Binnenwasserstraße

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juni 2019 um 18:08 Uhr durch TheMexxx (Diskussion | Beiträge) (→‎Klasse Vb: Linkänderung zu Hauptartikel). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Binnenwasserstraße werden die Wasserstraßen, also schiffbare Verkehrswege, im Innern einer Landmasse genannt. Darunter fallen größere Flüsse und Kanäle ebenso, wie durch sie angebundene Binnenseen. Wie im folgenden Kapitel erläutert, ist ‚Binnenwasserstraße‘ nicht gleichbedeutend mit ‚Binnenschifffahrtsstraße‘.

Binnenwasserstraße in Deutschland

Wasserwegenetz Deutschland und angrenzende

Die deutschen Binnenwasserstraßen sind überwiegend im Eigentum des Bundes und somit Bundeswasserstraßen. Daneben gibt es in einigen Bundesländern Landeswasserstraßen.

Es gelten schifffahrtsrechtlich:

Eine Binnenwasserstraße kann hinsichtlich der vorrangigen Nutzung und der dementsprechend geltenden Verkehrsregeln entweder eine Binnenschifffahrtsstraße sein oder eine Seeschifffahrtsstraße.[1] Unter entsprechenden technischen Voraussetzungen dürfen auch Binnenschiffe auf Seeschifffahrtsstraßen verkehren und Seeschiffe auch auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Frankreich

Siehe Liste der schiffbaren Flüsse und Kanäle in Frankreich

Litauen

Wasserstraßen im Sinne des litauischen Binnenschifffahrtsrechts sind der Nemunas und seine Nebengewässer (wie der Nebenfluss Neris).

Polen

Polnische Binnenwasserstraßen

Polens wichtigste Wasserstraßen sind die Oder und Weichsel. Im Osten gibt es Anschluss an den Dnepr-Bug-Kanal.

Österreich

Wasserstraßen im Sinne des österreichischen Schifffahrtsrechts sind die Donau (einschl. Donaukanal in Wien) und ihre Nebengewässer sowie die Mündungsbereiche von March, Enns und Traun.

Niederlande

Niederländische Binnenwasserstraßen

Die Niederlande haben ein Binnenwasserstraßennetz von rund 6200 Kilometer Länge, das überwiegend aus Kanälen besteht.

Grundlagen der Klassifizierung

Die Binnenwasserstraßen werden nach Schiffbarkeit ihres Fahrwassers/ihrer Fahrrinne in Klassen je nach maximaler Größe der Schiffe untergliedert. Das von einer Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (englisch: Economic Commission for Europe, ECE) 1992 erarbeitete Klassifizierungssystem ist von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT, daher auch die Bezeichnung CEMT-Klassen) übernommen worden und am 24. März 1993 durch Erlass des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland eingeführt worden.

Definition der Klassen

Klasse Länge Breite Tiefgang Typ
VII 285 34,20 2,50 – 4,50 3x3 Leichter
VI c 280 22,80 2,50 – 4,50 3x2 Leichter
VI c 195 34,20 2,50 – 4,50 2x3 Leichter
VI b 195 22,80 2,50 – 4,50 2x2 Leichter
VI a 110 22,80 2,50 – 4,50 1x2 Leichter
V b 185 11,40 2,50 – 4,50 2x1 Leichter
V a 110 11,40 2,50 – 4,50 Großes Rheinschiff
IV 85 9,50 2,50 – 3,00 Europaschiff

Klasse 0

Mit dieser fiktiven Klasse werden nicht klassifizierte Wasserstraßen bezeichnet, auf denen trotzdem regelmäßig Schifffahrt, z. B. durch Sportboote oder Ausflugsschiffe, stattfindet.

Klassen I–III

Péniche oder Spits, 38,5x 5,0 m

Regionale Klassen für kleinere Binnenschiffstypen, im Detail unterschiedlich definiert östlich und westlich der Elbe. Klasse I–III entspricht der Péniche bzw. dem Groß-Finow-Maß, BM-500 und Gustav-Koenigs-Klasse. Gilt z. B. für die Saar von Saarbrücken bis Saargemünd, km 91,40 – km 64,98.

Klasse IV (Europawasserstraße)

Kabinenfahrgastschiff auf dem Maindreieck (Höhe Würzburg)

Als Europawasserstraße wird jeder Kanal und Fluss bezeichnet, der es den sogenannten Europaschiffen erlaubt, diese Wasserstraße zu befahren. Das Europaschiff ist ein Binnenschiff und hat eine einheitlich festgelegte Größe, die für alle europäischen Wasserstraßen Gültigkeit hat. Das Europaschiff hat folgende Abmessungen: Länge 85 m × Breite 9,50 m × Tiefgang 2,50 – 3,00 m.

Klasse Va

Binnentanker vom Typ Großes Rheinschiff

Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die vom sogenannten „Großen Rheinschiff“ oder Großmotorgüterschiff befahren werden können. Das Große Rheinschiff hat die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 m – 4,50 m.

Klasse Vb

Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern hintereinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 172 m – 185 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 – 4,50 m. Dieser Schiffstyp ist auf allen vorgenannten Wasserstraßen außer dem Neckar beheimatet. Der Main hat nur von der Mündung bis Kilometer 174,20 Vb, danach bis Kilometer 384,07 Va, die Mosel hat von der Mündung bis an die deutsch-französische Grenze, Kilometer 242,20, Klasse Vb, die Saar von km 87,20 bis zur Mündung bei Konz.

Klasse VIa

Schubschiff Bratislava im Schubverband mit zwei Schubleichtern auf der Donau (Höhe Wien)
Koppelverband mit drei Leichtern, ungefähr 10.000 Tonnen Kohle

Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern nebeneinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 22,80 m × Tiefgang 2,50 m – 4,50 m

Klasse VIb

Wie Klasse VIa, jedoch mit vier, also zwei nebeneinander + zwei davor. Die Abmessungen können dabei eine Länge von 195 m × Breite 22,80 × Tiefgang 2,50 – 4,50 betragen. Diese Schiffstypen sind nur auf den ganz großen Binnenwasserstraßen, wie Rhein, Donau, Rhone und Waal, beheimatet.

Klasse VIc

Wie Klasse VIb, jedoch mit sechs Leichtern, entweder 3x2, oder 2x3 Leichter. Maximale Abmessung 280 m × 22,80 m, oder 195 m × 34,20 m. Diese Zusammenstellungen verkehren nur auf Mittel- und Niederrhein, von Bad Salzig bis zur niederländischen Grenze, in Abhängigkeit vom Wasserstand.

Klasse VII

Wie Klasse VIb, jedoch mit neun Leichtern im Verband drei mal drei, also drei Reihen zu je drei Schiffen nebeneinander. Die Abmessungen betragen dabei Länge 285 m × Breite 34,20 m × Tiefgang 2,50 – 4,50 m.

Flüsse und Kanäle mit Wasserstraßenklasse (Beispiele)

Flüsse:

Gewässer Klasse von - bis
Donau VI unterhalb von Regensburg
Donau Vb oberhalb bis Main-Donau-Kanal
Elbe Va von tschechischer Grenze bis Wittenberge
Elbe VIb von Wittenberge bis zum Hamburger Hafengebiet
Elbe Va unterhalb des Hamburger Hafengebiets
Main Vb im unteren Teil
Main Va im oberen Teil
Mosel Vb bis an französische Grenze
Rhein VIb Basel bis Bad Salzig (km 564,3)
Rhein VIc von Bad Salzig bis niederländische Grenze
Weser VIb unterhalb Bremen
Weser IV oberhalb Bremen

Kanäle:

Gewässer Klasse von - bis
Dortmund-Ems-Kanal IV (teilweiser Ausbau auf Vb läuft)
Dortmund-Ems-Kanal Vb Abschnitt Hafen Dortmund – Abzweigung des Wesel-Datteln-Kanals
Elbe-Seitenkanal Vb
Main-Donau-Kanal Vb
Mittellandkanal Vb westlich des Elbe-Seitenkanals
Mittellandkanal IV östlich des Elbe-Seitenkanals (Ausbau auf Vb läuft)
Nord-Ostsee-Kanal VIb
Wesel-Datteln-Kanal Vb

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Gliederung Bundeswasserstraßen:
    • (Zitat:) Der größte Teil der Binnenwasserstraßen beider Kategorien sind zugleich Binnenschifffahrtsstraßen. Binnenwasserstraßen sind Seeschifffahrtsstraßen, wenn sie, wie die Unterläufe von Warnow, Trave, Elbe, Weser und Ems sowie der Nord-Ostsee-Kanal, überwiegend der Seeschifffahrt dienen. Seeschiffe befahren - soweit ihre Bauart dies zulässt - im sog. Binnen-See-Verkehr auch Binnenschifffahrtsstraßen. Umgekehrt dürfen Binnenschiffe, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auf Seeschifffahrtsstraßen verkehren.
    • Liste derjenigen Binnenwasserstraßen, auf denen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung gilt