Diskussion:Kriminalfall Höxter

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Slaney in Abschnitt Adresse, Koordinaten
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Staatsanwaltschaft?[Quelltext bearbeiten]

Laut [2] ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld. -- Jack Cluster (Diskussion) 12:55, 8. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die Polizei in Bielefeld incl die Mordkommission ermittelt. Anklage wird wenn durch die Staatsanwaltschaft in Paderborn erhoben. Siehe die Einzelnachweise/Quellen. --Wikifreund (Diskussion) 16:28, 8. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Falscher Name[Quelltext bearbeiten]

Hat Angelika nach ihrer Scheidung wieder ihren ursprünglichen Familiennamen angenommen? --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 19:39, 9. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Fällt denn niemandem der Widerspruch auf? Im letzten Absatz des Kapitels "Ermittlungen und Prozess" heißt sie am Anfang B. und am Ende W. Das geht so nicht. B. war ihr Mädchenname, der Mitangeklagte heißt W. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 01:19, 5. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Wurde heute korrigiert. Ihre Eltern heißen B, sie heißt W. Danke. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 23:28, 7. Sep. 2018 (CEST)Beantworten

Adresse, Koordinaten[Quelltext bearbeiten]

Was soll der Scheiß? Warum wird hier auch die Adresse veröffentlicht? Ich habe gerade dem "Spiegel" eine Mail geschrieben, dass ich ihn vorläufig nicht mehr kaufen werde, weil er die Adresse auf dem Titel hat. Demnächst werden wohl auch noch die vollen Namen und Telefonnummern veröffentlicht, aber ist ja eigentlich gar nicht mehr nötig ... 176.2.101.170 18:05, 10. Mai 2016 (CEST)Beantworten

die Angabe Saatweg ist doch überall bekannt und nicht nur aus dem Spiegel, siehe: http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Lokales/Kreis-Hoexter/Hoexter/2360358-Morde-im-Saatweg-6-Ausnahmewoche-in-Bosseborn-Ein-Dorf-haelt-den-Atem-an, http://www.idowa.de/inhalt.folterpaar-ging-auch-hier-auf-opferfang-aus-ostbayern-in-die-hoelle-von-hoexter.a10a3aec-b63f-4d92-b264-b2a1d8ba39a9.html oder http://www.bild.de/bild-plus/news/inland/mord/hoexter-ortstermin-in-bosseborn-45695466,var=x,view=conversionToLogin.bild.html
Zudem, einfach einmal Google Maps aufrufen und es mit den Bildern der zahlreichen Fotojournalisten vergleichen, dann findet jeder das Haus in Bosseborn auch auf Anhieb. Eine Geheimniskrämerei daraus zumachen ist aus heutiger Zeit bei der Masse an Medien eher Selbsteinschränkung dieser Information und weniger einem Opferschutz etc. geschuldet. Denn in dem kleinen Ort waren bekanntlich schon zahlreiche Journalisten die berichteten, selbst für US-amerikanische und chinesische Medien.--Wikifreund (Diskussion) 23:46, 12. Mai 2016 (CEST)Beantworten
Für die Darstellung des Kriminalfalls halte ich die Angabe der Koordinaten für nicht erforderlich. Wo exakt die Verbrechen geschehen sein sollen, ist lexikalisch nicht relevant und sollte daher raus aus dem Artikel. In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, ob es tatsächlich des Bildersuchebausteins bedarf. Dies dient insgesamt mehr der Stigmatisierung als der Information.--Offenbacherjung (Diskussion) 21:53, 21. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Auch der Ort und damit die Koordinaten gehören zur Info in einen Artikel!--Falkmart (Diskussion) 00:47, 22. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Und warum? Wo genau liegt der lexikalische Mehrwert? --Offenbacherjung (Diskussion) 00:54, 22. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Wenn Dir nicht klar ist warum wir überhaupt Koordinaten aufführen kann ich dir nicht weiterhelfen.--Falkmart (Diskussion) 19:03, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Danke. Das war aber nicht meine Frage… --Offenbacherjung (Diskussion) 19:12, 28. Jun. 2016 (CEST)Beantworten
Hat denn noch irgendjemand dazu eine Meinung?--Offenbacherjung (Diskussion) 17:08, 16. Sep. 2016 (CEST)Beantworten
Manche Leute brauchen die Koordinaten um sich als Gaffer vor den Zaun stellen zu können. Und Einige meinen dann wohl, dass das dann schon der lexikalische Mehrwert ist. --84.62.80.46 02:15, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten
Ich gehe davon aus, dass wir Koordinaten angeben, um das jeweilige Geschehen in den räumlichen und zeitlichen Kontext einordnen zu können. Es lässt sich hierbei zum Beispiel erkennen, dass es sich eher um eine ländlich geprägte Region "ab vom Schuss" handelt, usw. Für solche Rückschlüsse bedarf es besonders im lexikalischen Kontext meiner Meinung nach keiner genaueren Adresse, die aus meiner Sicht in diesem Fall eher einen Voyeurismus befriedigt als ein Verständnis dafür vermittelt, wie Menschen sich zu solchen Taten verleiten lassen können. Der Vorwurf der Stigmatisierung ist außerdem nicht von der Hand zu weisen. --Smutje (Diskussion) 12:16, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Da muss doch jeder selbst wissen, ob er die Koordinaten mal per Wikipedia-Geohack verwenden möchte oder nicht. Ich selbst empfinde das als Mehrwert und finde es schade, dass die Koordinaten fehlen. -- Slaney (Diskussion) 15:43, 31. Okt. 2018 (CET)Beantworten

Täterin Angelika ebenfalls Folteropfer des Täters Wilfried[Quelltext bearbeiten]

Nach Aussagen der Medien soll die Ex-Ehefrau und hauptsächlich aktive Misshandlerin der Frauen selbst Folteropfer ihres Partners und früheren Ehemannes gewesn sein. Sie wird als dem Mann "hörig" beschrieben und habe in ihrem desorientierten Zustand versucht zu antizipieren, was von ihr erwartet wurde. Daher habe sie, ohne dass es ihr "befohlen" wurde, die Frauen gequält. Auch soll sie die Frauen, die kein Interesse an dem Mann gezeigt haben in Telefonaten versucht haben zur Rückkehr zu überreden. Z.B. im Westfalenblatt vom 12. Mai 2016. Hat jemand eine Idee, wie das eingearbeitet werden kann, unter welchem Unterpunkt? --BlaueWunder (Diskussion) 14:17, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Die gequälten Frauen zahlten jahrelang hohe Summen an ihre Peiniger[Quelltext bearbeiten]

Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass manche Frauen Geld an das Paar gezahlt haben, als sie der Quälerei bereits entkommen waren. Sollte auch noch rein. --BlaueWunder (Diskussion) 14:17, 14. Mai 2016 (CEST)Beantworten

Wieso? Der Fall klingt doch jetzt schon völlig verrückt und absolut absurd! Ich kann es zumindest nicht verstehen oder irgendwie nachvollziehen. Falls diese Geschichten wahr sind (was bei einer rechtskräftigen Verurteilung wahrscheinlich wäre) dann muss es sich dabei um die Spitze des Eisberges handeln. Wenn so etwas möglich ist, von solchen "dummen und verblödeten Tätern", dann wird es noch Fälle in viel größeren Ausmaßes geben, sofern "intelligente Täter" ans Werk kommen. Also mal ehrlich, wenn man die Medienberichte ließt, kann man diese Sachen doch nicht ernsthaft nachvollziehen. Ich habe dazu mehr als 100 und 1 Fragen. Nach jedem Satz im Spiegel und Co, stellen sich mir erneute Fragen. Wer waren die Täter und die Opfer, die so etwas über sich ergehen lassen??????!!! Es ist doch absolut verrückt und unglaubwürdig! Zumindest so, wie berichtet wird. --79.255.235.200 23:57, 6. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Es ist glaubwürdig. Angelika war meine Nachbarstochter. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 09:43, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Sie stammt von einem Bauernhof in Bad Salzuflen (Lockhausen)und ist nach Pressebereichten ein stilles, hilfsbereites, "liebes" Mädchen gewesen mit einem überdurchschnittlichen IQ[1], über 120. Die Handlungen dieser Frau sind sicher nicht zu verstehen, wenn man sie den "dummen und verblödeten Tätern" zuordnet. --BlaueWunder (Diskussion) 14:41, 7. Dez. 2016 (CET)Beantworten
  1. [1]
  2. Wenn man sich auf den von Wikipedia protegierten Seiten zu BDSM oder den Porno- und Prostitutionsseiten umschaut, die Prostitution verherrlichen, verharmlosen oder in Wxxxvorlagenmanier oder romantisch verklärt präsentieren, dann merkt man, wie völlig anders manche Leute ticken und dass die Verrücktheit nicht erst anfängt, wenn Menschen tatsächlich ermordet werden oder durch "perverse" Handlungen zu Tode oder zu Schaden kommen. Der Mythos der sogenannten Einvernehmlichkeit trägt sicherlich dazu, Grenzen immer mehr zu verwischen hin zu unwiderruflich traumatischen Taten. Bei diesem Fall erkennt man beispielhaft, wie die Täter die Gefolterte unter Druck setzten: [[3]]. Übrigens, auf Perversion lief ein Löschantrag. Meine Bilder- oder Videolöschanträge auf Commons wurden nicht bearbeitet, verschleppt, mit vermeinlich formalen Gründen oder Platitüden oder schlichter Leugnung (keine Pornografie, nichts ist frauenfeindlich..) abgelehnt, ich wegen Entfernung von Bildern gesperrt oder es wurde mangels Argumenten der infame und gleichzeitig inkompetente Versuch gemacht, mich als "prüde", "viktorianisch" oder "Man (sic!) on a mission" zu diskreditieren. Gehirnwäsche geht leichter als man glaubt; dieser Fall wird über die Gutachten einiges über die menschliche Psyche entlarven, was wirklich weh tut.--BlaueWunder (Diskussion) 19:03, 8. Dez. 2016 (CET)Beantworten
    In den Medienartikeln wird beispielsweise behauptet, dass die weiblichen Opfer über Kontaktanzeigen zu dem Täterpärchem gelockt wurden. Wie kann ich mir das vorstellen? Wenn eine Frau auf Kontaktanzeigen reagiert, dann sucht sie wohlmöglich Liebe und Zuneigung. Davon geht man mal aus, wenn man "Kontaktanzeige" ließt. Davon abgesehen, sollten Kontaktanzeigen von Pärchen, die Frauen suchen, also Dreiecksbeziehungen, recht selten sein, oder etwa nicht? Ist das etwa was ganz normales, dass eine Frau eine Dreiecksbeziehung sucht?! Und das so eine Frau, die so etwas sucht, sich am Ende nur quälen und versklaven lässt? Nirgendwo wird berichtet (oder ich habe es noch nicht gelesen), um welche Kontaktanzeigen es sich handelt, doch diese Fage stellt sich mir sofort. Wenn es BDSM Kontaktanzeigen waren, würden es natürlich einiges erklären, aber längst nicht alles. Gelesen habe ich es aber noch nicht und scheinbar wird das auch nicht hinterfragt. Von Gutachtern halte ich gar nichts, der menschliche Geist ist weitgehend unerforscht, die Psychologie steckt noch immer vollkommen in den Kinderschuhen. --109.47.3.49 19:44, 13. Dez. 2016 (CET)Beantworten
    Es waren ganz normale Kontaktanzeigen. Angelika wurde vermutlich zum Suchen gezwungen. Bei der Kontaktaufnahme gab sie sich als ihres Mannes Schwester aus. Das wäre doch alles denkbar, nachvollziehbar und glaubhaft. --Dr. Hartwig Raeder (Diskussion) 08:43, 14. Dez. 2016 (CET)Beantworten
    "Zum Suchen gezwungen" - ja, anfangs. Allerdings war sie froh, wenn eine neue Frau auf dem Hof war und Wilfried sich dann mit der beschäftigte und sie (Angelika W.) in Ruhe ließ, so hat sie es geschildert. Deshalb half sie auch bei der "Erziehung" de Frauen mit und fügte ihnen bei "Ungehorsam" die verheerenden Verbrühungen und Verletzungen zuhttps://duckduckgo.com/?q=&t=ffsb. Sie wollte lediglich nicht vom Hof geworfen werden, ansonsten begrüßte sie es durchaus, wenn W., in den sie nach eigenen Aussagen bis in die Untersuchungshaft hinein "verliebt" war, sich mit/an anderen Frauen beschäftigte/abreagierte.http://www.westfalen-blatt.de/OWL/Kriminalfall-Hoexter-Bosseborn/2630633-Angeklagte-schildert-im-Horror-Haus-Prozess-das-Schicksal-des-ersten-Todesopfers-Pizza-auf-den-Kopf. Das Publikum im Gerichtssaal fand ihre Einlassungen allerdings laut Prozessbericht im Westfalenblatt wenig nachvollziehbar, sondern "bizarr".
    - Wozu Menschen (Frauen? vereinsamte Menschen?) bereit sind, zeigt auch der gewaltsame Tod einer Kandidatin von "Schwer verliebt" (wohl eine Partner-Vermittlungsshow, zu der es leider keinen Artikel gibt). Sie wurde offenbar von ihrem Lebensgefährten, der sich übrigens als Reichsbürger bezeichnete und den sie durch die Sendung kennengelernt hatte, zu Tode gepeitscht. Auch sie hätte vielfach Gelegenheit gehabt, ihr Martyrium zu verlassen. http://www.focus.de/kultur/kino_tv/schwer-verliebt-so-eskalierte-die-beziehung-zwischen-sarah-und-ihrem-freund_id_5821059.html.--BlaueWunder (Diskussion) 07:22, 19. Dez. 2016 (CET)Beantworten
    @BlaueWunder || Zu dem da oben, das nicht einfach übergangen werden sollte:
    "Wenn man sich auf den von Wikipedia protegierten Seiten zu BDSM oder den Porno- und Prostitutionsseiten umschaut, die Prostitution verherrlichen, verharmlosen oder in Wxxxvorlagenmanier oder romantisch verklärt präsentieren, dann merkt man, wie völlig anders manche Leute ticken und dass die Verrücktheit nicht erst anfängt, wenn Menschen tatsächlich ermordet werden oder durch "perverse" Handlungen zu Tode oder zu Schaden kommen."
    Es ist natürlich möglich, dass "Experten", die das Entsprechende auch selbst praktizieren, an den Seiten mitwirken und da "verherrlichen". Das würde dem Neutralitätsgebot widersprechen. Aber Beispiele müssten sein, und dann müsste da ein halbwegs neutraler Mensch mal urteilen und ggf. verändern. Wie gesagt -- einfach übergehen sollte man diesen Hinweis nicht. Mit berücksichtigen muss man allerdings, dass wir in einer ziemlich libertären und promisken Gesellschaft leben, in der manches als normal gilt, was vor 30 Jahren noch als pervers und sittlich anstößig galt. Ein Abschnitt zu rechtlichen / historischen Veränderungen könnte da vielleicht so manches erklären. --Delabarquera (Diskussion) 09:19, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Das mit der Promiskuität und der sexuellen Freiheit ist teilweise ein Mythos. Für Frauen hat sich sicherlich in Bezug auf ihre sexuelle Etscheidungsfreiheit eine Menge zum Positiven verändert, aber die anderen Entwicklungen gibt es in erster Linie in den digitalen Medien. Männer, besonders die jungen, werden immer weniger fähig, "normale" Sexualität mit PartnerIn zu leben, erektile Dysfunktionen sind eine Geißel der Zeit, in den Betten (und auch Wartezimmern von Ärzten) dramatisch auf dem Vormarsch. Der exzessive Pornokonsum (hardcore,harder und hardest) und die Internet-Sexsucht haben unglaublich zugenommen. Wo kommt Frau denn da noch zu ihrem Recht? Nur ganz schnell meine Gedanken, durchaus keine TF, aber keine Zeit hier und jetzt die Belege rauszusuchen. Es ist nicht nur ein Phänomen der untersten oder prekären Schichten, aus denen zumindest Wilfried W. stammt. Wo psychische Probleme und freie Zugänglichkeit sämtlicher Medien auf (pervertierte) Porno-Propaganda stößt, wird es brandgefährlich.
    "Halbwegs neutrale" Menschen gibt es in Bezug auf die Artikel nicht. Wie sonst käme jemand aud den Gedanken, mir "Prüderie unter dem Deckmantel des Feminsmus" oder eine "viktorianische" Haltung vorzuwerfen - bevor er sich, wie ein berüchtigter und mit laufenden Zuschüssen und Stipendien der Wikimedia D. gehätschelter User feixend in aller Öffentlichkeit und sexistischer Manier aus einer Diskussion zurückzieht, um sich "einen fetten Porno" reinzuziehen? --BlaueWunder 10:05, 12. Okt. 2018 (CEST)6Beantworten

    Eure Moraldiskussion hat mit dem Artikel nichts zu tun.. --Gabbahead. (Diskussion) 13:14, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Wovon redest du? Ich schrieb vom Impotenz/erektiler Dysfunktion; wie kommst du da auf Moral? Abgesehen davon möchte ich meine Ausführungen an dieser Stelle nicht vertiefen. --BlaueWunder 15:01, 12. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Lemma[Quelltext bearbeiten]

    Das sagt kein Mensch. Begriffsneuschöpfung bzw. Theoriefindung. --82.83.57.176 16:04, 27. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

    ich hab gerade nen redirect von [https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=H%C3%B6xter-Prozess&action=history 'Kriminalfall Höxter' auf 'Höxter-Prozess' angelegt. --Neun-x (Diskussion) 19:36, 14. Nov. 2017 (CET)Beantworten

    Namen ausgeschrieben, Bilder[Quelltext bearbeiten]

    Heute steht ein Artikel in der SZ, bei dem die Täter-Namen ausgeschrieben sind, und auch die Großaufnahmen sind nicht einmal ansatzweise verpixelt oder mit Augen-Balken versehen. (Die Seite Drei> Hans Holzhaider: Höxter-Fall. Die Hausordnung. Ein unscheinbares Paar quält und mordet über Jahre.) Nun ist die SZ ja kein Revolverblatt. Wer erklärt mal, wie da, was die Namensnennung angeht, die Unterschiede gemacht werden. Ich erinnere mal an den Fall mit den Organspenden, bei dem es heute noch eine gute Disk-Seite in Sachen 'Namen' gibt. Der Eindruck, dass bei "einfachen Leuten" der Persönlichsschutz nicht gilt, bei Chefärzten u. ä. aber im hohen Maße, kann doch wohl nicht richtig sein. Und wieder: Wenn die Namen in der SZ stehen, dürfen sie dann auch hier stehen? --Delabarquera (Diskussion) 18:31, 1. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Nach 2 Wochen keinerlei Anmerkung dazu? Eigenartig ... --Delabarquera (Diskussion) 10:57, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Habe den SZ-Artikel nicht gelesen. Wurde denn der Name Wagener genannt? Ich nenne den Namen aus dem Grunde, weil ich bei der öffentlichen Urteilsverkündung war, dort die echten Namen aller Beteiligter hören konnte und mich erinnerte, wie sich besonders der Angeklagte, zumindest anfangs, im Licht der Scheinwerfer sonnte und beide mittlerweile verurteilten Täter keinerlei Anstalten machten, ihr Gesicht zu verbergen. Mir ist nicht bekannt, ab wann man sein Recht auf Persönlichkeitsschutz verliert, ob versuchter Mord, Mord, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, Körperverletzung, Folter und Quälereien, psychische und physische Misshandlungen in vielen hundert Fällen, Nahrungsentzug, Betrug, Leichenschändung und vieles andere mehr ausreichen. Mir ist klar, dass wir nicht in den USA leben, wo ein "sexual predator" in seiner Nachbarschaft öffentlich mit Bild und Namen ausgehängt wird, aber mir fehlt auch die Empörung darüber, dass die SZ die Namen genannt hat. Was den Aspekt "einfache Leute" angeht, frage ich mich, ob der Umstand, dass es sich um so einfache, "harmlos" wirkende und, in Herrn W's Fall, um einen "schwachsinnigen" Täter handelt, nicht zu hinreichend Schutz geführt hat. 11 und 13 Jahre Haft, vom denen die U-Haft angerechnet wird und ein weiteres Drittel wegen guter Führung abgezogen werden kann... Mit 56 Jahren kann Angelika W. in Freiheit leben. Meine Generation muss dann die Arbeitskraft noch 11 Jahre dem Markt zur Verfügung stellen und hat noch eine Lebenserwartung von ca. 30 Jahren. Was die Chefärzte angeht, mag es vielleicht an den weniger schweren Delikten liegen? --BlaueWunder 21:06, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Bei uns gilt WP:Bio und im übrigen halten wir uns daran, wie es die Mehrzahl der Medien macht – die es je nach Fall höchst unterschiedlich handhaben. Eine wichtige Rolle spielt, ob es Angehörige gibt, die darunter zu leiden hätten, wie z. B. im Fall Ali S.. Im Fall Höxter wurde in den Medien kaum einmal der volle Name genannt, obwohl die Angeklagten kein Problem damit hatten, ihr Gesicht zu zeigen. Persönlich halte ich den Name für ziemlich egal – ob jemand Müller oder Maier heißt, was soll’s?. --Janjonas (Diskussion) 21:46, 15. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Nennung wg. Informationsinteresse bei öffentlich wirksamen Taten. Und durch die Geständnisse und die Unbestrittenheit der Taten, war die Verurteilung klar, und das Desinteresse der Täter, der Öffentlichkeit zu entgehen, kam dazu. Einschub: Die Nennung der Namen bei der Urteilsverkündung ist eine Selbstverständlichkeit (Gerichtsverfahren sind in D üblicherweise öffentlich, nur im Jugendstraf- und Familienrecht ist die Öffentlichkeit regelmäßig ausgeschlossen); die Nennung im Gerichtssaal berechtigt aber nicht zur öffentlichen oder privaten Publikation (Medien / Facebook / Chatgruppen) der Namen, sondern stellt ggf. auch eine Straftat dar.
    Bei anderen Straftätern ist es häufig so – z.B. wenn die Tat bestritten wird – dass der Name erst genannt werden darf, wenn sie verurteilt wurden (im Zweifel: wenn das Urteil rechtskräftig ist). Im Verlauf der Resozialisierung nach der Aburteilung haben Täter dann wieder Anspruch auf Schutz der Persönlichkeitsrechte. Bei öffentlichen bekannten/benannten Straftäter heißt das dann ggf. Anspruch auf neue Identität, siehe z.B. Gladbeck- oder RAF-Killer. mit gruessen von VINCENZO1492 13:44, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Dank für alle Hinweise! -- Das ist nicht dieser SZ-Artikel, den ich genannt habe, aber vom gleichen Autor und mit dem gleichen Namen-Bild-Ergebnis. Übersicht, auch aus den Zeiten, als noch Angelika W. verwendet wurde. --Delabarquera (Diskussion) 13:26, 17. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Warum nicht lebenslänglich?[Quelltext bearbeiten]

    Gibt es Infos dazu, warum die Angeklagten kein Lebenslänglich erhielten, obwohl sie laut Spiegel [4] u.a. wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt wurden? Bei Mord ist doch Lebenslänglich zwingend vorgeschrieben bzw. die Strafe wird laut Mord (Deutschland) nur dann reduziert, wenn sie "gänzlich unangemessen erscheint", was hier doch m.E. offensichtlich nicht der Fall ist - ich hätte eher im Gegenteil noch eine besondere Schwere der Schuld erwartet.--Roentgenium111 (Diskussion) 16:08, 5. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Stichwort ist das Unterlassen: § 13 StGB. --Offenbacherjung (Diskussion) 19:31, 5. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Es ist schwer zu begreifen, aber ich habe es folgendermaßen verstanden. Angelika W. war von Anfang an geständig. Durch ihre breiten Schilderungen, wo sie sich auch nicht geschont hat, wurde der erste Todesfall oder Mord an Annika Xyz erst bekannt. Die hatte niemand vermisst,; das Mörderpaar hatte sie bei der Stadtverwaltung abgemeldet mit der Lüge, Annika sei nach Holland gezogen. In Wirklichkeit wurde sie verbrannt, im Keller; Angelika W. hat das erledigt. Auf jeden Fall waren keine Beweise für das Verbrechen mehr vorhanden. Alles beruhte auf den Aussagen und der Selbstbezichtigung von Angelika W., die zugab, dass sie die gefesselte Annika in der Badewanne im desolatem gesundheitlichen Zustand mit dem einlaufendem kalten Wasser ertränken wollte. Wilfried W. hat sie dann wohl, nachdem Angelika ihm mehrfach gesagt hatte, dass A. "ersäuft" , aus der Wanne geholt. Allerdings konnte A. da schon nicht mehr sitzen und ist kurz darauf gestorben. Hier kam Wilfried W. zugute, dass er diesen halbherzigen Rettungsversuch unternommen hat und die unzähligen täglichen Quälereien und Misshandlungen nicht selbst begangen hat (mit einigen bezeugten Ausnahmen). Bei Wilfried W. kommt sein niedriger IQ von 59 strafmildernd ins Spiel. Es fiel mehrfach der Begriff "schwachsinnig", mit einem Reifegrad eines Grundschulkindes und unfähig, moralisch zu urteilen. Für ihn ist eine Unterbringung in der Psychiatrie vorgesehen.

    Angelika W. Verteidiger hatte ja Freispruch gefordert, da die Strategie darin bestand, Angelika W. als Opfer ihres gewalttätigen (Ex-)Mannes darzustellen, die sich vor seiner Brutalität nur retten konnte, indem sie ihm andere Frauen nach dessen Regeln zur Verfügung stellte. Erst das zweite Gutachten von Frau Dr. S. hat das Schuldverhältnis des Paares gekippt und Angelika W.die führende Rolle zugeschrieben. Inwieweit deren autistische Züge und Unfähigkeit zur Empathie eine Rolle bei der Urteilsfindung spielten, weiß ich nicht. Sie hat im Unterschied zu Wilfried W. einen Realschulabschluss, eine abgeschlossene Gärtnerlehre und 165.000DM Ersparnisse auf dem Konto (gehabt?) - übrigens der Grund für die Scheidung, da sie befürchteten, dass Angelika W. für Unterhaltszahlungen, die ihr Mann hätte leisten müssen, herangezogen würde. Der Richter meinte, dass Angelika W.s Eigenschaften, die in einem geregelten sozialen Umfeld Tugenden wären, in diesem Milieu in Grausamkeit und Mitleidslosigkeit umschlugen. Aber es wurde immer wieder betont, dass das Ausmaß und die Details der Verbrechen fast ausschließlich durch Angelika W.s Aussagen aufgedeckt werden konnten. Deshalb wohl die "Milde" bei ihr. Wenn ich mir vorstelle, dass beide noch keine 50 sind und zumindest sie in ca. 10 Jahren, sofern die 2, 5 Jahre Untersuchungshaft angerechnet werden, wieder in Freiheit ist und dann noch Jahrzehnte so leben kann, wird mir echt übel. Bei ihm war nicht von Sicherheitsverwahrung die Rede. Er soll ja in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht werden. Es war von "sonstigen kombinierten Störungen des Sozialverhaltens und der Emotionen" und von einer "dependenten Persönlichkeitsstörung" die Rede. Wann er dann entlassen wird? Einiges sehr unverständlich....--BlaueWunder 20:07, 5. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    zur Frage warum nicht "lebenslang": hatte heute in hr-info erfahren das Einweisung in die forensische Psychiatrie soviel wie lebenslang bedeuten kann da unbefristet, das gilt jedoch nur für den Täter (nicht der Täterin). Die ganzen psychol. Gutachten, Urteilsbeschluss und -begründungen etc fehlen freilich noch im Artikel--in dubio Zweifel? 00:32, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Aber warum dann 11 Jahre? Das ist doch eindeutig befristet. --BlaueWunder 00:46, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Verminderte Schuldfähigkeit, laut dem Gericht. Hab es mal grob ergänzt. PS: Haft (befristet) <> Psychiatrie (unbefristet); wie die Reihenfolge und das Procedere dann ist, weiß ich aber nicht, bin ja auch kein Jurist... ;)--in dubio Zweifel? 01:15, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Danke, jetzt glaube ich zu verstehen, was der Antrag der Verteidigung von Wilfried W. bedeutete; es sollte nämlich eine Umwandlung der Haft in eine Unterbringung durch den Richter erfolgen mit der Begründung, sonst würde (z.B. bei einem Revisionsverfahren, das sich noch einmal gut ein Jahr hinziehen könnte) eine Therapie nicht sofort beginnen, was doch Ziel sei. An dieser Stelle Protestrufe von einem Teil des Publikums, das ansonsten mucksmäuschenstill war. Der Richter entgegnete, dieser Antrag solle dann schriftlich erfolgen und wollte wissen, ob die Staatsanwaltschaft noch etwas zu sagen habe (was diese verneinte). Also kann es sein, dass der verurteilte Mörder nicht weiter in Haft verbleiben muss. --BlaueWunder 09:37, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Urteilsbegründung, Teilstrafen[Quelltext bearbeiten]

    Interessant war die Aufrechnung der Teilstrafen zu der Gesamtstrafe.

    So erhielt Angelika W. für den versuchten Mord an Annika W. in der Badewanne 5 Jahre. Der Richter stellte niedrige Beweggründe, die Wut über die nicht befolgten Regeln und die Grausamkeit gegenüber dem wehrlosen, gefesselten Opfer heraus, das dann auch durch/trotz Wilfried W.s Eingreifen nur kurze Zeit überlebte.
    6 Jahre gab es für den Mord durch Unterlassen an Susanne F., für die trotz der schweren Kopfverletzungen keine Hilfe geholt wurde, damit die Spuren der andauernden Misshandlungen nicht bemerkt werden sollten, also Mordmerkmale [Verdecken einer Straftat]. Der Richter führte aus, dass auch medizinische Laien, also jedermann, von der Gefahr für Leib und Leben bei Kopfverletzungen wüssten. Er folgte den Gutachten, die von einer mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit des Überlebens von Susanne F. ausgingen, wenn sie noch im Verlauf des 20. April 2016 angemessene ärztliche Behandlung erhalten hätte. Das Gutachten aus der Fachklinik wurde daher als höher bewertet als ein anderes lautendes Gutachten aus der Gerichtsmedizin, weil die Fachklinik auch Erfahrungen mit "überlebenden Patienten" hat.
    Dann muss es noch Teilstrafen für die physischen und psychischen Misshandlungen in den vielen Monaten des Martyriums der Opfer gegeben haben (kann mich gerade bei Angelika W. nicht erinnern).
    Wilfried W. erhielt ebenfalls 6 Jahre für den Mord durch Unterlassen an Susanne F. Für eine andere Tat, ich glaube für den Schlag mit einer Schippe direkt ins Gesicht einer überlebenden Zeugin, der im Ziegenstall erfolgte, gab es etwa 2 Jahre. Die Narbe sei noch deutlich zu sehen gewesen, obwohl die Zeugin selbst sich an den Angriff nicht mehr korrekt habe erinnern können.
    Es war in der Urteilsbegründung auch von mindestens einer Vergewaltigung einer (dieser?) überlebenden Zeugin die Rede, und auch davon, dass Wilfried W. in der Zeit, in der die Frauen bei ihm festgehalten wurden, sexuell sehr aktiv war.
    Die täglichen Misshandlungen, auch die psychischen, die als Gaslighting bezeichnet wurden und die Freiheitsberaubung, sind ebenfalls angerechnet worden. (Wobei ich mich frage, wie ein "Schwachsinniger" solche perfiden Tricks anwenden kann. Ich folge da z.T. der Argumentation von Angelika W., die aussagte, man könne sich in einem IQ-Test immer dümmer machen als man sei. Immerhin konnte er lesen, sein Handy bedienen, war ein langjähriger Partner für die überdurchschnittlich intelligente Angelika W. und konnte mit Annika W., jung und hübsch, die Ehe schließen )
    Es wurden die Umstände, die zur tödlichen Kopfverletzung von Susanne F. geführt haben, noch einmal dargelegt. Susanne F. konnte sich wegen ihres desolaten Gesundheitszustands nicht mehr richtig aufrecht halten, worüber sich das Mörderpaar belustigt zeigte und sie mehrfach von einem zum anderen und wieder zurück schubste. Dabei stürzte Susanne F. und schlug mit dem Kopf voll und ungebremst auf dem Boden auf. Es war klar, welche Lebensgefahr herrschte ("Arzt oder Krankenhaus?"), spätestens als Angelika W. sagte "Die nippelt uns ab". An diesem Punkt und selbst noch später wäre ein Überleben durch Hinzuziehen ärztlicher Hilfe noch möglich gewesen. --BlaueWunder 10:31, 6. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Rücksetzung der Löschung dieses Abschnittes[Quelltext bearbeiten]

    Zitat von @BlaueWunder:: Löschen zurückgesetzt weil in den beiden Punkten Aspekte zur Artikelverbesserung aufgeführt wurden und relevant zum Weiterarbeiten sind. Im Übrigen ist so ein Zurücksetzen nicht die feine englische Art.
    1. Bitte erläutern: Welche Aspekte zur Artikelverbesserung wurden hier aufgeführt?
    2. Bitte begründen: Welche Relevanz zum Weiterarbeiten?
    Wir sind hier bei WP und es gilt WP:DISK und nicht die Etiquette eines verstaubten englischen Herrenclubs oder die Schwallaffektion sozialer Medien. Oben steht ein Haufen privater Betrachtungen, Bewertungen. Und sogar Auskünfte über die private Freizeitbeschäftigung einzelner Wikipedianer. Dieses ewige Palaver über den Inhalt des Urteils und die Urteilsbegründung und der leidige Versuch einer juristische Analyse desselben. Alles privater Kram, der hier nix zu suchen hat. Alles nicht relevant für diesen Artikel und diese Diskseite. Und dann kann auch auf Diskseiten ohne Probleme aufgeräumt werden. Bei einer genauen Betrachtung könnte dies Vollklatschen der Seite mit diesen Irrelevanzen als Projektstörung (WP:BNS) betrachtet werden. Zumindest ist es für andere Nutzer äußert nervig sich durch diese Textwüsten privater Natur wälzen zu müssen. mit gruessen von VINCENZO1492 16:15, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    zu deinen Fragen 1 ud 2: Na, das, was du selbst als fehlend betrachtest bespielsweise. also die Urteilsbegründung und die Gutachten. Wenn du das, was unter "Teilstrafen" steht, genauer durchliest, wird dir auffallen, dass damit bereits ein Teil der Antwort gegeben wurde. Natürlich fehlen in einigen Punkten noch die Belege. Sonst hätte ich direkt den Artikel bearbeitet und nicht auf der DS geschrieben. Mein Bericht ist ja sozusagen Gedächtnisprotokoll, kann aber anhand der teilweise wörtlich übernommenen Formulierungen gut genutzt werden, um Suchmaschinen zu bedienen und hoffentlich fündig zu werden. Mein Klammereinschub macht übrigens deutlich, dass das darin Enthaltene, ohne das Verständnis der sonstigen Ausführungen zu beeinträchtigen, weggelassen werden kann. Lies einfach darüber hinweg, wenn es dich stört oder frag mich, ob du ihn entfernen darfst. Wenn dich der "Haufen privater Betrachtungen ....und Vollkatschen der Seite mit diesen Irrelevanzen" so nervt, warum machst du es dann deinerseits?--BlaueWunder 16:59, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    @Vincenzo1492: Die gleichen beiden Fragen könnte man auch zu allen anderen Abschnitten auf dieser Diskussionsseite stellen. So eine Meta-Diskussion ist aber auch nicht Sinn der Diskussionsseite.
    Meine Frage nach Infos, warum dieser Artikel m.E. einen Widerspruch zu unserem Mord-Artikel aufweist, hatte natürlich die Intention, diesen und/oder den Mord-Artikel entsprechend zu verbessern. Dazu gab es auch produktive Antworten, z.B. bzgl. "Mord durch Unterlassen" als strafmildernd im Vergleich zu "normalem" Mord. Auch die hier erwähnte Aufteilung der Teilstrafen kann den Artikel verbessern, wenn sie eingebaut wird. --Roentgenium111 (Diskussion) 17:11, 16. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    @BlaueWunder: um Deine Frage zu beantworten: die Frage ob wir hier die Namen ausschreiben oder nicht ist für den Artikelinhalt relevant. Deshalb die Erklärungen zum Widerspruch Artikel vs. RL.
    Beim Lesen Deines Gedächtnisprotokolls habe ich den Eindruck dass mit den Sezieren von Details eher Sensationslust betrieben werden soll. Zudem ist die Wiedergabe dessen, was die Opfer erleiden mussten – angeblich um die Teilstrafen zu erläutern – einfach ekelerregend. Und dafür bist Du dann verantwortlich. Für sowas und einen Menschenschlag, der so etwas benötigt gibt es qualitativ hochwertige Medien wie Bild und Brisant. Das hat aber nix mit der Wikipedia oder deren Diskseiten zu tun.
    @Roentgenium111: die Differenzierung zum Mordartikel mag notwendig sein. Das kann aber auch mit sachlichen Fakten geschehen, dann auch gerne mit Ausführungen. Die Verurteilung, die Strafen und eine zusammenfassende Begründung reichen. Teilstrafen, deren Hintergründe und das sprachlichen Verlinken mit dem Leiden der Opfer sind für den Boulevard aber nicht für die WP von Belang und verbessern letztere auch nicht. mit gruessen von VINCENZO1492 12:54, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    Verantwortlich sind immer noch die Täter, und ja, der Prozess und die Urteilsbegründung gingen auf die abscheulichen Einzelheiten ein und die waren eben nötig, um die Strafdauer zu erläutern. Die Urteilsbegründung dauerte entsprechend auch weit über eine halbe Stunde und hat Details aus den Verhandlungen des über 2-jährigen Prozess aufgenommen. Eine Menge an widerlichen Details und Sprachmuster, die der Richter zitierte, habe ich gar nicht eingefügt, auch die Verbrechen an den Tieren nicht. Der Hinweis auf die Zeugenaussage einer Nachbarin wiederum lässt mich immer wieder fragen, warum die unmittelbaren Nachbarn, die die kahlgeschorenen und völlig entkräfteten, abgemagerten Frauen in "desolatem Gesundheitszustand" auf dem Hof gesehen haben, nichts unternommen haben. Als Unterpunkt bei "Tathergang" könnte dann etwa
    Rolle der Behörden und des sozialen Umfelds
    hinzugefügt werden.--BlaueWunder 21:44, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten
    So zu argumentieren ist lächerlich. Für die Veröffentlichung in der WP ist derjenige verantwortlich, der sie vornimmt und nicht der im Artikel beschriebene Täter. Und Du kannst Dich auch nicht damit entschuldigen, dass Du anderes weggelassen hättest. mit gruessen von VINCENZO1492 22:10, 24. Okt. 2018 (CEST)Beantworten

    Verteidigung von Angelika W. legt Revision ein[Quelltext bearbeiten]

    Der Verteidiger von Angelika W. hat, obwohl seine Mandantin "begeistert" von dem Urteil war und auch er selbst fand, dass die Täterrin "gut weggekommen war[5], Revision eingelegt, um Zeit zu gewinnen, in der er die Urteilsbegründung noch einmal prüfen möchte.[6] Es geht um den "Mord durch Unterlassen", was eine ungewöhnliche Deliktform sei, die nicht häufig in Gerichtsurteilen zu finden sei. --BlaueWunder 22:00, 18. Okt. 2018 (CEST)Beantworten