Benutzer:Zieglhar/Rudolf IV. (Hachberg-Sausenberg) - Überarbeitung

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Markgraf Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg (* 1426/27 auf der Burg Rötteln; † 12. April 1487 ebenda) regierte von 1444 bis 1487 die Markgrafschaft Hachberg-Sausenberg - die 1444 durch die Herrschaft Badenweiler vergrößert wurde - und ab 1458 die Grafschaft Neuenburg am See in der heutigen Westschweiz. Durch seine Stellung im deutschen Reich und seine Verbindungen ins Herzogtum Burgund und zur Eidgenossenschaft wurde er vielfach als Vermittler angerufen.


Nach der Abdankung des Vaters (1441) zugunsten von Rudolf und dessen Bruder Hugo übernahm zunächst der Onkel, Graf Johann von Freiburg, bis 1444 als Vormund die Regierung.[1] Seit 1441 führte Rudolf den Titel Markgraf von Hachberg-Sausenberg und seit 1447 jenen eines Grafen von Neuenburg am See. Über Rudolfs Bruder Hugo, der 1444 noch zusammen mit Rudolf die Markgrafschaft übernahm, finden sich keine späteren urkundlichen Erwähnungen und es wird daher angenommen, dass er 1445 starb.[2]


zu Familie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rudolf stammte aus dem Haus Hachberg-Sausenberg, einem Seitenzweig des Hauses Baden (und damit der Zähringer) und war der Sohn des Markgrafen Wilhelm von Hachberg-Sausenberg und der Elisabeth von Montfort-Bregenz.

Rudolf heiratete 1447 Marguerite de Vienne († 1477), die Enkelin des Grafen Wilhelm III. von Vienne.[3]


[4] Nach dem Tod von Rudolfs Schwager und einem Vergleich mit Wilhelm von Vienne zu Mombis erbte Rudolfs Ehefrau Margaretha 1467 die Herrschaft Sainte-Croix und die Herrschaften Louhans, Seurre und Joux.[5]

Bekannt sind folgende Kinder:

Als Witwer hatte der Markgraf noch folgende Kinder aus zwei unehelichen Verbindungen.

Mit Barbara Ehinger:

  • Barbara[10] (* 1480; † 1550) 1. ⚭ 9. August 1502 Philipp von Chastellux[11] 2. ⚭ 1529 Philippe von Champignolles, Herr von Villemolin[12]

Mit N. Keller:

  • Olivier von Hochberg (* 1484; † 1558)[13]

Der Bischof von Konstanz, Otto III. von Hachberg war ein Onkel von Rudolf IV.

Verwandtschaft mit den Grafen von Freiburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Verbindung zwischen den Markgrafen von Hachberg-Sausenberg und den Grafen von Neuenburg/Freiburg

Durch die Verwandtschaft mit den Freiburg (Adelsgeschlecht) konnte Rudolf das von ihm regierte Territorium deutlich erweitern. Rudolfs Großvater, Rudolf III. von Hachberg-Sausenberg heiratete 1387 in zweiter Ehe Anna von Freiburg. Deren Bruder Konrad wurde 1395 Graf von Neuenburg. Konrads Sohn Johann war 1441 bis 1444 Rudolfs Vormund. Johanns Kinder aus seiner Ehe mit Marie von Chalon-Arlay, der Tochter des Lehensherrn von Neuenburg, verstarben alle bereits im Kindesalter.

Territoriale Expansion[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Herrschaft Badenweiler[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 8. September 1444 schenkte Johann von Freiburg seinen eben aus der Vormundschaft entlassenen Neffen 2. Grades, Rudolf und Hugo von Hachberg-Sausenberg, seine Herrschaft Badenweiler mit der Burg Baden. Damit entstand aus der Landgrafschaft Sausenberg, sowie den Herrschaften Rötteln und Sausenberg (zusammen Oberamt Rötteln) ein großes weitgehend geschlossenes Herrschaftsgebiet zwischen Basel und Freiburg, das späterhin Markgräflerland benannt wurde.[14]

Grafschaft Neuenburg am See[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bereits im Mai 1450 setzte Johann von Freiburg vor eine Pilgerreise nach Rom Rudolf als alleinigen Erben ein. Auch in der Folgezeit bemühte sich Johann seinen Neffen bereits zu seinen Lebzeiten als Nachfolger zu etablieren, da die Rechtslage einen Erbgang eigentlich ausschloss. So war Rudolf 1454 auch an der Gewährung eines neuen Stadtrechts für Neuenburg beteiligt.[15] Auch Bern wurde als Schutzmacht in die Nachfolgeregelung einbezogen.

Rechtsstellung der Grafschaft Neuenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeitraum Rechtsstellung Anmerkungen
1033 bis 1127 reichsunmittelbares Lehen Belehnung durch Kaiser Konrad II.; nach salischem Recht Reichsmannlehen
1127 bis 1218 Reichslehen unter dem Rektorat von Burgund zwischen dem Reich und dem Lehensnehmer stand das Rektorat unter den Zähringern
1218 bis 1288 reichsunmittelbares Lehen nach dem Absterben der Zähringer entfiel auch das Rektorat
1288 bis 1395 Reichsafterlehen 1288 Rückgabe des Lehens an König Rudolf von Habsburg; Vergabe des Reichslehens durch diesen an Johann I. von Chalon und Weitergabe durch diesen als Afterlehen an die Grafen von Neuenburg
1395 bis 1458 Reichsafterlehen Nach dem Tod der Gräfin Isabella von Neuenburg machte Johann (Jean) III. von Chalon 1395 und 1404 den Heimfall des erledigten Lehens geltend um die Rechtmäßigkeit der Erbfolge von Isabella auf Konrad III. von Freiburg anzufechten.[16] Durch Intervention Berns zugunsten der Grafen von Freiburg und durch die 1416 geschlossene Hochzeit zwischen Johann von Freiburg und Marie von Chalon-Arlay konnte der Konflikt beigelegt werden.

Der Übergang Neuenburgs an die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem Graf Johann kinderlos starb († 19. Februar 1458) stellte sich der damalige Lehensherr, Louis II. de Chalon wieder auf den Standpunkt, dass das Lehen damit heimgefallen sei. Der von Graf Johann eingesetzte Erbe, Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg, beeilte sich sofort um Aufnahme in das Bürgerrecht der Städte Bern und Solothurn. Am 7. April 1458 wurde Rudolf von Bern als Regent der Grafschaft Neuenburg anerkannt und am 10. April huldigte ihm die Bürgerschaft. Rudolf anerkannte die Lehenshoheit des Grafen von Chalon und bot diesem am 25. April 1458 die Huldigung an, was aber von diesem abgelehnt wurde.[17]

Rudolf wandte sich zudem an den Testamentsvollstrecker, den Erzbischof von Besançon, Quentin Ménart[18], der beim Grafen von Chalon zugunsten Rudolfs intervenierte. Louis de Chalon wandte sich nun an Papst Pius II., der 1459 den Entscheid des Erzbischofs bestätigte. Eine Beschwerde des Grafen von Chalon bei Kaiser Friedrich III. als oberstem Lehensherrn blieb ohne Antwort. Derweil konnte Rudolf seine Position in Neuenburg mit Unterstützung Berns festigen. Bern und die Alte Eidgenossenschaft hatten kein Interesse daran, dass eines der mächtigen französischen Geschlechter in der unmittelbaren Nachbarschaft regierte.[19] Rudolf war fortan Bern zu Dank verpflichtet, was auch zu seiner Parteinahme in den Burgunderkriegen führte.

Nach dem Tod der Herzogin Marie von Nemours (Marie († 1707), Comtesse de Saint-Pol als Erbtochter des Hauses Orléans-Longueville erhob im Juni 1707 der preußische Gesandte Graf Ernst von Metternich in Neuenburg die preußischen Ansprüche dar, die an die Suzeränitätsrechte des 1530 verstorbenen Philibert von Chalon anknüpften. Die Begründung des preußischen Rechtsanspruchs rollt die ganze Geschichte auf und bezeichnet die Lehensfolge im Jahre 1458 durch Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg als unrechtmäßig.[20]

Der Streit um die Neuenburger Erbschaft[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Vorgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Gebiet des heutigen schweizerischen Kantons Neuenburg gehörte bis 1032 zum Königreich Burgund. Nach dem Tod des letzten burgundischen Königs, Rudolf III. fiel es durch Erbschaft an Kaiser Konrad II.. Der Kaiser belehnte 1033 den Grafen Ulrich von Fenis, den Ahnherrn der Grafen von Neuenburg, mit dem Gebiet um Neuenburg. Als 1127 das Rektorat von Burgund geschaffen und den Zähringern übertragen wurde, verloren die Neuenburger die 1033 erlangte Reichsunmittelbarkeit und waren den Zähringern untergeordnet mit denen sie aber in gutem Verhältnis standen. Als das Haus Zähringen 1218 ausstarb und auch das Rektorat nicht weiter bestand, wurden die Neuenburger Grafen wieder reichsunmittelbar.

Ebenfalls 1218 soll Ulrich von Neuenburg-Aarberg mit Gérard von Vienne Baron von Grandson das Val de Travers, das die Herren von Grandson als Lehen der Grafen von Chalon hatten gegen verstreute Gebietsteile getauscht haben[21], wodurch Ulrich seine Herrschaft arrondieren konnte.[22] Dieses Lehensverhältnis - beschränkt auf das Val de Travers - ging nun auch auf die Grafen von Neuenburg über. Nachweisbar ist dieses Lehensverhältnis ab 1237.

Während der Fehde des Grafen Rudolf von Habsburg gegen den Bischof von Basel Heinrich von Neuenburg unterstützten die Verwandten des Bischofs, die Grafen von Neuenburg, den Bischof gegen den Habsburger. Nachdem der Habsburger 1273 zum deutschen König gewählt wurde, befürchteten die Neuenburger die Rache des neuen Königs und fürchteten um ihre Rechtsansprüche. Zu dieser Zeit drängte Johann von Chalon - ein Schwager von König Rudolf I.[23] - darauf, dass die Neuenburger ihm den Lehenseid nicht nur für das Val de Travers, sondern für ihre gesamten Besitzungen leisten sollten. Nach dem Tod des Grafen Amadeus I. von Neuenburg, war dessen Sohn Rolin (Rudolf IV.) noch minderjährig und seine beiden Vormünder waren Kanoniker, so dass es dem Haus Neuenburg an der Kraft fehlte dem Haus Chalon und den Habsburgern zu widerstehen. Für Rudolf von Habsburg war Johann von Chalon ein wichtiger Verbündeter in seinem Kampf gegen den Pfalzgrafen Otto von Burgund So kam es zur Anerkennung der Suzeränität (Oberhoheit) des Hauses Chalon durch die Neuenburger. 1288 gaben die Neuenburger das Reichslehen an den König zurück, der dann Johann von Chalon damit belehnte und dieser reichte es als Afterlehen an die Neuenburger zurück. In den Urkunden blieb zunächst ungeklärt, ob für das Lehen salisches (Mannlehen) oder burgundisches (Kunkellehen) Recht gelten sollte. 1311 erfolgte in einer weiteren Urkunde eine Erweiterung der Erbfolge auf Töchter des Hauses Neuenburg. In nachfolgenden Streitigkeiten wurde daraus teilweise ein Übergang auf burgundisches Recht und damit ein Kunkellehen konstruiert.[24] Nach dem Tod des Grafen Ludwig von Neuenburg († 1373) ging die Grafschaft auf dessen Tochter Isabella über, die aber bei ihrem Tod († 1395) keine Nachkommen hatte. Ihre bereits vor ihr verstorbene Stiefschwester Varene († 1393) hinterließ aus ihrer Ehe mit Graf Egon von Freiburg einen Sohn, Konrad III. von Freiburg dem Isabella in ihrem Testament die Grafschaft Neuenburg vermachte, obwohl sie damit die Rechte ihres Lehensherrn verletzte.

Konrad[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Konrad von Freiburg 1404 eine zweijährige Pilgerfahrt nach Palästina antrat, nutzte Johann (Jean) III. von Chalon dessen Abwesenheit um die Rechtmäßigkeit der Erbfolge anzufechten und den Heimfall des erledigten Lehens geltend zu machen. Seine Ansprüche fanden auch in der Bürgerschaft von Neuenburg Unterstützung. Nach Konrads Rückkehr aus Palästina (1406) wandten sich er und die Bürger von Neuenburg an die Stadt Bern und beantragten dort Bürgerrecht um so den Schutz der Berner zu erhalten. Bern nahm beide in das Bürgerrecht auf und sicherte sich so als Schiedsrichter ein entscheidendes Mitspracherecht. Der Graf von Chalon scheute einen Konflikt mit Bern und erkannte die Erbfolge an. 1416 kam es sogar zur Hochzeit zwischen Johann von Freiburg und der Marie von Chalon-Arlay, der Tochter seines Lehensherrn.[25]

Rechtsstellung der Grafschaft Neuenburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zeitraum Rechtsstellung Anmerkungen
1033 bis 1127 reichsunmittelbares Lehen Belehnung durch Kaiser Konrad II.; nach salischem Recht Reichsmannlehen
1127 bis 1218 Reichslehen unter dem Rektorat von Burgund zwischen dem Reich und dem Lehensnehmer stand das Rektorat unter den Zähringern
1218 bis 1288 reichsunmittelbares Lehen nach dem Absterben der Zähringer entfiel auch das Rektorat
1288 bis 1395 Reichsafterlehen 1288 Rückgabe des Lehens an König Rudolf von Habsburg; Vergabe des Reichslehens durch diesen an Johann I. von Chalon und Weitergabe durch diesen als Afterlehen an die Grafen von Neuenburg

Der Übergang Neuenburgs an die Markgrafen von Hachberg-Sausenberg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nachdem Graf Johann kinderlos starb († 19. Februar 1458) stellte sich der damalige Lehensherr, Louis II. de Chalon wieder auf den Standpunkt, dass das Lehen damit heimgefallen sei. Der von Graf Johann eingesetzte Erbe, Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg, beeilte sich sofort um Aufnahme in das Bürgerrecht der Städte Bern und Solothurn. Am 7. April 1458 wurde Rudolf von Bern als Regent der Grafschaft Neuenburg anerkannt und am 10. April huldigte ihm die Bürgerschaft. Rudolf anerkannte die Lehenshoheit des Grafen von Chalon und bot diesem am 25. April 1458 die Huldigung an, was aber von diesem abgelehnt wurde.[26]

Rudolf wandte sich zudem an den Testamentsvollstrecker, den Erzbischof von Besançon, Quentin Ménart[27], der beim Grafen von Chalon zugunsten Rudolfs intervenierte. Louis de Chalon wandte sich nun an Papst Pius II., der 1459 den Entscheid des Erzbischofs bestätigte. Eine Beschwerde des Grafen von Chalon bei Kaiser Friedrich III. als oberstem Lehensherrn blieb ohne Antwort. Derweil konnte Rudolf seine Position in Neuenburg mit Unterstützung Berns festigen. Bern und die Alte Eidgenossenschaft hatten kein Interesse daran, dass eines der mächtigen französischen Geschlechter in der unmittelbaren Nachbarschaft regierte.[28] Rudolf war fortan Bern zu Dank verpflichtet, was auch zu seiner Parteinahme in den Burgunderkriegen führte.

Das Nachspiel 1707[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Beim Erbgang von Markgraf Philipp von Hachberg-Sausenberg auf seine Tochter Jeanne und auch in all den Jahren bis 1694 das Haus Orléans-Longueville ausstarb, erhoben die Grafen von Chalon und deren Erben nie mehr einen Anspruch auf die Grafschaft (später das Fürstentum) Neuenburg. Auch in den Erb-Auseinandersetzungen von 1694 bis zum Tod der Herzogin Marie von Nemours (Marie († 1707), Comtesse de Saint-Pol als Erbtochter des Hauses Orléans-Longueville traten Erben des Hauses Chalon nicht in Erscheinung.

1530 war das Haus Chalon in männlicher Linie ausgestorben und dessen Erbe wurde das Haus Oranien-Nassau, das 1697 im Frieden von Rijswijk auf seine Rechte bzgl. Neuenburg hinwies. Bereits 1694 hatte Wilhelm III. von Oranien diese Rechte an seinen Verwandten den Kurfürsten von Brandenburg und späteren preußischen König, Friedrich I., abgetreten. Nach dem Tod Wilhelm III. (1702) hatte der preußische König durch einen Gesandten Neuenburg von dieser Abtretung informiert. Im Juni 1707 legte der preußische Gesandte Graf Ernst von Metternich in Neuenburg die preußischen Ansprüche dar, die an die Suzeränitätsrechte des 1530 verstorbenen Philibert von Chalon anknüpften.

Die Begründung des preußischen Rechtsanspruchs rollt die ganze Geschichte auf und bezeichnet die Lehensfolge im Jahre 1457 durch Rudolf IV. von Hachberg-Sausenberg als unrechtmäßig.[29] Damit wurden auch die 1707 durch den Markgrafen Friedrich VII. Magnus von Baden-Durlach erhobenen Ansprüche abgewiesen.

Zweig Beauvoir-Chastellux[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wappen der Herren von Beauvoir-Chastellux

Die Hochzeit von Barbara wurde am 9. August 1502 in Anwesenheit ihres Halbbruders Philipp und dessen Ehefrau, Marie von Savoyen, vertraglich vereinbart. Ihr Vater war bereits 1487 verstorben. Für Philippe von Beauvoir-Chastellux war es die 2. Ehe. Aus 1. Ehe mit Jeanne de Saulnier du Follet hatte er drei Töchter (Gabrielle, Charlotte und Catherine.

[30]

  1. Barbara von Hachberg-Sausenberg[31] (* 1480; † 1550); 1. ⚭ 9. August 1502 Philippe de Beauvoir († 1520), Herr von Chastellux, Bazarnes und Coulanges-la-Vineuse, Vicomte von d'Avallon[32][33] 2. ⚭ 1529 Philippe von Champignolles, Herr von Villemolin[34]
    1. Louis von Chastellux[35], Herr von Chastellux
      1. Olivier von Chastellux († 1617), Herr von Chastellux, vicomte d'Avallon, Ritter des Michaelsordens
        1. Hercule von Chastellux († 1645), Herr und später 1. Graf von Chastellux, Vicomte von Avallon
    2. Olivier
    3. Marie († 1537),
    4. Philippe,
    5. Antoinette,
    6. Léonarde (als Kleinkind verstorben)
    7. Claude


André Salathé: Ehinger (TG). In: Historisches Lexikon der Schweiz.

  • Johannes Müller: Die Ehinger von Konstanz. ZGO 1905

Diplomat[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Februar 1460 agierte Rudolf erfolgreich als Hauptvermittler in einem Konflikt zwischen der Stadt Fribourg und Herzog Ludwig von Savoyen[36]




Vor und in den Burgunderkriegen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Waldshuterkrieg und Vertrag von Saint-Omer[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1468 vermittelten Rudolf und sein Landvogt Hans von Flachslanden im Waldshuterkrieg zwischen Herzog Sigmund von Österreich und den Eidgenossen. Am 14. August 1468 nahmen die Vermittler Kontakt mit den eidgenössischen Hauptleuten auf, und am 16. August begannen in Dogern die Friedensverhandlungen, wo am 27. August der Friedensvertrag (die sogenannte Waldshuter Richtung) unterzeichnet wurde.[37] In diesem Vertrag verpflichtete sich Herzog Siegmund von Österreich-Tirol, bis zum 24. Juni 1469 eine Kriegsentschädigung von 10 000 Gulden zu bezahlen. Als Sicherheit diente den Eidgenossen Waldshut und der vorderösterreichische Schwarzwald.[38]

Um die im Waldshuter Vertrag vom 27. August 1468 festgelegte Entschädigungssumme bis 22. Juni 1469 an die Eidgenossen zu finanzieren wandte sich Siegmund an den Herzog von Burgund, Karl den Kühnen. Im Vertrag von Saint-Omer (9. Mai 1469) verpfändete Siegmund große Teile der österreichischen Vorlande im Breisgau und Oberelsass für 50 000 Gulden an Karl den Kühnen. Markgraf Rudolf war bei der Unterzeichnung des Vertrages zugegen.[39] Da sich die vorderösterreichischen Landstände vorgängig erboten hatten die Entschädigungssumme von 10 000 Gulden aufzubringen, ist von einem politischen Kalkül Siegmunds auszugehen, der Burgund gegen die Eidgenossen aufbringen wollte,[40] deren verbündete Stadt Mulhouse mitten im oberelsässischen Pfandgebiet lag und damit ein potentieller Konfliktherd war.

Bereits am 10. April 1469 - also noch vor Unterzeichnung des Vertrags von St. Omer - hatte Karl der Kühne seinen Gefolgsmann Peter von Hagenbach zum Landvogt für die Pfandgebiete bestimmt, was aber zunächst noch geheim gehalten wurde.[41] Zunächst setzte der Burgunderherzog eine Übernahmekommission ein, deren Leitung dem Markgrafen Rudolf übertragen wurde. Peter von Hagenbach gehörte dieser Kommission auch an. Weitere Mitglieder waren:[42]

Die Übernahme der Pfandlande durch Burgund wurde am 17. August 1469 mit der Huldigung von Breisach abgeschlossen, die Markgraf Rudolf als „Verweser und Regierer der Lande“[45] entgegennahm. Die Übernahmekommission versuchte nun die von Siegmund bereits früher verpfändeten Teile der Vorlande auszulösen. Aus strategischen Gründen hatte dabei Rheinfelden mit dem Rheinübergang Priorität. Die Stadt Basel hatte das Pfand noch nicht übernommen und war bereit gegen die entsprechende Zahlung darauf zu verzichten. Markgraf Rudolf musste jedoch mehrfach um Zahlungsaufschub bitten, da der Burgunderherzog die nötigen Mittel nicht rechtzeitig zur Verfügung stellte.[46] Anfang November 1469 beendete die Übernahmekommission ihre Arbeit und Peter von Hagenbach trat die Regierung als Landvogt an. In Ensisheim wurde ein Regierungskollegium mit zwölf Mitgliedern eingesetzt, deren Präsidium Hans Bernhard von Gilgenberg übernahm und damit Stellvertreter des Landvogts war. Ein Mitglied des Kollegiums war der frühere Röttler Landvogt des Markgrafen Rudolf, Peter Reich von Reichenstein.[47] Das Regierungskollegium war auch das höchste Gericht der Pfandlande.

  • Chronik des Kaplans Johannes Knebel aus den Zeiten des ..., Bände 1-2 von Johannes Knebel Google-Digitalisat

Vermittler in den Hochzeitsverhandlungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1470 sollte Rudolf im Auftrag von Herzog Karl den Erzherzog Sigismund für den burgundischen Plan gewinnen, der die Vermählung von Karls Tochter, Maria von Burgund, mit Maximilian im Gegenzug zur Ernennung Karls zum deutschen König vorsah.[48][49]

In den Burgunderkriegen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Markgraf Rudolf beteuert 1475 im Berner Ratssaal seine Bündnistreue.
Markgräfliche Truppen in der Grafschaft Neuenburg im Februar/März 1476.

In den Burgunderkriegen nahm Rudolf eine Sonderstellung ein. Sein Sohn Philipp war ein enger Gefolgsmann des burgundischen Herzogs, Karl und Rudolf selbst war ehedem am Hofe von Karls Vater eine bedeutende Persönlichkeit. Andererseits hatte Rudolf Burgrecht in Bern und Solothurn Zudem war er durch seine Besitzungen im Breisgau dem deutschen Reich und den Habsburgern verpflichtet. In den Burgunderkriegen standen sich Burgund einerseits und die Alte Eidgenossenschaft andererseits feindlich gegenüber. In der Niederen Vereinigung, die mit den Eidgenossen verbündet war, waren mit Basel und Vorderösterreich die wichtigsten Nachbarn seiner Besitzungen im Breisgau im Bunde. In dieser Konstellation und aufgrund seiner Sprachkenntnisse war er einerseits der ideale Vermittler, andererseits war er aufgrund von Loyalitätskonflikten in einer gefährlichen Position. Ende 1475 lud Rudolf die am Konflikt beteiligten Parteien zu Friedensverhandlungen in sein Schloss Neuchâtel ein.[50] Letztlich scheiterten seine Bemühungen Ende Januar 1476 an Karl dem Kühnen selbst.[51]

Der damals 22-jährige Sohn Rudolfs, Philipp, ersuchte vor Beginn des Feldzuges 1476 bei Besançon von Herzog Karl um die Erlaubnis sich zu seinem Vater zurückzuziehen, was ihm aber unter Drohungen untersagt wurde.[52] Rudolf seinerseits wurde vom Berner Rat am 12. Februar 1476 aufgefordert sich in Bern aufzuhalten und 500 Mann aus seinen breisgauischen Herrschaften zum Schutz der Grafschaft Neuenburg unter bernisches Kommando zu stellen; der Berner Kommandant wurde in Rudolfs Schloss in Neuenburg einquartiert.[53] Truppen aus dem Markgräflerland bezogen vor der Schlacht bei Grandson (Ende Februar 1476) zunächst Stellung in Neuchâtel (100 Mann) und je 200 Schützen in Le Landeron sowie Schloss Thièle.[54] Die Schützen wurden kurz danach nach Boudry und Rochefort und weiter nach Sainte-Sulpice und La Clusette verlegt.

Schlacht bei Grandson#Vorgeschichte

Die Hinrichtung der bernischen Besatzung von Grandson


Der bernischen Besatzung der Stadt Grandson und des Schlosses Grandson wurde von Adligen aus dem Umfeld Karls des Kühnen bei Kapitulation freier Abzug zugesagt.[55] Auch Rudolfs Sohn, Philipp, wurde von überlebenden Bernern beschuldigt mit solchen Zusagen zur Kapitulation der Besatzung beigetragen zu haben.[56] Herzog Karl der Kühne hielt sich jedoch nicht an solche Zusagen und ließ nach deren Kapitulation die gesamte Besatzung von über 400 Mann am 28. Februar 1476 hinrichten. Die eidgenössische Bevölkerung forderte Rache und verlangte auch Maßnahmen gegen Philipps Vater, Rudolf, obwohl dieser in Bern Burgrecht hatte und mit seinen Neuenburger und Röttler Untertanen im eidgenössischen Aufgebot stand. Markgraf Rudolf wurde zunächst in einem Berner Gasthaus unter Hausarrest gestellt, durfte aber später unter bernischer Aufsicht auf seine Burg Rötteln.[57] Philipp nahm auf burgundischer Seite am 2. März 1476 auch an der Schlacht bei Grandson teil. Die Markgräfler Truppen wurden nicht in die Kämpfe involviert. Im Mai 1476 untersagte der Berner Rat Rudolfs Ehefrau, Marguerite de Vienne eine Reise nach Burgund.[58] Nach der Schlacht bei Murten fand sich unter der eidgenössischen Kriegsbeute auch eine Bombarde mit einem Zeichen, das Rudolfs Gegner als Hachberger Wappen interpretierten, worauf er erneut nach Bern zitiert und der Doppelzüngigkeit geziehen wurde. Obwohl die Bombarde alsbald als Eigentum der Straßburger identifiziert wurde, war die Stimmung in der Eidgenossenschaft weiterhin gegen Rudolf.[59] Erst nach eingehenden Untersuchungen und nach dem Tod Karls des Kühnen (5. Januar 1477) wurde Rudolf durch den Berner Rat für sein einwandfreies Verhalten gelobt und dies auch den anderen Eidgenossen mitgeteilt.[60] Aber noch im März 1477 sah Rudolf seine Grafschaft Neuenburg durch den sogenannten Saubannerzug der Innerschweizer bedroht.

Als sich Rudolf 1486 - kurz vor seinem Tod - bemühte Philipp in das Berner Bürgerrecht zu bringen um ihm das Erbe der Grafschaft Neuenburg zu sichern, gab es immer noch erheblichen Wiederstand in der Berner Bevölkerung,[61] der aber letztlich durch die Obrigkeit aus politischem Kalkül überwunden wurde.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Johann Caspar Zellweger: Versuch die wahren Gründe des burgundischen Krieges aus den Quellen darzustellen und die darüber verbreiteten irrigen Ansichten zu berichtigen. In: Archiv für schweizerische Geschichte, Band (Jahr): 5 (1847), S. 3–72 e–periodica
  • Urkundliche Belege zu der vorstehenden Abhandlung Zellwegers. In: Archiv für schweizerische Geschichte, Band 5 (1847), S. 75–149 e–periodica


Vertrag von Saint Omer (Abschnitt f Waldshuterkrieg)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Otto Cartellieri: Zum Vertrage von Saint-Omer. Die Schweiz und der Oberrhein. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 81 (1929), S. 629 ff.
  • Joseph Chmel (Herausgeber): Fontes rerum Austriacarum, Zweite Abtheilung, Diplomataria et acta. , II. Band Diplomatarium Habsburgense Seculi XV., S. 229ff. Google-Digitalisat
  • Joseph Chmel, Karl Fr. W. Lanz: Monumenta habsburgica: Sammlung von actenstücken und briefen zur ..., Band 1, S. 3-8 Google-Digitalisat

Rötteln in den Reichsmatrikeln[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Markgrafen in den Schweizer Chroniken[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da die Regesten der Markgrafen nur bis 1444 geführt sind, so kann die nachfolgende Zeit allenfalls durch den Rückgriff auf die diversen Schweizer Chroniken beleuchtet werden:

  • 1470 42. Das der bischof von Basel, der warggraf von Röteln und ander von der sack wegen gen Bern kament und in trüwen arbeitent.[62]

weiterführende Hinweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

1447 übertrug Graf Johann von Freiburg-Neuenburg seine Grafschaft Neuenburg mit dem Schloss[H 1] auf Rudolf. Nach dem Tode Johanns (19. Februar 1458) erbte Rudolf weitere Herrschaften in der Freigrafschaft Burgund.

Rudolf heiratete Margaretha von Vienne (* 1422; † 1458), die Enkelin des Grafen Wilhelm III. von Vienne.[63] Nach dem Tod von Rudolfs Schwager und einem Vergleich mit Wilhelm von Vienne zu Mombis erbte Rudolfs Ehefrau Margaretha 1467 die Herrschaft Sainte-Croix[H 2] und die Herrschaften Louhans, Seurre und Joux.[64]


1462 erschien die französische Geschichtensammlung Cent Nouvelles Nouvelles, [H 3] die dem burgundischen Herzog, Philipp dem Guten, gewidmet war. Die Sammlung wurde lange Antoine de La Sale zugeschrieben, aber inzwischen wird ein Anonymus als Sammler und teilweise Autor dieser Geschichten angenommen. Zur 84. Geschichte ist vermerkt,[65] dass sie vom marquis de rothelin stammt, d.h. von Rudolf IV.[66] [H 4]

Rudolf und Antonius von Pforr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Übersetzer des Buches der Beispiele, einer literaturgeschichtlich einflussreichen Übersetzung der indischen Geschichtensammlung Panchatantra, Antonius von Pforr, war in 1450er-Jahren ein Rat des Markgrafen Rudolf.[67]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. siehe Sachs S. 557 [1]
  2. Erwähnung in den Memoiren des Oliver de Marche als Hugues de Hochberg; bei Bauer Hinweis in burgundischen Diensten; Heiratsantrag des Hugues de Hochberg an Ursule, Tochter des Ulrich von Pfirt
  3. Heiratsvertrag am 3. August 1447 auf Château de Joux geschlossen. Sie Eddy Bauer S. 6
  4. Sachs S. 571 Textarchiv – Internet Archive
  5. Sachs S. 574 Textarchiv – Internet Archive
  6. auch Catherine de Hochberg genannt
  7. Eintrag auf geneall.net
  8. Hochzeit am 9. Mai 1458
  9. Sohn des Jean II de Neufchâtel und der Marguerida de Castro. Gérard Pelot: Les derniers grands feux (?) d’une maison comtoise et bourguignonne: Guillaume de Vienne, seigneur de Saint-Georges et de Sainte-Croix, 1362-1437. (PDF) Histoire., Band III, 2012, Stammbaum Neufchâtel (Bourgogne)
  10. auch Barbe de Hochberg oder Berthe
  11. Eintrag auf genealogieonline.nl; Jaqueline de Rohan. In: Musée neuchâtelois, Juli 1883, S. 195 rero.ch (PDF); Eintrag auf doc.rero.ch; für Philippe war es die 2. Ehe — das Paar hatte 7 Kinder (siehe hierzu auch Anselme de Sainte-Marie: Histoire généalogique et chronologique de la Maison Royale de France. Paris 1783, S. 6, Textarchiv – Internet Archive)
  12. our-royal-titled-noble-and-commoner-ancestors.com Eintrag auf our-royal-titled-noble-and-commoner-ancestors.com mit Verweis auf Detlev Schwennicke: Europaische Stammtafeln, New Series, Vol. I/2, Tafel 273.
  13. siehe Eric-André Klauser: Hochberg, Olivier von. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  14. Siehe hierzu auch Hans Jakob Wörner: Das Markgräflerland – Bemerkungen zu seinem geschichtlichen Werdegang. In: Das Markgräflerland. Heft 2/1994, S. 62/63, Schopfheim 1994 Digitalisat der UB Freiburg
  15. Siehe Bauer S. 9–10
  16. Siehe Johann Jakob Hottinger: Neuenburg in seinen geschichtlichen und Rechtsverhältnissen zur Schweiz und zu Preussen. In: Archiv für schweizerische Geschichte, Band 9 (1853), S. 4-9 Digitalisat
  17. siehe hierzu Hermann Johann Ferderick Schulze-Gaevernitz: Die staatsrechtliche Stellung des Fürstenthums Neuenburg in ihrer geschichtlichen Entwickelung und gegenwärtigen Bedeutung, Jena 1854, S. 42 Google Digitalisat
  18. zu ihm siehe M. Richard: Histoire des diocèses de Besançon et de Saint-Claude] Band 2, Besançon 1851, S.144-157 Digitalisat
  19. siehe hierzu Hermann Johann Ferderick Schulze-Gaevernitz: Die staatsrechtliche Stellung des Fürstenthums Neuenburg in ihrer geschichtlichen Entwickelung und gegenwärtigen Bedeutung, Jena 1854, S. 41 Google Digitalisat
  20. Siehe Peter von Hohenhard: Preußisches Neuenburg und dessen Gerechtsame, Teutschenthal 1708, S. 163ff. Google Digitalisat
  21. siehe Georges de Montmollin: Mémoires sur le comté de Neuchatel en Suisse Band 2, Neuchâtel 1831, S. 97/98 Google Digitalisat
  22. Dieser Gebietstausch wird in der neueren Literatur allerdings bezweifelt. Siehe Eric-André Klauser: Val-de-Travers (Tal). In: Historisches Lexikon der Schweiz.
  23. Rudolf von Habsburg heiratete in zweiter Ehe Isabella von Burgund deren Schwester Margarte mit Johan von Chalon verheiratet war.
  24. siehe hierzu Hermann von Schulze-Gävernitz: Die staatsrechtliche Stellung des Fürstenthums Neuenburg in ihrer geschichtlichen Entwickelung und gegenwärtigen Bedeutung, Jena 1854, S. 9-29 Google Digitalisat
  25. siehe zu diesem Abschnitt Johann Jakob Hottinger: Neuenburg in seinen geschichtlichen und Rechtsverhältnissen zur Schweiz und zu Preussen. In: Archiv für schweizerische Geschichte, Band 9 (1853), S. 4-9 Digitalisat
  26. siehe hierzu Hermann Johann Ferderick Schulze-Gaevernitz: Die staatsrechtliche Stellung des Fürstenthums Neuenburg in ihrer geschichtlichen Entwickelung und gegenwärtigen Bedeutung, Jena 1854, S. 42 Google Digitalisat
  27. zu ihm siehe M. Richard: Histoire des diocèses de Besançon et de Saint-Claude] Band 2, Besançon 1851, S.144-157 Digitalisat
  28. siehe hierzu Hermann Johann Ferderick Schulze-Gaevernitz: Die staatsrechtliche Stellung des Fürstenthums Neuenburg in ihrer geschichtlichen Entwickelung und gegenwärtigen Bedeutung, Jena 1854, S. 41 Google Digitalisat
  29. siehe Peter von Hohenhard: Preußisches Neuenburg und dessen Gerechtsame, Teutschenthal 1708, S. 163ff. Google Digitalisat
  30. (s. hierzu auch Anselme de Sainte-Marie: Histoire généalogique et chronologique de la Maison Royale de France, Paris 1783, S. 6 online in der Google-Buchsuche)
  31. auch Barbe de Hochberg oder Berthe
  32. Henri-Paul-César de Chastellux: Histoire généalogique de la maison de Chastellux, Auxerre 1869; S. 114 ff.; französisch
  33. Eintrag auf www.genealogieonline.nl; Jaqueline de Rohan. In: Musée neuchâtelois, Juli 1883, S. 195 (online); Eintrag auf doc.rero.ch; für Philippe war es die 2. Ehe — das Paar hatte 7 Kinder (s. hierzu auch Anselme de Sainte-Marie: Histoire généalogique et chronologique de la Maison Royale de France, Paris 1783, S. 6 online in der Google-Buchsuche)
  34. our-royal-titled-noble-and-commoner-ancestors.com Eintrag auf our-royal-titled-noble-and-commoner-ancestors.com mit Verweis auf Detlev Schwennicke, Europaische Stammtafeln, New Series, Vol. I/2, Tafel 273.
  35. teilweise auch Chastellus geschrieben
  36. Siehe Anton Philipp von Segesser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede, Band 2: Abschiede 1421–1477, Luzern 1863, S. 302, Nr. 473 vom 10./14. Februar 1460 Google-Digitalisat
  37. siehe den Vertragstext bei Anton Philipp von Segesser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern eidgenoessischen Abschiede, Band 2 Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477, Meyer, Luzern 1863, Nr. 43, S. 900–903 (online bei der UB Düsseldorf)
  38. Anton Philipp von Segesser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern eidgenoessischen Abschiede, Band 2 Die eidgenössischen Abschiede aus dem Zeitraume von 1421 bis 1477, Meyer, Luzern 1863, Nr. 44, S. 903 (online bei der UB Düsseldorf)
  39. Gottlieb Krause: Beziehungen zwischen Habsburg und Burgund bis zum Ausgang der Trierer Zusammenkunft im Jahre 1473, Inaugural-Dissertation, Graudenz 1876, S. 29 Internet Archive
  40. Siehe Witte S. 130-131
  41. siehe Witte S. 133-134
  42. siehe Heinrich Witte: Zur Geschichte der burgundischen Herrschaft am Oberrhein in den Jahren 1469 - Anfang 1473. In: Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, Band 40/NF 1 (1886), S. 134 im Internet Archive und Xavier Mossmann (Herausgeber): Cartulaire de Mulhouse. Band 3, Nr. 1375 vom 10. Juli 1469, S. 352-353 im Internet Archive
  43. * um 1430; † vor 1501
  44. CARONDELET, Jean Biographie nationale de Belgique
  45. Siehe Witte S. 135
  46. siehe Witte S. 139
  47. siehe Witte S. 141
  48. Gottlieb Krause: Beziehungen zwischen Habsburg und Burgund bis zum Ausgang der Trierer Zusammenkunft im Jahre 1473, Inaugural-Dissertation, Graudenz 1876, S. 28–29 Internet Archive
  49. Joseph Chmel: Monumenta Habsburgica: Sammlung von Actenstücken und Briefen zur Geschichte des Hauses Habsburg in dem Zeitraume von 1473 bis 1576. Erste Abtheilung: Das Zeitalter Maximilian’s I. - Erster Band, Wien 1854,S. 28–30 Google-Digitalisat
  50. Siehe Anton Philipp von Segesser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede, Band 2: Abschiede 1421–1477, Luzern 1863, S. 568–569, Nr. 817a vom 6. November 1475 Digitalisat der ULB Düsseldorf
  51. Siehe Zellweger S. 64
  52. Siehe Bauer S. 87, was aber von Bovet (André Bovet: Philippe de Hochberg, maréchal de Bourgogne, gouverneur et grand sénéchal de Provence; Positions des thèses de l'Ecole des Chartes, Paris, 1918) bestritten wurde.
  53. Siehe Bauer S. 87–88
  54. Bernhard Emanuel von Rodt: Die Feldzüge Karls des Kühnen und seiner Erben, Band 2, Hurter, Schaffhausen 1844, S. 36 Digitalisat der ULB Düsseldorf
  55. Siehe Bauer S. 90 der insbesondere Jean de Saint-Loup, Seigneur de Ronchamp nennt.
  56. Bernhard Emanuel von Rodt: Die Feldzüge Karls des Kühnen und seiner Erben, Band 2, Hurter, Schaffhausen 1844, S. 52 Digitalisat der ULB Düsseldorf. Einiges aus dem Burgunderkrieg. In: Der schweizerische Geschichtsforscher, 1826, S. 148ff. Digitalisat der BSB München
  57. Bernhard Emanuel von Rodt: Die Feldzüge Karls des Kühnen und seiner Erben, Band 2, Hurter, Schaffhausen 1844, S. 104/105 Digitalisat der ULB Düsseldorf
  58. Siehe Bauer S. 93
  59. Siehe Bauer S. 94
  60. Siehe Anton Philipp von Segesser (Bearbeiter): Amtliche Sammlung der ältern Eidgenössischen Abschiede, Band 2: Abschiede 1421–1477, Luzern 1863, S. 673 Nr. 886m vom 27. April 1477 Digitalisat der ULB Düsseldorf
  61. Siehe Bauer S. 92
  62. Gustav Tobler (Hrsg.): Die Berner Chronik des Diebold Schilling. 1468-1484. Erster Band. Bern 1897, S. 50–51 (online bei der UB Bern)
  63. s. Sachs S. 571 Digitalisat
  64. s. Sachs S. 574 Digitalisat
  65. Autor und Inhaltsangabe der 84. Novelle in: Les cent nouvelles nouvelles, Paris 1505
  66. siehe französische Version: gallica 84.Novelle. In: Les cent nouvelles nouvelles. Paris 1505; siehe englische Version Robert B. Douglas (Übersetzer), Léon Lebègue (Illustrator): The devil's share. In: One Hundred Merrie And Delightsome Stories. Paris 1899 online im Projekt Gutenberg
  67. Michael Bärmann, Michael Prosser-Schell: Antonius von Pforr und Markgraf Rudolf IV. von Hachberg : ein neuaufgefundenes Lebenszeugnis zum Verfasser des 'Buches der Beispiele'. In: Daphnis. - Leiden ; Boston, Mass. : Brill Rodopi, 1972-. - ISSN 0300-693X. - Band 31, Heft H.1/2 (2002), S. 33–54

Hinweise auf weiterführende Informationen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. zu Schloss Neuenburg allgemein siehe auch den Artikel in der französischen Wikipedia: château de Neuchâtel
  2. siehe zum Schloss Sainte-Croix allgemein auch den Artikel in der französischen Wikipedia Château de Sainte-Croix.
  3. siehe hierzu allgemein auch den Artikel Cent Nouvelles Nouvelles in der englischen Wikipedia
  4. siehe zum Illustrator Léon Lebègue allgemein auch den Artikel in der französischen Wikipedia Léon Lebègue.