat auch als Voraussetzung, dass das Foto vor 1923 veröffentlicht worden sein muss. Ist das der Fall?
Letzteres ist allerdings richtig. Falls die Fotos also per PD-US auf Commons bleiben können, können wir sie auch hier nutzen. -- Chaddy · D 18:06, 13. Mär. 2018 (CET)
Ja, wie gesagt, das ist schon nachweisbar, siehe etwa hier das Photo von Gillette in einer Zeitung von 1906 (es ist bearbeitet, aber man sieht, dass es dasselbe ist).
Oder hier das Photo von Brown in einer 1906 veröffentlichten Broschüre.
(Ich habe übrigens einen möglichen Urheber für das Photo von Gillette gefunden: Hier ist es in der Sammlung George Grantham Bain, beschriftet mit „COPYRIGHT BY ZINTZMASTER“, was von der Museumsseite als Daniel W. Zintsmaster ausgeschrieben wird. Wenn man hiernach geht, hat der von 1885-1962 gelebt. Laut dieser Biographie ist aber nicht sehr wahrscheinlich, dass wirklich er der Urheber war, denn die Zintsmasters hatten ein Photostudio in Herkimer, und er war erst nach 1912 dort tätig, da war Gillette aber schon tot. Laut dieser Bio wiederum war er schon seit 1900 als Photograph in Herkimer tätig. Andererseits heisst es hier, dass das berühmteste Photo eines Albert Zintsmasters aus diesem Studio eine Aufnahme von Chester Gillette gewesen sei, das war der Onkel von D.W.Z. und dessen Lebensdaten konnte ich nicht ermitteln.) --King Rk (Diskussion) 22:00, 13. Mär. 2018 (CET)
Gut, dann ist das auf Commons zumindest unproblematisch mit PD-US-1923.
Bzgl. PD-alt-100, also die Verwendbarkeit hier lokal: Offensichtlich ist es ja fast unmöglich, den Urheber ausfindig zu machen, trotz der Hinweise, die du gefunden hast. Also würde ich das auch nicht als problematisch ansehen. -- Chaddy · D 13:47, 14. Mär. 2018 (CET)
Okay, danke für die Antwort. Also kann man das Photo von Grace Brown in Commons auf PD-US-1923 setzen und dann hier verwenden. Zu Gillette frag ich mal die Herkimer County Historical Society an, die können vielleicht Klarheit schaffen und eventuell ists wirklich universell gemeinfrei. --King Rk (Diskussion) 21:07, 14. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 17:18, 15. Mär. 2018 (CET)

Das Foto c:File:Chromatic Harp.jpg soll jetzt bei SG? auf der Hauptseite erscheinen, eigentlich kein Problem, bis auf ein paar kleine Kleinigkeiten.
Benutzer c:User:Ceoil hat das Foto c:File:Chromatic Harp.jpg im Internet auf der Seite des Metmuseums https://www.metmuseum.org/art/collection/search/505629 abgefischt und bei Commons eingestellt. Offenbar kannte er das Template:TheMet und das OTRS-Ticket TicketNumber=2017020610013172 nicht und auch nicht die Möglichkeiten (oder Gemeinheiten) des Templates c:Template:Artwork.

  • Was sollte nun im Minimum bei den Parametern unter Author und Date stehen? Zum Beispiel Template:Unknown photographer ?
  • Kann man das Template:TheMet, das ja wohl das OTRS-Ticket einschließt, dort hinterlegen, auch wenn man nicht weiß, was in dem Ticket geregelt ist?

--Goesseln (Diskussion) 12:45, 16. Mär. 2018 (CET)

Hi, ich würde einfach analog zu allen anderen Met-Bildern vorgehen (Beispiel), weil die Freigabe des Met schlicht alle Digitalisate umfasst. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:42, 16. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:25, 16. Mär. 2018 (CET)
noch nicht erledigt
Das c:Template:TheMet sollte im Text so geändert werden, dass klar wird, dass es nicht nur die Objekte des OTRS-Tickets umfasst (Diese Datei wurde als Teil des Partnerprojektes mit dem Metropolitan Museum of Art an Wikimedia Commons gespendet), sondern für beliebige Hinzufügungen offen ist. --Goesseln (Diskussion) 10:48, 17. Mär. 2018 (CET)
Lieber Goesseln, ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Was ist deiner Ansicht nach falsch und sollte konkret wie geändert werden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 12:00, 17. Mär. 2018 (CET)
die Datei c:File:Chromatic Harp.jpg wurde nicht als Teil des "Partnerprojekts" eingestellt, sondern "freihändig" mit WP-AGF, wenn auch wp-technisch unvollkommen. Ich hätte sie auf das c:Template:TheMet umgestellt (was du dann ja gemacht hast), wenn aus der Template-Beschreibung hervorginge, dass mit dem Template eben auch nachträgliche, freihändige Übernahmen gemeint sind. Was in dem OTRS-Ticket steht, das bleibt ja verborgen, und es ist auch viel zu aufwändig, das im Einzelfall bei einem Befugten abzufragen. Lange Rede kurzer Sinn: der Ablauf knirscht, weil die derzeitige Beschreibung die Nachträge nicht berücksichtigt. Nun ist das ja ein Einzelfall unter den zur Zeit 2600 Musikinstrumentenbildern aus dem Besitz des Metmuseums, und es ist natürlich unverhältnismäßig, wegen eines Einzelfalls soviel Aufstand zu machen. Also von mir aus EOD, die Erle habe ich daher wieder aktiviert. --Goesseln (Diskussion) 13:05, 17. Mär. 2018 (CET)
Hm, ich glaube, es liegt ein Missverständnis vor, Goesseln: In dem OTRS-Ticket steht nichts anderes als das, was auch auf der Museumswebsite steht: Alle Sammlungsfotos des Museums stehen unter CC0. Das hier in Frage stehende Bild wurde nur deshalb ursprünglich nicht mithochgeladen, weil es unter diesem Namen zuvor schon einmal gelöscht worden war. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:37, 17. Mär. 2018 (CET)

Coverbild „Feel Good“

Hallo zusammen. Ich erstelle gerade einen Artikel zu diesem Lied. Das dazugehörige Cover (hier) zur Single ist sehr schlicht gehalten und beinhaltet überwiegend die Künstleraufschrift und den Album/Liedtitel, deswegen die Frage: Erreicht dieses Cover eine nötige Schöpfungshöhe, um Urheberrechtsschutz zu genießen, oder kann es ohne zusätliche Freigabe mittels "{{PD-textlogo}}" zu enzyklopädischen Zwecken verwendet werden? Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 13:08, 16. Mär. 2018 (CET)

Hallo ChrisHardy, {{PD-textlogo}} ist eine gute Lösung für diesen Fall. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:46, 16. Mär. 2018 (CET)
Danke für die schnelle Rückmeldung! :) Gruß. ChrisHardy (Diskussion) 14:17, 16. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 15:17, 16. Mär. 2018 (CET)

Bild- und Text aus WIKI für eine einmalige Vereinszeitung kopieren, welche nur intern verteilt wird. (ca 200 Exemplare)

Darf ich das problemlos machen oder was alles ist zu beachten? Es handelt sich um Fahrzeugbilder der ex-DDR. (nicht signierter Beitrag von 5.10.4.222 (Diskussion) )

Du dürftest die Inhalte der Wikipedia (wie alle anderen auch) auch nutzen, wenn die Zeitung in höherer Auflage und extern verteilt würde. Du müsstest dafür nur die Lizenzbedinungen der freien Lizenzen einhalten. Wie das geht, kannst Du unter WP:Weiternutzung nachlesen. Für die Nutzung von Bildern würde ich Dir den Lizenzhinweisgenerator empfehlen, der Dir genau sagt, was Du bei welchem Bild angeben musst. // Martin K. (Diskussion) 13:09, 3. Mär. 2018 (CET)

... und das würde ich sicherheithalber auch in der nur intern verteilten Zeitung machen, sonst kommt womöglich in ein paar Jahren jemand auf die tolle Idee, die alten Zeitungen auf der Homepage zu veröffentlichen... --Ailura (Diskussion) 11:32, 7. Mär. 2018 (CET)

František Kupka und Anonymous-EU

1. František Kupka (1871-1957) hat seit heute eine Ausstellung im Grand Palais in Paris, da wird auch hier etwas für ihn getan, und es werden die bei Commons vorhandenen Bilder in den deutschen WP-Artikel gebracht.

Imho sollten die Bilder wegen fehlender Gemeinfreiheit bei uns entfernt werden, und bei Commons sollten die Parameter überprüft werden, damit in den Jahren bis 2027 hier nicht erneut Gutmeindende frustiert werden.

2. Und bei der Gelegenheit: Das Porträtfoto c:File:Frantisek Kupka 1928.jpg steht da mit Anonymous-EU. Bei c:Template:Anonymous-EU steht ... wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden.

Ich kann mit der Beschreibung nicht wirklich etwas anfangen: Was nun? Ja oder ja?
Muss bei Commons ein Nachweis des Nichtnachweisenkönnens mit Stempel und Unterschrift (OTRS?) stehen?

Ich habe den Eindruck, dass Commons-Einsteller oder Commons-Bearbeiter mit Anonymous-EU recht großzügig umgehen. Ok, dann auch hier, dann lassen wir den Kupka beim Kupka, oder? --Goesseln (Diskussion) 12:30, 21. Mär. 2018 (CET)

c:File:L'Assiette au beurre n°324.jpg ist anscheinend kein Kupka-Bild, er wird dort nur auf dem Titel genannt. Das Coverbild ist offenbar von Adolphe Willette und daher unkritisch. --Magnus (Diskussion) 12:34, 21. Mär. 2018 (CET)thx --Goesseln (Diskussion) 13:46, 21. Mär. 2018 (CET)
Ich habe auf Commons Löschanträge auf c:File:L Homme Et La Terre.jpg und c:File:Kupka-homme-terre-elisee-reclus-9.jpg gestellt. Gestumblindi 01:18, 22. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 09:19, 22. Mär. 2018 (CET)

Neue Datenschutzgrundverordnung

Gehört nicht direkt hierher zu Fragen des Urheberrechts, aber vielleicht wisst Ihr, ob irgendwo in der WP bereits über eventuelle/reale Konsequenzen für WP diskutiert wird? @Gnom:? --Felistoria (Diskussion) 16:46, 10. Mär. 2018 (CET)

Hi, deine Frage wurde schon mehrfach auf Facebook (in der "Wikipedia Weekly"-Gruppe) angerissen und bisher war die Antwort, dass die Datenschutzgrundverordnung unter anderem aufgrund der Öffnungsklausel in Art. 85 wenig Auswirkungen haben wird. Ich beschäftige mich ja beruflich intensiv mit dem neuen Datenschutzrecht und sehe das bislang auch so. --Gnom (Diskussion) 17:21, 10. Mär. 2018 (CET)
Findest du nicht, dass man Facebook eher nicht nutzen sollte, wenn einem Datenschutz wichtig ist? ;-) - ich jedenfalls habe Facebook noch nie genutzt und werde quasi täglich darin bestärkt, ganz sicher nie damit anzufangen. Gestumblindi 19:54, 10. Mär. 2018 (CET)
Das steht dir natürlich frei und ich habe das Ergebnis der Diskussion ja schon kurz zusammengefasst. :-) --Gnom (Diskussion) 15:57, 11. Mär. 2018 (CET)

URV in en.Wiki

Mein Artikel Clara Katharina Pollaczek wurde in en.Wikipedia übernommen, was mich sehr freut, doch die Version wurde nicht importiert. Was macht man in einem solchen Fall? Fiona (Diskussion) 08:05, 11. Mär. 2018 (CET)

@Fiona: Einfach einen Nachimport beantragen. // Martin K. (Diskussion) 11:11, 11. Mär. 2018 (CET)
In der englischen Wikipedia gibt es dafür en:Wikipedia:Requests for page importation. Wie man dort sieht, kommen die meisten Anträge auf Versionsimport aus der deutschen Wikipedia - da dies in der englischen Wikipedia und den meisten anderen Sprachversionen eigentlich nicht üblich ist. In der englischen WP geht man davon aus, dass ein Hinweis in der Versionsgeschichte plus Baustein Translated page auf der Diskussionsseite (fehlt bei deinem Artikel noch) ausreicht. Wenn jemand trotzdem gerne einen Versionsimport hätte, wird dieser aber üblicherweise durchgeführt. Gestumblindi 16:22, 11. Mär. 2018 (CET)
Ups, hatte übersehen, dass es um de->en und nicht um en -> de geht. // Martin K. (Diskussion) 10:07, 12. Mär. 2018 (CET)

Karikatur

Hallo, diese Karikatur stammt von Bernard Partridge, der 1945 gestorben ist. Sie ist also eigentlich gemeinfrei. Auf der verlinkten Webseite wird das Copyright aber mit "© Punch Limited" angegeben. Ist es rechtlich möglich, dass das Copyright beim Verlag liegt? --Redrobsche (Diskussion) 12:53, 24. Mär. 2018 (CET)

Nein. Wenn das Sterbejahr stimmt ist die Zeichnung gemeinfrei, es handelt sich bei der Copyright-Angabe um eine unberechtigte Schutzrechtsberühmung (Copyfraud). Es sind Konstellationen denkbar, in denen das Urheberrecht länger gilt, aber dann läge es immer noch bei Partridges Erben, und nicht beim Punch. Realistische denkbare Ausnahme: Partridges Karikatur wurde in einer Weise später nachbearbeitet, die für sich genommen schöpferische Höhe erreicht. Aber auch das ist was für die Leute mit den Aluhüten, und wieder läge das Urheberrecht beim Bearbeiter, nicht beim Punch. --Robert Dabringhaus (Diskussion) 13:14, 24. Mär. 2018 (CET)
(BK) Wenn ich mir Commons:Copyright_rules_by_territory/de#Großbritannien_/_Vereinigtes_Königreich anschaue, gäbe es da tatsächlich Möglichkeiten insbesondere bei nicht bzw. später veröffentlichten Werken (was aufgrund des Zeitbezuges und der VÖ einer Zeitschrift aber wenig wahrscheinlich ist). Ebenso bei Scans aus Büchern gibt es da eine 15-Jahres-Frist, wobei mir da jemand mal das Fristende von 1997 erklären müsste. Letztendlich ist es auch möglich, dass die Seite seit 2015 nicht mehr geändert wurde und damals die Grafik tatsächlich geschützt war - immerhin hat das Magazin ja 2002 dicht gemacht und da kommt auf der Seite wohl nicht viel neues dazu. --Quedel Disk 13:16, 24. Mär. 2018 (CET)
Ich habe die Karikatur nun hochgeladen. Danke für die Antworten. --Redrobsche (Diskussion) 16:28, 24. Mär. 2018 (CET)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Redrobsche (Diskussion) 16:28, 24. Mär. 2018 (CET)

Anfrage zum Copyright: «Datei:Strelitzer Marktplatz 1924.jpg»

Ich habe auf Strelitz-Alt#Landstadt in Mecklenburg-Strelitz (1701–1931) o.g. Bild eingestell, bin mir unsicher ob unter der Überschrift «Lizenz» der Baustein: {{PD-Art-Zeno}} gesetzt werden darf, da die Datei IMO nicht Bestandteil des freien Medienarchivs: Commons:10,000 paintings from Directmedia ist, sondern des Zeno-Medienarchivs: 10.000 Ansichtskarten von Deutschland um 1900. Nach Meinung von Zeno.org ist das Bild zwar Gemeinfrei; es ist aber bei der Verwertung durch Dritte lt. Zeno.org zu prüfen, „ob diese Auffassung haltbar ist“. Folgen wir ohne weitere Prüfung der Auffassung von Zeno.org und wenn ja, wel7cher Lizenzbaustein wäre dann zu setzen? --Gruß - Eandré \Diskussion 11:36, 13. Mär. 2018 (CET)

die Firma zeno geht in dem verlinkten Text davon aus, dass sie durch das abfotografieren (oder scannen?) der Postkarte Rechte erworben hätte und daher eine gewerbliche Nutzung der Bilder (und damit auch einen Upload nach Commons) verbieten kann, Reiss-Engelhorn hat mit einer ähnlichen Behauptung Recht bekommen. --Ailura (Diskussion) 14:48, 13. Mär. 2018 (CET)
Die Frage wäre in diesem Fall, ob wir das Abbild der Postkarte drinlassen und abwarten ob die Firma Zeno überhaupt reagiert, denn unter »Beschreibung« → »Genehmigung« wird mit „Gemeinfrei“ auf Zeno.org verlinkt und hier erklärt unter welchen Bedingungen Zeno.org selbst die Weiternutzung dieser Datei gestattet:

„Dieser Inhalt darf als Einzelwerk oder Werkbestandteil ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen oder gewerblichen Zwecken kopiert, verbreitet, öffentlich wiedergegeben und Dritten zugänglich gemacht werden. Wir bitten darum, auf die Herkunft des Inhaltes wie folgt hinzuweisen: Quelle: http://www.zeno.org - Contumax GmbH & Co. KG.“

Darauf und auf Zeno.org als Quelle wird unter Wikimedia Commons hingewiesen und Commons selbst dient IMO weder privaten noch kommerziellen oder gewerblichen Zwecken. Bliebe allerdings nach wie vor die Frage zu klären, unter welche Commonslizenz die Bilddatei zu stellen ist.--Gruß - Eandré \Diskussion 16:31, 13. Mär. 2018 (CET)
Wenn Zeno schon selbst schreibt..ausschließlich zu privaten, nicht kommerziellen oder gewerblichen Zwecken kopiert - dann darf es Commons ja gar nicht nehmen. Du kannst dich nicht verlassen, dass Zeno, diese Lizenz vielleicht unrechtmäßig verwendet ;-) --K@rl 16:40, 13. Mär. 2018 (CET)
Nun da werde ich die Löschung des Bildes wohl hinnehmen müsse. Allerdings gebe ich zu bedenken das Commons eine Vielzahl von Bildern unter Verwendung des Lizensbausteins {{PD-Art-Zeno}} in der Category:1900s postcards uploaded from Zeno veröffentlicht, allerdings im Gegensatz zu den von mir in die Wikipedia eingestellten Bild in der Regel unter zusätzlicher Verwendung des Lizensbausteins{{PD-old-70-1923}}. Demzufolge gibt es mit der Firma Zeno selbst keine Urheberrechtsprobleme. Um Ansprüche Dritter abzuwehren, ist es anscheinend aber erforderlich den Lizenzbaustein {{PD-old-70-1923}} zu verwenden.--Gruß - Eandré \Diskussion 10:09, 14. Mär. 2018 (CET)
Durch eine bloße 2D-Reproduktion entsteht kein neuer urherrechtlicher Schutz. Es ist eine häufige Masche von Archiven, Museen, Google usw., dass sie auf ihre Scans von alten Fotos, Dokumenten usw. einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen. Tatsächlich ist das aber eine Schutzrechtsberühmung.
Entscheidend ist hier also nur das Foto an sich. Ist davon der Urheber bekannt? Und von wann stammt die Aufnahme (von um 1900, interpretiere ich die Bildbeschreibung?). -- Chaddy · D 17:04, 13. Mär. 2018 (CET)
Das Bild ist lt. Zeno.org von 1924, der Fotograf nicht bekannt.--Gruß - Eandré \Diskussion 17:21, 13. Mär. 2018 (CET)
1924 wäre noch nicht alt genug für unsere 100-Jahre-Regelung. Die Formulierung "10.000 Ansichtskarten von Deutschland um 1900" lässt mich aber zumindest vermuten, dass das Foto vielleicht doch älter sein könnte? -- Chaddy · D 17:59, 13. Mär. 2018 (CET)
Da wie aus der Existenz der Category:1900s postcards uploaded from Zeno zu schlussfolgern ist, die Verwendung der von der Firma Zeno veröffentlichten Postkarten unter Commons anscheinend unstrittig ist, bleibt der Fakt, das die von mir eingestellte Postkarte noch nicht alt genug ist. Leider ist mir der Fotograf nicht bekannt und auch die Rückseite der Postkarte lässt keinen Rückschluss auf das Alter zu. Bleibt mir nur die Möglichkeit die Löschung hinzunehmen und unter der Überschrift »Weblinks« auf die Abbildung zu verweisen.--Gruß - Eandré \Diskussion 18:27, 14. Mär. 2018 (CET)

Quelle:

  1. Lizenz: Gemeinfrei. Zeno.org, abgerufen am 13. März 2018.

Kann eigenes Matertial nicht hochladen

Ich wollte gerade meinen Artikel beenden und zwei weitere Photos von einer CD einer Radioshow und das cover meiner letzten CD hochladen und der Algorythmus sagt mir ich hätte meine eigenen Urheberrechtskriterien verstoßen, denn mir gehören die Urheberrechte, wieso kann ich dann meine Bilder nicht hochladen?

https://de.wikipedia.org/wiki/The_Interstellar_Art_Company (nicht signierter Beitrag von The Old Jenkins (Diskussion | Beiträge) 16:35, 15. Mär. 2018 (CET))

Was kommt denn genau für eine Fehlermeldung? -- Chaddy · D 17:05, 15. Mär. 2018 (CET)

Drei Fragen

Hallo zusammen, ich habe am 27. Februar (18:37) eine Mail Freigabeerklärung zu Wanderwegen Peter Zengler mit pdf-Anhang an Permissions-de gesendet. Sonst kam immer eine Empfangsbestätigung und Ticket-nr., diesmal nichts. Die Dateien sind hier. Hystrix sagte mir, das Mail wäre da. Ich habe jetzt erst mal {{PD-GermanGov}} zugefügt. Möglicherweise reicht das ohne OTRS, das wollte ich hier hinterfragen. Ich hab da noch mehr, unveröffentlichtes per Handsschríft (Kopie)), da würde das natürlich nicht zutreffen und das wollte ich auch nicht ohne Ticketnr. hochladen.

Die zweite Frage wäre, ob Veröffentlichungen im Amtsblatt generell den Status {{PD-GermanGov}} haben, oder nur, soweit das auch Dinge mit Beschlusscharakter sind. Z.B. Datei:Amtsblatt Ruhland, Febr.1995 S.16, Einladung Vortrag Horst Bormann.jpg, für das ich ja eine andere Permission habe, wäre Bekanntmachung ohne Beschlusscharakter. Und es gibt auch Amtsblatt-Veröffentlichungen (Nachdrucke), wo der Erstautor nicht bekannt und die Erstveröffentlichung erst 1937 war z. B. Datei:Amtsblatt Ruhland, Bormann-Geschichtsserie 18 .pdf und diese Dateien - wie steht es da mit der Zuordnung von {{PD-GermanGov}}? Danke und viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 18:11, 10. Mär. 2018 (CET)

Nachtrag / dritte Frage: Bei den zuletzt genannten Beispielen handelt es sich um jeweils um Zusammenstellung von (m.E.) Großzitaten aus der Lokalpresse. Ist für Fälle, bei denen es sich lediglich um kopierte Zeitungstexte ohne Bild (oder erforderlichenfalls gepixeltem Bild) handelt, die Sachlage anders als bei Bildern und bebilderten Texten ? (eine Freigabe des Rechercheurs, Zusammenstellers und ggf. Kommentators liegt in jedem Fall vor). Viele Grüße --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 19:54, 14. Mär. 2018 (CET)

Lieber Wilhelm Zimmerling PAR, ich kann zumindest auf deine zweite Frage antworten: Nein, Veröffentlichungen in deutschen Amtsblättern sind nicht generell als amtliche Werke gemeinfrei. Die Datei Amtsblatt Ruhland, Febr.1995 S.16, Einladung Vortrag Horst Bormann.jpg ist zum Beispiel nach deutschem Recht ganz sicher kein amtliches Werk. Auch die von dir verlinkten geschichtlichen Abrisse sind keine amtlichen Werke.
Zu deiner dritten Frage: Die fremden Texte werden nur dann zu Zitaten, wenn sie in einen größeren textlichen Zusammenhang erklärend eingefügt werden. Das scheint mir hier nicht so recht der Fall zu sein. Aber eventuell ist bei einzelnen Texten die urheberrechtliche Schutzfrist schon abgelaufen, weil der Urheber schon mehr als siebzig Jahre tot ist. Dann müssen wir uns über die Frage nach dem Zitat nicht den Kopf zerbrechen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:04, 16. Mär. 2018 (CET)

Zeitungsartikel seit 1. März nicht mehr im Leihverkehr der Bibliotheken?

Nach einer Fernleih-Bestellung eines Artikels aus einer Speyerer Lokalzeitung von 1950 habe ich von der Pfälzischen Landesbibliothek folgende Antwort gemailt bekommen:

Ihre Fernleih-Bestellung (...) vom 13.03.18 konnte leider nicht erfuellt werden.

Gründe: Wegen einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes zum 1.3.2018 sind leider keine Kopien aus Zeitungen mehr möglich.

Hat jemand einen Link auf mehr Informationen über die Abgrenzung der Änderung zur Verfügung? Also: welche Werke sind betroffen? --Robert Dabringhaus (Diskussion) 17:09, 16. Mär. 2018 (CET)

@Robert Dabringhaus: Mit etwas googeln habe ich hier eine gute Zusammenfassung gefunden: [2], hier in WP findet sich dazu nur eine Randnotiz unter Schranken des Urheberrechts#Öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung, § 52a UrhG. Stichwort UrhWissG. --Quedel Disk 19:35, 16. Mär. 2018 (CET)
Danke, ich habe nach dem falschen Gesetz gesucht, und im Wikipedia-Artikel steht ja (noch) das, was mir gerade verweigert wurde. Also: Fachliteratur ist nicht betroffen, aber Tageszeitungen und ähnliche Medien, auch Nachrichtenmagazine, gibt's nicht mehr als Aufsatzkopie im Leihverkehr. Gut für alle Verlage, die Online-Archive unterhalten, und meistens sind deren Artikel ja auch bezahlbar. Das bringt locker 0,03 Promille mehr Jahresertrag. Grober Unfug in Bezug auf alle Zeitungen und Zeitschriften, die nicht online stehen und z. B. in ganz Deutschland nur in Speyer gehalten werden. Da hat der Gesetzgeber faktisch nichts für die Presselandschaft getan, aber: Die Regelung trifft die Wissenschaften hart, für die Zeitungen eine wichtige Arbeitsgrundlage sind (Zitat aus der oben verlinkten [1]). Und, noch viel schlimmer: als WP-Autor kann ich endlos Zeit mit der Recherche der Lebensdaten von Autoren und Fotografen verbringen, und im Einzelfall die Gemeinfreiheit eines Werkes ermitteln. Das kann keine Bibliothek für einzelne Artikelbestellungen leisten. Also gibt es seit 1. März gar keine Zeitungsartikel mehr im Leihverkehr, denn auch bei einer Zeitung aus den 1880ern KÖNNTE ein Autor ja noch bis 1948 oder länger gelebt haben. Ach ja: was ist z. B. mit Artikeln aus dem Rolling Stone. Zeitschrift oder Fachzeitschrift? Wer entscheidet das, und wie? Grummel, trotzdem danke, --Robert Dabringhaus (Diskussion) 20:14, 16. Mär. 2018 (CET)
@Robert Dabringhaus: Gut für die DB oder die Tankstellenbetreiber, die nun Zusatzeinnahmen von den neuerdings zwangsweise wie blöde herumreisenden Forschern erhalten... Speyer soll ja schön und sehenswert sein, gute Reise ;-) - vielleicht übernimmt Wikimedia Deutschland die Kosten, wenn der Artikel für deine Wikipedia-Arbeit benötigt wird? Gestumblindi 20:40, 16. Mär. 2018 (CET)
Ganz ohne Zweifel, wenn Kosten und Nutzen für die Wikipedia in angemessenem Verhältnis stehen kann man einen Förderantrag stellen. Aber für einzelne Zeitungsartikel gilt die Chinareisen-Regelung :-))) --Robert Dabringhaus (Diskussion) 20:58, 16. Mär. 2018 (CET)
Eigentlich könnte man dazu zwecks Kampagne gegen diese unsinnige Regelung ein schönes dramatisiertes Video drehen: Forscher benötigt einen kleinen Artikel aus einer Lokalzeitung, die nur in einer Bibliothek vorhanden ist, die ein paar 100 km von seinem Wohnort entfernt liegt. Das Video zeigt nun, unterlegt von schwungvoller Musik, wie der Forscher frühmorgens aufsteht, seine Tasche packt, zum Bahnhof geht, die Fahrkarte nach Hintertupfingen kauft, im Zug sitzt, umsteigt, seinen Anschluss verpasst, eine Stunde auf den nächsten Zug wartet (Uhrzeiger-Animation), wieder im Zug sitzt, eindöst, umsteigt, in Hintertupfingen ankommt, zur Bibliothek geht, seinen Zeitungsband bestellt, eine Stunde im Lesesaal herumsitzt (da Bestellungen nur 1x pro Stunde aus dem Magazin geholt werden), endlich die Zeitung bekommt, seinen Notizblock zückt, die paar Zeilen notiert und müde, aber glücklich lächelnd heimreist ;-) Gestumblindi 21:09, 16. Mär. 2018 (CET)
PS: Und dieses Video, das könnte dann doch WMDE finanzieren :-) Gestumblindi 21:11, 16. Mär. 2018 (CET)
Ob die Pfälzer LB den § 53 UrhG nicht kennt? Нактаффэ 07:07, 17. Mär. 2018 (CET)
Zur Gänze erschließt sich mir die Auskunft der Landesbibliothek spontan nicht, wobei zu bedenken ist, dass auch andere Bibliotheken dies so kommunizieren (vgl. etwa SBB: „Artikel aus Zeitungen und sog. Kioskzeitschriften mit Erscheinungsjahr nach 1920“ nicht bestellbar). Denn Publikumszeitungen fallen zwar nicht unter die neu geschaffene Schrankenbestimmung des § 60e V UrhG. Ich frage mich jedoch, warum ein analoger Kopienversand von Zeitungsartikeln an natürliche Personen zu deren eigenem Gebrauch nicht auf die Herstellenlassen-Alternativen des § 53 I Satz 2 Var. 2, II UrhG gestützt werden kann. § 53 UrhG schließt die Vervielfältigung von Zeitungsartikeln jedenfalls fraglos ein (vgl. sogar explizit § 53 II Satz 1 Nr. 4 lit. a UrhG). Und die von dem „anderen“ hergestellten Vervielfältigungen sind gerade auch im Fall des Kopienversands durch eine Bibliothek dem Besteller zuzurechnen (BGHZ 141, 13, 19 – Kopienversanddienst). Der nach der Kopienversanddienst-Entscheidung eingefügte § 53a UrhG hat das Herstellenlassen durch Bibliotheken dann ausdifferenziert/-konkretisiert und für diesen Fall einige Anforderungen des § 53 UrhG aufgeweicht, um den Spielraum der Bibliotheken zu erweitern. Seitdem haben die Bibliotheken bzw. Subito dann eben immer den § 53a UrhG als „ihre“ Rechtsgrundlage angeführt. Diese Vorschrift wurde mit dem UrhWissG bekanntlich wieder gestrichen; Nachfolger ist besagter § 60e V UrhG. Eine direkte Anknüpfung an § 53 UrhG ist dort nicht ersichtlich („Auf Einzelbestellung […] dürfen Bibliotheken […]“); und an der Herstellenlassen-Konstruktion des § 53 UrhG selbst hat sich unterdessen seit der Kopienversanddienst-Entscheidung eigentlich nichts geändert. Vor diesem Hintergrund würde ich zu bedenken geben, ob hier nicht einfach zwei Schranken nebeneinander bestehen, die der Bibliothek effektiv das Anfertigen von Kopien erlauben – einmal als bloße „Hilfseinrichtung“ des durch § 53 UrhG privilegierten Nutzers, einmal aus eigener Stellung. Letztere Option kommt in der Tat für Zeitungsartikel nicht in Frage, sodass die damit verbundenen Vorzüge (digitale Bereitstellung, klare Größengrenze, keine Abhängigkeit vom Nutzungszweck, größere Rechtssicherheit) bei Zeitungsartikeln ausbleiben. Fakt ist aber, dass Bibliotheken auch schon vor Einfügung von Sonderregelungen für Bibliotheken (§ 53a a.F., § 60e UrhG) – einen analogen Kopienversand an Privatnutzer angeboten haben. Warum ein solcher nun nicht mehr möglich sein soll, scheint mir begründungswürdig. Denkbar wäre, dass ein praktisches Problem besteht (Vergütung). Gruß, — Pajz (Kontakt) 08:37, 17. Mär. 2018 (CET)
Bei den praktischen Gründen, sehe ich durchaus Argumente für die Bibliotheken. Das anfertigen einer Kopie eines einzelnen Artikels ist nicht umsonst, und auch zeitaufwendig. Was zur Folge hat das es kaum kosten deckend angeboten werden könnte. Oder sei wir mal ehrlich, wer ist bereit für eine Kopie eines einzelnen Zeitungsartikel 10€ oder mehr zu bezahlen (Versand nicht vergesen!)? Einfach mal schauen was die Bibliothek als Grundgebühr für Buchscan verlangt, die wäre auch bei einem Zeitungsartikel fällig. In der Universitätsbibliothek Bern wären das 8 CHF, dazu kämmen noch mindestens 12 CHF für den Versand. Ein Kopie einen einzelnen Zeitungsartikel für 20 CHF? Ich versteh die Bibliothek, die die Meinung vertritt, dieses "Angebot" erst gar nicht anzubieten. --Bobo11 (Diskussion) 13:30, 17. Mär. 2018 (CET) PS:Und wenn sie das Problem bis jetzt eben dadurch gelöst haben, dass sie gleich die gesamt Zeitung abgescannt und verschickt haben. Nun ja, mit dem neuen Gesetz, geht das nicht mehr.
Die meisten Bibliotheken verlangen Gebühren für Scans und Kopien, das ist Entschädigung für die Arbeitszeit, Maschinen und Material. Das hat aber mit dem Copyright nichts zu tun. Diese Kosten fallen auch bei gemeinfreien Werken an. Lösung für das Problem: Suche Wikipedianer mit Wohnort in der Nähe der Bibliothek, die können bei Gelegenheit mal nachschauen und womöglich sind davon welche ohnehin gelegentlich in dieser Bibliothek. Heute gibts Internet und Email, was bedeutet, dass man nicht mehr überallhin persönlich reisen muss. Da für Scans und Kopien aus der Bibliothek Kosten anfallen, kann man auch gleich auf der Archivseite der Zeitung nachschauen, ob man da den Artikel für ein paar Kröten bekommt. Geld kostet es auf jeden Fall, egal ob man selbst hinreist, die Bibliothek kopieren lässt, oder den Zeitungsverlag bemüht. Die Zeiten von kostenlosem Wissen per Internet neigen sich dem Ende entgegen.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 13:58, 17. Mär. 2018 (CET)
Na ja, das ist schon richtig, aber die Kostenproblematik hat sich ja jetzt nicht am 1. März geändert. Fakt ist, dass die Landesbibliothek unter direktem Verweis auf die Gesetzesänderung geantwortet hat. Fakt ist auch, dass dieses Vorgehen der Einschätzung des Deutschen Bibliotheksverbands folgt, der durch seine Rechtskommission in einer Handreichung mit dem Titel Die Urheberrechtsreform: Das ändert sich für Bibliotheken zum 1. März 2018 klar kommuniziert: „Ein noch größeres Problem dürfte sein, dass ein Dokumentenversand aus Zeitungen und Kioskzeitschriften künftig generell nicht mehr erlaubt ist. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben in Zukunft also keine legale Möglichkeit, Presseartikel zu bekommen, zu denen es keine passenden Lizenzangebote gibt – was gerade bei historischen Zeitungen und Zeitschriften häufig der Fall sein dürfte.“ Dem werden die Bibliotheken im ganzen Land folgen. Und wenn man die Auffassung vertritt, dass Bibliotheken der Dokumentenversand aus Zeitungen „generell“ nicht mehr erlaubt ist, wird man auch in den – nach meinem letzten Stand nach wie vor laufenden – GV-Verhandlungen zwischen KMK und VG Wort keine entsprechenden Vergütungsvereinbarungen aufnehmen, etc. pp. All dies motiviert eben die oben aufgeworfene Frage. Vielleicht hat sich Wikimedia Deutschland ja damit schon näher befasst, nachdem sie sich im Gesetzgebungsverfahren, glaube ich, auch zu Wort gemeldet haben (cc: user:John Weitzmann (WMDE), vielleicht bekommt er die Benachrichtigung ja mit). Gruß, — Pajz (Kontakt) 16:28, 17. Mär. 2018 (CET)
Wird Zeit, dass es irgendwann einen Server mit Zeitungsartikeln auf den Kaimaninseln oder in Liechtenstein gibt, wo man für einmalige Anmeldungsgebühr jeden Zeitungsartikel älter als zehn Jahre als PDF runterladen kann.--Giftzwerg 88 (Diskussion) 17:02, 17. Mär. 2018 (CET)
Und wer soll die einscannen? Das Problem hier sind primär Zeitungsartikel von Lokal- und Regionalzeitungen sowie Publikumszeitschriften aus dem 20. Jahrhundert, die typischerweise nur in ganz wenigen Bibliotheken oder sogar nur in einer Stadtbibliothek vorhanden sind und nicht in digitaler Form vorliegen. Bis jetzt funktionierte das eben so, dass man als Forscher oder privater Interessierter eine Kopie des gewünschten Artikels von der Bibliothek zugesandt erhielt - schon seit Jahrzehnten als Fotokopie und im Internetzeitalter als PDF per Mail. Aber komplett eingescannt wurden diese Zeitungen bis jetzt in den seltensten Fällen. Gestumblindi 14:20, 18. Mär. 2018 (CET)

Und was ist mit den Online-Angeboten der Zeitungsverlage (hoffentlich ein ganz anderes Kapitel ...)? --Wilhelm Zimmerling PAR (Diskussion) 19:01, 17. Mär. 2018 (CET)

Das Online Angebot der Zeitungsverlage ist devinitiv ein anderes paar Schuhe, und hat mit der Frage hier nichts zu tun. Denn derjenige der die Webseite betreibt und derjenige der die Papier-Zeitung heraus gibt, ist in der Regel auch der selbe Verlag/Konzern usw. . Ergo gleicher Rechteinhaber, und somit auch kein urheberrechtliches Problem. Anders sieht es eben aus, wenn ein fremdes Archiv usw. eine Printmedium als Online Version zur Verfügung stellt. Also etwas an dem jemand anderes die Rechte hätte, und die Rechte nicht beim Archiv usw. liegen. Dann müssen die Rechte eben entweder abgelaufen sein, oder es muss eine Zustimmung des Rechteinhabers vorliegen, oder der Rechteinhaber muss zumindest in irgend einer Form entschädigt werden.--Bobo11 (Diskussion) 22:11, 17. Mär. 2018 (CET)
Das Problem ist: Es gibt nicht so viele Zeitungen, deren Verlag überhaupt ein weit zurückreichendes Online-Archivangebot hat, auf das man zurückgreifen könnte. Einige wenige grosse, überregionale Zeitungen - z.B. die NZZ mit ihrem bis 1780 zurückreichenden Archiv. Dessen Nutzung lässt sie sich natürlich bezahlen (für Abonnenten kostenlos). Aber in den meisten Fällen trifft einer dieser Punkte zu:
  • Die Zeitung und ihr Verlag existieren schon lange nicht mehr. Ein Rechteinhaber, der ein Interesse daran hätte, ein Online-Archiv-Angebot aufzubauen, ist nicht in Sicht.
  • Die Zeitung existiert noch, aber das Online-Archiv umfasst nur die Artikel, die schon online veröffentlicht wurden. Alte Jahrgänge wurden nicht digitalisiert und erstaunlich oft haben die Zeitungen selbst gar kein Archiv mehr.
  • Die Zeitung existiert noch und das Online-Archiv umfasst nicht mal alle Online-Artikel, die älteren verschwinden alle paar Jahre bei Restrukturierungen.
Da kann man sagen: Island, du hast es besser. Dort existiert nämlich unter timarit.is ein Portal der isländischen Nationalbibliothek, wo in Zusammenarbeit mit den Verlagen die meisten isländischen (und seit einiger Zeit auch grönländischen und färöischen) Zeitungen und viele Zeitschriften digitalisiert vorliegen und für jedermann frei zugänglich sind. In der Schweiz sind solche Bemühungen noch bruchstückhaft (digitalisiert sind eher wenige Zeitungen weniger Kantone mit Schwergewicht auf dem 19. Jahrhundert - aber immerhin z.B. auch Die Tat); wie es in Deutschland mit dem eventuellen Fortschreiten solcher Projekte aussieht, weiss ich nicht. Gestumblindi 14:43, 18. Mär. 2018 (CET)

Foto aus Zeitung aus dem Jahr 1930 von Paul von Hindenburg

In einer Jubiläumsausgabe von 1930 ist ein Portraitfoto in Zivilkleidung von Paul von Hindenburg abgedruckt. Wer das Foto aufgenommen hat ist nicht vermerkt. Darf ich das Foto bei Wikipedia veröffentlichen? (nicht signierter Beitrag von Maloxx (Diskussion | Beiträge) 21:33, 18. Mär. 2018 (CET))

Ich würde es nicht verwenden. Sich darauf zu berufen, es handle sich um ein anonymes Werk, würde ich zu gewagt finden (nur weil der Fotograf in deiner Quelle nicht vermerkt ist, muss er nicht unbedingt unbekannt sein und kann sich andernorts zu seiner Urheberschaft bekannt haben) und ist sowieso problematisch (siehe unseren Artikel zum Thema); eine andere Möglichkeit würde ich aber nicht sehen. Reichen die vielen Fotos in der Commons-Kategorie "Paul von Hindenburg", darunter auch in Zivilkleidung, nicht aus? Da müsstest du doch etwas Passendes finden... Gestumblindi 13:02, 19. Mär. 2018 (CET)

Liebe Wikipediamitarbeiter, Ich habe auf der Seite über mich ein aktuelles Foto eingestellt. Eine Freundin hat es mit meiner Kamera gemacht und ist auch einverstanden, dass es für Wikipedia verwendet wird. Ich habe von ihr eine Erlaubnis per Mail bekommen. Sie würde sich aber freuen wenn sie als Urheberin darunterstehen würde. Da ich gut weiß wie streng mit Fotorechten umgegangen wird, habe ich es jetzt noch nicht gewagt ihren Namen anzugeben. Wie mache ich das denn am besten? Ich habe versucht ihre Mail hier als Datei anzuhängen, aber es hat nicht geklappt. Hier nur als kopierter Text.

Vielen Dank, viele Grüße, Franziska Hauser

Mail aus Datenschutzgründen entfernt (nicht signierter Beitrag von Franzi Hauser (Diskussion | Beiträge) )

@Franzi Hauser: Wenn Du hier Werke von Dritten hochlädst, solltest Du Dich darum kümmern, dass diese Dritten eine entsprechende Bildfreigabe per Mail an der Support-Team schicken. Bitte verwende dafür diese Textvorlage, um überflüssige Rückfragen zu vermeiden.
Die Urheberangaben kannst Du wie jede andere Wiki-Seite auch selbst editieren. // Martin K. (Diskussion) 19:40, 3. Mär. 2018 (CET)
P.S.: Ich habe Mail-Adresse und Postadresse mal aus Datenschutzgründen aus Deinem Post entfernt.

Fiktive Karten

Falls fiktive Karten dem Urheberrecht unterliegen: ist hier nicht schon die Schöpfungshöhe erreicht? "English: A redone version of Ursula K Le Guin's Earthsea map, drawn by Liam Davis"

Datei:Map of Earthsea.jpg
Karte von Erdsee

--Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 01:43, 31. Mär. 2018 (CEST)

Wieso sollte grade bei "fiktiven Karten" keine Schöpfungshöhe erreicht sein? Nur weil es keine Wirklichkeit darstellt? Gerade dann ist das ist doch zu 100% geistiges Eigentum des Erstellers! Woher sollte das sonst kommen? Aber jede Karte die neue Ansichten oder Daten enthält ist ein "Eigenes Werk" unterliegt somit dem Urheberrecht, es sei denn, der Autor ist schon vor 70 Jahren nachweißlich verstorben !--Jmv (Diskussion) 04:32, 31. Mär. 2018 (CEST)

Wenn dieser Liam Davis nicht selbtst hinter dem Account Speech500 stecken sollte, ist das eine eindeutige Urheberrecchtsverletzung. // Martin K. (Diskussion) 08:38, 31. Mär. 2018 (CEST)

Danke für die Antworten und das Stellen des LA. --Scantasyundfiencefiction (Diskussion) 16:38, 2. Apr. 2018 (CEST)
Archivierung dieses Abschnittes wurde gewünscht von: Gnom (Diskussion) 19:38, 31. Mär. 2018 (CEST)

Frage zum Logo Deutscher_Tierschutzbund_Logo.svg

Hallo, ich habe eine Frage zum Logo des Deutschen Tierschutzbundes, https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Deutscher_Tierschutzbund_Logo.svg, das hier verwendet wird: https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Tierschutzbund

Der Deutsche Tierschutzbund hat dieses Logo nicht hochgeladen; den OTRS-Angaben kann ich nur entnehmen, dass es anscheinend 2011 aus unserem Online-Geschäftsbereich von Benutzer https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Marlus_Gancher im Rahmen des SVG-Projektes (?) hoch geladen wurde.

Inzwischen hat sich das Logo zum einen leicht geändert (blauer Rand hinzugekommen); zum anderen möchte der Deutsche Tierschutzbund, der an dem Logo auch die Markenrecht hält, dass es nicht frei genutzt wird. Normalerweise ist nur den Mitgliedsvereinen und vertraglichen Kooperationspartnern gestattet das Logo zu verwenden.

Wie lässt sich das lösen - unter https://de.wikipedia.org/wiki/Vorlage:Bild-LogoSH steht, dass ohnehin möglichst keine Logos mehr hochgeladen werden sollen. Können wir eine neue Version des Logos hochladen, aber so, dass dies eben nur für Wikipedia genutzt wird (oder das zumindest in den Rechten vermerkt ist)? Und kann dieses alte, "ausgeschnittene" Logo gelöscht werden?

Viele Grüße --Onlineredaktion.Tierschutzbund (Diskussion) 13:24, 26. Mär. 2018 (CEST)

Hallo Onlineredaktion.Tierschutzbund, danke für deine Anfrage. In einem ersten Schritt sollten wir klären, ob in unserem OTRS-System eine Freigabeerklärung hinterlegt ist. Das müsste jemand aus dem OTRS-Team tun. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:00, 26. Mär. 2018 (CEST)
Logos ändern sich, das ist normal. Wir halten auch historische Logos vor. Die Nutzung von Logos ist fast immer markenrechtlich eingeschränkt, selbst wenn überhaupt kein Urheberrecht mehr besteht, so etwa bei Coca Cola oder Nestlé. Auch diese Logos dürfen nicht einfach beliebig weiterverwendet werden. Wikipedia betrachtet nur die urheberrechtlichen Belange. --M@rcela 14:01, 26. Mär. 2018 (CEST)
Richtig, wegen des markenrechtlichen Schutzes ist es ohnehin nicht möglich, das Logo frei zu verwenden. Dieser Schutz ist auf der Dateibeschreibungsseite vermerkt. Insofern entsprechen wir eigentlich schon dem Wunsch des Tierschutzbundes.
Eine neue Version des Logos einstellen ist kein Problem. Das alte Logo kann aber nicht einfach nur deshalb gelöscht werden, weil es alt ist. Wir stellen in Artikeln auch die Entwicklung des Logos dar. -- Chaddy · D 16:08, 26. Mär. 2018 (CEST)

Ganze Artikel kopieren und in Lernunterlagen verkaufen?

Hallo, liebes Wikipedia-Team,

ich habe eben bemerkt, dass die Akademie, die mich ausbildet, in die Lernunterlagen, für die man als Student Geld bezahlt, teilweise ganze Wikipedia-Artikel einkopiert hat (ein paar Sätze wurden aus dem Artikel entfernt und sind in den Lernunterlagen nicht enthalten). Wikipedia wird in den Quellenangaben angeführt, aber ist das in Ordnung? Schließlich verlangt die Akademie ja Geld dafür. Ich habe gelernt, dass das Verwenden der Artikel zu wirtschaftlichem und / oder finanziellen Vorteil nicht rechtens ist.

LG :-)

Das stimmt so nicht. Wenn die Lizenzbedingungen eingehalten werden (i.d.R. Autoren- und Lizenznennung), können die Daten auch monetarisiert werden. --Magnus (Diskussion) 13:23, 27. Mär. 2018 (CEST)
Wikipedia:Weiternutzung --DWI (Diskussion) 14:07, 27. Mär. 2018 (CEST)

Geotope in Bayern

Die über die Liste der Geotope in Bayern verlinkten Landkreis-Tabellen mit ihren vom LfU Bayern übernommenen Beschreibungen waren hier schon im Februar Thema, siehe Archiv. In der Zwischenzeit habe ich mit dem Landesamt für Umwelt Kontakt aufgenommen. Das LfU wäre im Prinzip dazu bereit, die Texte unter der Lizenz "Creative Commons Namensnennung 3.0" zu veröffentlichen, wenn die Namensnennung in der Form "Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de" erfolgt. Das scheint mir die für Wikipedia gewünschte Lizenz zu sein, die vom LfU gewünschte Namensnennung ist in Form von Einzelnachweisen hier sowieso Standard. Kann ich das so weiter betreiben, geht es so gar nicht, was soll ich anders machen? Diskutiert es unter Euch aus, ich schaue frühestens am Sonntagabend wieder rein. --Blech (Diskussion) 23:42, 22. Mär. 2018 (CET)

Danke für die Meldung hier. Wir sollten das diesmal sauber machen, nicht wie bei Bundesarchiv oder Fotothek. Oder andere aktuelle Fälle... @Gnom: schaltest du dich da ein oder soll ich mich kümmern? --M@rcela 23:53, 22. Mär. 2018 (CET)
Das klingt doch wunderbar (abgesehen von dem Grundproblem, ob wir es hier überhaupt mit urheberrechtlich schutzfähigem Material zu tun haben, aber das lassen wir mal beiseite). Bei Texten setzen wir die Namensnennungspflicht ja in der Versionsgeschichte um, also wäre das auch hier entsprechend zu handhaben, richtig? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:32, 23. Mär. 2018 (CET)
Wenn wir diese Spende als Datenbankwerk ansehen, ist das auch urheberrechtlich geschützt, egal wie einfach einzelne Aussagen sind. Und wir sollten das erstmal als geschützt annehmen. Dem LfU Bayern muß die Problematik erklärt werden, auch was es bedeutet, die Daten freizugeben. Nicht daß hinterher was bereut wird. Lieber vorher Klarheit schaffen. Die Namensnennung kann nicht an jeder Stelle eingehalten werden (mal abgesehen von der Versionsgeschichte - wissen sie, was das ist?). Wir müssen klären, wie wir die Daten von Wikidata fernhalten können, ob das überhaupt geht. Bloß nichts überstürzen. Der Weg ist genau richtig. --M@rcela 12:18, 23. Mär. 2018 (CET)
Zunächst ist ja mit einem Textkorpus unter CC BY 3.0 alles Wesentliche für die Nutzung auf Wikipedia geklärt. Wir müssen uns jetzt nur anschauen, wie wir die Namensnennungspflicht erfüllen und mir fällt da konkret die Versionsgeschichte ein. Wenn wir auch noch auf eine öffentlich zugängliche Quelle verweisen können, umso besser. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:46, 23. Mär. 2018 (CET)
Neben Versionsgeschichte wäre auch die Disk noch ein Ort, das Ticket mit ggfs. einem Kommentar zu würdigen. Massenhaft im Text als EN wäre störend. Wenn das LfU das ganze freigeben möchte, dann wäre das doch einen schönen Presseartikel von denen wert, den man dann (auf der Disk) entsprechend als öffentlich sichtbaren Nachweis der Freigabe verlinken könnte. --Quedel Disk 15:49, 23. Mär. 2018 (CET)
Lizenzhinweise in Form von Fußnoten im Text wären nicht nur störend, sie würden auch unseren Richtlinien für Artikel widersprechen. Wir hätten daher keine Handhabe gegen Benutzer, die sie wieder entfernen, wie es in der Vergangenheit geschehen ist. Gruß, --Gnom (Diskussion)
Wie verhindern wir, daß das jemand nach Wikidata lädt? --M@rcela 17:48, 23. Mär. 2018 (CET)
Das verhindern schon die Nutzungsbedingungen von Wikidata, die besagen, dass man kein urheberrechtlich geschütztes Material nach Wikidata übertragen darf. Es bedarf also keiner besonderen Regelung dieses Falls. Gruß, --Gnom (Diskussion) 17:51, 23. Mär. 2018 (CET)
Bezieht sich die Freigabe denn auf die Texte oder allgemein die Informationen? Eine (wie diese zufällig) könnte man durchaus Informationen (die nicht kursiven) entnehmen und auf Wikidata einstellen - der normale Benutzer sieht ja nur die einzelnen Elemente (die für sich ungeschützt sind) und kann den Datenbankcharakter des Ursprungswerkes (und damit ggfs. den Schutz) nicht sehen. --Quedel Disk 18:44, 23. Mär. 2018 (CET)
Höchstwahrscheinlich wurde die Freigabe recht unspezifisch in Bezug auf Texte und Daten erteilt. Blech kann uns vielleicht den Wortlaut der Freigabe geben. --Gnom (Diskussion) 18:48, 23. Mär. 2018 (CET)
Bisher sind die Texte nicht freigegeben. Beim LfU kann man sich aber vorstellen, sie so wie vorgeschlagen freizugeben. Ich habe den Eindruck, dass die Angelegenheit beim LfU keine Priorität hat. Einem akzeptablen Vorschlag würden sie wohl zustimmen, Interesse an langen Verhandlungen sehe ich nicht. Mit einer Erwähnung in der Versionsgeschichte würde ich mich an der Stelle des LfU nicht abspeisen lassen. Gewünscht wird ein Hinweis auf die Herkunft der Daten bzw. Texte. Das müssen wir ohnehin machen, es gibt ja Belegpflicht. Ein Einzelnachweis[1] in der Einleitung sollte alle Wünsche erfüllen (zur Ansicht im Artikel Neuburg-Schrobenhausen). Am Wortlaut wird es voraussichtlich nicht scheitern. Die Texte und die Daten in Stichwortform sieht man beim LfU als Einheit, sie stehen im selben Dokument. Dass die Daten seitens Wikipedia als nicht schutzfähig angesehen werden, haben sie vor zwei Jahren mitbekommen. Im Grunde ist es egal, weil wir auch für Daten Belege brauchen. --Blech (Diskussion) 23:47, 26. Mär. 2018 (CEST)
Urheberrechtlich hat die von dir vorgeschlagene Fußnote keine Bedeutung (und kann deshalb auch wieder entfernt werden, ohne dass dann eine Urheberrechtsverletzung vorläge), aber wenn das die aus deiner Sicht beste Lösung ist, können wir das natürlich gern so machen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:53, 26. Mär. 2018 (CEST)
Danke für die Rückmeldungen. Wie geht es weiter, soll ich um eine WP:Textfreigabe ans OTRS-Team bitten oder gibt es einfachere/bessere Wege? --Blech (Diskussion) 22:00, 27. Mär. 2018 (CEST)
  1. Datenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt, www.lfu.bayern.de, Geotoprecherche (abgerufen am 16. September 2017)
Ich würde vorschlagen, dass du das konkret mit dem OTRS-Team absprichst, damit da keine Missverständnisse entstehen. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 29. Mär. 2018 (CEST)

Werte Kollegen, langsam sollte mal gut sein! Wie oft kommt eigentlich das Zombie-Thema noch hoch? Wir können in WP solche Unterlizenzen nicht abbilden. Egal wie der Text formuliert wird. Ist das wirklich so schwer zu verstehen? Oder geht es euch nur darum, Aufmerksamkeit für Geotope zu erzeugen oder fishing for compliments? Jedenfalls nervt das Thema langsam. Wenn dem LfU irgendwas an der Verbreitung ihrer Daten liegt, dann sollen sie diese gefälligst zu CC0 machen. Warum ständig den Bückling machen? Außerdem, in den unzähligen Listen sind doch sowieso schon alle Steckbriefe vom LfU verlinkt. IMO kann der Text komplett raus, oder? Wem die steinigen Infos so wichtig sind, der kann auch einen Mausklick mehr machen. --2.247.252.89 19:59, 25. Mär. 2018 (CEST)

Liebe IP, bitte nicht in diesem Ton. Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:00, 26. Mär. 2018 (CEST)
Und CC0 vergessen wir auch mal ganz schnell. Das widerspricht dem Grundgedanken der Wikipedia, der Verbreitung freier Lizenzen. --M@rcela 23:59, 26. Mär. 2018 (CEST)
Benutzer:Ralf Roletschek, Ich weiss nicht was du damit meinst. Copyleft ist doch für uns einfacher als irgendwelches CC3 Gedöns vom LfU. Klär mich doch mal auf. Was ist das Problem? --2.247.254.10 12:16, 27. Mär. 2018 (CEST)
Das ist ein ideologisches Konzept: Es sollen "virale" Lizenzen gewählt werden, die den Weiternutzern die Pflicht auferlegen, abgeleitete Werke wiederum unter dieser freien Lizenz zu veröffentlichen. CC0 ist nicht viral, sondern erlaubt bedingungslose Weiternutzung, wobei dadurch entstehende Werke nicht frei sein müssen. Allerdings setzt natürlich auch die CC0 voraus, dass überhaupt etwas Schützbares vorliegt. Gestumblindi 13:20, 27. Mär. 2018 (CEST)
Servie: CC0 ist eben genau kein Copyleft. -- Chaddy · D 13:34, 27. Mär. 2018 (CEST)

Nutzung Ihrer Erläuterungen zu den Begriffen "Burg" und "Schloss"

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Maklerfirma spezialisiert sich seit über 10 Jahren auf die Vermittlung historischer Immobilien. Nun möchte ich die Begriffe "Burg" und "Schloss" präzise erläutern und habe dafür die folgenden Seiten bei Ihnen gefunden:

- https://de.wikipedia.org/wiki/Burg - https://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_(Architektur)

Gerne würde ich die beiden Seiten entweder als PDF-Dateien zum Downloaden oder nur über Links auf unserer Website einbinden.

Gäbe es dabei Lizenzprobleme oder wäre die Nutzung der beiden Seiteninhalte frei?

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

Mit besten Grüßen Bernd Neuhäuser Adressdaten aus Datenschutzgründen entfernt.

Hallo Bernd Neuhäusler! Informationen zur Weiternutzung von Wikipediainhalten in anderen Medien findest Du unter WP:Weiternutzung. // Martin K. (Diskussion) 17:25, 13. Mär. 2018 (CET)

Frage zu einer schematischen Darstellung

Hallo! Ich habe da eine schematische Darstellung (PDF, S. 7) ins Auge gefasst, die ich gern in Commons hochladen würde, um einen Artikel zu illustrieren. Ich bin mir aber nicht sicher, ob sie simpel genug ist, um unter die Schöpfungshöhe, ergo Gemeinfreiheit, zu fallen. Im Prinzip sind nur natürliche Gesetzmäßigkeiten dargestellt. Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Danke! --Clemens Stockner (Diskussion) 10:01, 29. Mär. 2018 (CEST)

Habe die Frage auf Commons gestellt, passt vermutlich besser. --Clemens Stockner (Diskussion) 21:03, 29. Mär. 2018 (CEST)
Gerade schematische Darstellungen haben eine Schöpfungshöhe und sind damit Urheberechtlich geschützt: Denn sie stellen einen komplizierten Sachverhalt vereinfacht dar. (aber ich bin kein Jurist: @Gnom:) --Jmv (Diskussion) 04:20, 31. Mär. 2018 (CEST)
ach ja nochwas zu Commons:
  • es gibt Bilder in Commons die hier nicht verwendet werden dürfen, obwohl sie auf commons geduldet werden
  • es gibt hier (in de) Bilder, die auf Commons definitiv gelöscht werden würden, hier aber auf Grund der Lizenz behalten werden
Das muß einzelnd nach Bild (& Lizenz) beurteilt werden
--Jmv (Diskussion) 04:46, 31. Mär. 2018 (CEST)
Hallo Clemens Stockner, diese Fälle sind schwierig. Wenn du die Grafik selbst nachzeichnest, kannst du sie problemlos hochladen. Eine direkte Kopie könnte aber nach deutschem Recht tatäshclich geschützt sein. --Gnom (Diskussion) 19:42, 31. Mär. 2018 (CEST)
Ja, bei Sachen wo einem keine Norm im Nacken sitzt, ist selber zeichnen in der Regel die sauberste Lösung. Denn dann sind eben nicht alle Zeichnungen mit dem selben Inhalt (Fakten) gleich. Das mit fehlender Schöpfungshöhe funktioniert nur bei Norm-Zeichnungen. Denn wenn es für genau diesen Fakt, nur diese eine Norm-Darstellung ist, die als richtig empfunden wird, dann gibt es keinen Freiraum für eigene schöpferische Leistung (Fakten sind bekanntlich nicht schützbar). Sobald es 3-D Darstellung ist (Was hier teilweise der Fall ist), wo man den Blickwinkel frei rotieren kann, gehe besser von Schöpfungshöhe aus -und damit auch von urheberrechtlichem Schutz-. Sobald du die Frage; „kann und darf ich es anderes Zeichnen/Darstellen?“ mit Ja beantworten kannst, dann mach es auch.--Bobo11 (Diskussion) 19:52, 31. Mär. 2018 (CEST)
OK, danke für die Antworten. Ich hab' das Bild mittlerweile in leicht veränderter Version in Commons hochgeladen. Falls es einen Löschantrag gibt, werde ich es noch weiter modifizieren. --Clemens Stockner (Diskussion) 16:29, 1. Apr. 2018 (CEST)

wie ist das zu verstehen?

"(c) alle Rechte vorbehalten" und "Nachdruck, Übersetzungen und Auszüge nur mit Quellenangabe gestattet" Ersteres schließt freie Lizenz aus, Zweiteres wäre CC-BY. Es geht um eine tschechische Zeitschrift der 60er/70er Jahre. Kann man das als frei interpretieren? "nur mit Quellenangabe" wäre ja CC-BY? Der Verlag existiert nicht mehr. --M@rcela 23:36, 31. Mär. 2018 (CEST)

Mhm, von CC-Dingen ist das noch weit weg. Es steht ja nicht dabei, zu welchen Zwecken Nachdruck & Co erlaubt sind, man könnte dies auch auf den rein privaten bzw. wissenschaftlichen Gebrauch beschränkt sehen (womit dann diese Formulierung nichts anderes als eine Erlaubnis dessen wäre, was einem eh gesetzlich in Deutschland zusteht). Wenn wäre es auch kein CC-by sondern höchstens ein {{Bild-by}} ;) --Quedel Disk 01:54, 1. Apr. 2018 (CEST)
Es ist ja über 50 Jahre her, da gabs noch kein Internet. --M@rcela 00:23, 2. Apr. 2018 (CEST)
Nur mit Quellenangabe ist auch bei unfrei lizenzierten Werken üblich. Das sagt gar nichts. --Ailura (Diskussion) 13:44, 10. Apr. 2018 (CEST)