Diskussion:Liste deutscher Dissertationen mit Plagiaten

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Anmerkung[Quelltext bearbeiten]

Eine Tabelle muss sich nicht ausschliesslich auf die Personen begrenzen, die in der Wikipedia einen eigenen Artikel haben. -- Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 14:38, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

In der Liste sollte nicht Hinz und Kunz und nicht jedes Fehlverhalten (Eigenplagiate, Ghostwriting, Korruption usw) aufgelistet werden, sondern wie im Einleitungssatz steht, Dissertationen bekannter Personen (i.S.v. Wikipedia-Artikel vorhanden), die abgeschrieben haben (Plagiate). --Wikiversteher (Diskussion) 14:53, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ein Tabelleneintrag spiegelt nicht wieder, dass es auch für ein eigenständiges Lemma reichen soll. Wir haben auch nicht Artikel über jede Rinder- oder Apfelsorte oder Kinofilm oder Novelle. Im besagten Falle bedeutet Eigenplagiat keine eigenständige wissenschaftliche Leistung mehr. Eine Nicht-Aberkennung mit der Begründung "keine Täuschungsabsicht erkennbar" ist nach Meinung des eigenen Doktorvaters skandalös. Wenn du mit so etwas nicht umgehen kannst, fehlt dir wohl das entsprechende fachliche Verständnis. -- Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 15:33, 6. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

In Prüfung[Quelltext bearbeiten]

Aufgrund von laufenden Überprüfungen, einfach mal abzuwarten:

Ursula von der Leyen (* 1958), Politikerin C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung. 1991 Medizinische Hochschule Hannover Überprüfung durch Hochschule im Gange[1] 2015
  1. Hochschule Hannover überprüft von der Leyens Doktorarbeit

Gruß, Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 15:51, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Habilitationen[Quelltext bearbeiten]

Hans-Hermann Dickhuth Entzug.[1] 2014
Ulrike Korsten-Reck Aberkennung.[2]
Yorck Olaf Schumacher [3]
  1. http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/freiburg-sportmedizin-professoren-unter-plagiatsverdacht-a-999259.html
  2. http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/sportmedizinerin-verliert-titel--96336773.html
  3. http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/sportmedizinerin-verliert-titel--96336773.html

Gruß, Tastaturtest Sind * und † unabdingbar? 15:51, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Thema verfehlt, siehe Lemmatitel. --Wikiversteher (Diskussion) 22:01, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Das Thema ist getroffen, aber der Lemmatitel ist nach wie vor unglücklich: statt „Dissertation“ wäre „akademische Arbeit“ besser. --Boehm (Diskussion) 01:23, 20. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
....und dann hättest du jede Seminar- und Diplomarbeit auf der Liste, bei der eine bekannte, wikipediarelevante Autorenschaft den Denkaufwand unter ökonomischen Gesichtspunkten gesteuert hat. Das kann es auch nicht sein. --Wikiversteher (Diskussion) 09:26, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Ok, das Du Seminararbeiten aus der Liste fernhalten willst, kann ich nachvollziehen. Das würde aber wahrscheinlich auch automatisch passieren, da deren „Entzug“ in der Regel kein großes Echo im Blätterwald findet. Bei Diplomarbeiten kann man darüber streiten. Aber eine Habilitationsschrift sollte sogar wichtiger sein als eine Dissertation. Plagiate in einem solchen Werk, wenn sie zu einer Aberkennung des akademischen Grades führen, sind bestimmt für die Leserschaft auch interessant. Wie wäre es mit „akademische Abschlussarbeit“? --Boehm (Diskussion) 10:13, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Die allermeisten Abschlussarbeiten sind Diplomarbeiten. Oder Bachelorarbeiten, seit einiger Zeit. Wenn du eine Liste mit Diss und Habil willst, warum verschiebst du den Artikel nicht einfach auf "Liste deutscher Dissertationen und Habilitationen mit Plagiaten"? --Wikiversteher (Diskussion) 10:34, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten
Nun, der Grund warum ich die Liste überhaupt erweitern will ist, dass man hier nach möglichst einfachen allgemeinen Regeln eine solche Liste handhaben sollte. Eine zu spezielle Liste hat immer einen Hauch von Prangerliste. Diesem Vorwurf kann man den Wind aus den Segeln nehmen, wenn man kaum Einschränkungen macht. Also z. B. nur zwei Voraussetzungen: 1) akademische Abschlussarbeiten und 2) großes Medienecho. Bei Punkt zwei sind dann wohl alle Diplomarbeiten draußen. Und wenn doch eine übrig bleiben sollte, dann hat sie ja ein großes Medienecho und kann dann meiner Meinung nach auch bleiben.
Einfach verschieben werde ich den Artikel nicht. Erst wenn ein solches Vorgehen nach einer ausführlichen Disskussion gewünscht wird. Ich hasse Edit-Wars, vorallem bei heiklen Themen.
Von mir aus kann der Artikel auch ohne die Ergänzungen so bleiben, denn es steht ja nichts Falsches darin. --Boehm (Diskussion) 11:15, 21. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

STOPP[Quelltext bearbeiten]

Bitte hört auf! Merkt ihr denn nicht, was ihr hier tut? Bei allem Verständnis dafür, dass Plagiate "pfui" sind, artet das Ganze gerade (sowohl im Artikel als auch auf dieser Disk) aus. In einem Artikel über eine relevante Person oder eine relevante Doktorarbeit kann das gern angebracht werden. Meinetwegen baut eine Kategorie, falls diese nicht schon vorhanden ist.

Aber noch offene Überprüfungen bzw. ansonsten nicht relevante Personen haben in der Wikipedia nichts zu suchen. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 21:38, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

Falsche Tabellensortierung[Quelltext bearbeiten]

Falls es hier wirklich um eine Liste von Dissertationen gehen soll und nicht um eine Liste von Personen, die Plagiate begangen haben, muss die Tabelle umsortiert werden, damit sie zum Lemma passt. Die Dissertationen gehören dem Lemma entsprechend in die erste Spalte. Wenn der Artikel erhalten bleibt, bin ich gern bereit, die Umstellung vorzunehmen, ansonsten lohnt die Arbeit nicht. --Alnilam (Diskussion) Heute schon gelobt? 21:57, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

In jeder Art von Literaturliste die ich kenne, kommt der Autor vor dem Titel. --Wikiversteher (Diskussion) 22:01, 11. Okt. 2015 (CEST)Beantworten

selektive Löschungen[Quelltext bearbeiten]

Warum werden hier einzelne Plagi-Dissertationen unter Berufung auf WP:BIO entfernt? Es gab wohl eine Löschentscheidung, wonach die Liste bleiben soll. Ob der Plagiator nachher den Titel verloren hat, davon ist weder in der Löschentscheidung noch im Lemma die Rede. --213.208.157.40 18:38, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

wegen der Berufung auf WP:BIO. --Jbergner (Diskussion) 19:00, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Deine Antwort redet im Kreis und ist darum unbrauchbar. --213.208.157.40 19:14, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Du verstehst die deutsche Gesetzgebung und unsere Regeln nicht, daher wurde dein Prangerversuch zurückgesetzt und die Liste gesperrt. --Jbergner (Diskussion) 19:46, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Es ist nicht "mein Prangerversuch". Die Plagiate ohne Konsequenzen sind von anderen Autoren gekommen, waren jahrelang auf der Liste, und wurden erst kürzlich entfernt. Prangerversuch ist eher, nur die Dissertationen von Leuten aufzuführen, die den Titel verloren haben. Es geht um Dissertationen mit Plagiaten, vgl. Lemma, nicht um anzuprangernde Autoren. --213.208.157.40 19:53, 16. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Plagiat ist ein persönlichkeitsrechtlich relevanter Vorwurf, den kann man nicht auf eigene Faust mit irgendwelchen Namen lebender Personen in Verbindung bringen und diese dann in einer Liste veröffentlichen. Das ist ein reiner Negativkontext und in Dtschl. verboten, die Leute könnten dagegen klagen. Wenn du das unter deinem Klarnamen mit ladungsfähiger Anschrift auf einer privaten Seite machst, ist das dein Risiko, aber in der Wikipedia geht das nicht. Warum, wurde in der in meinem Bearbeitungskommentar verlinkten Löschdiskussion (Wikipedia:Löschkandidaten/15. Juli 2021#Jürgen Goldschmidt (LAZ)) ja erklärt.
Gerade der Titel der Liste (Liste deutscher Dissertationen mit Plagiaten) ist in dieser Hinsicht grob fahrlässig (er behauptet mal einfach, es habe in den Diss. Plagiate gegeben, statt etwa zu sagen, Liste der wegen Plagiatsvorwürfen untersuchten Dissertationen oder etwas Ähnliches, weniger Verfängliches). Darunter kann man auf gar keinen Fall Menschen aufführen, deren Vergehen gar nicht objektiv festgestellt wurde bzw. die nicht ausdrücklich wegen eines Plagiats sanktioniert wurden. Außerdem dürfen die Betroffenen nur sehr bekannte Personen sein, bei Unbekannten oder weniger Bekannten besteht daran kein ihr Persönlichkeitsrecht überwiegendes öffentliches Interesse und die Verbreitung in dieser Form ist ohne Einverständnis der Genannten verboten.
Es ist auch etwas anderes, ob man in einem Personenartikel über eine solche Person den Fall der Plagiatsuntersuchung in angemessener Form und Länge, mit hinreichenden Belegen usw. und im Kontext der Gesamtbiographie kurz erwähnt und darstellt (das geht m.M.n.) oder ob man ihre Namen unabgekürzt, also mit ausgeschriebenem Nachnamen, in einem reinen Negativkontext in einer Liste veröffentlicht, die auch noch falsche, ungenaue oder pauschale Behauptungen aufstellt (das geht nicht und kann wie gesagt zu Klagen führen).--Jordi (Diskussion) 10:27, 17. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Vorschlag zur Entschärfung dieser Bombe[Quelltext bearbeiten]

Wenn man die Diskussionen zu den Löschanträgen durchliest (was ich jetzt erst gemacht habe, da die Kürzung der Liste unabhängig davon wegen der rechtlichen Bedenken notwendig war), fällt auf, dass die Pranger-Problematik von Anfang an schon Thema war und die Behaltensentscheidung auch nur unter Vorbehalt erging, wobei Benutzer:Gripweed das rechtlich etwas zu optimistisch beurteilt hat, wenn er meinte, nur weil jemand einen Wikipediaartikel hat, wäre das überwiegende öffentliche Interesse gegeben und die Verbreitung der Missetat in Listenform unproblematisch. Das ist nicht so und deshalb wird in WP:BIO ja auch zw. sehr bekannten und weniger bekannten Personen unterschieden.
Letztere habe ich gestern ja schon vorsichtshalber rausgenommen. Aus irgendeinem, mir jetzt nicht mehr ganz einsichtigen Grund, habe ich die grch. Unternehmerin stehengelassen, die könnte man aber vllt. ebfs. noch entfernen, denn auch bei ihr ist ein überwiegendes Interesse nach den strengen Kriterien der Rechtsprechung etwa des Hamburger Landgerichts wohl kaum zweifelsfrei vorauszusetzen [evtl. doch, weil sie auch Politikerin ist/war, ist aber etwas zu unsicher, meine ich].
Jedenfalls bleiben praktisch nur Politiker übrig. Bei Politikern ist ein die Persönlichkeitsrechte überwiegendes, dauerhaftes öffentliches Informationsinteresse über schwarze Flecken in ihrer Karriere relativ unproblematisch vorauszusetzen, weil sie öffentliche Funktionen ausüben oder anstreben und per se als Person des öffentlichen Lebens betrachtet werden können, auch wenn sie jetzt nicht so super bekannt sind. Dauerhaft ist wichtig, weil ein Wikipediaeintrag anders als aktualistätsbezogene Berichterstattung in den Medien zum dauernden Verbleib im kollektiven Gedächtnis bestimmt ist und darum strenger zu beurteilen als ein Presse- oder Magazinbericht, der schnell wieder aus der öffentlichen Aufmerksamkeit verschwindet.
Der Vorschlag ginge also dahin, die Griechin vorsichtshalber noch zu entfernen und jedenfalls Titel und Aufnahmekriterien der Liste so umzuformulieren, dass ausschließlich Politiker auf die Liste gehören, denen der akademische Titel wegen eines Plagiats aberkannt wurde oder die das Plagiat ausdrücklich eingestanden und auf den Titel verzichtet haben. Damit wäre man glaube ich auf der sicheren Seite. Wäre das machbar?--Jordi (Diskussion) 14:39, 18. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Wäre es nicht besser, auf die Person des öffentlichen Lebens zu zielen, also z.B. auch ein Ernst August von Hannover? Statt grundsätzlich nur aller Politiker, weil das für zu einseitig aussehen könnte. Zumal es ehrenamtliche Bürgermeister gibt, die zwar Politiker sind, aber bei denen ich die hier häufig gepflegte Newstickeritis während einer Plagiatsaffäre ablehnen würde. --Jbergner (Diskussion) 17:07, 18. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Ja, grds. ginge das genauso. Dass nur Persönlichkeiten der Zeitgeschichte auf die Liste dürfen, jdfs. was lebende Personen betrifft, kann bzw. muss man sowieso voraussetzen, dann bräuchte man an der jetzigen Gestaltung (bis auf die Griechin, die ich noch entfernen würde) nichts Wesentliches zu ändern. Das mit den Politikern war nur eine Idee, weil jetzt sowieso praktisch nur Politiker draufstehen und Plagiate ja auch eigtl. nur bei ihnen von allgemeinem Interesse sind. Sinn des Vorschlags war, die Abschätzung zu vereinfachen, weil die Kriterien für Personen der Zeitgeschichte oft schwer einzuschätzen sind (zumal wenn es nicht einfach nur um das Recht am eigenen Bild geht, sondern um das Aufführen auf Schwarzen Listen, was ja nicht dasselbe ist) und weil Politiker praktisch immer dazugehören und relativ problemlos gelistet werden können. Es kann sonst leicht wieder zu dem Missverständnis kommen, jeder und jede, der oder die einen eigenen Wikipediaartikel hat, der das etwaige Plagiat biografisch kontextualisiert und angemessen gewichtet thematisiert, wäre bekannt genug, um auf so einer Liste in einem reinen Negativkontext aufgeführt zu werden, was nicht der Fall ist.--Jordi (Diskussion) 21:45, 18. Jul. 2021 (CEST)Beantworten
Naja, bei Wissenschaftlern und Forschern wäre das auch interessant. Schließlich leben die zumindest an den Unis zu Teilen auch von unserem Geld. --Jbergner (Diskussion) 23:32, 18. Jul. 2021 (CEST)Beantworten

Verschiebung nach Liste deutschsprachiger Dissertationen mit Plagiaten[Quelltext bearbeiten]

Es gibt auch einige österreichische Universitäten, siehe Otto Carstens und weitere, noch nicht entschiedene Fälle. Was spräche gegen eine Verschiebung? --ChickSR (Diskussion) 18:05, 26. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Außerdem ist „deutsche Dissertation“ unlogisch. Eine Dissertation hat keine Nationalität, nur eine Sprache. --ChickSR (Diskussion) 18:07, 26. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Alternative: Wenn die Liste in ihren Kriterien so bleiben soll, wie sie ist, müsste sie nach Liste von nach Plagiaten aberkannten Doktorgraden in Deutschland verschoben werden. @Gripweed, du hast 2015 unter Vorbehalt auf Behalten entschieden, wärst du damit einverstanden? --ChickSR (Diskussion) 21:27, 26. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Da es sich hierbei um ein inhaltliches Problem handelt ist mein Einverständnis egal. Im thema bin ich nicht drin und kann dazu wenig sagen. Allerdings habe ich ein paar Einwände. So bezieht sich "deutsch" hier auf deutsche Hochschulen, wie es auch im Einleitungstext steht. Und es handelt sich um Dissertationen nach deutschem Recht. In diesem Fall kennt eine Dissertation schon eine Nationalität. Und man kann auch in Deutschland fremdsprachige Dissertationen verfassen, die wären dann nicht davon gedeckt. --Gripweed (Diskussion) 21:50, 26. Okt. 2023 (CEST)Beantworten
Im Zweifel bräuchte es also eine Liste österreichischer Hochschularbeiten mit Plagiaten, denn der Österreicher Stefan Weber (Plagiatsgutachter) befasst sich aus Gründen (...) vornehmlich mit Hochschularbeiten in seinem Land. In seinem WP-Personenartikel sind zur Zeit u.a. aufgelistet
Johannes Hahn (Politiker)
Peter Weibel (Künstler)
Peter Pilz
Christian Buchmann
Bogdan Roščić
Thomas Drozda
Christian Buchmann
Christine Aschbacher
Peter Weidinger
Susanne Raab
Michael Takàcs
Gerhard Karner (Politiker)
Andreas Matthä
Alexandra Föderl-Schmid
--Goesseln (Diskussion) 12:17, 16. Mär. 2024 (CET)Beantworten