Feiertage in Liechtenstein

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Feiertage in Liechtenstein werden im Gesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) Art. 18 Abs. 2 festgelegt und sind den Sonntagen gleichgestellt.

Gesetzliche Feiertage

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Die 13 gesetzlichen Feiertage in Liechtenstein gelten landesweit einheitlich. Wie in den meisten europäischen Staaten werden Ostersonntag und Pfingstsonntag nicht als gesetzliche Feiertage aufgeführt.

Feiertag Datum
Neujahr 1. Januar
Heilige Drei Könige 6. Januar
Ostermontag Montag nach Ostern
Tag der Arbeit 1. Mai
Auffahrt 39 Tage nach Ostern
Pfingstmontag 50 Tage nach Ostern
Fronleichnam 60 Tage nach Ostern
Staatsfeiertag (Mariä Himmelfahrt) 15. August
Mariä Geburt 8. September
Allerheiligen 1. November
Mariä Empfängnis 8. Dezember
Weihnachten 25. Dezember
Stephanstag 26. Dezember

Arbeitsfreie Tage

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Neben den gesetzlichen Feiertagen gibt es zwei weitere Feiertage, die auf Grund von Gesamtarbeitsverträgen einzelner Berufsgruppen als bezahlte Feiertage gelten können.

Feiertag Datum
Lichtmess 2. Februar
Josefstag 19. März

Ausserdem gelten folgende Feiertage landeseinheitlich als Bankfeiertage[1]

Feiertag Datum
Berchtoldstag 2. Januar
Fasnachtsdienstag 47 Tage vor Ostern
Karfreitag Freitag vor Ostern
Heiligabend 24. Dezember
Silvester 31. Dezember

Einzelnachweise

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  1. Liechtensteinische Landesbank: Feiertage und Bankfeiertage. In: www.llb.li. Abgerufen am 28. Februar 2019.