Präsident des Deutschen Bundestages

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Präsident des Deutschen Bundestages
Wolfgang Schäuble
Amtierender Bundestagspräsident
Wolfgang Schäuble
seit dem 24. Oktober 2017
Amtssitz Reichstagsgebäude,
Berlin, Deutschland Deutschland
Vorsitzender von Bundestag
(und Bundesversammlung bei der Wahl des Bundespräsidenten)
Dienstherr der Bundestagspolizei
Gewählt vom Bundestag
Anrede Herr Präsident bzw. Frau Präsidentin
(im Bundestag, auch für amtierende Präsidenten)
Stellvertreter Bundestagsvizepräsident(en)
Webseite www.bundestag.de

Der Präsident des Deutschen Bundestages,[1] auch Bundestagspräsident[2] genannt, ist der Präsident des nationalen Parlaments der Bundesrepublik Deutschland. Er hat gemäß dem Inlandsprotokoll der Bundesregierung das zweithöchste Staatsamt inne.[3] Er fungiert gleichzeitig als Präsident der Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland. Derzeitiger Amtsinhaber ist seit dem 24. Oktober 2017 der CDU-Bundestagsabgeordnete Wolfgang Schäuble.

Wahl

Erich Köhler spricht nach seiner Wahl zum ersten Bundestagspräsidenten zu den Abgeordneten

Der Bundestagspräsident wird aus der Mitte des Deutschen Bundestages gewählt. Die Wahl erfolgt durch die Abgeordneten in der konstituierenden Sitzung des neu gewählten Parlaments. Die Wahl des Bundestagspräsidenten wird durch den Alterspräsidenten geleitet.

Bisher stellte im Deutschen Bundestag immer die Fraktion mit den meisten Abgeordneten den Bundestagspräsidenten, wenngleich es hierzu keine gesetzliche Bestimmung gibt. Diese Staatspraxis bildete sich bereits in der Weimarer Republik heraus. Die Amtszeit des Bundestagspräsidenten endet mit der jeweiligen Legislaturperiode. Er ist damit grundsätzlich nicht vorzeitig absetzbar. Eine erneute Wahl des bisherigen Amtsinhabers in der nächsten Legislaturperiode ist möglich, sofern er auch Abgeordneter des neuen Bundestages ist.

„Kampfkandidaturen“ bei der Wahl zum Präsidenten sind unüblich. Lediglich nach dem plötzlichen Tod von Hermann Ehlers (CDU) 1954 gab es eine Ausnahme. Bei der Wahl am 16. November 1954 traten sogar zwei Fraktionskollegen gegeneinander um das Amt an: Gegen den offiziellen CDU/CSU-Kandidaten Eugen Gerstenmaier trat Ernst Lemmer an und unterlag erst im dritten Wahlgang mit lediglich 14 Stimmen Unterschied (Gerstenmaier: 204, Lemmer: 190, Enthaltungen: 15).

Stellvertreter

Bärbel BasWolfgang SchäubleNorbert LammertWolfgang ThierseRita SüssmuthPhilipp JenningerRainer BarzelRichard StücklenKarl CarstensAnnemarie RengerKai-Uwe von HasselEugen GerstenmaierHermann EhlersErich Köhler

Der Bundestagspräsident hat mehrere Stellvertreter (Vizepräsident des Deutschen Bundestages oder Bundestagsvizepräsident), die von den im Bundestag vertretenen Fraktionen vorgeschlagen werden. Leitet einer von ihnen eine Sitzung des Bundestages, so wird er als amtierender Präsident bezeichnet und hat die Ordnungsgewalt im Bundestag inne.[4]

Als am 18. April 1958 sämtliche Bundestagsvizepräsidenten und auch die damalige Alterspräsidentin abwesend waren, betraute der Bundestagspräsident den SPD-Abgeordneten Kurt Pohle mit der Leitung der weiteren Sitzung.

Bis zum Beginn der 13. Wahlperiode 1994 war in der Geschäftsordnung nicht festgelegt, wie viele Stellvertreter der Bundestagspräsident hat. Es gab nur interfraktionelle Vereinbarungen, sodass es meist vier Vizepräsidenten gab (je einen für die drei größten Fraktionen Union, SPD und FDP sowie ein zweiter für die jeweils zweitgrößte Fraktion). 1983 stellte die neue Fraktion der Grünen erstmals einen Antrag, ebenfalls mit einem Vizepräsidenten im Präsidium vertreten zu sein. Dieser Antrag wurde – wie auch in folgenden Wahlperioden – abgelehnt. Erst 1994 wurde die Zahl der Stellvertreter des Präsidenten derart festgelegt, dass jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten vertreten ist. Demzufolge hatte der Deutsche Bundestag während der 14. Wahlperiode (1998 bis 2002) fünf Vizepräsidenten, 1994 bis 1998 und 2002 bis 2005 gab es vier Vizepräsidenten. Nach der Bundestagswahl 2005 einigten sich SPD, CDU und CSU in ihren Sondierungsgesprächen zur Bildung einer Großen Koalition darauf, dass die SPD zwei Vizepräsidenten stellt. Der entsprechende Antrag zur Wahl von sechs Stellvertretern wurde bei der konstituierenden Sitzung am 18. Oktober 2005 gegen die Fraktionen der FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen. In der 17. Wahlperiode erhielt wieder nur jede Fraktion einen Vizepräsidenten, insgesamt also fünf. In der 18. Wahlperiode stellten sowohl SPD als auch CDU/CSU je zwei Vizepräsidenten. Obwohl die FDP nicht mehr im Bundestag vertreten war, erhöhte sich die Zahl der Stellvertreter damit wieder auf sechs.

In der 19. Wahlperiode wurde bislang (Stand: 26. Juli 2019) kein Abgeordneter der erstmals im Bundestag vertretenen AfD zum Vizepräsidenten gewählt, obwohl nach § 2 der Geschäftsordnung des Bundestages jede Fraktion durch mindestens einen Vizepräsidenten im Bundestagspräsidium vertreten ist.

Die AfD-Fraktion hatte in der konstituierenden Sitzung des Parlaments ihren Abgeordneten Albrecht Glaser nominiert, der jedoch in drei aufeinanderfolgenden Abstimmungen keine Mehrheit erhielt. Auf eine weitere Abstimmung zu dessen Person verzichtete die AfD im März 2018.[5] Dies hätte der Zustimmung des Ältestenrates bedurft. Im November 2018 stellte die AfD in einem neuen Anlauf Mariana Harder-Kühnel als Bewerberin auf. Auch diese konnte in keiner der drei Abstimmungen im November und Dezember 2018 sowie am 4. April 2019 die erforderlichen Mehrheiten erreichen. Waren bezüglich der Nichtwahl Albrecht Glasers dessen islamfeindliche Äußerungen angeführt worden,[6] wurden die Niederlagen von Harder-Kühnel in den Medien vor allem damit erklärt, dass sie AfD-Mitglied ist und die Normalisierung einer Partei, die vielfach eine rassistische und völkische Politik betreibe und die Verbrechen der Nazi-Zeit verharmlose, befürchtet wurde.[7] Auch Gerold Otten als dritter Kandidat der Fraktion scheiterte am 11. April 2019, am 16. Mai 2019 sowie am 6. Juni 2019. Als vierter Kandidat scheiterte Paul Podolay am 26. September 2019 und am 7. November 2019.[8]

Gesetzliche Grundlagen

Gesetzliche Grundlage für das Amt des Bundestagspräsidenten und seiner Stellvertreter ist zunächst Art. 40 Grundgesetz: Danach wählt der Bundestag seinen Präsidenten und dessen Stellvertreter. Ferner gibt sich der Bundestag eine Geschäftsordnung.

Die Geschäftsordnung muss laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1952 für jede neu beginnende Wahlperiode neu beschlossen werden.[9] In der Praxis wird jedoch meist die bisherige Geschäftsordnung – ggf. mit Änderungen – als Geschäftsordnung für die neue Wahlperiode beschlossen. Sie regelt unter anderem die Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sowie die Anzahl der Vizepräsidenten.

Aufgaben

Die wichtigste Funktion des Bundestagspräsidenten besteht in der Leitung der Plenarsitzungen. Dazu nimmt er auf dem Podium im Plenarsaal des Bundestages Platz, sitzt also den anderen Abgeordneten gegenüber. Der Bundestagspräsident vertritt den Bundestag und ist Adressat aller Gesetzentwürfe und Vorlagen, die von der Bundesregierung, vom Bundesrat oder aus der Mitte des Bundestages eingebracht werden. Ebenso ist er der Empfänger aller Eingaben, die aus den Reihen des Parlaments stammen oder an den Bundestag gerichtet werden.

Dem Präsidenten steht das Hausrecht und die Polizeigewalt zu, die durch die Polizei beim Deutschen Bundestag durchgesetzt wird. Er ist auch die oberste Dienstbehörde der Bundestagsbeamten, wobei er bestimmte Personalentscheidungen im Einvernehmen mit dem Präsidium trifft. Weitere Rechte und Pflichten des Bundestagspräsidenten sind in der Geschäftsordnung geregelt.

Gemäß § 36 der Geschäftsordnung kann der Präsident Redner, die vom Verhandlungsgegenstand abschweifen, zur Sache verweisen. Weiter kann der Präsident Mitglieder des Bundestages, wenn sie die Ordnung oder die Würde des Bundestages verletzen, mit Nennung des Namens zur Ordnung rufen. „Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache oder dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Male auf die Folgen eines dritten Rufes zur Sache oder zur Ordnung hingewiesen worden, so muss ihm der Präsident das Wort entziehen und darf es ihm in derselben Aussprache zum selben Verhandlungsgegenstand nicht wieder erteilen“ (§ 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung). Unabhängig von einem Ordnungsruf kann der Präsident laut § 37 der Geschäftsordnung ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000,00 Euro festsetzen (im Wiederholungsfall 2.000,00 Euro). Laut § 38 der Geschäftsordnung kann der Präsident wegen gröblicher Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages ein Mitglied des Bundestages, auch ohne dass ein Ordnungsruf ergangen oder ein Ordnungsgeld festgesetzt worden ist, für die Dauer der Sitzung aus dem Saal verweisen. Ein Mitglied des Bundestages kann in der Folge maximal dreißig Sitzungstage ausgeschlossen werden. Gegen sämtliche Sanktionen des Präsidenten kann das betroffene Mitglied des Bundestages bis zum nächsten Plenarsitzungstag schriftlich begründeten Einspruch einlegen. Über den Einspruch entscheidet der Bundestag ohne Aussprache (§ 39 der Geschäftsordnung).

Der Bundestagspräsident ist ferner der Empfänger der Rechenschaftsberichte der politischen Parteien, überwacht die Einhaltung des Parteispendengesetzes und regelt die Wahlkampfkostenerstattung.

Einkommen

Der Bundestagspräsident erhält die doppelte Diät eines Bundestagsabgeordneten, aktuell also etwa 19.100 Euro pro Monat (ab 2017, Abgeordnetenentschädigung) sowie zusätzliche Pauschalen (steuerfreie Kostenpauschale von ca. 4000 Euro, Amtsaufwandsentschädigung von ca. 1000 Euro); die Vizepräsidenten erhalten jeweils die anderthalbfache Diät, aktuell etwa 14.300 Euro pro Monat plus Pauschalen. Die Kostenpauschale wird bei Fernbleiben von den Sitzungen des Bundestages entsprechend gekürzt.

Die Höhe der Diät des Präsidenten und der Vizepräsidenten ist im Abgeordnetengesetz, § 11 Absatz 2, festgelegt. Die Kostenpauschale wird im § 12 Abs. 2 (hier für alle Abgeordneten), die Amtsaufwandsentschädigung im § 12 Abs. 5 fixiert.

Die Diät des Bundestagspräsidenten liegt etwas unter den Amtsbezügen des Bundespräsidenten (des obersten Repräsentanten des Staates) und des Bundeskanzlers (letzterer bezieht allerdings in der Regel zusätzlich als Bundestagsabgeordneter eine Diät).

Liste der Präsidenten

Präsidenten des Deutschen Bundestages der Bundesrepublik Deutschland
Name Lebensdaten Fraktion Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit Länge der Amtszeit
01 Erich Köhler 1892–1958 CDU/CSU 7. September 1949 18. Oktober 1950 1 Jahr und 41 Tage
02 Hermann Ehlers 1904–1954 CDU/CSU 19. Oktober 1950 29. Oktober 1954 (†) 4 Jahre und 10 Tage
03 Eugen Gerstenmaier 1906–1986 CDU/CSU 16. November 1954 31. Januar 1969 14 Jahre und 76 Tage
04 Kai-Uwe von Hassel 1913–1997 CDU/CSU 5. Februar 1969 13. Dezember 1972 3 Jahre und 312 Tage
05 Annemarie Renger 1919–2008 SPD 13. Dezember 1972 14. Dezember 1976 4 Jahre und 1 Tag
06 Karl Carstens 1914–1992 CDU/CSU 14. Dezember 1976 31. Mai 1979 2 Jahre und 168 Tage
07 Richard Stücklen 1916–2002 CDU/CSU 31. Mai 1979 29. März 1983 3 Jahre und 302 Tage
08 Rainer Barzel 1924–2006 CDU/CSU 29. März 1983 25. Oktober 1984 1 Jahr und 210 Tage
09 Philipp Jenninger 1932–2018 CDU/CSU 5. November 1984 11. November 1988 4 Jahre und 6 Tage
10 Rita Süssmuth * 1937 CDU/CSU 25. November 1988 26. Oktober 1998 9 Jahre und 335 Tage
11 Wolfgang Thierse * 1943 SPD 26. Oktober 1998 18. Oktober 2005 6 Jahre und 357 Tage
12 Norbert Lammert * 1948 CDU/CSU 18. Oktober 2005 24. Oktober 2017 12 Jahre und 6 Tage
13 Wolfgang Schäuble * 1942 CDU/CSU 24. Oktober 2017 6 Jahre und 185 Tage

Mitglieder des Präsidiums

Der Bundestagspräsident und seine Stellvertreter bilden das Bundestagspräsidium.[10] Die folgende Übersicht der Präsidenten und Vizepräsidenten ist nach Wahlperioden und Fraktionszugehörigkeit geordnet.

Wahlperiode Präsident CDU/CSU1 SPD PDS/
Die Linke2
Bündnis 90/
Die Grünen
FDP Andere Fraktionen
1949–1953 Erich Köhler (CDU)
(bis 1950)
Hermann Ehlers (CDU)
(ab 1950)
Carlo Schmid Hermann Schäfer
1953–1957 Hermann Ehlers (CDU)
(bis 1954)
Eugen Gerstenmaier
(CDU) (ab 1954)
Richard Jaeger (CSU) Ludwig Schneider
(bis 1956)3
Max Becker
(ab 1956)3
FVP/DP

Ludwig Schneider (ab 1956)3

1957–1961 Eugen Gerstenmaier (CDU) Max Becker
(bis 1960)
Thomas Dehler
(ab 1960)
Victor-Emanuel Preusker (1958–1960)4
1961–1965 Carlo Schmid
Erwin Schoettle
Thomas Dehler
1965–1969 Eugen Gerstenmaier
(CDU) (bis 1969)
Kai-Uwe von Hassel
(CDU) (1969)
Richard Jaeger (CSU)
(1965 und wieder ab 1967)
Maria Probst (CSU)
(1965–1967)
Carlo Schmid
(bis 1966)
Karl Mommer
(ab 1966)
Erwin Schoettle
Thomas Dehler
(bis 1967)
Walter Scheel
(ab 1967)
1969–1972 Kai-Uwe von Hassel (CDU) Richard Jaeger (CSU) Carlo Schmid
Hermann Schmitt-Vockenhausen
Liselotte Funcke
1972–1976 Annemarie Renger (SPD) Kai-Uwe von Hassel
Richard Jaeger (CSU)
Hermann Schmitt-Vockenhausen
1976–1980 Karl Carstens (CDU)
(bis 1979)
Richard Stücklen (CSU)
(ab 1979)
Richard Stücklen (CSU)
(bis 1979)
Richard von Weizsäcker
(ab 1979)
Annemarie Renger
Hermann Schmitt-Vockenhausen
(bis 1979)
Georg Leber
(ab 1979)
Liselotte Funcke
(bis 1979)
Richard Wurbs
(ab 1979)
1980–1983 Richard Stücklen (CSU) Richard von Weizsäcker
(bis 1981)
Heinrich Windelen
(ab 1981)
Annemarie Renger
Georg Leber
Richard Wurbs
1983–1987 Rainer Barzel (CDU)
(bis 1984)
Philipp Jenninger
(CDU) (ab 1984)
Richard Stücklen (CSU) Annemarie Renger
Heinz Westphal
Richard Wurbs
(bis 1984)
Dieter-Julius Cronenberg
(ab 1984)
1987–1990 Philipp Jenninger
(CDU) (bis 1988)
Rita Süssmuth (CDU)
(ab 1988)
Dieter-Julius Cronenberg
1990–1994 Rita Süssmuth (CDU) Hans Klein (CSU) Helmuth Becker
Renate Schmidt
1994–1998 Hans Klein (CSU)
(bis 1996)
Michaela Geiger (CSU)
(ab 1997)
Hans-Ulrich Klose Antje Vollmer Burkhard Hirsch
1998–2002 Wolfgang Thierse (SPD) Rudolf Seiters Anke Fuchs Petra Bläss Hermann Otto Solms
2002–2005 Norbert Lammert Susanne Kastner
2005–2009 Norbert Lammert (CDU) Gerda Hasselfeldt (CSU) Susanne Kastner
Wolfgang Thierse
Petra Pau
(ab 2006)5
Katrin Göring-Eckardt
2009–2013 Gerda Hasselfeldt
(CSU) (bis 2011)
Eduard Oswald (CSU)
(ab 2011)
Wolfgang Thierse
2013–2017 Peter Hintze
(bis 2016)
Michaela Noll
(ab 2017)
Johannes Singhammer (CSU)
Edelgard Bulmahn
Ulla Schmidt
Claudia Roth
Seit 2017 Wolfgang Schäuble (CDU) Hans-Peter Friedrich (CSU) Thomas Oppermann Wolfgang Kubicki AfD6
1 
Soweit nicht anders gekennzeichnet, Mitglieder der CDU.
2 
14. Wahlperiode (1998–2002): PDS; ab der 16. Wahlperiode (2005): Die Linke.
3 
Ludwig Schneider wechselte 1956 von der FDP zur neugegründeten Freien Volkspartei (FVP), die 1957 mit der Deutschen Partei (DP) fusionierte. Als Vertreter der FDP wurde Max Becker ins Präsidium nachgewählt.
4 
Am 23. April 1958 wurde Victor-Emanuel Preusker als Kandidat der DP zum vierten Vizepräsidenten gewählt. Am 1. Juli 1960 trat er aus der DP aus und am 20. September 1960 der CDU bei. Am 4. Oktober 1960 legte er sein Vizepräsidentenamt nieder.
5 
In der 16. Wahlperiode erhielt Lothar Bisky als Kandidat der Linke-Fraktion in vier Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit für die Position eines Vizepräsidenten. Daraufhin ließ die Fraktion den ihr zustehenden Posten zunächst unbesetzt. Am 7. April 2006 wurde mit Petra Pau schließlich doch eine Vertreterin der Fraktion ins Präsidium gewählt.
6 
In der konstituierenden Sitzung der 19. Wahlperiode erreichte Albrecht Glaser als Kandidat der AfD-Fraktion in drei Wahlgängen nicht die erforderliche Mehrheit für die Position eines Vizepräsidenten. Das Amt blieb zunächst unbesetzt. Am 6. November 2018 wurde Mariana Harder-Kühnel als Kandidatin von Ihrer Fraktion nominiert und somit der Verzicht aufgehoben. Auch sie wurde weder im ersten, noch im zweiten Wahlgang gewählt.[11] Sie scheiterte am 4. April 2019 auch im dritten Wahlgang. Auch Gerold Otten als dritter Kandidat der Fraktion scheiterte am 11. April 2019.[12]

Siehe auch

Literatur

Weblinks

Fußnoten

  1. Art. 39 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
  2. Selbstbewusstsein in der Sache. (PDF; 5,4 MB) In: Blickpunkt Bundestag Spezial: Das Präsidium des Deutschen Bundestages. Deutscher Bundestag, Referat Öffentlichkeitsarbeit, 2011, S. 9–11, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 18. Juli 2011; abgerufen am 1. Mai 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.btg-bestellservice.de
  3. Protokollarische Rangfragen. In: Protokoll Inland der Bundesregierung. Bundesministerium des Innern, abgerufen am 1. Mai 2017.
  4. Deutscher Bundestag - Funktion und Aufgabe des Bundestagspräsidenten und des Präsidiums. Abgerufen am 4. April 2019.
  5. Markus Wehner, Berlin: Äußerungen zum Islam: Gauland: Alle AfD-Abgeordneten denken wie Glaser. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 6. April 2019]).
  6. Ein Skandal oder nicht? Diese Frage ist besonders heikel. Abgerufen am 6. April 2019.
  7. Ein Skandal oder nicht? Diese Frage ist besonders heikel. Abgerufen am 6. April 2019.
  8. Vierter Kandidat der AfD scheitert bei Wahl zum Vizepräsidenten. In: spiegel.de. 7. November 2019, abgerufen am 11. November 2019.
  9. BVerfG, Urteil vom 6. März 1952, Az. 2 BvE 1/51, BVerfGE 1, 144.
  10. Präsidium. Deutscher Bundestag, abgerufen am 1. Mai 2017.
  11. Volker Müller: Deutscher Bundestag - Harder-Kühnel erneut nicht zur Bundestagsvizepräsidentin gewählt. Abgerufen am 13. Dezember 2018.
  12. Volker Müller: Gerold Otten verfehlt Mehrheit für das Amt des Vizepräsidenten. Abgerufen am 11. April 2019.