Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
– BAMF –

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Staatliche Ebene Bund
Stellung Bundesoberbehörde
Aufsichtsbehörde Bundesministerium des Innern
Gründung 12. Januar 1953 als „Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“. 1965 Umbenennung in „Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge“ und seit 1. Januar 2005 „Bundesamt für Migration und Flüchtlinge“
Hauptsitz Nürnberg, Bayern
Behördenleitung Frank-Jürgen Weise, Jutta Cordt (stv. Leiterin, Amtschefin und designierte Präsidentin), Uta Dauke (Vizepräsidentin mit Sitz Berlin), Ralf Tiesler (Vizepräsident)
Netzauftritt bamf.de
Hauptsitz des BAMF in Nürnberg

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI) mit Sitz in der ehemaligen Südkaserne in Nürnberg.

Zuständigkeit

Das Bundesamt ist zentrale Migrationsbehörde mit Kompetenzen in den Bereichen Migration, Integration und Rückkehr und ist in Deutschland für folgende Aufgaben zuständig:

Geschichte

Mit Inkrafttreten der Verordnung über die Anerkennung und Verteilung von ausländischen Flüchtlingen (AsylVO) am 12. Januar 1953 nahm die Bundesdienststelle für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge mit 40 Mitarbeitern in Nürnberg-Langwasser, untergebracht innerhalb des seit 1946 bestehenden so genannten Valka-Lagers (früher Kriegsgefangenen- und Flüchtlingslager), die Arbeit auf. Die ersten Bewohner, sogenannte Displaced Persons (Heimatlose Ausländer) aus den baltischen Staaten, nannten das Flüchtlingslager nach der lettisch-estnischen Grenzstadt Valka; der Name wurde in der Folgezeit zum Synonym für das Lager.[1] 1961 wurde die Behörde mit etwa 50 Mitarbeitern nach Zirndorf (Landkreis Fürth) in die Nachbarschaft der bereits seit 1959 als Sammellager für Ausländer genutzten Kaserne verlegt.

1965 erfolgte die Umbenennung in Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Ausländergesetz vom 21. April 1965). Das Bundesamt ist als Bundesoberbehörde dem Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums angegliedert. 1980 hatte das Bundesamt etwa 240 Mitarbeiter. Wegen der ansteigenden Zahl der Asylanträge ersetzten ab 1. August 1980 weisungsunabhängige Einzelentscheider die Anerkennungsausschüsse mit einem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die bis dahin über die Asylanträge entschieden hatten. 1986 arbeitete ein großer Teil der Beschäftigten wieder in Nürnberg-Langwasser in einem gemieteten Bürogebäude.

In den 1980er-Jahren stieg die Zahl der Asylanträge stark an (1980 rund 100.000 Asylanträge; 1990 rund 200.000 Asylanträge). Grund dafür waren bürgerkriegsähnliche Zustände in der Türkei 1974 und 1992 der Zusammenbruch der Sowjetunion (1992 rund 303.000 Asylanträge). Dieser Anstieg führte nach intensiven Verhandlungen Ende 1992 zu einem neuen Gesetz (Asylkompromiss). Es folgten organisatorische und personelle Änderungen, welche die Asylverfahren beschleunigten. Dazu fiel die Entscheidung zum Umzug der Zentrale in die ehemalige Südkaserne in Nürnberg.

1993 hatte das Amt einen Personalstand von über 4.000 Mitarbeitern. Zum 1. Juli 1993 wurde die Höchstzahl von 48 Außenstellen in allen Bundesländern erreicht. Nach der Reform des Asylrechts, durch die die Asylbewerberzahlen sanken, wurde ab Ende 1993 ein Einstellungsstopp verfügt, ab 1995 Personal abgebaut. Die Zentrale des Bundesamtes bezog im November/Dezember 1996 nach dreieinhalb Jahren Umbau die ehemalige Südkaserne an der Frankenstraße in Nürnberg als neues Dienstgebäude.

Erweiterung der Aufgabenbereiche ab 2005

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes (1. Januar. 2005) wurden viele der mit dem Gesetz erstmals rechtlich verankerten staatlichen Integrationsaufgaben beim Bundesamt gebündelt, weitere sind im Lauf der letzten Jahre hinzugekommen. Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFL) wurde zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Zu den bestehenden Aufgaben, wie der Führung des Ausländerzentralregisters (AZR) oder der Rückkehrförderung, kam der Bereich der Integrationsförderung und damit Auftrag der Förderung von Sprach- und Orientierungskursen, die Migrationsberatung sowie die Aufnahme jüdischer Immigranten aus den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Damit entwickelte sich das Bundesamt von einer reinen Asylbehörde zu einem Kompetenzzentrum für Migration und Integration. Ein Sachverständigenrat für Zuwanderung und Integration (Zuwanderungsrat) wurde gebildet. Er hat den Auftrag, regelmäßig die innerstaatlichen Aufnahme- und Integrationskapazitäten sowie die aktuelle Entwicklung der Wanderungsbewegungen darzustellen. Am 21. Juli 2005 wurde die Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF) zur Koordinierung und Gestaltung der Rückkehrförderung eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, durch Informationen und Beratung die freiwillige Rückkehr von Asylbewerbern zu vereinfachen und zu fördern. Im Dezember 2014 wurde auf Grundlage der Gemeinsamen Erklärung der Innenminister und -senatoren zu den Herausforderungen der Flüchtlingspolitik (17.10.2014) beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Bund-Länder-Koordinierungsstelle Integriertes Rückkehrmanagement (BLK-IRM) eingerichtet.

Abläufe und Aufstockung im Zuge der Flüchtlingskrise

Im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise geriet das Amt zunehmend unter Druck. Sowohl der Rückstand an rund 250.000 unbearbeiteten Altanträgen auf Asyl als auch folgenschwere Missverständnisse über Ankündigungen zur möglichen Aussetzung des Dublin-Abkommens im Zuge der Krise, trafen in Deutschland und bei anderen europäischen Staaten auf Unverständnis. Vor der Ankündigung waren aus dem BAMF interne Papiere des Amtes der Organisation Pro Asyl zugespielt worden, in denen ein veränderter Umgang mit Flüchtlingen aus Syrien erörtert wurde. Medien gaben bekannt, dass gemäß einer internen Leitlinie des BAMF auch Flüchtlinge aus Syrien, die in Deutschland Asyl beantragt hatten, entgegen dem Dubliner Übereinkommen künftig nicht mehr in jene EU-Länder rückgeführt würden, in denen sie zuerst registriert worden waren. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums sei „davon auszugehen, dass syrische Flüchtlinge von nun an fest damit rechnen können, in der Bundesrepublik bleiben zu dürfen“.[2] Das Amt sah sich schließlich gezwungen, in einem Tweet am 25. August 2015 anzukündigen, dass das Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger zum gegenwärtigen Zeitpunkt faktisch nicht weiter verfolgt werde.[3] Beobachter schrieben dieser Nachricht einen bedeutenden Anteil an der Erhöhung der Zahl der Flüchtlinge zu, die sich auf den Weg nach Deutschland machten.[4][5]

Im Mai 2015 teilte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) mit, das Personal des Bundesamtes von 2.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf zukünftig 4.800 Mitarbeitende aufstocken zu wollen,[6] um die zunehmende Zahl an Asylanträgen bewältigen zu können. Ein weiterer Personalaufbau auf 6.300 Stellen sowie zusätzlich 1.000 befristeten Stellen wird 2016 angestrebt. Das neu eingestellte Personal wird im 2015 eröffneten Qualifizierungszentrum geschult.

Flächendeckend baut die Behörde seit dem 4. Quartal 2015 ihr Netz an Standorten in ganz Deutschland aus. Ziel ist es, die Wartezeiten und somit die Asylverfahrensdauer durch ein Integriertes Flüchtlingsmanagement in Ankunftszentren in allen Bundesländern zu verkürzen.

In den Ankunftszentren werden die Registrierung, die Belehrung, die medizinische Untersuchung und das Asylverfahren an einem Ort gebündelt von den verschiedenen beteiligten Behörden durchgeführt. In den sogenannten Außenstellen werden die Asylverfahren (Anhörung/Entscheidung) durchgeführt. Gleichzeitig sind einige als Regionalstelle Ansprechpartner für die Träger von Integrationsmaßnahmen und verantwortlich für die Integrationsarbeit vor Ort und nehmen Migrationsaufgaben wahr. In Entscheidungszentren werden entscheidungsreife Verfahren entschieden.

Die Generalstaatsanwaltschaft von Brandenburg beantragte die Herausgabe von Datensätzen der BAMF für eine erneute Prüfung, nachdem sich herausgestellt hatte, dass zuvor in Asylverfahren vorgelegte Pässe angeblich syrischer Geflüchteter mit Gutachten von der BAMF als echt eingestuft worden waren, obwohl es sich um Fälschungen handelte.[7]

Leitung des Bundesamtes

Am 18. September 2015 berief der Bundesinnenminister mit Zustimmung der Bundesarbeitsministerin Frank-Jürgen Weise als Leiter des Amtes. Als stellvertretender Leiter wurde Georg Thiel eingesetzt, die Aufgaben des Amtschefs werden durch den Vizepräsidenten Michael Griesbeck ausgeübt[8][9]. Seit dem 23. Mai 2016 unterstützt Uta Dauke als weitere Vizepräsidentin mit Dienstsitz in Berlin die Leitung des Bundesamtes.

Zum 15. Juni 2016 wurde der langjährige Vizepräsident, Michael Griesbeck, ins Bundesministerium des Inneren berufen.

Vom 1. Dezember 2010 bis 17. September 2015 war Manfred Schmidt Präsident des BAMF.

Vom 3. Juli 2000 bis zum 30. November 2010 war Albert Maximilian Schmid, Staatssekretär a. D., Präsident des Bundesamtes.

Von 1994 bis 2004 war Klaus Blumentritt deutscher Bundesbeauftragter für Asylangelegenheiten und anschließend bis zu seinem Ruhestand 2006 Direktor beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

Gliederung/Organisation[10]

Das Bundesamt ist in die Leitung, Abteilungen, Gruppen und Referate untergliedert. Begleitende Gremien, Beiräte und Expertenforen unterstützen die Leitung und die Abteilungen.

  • Leitung mit Leitungsstab: Frank-Jürgen Weise (Leiter), Jutta Cordt (stv. Leiterin und Amtschefin), Uta Dauke (Vizepräsidentin mit Sitz Berlin), Ralf Tiesler (Vizepräsident)
  • Abteilung 1: Zentrale Dienstleistungen, Personal/Organisation
  • Abteilung 2: Internationale Aufgaben, Grundlagen Asylverfahren, Migration
  • Abteilung 3: Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt
  • Abteilung 4: Region Nord
  • Abteilung 5: Region Mitte
  • Abteilung 6: Region Süd
  • Abteilung 7: Infrastruktur/IT
  • Abteilung 8: Leitungsunterstützung und Grundsatz

Außenstellen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat neben der Zentrale in Nürnberg noch folgende Dienststellen:

  • Augsburg (Außenstelle)
  • Bad Berleburg (Außenstelle)
  • Bad Fallingbostel (Ankunftszentrum)
  • Bamberg (Außenstelle)
  • Bayreuth (Außenstelle)
  • Berlin (Außenstelle 1)
  • Berlin (Außenstelle 2)
  • Berlin (Entscheidungszentrum Ost)
  • Bielefeld (Außenstelle - Liegenschaft 1)
  • Bielefeld (Außenstelle - Liegenschaft 2)
  • Bonn (Entscheidungszentrum West)
  • Bramsche (Außenstelle)
  • Braunschweig (Außenstelle)
  • Bremen (Ankunftszentrum)
  • Bremen (Außenstelle)
  • Büdingen (Außenstelle)
  • Burbach (Außenstelle)
  • Chemnitz (Ankunftszentrum)
  • Chemnitz (Außenstelle)
  • Deggendorf (Außenstelle)
  • Dortmund (Ankunftszentrum)
  • Dortmund (Außenstelle- Dublin-Verfahren)
  • Dresden (Ankunftszentrum)
  • Düsseldorf (Außenstelle)
  • Eisenhüttenstadt (Außenstelle)
  • Ellwangen (Außenstelle)
  • Erding (Warteraum)
  • Essen (Außenstelle)
  • Feldkirchen (Warteraum)
  • Frankfurt-Flughafen (Außenstelle)
  • Freilassing (Registrierungsstraße)
  • Friedland (Außenstelle)
  • Gießen (Außenstelle - Liegenschaft 1)
  • Gießen (Außenstelle - Liegenschaft 2)
  • Glückstadt (Ankunftszentrum)
  • Greven (Registrierungsstraße)
  • Halberstadt (Ankunftszentrum)
  • Halberstadt (Außenstelle)
  • Hamburg (Ankunftszentrum)
  • Hamburg (Außenstelle)
  • Heidelberg (Ankunftszentrum)
  • Hermeskeil (Außenstelle)
  • Ingelheim/Bingen (Außenstelle)
  • Ingolstadt/Manching (Außenstelle)
  • Jena/Hermsdorf (Außenstelle)
  • Karlsruhe (Außenstelle)
  • Karlsruhe (Regionalstelle)
  • Kiel (Außenstelle)
  • Köln (Ankunftszentrum)
  • Köln (Außenstelle)
  • Kusel (Außenstelle)
  • Lebach (Ankunftszentrum)
  • Lebach (Außenstelle und Regionalstelle)
  • Leipzig (Ankunftszentrum)
  • Mannheim (Entscheidungszentrum Südwest)
  • Meßstetten (Dépendance der Außenstelle Reutlingen/Eningen)
  • Mönchengladbach (Ankunftszentrum)
  • Mühlhausen (Außenstelle)
  • München (Außenstelle - Liegenschaft 1)
  • München (Außenstelle - Liegenschaft 2)
  • Münster (Ankunftszentrum)
  • Neumünster (Ankunftszentrum)
  • Neumünster (Außenstelle)
  • Neumünster-Boostedt (Außenstelle)
  • Niederaußem/Bergheim (Registrierungsstraße)
  • Nostorf-Horst (Außenstelle)
  • Nürnberg (Entscheidungszentrum Süd)
  • Oldenburg (Außenstelle)
  • Rendsburg (Außenstelle)
  • Osnabrück (Außenstelle)
  • Passau (Registrierungsstraße)
  • Regensburg (Außenstelle)
  • Reutlingen/Eningen u. A. (Außenstelle)
  • Rosenheim (Registrierungsstraße)
  • Schweinfurt (Außenstelle)
  • Sigmaringen (Außenstelle)
  • Stern-Buchholz (Ankunftszentrum)
  • Suhl (Ankunftszentrum)
  • Trier (Ankunftszentrum)
  • Trier (Außenstelle)
  • Unna (Außenstelle)
  • Würzburg (Regionalstelle)
  • Zirndorf (Außenstelle)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Geschichte eines neuen Stadtteils, Stadtteilforum.org, abgerufen am 12. Januar 2011
  2. Dublin-Verfahren ausgesetzt: Syrien-Flüchtlinge dürfen in Deutschland bleiben. In: Spiegel Online. 25. August 2015, abgerufen am 7. November 2015.
  3. Twitter-Text: „#Dublin-Verfahren syrischer Staatsangehöriger werden zum gegenwärtigen Zeitpunkt von uns weitestgehend faktisch nicht weiter verfolgt.“ Zitiert nach: Philip Oltermann, Patrick Kingsley: Tweet mit Eigenleben. der Freitag, 25. August 2016, abgerufen am 30. August 2016.
  4. So kam es zum Tweet, der so viele Syrer von Deutschland träumen lässt. Focus.de vom 19. September 2015
  5. Georg Blume, Marc Brost, Tina Hildebrandt, Alexej Hock, Sybille Klormann, Angela Köckritz, Matthias Krupa, Mariam Lau, Gero von Randow, Merlind Theile, Michael Thumann und Heinrich Wefing: Grenzöffnung für Flüchtlinge: Was geschah wirklich? Die Zeit, 22. August 2016, abgerufen am 30. August 2016.
  6. Asylanträge: Bundesregierung will 2000 neue Bearbeiter einstellen. In: Spiegel.de. 8. Mai 2015, abgerufen am 10. Mai 2015.
  7. gri/wo dw.de : "Bundesländer vermuten Schlamperei beim BAMF" Deutsche Welle vom 17. September 2016
  8. AFP: Weise: Kein Titel für neuen Flüchtlingsbundesamt-Leiter. In: wochenblatt.de. 23. September 2015, abgerufen am 16. Januar 2016.
  9. Der Präsident. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), 13. Januar 2014, archiviert vom Original am 20. September 2015; abgerufen am 17. September 2015.
  10. Organigramm auf BAMF.de

Koordinaten: 49° 25′ 51″ N, 11° 5′ 58″ O