Benutzer Diskussion:GFreihalter

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Zum Patrozinium katholischer Kirchen

Diskussionen

Literatur

  • Brockhaus Enzyklopädie in vierundzwanzig Bänden. Neunzehnte, völlig neu bearbeitete Auflage, Band 16, Mannheim 1991, ISBN 3-7653-1116-2

--- zu Patrozinium, S. 603:

1) christl. Kirchen: die Schutzherrschaft eines Heiligen (Patron) über die ihm geweihte Kirche. Bereits in frühchristl. Zeit wurde eine Kirche nach einem Märtyrer benannt, später auch ihm geweiht, wenn sie über dessen Grabstätte errichtet worden war oder Reliquien von ihm besaß.

  • Duden. Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in acht Bänden. 2. völlig neu bearbeitete und stark erweiterte Auflage, Band 8, Mannheim/Leipzig/Wien/Zürich 1995, ISBN 3-411-04812-3

--- zu weihen, S. 3875:

1. (christl., bes. kath. Kirche) a) durch Weihe heiligen, zu gottesdienstlichen Zwecken bestimmen b) jmdm. durch Erteilen der Weihe ein geistliches Amt übertragen: jmdn. zum Diakon, Priester, Bischof weihen

2. a) (Rel.) in einer rituellen Handlung etw. (bes. ein Gebäude) nach einem Heiligen, einer Gottheit benennen, um ihn, sie zu ehren [u. die betreffende Sache seinem bzw. ihrem Schutz zu unterstellen]: die Kirche ist dem heiligen Ludwig geweiht; .... b) widmen: er hat sein Leben Gott, der Kunst, dem Dienst an seinen Mitmenschen geweiht; ... c) widmen, zueignen: das Denkmal ist den Gefallenen des Krieges geweiht.

--- zu Patrozinium, S. 2503: 1) (kath. Kirche) a) Schutzherrschaft eines Heiligen über eine Kirche

--- zu Patron, S. 2502: 2. Schutzheiliger einer Kirche

  • Geschichte der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Auftrag des Geschichtsvereins der Diözese Rottenburg-Stuttgart herausgegeben von Andreas Holzem und Wolfgang Zimmermann, Ostfildern 2019. Bd. 2, S. 638, Zeile 2, Kapitel: Reflexionen über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft verfasst vom derzeitigen Diözesanbischof Gebhard Fürst: „Rund 80 dem heiligen Martinus geweihte Kirchen und Kapellen sind über das gesamte Diözesangebiet verteilt.“
  • Alois Schröer, Arnold Angenendt, Andreas Heinz: Patron, Patronin, Patrozinium. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche (LThK). 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1479: „[…] Etwa bis zur Jt.-Wende war jede Kirche als Haus des Herrn nominell dem Salvator Christus geweiht, u. zwar gewöhnlich zus. mit den großen Hll. des AT (Michael) u. des NT (Apostel, Maria, Johannes d. Täufer, Stephanus). Mit zunehmender →Heiligenverehrung wuchs die Zahl der Kirchen, die einem bestimmten Hl. als P. geweiht waren. Als Kirchen-P. wurde gewöhnlich nur der od. die Heiligen bestimmt, v. denen man die bedeutendsten Reliquien besaß. […] Außer den Mart. waren manche Kirchen seit dem späten MA auch →Bekennern, Glaubensgeheimnissen (Dreifaltigkeit), dem hl. Kreuz od. ähnl. tituli geweiht (→Titulus).“
  • Herbert Vorgrimler: „Weihe im kath. Sprachgebrauch kann sich auf eine Sache oder auf eine Person beziehen. Zur W. einer Sache →Sakramentalien. […] Auch wenn eine W. im konkreten Akt sich etwas Nichtgöttlichem zuwendet (W. an Maria usw.), ist sie religiös nur legitim, wenn sie von der (durch Gottes Gnade ermöglichten) Liebe zu Gott motiviert ist.“ Neues Theologisches Wörterbuch, Freiburg i. B. 2000, S. 677.

--- Bedeutungen: 1. Religion

c) etw., besonders eine Kirche, einem Heiligen durch Weihe zueignen

Beispiele:

diese Kirche ist der Jungfrau Maria geweiht
die paar kleinen ... meist dem heiligen Leonhard geweihten Kapellen

WP–Artikel (kleine Auswahl)

Auflagen, Anfragen etc.

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2021-10-03T11:50:09+00:00)

Hallo GFreihalter, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 13:50, 3. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Sperre für den ANR

Erläuterung siehe Sperrlog und Dein SG-Verfahren. Du bist ist für den ANR gesperrt. Für das allfällige nächste Sperrprüfungsverfahren fühle ich mich informiert, --He3nry Disk. 11:07, 16. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Diese [4] Sperre mit welcher Begründung?

Wo hat hier ein Editwar ([5]: „EW definiert sich als "ein Edit, dann ein Revert, dann Editwar".“) stattgefunden? Was soll die Sperre? Benutzer:He3nry ist Hauptbeteiligter am Konflikt (Wikipedia:Schiedsgericht/Anfragen/Überprüfung der Sperrbestätigung und Gesuch um Interaktionsverbot, Wikipedia Diskussion:Schiedsgericht/Anfragen/Überprüfung der Sperrbestätigung und Gesuch um Interaktionsverbot), voreingenommen und befangen. Eine weitere - unberechtigte Sperre - entspricht welchen Regeln? Dieser [6] Beitrag (Einfügen von zwei Zitaten) mit Verweis auf Literatur (LThK) und [7] (katholisch.de) kann doch kein Grund für eine Sperre sein, ein Editwar liegt hier nicht vor.--GFreihalter (Diskussion) 11:32, 16. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

WP-Artikel Patrozinium

([8]: Text von Benutzer:Zweioeltanks entfernt):

Seit dem 27. Juli 2020 wird der Artikel Patrozinium (Versionsvergleich [9]) einseitig umgearbeitet und die Formulierung einem Heiligen geweiht u.ä. ausgetauscht. Die zitierte Literatur (z.B. LThK) wurde entweder nicht ausgewertet oder sie wird einseitig interpretiert. Die in der zitierten Literatur und im Weblink [10] belegte Formulierung einem Heiligen geweiht wird dabei unterschlagen. Siehe:

  • Alois Schröer: Patron, Patronin, Patrozinium. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon für Theologie und Kirche, 3. Auflage. Band 7. Herder, Freiburg im Breisgau 1998, Sp. 1479: „...die Zahl der Kirchen, die einem bestimmten Hl. als P. geweiht waren ...“
  • Pfarreien in Deutschland: Diese Kirchenpatrone sind einmalig (katholisch.de):
    • „Doch es gibt auch Patrone, denen nur eine einzige Pfarrgemeinde geweiht ist“
    • „Sie alle sind mindestens einer Patronin oder einem Patron geweiht (seltener auch einem Glaubensgeheimnis) ...“
    • „... gibt es dabei auch viele Persönlichkeiten, denen nur eine Pfarrei und Pfarrkirche geweiht ist. ...“
    • „... die zudem auch St. Kunibert geweiht ist“
    • „... nur neun Jahre nach der Heiligsprechung dem Patronat der Märtyrerin geweiht. ...“
    • „... ließ Priscas Gebeine im 3. Jahrhundert in die nun ihr geweihte Kirche Santa Prisca auf dem Aventin überführen, ...“
  • Helmut Flachenecker: Patrozinienforschung in Deutschland. In: Concilium Medii Aevi, Jg. 2 (1999) ([11])
    • S. 152: „Viele dem Hl. Bonifatius geweihte Kirchen in Hessen besaßen ursprünglich ein anderes Patrozinium.“ ([12])
    • S. 153: „... im 12. Jahrhundert wurde der Hauptaltar den Heiligen Stephan und Hippolyt geweiht.“ ([13])

Die Aussagen des Artikels stehen im Widerspruch zur zitierten Literatur. Siehe Wikipedia:Belege: Die Glaubwürdigkeit der Wikipedia hängt von der Überprüfbarkeit ihrer Inhalte ab. Alle nicht-trivialen Aussagen eines Artikels müssen belegt und auf diese Weise nachprüfbar sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass es sich um ausgewiesene Fakten und nicht um Theoriefindung (originäre Forschung) handelt. --GFreihalter (Diskussion) 11:01, 17. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Solches

Diff bitte lassen. Gruß --Itti 17:59, 22. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2021-10-24T10:26:01+00:00)

Hallo GFreihalter, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 12:26, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Da du es trotz Warnung nicht lassen kannst, 1 Woche Pause. Ich rate nicht zur Fortführung. Gruß --Itti 12:39, 24. Okt. 2021 (CEST)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2021-12-14T17:50:45+00:00)

Hallo GFreihalter, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 18:50, 14. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Was soll das?

Warum reagierst Du so vollkommen destruktiv, beteiligst Dich nicht an konstruktiven Lösungsansätzen, sondern heizt nur an und provozierst? --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 11:52, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2021-12-18T11:02:53+00:00)

Hallo GFreihalter, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 12:02, 18. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Patrozinium

Hallo GFreihalter,

ich wollte dir nur sagen, dass ich mich mit dem Formulierungsproblem an einen Bekannten gewandt habe, der meine Frage an einen Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat weitergeleitet hat. Das war meine Frage:

Mich würde interessieren, welche Formulierung aus Sicht der röm.kath. Kirche zulässig ist (Patrozinium, ist dem heiligen XY geweiht, beides ist zulässig) und ob es eine offizielle Formulierung gibt, die amtlicherseits verwendet wird.

Folgende Antworten wurden gegeben:

die Formulierungen die dem hl. Xxx geweihte Kirche bzw. die dem Patrozinium des hl. Xxx geweihte Kirche können beide verwendet werden.
die Formulierungen Die Pfarr(Filial-)kirche St. Xxx, Die auf den Titel (des/der) Hl. Xxx geweihte Kirche bzw. Die auf das Patrozinium des Hl. Xxx geweihte Kirche können verwendet werden, oder man schreibt einfach, wenn es nicht um streng rechtliche Vorgänge geht, die dem Hl. Xxx geweihte Kirche.

So wie sich der Sachverhalt daher für mich darstellt, ist die von dir bevorzugte Formulierung die dem Hl. Xxx geweihte Kirche absolut korrekt und das Ersetzen dieser Form durch eine andere in Artikeln zu röm.-kath. Kirchen, bei denen du der Hauptautor bist, ein klarer Verstoß gegen Wikipedia:Korrektoren, wo es so schön heißt:

Nicht erwünscht ist insbesondere das massenhafte Ersetzen zulässiger Wendungen durch eigene Präferenzen quer über den Artikelbestand.

Ich hoffe, dass dir das ein Trost ist. MfG --Agentjoerg (Diskussion) 04:51, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Und das hilft jetzt? -- Nicola - kölsche Europäerin 09:20, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Dieser Satz ist nicht sinnlos. Und Dritte haben hier nicht zu zensieren. Die Benutzerin verweigert sich seit Monaten der gemeinschaftlichen Arbeit, sondern will "Recht" haben und bekommen. Diese Form der sachlichen Klärung ist anderswo durchzuführen und wird durchgeführt - und dann sollte hier, auch wenn es die Benutzerinnenseite ist, nicht eine neue Baustelle aufgemacht werden, deren erster Beitrag dazu dient, "Recht" zu geben. Das hilft nämlich NICHT. Benutzer:Agentjoerg könnte allerdings seine Argumente dort anbringen, wo sie gefragt werden, nämlich hier. -- Nicola - kölsche Europäerin 10:02, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ob dir das hilft, Nicola, ist mir persönlich schnurz. Meine Nachricht war an GFreihalter addressiert, nur an Sie allein und ganz sicher nicht an sonstige Dritte. --Agentjoerg (Diskussion) 10:09, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ob es mir hilft, ist mir egal, aber es hilft der hiesigen Benutzerin nicht und der WP schon gar nicht. Persönliche Mitteilungen, die niemand sonst wahrnehmen oder kommentieren sollte, sollte man per Email verschicken. -- Nicola - kölsche Europäerin 10:41, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Ein Mitarbeiter im Bischöflichen Ordinariat hat natürlich die Weisheit mit Löffeln gefressen und ist eine valide wissenschaftliche Sekundärquelle ^^ --ɱ 14:31, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Urheberrecht bei Fenstern

Halo GFreihalter und @Reinhardhauke:

ihr habt ja fleißig Kirchenfenster fotografiert und ich hab mich gerade gefreut, die in Benutzer:Kurator71/Werkstatt einzufügen, die nach Liste der Werke der Glasmalerei Dr. H. Oidtmann soll. Nun kommen mir aber Bedenken. Wisst ihr, wie das bei Glasmalerei ist? Bei Kunstwerken wie auch Architektur gilt ja: Fotografieren bzw. veröffentlichen darf ich, was von der Panoramafreiheit gedeckt ist oder wo der Urheber mehr als 70 Jahre tot ist. D. h. ich darf die Fenster von außen fotografieren, wenn es von öffentlichem Grund aus geschieht, aber nicht, wenn ich im Inneren der Kirche bin. Sehe ich das richtig? Das wäre natürlich blöd... --Kurator71 (D) 11:51, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten

@Kurator71: Da gibt es eine Handreichung der Bistümer zu: [14], --He3nry Disk. 11:55, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten
Hm, Danke, das habe ich befürchtet, denn das bestätigt meine Annahme. Ich habe gerade in einem Buch die Fenster von Gerhard Richter in St. Mauritius abgebildet, die Genehmigung dafür zu bekommen, war eine Katastrophe. :-( Danke trotzdem für den Hinweis. --Kurator71 (D) 12:01, 21. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Du wurdest auf der Seite Vandalismusmeldung gemeldet (2021-12-22T17:23:23+00:00)

Hallo GFreihalter, Du wurdest auf der o. g. Seite gemeldet. Weitere Details kannst du dem dortigen Abschnitt entnehmen. Wenn die Meldung erledigt ist, wird sie voraussichtlich hier archiviert werden.
Wenn du zukünftig nicht mehr von diesem Bot informiert werden möchtest, trage dich hier ein. – Xqbot (Diskussion) 18:23, 22. Dez. 2021 (CET)Beantworten

Sechste Sperre durch Benutzer:He3nry

Sechste Sperre [15] durch Administrator Benutzer:He3nry seit dem 20. November 2020 (innerhalb von 13 Monaten): [16] „GFreihalter wurde von He3nry (A/OS) für 1 Woche gesperrt; Begründung war: siehe VM, Sperre gemäß SG. –Xqbot (Diskussion) 20:07, 22. Dez. 2021“.